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Entscheid

90-602

Verwaltungsbehörden 11.03.1991 90.602

11. März 1991Deutsch22 min

Source admin.ch

Erwägungen

20.

000 Franken, nämlich 8,6 Prozent aller Unfälle gegenüber nur 3,5 Prozent bei der Kontrollgruppe, während die Kontrollgruppe mehr Blechschäden aufwies. Diese Unterschiede ergaben eine schwache statistische Signifikanz (S. 40-42). Interessant ist auch, dass die Versuchsgruppe bei den besonders gefährlichen Frontalkollisionen etwas schlechter abschnitt: Frontalkollision beim Kreuzen (16,0 Prozent aller Unfälle der Versuchsgruppe gegenüber 11,4 Prozent der Kontrollgruppe), Frontalkollision beim Linksabbiegen (1,9 Prozent in der Versuchsgruppe gegenüber 0,4 Prozent in der Kontrollgruppe) sowie Frontalkollision beim Ueberholen (1,2 Prozent in der Versuchsgruppe gegenüber 0,4 Prozent in der Kontrollgruppe). In absoluten Zahlen gab es bei den Kursabsolventen 31 Frontalkollisionen und in der Kontrollgruppe

28.

(diese Zahlen stehen so nicht im Report, wurden aber aus den Prozentzahlen zurückgerechnet, S. 43). In der Versuchsgruppe fand sich ein minim höherer Anteil an verschuldeten Unfällen: 52,5 Prozent gegenüber 49,1 Prozent (BfU-Report S. 44). Betreffend Zusammenhang mit Schleudern zeigte sich kein (!) Unterschied zwischen den beiden Gruppen (S. 45). Die Kontrollgruppe erreichte ihre günstigeren Zahlen trotz höherer jährlicher Fahrleistung und geringerer Fahrpraxis (S. 25 des.BfU-Reports). Bezogen auf den gefahrenen Kilometer würde also das schlechtere Abschneiden der Kursabsolventen noch deutlicher ausfallen! Die Kontrollgruppe erreichte ihre günstigeren Zahlen auch, obschon sie prozentual etwas weniger Frauen aufwies, die ja bekanntlich weniger ganz schwere Unfälle verursachen (S. 22). Vom präventivmedizinischen Standpunkt aus sind Unfälle mit Blechschäden unerheblich, und deren Verminderung kann das Durchführen und Subventionieren von Antischleuderkursen nur rechtfertigen, wenn damit keine negativen Erscheinungen verbunden sind. Der BfU-Report zeigt nun aber zusammenfassend bei den Absolventen des Antischleuderkurses etwa 50 Prozent mehr schwere Unfälle mit Verletzten und mit grossen Sachschäden, dies trotz geringerer Jahreskilometerleistung und grösserer Fahrpraxis der Absolventen! Diese Zahlen müssen in höchstem Mass zu Besorgnis Anlass geben. Es überrascht und stellt die Glaubwürdigkeit der Beratungsstelle für Unfallverhütung in Frage, wenn sie auf diese Zahlen nicht unverzüglich mit Skepsis und vertiefter Ueberprüfung reagiert hat. Wenn in der Prüfung einer anderen präventivmedizinischen Massnahme - z. B. bei einer Impfung -

50.

Prozent mehr schwere Komplikationen auftreten als ohne Impfung, so müsste und würde die Zulassungsbehörde sofort mit einem Verbot einschreiten; bei nicht ganz sicherer Datenlage käme allenfalls höchstens noch ein wissenschaftlich begleiteter und kontrollierter Einsatz in Frage, mit dem Ziel, zu hieb- und stichfesten Daten zu kommen (sog. «monitored release»). Ein solches Vorgehen wäre, da Menschenleben auf dem Spiel stehen, bei der vorhandenen Datenlage die Pflicht der BfU, der Schweizerischen Konferenz für Sicherheit im Strassenverkehr und auch der Leitung des Fonds für Unfallverhütung gewesen. Es sei abschliessend darauf hingewiesen, dass gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Unfallverhütungsbeitragsgesetzes vom 25. Juni 1976 die Mittel aus den Unfallverhütungsbeiträgen zur Unfallverhütung im Strassenverkehr verwendet werden müssen. Eine Verwendung für Massnahmen, die zur Zunahme von schweren Unfällen und Verletzten führen könnte, ist somit wohl ausgeschlossen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 septembre 1990 Es ist allgemein anerkannt, dass durch eine bessere Ausbildung der Motorfahrzeugführer die Sicherheit im Strassenverkehr gefördert werden kann. Diesem Ziel dienen die den Kantonen und Verbänden im März 1990 unterbreiteten Vorschläge des EJPD für eine bessere Aus- und Weiterbildung der Motorfahrzeugführer ebenso wie die von der Schweizerischen Konferenz für Sicherheit im Strassenverkehr (SKS) anerkannten -- 1 of 4 -Postulat Fierz 390 N 11 mars 1991 Weiterbildungskurse, deren Nutzen in Fachkreisen unbestritten ist. Das Kursangebot ist breit und das Teilnehmerfeld entsprechend vielfältig; es reicht vom Neulenker bis zum Berufschauffeur. Auch beim Militär und beim kantonalen Polizeikorps gehören solche Kurse zur ständigen Weiterbildung. Wieweit welche Weiterbildungskurse zur Unfallverhütung beitragen, hängt weitgehend davon ab, ob die Teilnehmer die ihrem Ausbildungsstand und ihrer Fahrpraxis entsprechenden Kurse besuchen. Der vom Postulanten angesprochene BfU-Report Nr. 10 über die Erfolgskontrolle von Antischleuderkursen ist, namentlich hinsichtlich statistischer Beurteilung, unter Fachleuten umstritten. Der Bundesrat möchte sich dazu nicht äussern, weil der Bericht die von 1980 bis 1983 durchgeführten Kurse evaluiert, dieser Kurstyp jedoch in den letzten Jahren im Licht neuer Erkenntnisse wesentlich modifiziert und verbessert worden ist. Es werden nicht mehr die blosse Fahrtechnik und das Verhindern des Schleuderns instruiert, sondern auch die Blicktechnik, der Verkehrssinn (Verständnis schaffen für das Verhalten von Partnern, insbesondere schwächerer Verkehrsteilnehmer) und die Gefahrenlehre (frühes Erkennen von Gefahren). Aufgrund der Erfahrungen hat ein SKS-Fachausschuss im Juni 1985 ein Handbuch für Instruktoren und Kursveranstalter zu Inhalt und Gestaltung von Weiterbildungskursen herausgegeben, das periodisch neuen Erkenntnissen angepasst wird. Zurzeit wird geprüft, wie die umweltschonende und ökonomische Fahrweise in die Kurse eingebaut werden kann. Die im BfU-Report Nr. 10 begutachteten Kurse von 1980-1983 wurden vom Fonds für Verkehrssicherheit nicht subventioniert und werden, wie dargelegt, in dieser Form seit Jahren nicht mehr durchgeführt. Der Fonds für Verkehrssicherheit unterstützt die SKS-anerkannten Kurse erst seit Mai 1989. Daher hat der Bundesrat keinen Anlass, dem Fonds für Verkehrssicherheit nahezulegen, die Subventionierung von SKS-anerkannten Kursen einzustellen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Fierz: Dieses Postulat mit den Schleuderkursen betrifft eine uralte Streitfrage. Man hat diese Schleuderkurse in den siebziger Jahren eingeführt. Es gab das Verkehrssicherheitszentrum in Veitheim und andere solche Kurszentren. Da war grosse Begeisterung. Man hat gesagt, man lernt dort sicher fahren. Die Altstadt-Versicherung, damals noch eine amerikanische Gesellschaft, hat ihren Versicherungsnehmern den Kurs subventioniert. Nach drei Jahren hat die Altstadt-Versicherung dann gesagt: So, jetzt wollen wir sehen, wie die Schadensummen sinken. Sie hat das überprüfen lassen, und die Schadensummen waren gestiegen. Daraufhin hat die Altstadt-Versicherung die Subventionierung dieser Kurse eingestellt. Gewisse Versicherungen, die sonst noch an diesem Zentrum beteiligt waren, haben sich dann auch dort wieder abgemeldet. Aufgrund dieser internen Studie, die damals in einer berühmten «Telearena»-Sendung bekanntgeworden war, wurde dann von der Schweizerischen Konferenz für Sicherheit im Strassenverkehr, die im wesentlichen die Verkehrsverbände zusammenschliesst, an der ETH eine Studie über solche Kurse durchgeführt. Diese Studie ergab zunächst einen negativen Effekt der Kurse. Sie wurde dann von der SKS solange zurückgewiesen und umgeschrieben, bis das Ergebnis unklar war. Man hat dann gesagt, man müsse eine neue Studie machen, und diese neue Studie ist 1987 herausgekommen. Das ist der BfU-Report Nr. 10, wo dann steht-das kann man nachlesen; diese Studie können Sie bei der BfU bestellen -, dass die Kursabsolventen nach Absolvierung des Kurses

50 Prozent mehr Verletzte produzieren. Die Studie ist messerscharf kontrolliert, das sind vergleichbare Gruppen, es gibt gar nichts zu husten. Wenn überhaupt ein Fehler in der Studie wäre, wäre es der, dass die Kursabsolventen an sich etwas älter sind, sich darunter mehr Frauen befinden und dass sie deshalb sicherer fahren sollten. Sie tun es aber nicht, sie verursachen nach dem Kurs 50 Prozent mehr Verletzte. Mit einem «logischen Rösselsprung» kommt dann die BfU dazu, man müsse diese Kurse aus dem Fonds für Verkehrssicherheit subventionieren, den wir alle über die obligatorischen Haftpflichtprämien mitfinanzieren müssen. Aufgrund dieser Studie hat dann der Fonds für Verkehrssicherheit Antrag gestellt, dass man solche Studien subventionieren müsse, und seither werden sie subventioniert! Mein Postulat verlangt nun zwei Dinge: Dass man durch einen unabhängigen statistischen Fachmann - das gibt es z. B. an der Universität Bern - überprüfen lasse, ob diese Differenz nicht signifikant sei. Wenn ja, dann müssen halt die Subventionierungen eingestellt werden. Der Bundesrat ist damit nicht einverstanden und sagt: Ja, die Kurse seien jetzt viel besser und anders, man schule jetzt anders, z. B. die Blicktechnik und den Verkehrssinn. Nur, die Blicktechnik und der Verkehrssinn wurden schon 1983 in den untersuchten Kursen unterrichtet. Und der Verkehrssinn wurde bis 1990 mit dem genau gleichen Film unterrichtet. Jetzt gibt es einen neuen Film. Nachdem man mit diesen Kursen immer nur schlechte Erfahrungen gemacht hat, sollte man den Erfolg hier ernsthaft überprüfen, nur dies fordert mein Postulat. Ein Verantwortlicher einer chemischen Firma, die ein Medikament verkaufen würde und behauptet, es nütze - obwohl das Medikament 50 Prozent mehr Schäden verursacht, als es nützt -, käme ins Gefängnis; das gäbe einen Haftpflichtprozess. Ich weiss wirklich nicht, wie man dazu kommt, eine so schädliche Massnahme noch unter dem Titel «Verkehrssicherheit» zu subventionieren. Das ist wider das Gesetz über die Beiträge an die Unfallverhütung und rechtswidrig und schlägt jedem Sicherheitsdenken ins Gesicht. Es werden hier «Killerkurse» von Staates wegen subventioniert. Frey Walter: Damit die Interessenlage klar ist: Ich wäre diejenige Person, die bei der Einrichtung dieser sogenannten «Killerkurse» mitgeholfen hat, und ich bin stolz darauf, dass sie überhaupt stattfinden - sie dienen nämlich der Weiterausbildung des Motorfahrzeuglenkers. Ich bin dort Stiftungsratspräsident - es ist übrigens eine Stiftung, die das Verkehrssicherheitszentrum Veitheim betreibt. Herr Dr. Fierz, Sie sind mir seit sehr langem bekannt als absoluter Gegner der Weiterausbildung im automobilistischen Bereich. Ich kann Ihnen das sehr einfach beweisen: Ich habe wegen Ihnen ein Dossier angelegt, weil Sie mir nämlich geschrieben haben, und ich habe dort Ihre Leserbriefe zu diesem Thema über Jahre sammeln dürfen. Sie haben dann aus eigenem, freiwilligem Entscheid, nach einer Aussprache mit mir, Ihre Leserbriefschreiber-Tätigkeit einmal für ein Jahr eingeschränkt, dafür hat dann Ihre Frau über das Thema geschrieben. Nun aber zur Sache: Es wurde eine äusserst sorgfältige Langfristuntersuchung der ETH über mehr als 3000 Kursbesucher angestrengt. Das Resultat dieser Untersuchung, das für die Applikanten dieser Kurse äusserst positiv war, passt Ihnen jetzt nicht. Darum möchten Sie eine wissenschaftliche Ueberprüfung. Wissen Sie, ich verstehe es: Wenn man an etwas glaubt und wenn einem die Wissenschaft das Gegenteil beweisen will, findet man sich nicht gerne damit ab. Aber diese Untersuchung, die nun die BfU -deren Hauptzweck es ist, die Verkehrssicherheit zu fördern - wegen ihrer Eindeutigkeit dazu veranlasst hat, sogar ein ganzes Jahre unter den Slogan zu stellen: «Bleib auf Kurs, nimm einen Kurs», diese Untersuchung nun einfach zu verteufeln, finde ich ein bisschen gefährlich. Ich möchte Ihnen auch sagen, dass es von Ihnen als Arzt, der sich ganz sicher über die Verunsicherung der Leute, die ein Gefährt lenken, ein Bild machen kann, nicht besonders geschickt ist, Leuten, die sich weiterausbilden möchten, vor dieser Möglichkeit zu stehen. Das Resultat der Untersuchung war, wie gesagt, eindeutig, klar und positiv; die Zahl der untersuchten Personen betrug 3000. Ich darf Ihnen auch sagen, dass in der Zwischenzeit viele Versicherungen diese Arbeit wieder mehr als begrüssen. Wir machen diese Kurse ja nicht nur für Personenwagenlenker - ich muss Sie da enttäuschen -, auch das Militär lässt alle Fahrer von schweren Lastwagen diese Kurse machen, und wir führen sie auch für Zweiradien-- 2 of 4 -11. März 1991 391 Motion Fischer-Seengen ker durch. Diese Kurse werden auch für die Mofalenker angeboten, und wir haben - und ich bin stolz darauf und auch auf die Arbeit unserer Leute, die sich mit Hingabe diesen Kursen widmen - sehr gute Resultate zu verzeichnen. Wissen Sie, Herr Kollege Fierz, Sie kommen mir ein bisschen vor wie jemand, der einem Swissair-Piloten sagt, er habe ausgelernt und er solle sich nicht mehr weiterbilden. Ich habe das Gefühl, Weiterausbildung kann einem Automobilisten nicht schaden, sie kann höchstens nützen, vor allem dann, wenn sie professionell betrieben wird. Ich möchte Sie also bitten, dieses Postulat abzulehnen, wie das der Bundesrat auch bereits vorgeschlagen hat. Bundesrat Koller: Ich bin mit Herrn Nationalrat Fierz einverstanden; es handelt sich hier wirklich um eine uralte Streitfrage. Ich habe den Eindruck, dass man zum Teil aneinander vorbeiredet, denn diese in den siebziger Jahren durchgeführten Antischleuderkurse waren vom Fonds für Verkehrssicherheit noch nicht subventioniert worden; darauf bezieht sich aber der BfU-Report Nr. 10. Erst danach hat dann der SKS-Fachausschuss ein Handbuch für Instruktoren und Kursveranstalter herausgegeben. In diesem Handbuch sind nun abergestützt auf die drei zitierten wissenschaftlichen Untersuchungen - neue Erkenntnisse aufgenommen worden. Erst die nach diesem Handbuch neu konzipierten Antischleuderkurse wurden dann vom Fonds für Verkehrssicherheit mitfinanziert. Insofern bezieht sich die Kritik auf etwas, was der Fonds tatsächlich gar nicht finanziert hat. Wir geben auch gerne zu, dass man bei der Mitfinanzierung in einem gewissen Dilemma ist. Doch der grosse Vorteil der Mitfinanzierung dieser Kurse durch den Fonds besteht natürlich darin, dass man auf den Inhalt dieser Kurse auch Einfluss nehmen kann. Aus diesem Grunde hat sich der Fonds für die Mitfinanzierung entschieden, und insofern hat er sicher auch nicht gesetzwidrig gehandelt. Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat die Ablehnung des Postulates vorschlägt. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates 41 Stimmen Dagegen 64 Stimmen #ST# 90.633 Motion Fischer-Seengen Geschwindigkeitskontrollen Limitations de vitesse. Contrôles Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1990 Der Bundesrat wird aufgefordert, die einschlägigen Verordnungen, insbesondere aber die Weisungen über Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehrvom 28. Juni 1984 insofern zu ergänzen, als eine Bestrafung von fehlbaren Fahrzeuglenkern nur aufgrund von Messungen durch typengeprüfte, amtlich geeichte Geräte erfolgen darf. Texte de la motion du 22 juin 1990 Le Conseil fédéral est chargé de compléter les ordonnances entrant en ligne de compte, et notamment les instructions du

50 Prozent mehr Verletzte produzieren. Die Studie ist messerscharf kontrolliert, das sind vergleichbare Gruppen, es gibt gar nichts zu husten. Wenn überhaupt ein Fehler in der Studie wäre, wäre es der, dass die Kursabsolventen an sich etwas älter sind, sich darunter mehr Frauen befinden und dass sie deshalb sicherer fahren sollten. Sie tun es aber nicht, sie verursachen nach dem Kurs 50 Prozent mehr Verletzte. Mit einem «logischen Rösselsprung» kommt dann die BfU dazu, man müsse diese Kurse aus dem Fonds für Verkehrssicherheit subventionieren, den wir alle über die obligatorischen Haftpflichtprämien mitfinanzieren müssen. Aufgrund dieser Studie hat dann der Fonds für Verkehrssicherheit Antrag gestellt, dass man solche Studien subventionieren müsse, und seither werden sie subventioniert! Mein Postulat verlangt nun zwei Dinge: Dass man durch einen unabhängigen statistischen Fachmann - das gibt es z. B. an der Universität Bern - überprüfen lasse, ob diese Differenz nicht signifikant sei. Wenn ja, dann müssen halt die Subventionierungen eingestellt werden. Der Bundesrat ist damit nicht einverstanden und sagt: Ja, die Kurse seien jetzt viel besser und anders, man schule jetzt anders, z. B. die Blicktechnik und den Verkehrssinn. Nur, die Blicktechnik und der Verkehrssinn wurden schon 1983 in den untersuchten Kursen unterrichtet. Und der Verkehrssinn wurde bis 1990 mit dem genau gleichen Film unterrichtet. Jetzt gibt es einen neuen Film. Nachdem man mit diesen Kursen immer nur schlechte Erfahrungen gemacht hat, sollte man den Erfolg hier ernsthaft überprüfen, nur dies fordert mein Postulat. Ein Verantwortlicher einer chemischen Firma, die ein Medikament verkaufen würde und behauptet, es nütze - obwohl das Medikament 50 Prozent mehr Schäden verursacht, als es nützt -, käme ins Gefängnis; das gäbe einen Haftpflichtprozess. Ich weiss wirklich nicht, wie man dazu kommt, eine so schädliche Massnahme noch unter dem Titel «Verkehrssicherheit» zu subventionieren. Das ist wider das Gesetz über die Beiträge an die Unfallverhütung und rechtswidrig und schlägt jedem Sicherheitsdenken ins Gesicht. Es werden hier «Killerkurse» von Staates wegen subventioniert. Frey Walter: Damit die Interessenlage klar ist: Ich wäre diejenige Person, die bei der Einrichtung dieser sogenannten «Killerkurse» mitgeholfen hat, und ich bin stolz darauf, dass sie überhaupt stattfinden - sie dienen nämlich der Weiterausbildung des Motorfahrzeuglenkers. Ich bin dort Stiftungsratspräsident - es ist übrigens eine Stiftung, die das Verkehrssicherheitszentrum Veitheim betreibt. Herr Dr. Fierz, Sie sind mir seit sehr langem bekannt als absoluter Gegner der Weiterausbildung im automobilistischen Bereich. Ich kann Ihnen das sehr einfach beweisen: Ich habe wegen Ihnen ein Dossier angelegt, weil Sie mir nämlich geschrieben haben, und ich habe dort Ihre Leserbriefe zu diesem Thema über Jahre sammeln dürfen. Sie haben dann aus eigenem, freiwilligem Entscheid, nach einer Aussprache mit mir, Ihre Leserbriefschreiber-Tätigkeit einmal für ein Jahr eingeschränkt, dafür hat dann Ihre Frau über das Thema geschrieben. Nun aber zur Sache: Es wurde eine äusserst sorgfältige Langfristuntersuchung der ETH über mehr als 3000 Kursbesucher angestrengt. Das Resultat dieser Untersuchung, das für die Applikanten dieser Kurse äusserst positiv war, passt Ihnen jetzt nicht. Darum möchten Sie eine wissenschaftliche Ueberprüfung. Wissen Sie, ich verstehe es: Wenn man an etwas glaubt und wenn einem die Wissenschaft das Gegenteil beweisen will, findet man sich nicht gerne damit ab. Aber diese Untersuchung, die nun die BfU -deren Hauptzweck es ist, die Verkehrssicherheit zu fördern - wegen ihrer Eindeutigkeit dazu veranlasst hat, sogar ein ganzes Jahre unter den Slogan zu stellen: «Bleib auf Kurs, nimm einen Kurs», diese Untersuchung nun einfach zu verteufeln, finde ich ein bisschen gefährlich. Ich möchte Ihnen auch sagen, dass es von Ihnen als Arzt, der sich ganz sicher über die Verunsicherung der Leute, die ein Gefährt lenken, ein Bild machen kann, nicht besonders geschickt ist, Leuten, die sich weiterausbilden möchten, vor dieser Möglichkeit zu stehen. Das Resultat der Untersuchung war, wie gesagt, eindeutig, klar und positiv; die Zahl der untersuchten Personen betrug 3000. Ich darf Ihnen auch sagen, dass in der Zwischenzeit viele Versicherungen diese Arbeit wieder mehr als begrüssen. Wir machen diese Kurse ja nicht nur für Personenwagenlenker - ich muss Sie da enttäuschen -, auch das Militär lässt alle Fahrer von schweren Lastwagen diese Kurse machen, und wir führen sie auch für Zweiradien-- 2 of 4 -11. März 1991 391 Motion Fischer-Seengen ker durch. Diese Kurse werden auch für die Mofalenker angeboten, und wir haben - und ich bin stolz darauf und auch auf die Arbeit unserer Leute, die sich mit Hingabe diesen Kursen widmen - sehr gute Resultate zu verzeichnen. Wissen Sie, Herr Kollege Fierz, Sie kommen mir ein bisschen vor wie jemand, der einem Swissair-Piloten sagt, er habe ausgelernt und er solle sich nicht mehr weiterbilden. Ich habe das Gefühl, Weiterausbildung kann einem Automobilisten nicht schaden, sie kann höchstens nützen, vor allem dann, wenn sie professionell betrieben wird. Ich möchte Sie also bitten, dieses Postulat abzulehnen, wie das der Bundesrat auch bereits vorgeschlagen hat. Bundesrat Koller: Ich bin mit Herrn Nationalrat Fierz einverstanden; es handelt sich hier wirklich um eine uralte Streitfrage. Ich habe den Eindruck, dass man zum Teil aneinander vorbeiredet, denn diese in den siebziger Jahren durchgeführten Antischleuderkurse waren vom Fonds für Verkehrssicherheit noch nicht subventioniert worden; darauf bezieht sich aber der BfU-Report Nr. 10. Erst danach hat dann der SKS-Fachausschuss ein Handbuch für Instruktoren und Kursveranstalter herausgegeben. In diesem Handbuch sind nun abergestützt auf die drei zitierten wissenschaftlichen Untersuchungen - neue Erkenntnisse aufgenommen worden. Erst die nach diesem Handbuch neu konzipierten Antischleuderkurse wurden dann vom Fonds für Verkehrssicherheit mitfinanziert. Insofern bezieht sich die Kritik auf etwas, was der Fonds tatsächlich gar nicht finanziert hat. Wir geben auch gerne zu, dass man bei der Mitfinanzierung in einem gewissen Dilemma ist. Doch der grosse Vorteil der Mitfinanzierung dieser Kurse durch den Fonds besteht natürlich darin, dass man auf den Inhalt dieser Kurse auch Einfluss nehmen kann. Aus diesem Grunde hat sich der Fonds für die Mitfinanzierung entschieden, und insofern hat er sicher auch nicht gesetzwidrig gehandelt. Das ist der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat die Ablehnung des Postulates vorschlägt. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates 41 Stimmen Dagegen 64 Stimmen #ST# 90.633 Motion Fischer-Seengen Geschwindigkeitskontrollen Limitations de vitesse. Contrôles Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1990 Der Bundesrat wird aufgefordert, die einschlägigen Verordnungen, insbesondere aber die Weisungen über Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehrvom 28. Juni 1984 insofern zu ergänzen, als eine Bestrafung von fehlbaren Fahrzeuglenkern nur aufgrund von Messungen durch typengeprüfte, amtlich geeichte Geräte erfolgen darf. Texte de la motion du 22 juin 1990 Le Conseil fédéral est chargé de compléter les ordonnances entrant en ligne de compte, et notamment les instructions du

28 juin 1984 sur les contrôles de vitesse dans la circulation routière, de façon à ce que les conducteurs appréhendés ne puissent être punis que si les contrôles sont effectués avec des appareils d'un type homologué, ayant fait l'objet d'une vérification officielle. Mitunterzeichner-Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Antille, Aubry, Béguelin, Biel, Bonny, Bühler, Burckhardt, Büttiker, Cavadini, Cevey, Cincera, Cotti, Couchepin, Daepp, Dietrich, Dubois, Eppenberger Susi, Etique, Fäh, Fischer-Hägglingen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici, Früh, Giger, Graf, Gros, Gysin, Hari, Hess Otto, Hildbrand, Houmard, Humbel, Jeanneret, Kohler, Loeb, Luder, Martin, Mühlemann, Müller-Meilen, Neuenschwander, Perey;Philipona, Pidoux, Portmann, Reich, Reimann Maximilian, Rutishauser, Rüttimann, Rychen, Savary-Vaud, Scheidegger, Scherrer, Schmidhalter, Schnider, Schule, Schwab, Seiler Hanspeter, Spalti, Spoerry, Tschuppert, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss Paul, Wyss William, Zölch.Zwingli (70) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Kürzlich hat das Bundesgericht die Bestrafung eines Fahrzeuglenkers bestätigt, dessen Geschwindigkeitsüberschreitung durch Polizeibeamte geschätzt worden war. Diese Methode genügt meiner Auffassung nach nicht, um in einem Rechtsstaat einem Fahrzeuglenker ein solches Vergehen rechtsgenüglich nachzuweisen. Nachdem das Bundesgericht zum Schluss gelangt ist, die Schätzung von Polizeibeamten genüge für diesen Nachweis und deshalb dieses Vorgehen zur Praxis zu werden droht, müssen die entsprechenden Rechtsgrundlagen geändert werden. Mit der vorliegenden Motion ist keineswegs beabsichtigt, den Volksentscheid vom 26. November 1989 über die Tempolimiten in Frage zu stellen. Ebensowenig soll die konsequente Durchsetzung der gültigen Geschwindigkeitsbeschränkungen erschwert oder gar verhindert werden. Die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen muss aber auf rechtsstaatlich einwandfreie Weise erfolgen, indem der Nachweis aufgrund von Messungen durch typengeprüfte und geeichte Geräte erbracht wird. Wie umfassende Untersuchungen ergeben haben, ist das menschliche Auge nicht in der Lage, Geschwindigkeiten genügend genau wahrzunehmen. Insbesondere können der Beobachtungswinkel, die Breite der Fahrbahn, die Entfernung des Beobachters, die Grosse des Fahrzeugs, der Lärm u. a. m. einen wesentlichen Einfluss auf das Schätzungsergebnis haben. Bei einem entsprechenden Test haben 160 Versuchspersonen die Geschwindigkeit bis zu 65 Prozent unterund bis zu 55 Prozent überschätzt! Bei der Verhängung eines Penaltys in einem Fussballspiel mag es angehen, dass der Schiedsrichter, gestützt auf einen sogenannten «Tatsachenentscheid», einen solchen Strafstoss ausführen lässt. Um einen Fahrzeuglenker nach schweizerischem Recht zu bestrafen, genügt indessen diese Methode nicht. Die Gefahr ist allzu gross, dass neben der Sinnestäuschung auch noch menschliche Faktoren eine Rolle spielen könnten. Willkürliche Entscheide könnten nicht ausgeschlossen werden. Indem strafrechtlich relevante Messungen lediglich mit technisch einwandfreien Geräten durchgeführt werden, lassen sich rechtsstaatlich nicht haltbare Resultate vermeiden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 septembre 1990 Nach Artikel 81 Absatz 2 der Verordnung über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (SR 741.41) unterliegen die zu amtlichen Verkehrskontrollen verwendeten Geschwindigkeitsmessapparate der Typenprüfung. In den Weisungen des EJPD vom 28. Juni 1984 über Geschwindigkeitskontrollen im Strassenverkehr ist überdies die periodische Ueberprüfung der Geräte auf ihre Präzision vorgeschrieben. Die diesbezüglichen Anliegen der Motion sind somit erfüllt. Ziffer 5 der Weisungen erklärt u. a. blosse Geschwindigkeitsschätzungen ohne konkrete Vergleichsmöglichkeiten ausdrücklich als unzulässig. Ziffer 6 sieht jedoch vor, dass flagrante Uebertretungen, die von der Polizei auf andere als in den Weisungen vorgeschriebene Art festgestellt werden, ebenfalls zur Ahndung gelangen können; denn es wäre unverständlich, wenn offensichtliche und massive Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne strafrechtliche Konsequenzen blieben. Im Normalfall und insbesondere bei systematischen -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Fierz Antischleuderkurse Postulat Fierz Cours antidérapage In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.602 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.03.1991 - 14:30 Date Data Seite 389-391 Page Pagina Ref. No 20 019 676 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. 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