90-579
Verwaltungsbehörden 05.10.1990 90.579
5. Oktober 1990Deutsch11 min
Source admin.ch
Interpellation Nabholz 1932 N 5 octobre 1990 Je pose aujourd'hui au Conseil fédéral les questions suivantes:
Erwägungen
1.
Pense-t-il, lui aussi que, le nombre de vieux ordinateurs et de téléviseurs passés de mode va faire un bond fantastique dans les années qui viennent?
2.
Tous ces appareils et notamment leurs écrans contiennentils des substances présentant certains risques (déchets spéciaux)?
3.
Si l'élimination de ces appareils devait s'avérer problématique, il faudrait imposer dès à présent des obligations adéquates aux fabricants. Serait-il possible d'exiger en Suisse du vendeur de tout appareil qu'il s'acquitte à l'avance d'une taxe d'élimination? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bürgi, David, Dormann, Hari, Iten, Keller, Kühne, Ruckstuhl, Seiler Hanspeter, Widrig (10) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 septembre 1990
1. Angesichts der raschen Zunahme des Einsatzes von Personal-Computern am Arbeitsplatz und zuhause ist zweifellos damit zu rechnen, dass in Zukunft die Zahl der zu entsorgenden Personal-Computer und EDV-Anlagen ansteigt. Infolge der schnell fortschreitenden technischen Entwicklung auf diesem Sektor muss davon ausgegangen werden, dass nicht in erster Linie die Lebensdauer eines Gerätes dessen Einsatzdauer bestimmt, sondern ebenso auch die Tatsache, dass diese Geräte nach kurzer Zeit technisch veralten und durch neuere Ausführungen ersetzt werden. Sogar Modeströmungen oder Prestigeüberlegungen dürften beim Entscheid über eine Neuanschaffung eine Rolle spielen. Bei den TV-Geräten ist der Markt heute bereits bis zu einem gewissen Grad gesättigt. Der Kaufeines neuen Gerätes ist vielfach Ersatz eines bereits vorhandenen Apparates. Eine wesentliche Zunahme der zu entsorgenden TV-Geräte wäre allerdings zu erwarten, wenn auch hier infolge technischer Neuentwicklungen (z. B. HDTV-Technologie) der Bestand rasch erneuert würde. Der hohe Preis von HDTV-Geräten und die mangelnde Kompatibilität mit den heutigen Fernsehnormen machen dies in den nächsten Jahren eher unwahrscheinlich; vermutlich wird das HDTV erst gegen das Jahr 2000 beim Konsumenten den Durchbruch schaffen.
1. Angesichts der raschen Zunahme des Einsatzes von Personal-Computern am Arbeitsplatz und zuhause ist zweifellos damit zu rechnen, dass in Zukunft die Zahl der zu entsorgenden Personal-Computer und EDV-Anlagen ansteigt. Infolge der schnell fortschreitenden technischen Entwicklung auf diesem Sektor muss davon ausgegangen werden, dass nicht in erster Linie die Lebensdauer eines Gerätes dessen Einsatzdauer bestimmt, sondern ebenso auch die Tatsache, dass diese Geräte nach kurzer Zeit technisch veralten und durch neuere Ausführungen ersetzt werden. Sogar Modeströmungen oder Prestigeüberlegungen dürften beim Entscheid über eine Neuanschaffung eine Rolle spielen. Bei den TV-Geräten ist der Markt heute bereits bis zu einem gewissen Grad gesättigt. Der Kaufeines neuen Gerätes ist vielfach Ersatz eines bereits vorhandenen Apparates. Eine wesentliche Zunahme der zu entsorgenden TV-Geräte wäre allerdings zu erwarten, wenn auch hier infolge technischer Neuentwicklungen (z. B. HDTV-Technologie) der Bestand rasch erneuert würde. Der hohe Preis von HDTV-Geräten und die mangelnde Kompatibilität mit den heutigen Fernsehnormen machen dies in den nächsten Jahren eher unwahrscheinlich; vermutlich wird das HDTV erst gegen das Jahr 2000 beim Konsumenten den Durchbruch schaffen.
2. Generell können in elektronischen Geräten verschiedene Problemstoffe wie halogenierte Flammschutzmittel, Schwermetalle oder Galliumarsenid enthalten sein. Lieber die spezifische Zusammensetzung einzelner Geräte bestehen nur lückenhafte Kenntnisse. Je nach Hersteller und Baujahr sind die Anteile der genannten Problemstoffe, aber auch zum Beispiel der verwendeten Kunststoffsorten, stark verschieden. Die lückenhaften Kenntnisse sind darauf zurückzuführen, dass die meisten in der Schweiz abgesetzten Geräte importiert werden und Informationen der Hersteller deshalb nur schwer zu erhalten sind. Zudem sind die Hersteller selber oft nur schlecht im Bild über die Stoffe, die in den von ihnen verwendeten Bauteilen vorkommen. Nach den Bestimmungen der Stoffverordnung unterstehen auch die Importeure von Elektronikgeräten der Pflicht zur Selbstkontrolle. Damit soll als präventive Massnahme die Umweltverträglichkeit beurteilt werden, bevor Geräte auf den Markt gelangen. Die Importeure sind dazu ihrerseits auf Angaben der Hersteller angewiesen und deshalb aus den oben genannten Gründen oft klar überfordert. Sie verfügen in der Regel auch nicht über die nötigen Fachkenntnisse und Laboreinrichtungen, die ihnen eine selbständige Beurteilung der Umweltrelevanz der in den Geräten enthaltenen Stoffe erlauben würde. Ohne detailliertere Kenntnisse über die stoffliche Zusammensetzung ist es nur schwer möglich, die optimalen Verwertungs- oder Behandlungsverfahren für alte Geräte auszuarbeiten. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Importeuren und Händlern, der Abfallwirtschaft und den behördlichen Fachstellen ist deshalb dringend nötig und wird auch von den interessierten Kreisen gewünscht. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) hat die entsprechenden Kontakte bereits aufgenommen. In diesem Zusammenhang wird das Buwal die Importeure auch gezielt zu verstärkten Abklärungen auffordern, zum Beispiel über die Verwendung von Galliumarsenid anstelle des in der Entsorgung unproblematischen Siliziums als Halbleitermaterial. Als wesentliche Massnahme drängt sich die Ausarbeitung von Vorschriften über die Kennzeichnung von elektronischen Geräten auf.
3. Neben den Lücken in der Stoffkenntnis besteht das Hauptproblem der Entsorgung von Elektronikgeräten darin, dass diese auf den Markt gebracht werden, ohne dass im voraus die Verantwortung für die Entsorgung festgelegt ist. Weder die Rücknahme der Geräte noch die Finanzierung der Behandlung sind heute geregelt. Sollte sich aufgrund besserer Stoffkenntnisse die Vermutung bestätigen, dass die umweltgerechte Verwertung und Behandlung der genannten elektronischen Geräte in spezialisierten Anlagen erfolgen muss, werden die entsprechenden Massnahmen für Rücknahme und Finanzierung unter Einbezug der Branche zu treffen sein. Die von den Interpellanten angeregte vorgezogene Entsorgungsgebühr könnte ein geeignetes Instrument für die verursachergerechte Finanzierung der Behandlung darstellen. Die Schaffung der dafür nötigen gesetzlichen Grundlage wird im Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates für die Aenderung des Umweltschutzgesetzes vorgeschlagen. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.579 Interpellation Nabholz Statistische Angaben zum Drogenkonsum Consommation de stupéfiants. Statistique Wortlaut der Interpellation vom 5. Juni 1990 Nimmt der Konsum illegaler Drogen zu, oder bleibt er stabil? Welche Altersgruppen sind vor allem betroffen? Welche Bedeutung haben die neuen Drogen, zum Beispiel Kokain? Antworten auf derartige Fragen wären für die Schweiz ausserordentlich wichtig, soll in der Zukunft eine sachlichere Drogenpolitik formuliert und deren Wirksamkeit beurteilt werden können. Der «Drogenbericht» des Jahres 1983 enthielt noch ausführliche Zahlen zu der Häufigkeit und Entwicklung des Drogenkonsums, übrigens auch hinsichtlich legaler Drogen und Medikamente. Im neuen Bericht der Subkommission «Drogenfragen der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission» (1989) heisstes nun: «Seither ist vor allem im Bereich des Drogenkonsums und der Konsummuster nur spärlich neues Datenmaterial dazugekommen, so dass sich die Beurteilung der aktuellen Situation zwangsläufig auf unvollständige Grundlagen abstützt» (Seite 20). Sicher ist die Erhebung solcher Daten nicht einfach, methodische Probleme stellen sich. Umgekehrt kann es nicht angehen, dass wir in unserem Land keine Zahlen zum Beispiel über den Kokainkonsum und die Verbreitung der «neuen Drogen» oder aber von Schnüffelkonsum bei Jugendlichen haben. Ich frage den Bundesrat deshalb an, -- 1 of 3 -5. Oktober 1990 N 1933 Interpellation Neukomm - ob in Zukunft regelmässig wiederkehrende Untersuchungen zu den erwähnten Fragen durchgeführt werden können; - ob dazu der Gesundheitsteil der vorgesehenen regelmässigen Haushaltserhebungen des Bundesamtes für Statistik dienen könnte; - inwieweit eine Abstimmung mit den Arbeiten der Schweizerischen Fachstellefür Alkoholfragen, Lausanne, möglich ist; -ob nicht, im Sinne eines Nationalen Forschungsprogrammes, eine vertiefte Beschäftigung mit Fragen der Suchtursachen und der Erhebungsmethoden am Platze wäre. Texte de l'interpellation du 20 juin 1990 La consommation de drogues interdites augmente-t-elle ou reste-t-elle stable? Quels sont les groupes d'âge les plus touchés? Quel rôle les nouvelles drogues jouent-elles, par exemple la cocaïne? Des réponses à de telles questions revêtent une extrême importance pour la Suisse, si l'on veut formuler une politique plus spécifique de lutte contre la drogue et en mesurer l'efficacité. Le «Rapport sur la drogue» de 1983 présentait encore des chiffres détaillés quant à l'évolution et à la fréquence de la consommation, prenant même en considération les drogues autorisées et les médicaments. Le nouveau rapport 1989 de la sous-commission «Drogue» de la Commission fédérale des stupéfiants se borne à signaler que l'on dispose aujourd'hui de très peu de matériel statistique supplémentaire, notamment dans le domaine de la consommation de drogue et des modèles de consommation. L'évaluation de la situation actuelle repose dès lors sur des bases incomplètes. Il est certain que le recueil de telles données se heurte à des difficultés, plus particulièrement d'ordre méthodologique. Mais il n'est pas acceptable que notre pays ne dispose d'aucune donnée, notamment en ce qui concerne la consommation de cocaïne, la diffusion des drogues «nouvelles» ou les quantités sniffées par les jeunes. Dès lors, j'invite le Conseil fédéral à répondre aux questions suivantes: - Peut-on compter à l'avenir sur des examens périodiques de ces questions; - Les données concernant la santé et régulièrement collectées par l'Office fédéral de la statistique auprès des ménages peuvent-elles être utilisées?; - Dans quelle mesure une coordination avec les travaux de l'Institut suisse de prophylaxie de l'alcoolisme à Lausanne est-elle possible; - Dans le cadre d'un programme national de recherche, ne serait-il pas souhaitable d'étudier mieux les problèmes de la dépendance et les méthodes de collecte des données. Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine-Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesfates vom 5. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 septembre 1990 Der Bundesrat geht mit der Interpellantin einig, dass solide Aufschlüsse aufgrund erhärterter Daten über die Entwicklung im Drogenbereich und über die Wirkung ergriffener Massnahmen eine wichtige Voraussetzung für die Verfolgung einer effektiven Drogenpolitik ist. Er ist sich auch bewusst, dass die Grundlagen und Mittel zur Erhebung und Auswertung der notwendigen Daten sowie die Forschung über die Ursachen und Auswirkungen der Drogensucht heute noch ungenügend sind. Er beabsichtigt deshalb im Rahmen der zu beschliessenden Massnahmen zur Verminderung der Drogenprobleme, auch über einen entsprechenden Ausbau der Forschung, der Evaluation und der statistischen Grundlagen in diesem Bereich zu befinden. Heute bestehen bereits verschiedene statistische Angaben aus Erhebungen bei sozialmedizinischen Institutionen sowie der Polizei- und Strafverfolgungsbehörden, welche Hinweise zur Frage des Konsumverhaltens bei Suchtmitteln geben. Auch eine Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Fachstelle für Alkoholfragen und den Bundesbehörden besteht bereits und wird im Bereich Drogenfragen zurzeit intensiviert. Der Bundesrat wird prüfen, welche Vorkehrungen zur Erlangung aussagekräftiger Informationen zu treffen sind. Le président: L'interpellatrice est satisfaite de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.619 Interpellation Neukomm Solidarität in der Bekämpfung des Drogenelends Solidarité dans la lutte contre la drogue Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1990 Die Berner Stadtregierung verfolgt eine humane Drogenpolitik. In der Bundesstadt stehen seit vier Jahren ein Fixerraum und eine Betreuungsstelle den Drogensüchtigen zur Verfügung. Der Berner Gemeinderat hat in der letzten Zeit verschiedentlich zum Ausdruck gebracht, dass es der Stadt Bern längerfristig nicht mehr zuzumuten ist, die Folgen der restriktiven Drogenpolitik anderer Kantone und Gemeinden zu tragen. Aus der Statistik der Personenkontrollen auf der Kleinen Schanze ist abzulesen, dass die städtischen Drogenabhängigen im Durchschnitt nur gerade einen Drittel ausmachen; ein Drittel sind Personen aus Region und Kanton Bern, ein Drittel stammt aus anderen Kantonen und Gemeinden, zu einem kleinen Teil auch aus dem Ausland. Die eidgenössische Solidarität sollte auch in diesem Bereich zum Tragen kommen. Ist der Bundesrat bereit, mitzuhelfen und bei den Kantonen aktiv und koordinierend darauf hinzuwirken, dass in allen Landesteilen Vorkehren zur Bekämpfung des Drogenelends getroffen werden? Texte de l'interpellation du 21 juin 1990 L'Exécutif de la ville de Berne applique une politique humaine en matière de drogue. Depuis quatre ans, la Ville fédérale met à la disposition des toxicomanes un local dans lequel ils peuvent procéder à leurs injections tout en y recevant aide et assistance. Récemment, le conseil communal de Berne a fait savoir à plusieurs reprises que la Ville de Berne ne pourrait continuer d'assumer les conséquences des politiques restrictives d'autres cantons et communes. La statistique des personnes conrôlées à la Kleine Schanze fait apparaître que les toxicomanes de la Ville de Berne ne représentent en moyenne qu'un tiers à peine des toxicomanes recensés. Un autre tiers est constitué de personnes résidant dans la région et le canton de Berne, et le dernier tiers est originaire d'autres cantons et communes ou, pour une faible part, de l'étranger. La solidarité fédérale devrait également s'exprimer dans ce domaine. Le Conseil fédéral est-il disposé à prêter son concours et à intervenir de manière concrète et coordonnée auprès des cantons, de manière à obtenir que des mesures de lutte contre la misère des toxicomanes soient prises dans toutes les parties du pays? Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine-Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Nabholz Statistische Angaben zum Drogenkonsum Interpellation Nabholz Consommation de stupéfiants. Statistique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.579 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1990 - 08:00 Date Data Seite 1932-1933 Page Pagina Ref. No 20 019 083 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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