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Entscheid

90-674

Verwaltungsbehörden 01.10.1990 90.674

1. Oktober 1990Deutsch18 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Sind diese Meldungen zutreffend, und wenn ja, welche Strecken, Stationen und Tarife sind von den zusätzlichen Massnahmen betroffen?

2.

Wie beurteilt der Bundesrat diese allein finanzpolitisch motivierten Sparübungen im Lichte einer kohärenten Politik in den Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt, Luftreinhaltung und Versorgungssicherheit (Erdöl, Golfkrise)? Schriftliche Antwort des Bundesrates

1.

Diese Meldung ist nur halb zutreffend. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Abgeltungen in einem beträchtlichen Ausmass: die Abgeltung für den regionalen Personenverkehr um

50.

auf 500 Millionen, die Abgeltung für den Huckepackverkehr von 42 auf 50 Millionen Franken. Diese grossen Erhöhungen entsprechen allerdings nicht den Vorstellungen der SBB, die insgesamtfür 1991 noch 32 Millionen Franken mehrforderten. Der Bundesrat ist der Ansicht, diese Differenz sei mit der konsequenten Umsetzung des von ihm verlangten und vom Parlament zur Kenntnis genommenen Massnahmenpaketes umsetzbar. Darum sind von der Massnahme vorerst nur jene Stationen betroffen, die im Konzept «Bedienung der Fläche» aufgeführt sind, und jene Linien, deren Umstellung von Bahn auf Bus im Massnahmenpaket genannt wurden. Die Abgeltung für die Tariferleichterung wurde ebenfalls gekürzt, da eine externe Studie auf eine geringere Entschädigungsberechtigung hindeutet. Darum kann davon nicht einfach abgeleitet werden, die Tariferhöhung gehe auf diese Kürzung zurück. Sie entspricht vielmehr den tatsächlichen Bedürfnissen.

2.

Die Massnahmen zielen allein darauf ab, einen guten öffentlichen Verkehr zu einem für alle akzeptablen Preis anzubieten. Namentlich die Optimierung im Regionalverkehr zielt darauf ab, ein besseres Verkehrsangebot billiger zu erstellen. Das ist bei der Umstellung von Bahn auf Bus weit öfter der Fall, als es dies meist aus emotionalen Gründen gemeinhin gesehen werden will. Wir zitieren ein erfolgreiches Beispiel: Die Umstellung Frutigen-Kandersteg verdoppelte das Fahrgastaufkommen. Das spricht für sich. #ST# 90.674 Dringliche Interpellation Jung Gatt-Verhandlungen und Landwirtschaft Interpellation urgente Jung Négociations du GATT et politique agricole Wortlaut der Interpellation vom 17. September 1990

1.

Was gedenkt der Bundesrat im Rahmen der Gatt-Verhandlungen zu unternehmen, um der Schweiz eine eigenständige und unabhängige Landwirtschaftspolitik gemäss den vier Oberzielen des 6. Landwirtschaftsberichtes zu garantieren?

2.

Das Sonderstatut im Rahmen des Gatt bildet die völkerrechtliche Grundlage des Schweizerischen Aussenhandelsinstrumentariums. Der Bundesrat hat festgehalten, dass auf das Sonderstatut, ohne dass im Gatt gleichwertige Regeln verankert werden, nicht verzichtet wird. Wie beurteilt der Bundesrat die Aussicht auf ein günstiges Ergebnis im Bereich der Regelverhandlungen und auf die diesbezügliche Stellung des Sonderstatutes?

3.

Im Gatt wird zurzeit ein dreifacher Ansatz zum Abbau des Schutzes und der Stützung der Landwirtschaft in Betracht gezogen, der für alle Länder verbindlich sein soll. Wird der Bundesrat in diese Verhandlungen eintreten, und wie gedenkt er den Schutz der schweizerischen Landwirtschaft sicherzustellen?

4.

Wie gedenkt der Bundesrat den heutigen Selbstversorgungsgrad zu halten, falls an der Grenze auf mengenmässige Einfuhrbeschränkungen verzichtet und die verschiedensten, heute sehr vorteilhaften Abschöpfungssysteme in Zölle, die über kurz oder lang abgebaut werden müssen, umgewandelt würden?

5.

Der schweizerischen Landwirtschaft erwachsen durch Auflagen im Gesetzgebungsbereich (Tierschutz, Umweltschutz, Kontingentierungen, Höchstbestandesgrenze usw.) verzerrte und nicht vergleichbar hohe Produktionskosten. Wie gedenkt der Bundesrat in den Gatt-Verhandlungen diesen Konflikt zu lösen, und wie gedenkt er solche Wettbewerbsverzerrungen zu neutralisieren und auszuschliessen?

6.

Falls der Handel mit Agrarerzeugnissen liberaler gestaltet wird, ist die Gefahr sehr gross, dass sich diejenigen Produkte durchsetzen, die die geringsten ökologischen Auflagen erfüllen mussten. Eine Verlagerung in Länder, die in bezug auf Umweltfragen weniger sensibilisiert sind, verbunden mit einem weltweiten Oekodumping, wäre die Folge. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die Anliegen der Oekologie in den Verhandlungen des Gatt ihren Niederschlag finden?

7.

Wie gedenkt der Bundesrat im Rahmen der Gatt-Verhandlungen die Multifunktionalität der schweizerischen Landwirtschaft zu erhalten und auch abzugelten? Texfe de l'interpellation du 17 septembre 1990

1.

Que pense entreprendre le Conseil fédéral dans le cadre des négociations du GATT pour garantir à la Suisse une politique d'autonomie et d'indépendance agricole, conformément aux quatre objectifs primordiaux énoncés dans le sixième Rapport sur l'agriculture?

2.

Le statut particulier dont jouit la Suisse au sein du GATT constitue l'assise de droit public international des instruments de la politique économique étrangère de la Suisse. Le Conseil fédéral a stipulé qu'il ne saurait renoncer à ce statut sans obtenir des règles équivalentes en échange. Comment ce même Conseil fédéral juge-t-il les chances d'arriver ici à un résultat appréciable par des négociations?

3.

Le GATT envisage à l'heure actuelle trois mesures contraignantes pour tous les pays en vue de restreindre la protection et le soutien accordés aux agricultures nationales. Le Conseil fédéral entrera-t-il en matière dans ces discussions et comment pense-t-il assurer la protection de l'agriculture suisse?

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Interpellations. GATT et politique agricole 1702 N 1 er octobre 1990

4.

Comment le Conseil fédéral envisage-t-il de maintenir le degré d'autoapprovisionnement actuel au cas où l'on renoncerait à limiter les contingents à la frontière ou au cas où l'on transformerait en droits de douane les systèmes des prélèvements, qui sont aujourd'hui encore très avantageux mais qu'il faudra supprimer tôt ou tard?

5.

Dans bien des domaines (la protection des animaux, la protection de l'environnement, les contingentements, les effectifs maximum), la législation impose aux agriculteurs suisses des coûts de production déformés et incomparablement élevés. Comment, lors des négociations du GATT, le Conseil fédéral pense-t-il résoudre ce conflit et comment estime-t-il pouvoir neutraliser voire exclure de telles distorsions de la concurrence?

6.

Si le commerce de produits agricoles venait à se libéraliser, il y a fort à parier que le marché serait alors envahi par des produits qui ne répondent qu'aux critères écologiques minimum. Il s'ensuivrait aussi un déplacement de la production vers des pays moins sensibles que le nôtre aux problèmes de la protection de l'environnement et, inévitablement, un dumping écologique mondial. Que pense faire le Conseil fédéral pour que les arguments écologiques soient entendus lors des négociations du GATT?

7. Comment, dans le cadre des négociations du GATT, le Conseil fédéral pense-t-il maintenir, mais aussi indemniser, les multiples fonctions de l'agriculture suisse? Mitunterzeichner - Cosignataires: Berger, Blatter, Blocher, Bühler, Bürgi, Columberg, Daepp, Diener, Dormann, Engler, Fischer-Hägglingen, Hari, Hess Otto, Kühne, Luder, Meier-Glattfelden, Müller-Wiliberg, Nussbaumer, Philipona, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Savary-Vaud, Schnider, Schwab, Stocker, Wanner, Wyss William, Zwingli (29) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die laufende Uruguay-Runde des Gatt wird voraussichtlich im Dezember 1990zum Abschluss kommen. Die Entwicklung der Verhandlungen im Agrarbereich und insbesonders die Haltung der Schweiz geben in landwirtschaftlichen Kreisen zu grosser Besorgnis Anlass. Schritt für Schritt werden Teile der ursprünglichen Position der Schweizer Delegation aufgegeben. Es besteht die Gefahr, dass der bäuerliche, bodenabhängige Familienbetrieb dem internationalen Handel geopfert wird und dass dadurch die schweizerische Landwirtschaft ihre nichtlandwirtschaftlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen könnte. Die Hektik der Verhandlungen und die Widersprüchlichkeiten der Information verbreiten grosse Angst und Bangen. Die Verunsicherung in der Landwirtschaft ist gross. Ich bitte daher den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Oktober 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er octobre 1990 Von Beginn der Uruguay-Runde im Jahr 1986 an hat die Schweiz ihre Verhandlungsposition beibehalten. Ständig verlangte sie die Schaffung von Grundsätzen und Verfahren im Gatt, welche den multifunktionalen Zielsetzungen der Landwirtschaft gerecht werden. Immer verfocht die Schweiz den Standpunkt, dass die nichtwirtschaftlichen Zielsetzungen der Landwirtschaftspolitik (Umweltschutz, Bewahrung des Familienbetriebes, Versorgungssicherheit, dezentrale Besiedelung usw.) angemessene Schutz- und Stützungsmassnahmen rechtfertigen. In dieser Ueberzeugung hat die Schweiz stets die Erarbeitung von Gatt-Regeln gefördert, welche einen sicheren und beständigen Rahmen für die langfristige Entwicklung der Landwirtschaft bilden sollten. Dafür wird sie sich auch in Zukunft einsetzen. Bereits gelang es, hier einige konkrete Ergebnisse zu erzielen: - die nichtwirtschaftlichen Zielsetzungen finden heute starken Rückhalt in den Agrarverhandlungen; - die Idee, dass die Gatt-Regeln den Besonderheiten der Landwirtschaft anzupassen sind, stösst auf allgemeine Annahme; -zudem besteht Uebereinstimmung, dass das endgültige Verhandlungsresultat notwendigerweise sowohl allgemeine Regeln als auch konkrete Verpflichtungen, nach denen die Schutz- und Stützungsmassnahmen teilweise und fortschreitend abzubauen sind, enthalten muss; gemäss dem Entscheid im Rahmen des Gatt vom April 1989 bilden diese beiden Elemente ein unteilbares Ganzes.

7. Comment, dans le cadre des négociations du GATT, le Conseil fédéral pense-t-il maintenir, mais aussi indemniser, les multiples fonctions de l'agriculture suisse? Mitunterzeichner - Cosignataires: Berger, Blatter, Blocher, Bühler, Bürgi, Columberg, Daepp, Diener, Dormann, Engler, Fischer-Hägglingen, Hari, Hess Otto, Kühne, Luder, Meier-Glattfelden, Müller-Wiliberg, Nussbaumer, Philipona, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Savary-Vaud, Schnider, Schwab, Stocker, Wanner, Wyss William, Zwingli (29) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die laufende Uruguay-Runde des Gatt wird voraussichtlich im Dezember 1990zum Abschluss kommen. Die Entwicklung der Verhandlungen im Agrarbereich und insbesonders die Haltung der Schweiz geben in landwirtschaftlichen Kreisen zu grosser Besorgnis Anlass. Schritt für Schritt werden Teile der ursprünglichen Position der Schweizer Delegation aufgegeben. Es besteht die Gefahr, dass der bäuerliche, bodenabhängige Familienbetrieb dem internationalen Handel geopfert wird und dass dadurch die schweizerische Landwirtschaft ihre nichtlandwirtschaftlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen könnte. Die Hektik der Verhandlungen und die Widersprüchlichkeiten der Information verbreiten grosse Angst und Bangen. Die Verunsicherung in der Landwirtschaft ist gross. Ich bitte daher den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Oktober 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er octobre 1990 Von Beginn der Uruguay-Runde im Jahr 1986 an hat die Schweiz ihre Verhandlungsposition beibehalten. Ständig verlangte sie die Schaffung von Grundsätzen und Verfahren im Gatt, welche den multifunktionalen Zielsetzungen der Landwirtschaft gerecht werden. Immer verfocht die Schweiz den Standpunkt, dass die nichtwirtschaftlichen Zielsetzungen der Landwirtschaftspolitik (Umweltschutz, Bewahrung des Familienbetriebes, Versorgungssicherheit, dezentrale Besiedelung usw.) angemessene Schutz- und Stützungsmassnahmen rechtfertigen. In dieser Ueberzeugung hat die Schweiz stets die Erarbeitung von Gatt-Regeln gefördert, welche einen sicheren und beständigen Rahmen für die langfristige Entwicklung der Landwirtschaft bilden sollten. Dafür wird sie sich auch in Zukunft einsetzen. Bereits gelang es, hier einige konkrete Ergebnisse zu erzielen: - die nichtwirtschaftlichen Zielsetzungen finden heute starken Rückhalt in den Agrarverhandlungen; - die Idee, dass die Gatt-Regeln den Besonderheiten der Landwirtschaft anzupassen sind, stösst auf allgemeine Annahme; -zudem besteht Uebereinstimmung, dass das endgültige Verhandlungsresultat notwendigerweise sowohl allgemeine Regeln als auch konkrete Verpflichtungen, nach denen die Schutz- und Stützungsmassnahmen teilweise und fortschreitend abzubauen sind, enthalten muss; gemäss dem Entscheid im Rahmen des Gatt vom April 1989 bilden diese beiden Elemente ein unteilbares Ganzes.

1. Das souveräne Recht der Schweiz, autonom über ihre Landwirtschaftspolitik zu bestimmen, sowie die im 6. Landwirtschaftsbericht vorgegebenen Oberziele sind nicht Verhandlungsgegenstand. Diese Sachlage wird auch im Rahmen des Gatt anerkannt. Während also diese Oberziele nicht betroffen sind, beziehen sich die Verhandlungen auf das Instrumentarium, welches angewandt wird. Es geht darum, das agrarpolitische Massnahmenbündel so anzupassen, dass den Gesetzen des Marktes vermehrt Rechnung getragen wird, wobei die Erfüllung der nichtwirtschaftlichen Aufgaben durch die Landwirtschaft sichergestellt bleiben muss. Für die Schweiz setzt die Verwirklichung der nichtwirtschaftlichen Ziele die Schaffung von Gatt-Regeln voraus, welche - es ihr erlauben, mengenmässige Einfuhrbeschränkungen für gewisse Güter beizubehalten, insbesondere für diejenigen, welche im Inland einer wirksamen Produktionsbeschränkung unterliegen; - ausdrücklich oder stillschweigend einräumen, dass ein bestimmtes Mass an Grenzschutz unabdingbar und deswegen nicht verhandelbar ist; - es ihr gestatten, ihre Landwirtschaft mittels nicht produktegebundenen Direktzahlungen zu stützen, um bestimmte Gruppen von Landwirten, wie die Bergbauern, oder insbesondere ein bestimmtes Verhalten, wie den Anbau mit umweltschonenden Methoden, zu fördern. Die Idee, dass bestimmte Formen der internen Stützung, welche nicht an die Produktion gekoppelt sind, zulässig sind, findet in den Verhandlungen weitgehende Zustimmung. Anders verhält es sich bei den mengenmässigen Einfuhrbeschränkungen. Die Schweiz wird weiterhin kämpfen, um hier ihrer Auffassung Geltung zu verschaffen.

2. Das Sonderstatut, welches der Schweiz im Gatt gemäss dem Beitrittsprotokoll von 1966 zukommt, bezieht sich bloss auf ein Element der Handelspolitik. Es gestattet nämlich der Schweiz, von Artikel XI Gatt (allgemeine Beseitigung der mengenmässigen Beschränkungen) abzuweichen und somit der Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte mengenmässige Beschränkungen aufzuerlegen. Hingegen schützt das Sonderstatut die Schweiz nicht vor zukünftigen Verpflichtungen, nach welchen Schutz- und Stützungsmassnahmen im Agrarbereich abzubauen sind. Aus rechtlicher Sicht kann die Schweiz nicht ohne ihr Einverständnis dazu veranlasst werden, ihren besonderen Status zu verlassen. Jedoch gilt es zu bedenken, dass in den Verhandlungen starke Pressionen bestehen, welche darauf abzielen, alle Sonderstatute abzuschaffen. Deshalb würde sich die Schweiz vermehrtem Druck aussetzen, sollte sie ihr Beitrittsprotokoll gegen Verpflichtungen anrufen, welche sich alle Gatt-Vertragsstaaten auferlegen, um Schutz- und Stützungsmassnahmen abzubauen. Das Schweizer Verhandlungsziel besteht darin, Gatt-Regeln festzulegen, welche es erlauben, unserer Landwirtschaft einen angemessenen Schutz ohne Sonderstatut zukommen zu lassen. Dies würde uns ermöglichen, in autonomer Weise darauf zu verzichten. Offensichtlich kann es nicht darum gehen, unser Sonderstatut in die allgemeingültigen Normen aufzunehmen. Es handelt sich vielmehr darum, die Möglichkeit zu erhalten, mittels eines gewissen Grenzschutzes die Verwirklichung der nichtwirtschaftlichen Zielsetzungen unserer Landwirtschaftspolitik sicherzustellen. Sollte dies nicht gelingen, so wird die Schweiz ihr Beitrittsprotokoll aufrechterhalten.

3. Die Verpflichtung, die Stützungs- und Schutzmassnahmen abzubauen, ist in keiner Weise Ausfluss der jüngsten Entwicklungen der Uruguay-Runde. Diese Verpflichtung findet sich bereits ausdrücklich in der Erklärung von Punta del Este aus dem Jahre 1986, den Beschlüssen des Ministerrates der OECD von 1987,1988 und 1989 sowie dem Mid-Term-Review Agreement der Uruguay-Runde vom April 1989. Daraus geht -- 2 of 4 -I.Oktober 1990 N 1703 Interpellationen. Gatt und Landwirtschaft hervor, dass sich die Schweiz bereits verpflichtet hatte, auf derartige Verhandlungen einzutreten. Jedoch wird sie konkrete Verpflichtungen nur unter der ausdrücklichen Bedingung eingehen, dass die Verwirklichung der nichtwirtschaftlichen Ziele ihrer Landwirtschaftspolitik sichergestellt ist, insbesondere durch die Schaffung geeigneter Gatt-Regeln (vgl. Frage 1). In jedem Fall entspricht eine gewisse Senkung des Preisniveaus den landesinternen Erfordernissen, da die staatliche Preisstützungspolitik an ihre Grenzen gestossen ist, indem sich ein bedeutender Teil der Bevölkerung durch die hohen Preise veranlasst sieht, sich im benachbarten Ausland mitAgrarerzeugnissen einzudecken. Sollte sich die Preisschere weiter öffnen, so ist mit zunehmenden Einkäufen im Ausland zu rechnen, so dass sich die Schweizer Landwirtschaft empfindlichen Ertragseinbussen ausgesetzt sähe. Dieses Szenario würde sich auch insofern nachteilig auswirken, als es die Schockbewegung im Landwirtschaftsbereich zunächst verzögert, sodann aber verstärkt, welche im Falle einer vollständigen Annäherung der Schweiz an die EG Platz greifen könnte.

4. Eines der Hauptziele der Agrarverhandlungen in der Uruguay-Runde besteht darin, die Landwirtschaft vermehrt den Marktkräften auszusetzen. Damit handelt es sich um eine Option, welche unausweichlich auch die zukünftige schweizerische Landwirtschaftspolitik beeinflussen wird. Klarerweise kann und darf die Schweizer Landwirtschaft nie vollständig dem freien Spiel der Marktkräfte ausgesetzt werden. Sie soll sich innerhalb klarer, vom Staat gesetzter Rahmenbedingungen entwickeln können, welche bezwecken, die Erfüllung der nichtwirtschaftlichen Aufgaben sicherzustellen. Hingegen muss innerhalb dieses Rahmens den Marktkräften und der Strukturanpassung mehr Bedeutung zukommen. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Schweiz in gewissen Sektoren, welche international zu heftigen Diskussionen Anlass geben (z. B. Milchprodukte, Brot- und Futtergetreide, Rind- und Schweinefleisch), über einen hohen Selbstversorgungsgrad verfügt. Hier hat sich der Selbstversorgungsgrad über die letzten zehn Jahre auf nahezu 100 Prozent, teilweise auch darüber, erhöht. Angesichts dieser Tatsache erweist sich die Argumentation, nach welcher die Schweiz wegen ihres relativ geringen gesamten Selbstversorgungsgrades nichts zur Wiederherstellung der internationalen Agrarmärkte durch Gewährung eines minimalen Marktzutritts beizutragen hätte, als zunehmend dürftiger. Hier gilt es einzusehen, dass wir uns in einer schwachen Verhandlungsposition befinden. 5./6. Der Bundesrat ist sich der vielfachen Auflagen bewusst, denen sich die Schweizer Landwirtschaft ausgesetzt sieht. Um dieser Lage Rechnung zu tragen, verteidigt die Schweiz nachdrücklich die Haltung, dass insbesondere Produkte, welche einer strikten Mengenkontingentierung unterliegen (vor allem die Milch), weiterhin in den Schutz von mengenmässigen Eiinfuhrbeschränkungen gelangen können. Ausserdem hat sich die Schweiz im Gatt für die Möglichkeit ausgesprochen, mittels Direktzahlungen die zusätzlichen Kosten abgelten zu können, welche aus Auflagen des Umwelt- und Tierschutzes entstehen. Diese Auffassung wird von einem bedeutenden Teil unserer Handelspartner geteilt. Hingegen sind diese weit weniger geneigt, einem Kompensationssystem zuzustimmen, welches weitgehend auf Importschutz beruht, indem ja Instrumente bestehen, welche nicht verzerrend auf den internationalen Handel wirken (Direktzahlungen). Die Tatsache, dass der Schweiz eine Vorreiterrolle im Umweltschutz zukommt, bedeutet jedoch nicht, dass unsere Handelspartner diese Fragen vernachlässigen. In der Mehrzahl der Staaten hat die Oekologie Auftrieb erfahren, und die Zeit ist reif, dass eine internationale Konzertierung eine gewisse Harmonisierung der entsprechenden Normen hervorbringt. Unsere diesbezügliche Gesetzgebung hat in Verfolgung anspruchsvoller Zielsetzungen auch den Interessen der Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Zudem steht es den Schweizer Bauern und dem Handel offen, ihre Anstrengungen zu verstärken, um der Oeffentlichkeit durch intensiviertes Marketing den Wert von ökologiegerechten Produkten aufzuzeigen. Damit sollte es besser gelingen, die in der Schweiz für deratige Güter anscheinend bestehende Nachfrage auszuschöpfen. Die Schweiz wird zudem die Initiative ergreifen, um die Teilnehmerstaaten der Uruguay-Runde auf die Umweltschutzproblematik hinzuweisen. Zu diesem Zweck wird sie demnächst eine Erklärung zur Oekologie abgeben, in welcher sie zur internationalen Konzertierung sowie zu vermehrtem Einbezug der ökologischen Zwänge in die Welthandelsregeln aufruft.

7. Die Position, welche die Schweiz im Gatt vertritt, um der Multifunktionalität der schweizerischen Landwirtschaft gerecht zu werden, wird in der Antwort auf die erste Frage erklärt. #ST# 90.681 Dringliche Interpellation Zwingli Situation der Landwirtschaft Interpellation urgente Zwingli Situation de l'agriculture Wortlaut der Interpellation vom 18. September 1990 Der schweizerische Bauernstand und die meisten bäuerlichen Organisationen verfolgen die laufenden Gatt- und EWR-Verhandlungen mit einem hohen Mass an «Vorschuss-Vertrauen». Insbesondere vertraute man den zahlreichen beruhigenden Zusicherungen von Chefbeamten und selbst von Bundesräten. Inzwischen ist aus zahlreichen Aeusserungen auf einen tiefgreifenden Meinungsumschwung zu schliessen. Das anfängliche Vertrauen weicht zusehends lähmendem Misstrauen. Viele Bauern sind verunsichert. Sie vermuten, dass sich in den laufenden Gatt- und EWR-Verhandlungen, aber auch in der innenpolitischen Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren für die Landwirtschaft existenzbedrohende Entwicklungen abzeichnen und befürchten, dass die zuständigen Behörden vorhandene Informationen zurückhalten. Um eine unkontrollierte Entladung angestauter Emotionen zu vermeiden, ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Auswirkungen sind aus dem gegenwärtigen Stand der Verhandlungen im Gatt, für den EWR oder für andere Integrationsprojekte auf unsere Landwirtschaft zu erwarten?

2. Mit welchen Forderungen und Auflagen anderer Wirtschaftskreise, die die landwirtschaftlichen Interessen tangieren, ist der Bundesrat im Zusammenhang mit den Integrationsbestrebungen konfrontiert?

3. Der Bundesrat hat wiederholt betont, dass die Schweiz nicht auf Abbauverhandlungen eintreten werde, solange nicht ein Regelsystem erarbeitet ist, das jedem Land den nötigen Spielraum für eine eigenständige Agrarpolitik garantiere. Entspricht der heutige Stand der Gatt-Verhandlungen diesen Zielsetzungen?

4. Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung der verschiedenen Existenzgrundlagen der schweizerischen Landwirtschaft, wie Produktions- und Absatzmöglichkeiten, Selbstversorgungsgrad, Preis- und Kostenniveau, bäuerliches Einkommen und Strukturentwicklung?

5. Welche Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um die Erhaltung eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen Landwirtschaft zu ermöglichen und damit die Erfüllung der gestellten multifunktionalen Aufgaben unserer Landwirtschaft (siehe Oberziele im 6. Landwirtschaftsbericht) längerfristig zu gewährleisten? Zahlreiche Delegierte bäuerlicher Organisationen haben im kommenden Herbst schwerwiegende Beschlüsse zu fassen. Sie sind dazu auf sachkundige und objektive Informationen angewiesen. Ich danke dem Bundesrat zum voraus für eine entsprechende Beantwortung.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Dringliche Interpellation Jung Gatt-Verhandlungen und Landwirtschaft Interpellation urgente Jung Négociations du GATT et politique agricole In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.674 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 01.10.1990 - 14:30 Date Data Seite 1701-1703 Page Pagina Ref. No 20 019 002 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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