90-640
Verwaltungsbehörden 02.03.1992 90.640
2. März 1992Deutsch10 min
Source admin.ch
2. März 1992 N 247 Postulat Allenspach considérations qui précèdent, il y a donc lieu de transformer la motion en postulat. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postulat Ueberwiesen aïs Postulat- Transmis comme postulat #ST# 90.640 Postulat Allenspach Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit Philosophie de la sécurité sociale Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1990 Der Bundesrat wird ersucht, die Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit mit Blick auf die kommenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen zu überprüfen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten. Dabei sind insbesondere
Erwägungen
1.
die soziale Effizienz der Sozialleistungen zu untersuchen;
2.
Möglichkeiten zu erarbeiten, die Sozialleistungen besser und ausschliesslicher auf die drängenden sozialen Bedürfnisse zu konzentrieren;
3.
der Selbstverantwortung ein höherer Stellenwert einzuräumen;
4.
auf allen Ebenen der administrativen Vereinfachung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Texte du postulat du 22 juin 1990 Le Conseil fédéral est invité à examiner, dans un rapport qu'il présentera au Parlement, la philosophie de la sécurité sociale, en portant une attention particulière aux impératifs économiques, sociaux et politiques de l'avenir. Il devra notamment
1.
examiner l'efficacité des prestations sociales;
2.
étudier les possibilités qui permettront, d'une part, d'améliorer les prestations sociales et, d'autre part, de les concentrer encore mieux sur les besoins sociaux les plus urgents;
3.
accorder une plus grande importance à la responsabilité personnelle;
4.
se pencher particulièrement sur le problème de la simplification, à tous les niveaux, de l'appareil administratif. Mitunterzeichner-Cosignataires: Aliesch, Aregger, Auer, Basler, Bonny, Bremi, Büttiker, Cavadini Adriano, Cevey, Cincera, Coutau, Dietrich, Dreher, Eggly, EppenbergerSusi, Fäh, Fierz, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici Charles, Früh, Giger, Graf, Gros Jean-Michel, Guinand, Gysin, Mari, Jeanneret, Kohler, Kühne, Leuba, Loeb François, Loretan, Mühlemann, Müller-Meilen, Nabholz, Neuenschwander, Perey, Pidoux, Portmann, Reimann Maximilian, Scherrer Jürg, Schule, Schwab, Spalti, Spoerry, Steinegger, Stucky, Tschuppert Karl, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss Paul, Zölch, Zwingli (58) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Unser System der sozialen Sicherheit wurde zur Hauptsache unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt; es beruht zum Teil noch auf Anschauungen und Gedankengängen der dreissiger Jahre. Das wirtschaftliche, gesellschaftliche und politische Umfeld hat sich aber in den vergangenen fünf Jahrzehnten wesentlich verändert und wird sich in den nächsten Jahren als Folge des Wertewandels, neuer Lebensformen, des europäischen Binnenmarkts usw. weiter ändern. Es ist deshalb an der Zeit, unser System der sozialen Sicherheit mit Blick auf diese kommenden Veränderungen ganzheitlich zu überprüfen. Dabei wäre insbesondere zu untersuchen, ob alle Sozialleistungen ihre sozialen Ziele wirklich erreichen und wie allenfalls ihre soziale Effizienz verbessert werden könnte. Wir stellen fest, dass es einerseits soziale Lücken gibt (Neue Armut), dass aber Sozialleistungen auch an viele ausgerichtet werden, die dieser Sozialleistungen gar nicht bedürfen. Es sollte deshalb untersucht werden, wie die Sozialleistungen gezielter auf echte soziale Bedürfnisse konzentriert werden könnten. Dank allgemeiner Einkommenssteigerung sind heute bedeutend mehr Mitbürger in der Lage, soziale Risiken selbstverantwortlich zu tragen. Mehr Selbstverantwortung entspricht auch einem gesellschaftlichen Bedürfnis. Es wäre deshalb zu prüfen, welche Risiken wieder der Selbstverantwortung des einzelnen anheimgestellt werden könnten. Die administrative Belastung durch die Einrichtungen der Sozialversicherung nimmt zu. Administrative Kosten sind in der Regel wenig produktiv. Mit der Ueberprüfung der administrativen Lasten der einzelnen Einrichtungen stossen wir an Grenzen. Notwendig ist es deshalb, das gesamte System im Zusammenhang auf administrative Vereinfachungen zu untersuchen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 12. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 septembre 1990 Der Bundesrat hat seit der Beantwortung der Postulate Gadient vom 21. September 1989 (89.611) und Günter vom 13. Dezember 1989 (89.772) sowie weiterer Vorstösse gleicher Richtung eine grundsätzliche Ueberprüfung des Dreisäulenkonzepts der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in Angriff genommen. Gegenwärtig wird es durch fünf von ihm beauftragte Wissenschafter anhand eines detaillierten Fragenkatalogs aus wirtschaftswissenschaftlicher und rechtlicher Sicht durchleuchtet. Es darf erwartet werden, dass dabei auch die vom Postulanten angesprochenen vier Aspekte untersucht werden. Der Bundesrat wird sich in der Folge zu den Entwicklungstendenzen, welche für die Gesetzgebungstätigkeit im Bereich Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden Vorsorge wegleitend sein sollen, in den Grundsätzen aussprechen. Was die Krankenversicherung betrifft, so hat der Bundesrat seine Zielsetzungen mit den Vorgaben an die Expertenkommission Schoch bereits dargelegt Die Begehren, die das Postulat stellt, sind damit erfüllt, oder die zu deren Erfüllung notwendigen Schritte sind bereits eingeleitet. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben. Allenspach: Am 22. Juni 1990 habe ich den Bundesrat ersucht, die Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit mit Blick auf die kommenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen zu überprüfen und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten. In der Sozialversicherung ist im Grunde genommen nicht das einzelne Jahr, nicht einmal die Legislaturperiode die entscheidende Masseinheit, sondern die Generation. Deshalb gilt es, die kommenden Herausforderungen rechtzeitig zu erfassen und sich darauf vorzubereiten. Dass die Zukunft anders aussieht als die Vergangenheit, ist eine beinahe banale Aussage. Sie hat aber den Vorteil der Wahrheit, der Klarheit und der Kürze. Wir wissen um die neuen Herausforderungen, wir sprechen vom Wertewandel, wir sprechen vom Wandel der Lebensformen und vom Wandel in der Arbeitswelt. Wir wissen auch um die Folgen der demographischen Entwicklung, nicht nur bezüglich der Kosten, sondern auch bezüglich der Einrichtungen und des Bedarfes an Pflegepersonal. Wir sprechen von den Problemen der Neuen Armut und sollten uns Rechenschaft darüber geben, dass diese Probleme auch in die Konzeption der sozialen Sicherheit Ein-- 1 of 3 -Motion Dünki 248 N 2 mars 1992 gang finden müssen. Wir wissen um diese Herausforderungen und sollten uns gewissermassen global mit ihnen auseinandersetzen. Nur dann können wir die punktuellen Revisionen der einzelnen Sozialversicherungszweige in einen Gesamtzusammenhang stellen. Dieser Gesamtzusammenhang, eben das Konzept der sozialen Sicherheit, muss im Lichte der neuen Entwicklung und Herausforderungen geprüft werden. Das ist die Stossrichtung meines Postulates. Der Bundesrat vertritt nun die Auffassung, er habe die Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit ohnehin schon überprüft, das Postulat sei erledigt und könne deshalb abgeschrieben werden. Wo hat denn der Bundesrat dieses Gesamtkonzept der sozialen Sicherheit überprüft? Wo hat er sich in diesem Zusammenhang auseinandergesetzt mit dem Wertewandel, mit dem Wandel der Lebensformen und der Arbeitswelt in ihren Auswirkungen auf die soziale Sicherheit? In seiner Antwort weist der Bundesrat auf die von Professoren erstellten Gutachten zur Altersvorsorge hin. Das ist durchaus richtig - aber die Altersvorsorge ist nicht gleichzusetzen mit der sozialen Sicherheit! Die soziale Sicherheit geht weit über die Altersvorsorge hinaus. Die Gutachten der Professoren setzen sich nicht umfassend mit der sozialen Sicherheit und deren Zukunft auseinander, das war auch nicht ihr Auftrag. Deshalb ist es unzutreffend und falsch, wenn der Bundesrat meint, er habe mein Postulat erfüllt und es könne abgeschrieben werden. Ich würde es verstehen und hinnehmen, wenn der Bundesrat behaupten würde, eine Ueberprüfung der Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit sei überflüssig, er wolle sie nicht an die Hand nehmen, er habe Gründe, etwas anderes zu tun. Dann wäre eine politische Auseinandersetzung über die Notwendigkeit einer solchen Ueberprüfung möglich. Der Bundesrat scheut aber diese politische Auseinandersetzung offensichtlich. Er beantragt nicht Ablehnung des Postulates, sondern völlig zu Unrecht eine Abschreibung. Solange er nicht die Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit überprüft und dem Parlament Bericht erstattet hat, hat er mein Postulat nicht erfüllt Die Tatsache, dass sich im Bereiche der sozialen Sicherheit die parlamentarischen Vorstösse häufen, dass die Gesetzesrevisionen nach dem Motto «Meister, die Arbeit ist fertig, soll ich sie gleich flicken?» vorgenommen werden, zeigt, wie dringend eine Ueberprüfung und eine Diskussion der Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit wären. Das müssen wir erreichen. Ich bitte Sie deshalb, mein Postulat zu überweisen. Bundesrat Cotti: Ich danke Herrn Allenspach dafür, dass er auch einmal den Weg zu Gesamtkonzeptionen findet Es ist zwar wahrscheinlich etwas spät und heute etwas überholt Aber ich räume ein, die sozialpolitische Frage bleibt auf dem Tisch, und die grosse Frage heisst heute: Wollen wir in schwierigen Zeiten darauf beharren, oder wollen wir - mit welchen Definitionen und Begriffen auch immer - hier abbauen? Wir sind der Auffassung, dass die verschiedenartigen sozialen Probleme, die sich uns stellen, systematisch überprüft werden müssen, so z. B. die Krankenversicherung: Diesen wesentlichen Bestandteil - Sie werden damit einverstanden sein, Herr Allenspach - haben wir einer gründlichen Ueberprüfung - ob Sie das «Gesamtkonzeption» nennen wollen, überlasse ich Ihnen - unterzogen, welche jetzt im Parlament der Nagelprobe entgegengeht Wir werden sehen, wie das Parlament auf diese Gesamtüberprüfung mit den entsprechenden Vorschlägen des Bundesrates antwortet Dasselbe geschieht betreffend die Altersvorsorge. Sie wissen, dass der Bundesrat dem Parlament und dem Schweizervolk bis Ende dieses Jahres eine grundsätzliche Ueberprüfung siehe die überwiesenen Postulate Günter und Gadient - der ersten und der zweiten Säule unterbreiten wird. Es wird sehr interessante Diskussionen darüber geben. Sie können das «Gesamtkonzeption» nennen. Wir sind daran, Ihren Anforderungen zu entsprechen und in der Sozialpolitik die notwendigen systematischen Ueberprüfungen vorzunehmen. Deshalb sind wir der Auffassung, dass man ohne weiteres sagen kann, hiermit sei das Postulat eigentlich erfüllt; denn das, was Sie verlangen, ist zurzeit eine Aufgabe, der sich der Bundesrat annimmt Wir hoffen, dass das Parlament mitmachen wird. Deshalb würde ich eher sagen «erfüllt» statt «als Postulat angenommen». Aber über Worte lässt sich streiten. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates 48 Stimmen Dagegen 44 Stimmen #ST# 90.710 Motion Dünki Aenderung des BVG. Gewährung des vollen Teuerungsausgleiches Révision de la loi sur la prévoyance professionnelle. Pleine compensation du renchérissement Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1991, Seite 2477-Voir année 1991, page 2477 Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Herr Allenspach bekämpft auch das Postulat Allenspach: Im Bereich der sozialen Sicherheit habe ich mich mit verschiedenen Vorstössen und Fragen auseinandergesetzt Weil jetzt verschiedene diesbezügliche Geschäfte kumuliert am gleichen Abend auf dem Tisch des Hauses liegen, musste ich mich leider mehr als einmal zu Worte melden. Zur Motion Dünki, die der Bundesrat als Postulat entgegennehmen will, gestatte ich mir einige grundsätzliche Bemerkungen: Gemäss BVG werden derzeit die Langzeitrenten, das heisst die Hinterlassenenrenten, die Invalidenrenten des obligatorischen BVG-Bereichs, laufend der Teuerung angepasst Bei den Altersrenten ist keine Teuerungsanpassung vorgeschrieben; die Kassen haben vielmehr im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, solche Erhöhungen vorzunehmen. Der Motionär verlangt nun, dass alle Renten, auch die Altersrenten des obligatorischen, des vorobligatorischen und des überobligatorischen Bereichs, jährlich der Teuerung anzupassen seien. Diese Forderung entspricht der nicht zustande gekommenen Volksinitiative des Rentnerverbandes. Dabei habe - so verlangt es die Motion - die Finanzierung des vollen Teuerungsausgleichs ohne Beitragserhöhung zu erfolgen. Das ist schlicht und einfach nicht möglich. Die Zinsüberschüsse der Kassen reichen für die Finanzierung des vollen Teuerungsausgleiches bei den Altersrenten nicht aus. Pensionskassenexperte Wechsler stellt fest, dass die Zinsüberschüsse nur einen bis zwei Drittel des Teuerungsausgleichs hätten finanzieren können. Wir sollten eine Motion, die offensichtlich nicht erfüllbar ist, auch nicht als Postulat überweisen. Dazu kommt, dass mit der von Herrn Dünki vorgeschlagenen Lösung auch die Zinsüberschüsse auf den Alterskapitalien des aktiven Personals, also der Erwerbstätigen, für den Teuerungsausgleich bei den Rentnern verwendet werden müssten. Das bedeutet, dass die Erwerbstätigen erneut Solidaritätsleistungen an die Rentner zu entrichten hätten. Weil die Zinsüberschüsse auf dem Deckungskapital der Aktiven nicht mehr für die eigenen Renten der Erwerbstätigen zur Verfügung stünden, sondern anderswo bereits aufgebraucht wären, würden die Renten der Erwerbstätigen später entsprechend kleiner ausfallen oder sie müssten zur Finanzierung ihrer Renten höhere Beiträge bezahlen. Die Heranziehung der -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Allenspach Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit Postulat Allenspach Philosophie de la sécurité sociale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.640 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 02.03.1992 - 14:30 Date Data Seite 247-248 Page Pagina Ref. No 20 020 949 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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