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Entscheid

90-669

Verwaltungsbehörden 23.01.1991 90.669

23. Januar 1991Deutsch42 min

Source admin.ch

Erwägungen

10.

000 Wohnungen nicht gebaut worden sind. Wenn man etwas gründlicher analysieren würde, könnte man feststellen, dass die Pensionskassen deshalb nicht gebaut haben, weil bei rund 4 Prozent Bruttorendite das Interesse der Pensionskassen am Wohnungsbau drastisch gesunken ist. Herr Jaeger hat darauf hingewiesen, dass man die Pensionskassen motivieren müsse, vermehrt Hypotheken anzubieten. Das ist völlig unbestritten. Nur hätten sie diese Möglichkeit längst gehabt, auch unter der Herrschaft des Bundesbeschlusses C. Sie haben es aber nicht gemacht. Sie haben ihre Gelder wegen der höheren Zinsen lieber auf dem Euromarkt angelegt, haben so das grosse Geschäft gemacht und dadurch die Gelder dem schweizerischen Wohnungsmarkt entzogen. Dabei hätten sie als Hypothekaranbieter auch dazu beitragen können, dass der Hypothekarzins nicht so hoch gestiegen wäre. Die Pensionskassen haben nicht einmal ihre Jahresabschlüsse für das letzte Jahr vorgelegt, und schon will man wissen, wie sich der Bundesbeschluss C ausgewirkt hat. Wir machen uns unglaubwürdig, wenn wir Bundesbeschlüsse so schnell beschliessen, so schnell wieder rückgängig machen und beim nächsten Windzug dann erneut beschliessen. Das ist unseriös. Ich meine: Selbst wenn sich diese Bundesbeschlüsse in der nächsten Zeit als überflüssig erweisen sollten, sollte man dem Parlament jene Zeit geben, die für eine seriöse Analyse notwendig ist. Ich bitte Sie deshalb, an den beiden Bundesbeschlüssen (B und C) festzuhalten.

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Droit foncier. Motions 162 N 23 janvier 1991 Blocher: Die Mehrheit der SVP-Fraktion stimmt diesen Motionen zu. Ich gehörte ursprünglich zur Minderheit der Fraktion, die schon damals - Herr Thür - gesagt hat, die ganze Sache werde Schiffbruch erleiden. Falsch war schon die Annahme der Beschlüsse - ob Sie sie nun aufheben oder nicht. Aber warum ist jetzt die Mehrheit der Fraktion der Meinung, dass man diesen Motionen zuzustimmen habe? Es ist tatsächlich so, dass sich die Zeit geändert hat. Alles hat seine Zeit. Ich würde zwar meinen, diese dringlichen Bundesbeschlüsse hätten nie ihre Zeit gehabt, weil sie die Situation zum Teil verschärft und zum Teil keine Wirkung gezeigt haben. Es ist eine Tatsache, dass die Konjunktur einen Abschwung nimmt, und zwar in einem ziemlich grossen Ausmass. Ich würde mich nicht wundern, wenn wir 1992 oder 1993 hier auch über dringliche Bundesbeschlüsse diskutierten, aber mit dem gegenteiligen Effekt, nämlich mit der Förderung des Wohnungsbaus. Ich werde dann auch dagegen sein, weil das dann auch nicht hilft. Wir erleben einen starken Rückgang im Wohnungsbau, und dies nicht bedingt durch die Bundesbeschlüsse - da gebe ich den Kritikern recht -, sondern durch die hohen Zinssätze und die Konjunkturlage. Aber wir sollten nicht noch Bundesbeschlüsse haben, die das Bremsen zusätzlich verstärken. Also: Das Mindeste ist, diesen Motionen zuzustimmen; besser wäre, die Bundesbeschlüsse überhaupt aufzuheben; noch besser wäre es gewesen, diese nie zu erlassen. Wenn der Sprecher der Sozialdemokraten sagt, wir hätten nichts anderes zur Verfügung, so irrt er. Wir hätten wahrlich anderes zur Verfügung im Boden- und im Wohnungsmarkt, nämlich mehr Markt; das wäre das Dringendste! Sie können es drehen, wie Sie wollen: Ein Hauptförderer der Wohn- und Bodenspekulation ist die staatliche Regelung selbst. Es gibt nichts Interessanteres, als mit Boden zu spekulieren, weil der Staat mit seinen Gesetzen dafür sorgt, dass der Landpreis immer steigt, indem der Staat das Angebot und die Nachfrage des Bodens immer in einem solchen Verhältnis lässt, dass der Preis nur steigen kann. Gäbe es mehr Markt, so müssten nämlich die Bodenpreise viel stärker fallen. Die Spitzenpreise sind heruntergekommen das ist zwar so -, aber vom Markt her müssten die Bodenpreise viel stärker fallen, und es müssten auch einzelne Spekulanten massiv in Schwierigkeiten kommen, Konkurs machen usw.; das wäre der Normalgang. Bei den Aktien ist es viel gefährlicher zu spekulieren, denn darin sind viel grössere Bewegungen. Wir sollten dafür sorgen, dass der Markt wieder besser spielt, aber das wollen wir nicht. Das ist ja die Alternative; der freiere Wohn- und Bodenmarkt ist die Alternative und würde auch wesentlich bessere Verhältnisse bringen. Beim Erlass der dringlichen Bundesbeschlüsse ist gesagt worden, sie seien psychologisch wichtig. Zumindest die psychologische Situation hat sich massgebend geändert, so dass es uns also keine Mühe bereiten sollte, wenigstens diese dringlichen Bundesbeschlüsse so abzuändern, wie es hier vorgeschlagen wird. Wenn Herr Thür hier sagt, es habe sich gar nichts geändert und das Parlament sei unglaubwürdig, wenn es die Motionen überweise, so kann ich nur sagen: Am allerunglaubwürdigsten ist das Parlament, das dringliche Bundesbeschlüsse aufrechterhält, die zu einer Zeit erlassen worden sind, die ganz anders war und in der man damals schon gesagt hat, man könne die Beschlüsse aufheben, wenn man sie nicht mehr brauche. Ich bitte Sie, auch im Namen der Mehrheit der Fraktion, diesen Motionen zuzustimmen. Bundesrat Koller: Sie erinnern sich: Als wir im Herbst 1989 die drei dringlichen Bundesbeschlüsse erlassen haben, hörte man in diesem Land tagtäglich - und zwar wirklich im ganzen Land herum - von ärgerniserregenden Spekulationskäufen. Der Glaube, dass die Immobilienpreise ständig nur steigen, und zwar massiv, war weit verbreitet. Die Belehnungspraxis der Banken war mehr als grosszügig; sie gewährten oft Kredite über 100 Prozent des Kaufpreises hinaus; all das hat damals das Eingreifen des Staates unbedingt nötig gemacht. Heutedas möchte ich im Namen des Bundesrates doch festhalten haben wir eine ganz andere Situation. Glücklicherweise können wir feststellen, dass die Immobilienpreise stagnieren, dass wir in gewissen Regionen eine Stabilisierung auf diesem Gebiet haben. Vor allem im Tessin und in der Westschweiz sind sogar Reduktionen der Immobilienpreise festzustellen. Die Spekulationskäufe und -verkaufe sind glücklicherweise verschwunden. Herr Nationalrat Blocher, ich möchte doch wenigstens zugunsten des ersten Beschlusses, den wir gefasst haben, in Anspruch nehmen, dass die verpönten Kaskadenverkäufe, die damals grassiert haben - Käufe und Wiederverkäufe mit riesigen Gewinnen, bevor der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen war -, verschwunden sind. Das ist nun eine Aussage, die man nicht bestreiten kann. Dieser Erfolg ist auf diese Beschlüsse zurückzuführen. Das möchten wir doch mit Genugtuungfesthalten. Nun sind wir uns ja offenbar alle einig, dass sich die Marktsituation verändert hat. Die Frage ist nur, welche Schlüsse aus dieser veränderten Ausgangslage zu ziehen sind. Ich bin mit Ihnen einverstanden: Es ist heute schwer auszumachen, inwiefern die Umkrempelung der Lage auf dem Immobilienmarkt auf die Zinserhöhungen und wieweit sie auf die dringlichen Bundesbeschlüsse zurückzuführen ist. Sie haben uns mit einer Motion angehalten, das wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Wir haben eine Machbarkeitsstudie veranlasst, deren Ergebnis mir dieser Tage zukommt. Ich möchte das nicht vorwegnehmen, aber ich glaube, wir werden uns immer streiten, welcher Teil auf die dringlichen Bundesbeschlüsse zurückzuführen ist und welcher Teil auf die veränderte Situation am Kapitalmarkt. Es stellt sich also die Frage: Welche Schlussfolgerungen sind angesichts dieser veränderten Ausgangslage zu ziehen? Die Motionäre machen geltend, der Beschluss B über die Pfandbelastungsgrenze sei heute überflüssig. Der Bundesrat ist demgegenüber überzeugt, dass der Beschluss B auch unter einer langfristigen Optik seine weitere Berechtigung hat. Sie erinnern sich vielleicht: Im Jahre 1989 haben selbst Bankenkreise zugegeben, dass sie froh wären, wenn es eine solche Belastungsgrenze gäbe. Bankenkreise haben selber eingestanden, dass sie es auch ungesund finden, wenn Darlehen über 100 Prozent gewährt würden. Sie haben aber erklärt, sie müssten das tun; denn wenn die eine Bank solche Darlehen nicht gewähre, dann würde es eben der Konkurrent tun. Der Bundesrat ist daher davon überzeugt, dass die Belehnungsgrenze von 80 Prozent nach wie vor berechtigt ist. Sie realisiert einen Grundsatz seriöser Finanzierung. Es kann der Regierung und dem Parlament in einem Land, das in bezug auf die Pro-Kopf-Verschuldung sowieso den Rekord hat, nicht gleichgültig sein, wie diese Verschuldung pro Kopf weiter ansteigt. Es stellt sich die Frage: Wenn sich die Situation ändern sollte, müssten wir Ihnen wieder neue dringliche Bundesbeschlüsse unterbreiten, wenn die Banken wegen grosser Liquidität eines Tages wieder 100 Prozent und mehr ausleihen? Aus all diesen Gründen sind wir überzeugt, dass diese Massnahme - wenigstens bis wir ein Anschlussprogramm realisiert haben - weiterhin ihre Berechtigung hat. Sie wissen, dass der Bundesrat gerade letzte Woche eine Expertenkommission eingesetzt hat, die Fragen rund um den Hypothekarmarkt und um die Finanzierung von Hypotheken zu analysieren hat. Ich schliesse nicht aus, dass wir diesbezüglich noch bessere Mittel finden, beispielsweise einen Amortisationszwang für Hypotheken. Aber bis die Ergebnisse dieser Expertenkommission vorliegen, wäre es nach Meinung des Bundesrates verfehlt, diesen Beschluss über die Belehnungsgrenze aufzuher ben. Ich komme zum Beschluss C. Hier gebe ich Ihnen ohne weiteres zu, dass die Lage am Wohnungsmarkt auch dem Bundesrat Sorgen macht. Auch wir haben feststellen müssen, dass die Wohnungsproduktion heute leider stark hinter der Nachfragezurückbleibt. Wir hätten einen jährlichen Bedarf von etwa

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000 Wohnungen, und wir wissen, dass schon dieses Jahr wahrscheinlich nur noch etwa 34 000 Wohnungen erstellt werden.

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Januar 1991 N ' 163 Bodenrecht. Motionen Da begreife ich an sich, dass man fragt, ob man diese Lücke nicht dadurch beheben könnte, dass man diesen dritten Bundesbeschluss über die Anlagevorschriften aufhebt. Das haben wir uns selbstverständlich auch im Bundesrat gefragt. Aber die ökonomischen Fakten sind doch die: Die Institutionellen produzieren heute weniger Wohnungen - das erklären alle Kassenverwalter in aller Oeffentlichkeit -, weil sie viel bessere Anlage-Alternativen am Kapitalmarkt haben. Das ist doch der eigentliche Grund - und nicht dieser Bundesbeschluss über die Anlagevorschriften. Also können Sie zwar diesen Bundesbeschluss aufheben lassen. Aber Sie ändern damit am Problem der zu geringen Wohnungsproduktion zurzeit praktisch nichts. Ich glaube, diesbezüglich sollten wir uns wenigstens nichts vormachen. Wir haben im übrigen festgestellt, dass die Pensionskassen sehr selten sind, die tatsächlich bereits an dieser neuen Schwelle der 30 Prozent angekommen sind. Auch das ist ein Indiz dafür, dass es eindeutig andere Gründe sind. Ich möchte hier mit einigen Votanten betonen: Nichts hindert die Institutionellen daran, viel mehr Hypotheken zu gewähren. Sie wären übrigens ja auch attraktiv. Herr Leuba, Sie haben aus Ihrem Herzen keine Mördergrube gemacht; erlauben Sie mir ein Gleiches. Der Bundesrat hat schon bei der Behandlung dieses Beschlusses ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass neben der Dämpfung der Nachfrage nach Immobilien auch das eigentumspolitische Ziel vom Bundesrat mitverfolgt wird. Wir wollten mit diesem Beschluss verhindern, dass es zu einer allzu grossen Konzentration des Grundeigentums bei den Institutionellen kommt. Wenn Sie sagen, hier stehe die Glaubwürdigkeit des Bundesrates in Frage, dann sage ich Ihnen ganz offen: Ich möchte von Ihnen hören, wie Sie das Ziel, das Sie und alle bürgerlichen Parteien immer wieder vertreten - eine breitere Streuung des Grundeigentums -, dann wirklich realisieren wollen. Das war eben die eigentumspolitische Zielsetzung, die wirmitdem Beschluss C, neben der konjunkturpolitischen, von Anfang an verfolgt haben. Schliesslich noch dies: Wenn angesichts der Wohnungsnot, die wir tatsächlich haben, der Bundesrat zur Ueberzeugung käme, dass wir durch die Aufhebung des Beschlusses dieser Not tatsächlich massgeblich entgegenwirken könnten, dann wären wir selbstverständlich nicht stur. Aber bisher fehlt jedes Indiz, dass das etwas miteinander zu tun hat. Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen die Ablehnung auch dieser Motion empfehlen. Wir möchten jetzt die Arbeiten der Expertenkommission und der Wohnbaukommission abwarten, die dem Bundesrat Vorschläge unterbreitet. Wenn wir dann aufgrund dieser Studien sehen, dass mit der Aufhebung des Beschlusses B wirklich ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Wohnungsnot geleistet werden könnte, dann wären wir selbstverständlich nicht so stur, dass wirdies nicht täten. Bis heute haben wiraber keinerlei Beweise, geschweige denn gewichtige Indizien dafür. Das sind die Gründe, weshalb wir der Meinung sind, wir sollten diese Beschlüsse vorderhand nicht aufheben. Präsident: Alle drei Motionen verlangen die Aufhebung der Pfandbelastungsgrenze und der Anlagevorschriften. Um den Ablauf bei der Bereinigung zu vereinfachen, ziehen die freisinnig-demokratische und die liberale Fraktion ihre Motionen zurück. Bundi: Als wir die Abstimmung unter Namensaufruf verlangten, waren wir der Auffassung, wir könnten mit einer Abstimmung zu den Motionen Stellung nehmen, da alle drei Motionen identisch waren. Nachdem sich jetzt diese Differenz ergibt, möchten wir einen Beitrag zur Vereinfachung leisten und ziehen den Antrag auf Abstimmung unter Namensaufruf zurück. Wir empfehlen aber von unserer Fraktion aus nach wie vor, diese beiden Beschlüsse beizubehalten. 90.550 Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion Motion du groupe radical-démocratique Zurückgezogen - Retiré 90.669 Motion der liberalen Fraktion Motion du groupe libéral Zurückgezogen -Retiré Ad 90.055 Motion l der Kommission Motion l de la commission Präsident: Gemäss Artikel 37 unseres Geschäftsreglements entscheiden wir über die beiden Punkte der Motion separat, zuerst über den Punkt a (Pfandbelastungsgrenze), dann über Punkt b (Anlagevorschriften). Dadurch entfällt eine Abstimmung über den Eventualantrag Scheidegger aus der Herbstsession des letzten Jahres. Punkt a - Point a Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 76 Stimmen Dagegen 83 Stimmen Punkt b - Point b Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 105 Stimmen Dagegen 45 Stimmen #ST# Ad 90.055 Motion II Kommission des Nationalrates Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1989. Aenderung Motion II de la Commission du Conseil national Arrêté fédéral du 6 octobre 1989. Modification Siehe Jahrgang 1990, Seite 1791 - Voir année 1990, page 1791 Wortlaut der Motion vom 27. September 1990 Der Bundesrat wird ersucht, unverzüglich den Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1989 über eine Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke abzuändern, damit der Gesetzestext dem Willen des Gesetzgebers entspricht, den er bezüglich Erbteilung, Vermächtnis, Vorempfang auf Erbschaft und Zusammenlegung ausdrückt. Texfe afe la motion du 27 septembre 1990 Le Conseil fédéral est invité à modifier sans délai l'arrêté fédéral du 6 octobre 1989 concernant l'interdiction de revente des immeubles non agricoles, afin que le texte législatif soit conforme à la volonté exprimée par le législateur en matière de partage successoral, de legs, d'avance d'hoirie et de fusion. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Dezember 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 décembre 1990 Die Motionäre fordern die Revision des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1989 über eine Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke und die Veröffentlichung von Eigentumsübertragungen von Grundstücken (BBSG). Die Revision soll namentlich die bundesgerichtliche Praxis korrigieren, wonach eine Erbteilung eine neue Sperrfrist auslöst. Diese Forderung wird auch mit der Motion Spoerry vom 5. Juni 1990 (90.517) erhoben. Sie ist ferner Ge-- 7 of 8 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion der liberalen Fraktion Bodenrecht. Aufhebung der dringlichen Bundesbeschlüsse B und C Motion du groupe libéral Droit foncier. Abrogation des volets B et C du programme d'urgence In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band I Volume Volume Session Januarsession Session Session de janvier Sessione Sessione di gennaio Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.669 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.01.1991 - 15:00 Date Data Seite 157-163 Page Pagina Ref. No 20 019 599 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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