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Entscheid

90-645

Verwaltungsbehörden 18.09.1991 90.645

18. September 1991Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf das Postulat Hafner Rudolf vom 8. Februar 1990 darauf hingewiesen, dass er es als Aufgabe der Wissenschaft und nicht der Verwaltung betrachtet, Studien zu erstellen, die eine mehrjährige, eingehende und fachübergreifende wissenschaftliche Forschung beinhalten. Im Rahmen des Nationalfonds besteht das nötige Instrumentarium zur Förderung solcher Untersuchungen.

2.

Aufgrund der weitgefassten Definition des Themas würden von einer Studie, wie sie die Postulanten vorschlagen, alle Bereiche der Neutralitäts- und Sicherheitspolitik - mitunter fast die gesamte schweizerische Aussen- und Verteidigungspolitik seit dem Zweiten Weltkrieg - betroffen. Mit Unterstützung des Bundes werden gegenwärtig grosse Forschungsvorhaben durchgeführt, die sich bereits in vielfältiger Weise mit Aspekten des von den Postulanten vorgeschlagenen Themas befassen. Zu erinnern ist an die Arbeiten für das historische Lexikon und für die Sammlung diplomatischer Dokumente (15 Bände) sowie an die Neuausgabe des Handbuchs zur schweizerischen Aussenpolitik. Auch das von der Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten bei Herrn Professor Schindler in Auftrag gegebene Gutachten über die Vereinbarkeit von EG-Mitgliedschaft und Neutralität ist der Oeffentlichkeit zugänglich gemacht worden.

3.

Jede Regierung muss selbstverständlich ihre aussenpolitischen und sicherheitspolitischen Leitlinien regelmässig überdenken. Der Bundesrat hat dies anlässlich seiner Botschaft vom 21. Dezember 1981 über den Beitritt der Schweiz zu den Vereinten Nationen und seiner Botschaft vom 25. Mai 1988 über die Volksinitiative «für eine Schweiz ohne Armee und für eine umfassende Friedenspolitik» sowie in seinem Bericht vom 24. August 1988 über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess getan. Er wird auch weiterhin neutralitäts- und sicherheitspolitische Fragen in grundsätzlicher Weise behandeln und seine Schlussfolgerungen der Bundesversammlung unterbreiten. Gelegenheit dazu besteht in nächster Zukunft bei der Behandlung des Berichts zur Sicherheitspolitik und des zweiten Berichts über die europäische Integration. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates 16 Stimmen Dagegen 2 Stimmen #ST# 90.645 Postulat Hafner Rudolf Bericht zum Neutralitätsverständnis Rapport sur la neutralité helvétique Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, möglichst bald einen Bericht zum Neutralitätsverständnis der Schweiz in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft zu erstatten. Der Neutralitätsbegriff soll dabei möglichst umfassend verstanden werden und nebst den militärischen Aspekten auch solche des Rechts, des Kulturlebens usw. enthalten. Texte du postulat du 22 juin 1990 Le Conseil fédéral est invité à adresser sans tarder au Parlement un rapport sur la conception passée, actuelle et future de la neutralité suisse. La notion de neutralité sera prise au sens large et il s'agira de l'étudier tant sous l'angle militaire que du point de vue juridique, culturel, etc. Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Betreffend Begründung und Mitunterzeichner wird auf das Postulat vom 8. Februar 1990 zum gleichen Thema verwiesen. Bundesrat Felber hat die Erstellung eines derartigen Berichtes in der Junisession als berechtigtes Anliegen bezeichnet und einzig geltend gemacht, der Zeitrahmen im Postulat vom 8. Februar 1990 sei zu eng. Zur Form des gewünschten Berichtes sei noch beigefügt, dass er möglichst einem breiten Publikum zugänglich sein sollte, z. B. über die EDMZ.

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18.

September 1991 N 1511 Postulat (Braunschweig-)Bundi Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. August 1990 Siehe Stellungnahme zu Vorstoss 90.473 hiervor Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 août 1990 Voir rapport sur l'intervention 90.473 ci-devant Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Hafner Rudolf: Es handelt sich bei der Neutralität nicht um einen Gegenstand der Tagespolitik, aber immerhin ist die Neutralität in der Schweiz etwas, das während Jahrhunderten gewachsen ist und wo sich offenbar erst heute - im Zeitalter des internationalen Opportunismus - die Frage stellt, ob man etwas Derartiges einfach so wegwirft oder ob man es weiter behalten will. Das Ganze steht auch vor dem Hintergrund der EG-Diskussion. Sie wissen, dass bei einem EG-Befürworter die Tendenz besteht, alles, was irgendwie hinderlich wäre, auf die Seite zu schieben. Es ist bei der Neutralität durchaus so, dass man sich die Frage stellen muss, ob man opportunistisch handeln will oder die staatspolitische Sicht noch behalten will. Immerhin ist es doch so, dass während zwei Weltkriegen unsere Bevölkerung zu einem wesentlichen Teil aufgrund der Neutralität vor den enormen Folgen dieser Kriege verschont geblieben ist. Allein deswegen darf man nicht sagen, dass Neutralität etwas sei, das man einfach auf die Seite schieben kann. Mein erster Vorstoss, datiert vom 8. Februar 1990, verlangte einen Bericht über das Neutralitätsverständnis. In seiner Stellungnahme sagte der Bundesrat, er habe mehrmals grundsätzliche Positionen bekanntgegeben. Es sei im Grunde genommen alles klar, rund ein Jahr Arbeitszeit reiche zudem nicht aus, um einen solchen Bericht zu erstatten. Ich schrieb aufgrund dieser Antwort-in Anpassung an den Sachverhalt ein neues Postulat und forderte, man solle möglichst bald einen solchen Bericht erstatten. Herr Bundesrat Felber, Sie haben gesagt, Sie würden inhaltlich das Anliegen unterstützen. Deshalb habe ich nicht schlecht gestaunt, als dann in der schriftlichen Antwort zu lesen war, dass man das Anliegen wiederum ablehne, und zwar nach dem Motto: Die Verwaltung habe nichts mit dem Neutralitätsverständnis zu tun, das sei allein Sache der Wissenschaft. Es ist auch dem Bundesrat nicht verwehrt, mit der Zeit klüger zu werden. Tatsächlich ist es so, dass einige Wochen später unerwartet der Golfkrieg stattgefunden hat. Während des Golfkrieges haben ja Chef beamte und der Bundesrat vielfach Stellung bezogen, z. B. zur Frage der Ueberflüge durch militärische Flugzeuge. Sie erinnern sich: Diese Aussagen während des Golfkrieges waren widersprüchlich. Man kann schon fast sagen: Es war ein Schleuderkurs, so dass der Bundesrat in seiner Politik unglaubwürdig wurde. Ich kann dem Bundesrat gratulieren und attestieren, dass er diesen Sachverhalt doch überlegt hat. Im März dieses Jahres wurde eine Studiengruppe von 16 Leuten eingesetzt. Es ist also plötzlich doch eine Sache der Verwaltung geworden. Man will jetzt einen Bericht ausarbeiten und das Resultat bekanntgeben. Man hat auch seitens der SP-Fraktion festgestellt, dass das ein Thema ist. Kollege Hubacher hat ein solches Postulat mit den Unterschriften der meisten SP-Mitglieder eingereicht. Dieses Postulat, Herr Bundesrat Felber, das einen ganz ähnlichen Sinn hat, haben Sie akzeptiert. Man kann ohne weiteres sagen: Es sprechen genügend wichtige Gründe dafür, dass man das Postulat überweist. Weil die Arbeit dieser Studiengruppe - in der Vertreter aller Parteien sitzen - noch nicht abgeschlossen ist, spricht auch alles dafür, dieses Postulat aufrechtzuerhalten. Weil die Neutralität für die Schweiz wirklich etwas ausserordentlich Wichtiges ist, bitte ich Sie, das Postulat ernst zu nehmen und es zu überweisen. M. Felber, conseiller fédéral: Je vous dois peut-être des excuses, mais vous risqueriez de m'en devoir aussi. Ce n'est pas de ma faute si le Parlement met beaucoup de temps pour traiter les affaires. Ce postulat datait d'avant la crise du Golfe et la prise de position du Conseil fédéral était de rie pas agir ainsi sur le moment. Or, il est clair que l'enchaînement des événements aurait entraîné le Conseil fédéral à répondre autrement puisque nous avons désigné une commission spéciale et confié aussi des mandats particuliers à des experts. Je vous rappelle que ces mandats, surtout s'il s'agit de spécialistes du droit international public, sont souvent assez compliqués à lire, parce qu'ils ne donnent raison ni à l'un ni à l'autre. Il ne faut pas se faire trop d'illusions, mais ce travail est en cours. Personnellement, dans les circonstances actuelles, je ne m'oppose plus à l'adoption de ce postulat. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.394 Postulat (Braunschweig-)Bundi Vertrauensbildende Massnahmen zur Stärkung des B-Waffen-Vertrages Traité sur les armes biologiques. Mesures dites de confiance Wortlaut des Postulates vom 22. März 1990 Seit der Einführung der Gentechnik und anderer Biotechnologien haben biologische und Toxin-Waffen eine neue militärische Bewertung erfahren, und es ist die Gefahr eines biologischen Wettrüstens eingetreten. Die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 89.413 zur Verifikation des Uebereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxin-Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen vermochte nur teilweise zu befriedigen. Der Bundesrat nimmt in seiner Antwort eine allzu abwartende Haltung gegenüber dieser neuen Entwicklung ein. Die Schweiz ist aufgerufen, durch zusätzliche vertrauensbildende Massnahmen, insbesondere durch die nationale und internationale Bereitstellung geeigneter Verifikationsinstrumente, zur Stärkung des B-Waffen-Vertrages beizutragen.

1.

Der Bundesrat ist eingeladen, unverzüglich die Frage der vertrauensbildenden Massnahme und der Verifikation beim B-Waffen-Vertrag voranzubringen und sich spätestens an der kommenden 3. Ueberprüfungskonferenz des B-Waffen-Vertrages für ein Zusatzprotokoll einzusetzen, das jegliche Forschungsarbeiten an potentiellen B- und T-Waffen verbietet; Entwicklung, Herstellung und Lagerung von B- und T-Waffen auch für sogenannten prophylaktischen Schutz und andere (angeblich) «friedliche» Zwecke verbietet; Bestimmungen zur Kontrolle ihrer Einhaltung (Verifikation) enthält und festlegt, wie auf Vertragsbrüche reagiert wird.

2.

Einige Nato-Länder, allen voran die USA, widersetzten sich an der 2. Ueberprüfungskonferenz vehement weitergehenden Bemühungen um eine Verbesserung der Verifikation mit dem Argument, eine Aenderung der Vertragsbestimmungen falle nicht unter deren Mandat. Der Bundesrat ist eingeladen, trotzdem, wie angetönt, darauf zu beharren, dass anlässlich der 3. Ueberprüfungskonferenz der Abschluss eines Zusatzprotokolls zum B-Waffen-Vertrag über Verifikationsfragen eingeleitet wird.

3.

Der Bundesrat ist eingeladen, eventuell gemeinsam mit anderen Staaten, beim Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine Sammelbeschwerde gemäss Artikel V und VI einzulegen, damit schon heute, ohne Zusatzprotokoll, eine Untersuchung von Ländern veranlasst wird, die hohe B-Waffen-Ausgaben ausweisen oder sonst Anlass zu Besorgnis geben.

4.

Der Bundesrat ist eingeladen, schon vor dem Abschluss eines entsprechenden Zusatzprotokolls Verifikationsverfahren

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Hafner Rudolf Bericht zum Neutralitätsverständnis Postulat Hafner Rapport sur la neutralité helvétique In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 03 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.645 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 18.09.1991 - 08:00 Date Data Seite 1510-1511 Page Pagina Ref. No 20 020 295 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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