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Verwaltungsbehörden 05.10.1990 90.636
5. Oktober 1990Deutsch11 min
Source admin.ch
5. Oktober 1990 N 1937 Interpellation Columberg verschiedene Neuerungen eingeführt, die ausgesprochen mieterfreundlich sind (Stellung des Mieters beim Eigentümerwechsel, Mietzinserhöhung, Kündigungsschutz usw.) und die das Eigentumsrecht nach sozialen Gesichtspunkten ausgestalten und eingrenzen. Es ist die erklärte Absicht des Bundesrates, die im Herbst 1989 erlassenen Sofortmassnahmen durch ein Anschlussprogramm abzulösen. Er wird dem Parlament zu gegebener Zeit ein entsprechendes Massnahmenpaket vorlegen, mit dem die vielschichtigen Probleme auf dem Boden- und auf dem Wohnungsmarkt angegangen werden können.
Erwägungen
2.
Wir verfügen nach wie vor über keine gesamtschweizerische Bodenpreisstatistik. Gegenwärtig werden im Rahmen eines nationalen Forschungsauftrags entsprechende Vorarbeiten geleistet. Die Preisbewegungen auf dem Bodenmarkt können heute nur punktuell nachgezeichnet werden. Immerhin weisen die vorhandenen Zahlen in der Tat auf teils kräftige Preissteigerungen hin. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich der Preis nicht allein aufgrund des Einstandspreises, der Teuerung und der angemessenen Verzinsung bildet. Er ist vor allem auch ein Ausdruck der Bodenknappheit und des gegenwärtigen Wohlstandes. Er kann aus ökonomischer Sicht längerfristig nicht oder nur mit schwerwiegenden kontraproduktiven Nebenwirkungen künstlich tief gehalten werden. In der Schweiz besitzt die überwiegende Mehrheit kein Grundeigentum. Für breite Bevölkerungsschichten liegt der Erwerb von Grundeigentum weiterhin ausserhalb ihrer finanziellen Möglichkeiten, und die Eigentumsquote wird allgemein als zu tiefempfunden. Allein die Tatsache, dass jemand kein Grundeigentum besitzt, kann indessen nicht als unsoziale Härte bezeichnet werden. Die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement eingesetzte Arbeitsgruppe Weiterentwicklung des Bodenrechts stellt gegenwärtig Massnahmen zusammen, die das selbstgenutzte Wohneigentum fördern. Das erwähnte Massnahmenpaket, das die drei dringlichen Bundesbeschlüsse ablöst oder ergänzt, wird auch Vorschläge in dieser Richtung umfassen. Lieber die zu ergreifenden Massnahmen hat der Bundesrat noch nicht entschieden. Schon heute kann jedoch festgehalten werden, dass grundsätzlich an einem möglichst freien Bodenmarkt festgehalten werden soll. Dies schliesst grundsätzlich nicht aus, dass durch den Handel mit Grundstücken Gewinn erzielt werden kann. Insbesondere wird jedoch geprüft werden, ob diese Gewinne nicht vermehrt abzuschöpfen sind, um die vom Interpellanten kritisierten arbeitslosen Einkommen zu verhindern. Nach der geltenden Kompetenzordnung steht den Kantonen die Möglichkeit offen, Grundstückgewinne zu besteuern. Sie machen von dieser Möglichkeit grundsätzlich Gebrauch. Allerdings wäre denkbar, die Gewinne noch konsequenter zu erfassen und zu besteuern. Die Kantone sind ferner verpflichtet, einen angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch die Raumplanung entstehen, zu regeln (Art. 5 Raumplanungsgesetz). Hier besteht noch ein erheblicher Handlungsbedarf, denn bisher sind nur ganz wenige Kantone dieser Regelungspflicht nachgekommen. Die Erträge könnten gezielt, beispielsweise für die Wohheigentumsförderung, eingesetzt werden. Ferner ist in diesem Zusammenhang auf die Wohneigentumsförderung im Rahmen der zweiten und dritten Säule hinzuweisen. Der Bundesrat hat die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BW 3) auf den 1. Januar 1990 durch einen Artikel 3 Absatz 3 ergänzt. Damit können die Versicherten das im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge angesparte Geld für das von ihnen benutzte Wohneigentum verwenden. Die Vorbereitungsarbeiten für die Verbesserung der Wohneigentumsförderung in der zweiten Säule im Sinne der überwiesenen parlamentarischen Initiativen Spoerry (89.232) und Kündig (89.235) sind bereits weit fortgeschritten: Der Bundesrat wird bis Mitte 1991 den Eidgenössischen Räten eine Botschaft zur Aenderung der heutigen Gesetzgebung unterbreiten.
3.
Jüngste Statistiken zeigen, dass der Wohnflächenverbrauch pro Kopf der Bevölkerung in den letzten Jahren trotz steigender Preise kontinuierlich zugenommen hat. Die hohen Bodenpreise sind deshalb nicht zuletzt eine Folge unseres Wohlstandes. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass die Zahl der Haushalte mit preisgünstigen Mietbelastungen rückläufig ist und einzelne Bevölkerungsgruppen grosse Mühe bekunden, eine finanziell angemessene Wohnung zu finden. Im Verhältnis zu ändern Staatszielen, wie der allgemeinen Wohlfahrt, dem Familienschutz und ähnlichen Anliegen ist festzuhalten, dass hohe Bodenpreise nicht Verfassungsrecht verletzen. Sie können allerdings bestimmte staatliche Aufgaben erschweren. Insofern besteht ein politischer Handlungsbedarf; angesprochen ist namentlich auch das Parlament als Gesetzgeber. Es geht also im wesentlichen nicht um Fragen der Rechtsgüterabwägung im Einzelfall, sondern um den gezielten Einsatz bestehender und allenfalls neu zu schaffender Instrumente und Massnahmen. Hier kann wiederum auf das angekündigte Massnahmenpaket zur Ablösung der bodenrechtlichen Sofortmassnahmen für den Siedlungsbereich hingewiesen werden. Die Bemühungen bei der Weiterentwicklung des Bodenrechts werden sich, wie erwähnt, auf eine vermehrte und konsequentere Besteuerung von arbeitslosen Gewinnen aus Grundstückverkäufen (z. B. planungsbedingte Mehrwerte) richten. Ein weiteres Anliegen ist ferner, dass die Produktion neuer Wohnungen vermehrt auf die Bedürfnisse der Bewohner (Familienwohnungen) ausgerichtet wird. Aufgabe unserer Sozialpolitik ist es schliesslich, gezielte Hilfe für jene Personen bereitzustellen, die keinen Wohnraum finden, der für sie finanziell tragbar ist. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.636 Interpellation Columberg Sprachliche Minderheiten in der Bundesverwaltung Minorités linguistiques au sein de l'Administration fédérale Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1990 Kürzlich ist die Vernehmlassung zum Bericht über eine mögliche Aenderung des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (Art. 116 BV) abgeschlossen worden. Diese zeigt eine vermehrte Sensibilisierung gegenüber den Herausforderungen, denen sich heute die viersprachige Schweiz ausgesetzt sieht (auch in einer erweiterten europäischen Perspektive). Die letzte vom EFD erarbeitete Untersuchung über die Berücksichtigung der sprachlichen Minderheiten in der Bundesverwaltung (8. November 1989) kommt zum Schluss, dass die erwünschten Verbesserungen bezüglich der Vertretung der lateinischen Landessprachen nicht eingetreten sind. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass gerade der Bund als Arbeitgeber der Vertretung der vier Landessprachen in der Bundesverwaltung besonderes Gewicht beimessen sollte? Welche Massnahmen schlägt er diesbezüglich vor? Texfe de l'interpellation du 22 juin 1990 La procédure de consultation sur le rapport concernant la modification éventuelle de l'article 116 de la constitution sur les langues vient de s'achever. Il en ressort qu'une sensibilisation s'est opérée face aux défis que la Suisse doit relever pour maintenir son quadrilinguisme, ce également dans la perspective plus étendue qu'offre l'Europe. Or la dernière étude réalisée par le Département fédéral des finances (datée du 8 novembre 1989) sur la prise en considération des minorités linguistiques dans l'Administration fédérale -- 1 of 3 -Interpellation Longet 1938 N 5 octobre 1990 conclut que les améliorations souhaitées en matière de représentation des langues latines n'ont pas été apportées. Le Conseil fédéral est-il également d'avis que la Confédération se doit, en tant qu'employeur, d'accorder une attention particulière à la présence des quatre langues nationales dans son administration? Quelles mesures se propose-t-il de prendre à cet effet? Mitunterzeichner- Cosignataires: Aliesch, Baggi, Blatter, Bühler, Caccia, Darbellay, David, Dietrich, Eggenberg-Thun, Keller, Kühne, Mühlemann, Nabholz, Portmann, Reimann Fritz, Ruckstuhl, Schmidhalter, Stamm (18) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 septembre 1990 Der Bundesrat legt viel Gewicht auf eine ausgewogene Vertretung der sprachlichen Gemeinschaften in der Bundesverwaltung. Auch ist er darum besorgt, dass die Bediensteten der vier Landessprachen gleiche arbeitsorganisatorische Voraussetzungen und Karrieremöglichkeiten haben. Deshalb bestätigt er im Jahre 1983 seine Weisungen über die Vertretung der sprachlichen Gemeinschaften in der allgemeinen Bundesverwaltung. 1987 bekräftigte er dieses Anliegen mit der Annahme der Empfehlungen des vom Eidgenössischen Finanzdepartement herausgegebenen «Berichts über die Arbeitsbedingungen der Bundesbediensteten in Bern unter dem Gesichtspunkt der Muttersprache» und führte Kontrollinstrumente zur Ueberprüfung der Wirksamkeit der Massnahmen ein. Der Bericht, auf den sich der Interpellant bezieht, bildet eines dieser Instrumente. Aus diesen Kontrollen geht hervor, dass Verbesserungen zwar erzielt worden sind, aber nicht im gewünschten Ausmass:
1. Gemäss den Weisungen von 1983 soll «das Verhältnis zwischen den Bediensteten deutscher, französischer, italienischer und rätoromanischer Muttersprache jenem der Schweizer Bevölkerung laut der offiziellen Statistik» entsprechen; demnach sollte die Bundesverwaltung sich zu 73,5 Prozent aus Deutsch-, zu 20,1 Prozent aus Französisch-, zu 4,5 aus Italienisch-, zu 0,9 Prozent aus Rätoromanischsprachigen und zu 1 Prozent aus Personen, die keine der Landessprachen als Muttersprache haben; zusammensetzen. Seit dem Inkrafttreten der Weisungen im März 1983 ist in der allgemeinen Bundesverwaltung der Anteil - der Deutschsprachigen um 0,8 Prozent auf 77,3 Prozent zurückgegangen, -jener der Französischsprachigen um 0,5 Prozent auf 15,7 Prozent und -jener der Italienischsprachigen um 0,1 Prozent auf 4,8 Prozentgestiegen, -jener der Rätoromanen mit 0,6 Prozent unverändert geblieben, -jener der Personen, die keine der Landessprachen als Muttersprache haben, um 0,2 Prozent auf 1,7 Prozent gestiegen. Diese Anteile variieren je nach Departement, Dienstort und Besoldungsklassen. So hat in den oberen Besoldungsklassen (18 und höher) die Vertretung der Nicht-Deutschsprachigen stärker zugenommen, ohne dass dabei allerdings das angestrebte Ziel erreicht worden ist.
1. Gemäss den Weisungen von 1983 soll «das Verhältnis zwischen den Bediensteten deutscher, französischer, italienischer und rätoromanischer Muttersprache jenem der Schweizer Bevölkerung laut der offiziellen Statistik» entsprechen; demnach sollte die Bundesverwaltung sich zu 73,5 Prozent aus Deutsch-, zu 20,1 Prozent aus Französisch-, zu 4,5 aus Italienisch-, zu 0,9 Prozent aus Rätoromanischsprachigen und zu 1 Prozent aus Personen, die keine der Landessprachen als Muttersprache haben; zusammensetzen. Seit dem Inkrafttreten der Weisungen im März 1983 ist in der allgemeinen Bundesverwaltung der Anteil - der Deutschsprachigen um 0,8 Prozent auf 77,3 Prozent zurückgegangen, -jener der Französischsprachigen um 0,5 Prozent auf 15,7 Prozent und -jener der Italienischsprachigen um 0,1 Prozent auf 4,8 Prozentgestiegen, -jener der Rätoromanen mit 0,6 Prozent unverändert geblieben, -jener der Personen, die keine der Landessprachen als Muttersprache haben, um 0,2 Prozent auf 1,7 Prozent gestiegen. Diese Anteile variieren je nach Departement, Dienstort und Besoldungsklassen. So hat in den oberen Besoldungsklassen (18 und höher) die Vertretung der Nicht-Deutschsprachigen stärker zugenommen, ohne dass dabei allerdings das angestrebte Ziel erreicht worden ist.
2. Den Weisungen von 1983 ist ferner zu entnehmen: «Damit vor allem die in Bern domizilierten Amtsleitungen sich in sprachlicher Hinsicht ergänzen, empfiehlt es sich, folgendes zu beachten; Ist der Direktor ein Deutschschweizer, so soll je nach Organisation sein Stellvertreter oder ein Vizedirektor Vertreter der sprachlichen Minderheiten sein und umgekehrt, sofern der jeweilige Kandidat die entsprechende Eignung zur Ausübung seines Amtes besitzt.» Bis Anfang 1988 hat nur die Hälfte aller Bundesämter dieses Ziel erreicht. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, ihm in folgenden Bereichen neue Massnahmen vorzuschlagen: Sprachen (Ausbildung, Kenntnisse, Gebrauch usw.); Redaktion und Uebersetzung (gemeinsame Redaktion in den Amtssprachen, Ausbau des deutschen Uebersetzungswesens usw.); Rekrutierung und Einführung neuer Mitarbeiter (Ausrichtung der Stellenangebote auf bestimmte Adressatenkreise, Sensibilisierung der Rekrutierungsbeamten, Image der Verwaltung usw.). Ferner wird geprüft, wie die Bundesämter diese Massnahmen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Verhältnisse und des Arbeitsmarktes in die Zielsetzungen ihrer Personal- und Verwaltungsführung einbeziehen können. Le président: Lïnterpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 89.667 Interpellation Longet Pflanzenschutzprodukte. Restriktive Politik Produits phytosanitaires. Politique restrictive Wortlaut der Interpellation vom S. Oktober 1989
1. Wird für jede in der Schweiz als Pflanzenschutzmittel benutzte Substanz ermittelt, wie sie sich kurz- und langfristig auf die Mikroorganismen im Boden, die Tier- und Pflanzenwelt sowie die natürlichen Feinde der Pflanzenschädlinge auswirkt und wie lange ihre Wirkung anhält?
2. Wird für die Anerkennung neuer Substanzen eine solche Analyse verlangt, die auch den Forderungen der Umweltschutzgesetzgebung gerecht wird?
3. Ist der Bundesrat bereit, die Schaffung von Stellen zu unterstützen, welche die Hersteller beraten und von den Chemieunternehmen unabhängig sind?
4. Ist der Bundesrat bereit, den Kauf von Pflanzenschutzprodukten nur den Berufsleuten in der Landwirtschaft vorzubehalten und ein Giftscheinsystem einzuführen, das demjenigen der Bundesgesetzgebung über den Verkehr mit Giften entspricht?
5. Will er die Forschung über die Verminderung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vorantreiben, und ist er bereit vorzusehen, dass keine chemische Behandlung mehr zugelassen werden darf, wenn sich eine biologische Alternative mit vergleichbarer Wirkung anbietet? Ist es ausserdem zulässig, Kulturen mit Pflanzenschutzmitteln zu behandeln, nur damit sie Ansprüchen bezüglich Grosse, Aussehen und Farbe genügen?
6. Ist die Schweiz bereit, sich auf internationaler Ebene für das System einzusetzen, wonach vor der Ausfuhr von Pflanzenschutzprodukten das Einverständnis des Einfuhrstaates eingeholt werden muss, und ist sie bereit, diese Auflage in ihre eigene Gesetzgebung aufzunehmen?
7. Ist der Bundesrat bereit, nach dem Vorbild der Konferenz über giftige Abfälle, die kürzlich in Basel stattgefunden hat, eine internationale Konferenz über die Problematik der Pflanzenschutzsubstanzen einzuberufen?
8. Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass eine Statistik erstellt wird, die Auskunft darüber gibt, für welche Kulturen was für Substanzen als Pflanzenschutzmittel in unserem Land eingesetzt werden? Texfe de l'interpellation du 5 octobre 1989
1. Existe-t-il pour chaque substance employée en Suisse en tant que phytosanitaire, une évaluation de ses effets à court et à long terme sur les micro-organismes du sol, la flore et la
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Columberg Sprachliche Minderheiten in der Bundesverwaltung Interpellation Columberg Minorités linguistiques au sein de l'Administration fédérale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.636 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1990 - 08:00 Date Data Seite 1937-1938 Page Pagina Ref. No 20 019 088 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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