Lexipedia

Entscheid

90-638

Verwaltungsbehörden 05.10.1990 90.638

5. Oktober 1990Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Laut Bundesverfassung liegt die Schulhoheit grundsätzlich bei den Kantonen (Art. 3 BV). In der Berufsbildung beschränkt sich die Regelungskompetenz des Bundes auf den Erlassvon Vorschriften über die Ausbildung in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft und Hausdienst (Art. 34ter BV). Diese Aufgabenverteilung bringt es mit sich, dass die Zuständigkeiten und mit ihnen die rechtlichen Grundlagen der Berufsbildung mannigfaltig und zum Teil recht unterschiedlich ausgestaltet sind. Entsprechend schwierig kann es deshalb auch sein, sich über die verschiedenen Angebote einen Ueberblick zu verschaffen. Eine gewisse Straffung der Zuständigkeiten läge damit immerhin im Interesse von Personen, die sich über Ausund Weiterbildungsmöglichkeiten informieren wollen. Dabei könnte es allerdings nicht darum gehen, bisherige Träger von Ausbildungen aus ihrer Verantwortung zu drängen. Eine behördliche, von Bund und Kantonen getragene Regelung aller Berufsausbildungen war im übrigen Gegenstand des 1973 vom Souverän abgelehnten Bildungsartikels. Rückblickend lässt sich feststellen, dass es wohl nicht die diesbezüglichen Bestimmungen waren, welche zum Scheitern der Vorlage in ihrer Gesamtheit geführt haben. Das Anliegen würde es daher nach der Auffassung des Bundesrates verdienen, gelegentlich wiederaufgenommen zu werden. Immerhin bleibt festzuhalten, dass sich landesintern aus der bisherigen Ordnung keine unüberwindlichen Schwierigkeiten ergeben haben.

2.

Die Bestimmungen über die berufliche Freizügigkeit im nicht-akademischen Bereich sind auch innerhalb der Europäischen Gemeinschaft noch nicht bis zur Erlassreife gediehen, so dass die uns interessierenden EWR-Verhandlungen in dieser Hinsicht noch nicht in eine konkrete Phase eingetreten sind. Bis jetzt zeichnen sich keine Probleme ab, die auf die in der Schweiz geltende Zuständigkeitsregelung zurückzuführen wären.

3.

Die Einführung einer allgemeinen Bundeskompetenz in der Berufsbildung, welche die heute nicht erfassten Berufsfelder einbezieht, würde eine Revision der Bundesverfassung voraussetzen. Als Folge davon könnte der Bund, in Absprache mit den Kantonen und den interessierten Kreisen, Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen auch für die bisher nicht erfassten Berufe erlassen, die Ausbildung der dafür erforderlichen Berufsschullehrer übernehmen, berufliche Weiterbildungen eidgenössisch anerkennen und die in der Berufsbildung üblichen Subventionen, insbesondere zugunsten der Berufsschulen, ausrichten. Sache der Kantone wäre es, an der Entwicklung der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und den Vollzug, vor allem den Berufsschulunterricht zu gewährleisten. Le président: L'interpellatrice est satisfaite de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 90.638 Interpellation Hafner Rudolf Auswirkungen des EWR-Vertrages Espace économique européen. Conséquences d'une adhésion éventuelle Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1990 Im Juni haben die Verhandlungen zur Erstellung des EWR-Vertrages begonnen. Um in diesen Vorhandlungen dio Interessen der Schweiz wahren zu können, müssen dem Bundesrat zweifellos auch die möglichen Auswirkungen der verschiedenen Vertragsoptionen bekannt sein. Da im Parlament von verschiedensten Seiten mehr Informationen in diesem Zusammenhang gefordert wurden, wird der Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1.

Welche Kosten würde ein EWR-Beitritt in den ersten fünf Jahren verursachen?

2.

Müsste die Schweiz einen Finanzausgleich an den EWR bezahlen und in welcher Höhe?

3.

Kann der Bundesrat dem Bundesporsonal - insbesondere dem Lehrpersonal (bei dem das Lohnniveau in den übrigen europäischen Staaten eher tiefer liegt) zusichern, dass es nach dem EWR-Beitritt keine Lohneinbussen erleiden würde? Texte de l'interpellation du 22 juin 1990 En juin ont débuté les négociations visant à l'élaboration d'un traité sur l'Espace économique européen (EEE). Si, au cours de ces négociations, le Conseil fédéral veut défendre les intérêts de la Suisse, il doit indubitablement connaître les conséquences possibles des diverses options contractuelles. Des parlementaires de toutes tendances exigeant plus d'informations à cet égard, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:

1.

Quel serait le coût, durant les cinq premières années, do l'adhésion à l'EEE?

2.

La Suisse devrait-elle verser une compensation financière à l'EEE, et le cas échéant, quel en serait le montant?

3.

Le Conseil fédéral peut-il garantir au personnel foderai, notamment au personnel enseignant dont les rémunérations sont plutôt inférieures à celles versées dans les autres Etats européens, qu'il ne devra pas consentir de sacrifices d'ordre salarial du fait de l'adhésion à l'EEE? Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Diener, Meier-Glattfolden, Stocker (4) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. August 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 août 1990

1.

Der Bundesrat hat am 27. Juni 1990 beschlossen, eine gesamtwirtschaftliche Wertung der verschiedenen integrationspolitischen Szenarien zu erstellen. Bestandteil dieser Studio wird u.a. auch sein, die volkswirtschaftlichen Kosten und Nutzen dieser Szenarien zu schätzen. Die Studie wird voraussichtlich bis im Frühsommer 1991 abgeschlossen sein. Da das primäre Ziel des EWR-Vertrages die Schaffung binnenmarktühnlicher Verhältnisse bezüglich der vier Grundfreiheiten sowie eine verstärkte Kooperation im Bereich der flankierenden Politiken ist, liegt es im Charakter des Vertragswerkes, nämlich der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen, dass sowohl Kosten wie Nutzen erst mirtei- bis langfristig zum Tragen kommen. Die Kosten eines zukünftigen EWR-Vertragos sind somit -- 1 of 3 -5. Oktober 1990 N 1945 Interpellation Sager kurzfristig nur schwer bezifferbar und können allenfalls erst im Lichte der Verhandlungsergebnisse konkreter beziffert werden.

2.

Der EWR-Vertrag sieht keine Teilnahme an der Budgetpolitik der Europäischen Gemeinschaft (EG) und daher generell auch keine Beiträge an das Budget der EG vor. Der Grossteil der Budgetbeiträge der Mitgliedstaaten der EG erfolgt im Zusammenhang mit der Durchführung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Da der EWR jedoch die Uebernahme der Gemeinsamen Agrarpolitik ausschliesst, stehen auch Budgetbeiträge in diesem Bereich nicht zur Diskussion. Offen bleibt, inwiefern rein punktuelle Beiträge, etwa an Struktur- oder Regionalfonds oder im Rahmen der Forschungsund Technologiezusammenarbeit in den EWR-Vertrag eingehen werden. Das Ausmass solcher Beiträge wird erst Verhandlungsgegenstand sein.

3.

Der freie Verkehr von Personen ist ein Grundpfeiler des angestrebten EWR-Vertrages und wird Auswirkungen auf die Lage und Entwicklung des schweizerischen Arbeitsmarktes haben. Der Bundesrat hat jedoch die Absicht, in den Verhandlungen die quantitativen Ziele der Ausländerpolitik beizubehalten. Die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung, solange sie eine Anstellung im öffentlich-rechtlichen Verhältnis des Bundes nach bisher geltenden Kriterien oder die Wahrnehmung genereller Interessen des Staates impliziert, ist nicht Gegenstand der Verhandlungen. Ebenfalls im Rahmen des EWR nicht zur Diskussion steht die Personalpolitik des Bundes im speziellen. Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral. #ST# 89.806 Interpellation Sager PTT. Imageverfahren (Apoco) PTT. Procédé virtuel (APOCO) Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1989 Der Bundesrat wird eingeladen, Aufschluss über folgendes Vorkommnis anlässlich der Debatte über das PTT-Budget zu geben:

1.

Ist es richtig, dass die PTT das sogenannte Imageverfahren im Rahmen der Apoco weiterverfolgen?

2.

Trifft es zu, dass mithin die gegenteilige Zusicherung, welche Kommissionssprecher Jaeger - unter stillschweigender Zustimmung des anwesenden Departementsvorstehers - dem unterzeichneten Antragsteller für einen Kredit zum Austesten eines Verbesserungsvorschlages erteilt hat, unrichtig war?

3.

Wie gedenkt der Bundesrat auf das Anliegen des Unterzeichneten in fairer Weise zurückzukommen, nachdem der Unterzeichnete seinen Antrag vor dem Rat nur deshalb zurückgezogen hat, weil er durch eine falsche Auskunft irregeführt worden ist? Texte de l'interpellation du 14 décembre 1989 Le Conseil fédéral est invité à donner des explications sur l'incident suivant qui a eu lieu lors du débat sur le budget des PTT:

1.

Est-il vrai que les PTT poursuivent le procédé virtuel dans le cadre d'APOCO?

2.

Est-il vrai que, dans ces conditions, l'assurance du contraire qui fut donnée au soussigné par le rapporteur de la commission (M. Jaeger) - avec le consentement tacite du chef du département alors présent dans la salle - et qui prévoyait un crédit pour tester urje proposition d'amélioration, était inexacte?

3.

Comment le Conseil fédéral entend-il, en toute loyauté, revenir sur la demande du soussigné, demande que celui-ci avait retirée après avoir été induit en erreur? Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Februar 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 février 1990

1.

Es gilt beim Imageverfahren zwei Einsatzmöglichkeiten auseinanderzuhalten: a. Die digitalisierte Erfassung von Belegbildern (z. B. am Postschalter) mit anschliessender Uebertragung über ein landesweites Telekommunikationsnetz (beispielsweise an Postcheckämter oder Rechenzentren) und b. der Einsatz der digitalen Bildverarbeitung lokal beschränkt auf Datenerfassungs-Systeme innerhalb eines Rechenzentrums oder Postcheckamtes. Dabei werden Zahlungsbelege, die von Lese- und Sortiermaschinen nicht oder nur teilweise gelesen werden können, zur manuellen Ergänzung der Daten lokal auf Bildschirmen sichtbar gemacht. Der Unterschied zwischen Buchstabe a und b liegt also darin, ob die digitalisierten Daten über das Netz weiter übertragen oder nur lokal verwendet werden. Bei der Debatte des Nationalrates am 4. Dezember 1989 über den PTT-Voranschlag 1990 ging es um die Anwendung des Imageverfahrens gemäss Buchstabe a. Der vom Interpellant unterstützte PTT-Beamte wirft den PTT fälschlicherweise vor, sie planten die Anwendung des Imageverfahrens mit anschliessender Uebertragung der Daten. Die PTT-Betriebe haben tatsächlich im Rahmen der Planung der Automation der Kontoführung und des Giroverkehrs in den Postcheckämtern (Stufe C des Projektes Apoco) die Frage der digitalisierten Erfassung und Uebermittlung von Girobelegen zwischen den Postcheckämtern und auch zum Rechenzentrum als Variante geprüft. Diese Belegbild-Uebertragung kommt indessen angesichts der - insbesonders im Vergleich mit den Zahlungen bei Banken - sehr grossen Belegmengen in der Automationsstufe C nicht in Frage, weil die in den nächsten Jahren verfügbaren Telekommunikationsnetze derartige Datenmengen kaum wirtschaftlich verkraften können. Das zu übertragende Datenvolumen vergrössert sich bei der Bilddigitalisierung rund um den Faktor 200. Die Sichtbarmachung von Belegbildern mit Hilfe des Imageverfahrens im Sinne von Buchstabe b dagegen wird seit Jahren erfolgreich angewandt. Dank der Bildverarbeitung können im Rechenzentrum des Postzahlungsverkehrs die Mitarbeiterinnen im gleichen Zeitraum rund zehnmal mehr Belege bearbeiten, als wenn sie diese einzeln in die Hand nehmen müssten. Die PTT werden deshalb die sehr rationelle Bildverarbeitung auch im Rahmen der Stufe C des Projekts Apoco bei der Verarbeitung der Zahlungsaufträge der Postcheckkonto-Inhaber in den 25 Postcheckämtern einsetzen. Der Belegaustausch zwischen den Postcheckämtern unter sich und mit dem erwähnten Rechenzentrum wird aus den geschilderten Gründen jedoch nach wie vor auf dem Postweg erfolgen. Diese Lösung ist nötig, weil die grünen Zahlungsbelege auch handschriftliche Absenderangaben sowie teilweise Mitteilungen des Schuldners an den Gläubiger aufweisen, die die Auslieferung der Originalbelege erforderlich machen. Die PTT wenden das Imageverfahren nach Buchstabe b mit Erfolg auch bei der Briefsortierung in den grossen Briefversandämtern an.

2.

Die vom Sprecher der nationalrätlichen Finanzkommission, Herrn Nationalrat Jaeger, in der Debatte vom 4. Dezember 1989 erteilte Auskunft betrifft die Anwendungsmöglichkeit des Imageverfahrens nach Buchstabe a und ist somit richtig.

3.

Da der Interpellant seinen Antrag aufgrund einer nach wie vor zutreffenden Auskunft zurückgezogen hat, sieht sich der Bundesrat nicht veranlasst, darauf zurückzukommen. Im übrigen hat das Generaldirektorium der PTT inzwischen dem Interpellanten in einem ausführlichen Gespräch den Sachverhalt und den weiteren Ablauf des Projekts dargelegt.

-- 2 of 3 --

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Hafner Rudolf Auswirkungen des EWR-Vertrages Interpellation Hafner Rudolf Espace économique européen. Conséquences d'une adhésion éventuelle In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.638 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.10.1990 - 08:00 Date Data Seite 1944-1945 Page Pagina Ref. No 20 019 094 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 3 of 3 --