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Entscheid

90-584

Verwaltungsbehörden 05.10.1990 90.584

5. Oktober 1990Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

808.

ff.). So oder so würde sie den Rahmen der in Vorbereitung befindlichen Vorlage sprengen, die sich als Teilrevision OG mit Sofortmassnahmen zur Entlastung des Bundesgerichts versteht. Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 90.584 Motion Dietrich Abgeltung des Bundes an die Stadt Bern für die Erfüllung der polizeilichen Aufgaben Indemnisation de la Ville de Berne pour ses tâches de police Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, die Abgeltung des Bundes an die Stadt Bern für die Erfüllung ihrer polizeilichen Aufgaben als Bundesstadt so anzupassen, dass der Abgeltungsbetrag mindestens 10 Prozent des Gesamtaufwandes der Stadtpolizei Bern zu decken vermag. Texte de la mot/on du 20 juin 1990 Le Conseil fédéral est chargé de faire en sorte que le dédommagement versé par la Confédération à la Ville de Berne pour ses activités de maintien de l'ordre dans la Ville fédérale couvre au minimum 10 pour cent du total des dépenses de la police de celle-ci. Mitunterzeichner- Cosignataires: Fierz, Hafner Rudolf, Haller, Loeb, Neukomm, Ruf, Sager, Zölch (8) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Stadt Bern erhält vom Bund für die Erfüllung ihrer polizeilichen Bewachungs-, Ordnungs- und weiterer Aufgaben als Bundesstadt einen seit Jahren unveränderten Abgeltungsbetrag von jährlich 2 Millionen Franken. Die Kosten der Stadtpolizei sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen, zum Beispiel für Ausrüstung, Ausbildung, Fahrzeuge, Teuerungsanpassungen und Lohnerhöhungen, Verbesserungen bei Schicht-, Nacht-, Sonntags- und Spezialeinsätzen. Der Aufwand für die Bewachung von Bundesgebäuden und Botschaften sowie für den Schutz bei Demonstrationen ist stark angewachsen. Die nationalen Demonstrationen, deren Zahl zunimmt, werden in der Regel in Bern abgehalten. Die zum Teil bedauerlichen Begleiterscheinungen beeinträchtigen das normale Leben in der Stadt an zahlreichen Wochenenden eines Jahres. Die psychischen und physischen Anforderungen an die zum Einsatz gelangenden Polizeiangehörigen sind gestiegen. Die Berner Stadtpolizei weist zurzeit einen Gesamtaufwand in der Höhe von rund 52 Millionen Franken jährlich aus, woran sich der Kanton Bern mit 17 Millionen Franken beteiligt. Der Beitrag des Bundes von jährlich 2 Millionen Franken erreicht also nicht einmal 4 Prozent. Es kann nicht Pflicht des Stadtberner Steuerzahlers sein, die stark angestiegenen Kosten allein zu tragen, erfüllt Bern als Bundesstadt doch in mancherlei Hinsicht nationale Aufgaben. Nur knapp die Hälfte des in Bern arbeitenden Bundespersonals hat Wohnsitz in der Stadt Bern und bezahlt hier die Steuern. Zusätzlich entgehen der Stadt Bern wegen der gesetzlich festgelegten Steuerfreiheit der Bundesbetriebe und ihrer Liegenschaften Steuereinnahmen in Millionenhöhe. Der Bund sollte sich an den Gesamtkosten der Stadtpolizei Bern mit mindestens 10 Prozent beteiligen, zurzeit mit rund 5,2 Millionen Franken im Jahr.

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Motion Schnider 1902 N 5 octobre 1990 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 septembre 1990 Die Stadt Bern bezieht gegenwärtig für besondere Polizeiaufgaben (völkerrechtliche Verpflichtungen und Schutz von Bundesbauten), die sie zugunsten des Bundes erfüllt, eine Pauschalentschädigung von 2 Millionen Franken. Gestützt auf detaillierte Abrechnungen der Stadt Bern für die Inanspruchnahme der städtischen Polizei durch den Bund wird zurzeit die Erhöhung dieser Entschädigung ab 1991 um 1 Million Franken auf insgesamt 3 Millionen Franken geprüft. Ausserdem werden im Rahmen der Projektorganisation Basis (Umsetzung der überwiesenen parlamentarischen Vorstösse im Zusammenhang mit der Puk, insbesondere Reorganisation der Bundesanwaltschaft) auch die finanziellen Abgeltungen von Leistungen der Kantone im Bereich des Staatsschutzes überprüft. In diese Ueberprüfung wird auch die Beitragsleistung an die Stadt Bern für besondere Polizeiaufgaben miteinbezogen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 90.611 Motion Schnider Militärpflichtersatz. 700-Jahr-Feier. Aufhebung der Zahlungspflicht für Invalide 700e anniversaire de la Confédération. Exemption de la taxe militaire en faveur des infirmes Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament noch bis Ende 1991 eine Gesetzesrevision dergestalt vorzulegen, dass in schweren Fällen von Invalidität, welche die Leistung des Militärdienstes verunmöglichen, die Behinderten von der Bezahlung des Militärpflichtersatzes befreit werden. Texte de la motion du 21 juin 1990 Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement, d'ici à la fin de 1991, une revision de loi prévoyant que les personnes atteintes d'une grave infirmité qui rend impossible l'accomplissement du service militaire, soient libérées de l'obligation de payer la taxe d'exemption de ce service. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Aregger, Auer, Baerlocher, Baggi, Basler, Bäumlin Ursula, Biel, Bircher, Blatter, Bodenmann, Bonny, Borei, Braunschweig, Bremi, Bühler, Bundi, Bürgi, Büttiker, Cavadini, Cevey, Cincera, Columberg, Daepp, Darbellay, Déglise, Diener, Dietrich, Dormann, Dreher, Ducret, Dünki, Eisenring, Engler, Eppenberger Susi, Eggenberger Georges, Euler, Fäh, Fankhauser, Fischer-Sursee, Frey Claude, Frey Walter, Früh, Graf, Guinand, Günter, Haller, Hänggi, Mari, Herczog, Hess Otto, Hess Peter, Hildbrand, Hösli, Houmard, Hubacher, Humbel, Iten, Jaeger, Jung, Keller, Kohler, Kühn, Kühne, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Leutenegger Oberholzer, Loeb, Longet, Luder, Maeder, Maitre, Meizoz, Mühlemann, Müller-Meilen, Nabholz, Nussbaumer, Oehler, Ott, Paccolat, Perey, Petitpierre, Philipona, Pini, Pitteloud, Portmann, Rebeaud, Rechsteiner, Reich, Reimann Fritz, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutishauser, Rychen, Savary-Fribourg, Scheidegger, Scherrer, Schmid, Schmidhalter, Schule, Schwab, Segmüller, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spoerry, Stamm, Stappung, Steffen, Stocker, Stucky, Uchtenhagen, Wanner, Weder-Basel, Widmer, Widrig, Wiederkehr, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden Hans, Zölch, Züger, Zwingli (126) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das Anliegen, die Invaliden von der Bezahlung des Militärpflichtersatzes zu befreien, ist ein altes Anliegen. Diverse Vorstösse in dieser Richtung wurden bereits eingereicht. Bis heute wurde diese unbefriedigende Situation jedoch noch nicht verbessert. In seiner Antwort auf ein am 14. März dieses Jahres eingereichtes Postulat erklärte sich der Bundesrat bereit, dieses entgegenzunehmen und die Frage im Rahmen der Reorganisation der Armee (Armeereform 95) zu prüfen. Der Bundesrat hat somit einen Handlungsbedarf in diesem Sinne erkannt. Diese Behandlungsfrist dauert jedoch zu lange. Die befriedigende Lösung des Problems bedarf keiner derart umfassenden Abklärungen und steht auch sachlich kaum in einem tieferen Zusammenhang mit der vorgesehenen Armeereform 95. Eine Prüfung dieses Geschäftes erst in diesem Zusammenhang erscheint nicht zwingend und ist daher zeitlich vorzuziehen. Die allgemeine Dienstpflicht für die Gemeinschaft ist ein Grundsatz unseres Systems. Wer dazu jedoch aus Gründen der angeborenen oder krankheitsbedingten Invalidität nicht in der Lage ist, sollte davon befreit sein. Jedermann soll den Dienst an der Gemeinschaft leisten, den er nach seinen persönlichen Möglichkeiten in der Lage ist zu tun. Gerade im Zusammenhang mit der bevorstehenden 700-Jahr-Feier würde es der Schweiz gut anstehen, wenn sie bei den Invaliden auf die Einforderung eines Pflichtersatzes verzichten würde. Eine Prüfung dieses einfach zu verwirklichenden Anliegens erst im Zusammenhang mit der möglichen Armeereform, deren effektive Verwirklichungsdauer noch völlig ungewiss ist, dauert zu lange. Im Sinne eines der Schweizerischen Eidgenossenschaft höchst angemessenen Entgegenkommens im Jubiläumsjahr 1991 soll der Bundesrat daher noch in jenem Jahr dem Parlament eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 septembre 1990 Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Longet vom 8. Februar 1990 betreffend Invalide und Militärpflichtersatz (90.1018) einerseits festgehalten, dass bereits aufgrund der geltenden Militärpflichtersatzgesetzgebung nur noch diejenigen Behinderten ersatzpflichtig werden, die über ein mehr als durchschnittliches Einkommen verfügen. So sind Behinderte ersatzbefreit, deren Einkommen das betreibungsrechtliche Existenzminimum nicht um mehr als 50 Prozent übersteigt; dabei werden gebrechlichkeitsbedingte Versicherungsleistungen nicht zum anrechenbaren Einkommen gezählt und vermindern gebrechlichkeitsbedingte zusätzliche Lebenshaltungskosten das anrechenbare Einkommen. Anderseits hat sich der Bundesrat bereit erklärt, das Begehren um Befreiung der invaliden Mitbürger anlässlich der im Rahmen der Armeereorganisation durchzuführenden Gesetzesrevision erneut zu prüfen. In diesem Sinne war er auch bereit, die Postulate Ziegler (89.468) und Pini (90.416) entgegenzunehmen. Bei der anstehenden Armeereorganisation wird aufgrund der Neuordnung der Heeresklassen und der Wehrpflichtdauer das Bundesgesetz über den Militärpflichtersatz geändert werden müssen. Es ist denn auch vorgesehen, die Revision zusammen mit den Aenderungsentwürfen zur Militärorganisation, Truppenordnung und Zivilschutzgesetzgebung dem Parlamentvorzulegen. Man kann sich deshalb fragen, ob ein zeitliches Vorziehen der Ueberprüfung der Ersatzbefreiung, wie dies vom Motionär ver-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Dietrich Abgeltung des Bundes an die Stadt Bern für die Erfüllung der polizeilichen Aufgaben Motion Dietrich Indemnisation de la Ville de Berne pour ses tâches de police In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.584 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1990 - 08:00 Date Data Seite 1901-1902 Page Pagina Ref. No 20 019 042 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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