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Entscheid

90-648

Verwaltungsbehörden 09.03.1992 90.648

9. März 1992Deutsch14 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Aufteilung der bisherigen Aktivitäten der SBB in zwei Bereiche: - einen Bereich, den die SBB in eigener unternehmerischer Verantwortung ohne jede Unterstützung der öffentlichen Hand nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen wahrnehmen, - einen Auftragsbereich, in welchem die SBB Aufträge von Bund, Kantonen und Gemeinden auf deren Kosten erfüllen.

2.

Verzicht auf den Beamtenstatus für bei den SBB Beschäftigte.

3.

Privatisierung der SBB. Texte du postulat du Wdécembre 1991 Après l'échec du mandat de prestations 1987 - pour citer les termes utilisés par la Direction des CFF -, à cause de l'écart toujours plus marqué entre les coûts et les recettes et étant donné la nécessité d'une nouvelle réglementation en 1994, à l'échéance du mandat de prestations 1987, une sérieuse remise en question du rôle et des structures des CFF s'impose. Les CFF ont exigé des autorités politiques, dans leur Livre blanc du 24 octobre 1991, qu'elles définissent des objectifs pour l'avenir des CFF, qu'elles établissent des priorités et qu'elles mettent à leur disposition les moyens nécessaires pour remplir ces objectifs. Afin de permettre aux Chambres fédérales d'entamer à temps une réflexion sur ce sujet, le Conseil fédéral est invité àfaire un rapport accompagné de propositions concrètes, voire de solutions de rechange, rapport qui traitera également des éventuelles réformes suivantes:

1.

Séparation des activités des CFF en deux domaines: - un domaine géré par les CFF sous leur propre responsabilité selon les principes de l'économie de marché et sans aucun soutien de l'Etat - un domaine dans le cadre duquel les CFF remplissent, aux frais des commanditaires, les missions qui leur sont confiées par la Confédération, les cantons et les communes.

2.

Disparition du statut de fonctionnaire pour les agents des CFF.

3. Privatisation des CFF. Sprecher - Porte-parole: Fischer-Seengen Schriftliche Begründung Eine nach marktwirtschaftlichen Prinzipien betriebene Unternehmung erbringt ohne Zweifel die besten wirtschaftlichen Ergebnisse. Die SBB müssen deshalb nach diesen Prinzipien organisiert und betrieben werden. Der umgekehrte Weg, die Umgestaltung zu einer Verwaltungsabteilung des Bundes, ohne Zwang zu wirtschaftlichem Handeln, wäre verhängnisvoll und für unsere öffentlichen Finanzen nicht verkraftbar. Ob die SBB privatisiert werden oder als Anstalt des öffentlichen Rechts ausgestaltet bleiben sollen, ist zu prüfen, ebenso die Aufgabe des einem marktwirtschaftlichen Gebaren hinderlichen Beamtenstatus bei den SBB-Beschäftigten. Aufteilung der SBB-Aktivitäten Es liegt auf der Hand und wurde im Weissbuch klar zum Ausdruck gebracht, dass marktwirtschaftliches Handeln für eine Unternehmung nur möglich ist, wenn sie auch ihr Angebot der auf dem Markt bestehenden Nachfrage anpassen kann. Dies ist gegenwärtig überhaupt nicht der Fall. Die SBB erbringen unter verschiedensten Titeln Leistungen, deren Kosten bei weitem nicht gedeckt werden, die sozialpolitisch, besiedlungspolitisch, verkehrspolitisch oder umweltpolitisch indessen als notwendig erachtet werden. Wenn einerseits die Forderung marktwirtschaftlichen Handelns an die SBB gestellt wird, andererseits aber der öffentliche Verkehr weiter Priorität haben soll, mit optimalen Leistungen im Regionalverkehr und immer neuen Angeboten im Güterverkehr, so ist eine Trennung der marktwirtschaftlich möglichen Leistungen von jenen, die im öffentlichen Interesse zusätzlich erbracht werden sollen, unausweichlich. SBB als marktwirtschaftliches Unternehmen Ziel muss es demnach sein, den SBB ein Betätigungsfeld zuzuweisen, das sie nach ausschliesslich marktwirtschaftlichen Prinzipien beackern können. Die SBB sind aufzufordern, in Zusammenarbeit mit Experten und Fachleuten der Bundesverwaltung diesen Bereich zu definieren. Er wäre durch den Bundesrat und die Bundesversammlung zu genehmigen, womit eine unangemessene Lösung ausgeschlossen werden könnte. Für diesen einmal definierten Bereich hätten die SBB die volle unternehmerische Verantwortung zu tragen; von Subventionen irgendwelcher Art könnte hier nicht mehr die Rede sein. Die Investitionen wären durch die SBB auf deren Kosten zu tätigen, die Tarifgestaltung läge im Ermessen der SBB, kurz, die SBB hätten die volle unternehmerische Freiheit als Gegenstückzurverantwortung. SBB als Auftragnehmerin Zur Erfüllung weiterer, nicht verzichtbarer Transportaufgaben wären die SBB als Auftragnehmerin ohne unternehmerische Verantwortung einzusetzen. Zunächst hätte der Bund, d. h. Bundesrat und Bundesversammlung, festzulegen, welche Leistungen zusätzlich zum unternehmerischen Angebot der SBB im Landesinteresse notwendig sind, d. h. welche Linie gebaut, ausgebaut respektive weiterbetrieben werden sollen, die sich ausserhalb des Unternehmungsbereichs der SBB befinden, und welche Leistungsangebote im Personen- und Güterverkehr verlangt werden sollen, für welche die SBB nicht marktgerechte und kostendeckende Tarife verlangen dürfen -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Friderici Charles Liberalisierung des Verkehrs in Europa Interpellation Friderici Libéralisation des transports en Europe In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.648 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.03.1992 - 14:30 Date Data Seite 344-345 Page Pagina Ref. No 20 020 990 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

3. Privatisation des CFF. Sprecher - Porte-parole: Fischer-Seengen Schriftliche Begründung Eine nach marktwirtschaftlichen Prinzipien betriebene Unternehmung erbringt ohne Zweifel die besten wirtschaftlichen Ergebnisse. Die SBB müssen deshalb nach diesen Prinzipien organisiert und betrieben werden. Der umgekehrte Weg, die Umgestaltung zu einer Verwaltungsabteilung des Bundes, ohne Zwang zu wirtschaftlichem Handeln, wäre verhängnisvoll und für unsere öffentlichen Finanzen nicht verkraftbar. Ob die SBB privatisiert werden oder als Anstalt des öffentlichen Rechts ausgestaltet bleiben sollen, ist zu prüfen, ebenso die Aufgabe des einem marktwirtschaftlichen Gebaren hinderlichen Beamtenstatus bei den SBB-Beschäftigten. Aufteilung der SBB-Aktivitäten Es liegt auf der Hand und wurde im Weissbuch klar zum Ausdruck gebracht, dass marktwirtschaftliches Handeln für eine Unternehmung nur möglich ist, wenn sie auch ihr Angebot der auf dem Markt bestehenden Nachfrage anpassen kann. Dies ist gegenwärtig überhaupt nicht der Fall. Die SBB erbringen unter verschiedensten Titeln Leistungen, deren Kosten bei weitem nicht gedeckt werden, die sozialpolitisch, besiedlungspolitisch, verkehrspolitisch oder umweltpolitisch indessen als notwendig erachtet werden. Wenn einerseits die Forderung marktwirtschaftlichen Handelns an die SBB gestellt wird, andererseits aber der öffentliche Verkehr weiter Priorität haben soll, mit optimalen Leistungen im Regionalverkehr und immer neuen Angeboten im Güterverkehr, so ist eine Trennung der marktwirtschaftlich möglichen Leistungen von jenen, die im öffentlichen Interesse zusätzlich erbracht werden sollen, unausweichlich. SBB als marktwirtschaftliches Unternehmen Ziel muss es demnach sein, den SBB ein Betätigungsfeld zuzuweisen, das sie nach ausschliesslich marktwirtschaftlichen Prinzipien beackern können. Die SBB sind aufzufordern, in Zusammenarbeit mit Experten und Fachleuten der Bundesverwaltung diesen Bereich zu definieren. Er wäre durch den Bundesrat und die Bundesversammlung zu genehmigen, womit eine unangemessene Lösung ausgeschlossen werden könnte. Für diesen einmal definierten Bereich hätten die SBB die volle unternehmerische Verantwortung zu tragen; von Subventionen irgendwelcher Art könnte hier nicht mehr die Rede sein. Die Investitionen wären durch die SBB auf deren Kosten zu tätigen, die Tarifgestaltung läge im Ermessen der SBB, kurz, die SBB hätten die volle unternehmerische Freiheit als Gegenstückzurverantwortung. SBB als Auftragnehmerin Zur Erfüllung weiterer, nicht verzichtbarer Transportaufgaben wären die SBB als Auftragnehmerin ohne unternehmerische Verantwortung einzusetzen. Zunächst hätte der Bund, d. h. Bundesrat und Bundesversammlung, festzulegen, welche Leistungen zusätzlich zum unternehmerischen Angebot der SBB im Landesinteresse notwendig sind, d. h. welche Linie gebaut, ausgebaut respektive weiterbetrieben werden sollen, die sich ausserhalb des Unternehmungsbereichs der SBB befinden, und welche Leistungsangebote im Personen- und Güterverkehr verlangt werden sollen, für welche die SBB nicht marktgerechte und kostendeckende Tarife verlangen dürfen -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Friderici Charles Liberalisierung des Verkehrs in Europa Interpellation Friderici Libéralisation des transports en Europe In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.648 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.03.1992 - 14:30 Date Data Seite 344-345 Page Pagina Ref. No 20 020 990 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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