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Entscheid

90-594

Verwaltungsbehörden 22.03.1991 90.594

22. März 1991Deutsch15 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

mit diesen zusätzlichen Bundesbeiträgen nicht Personen finanziell begünstigt werden, die erst im mittleren oder gar höheren Alter erstmals einer Krankenkasse beigetreten sind;

2.

die Abstufung der Bundesbeiträge nach dem Alter der Versicherten die Abwanderung der jungen Versicherten aus Kassen mit ungünstiger Altersstruktur eindämmt;

3.

den Krankenkassen die rückwirkend für das Jahr 1990 zugesprochenen Bundesbeiträge unverzüglich gewährt werden. Es ginge nicht an, den Hauptteil des im Vorjahr entstandenen Subventionsanspruchs erst in den letzten vier Monateji des darauffolgenden Jahres auszubezahlen. Schon Ende 1989 war absehbar, dass sich der Bundesbeitrag für die Krankenkassen um rund 300 Millionen Franken erhöhen würde. Es wäre daher schwerverständlich, wenn es unserem Finanzminister nicht gelänge, den Krankenkassen in der ersten Hälfte des Jahres 1991 mindestens 70 Prozent des Bundesbeitrages für 1990 auszubezahlen. Beim heutigen Zinsniveau ist die Verschleppung von Beitragszahlungen in diesem sozialpolitisch hochbrisanten Bereich nicht mehr tolerierbar. Texte de l'interpellation du 20 juin 1990 L'arrêté fédéral du 23 mars 1990 prévoit d'augmenter les contributions de la Confédération aux caisses-maladie de 300 millions de francs par an, et ce pendant cinq ans. Ces moyens supplémentaires contribueront à renforcer la solidarité entre les sexes et les générations. En même temps, les contributions fédérales versées jusqu'à présent pour les assurés adultes des deux sexes seront échelonnées en fonction de l'âge. Le Conseil fédéral est-il certain que:

1.

ces contributions supplémentaires de la Confédération ne favoriseront pas des personnes qui n'ont commencé à cotiser qu'à un âge moyen, voire élevé?

2.

l'échelonnement des contributions selon l'âge des assurés incitera moins les jeunes à quitter des caisses où la structure des âges ne joue pas en leur faveur?

3.

les contributions attribuées rétroactivement pour l'année 1990 seront immédiatement versées aux caisses-maladie? Il ne serait pas souhaitable que les caisses-maladie doivent attendre le dernier tiers d'une année pour recevoir la majeure partie des contributions de l'année précédente. Fin 1989, il était déjà prévisible que les contributions de la Confédération aux caisses-maladie augmenteraient d'environ 300 millions de francs. Il serait donc difficilement compréhensible que le ministre des finances ne puisse verser aux caisses-maladie au moins 70 pour cent des contributions fédérales prévues pour 1990, dans les six premiers mois de 1991. Vu le niveau actuel des taux d'intérêt, il n'est plus tolérable que le paiement des contributions traîne en longeur, dans un domaine aussi délicat sur le plan socio-politique. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler, Daepp, Fischer-Hägglingen, Früh, Hari, Hess Otto, Luder, Reimann Maximilian, Rutishauser, Wyss William, Zölch (11 ) Schriftliche Begründung-Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Oktober 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 octobre 1990

1.

Mit den Bundesbeiträgen an die Krankenkassen wurden bisher und werden auch künftig nicht bestimmte Versicherte direkt finanziell begünstigt. Bestimmte Gruppen von Personen (z. B. Frauen oder ältere Versicherte) bilden lediglich das Kriterium für die Aufteilung der Bundesbeiträge an die Krankenkassen. Wenn also künftig für eine ältere Person in einer Krankenkasse ein höherer Bundesbeitrag als heute bezahlt wird, so hat dies nicht zur Folge, dass für diese Person die Prämie entsprechend sinkt. Der Beitrag kommt der Gesamtheit der Versicherten in der betreffenden Krankenkasse zugute. Der Bundesbeschluss vom 23. März 1990 ändert die gesetzliche Regelung über die Festsetzung der Prämien nicht. Nach dieser Regelung erheben die Krankenkassen die Prämien als Kopfbeiträge. Kinder bezahlen in der Regel tiefere Prämien als Erwachsene. Die Prämien dürfen nach Eintrittsalter, Geschlecht und örtlich bedingten Kostenunterschieden abgestuft werden. Das Gesetz äussert sich lediglich zur Abstufung Männer-/Frauenprämien. Die Frauenprämie darf höchstens

10.

Prozent über der Männerprämie liegen. Die Abstufung nach Eintrittsalter und örtlichen Kostenunterschieden wird somit der Verordnung des Bundesrates beziehungsweise der Genehmigungspraxis des Bundesamtes für Sozialversicherung überlassen. Die Abstufung nach Eintrittsalter ist in einer freiwilligen Versicherung durchaus richtig,'wenigstens bei Personen, die einer Krankenkasse erst in hohem Alter erstmals beitreten. Diese Regelung gilt aber auch für Personen, die in hohem Alter die Kasse wechseln müssen, beispielsweise weil ihre bisherige Kasse sich aufgelöst und mit einer anderen Kasse fusioniert hat. Für diese, unter Umständen bereits seit jungen Jahren versicherten Personen führt das geltende Recht zu einem stossenden Ergebnis. Der Bundesrat hat deshalb mit seinen Ausführungsbestimmungen zum Bundesbeschluss vom 23. März 1990 neben der Abstufung der Bundesbeiträge nach Alter und Geschlecht auch Aenderungen über die Festsetzung der Prämien beschlossen. Das Bundesamt für Sozialversicherung lässt heute zwischen der untersten Eintrittsaltersgruppe (in der Regel bei einem Beitritt vor dem 30. Altersjahr) und der höchsten Eintrittsaltersgruppe (in der Regel bei einem Beitritt nach dem 65. Altersjahr) eine maximale Prämiendifferenz im Verhältnis von 1 zu 3 zu. Der Bundesrat hat nun diese Differenz auf ein Verhältnis von 1 zu 2 gesenkt. Dies führt zu Prämiensenkungen für Versicherte in hohen Eintrittsaltersgruppen. Dabei kann allerdings nicht zwischen Personen unterschieden werden, die in hohem Alter von einer anderen 'Krankenkasse übertreten mussten und Personen, die sich erstmals in hohem Alter bei einer Krankenkasse versichert haben, weil die Krankenkassen diese unterschiedliche Herkunft der Versicherten oft nicht kennen, beziehungsweise nicht erfassen. Nachdem aber die Versicherungsdichte in der Krankenpflegeversicherung seit Jahren sehr hoch ist (1970: 88,9 Prozent; 1980:96,8 Prozent, 1988:99,3 Prozent), darf angenommen werden, dass die Zahl der Versicherten, die erst in hohem Alter einer Kasse beigetreten sind, nicht sehr bedeutend ist. Sie dürfte zudem eher abnehmend sein. Die vom Parlament im Grundsatz beschlossene, durch den Bundesrat zu konkretisierende Verstärkung der Solidarität zwischen den Geschlechtern und den Generationen führt somit zu einer stärkeren Unterstützung bestimmter Krankenkassen, nämlich solcher mit überdurchschnittlich vielen Frauen und Betagten. Dabei werden sämtliche Frauen und Betagte berücksichtigt, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitrittes zur -- 1 of 3 -22. März 1991 N 775 Interpellation Büttiker Kasse, also auch Personen, die erst in einem höheren Alter erstmals einer Krankenkasse beigetreten sind.

2.

Die Abstufung der Bundesbeiträge nach dem Alter der Versicherten ist für Kassen mit einer ungünstigen Altersstruktur vorteilhafter als die bisherige Aufteilung der Bundesbeiträge, die auf die Altersstruktur keine Rücksicht nahm. Die neue Regelung wird die Prämienunterschiede zwischen den Kassen etwas verringern, aber nicht völlig aufheben. Dazu wären mehr Mittel oder, wie dies gegenwärtig in der Expertenkommission für die Revision der Krankenversicherung diskutiert wird, eine Art Finanzausgleich (Risikoausgleich) zwischen den Kassen nötig.

3. Mit der neuen Regelung über die Bundesbeiträge ist der Bundesrat auch vollständig zum System der nachschüssigen Auszahlung übergegangen. Bereits bisher wurden die Bundesbeiträge zum allergrössten Teil (für das Subventionsjahr 1989 zu 96 Prozent) nachschüssig ausbezahlt. Das vom Volk abgelehnte Bundesgesetz vom 20. März 1987 (Sofortprogramm) sah ebenfalls die nachschüssige Auszahlung vor. Wir haben indessen ein gewisses Verständnis dafür, dass die Krankenkassen die nachschüssig ausbezahlten Bundesbeiträge möglichst früh erhalten möchten. Auf der anderen Seite gilt es auch die Bedürfnisse der Trésorerie des Bundes zu berücksichtigen. Den Krankenkassen wird demnach im ersten Halbjahr 50 Prozent des Bundesbeitrages ausgerichtet. Diese neue Lösung ist für die Krankenkassen vorteilhafter als die bisherige Regelung, bei welcher bis zur Jahreshälfte etwa 35 Prozent der Bundesbeiträge ausbezahlt wurden. Für den Bund andererseits ist bei den heutigen Zinssätzen dadurch mit einer Mehrbelastung von immerhin rund 11 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 90.607 Interpellation Büttiker Bessere Unterstützung der Doktoranden durch den Nationalfonds Fonds national. Aide accrue aux candidats au doctorat Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1990 Der Schweizerische Nationalfonds unterstützt die Forschung unter anderem durch die Besoldung wissenschaftlicher Mitarbeiter in wissenschaftlichen Institutionen. In letzter Zeit werden vermehrt Doktoranden unterstützt. Doktoranden haben nur Anspruch auf eine halbe Stelle. Bei den tiefen Ansätzen des Nationalfonds führt dies zu Gehältern, die, in städtischer Umgebung, die Existenzbedürfnisse nicht voll decken. Eine Nebenbeschäftigung ist ausgeschlossen, da in der naturwissenschaftlichen Forschung die Belastung eines Doktoranden mit etwa 50 bis 60 Wochenstunden zu beziffern ist. Die schlechte Besoldung ist um so gravierender, da viele Universitäten dazu übergegangen sind, die ehemals ausreichenden bis guten Assistentensaläre den schlechten Konditionen des Nationalfonds anzugleichen. Die Politik des Nationalfonds gefährdet auch die Forschung in der Industrie, da es sehr oft die wirtschaftlich interessierten Hochschulabsolventen sind, die wegen der ungenügenden Bezahlung eine Forschungstätigkeit ausschlagen. Da die Dissertation für die Forschungstätigkeit de facto den gleichen Stellenwert hat wie das Anwaltspatent für die Tätigkeit des Anwalts, gehen diese Personen der Forschung für immer verloren. - Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass diese Zustände den schweizerischen Wissenschaftsbetrieb in hohem Grade gefährden? - Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Nationalfondsbudget zu erhöhen ist? - Ist der Bundesrat bereit, für die Besserstellung der Doktoranden entsprechende Massnahmen vorzusehen? Texte de l'interpellation du 21 juin 1990 Le Fonds national suisse subventionne la recherche, notamment en rémunérant les collaborateurs des instituts scientifiques. Depuis quelque temps, il aide financièrement de plus en plus de candidats au doctorat. Ceux-ci n'ont droit qu'à un poste à mi-temps. Or, les salaires, établis selon les barèmes trop bas du Fonds national, ne sont pas suffisants pour couvrir les besoins de la vie citadine. Et les candidats au doctorat ne peuvent envisager l'éventualité d'un second emploi car la recherche scientifique exige d'eux 50 à 60 heures de travail par semaine. Les maigres rémunérations offertes par le Fonds national ont des effets d'autant plus graves que de nombreuses universités ont été amenées à adapter à celles-ci les salaires des assistants, qui, autrefois, étaient suffisants ou même avantageux. La politique du Fonds national porte également atteinte à la recherche dans le domaine de l'industrie. En effet, ce sont très souvent les diplômés d'université intéressés par l'économie qui renoncent aux activités de recherche à cause des traitements insuffisants. La thèse nécessaire pour pouvoir faire de la recherche ayant de facto la même valeur que le brevet nécessaire à l'exercice de la profession d'avocat, ces diplômés se détournent à jamais de la recherche. - Le Conseil fédéral pense-t-il également que cette situation porte gravement atteinte à la recherche scientifique en Suisse? - Considère-t-il aussi que le budget du Fonds national devrait être augmenté? - Est-il disposé à prévoir les mesures nécessaires à l'amélioration des conditions de vie et de travail des candidats au doctorat? Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schrittliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 septembre 1990 Im Jahre 1989 richtete der Schweizerische Nationalfonds an 1300 Doktoranden Beiträge von insgesamt 30 Millionen Franken aus. Im selben Zeitraum unterstützte er 323 Stipendiaten mit einem Totalbetrag von 10,3 Millionen Franken. Die vom Nationalfonds ausgerichtete Doktorandenentschädigung ist das Ergbenis intensiver Beratungen zwischen Vertretern verschiedener Fachbereiche und entspricht einem schweizerischen Mittelwert. Falls die persönlichen Existenzbedürfnisse des Doktoranden damit nicht vollständig gedeckt sind, können ihm von der Universität (allenfalls auch aus Drittquellen) gegen anteilmässige Entlöhnung im Rahmen einer Assistenz gewisse Sonderaufgaben übertragen werden. Die Doktorandenentschädigungen des Nationalfondswerden aus der Sicht der verschiedenen Industriezweige'unterschiedlich beurteilt. Während Vertreter der chemischen Industrie die Ansätze als genügend erachten, tendieren Exponenten der Maschinenindustrie auf eine Anhebung. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Forschungsbereiche verzichtet der Nationalfonds darauf, den Doktoranden je nach Disziplin marktgerechte Entschädigungen zu bezahlen, um sie zur Promovierung anzuhalten.

3. Mit der neuen Regelung über die Bundesbeiträge ist der Bundesrat auch vollständig zum System der nachschüssigen Auszahlung übergegangen. Bereits bisher wurden die Bundesbeiträge zum allergrössten Teil (für das Subventionsjahr 1989 zu 96 Prozent) nachschüssig ausbezahlt. Das vom Volk abgelehnte Bundesgesetz vom 20. März 1987 (Sofortprogramm) sah ebenfalls die nachschüssige Auszahlung vor. Wir haben indessen ein gewisses Verständnis dafür, dass die Krankenkassen die nachschüssig ausbezahlten Bundesbeiträge möglichst früh erhalten möchten. Auf der anderen Seite gilt es auch die Bedürfnisse der Trésorerie des Bundes zu berücksichtigen. Den Krankenkassen wird demnach im ersten Halbjahr 50 Prozent des Bundesbeitrages ausgerichtet. Diese neue Lösung ist für die Krankenkassen vorteilhafter als die bisherige Regelung, bei welcher bis zur Jahreshälfte etwa 35 Prozent der Bundesbeiträge ausbezahlt wurden. Für den Bund andererseits ist bei den heutigen Zinssätzen dadurch mit einer Mehrbelastung von immerhin rund 11 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 90.607 Interpellation Büttiker Bessere Unterstützung der Doktoranden durch den Nationalfonds Fonds national. Aide accrue aux candidats au doctorat Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1990 Der Schweizerische Nationalfonds unterstützt die Forschung unter anderem durch die Besoldung wissenschaftlicher Mitarbeiter in wissenschaftlichen Institutionen. In letzter Zeit werden vermehrt Doktoranden unterstützt. Doktoranden haben nur Anspruch auf eine halbe Stelle. Bei den tiefen Ansätzen des Nationalfonds führt dies zu Gehältern, die, in städtischer Umgebung, die Existenzbedürfnisse nicht voll decken. Eine Nebenbeschäftigung ist ausgeschlossen, da in der naturwissenschaftlichen Forschung die Belastung eines Doktoranden mit etwa 50 bis 60 Wochenstunden zu beziffern ist. Die schlechte Besoldung ist um so gravierender, da viele Universitäten dazu übergegangen sind, die ehemals ausreichenden bis guten Assistentensaläre den schlechten Konditionen des Nationalfonds anzugleichen. Die Politik des Nationalfonds gefährdet auch die Forschung in der Industrie, da es sehr oft die wirtschaftlich interessierten Hochschulabsolventen sind, die wegen der ungenügenden Bezahlung eine Forschungstätigkeit ausschlagen. Da die Dissertation für die Forschungstätigkeit de facto den gleichen Stellenwert hat wie das Anwaltspatent für die Tätigkeit des Anwalts, gehen diese Personen der Forschung für immer verloren. - Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass diese Zustände den schweizerischen Wissenschaftsbetrieb in hohem Grade gefährden? - Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Nationalfondsbudget zu erhöhen ist? - Ist der Bundesrat bereit, für die Besserstellung der Doktoranden entsprechende Massnahmen vorzusehen? Texte de l'interpellation du 21 juin 1990 Le Fonds national suisse subventionne la recherche, notamment en rémunérant les collaborateurs des instituts scientifiques. Depuis quelque temps, il aide financièrement de plus en plus de candidats au doctorat. Ceux-ci n'ont droit qu'à un poste à mi-temps. Or, les salaires, établis selon les barèmes trop bas du Fonds national, ne sont pas suffisants pour couvrir les besoins de la vie citadine. Et les candidats au doctorat ne peuvent envisager l'éventualité d'un second emploi car la recherche scientifique exige d'eux 50 à 60 heures de travail par semaine. Les maigres rémunérations offertes par le Fonds national ont des effets d'autant plus graves que de nombreuses universités ont été amenées à adapter à celles-ci les salaires des assistants, qui, autrefois, étaient suffisants ou même avantageux. La politique du Fonds national porte également atteinte à la recherche dans le domaine de l'industrie. En effet, ce sont très souvent les diplômés d'université intéressés par l'économie qui renoncent aux activités de recherche à cause des traitements insuffisants. La thèse nécessaire pour pouvoir faire de la recherche ayant de facto la même valeur que le brevet nécessaire à l'exercice de la profession d'avocat, ces diplômés se détournent à jamais de la recherche. - Le Conseil fédéral pense-t-il également que cette situation porte gravement atteinte à la recherche scientifique en Suisse? - Considère-t-il aussi que le budget du Fonds national devrait être augmenté? - Est-il disposé à prévoir les mesures nécessaires à l'amélioration des conditions de vie et de travail des candidats au doctorat? Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schrittliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 septembre 1990 Im Jahre 1989 richtete der Schweizerische Nationalfonds an 1300 Doktoranden Beiträge von insgesamt 30 Millionen Franken aus. Im selben Zeitraum unterstützte er 323 Stipendiaten mit einem Totalbetrag von 10,3 Millionen Franken. Die vom Nationalfonds ausgerichtete Doktorandenentschädigung ist das Ergbenis intensiver Beratungen zwischen Vertretern verschiedener Fachbereiche und entspricht einem schweizerischen Mittelwert. Falls die persönlichen Existenzbedürfnisse des Doktoranden damit nicht vollständig gedeckt sind, können ihm von der Universität (allenfalls auch aus Drittquellen) gegen anteilmässige Entlöhnung im Rahmen einer Assistenz gewisse Sonderaufgaben übertragen werden. Die Doktorandenentschädigungen des Nationalfondswerden aus der Sicht der verschiedenen Industriezweige'unterschiedlich beurteilt. Während Vertreter der chemischen Industrie die Ansätze als genügend erachten, tendieren Exponenten der Maschinenindustrie auf eine Anhebung. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Forschungsbereiche verzichtet der Nationalfonds darauf, den Doktoranden je nach Disziplin marktgerechte Entschädigungen zu bezahlen, um sie zur Promovierung anzuhalten.

1. Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass für die Grundlagenforschung in der Schweiz und damit auch für die in den Projekten engagierten Doktoranden mehr getan werden muss, um den Forschungsplatz Schweiz zu sichern und für die kommenden Anforderungen an die Wissenschaft gerüstet zu sein. Als Folge der angespannten Finanzlage sah sich der Nationalfonds gezwungen, bei den Beitragsgesu-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Rychen Verwendung der zusätzlichen Bundesbeiträge an die Krankenkassen Interpellation Rychen Subventionnement des caisses-maladie In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.594 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1991 - 08:00 Date Data Seite 774-775 Page Pagina Ref. No 20 019 782 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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