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Entscheid

90-607

Verwaltungsbehörden 22.03.1991 90.607

22. März 1991Deutsch15 min

Source admin.ch

Erwägungen

2.

Die Abstufung der Bundesbeiträge nach dem Alter der Versicherten ist für Kassen mit einer ungünstigen Altersstruktur vorteilhafter als die bisherige Aufteilung der Bundesbeiträge, die auf die Altersstruktur keine Rücksicht nahm. Die neue Regelung wird die Prämienunterschiede zwischen den Kassen etwas verringern, aber nicht völlig aufheben. Dazu wären mehr Mittel oder, wie dies gegenwärtig in der Expertenkommission für die Revision der Krankenversicherung diskutiert wird, eine Art Finanzausgleich (Risikoausgleich) zwischen den Kassen nötig.

3. Mit der neuen Regelung über die Bundesbeiträge ist der Bundesrat auch vollständig zum System der nachschüssigen Auszahlung übergegangen. Bereits bisher wurden die Bundesbeiträge zum allergrössten Teil (für das Subventionsjahr 1989 zu 96 Prozent) nachschüssig ausbezahlt. Das vom Volk abgelehnte Bundesgesetz vom 20. März 1987 (Sofortprogramm) sah ebenfalls die nachschüssige Auszahlung vor. Wir haben indessen ein gewisses Verständnis dafür, dass die Krankenkassen die nachschüssig ausbezahlten Bundesbeiträge möglichst früh erhalten möchten. Auf der anderen Seite gilt es auch die Bedürfnisse der Trésorerie des Bundes zu berücksichtigen. Den Krankenkassen wird demnach im ersten Halbjahr 50 Prozent des Bundesbeitrages ausgerichtet. Diese neue Lösung ist für die Krankenkassen vorteilhafter als die bisherige Regelung, bei welcher bis zur Jahreshälfte etwa 35 Prozent der Bundesbeiträge ausbezahlt wurden. Für den Bund andererseits ist bei den heutigen Zinssätzen dadurch mit einer Mehrbelastung von immerhin rund 11 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 90.607 Interpellation Büttiker Bessere Unterstützung der Doktoranden durch den Nationalfonds Fonds national. Aide accrue aux candidats au doctorat Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1990 Der Schweizerische Nationalfonds unterstützt die Forschung unter anderem durch die Besoldung wissenschaftlicher Mitarbeiter in wissenschaftlichen Institutionen. In letzter Zeit werden vermehrt Doktoranden unterstützt. Doktoranden haben nur Anspruch auf eine halbe Stelle. Bei den tiefen Ansätzen des Nationalfonds führt dies zu Gehältern, die, in städtischer Umgebung, die Existenzbedürfnisse nicht voll decken. Eine Nebenbeschäftigung ist ausgeschlossen, da in der naturwissenschaftlichen Forschung die Belastung eines Doktoranden mit etwa 50 bis 60 Wochenstunden zu beziffern ist. Die schlechte Besoldung ist um so gravierender, da viele Universitäten dazu übergegangen sind, die ehemals ausreichenden bis guten Assistentensaläre den schlechten Konditionen des Nationalfonds anzugleichen. Die Politik des Nationalfonds gefährdet auch die Forschung in der Industrie, da es sehr oft die wirtschaftlich interessierten Hochschulabsolventen sind, die wegen der ungenügenden Bezahlung eine Forschungstätigkeit ausschlagen. Da die Dissertation für die Forschungstätigkeit de facto den gleichen Stellenwert hat wie das Anwaltspatent für die Tätigkeit des Anwalts, gehen diese Personen der Forschung für immer verloren. - Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass diese Zustände den schweizerischen Wissenschaftsbetrieb in hohem Grade gefährden? - Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Nationalfondsbudget zu erhöhen ist? - Ist der Bundesrat bereit, für die Besserstellung der Doktoranden entsprechende Massnahmen vorzusehen? Texte de l'interpellation du 21 juin 1990 Le Fonds national suisse subventionne la recherche, notamment en rémunérant les collaborateurs des instituts scientifiques. Depuis quelque temps, il aide financièrement de plus en plus de candidats au doctorat. Ceux-ci n'ont droit qu'à un poste à mi-temps. Or, les salaires, établis selon les barèmes trop bas du Fonds national, ne sont pas suffisants pour couvrir les besoins de la vie citadine. Et les candidats au doctorat ne peuvent envisager l'éventualité d'un second emploi car la recherche scientifique exige d'eux 50 à 60 heures de travail par semaine. Les maigres rémunérations offertes par le Fonds national ont des effets d'autant plus graves que de nombreuses universités ont été amenées à adapter à celles-ci les salaires des assistants, qui, autrefois, étaient suffisants ou même avantageux. La politique du Fonds national porte également atteinte à la recherche dans le domaine de l'industrie. En effet, ce sont très souvent les diplômés d'université intéressés par l'économie qui renoncent aux activités de recherche à cause des traitements insuffisants. La thèse nécessaire pour pouvoir faire de la recherche ayant de facto la même valeur que le brevet nécessaire à l'exercice de la profession d'avocat, ces diplômés se détournent à jamais de la recherche. - Le Conseil fédéral pense-t-il également que cette situation porte gravement atteinte à la recherche scientifique en Suisse? - Considère-t-il aussi que le budget du Fonds national devrait être augmenté? - Est-il disposé à prévoir les mesures nécessaires à l'amélioration des conditions de vie et de travail des candidats au doctorat? Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schrittliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 septembre 1990 Im Jahre 1989 richtete der Schweizerische Nationalfonds an 1300 Doktoranden Beiträge von insgesamt 30 Millionen Franken aus. Im selben Zeitraum unterstützte er 323 Stipendiaten mit einem Totalbetrag von 10,3 Millionen Franken. Die vom Nationalfonds ausgerichtete Doktorandenentschädigung ist das Ergbenis intensiver Beratungen zwischen Vertretern verschiedener Fachbereiche und entspricht einem schweizerischen Mittelwert. Falls die persönlichen Existenzbedürfnisse des Doktoranden damit nicht vollständig gedeckt sind, können ihm von der Universität (allenfalls auch aus Drittquellen) gegen anteilmässige Entlöhnung im Rahmen einer Assistenz gewisse Sonderaufgaben übertragen werden. Die Doktorandenentschädigungen des Nationalfondswerden aus der Sicht der verschiedenen Industriezweige'unterschiedlich beurteilt. Während Vertreter der chemischen Industrie die Ansätze als genügend erachten, tendieren Exponenten der Maschinenindustrie auf eine Anhebung. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Forschungsbereiche verzichtet der Nationalfonds darauf, den Doktoranden je nach Disziplin marktgerechte Entschädigungen zu bezahlen, um sie zur Promovierung anzuhalten.

3. Mit der neuen Regelung über die Bundesbeiträge ist der Bundesrat auch vollständig zum System der nachschüssigen Auszahlung übergegangen. Bereits bisher wurden die Bundesbeiträge zum allergrössten Teil (für das Subventionsjahr 1989 zu 96 Prozent) nachschüssig ausbezahlt. Das vom Volk abgelehnte Bundesgesetz vom 20. März 1987 (Sofortprogramm) sah ebenfalls die nachschüssige Auszahlung vor. Wir haben indessen ein gewisses Verständnis dafür, dass die Krankenkassen die nachschüssig ausbezahlten Bundesbeiträge möglichst früh erhalten möchten. Auf der anderen Seite gilt es auch die Bedürfnisse der Trésorerie des Bundes zu berücksichtigen. Den Krankenkassen wird demnach im ersten Halbjahr 50 Prozent des Bundesbeitrages ausgerichtet. Diese neue Lösung ist für die Krankenkassen vorteilhafter als die bisherige Regelung, bei welcher bis zur Jahreshälfte etwa 35 Prozent der Bundesbeiträge ausbezahlt wurden. Für den Bund andererseits ist bei den heutigen Zinssätzen dadurch mit einer Mehrbelastung von immerhin rund 11 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 90.607 Interpellation Büttiker Bessere Unterstützung der Doktoranden durch den Nationalfonds Fonds national. Aide accrue aux candidats au doctorat Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1990 Der Schweizerische Nationalfonds unterstützt die Forschung unter anderem durch die Besoldung wissenschaftlicher Mitarbeiter in wissenschaftlichen Institutionen. In letzter Zeit werden vermehrt Doktoranden unterstützt. Doktoranden haben nur Anspruch auf eine halbe Stelle. Bei den tiefen Ansätzen des Nationalfonds führt dies zu Gehältern, die, in städtischer Umgebung, die Existenzbedürfnisse nicht voll decken. Eine Nebenbeschäftigung ist ausgeschlossen, da in der naturwissenschaftlichen Forschung die Belastung eines Doktoranden mit etwa 50 bis 60 Wochenstunden zu beziffern ist. Die schlechte Besoldung ist um so gravierender, da viele Universitäten dazu übergegangen sind, die ehemals ausreichenden bis guten Assistentensaläre den schlechten Konditionen des Nationalfonds anzugleichen. Die Politik des Nationalfonds gefährdet auch die Forschung in der Industrie, da es sehr oft die wirtschaftlich interessierten Hochschulabsolventen sind, die wegen der ungenügenden Bezahlung eine Forschungstätigkeit ausschlagen. Da die Dissertation für die Forschungstätigkeit de facto den gleichen Stellenwert hat wie das Anwaltspatent für die Tätigkeit des Anwalts, gehen diese Personen der Forschung für immer verloren. - Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass diese Zustände den schweizerischen Wissenschaftsbetrieb in hohem Grade gefährden? - Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Nationalfondsbudget zu erhöhen ist? - Ist der Bundesrat bereit, für die Besserstellung der Doktoranden entsprechende Massnahmen vorzusehen? Texte de l'interpellation du 21 juin 1990 Le Fonds national suisse subventionne la recherche, notamment en rémunérant les collaborateurs des instituts scientifiques. Depuis quelque temps, il aide financièrement de plus en plus de candidats au doctorat. Ceux-ci n'ont droit qu'à un poste à mi-temps. Or, les salaires, établis selon les barèmes trop bas du Fonds national, ne sont pas suffisants pour couvrir les besoins de la vie citadine. Et les candidats au doctorat ne peuvent envisager l'éventualité d'un second emploi car la recherche scientifique exige d'eux 50 à 60 heures de travail par semaine. Les maigres rémunérations offertes par le Fonds national ont des effets d'autant plus graves que de nombreuses universités ont été amenées à adapter à celles-ci les salaires des assistants, qui, autrefois, étaient suffisants ou même avantageux. La politique du Fonds national porte également atteinte à la recherche dans le domaine de l'industrie. En effet, ce sont très souvent les diplômés d'université intéressés par l'économie qui renoncent aux activités de recherche à cause des traitements insuffisants. La thèse nécessaire pour pouvoir faire de la recherche ayant de facto la même valeur que le brevet nécessaire à l'exercice de la profession d'avocat, ces diplômés se détournent à jamais de la recherche. - Le Conseil fédéral pense-t-il également que cette situation porte gravement atteinte à la recherche scientifique en Suisse? - Considère-t-il aussi que le budget du Fonds national devrait être augmenté? - Est-il disposé à prévoir les mesures nécessaires à l'amélioration des conditions de vie et de travail des candidats au doctorat? Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schrittliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 septembre 1990 Im Jahre 1989 richtete der Schweizerische Nationalfonds an 1300 Doktoranden Beiträge von insgesamt 30 Millionen Franken aus. Im selben Zeitraum unterstützte er 323 Stipendiaten mit einem Totalbetrag von 10,3 Millionen Franken. Die vom Nationalfonds ausgerichtete Doktorandenentschädigung ist das Ergbenis intensiver Beratungen zwischen Vertretern verschiedener Fachbereiche und entspricht einem schweizerischen Mittelwert. Falls die persönlichen Existenzbedürfnisse des Doktoranden damit nicht vollständig gedeckt sind, können ihm von der Universität (allenfalls auch aus Drittquellen) gegen anteilmässige Entlöhnung im Rahmen einer Assistenz gewisse Sonderaufgaben übertragen werden. Die Doktorandenentschädigungen des Nationalfondswerden aus der Sicht der verschiedenen Industriezweige'unterschiedlich beurteilt. Während Vertreter der chemischen Industrie die Ansätze als genügend erachten, tendieren Exponenten der Maschinenindustrie auf eine Anhebung. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Forschungsbereiche verzichtet der Nationalfonds darauf, den Doktoranden je nach Disziplin marktgerechte Entschädigungen zu bezahlen, um sie zur Promovierung anzuhalten.

1. Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass für die Grundlagenforschung in der Schweiz und damit auch für die in den Projekten engagierten Doktoranden mehr getan werden muss, um den Forschungsplatz Schweiz zu sichern und für die kommenden Anforderungen an die Wissenschaft gerüstet zu sein. Als Folge der angespannten Finanzlage sah sich der Nationalfonds gezwungen, bei den Beitragsgesu-- 1 of 3 -Interpellation Wiederkehr 776 N 22 mars 1991 chen des vergangenen Jahres erhebliche Kürzungen vorzunehmen. Trotz der bestehenden Schwierigkeiten kann aber noch nicht von einer «Gefährdung des schweizerischen Wissenschaftsbetriebes in hohem Grade» gesprochen werden.

2. Die Beiträge an den Schweizerischen Nationalfonds werden alle vier Jahre durch die eidgenössischen Räte bewilligt. Eine entsprechende Botschaft für die Jahre 1992 bis 1995 ist in Vorbereitung. Gestützt auf diese werden die eidgenössischen Räte die Höhe der zukünftigen Bundesbeiträge festzulegen haben. Die von verschiedenster Seite an den Bundesrat herangetragenen Begehren um Erhöhung der Bundesbeiträge auch im Bereich der Forschung werden zurzeit eingehend geprüft. Dabei wird, wie bei sämtlichen Ausgaben des Bundes in den kommenden Jahren, die allgemeine Entwicklung des Bundeshaushaltes entsprechend zu berücksichtigen sein.

3. Der Nationalfonds wird der Frage der Doktorandenbeiträge in den nächsten Jahren besondere Aufmerksamkeit schenken. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates befriedigt. #ST# 90.941 Interpellation Wiederkehr Naturheilkunde Médecines parallèles Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 1990 Vor kurzem hat sich der Zürcher Erziehungsdirektor zu einem Lehrstuhl für Erfahrungsmedizin an der Universität Zürich durchgerungen. Demgegenüber scheinen zuständige Bundesbehörden immer noch eine ablehnende Haltung gegenüber den Anliegen der Erfahrungsmedizin und gegenüber auch klaren Wirkungen von Naturheilmethoden und -mittein aufrechtzuerhalten. Insbesondere soll sich das Bundesamt für Sozialversicherung seit Jahren weigern, ein in seiner Wirkung nicht umstrittenes Kräuterheilmittel (Padma 28) in die Spezialitätenliste (SL) aufzunehmen und damit allgemein kassenzulässig zu machen. Betroffen von dieser Weigerung sind vor allem an Arteriosklerose leidende ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die finanziell nicht auf Rosen gebettet sind. Demgegenüber sind gefässerweiternde Medikamente (Vasodilatantien und verwandte Substanzen) kassenzulässig, obwohl sie «bei peripheren Durchblutungsstörungen keinen therapeutischen Nutzen haben» (Gutachten des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen, März 84), ja sogar gefährlich sein können, und ihre Propagierung zum Beispiel in Schweden deshalb verboten ist. Ich frage deshalb den Bundesrat:

1. Wann werden Kräuterheilmittel und im speziellen Padma 28 in die SL aufgenommen?

2. Gedenkt der Bundesrat, in der Eidgenössischen Arzneimittelkommission und in der Fachkommission für allgemeine Leistungen künftig auch Vertreter der Naturheilkunde und der Erfahrungsmedizin Einsitz nehmen zu lassen? Texte de l'interpellation du 12 décembre 1990 Récemment, le Département de l'instruction publique de canton de Zurich a obtenu de haute lutte une chaire de médecine empirique à l'université de Zurich. Pour leur part, les autorités fédérales compétentes semblent déterminées à ne reconnaître ni l'intérêt suscité par ce type de médecine, ni les effets évidents obtenus par les thérapeutiques naturelles. L'Office fédéral des assurances sociales se refuse notamment depuis plusieurs années à admettre sur la liste des spécialités le Padma 28, médicament phytothérapeutique dont l'efficacité n'est pas contestée, alors qu'en l'admettant il inciterait toutes les caisses-maladie à le prendre en charge. Ce refus touche tout particulièrement des concitoyennes et concitoyens d'un certain âge souffrant d'artériosclérose, qui sont loin de nager dans l'abondance. Par contre des médicaments destinés à la dilatation des vaisseaux (vasodilatateurs ou substances analogues) sont admis par les caisses-maladie; or, selon l'expertise du «Wissenschaftliches Institut der Ortskassen» de mars 1984, ils ne présentent aucun avantage thérapeutique en cas de perturbations de l'irrigation sanguine, et peuvent même être dangereux, au point que leur distribution a été interdite en Suède par exemple. C'est pourquoi je demande au Conseil fédéral:

1. Quand les médicaments phytothérapeutiques, en particulier le Padma 28, seront-ils inscrits sur la liste des spécialités?

2. Le Conseil fédéral envisage-t-il d'ouvrir la Commission fédérale des médicaments et la Commission fédérale d'experts pour les prestations générales de l'assurance-maladie à des représentants des médecines naturelles et empiriques? Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Februar1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 février 1991

1. Die Spezialitätenliste (SL) enthält die von der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) registrierten konfektionierten Arzneimittel, die einen Markennamen tragen und als Spezialitäten bezeichnet werden. Die Liste wird vom Bundesamt für Sozialversicherung herausgegeben. Die Kosten der in der SL enthaltenen Spezialitäten werden von den anerkannten Krankenkassen übernommen. Bevor eine Spezialität kassenzulässig wird, unterliegt sie einer eingehenden Prüfung bezüglich des Bestehens eines medizinischen Bedürfnisses, des Nachweises der Zweckmässigkeit und Zuverlässigkeit in bezug auf Wirkung und Zusammensetzung sowie der Wirtschaftlichkeit. Diese Prüfung wird von der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK) aufgrund allgemein anerkannter wissenschaftlicher Prüfungskriterien vorgenommen und bezieht sich sowohl auf industriell hergestellte Präparate wie auch auf aus pflanzlichen Wirkstoffen bestehende Arzneimittel. Padma 28 ist ein Naturheilmittel tibetanischer Herkunft auf Kräuterbasis. Padma 28 wurde als Adjuvans durch die IKS registriert und 1977 zur Aufnahme in die SL angemeldet. Bis anhin fand Padma 28 keine Aufnahme in die SL und zwar nicht deshalb, weil es zu den Naturheilmitteln gehört, sondern weil es der Herstellerfirma Padma AG, Zürich, bisher nicht gelungen ist, einen den allgemeinen Prüfungskriterien entsprechenden Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit zu erbringen. Die aus den Jahren 1978 respektive 1980 stammenden Verwaltungsentscheide wurden vom Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) in seinem Urteil vom 12. März 1982 geschützt. Im Jahre 1984 leitete die Firma das Verfahren zur Aufnahme von Padma 28 in die SL wiederum ein. Am 28. Juni 1985 wurde die Aufnahme der Spezialität in die SL neuerlich in erster Instanz abgelehnt, weil trotz der Nachreichung neuer Unterlagen der nötige Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit nicht hat erbracht werden können. Nach verschiedenen durch die Firma beziehungsweise den Rentner-Kantonalverband St. Gallen/Appenzell lancierten Pressekampagnen sowie der Anrufung der nationalrätlichen Geschäftsprüfungskommission entschied sich das mit Verwaltungsbeschwerde angerufene Eidgenössische Departement des Innern für den Beizug weiterer Experten. Auch wurde wissenschaftliche Literatur nachgereicht. Somit ist das Verwaltungsverfahren noch hängig, und es kann keine Aussage darüber gemacht werden, ob und wann Padma 28 Aufnahme in die SL findet.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Büttiker Bessere Unterstützung der Doktoranden durch den Nationalfonds Interpellation Büttiker Fonds national. Aide accrue aux candidats au doctorat In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.607 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1991 - 08:00 Date Data Seite 775-776 Page Pagina Ref. No 20 019 783 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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