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Entscheid

90-574

Verwaltungsbehörden 05.10.1990 90.574

5. Oktober 1990Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

5.

Oktober1990 N 1943 Interpellation Segmüller

3.

Ist damit zu rechnen, dass diese Ueberprüfungsarbeiten innert der vom Gesetzgeber festgelegten Frist von 5 Jahren durchgeführt werden? Texte de l'interpellation du 13 juin 1990 En vertu du nouvel arrêté sur l'économie laitière 1988, la répartition des contingents entre les producteurs doit être réexaminée et, le cas échéant, ajustée. Dans les milieux agricoles, elle est considérée comme injuste. Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Le réexamen des contingents imposé par l'arrêté (article 35, 3e alinéa) a-t-il été amorcé?

2.

Dans l'affirmative, quels sont les critères utilisés?

3.

Peut-on s'attendre à ce que ces travaux soient terminés dans le délai de cinq ans prévu par le législateur? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Braunschweig, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberg-Thun, Eggenberger Georges, Euler, Fankhauser, Haering Binder, Hubacher, Jeanprêtre, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stappung, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans, Züger (27) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 septembre 1990 Im Rahmen der Beratungen zum neuen Milchwirtschaftsbeschluss 1988 waren sich Parlament und Bundesrat einig darüber, dass es nicht sinnvoll sein kann, nach zehn Jahren Milchkontingentierung nochmals von vorne zu beginnen und alle Einzelkontingente neu zu berechnen. Da seit Einführung der Kontingentierung bereits zahlreiche Anpassungen vorgenommen worden sind und der Spielraum für allfällige Umverteilungen bei dieser an sich strengen produktionslenkenden Massnahme relativ klein ist, hätte dies nicht nur auf Seite der Verlierer, sondern auch bei den Gewinnern kaum zu mehr Zufriedenheit geführt. Abgesehen davon wäre die Unruhe und Unsicherheit, die ein Neubeginn bei den Betroffenen ausgelöst hätte, sehr gross gewesen. Unbestreitbar bestehen jedoch gewisse Unterschiede in der Verteilung der Kontingente auf die einzelnen Betriebe. Deshalb wurde auch allgemein akzeptiert, die Kontingente nochmals zu prüfen, und wenn nötig zu korrigieren. Die gestellten Fragen möchten wir wie folgt beantworten:

1.

Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die Arbeiten zur Kontingentsüberprüfung bereits in Angriff genommen. Es plant, den Vorschlag einer Regelung im Laufe des Herbstes 1990 durch Tests in ausgewählten Genossenschaften auf seine Zweckmässigkeitzu prüfen.

2.

Vorgesehen ist dabei, zunächst schematisch eine bestimmte Anzahl Betriebe zu bezeichnen, die näher überprüft werden müssen. Dieses Ausscheidungsverfahren orientiert sich an der mittleren Verteilung der Kontingente innerhalb einer örtlichen Genossenschaft und nennt die Produzenten, die davon relativ stark abweichen. Berechnungskriterien sind die individuelle Kontingentsgrösse, die massgebliche Nutzfläche und die Zonenzugehörigkeit der Betriebe sowie das genossenschaftliche Durchschnittskontingent je Hektare. Unter Berücksichtigung weiterer Kriterien wie beispielsweise der Betriebsstruktur, der betrieblichen Futtergrundlage, der möglichen und ergriffenen Produktionsalternativen soll eine Kommission in einem zweiten Schritt näher abklären, ob und wieweit eine gezielte Kürzung angebracht ist.

3.

Das Bundesamt für Landwirtschaft möchte dem Bundesrat noch im laufenden Jahr einen diesbezüglichen Verordnungsentwurf zur Verabschiedung unterbreiten.-Die Milchverbände als mit der Durchführung der Kontingentierung betraute Instanzen können somit 1991 die eigentliche Ueberprüfung vornehmen, und wir hoffen, die Arbeiten ungefähr innert Jahresfrist abschliessen zu können, also nicht die volle Periode von fünf Jahren beanspruchen zu müssen. Le président: L'interpellatrice n'est que partiellement satisfaite de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.574 Interpellation Segmüller Berufliche Ausbildung. Zuständigkeit Formation professionnelle. Compétence fédérale Wortlaut der Interpellation vom 19. Juni 1990 Die Freizügigkeit der Personen, insbesondere ihr Recht, überall in Europa eine Erwerbstätigkeit auszuüben, ist ein zentrales Anliegen auch der Schweiz im Hinblick auf die EG/EWR-Verhandlungen. Von entscheidender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die gegenseitige Anerkennung der Berufsausweise und Diplome. Es ist schon für den nicht eingeweihten Schweizer, geschweige denn für das Ausland, schwer zu verstehen, warum die eidgenössische Regelung nur einen Teil aller Berufe erfasst, während volkswirtschaftlich und gesellschaftlich bedeutende Berufsfelder - wie die Pflegeberufe - einer ändern oder gar keiner öffentlichen Regelung unterstehen. Es entstehen dadurch auch Verzerrungen, die als willkürlich empfunden werden müssen, indem einzelne Ausbildungen voll zu Lasten der Jugendlichen bzw. ihrer Eltern gehen, während die Kosten anderer vom Staat getragen werden. Ich frage den Bundesrat an:

1.

Lässt sich die unterschiedliche Behandlung von Berufsfeldern bezüglich Ausbildungsregelung weiterhin rechtfertigen?

2.

Wirkt sich der heutige Zustand nachteilig auf die Integrationsbestrebungen aus?

3.

Welches wären die Voraussetzungen und Folgen einer allgemeinen Bundeskompetenz in der Berufsbildung? Texte de l'interpellation du 19 juin 1990 Dans la perspective des négociations CE/EEE, la libre circulation des personnes, à savoir le droit d'exercer une activité lucrative dans tout pays d'Europe, est également au centre des préoccupations de la Suisse. La reconnaissance mutuelle des certificats et autres diplômes joue un rôle fondamental à cet égard. Les Suisses non spécialistes de la question - et les étrangers a fortiori - ont de la peine à comprendre pourquoi la Confédération ne réglemente pas tous les métiers, à savoir pourquoi certains d'entre eux, pourtant loin d'être négligeables sur le plan économique et social, comme les professions paramédicales, sont réglés par d'autres dispositions ou ne figurent dans aucune législation. Il en résulte des incohérences que l'on peut qualifier d'arbitraires, puisque certaines formations sont entièrement à la charge des intéressés ou de leurs parents, alors que d'autres sont financées par les pouvoirs publics. Le Conseil fédéral est donc invité à répondre aux questions suivantes:

1.

La différence de traitement qui existe dans la réglementation des professions se justifie-t-elle encore de nos jours?

2.

La situation actuelle nuit-elle aux efforts d'intégration?

3.

A quelles conditions la Confédération pourrait-elle se doter d'une compétence générale dans le domaine de la formation professionnelle et quelles en seraient les conséquences? Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine-Aucun

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Interpellation Hafner Rudolf 1944 N 5 octobre 1990 Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. August 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 août 1990

1.

Laut Bundesverfassung liegt die Schulhoheit grundsätzlich bei den Kantonen (Art. 3 BV). In der Berufsbildung beschränkt sich die Regelungskompetenz des Bundes auf den Erlassvon Vorschriften über die Ausbildung in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft und Hausdienst (Art. 34ter BV). Diese Aufgabenverteilung bringt es mit sich, dass die Zuständigkeiten und mit ihnen die rechtlichen Grundlagen der Berufsbildung mannigfaltig und zum Teil recht unterschiedlich ausgestaltet sind. Entsprechend schwierig kann es deshalb auch sein, sich über die verschiedenen Angebote einen Ueberblick zu verschaffen. Eine gewisse Straffung der Zuständigkeiten läge damit immerhin im Interesse von Personen, die sich über Ausund Weiterbildungsmöglichkeiten informieren wollen. Dabei könnte es allerdings nicht darum gehen, bisherige Träger von Ausbildungen aus ihrer Verantwortung zu drängen. Eine behördliche, von Bund und Kantonen getragene Regelung aller Berufsausbildungen war im übrigen Gegenstand des 1973 vom Souverän abgelehnten Bildungsartikels. Rückblickend lässt sich feststellen, dass es wohl nicht die diesbezüglichen Bestimmungen waren, welche zum Scheitern der Vorlage in ihrer Gesamtheit geführt haben. Das Anliegen würde es daher nach der Auffassung des Bundesrates verdienen, gelegentlich wiederaufgenommen zu werden. Immerhin bleibt festzuhalten, dass sich landesintern aus der bisherigen Ordnung keine unüberwindlichen Schwierigkeiten ergeben haben.

2.

Die Bestimmungen über die berufliche Freizügigkeit im nicht-akademischen Bereich sind auch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft noch nicht bis zur Erlassreife gediehen, so dass die uns interessierenden EWR-Verhandlungen in dieser Hinsicht noch nicht in eine konkrete Phase eingetreten sind. Bis jetzt zeichnen sich keine Probleme ab, die auf die in der Schweiz geltende Zuständigkeitsregelung zurückzuführen wären.

3.

Die Einführung einer allgemeinen Bundeskompetenz in der Berufsbildung, welche die heute nicht erfassten Berufsfelder einbezieht, würde eine Revision der Bundesverfassung voraussetzen. Als Folge davon könnte der Bund, in Absprache mit den Kantonen und den interessierten Kreisen, Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen auch für die bisher nicht erfassten Berufe erlassen, die Ausbildung der dafür erforderlichen Berufsschullehrer übernehmen, berufliche Weiterbildungen eidgenössisch anerkennen und die in der Berufsbildung üblichen Subventionen, insbesondere zugunsten der Berufsschulen, ausrichten. Sache der Kantone wäre es, an der Entwicklung der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und den Vollzug, vor allem den Berufsschulunterricht zu gewährleisten. Le président: L'interpellatrice est satisfaite de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.638 Interpellation Hafner Rudolf Auswirkungen des EWR-Vertrages Espace économique européen. Conséquences d'une adhésion éventuelle Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1990 Im Juni haben die Verhandlungen zur Erstellung des EWR-Vertrages begonnen. Um in diesen Vorhandlungen dio Interessen der Schweiz wahren zu können, müssen dem Bundesrat zweifellos auch die möglichen Auswirkungen der verschiedenen Vertragsoptionen bekannt sein. Da im Parlament von verschiedensten Seiten mehr Informationen in diesem Zusammenhang gefordert wurden, wird der Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1.

Welche Kosten würde ein EWR-Beitritt in den ersten fünf Jahren verursachen?

2.

Müsste die Schweiz einen Finanzausgleich an den EWR bezahlen und in welcher Höhe?

3.

Kann der Bundesrat dem Bundesporsonal - insbesondere dem Lehrpersonal (bei dem das Lohnniveau in den übrigen europäischen Staaten eher tiefer liegt) zusichern, dass es nach dem EWR-Beitritt keine Lohneinbussen erleiden würde? Texte de l'interpellation du 22 juin 1990 En juin ont débuté les négociations visant à l'élaboration d'un traité sur l'Espace économique européen (EEE). Si, au cours de ces négociations, le Conseil fédéral veut défendre les intérêts de la Suisse, il doit indubitablement connaître les conséquences possibles des diverses options contractuelles. Des parlementaires de toutes tendances exigeant plus d'informations à cet égard, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Quel serait le coût, durant les cinq premières années, do l'adhésion à l'EEE?

2.

La Suisse devrait-elle verser une compensation financière à l'EEE, et le cas échéant, quel en serait le montant?

3.

Le Conseil fédéral peut-il garantir au personnel foderai, notamment au personnel enseignant dont les rémunérations sont plutôt inférieures à celles versées dans les autres Etats européens, qu'il ne devra pas consentir de sacrifices d'ordre salarial du fait de l'adhésion à l'EEE? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Diener, Meier-Glattfolden, Stocker (4) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. August 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 août 1990

1.

Der Bundesrat hat am 27. Juni 1990 beschlossen, eine gesamtwirtschaftliche Wertung der verschiedenen integrationspolitischen Szenarien zu erstellen. Bestandteil dieser Studio wird u.a. auch sein, die volkswirtschaftlichen Kosten und Nutzen dieser Szenarien zu schätzen. Die Studie wird voraussichtlich bis im Frühsommer 1991 abgeschlossen sein. Da das primäre Ziel des EWR-Vertrages die Schaffung binnenmarktühnlicher Verhältnisse bezüglich der vier Grundfreiheiten sowie eine verstärkte Kooperation im Bereich der flankierenden Politiken ist, liegt es im Charakter des Vertragswerkes, nämlich der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen, dass sowohl Kosten wie Nutzen erst mirtei- bis langfristig zum Tragen kommen. Die Kosten eines zukünftigen EWR-Vertragos sind somit -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Segmüller Berufliche Ausbildung. Zuständigkeit Interpellation Segmüller Formation professionnelle. Compétence fédérale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.574 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1990 - 08:00 Date Data Seite 1943-1944 Page Pagina Ref. No 20 019 093 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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