90-676
Verwaltungsbehörden 26.09.1990 90.676
26. September 1990Deutsch6 min
Source admin.ch
Initiatives parlementaires. Rentes AVS/AI 1574 N 26 septembre 1990 #ST# 90.676 Dringliche Interpellation Reimann Fritz Anpassung der AHV/IV-Renten an die Teuerung Interpellation urgente Reimann Fritz Rentes AVS et Al. Adaptation au renchérissement Wortlaut der Interpellation vom 17. September 1990 Der Bundesrat wird angefragt, ob er bereit sei, das Nötige vorzukehren, damit den AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentnern sowie den Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen auf den 1. Januar 1991 oder in den ersten Monaten des Frühjahrs 1991 die rückständige Teuerung auf ihren Renten ausgeglichen wird. Bei den Ergänzungsleistungen ist zusätzlich der Abzug für Mietkosten real zu erhöhen und den heutigen Verhältnissen anzupassen. Der Bundesrat wird zudem darum ersucht, Artikel 33ter AHVG zu überprüfen und die hohe Anspruchsschwelle von «8 Prozent Teuerung innerhalb eines Jahres» herabzusetzen. Texte de l interpellation au 17 septembre 1990 Le Conseil fédéral est-il disposé à faire le nécessaire pour que les personnes touchant une rente AVS ou Al et celles qui bénéficient de prestations complémentaires voient leur rente rattraper le retard pris dans l'ajustement au coût de la vie, ce dès le 1er janvier 1991 ou au cours des premiers mois de l'année? Dans le cas des prestations complémentaires, il convient en outre de majorer en termes réels la déduction applicable au loyer et de l'adapter aux conditions actuelles. Le Conseil fédéral est aussi prié de revoir l'article 33ter de la LAVS et de réduire le seuil, élevé, fixé à l'alinéa 4, selon lequel l'indice suisse des prix à la consommation doit avoir marqué, en une année, une hausse de plus de 8 pour cent. Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gemäss Artikel 33ter AHVG passt der Bundesrat die ordentlichen Renten von AHV und IV und damit verbunden die Ergänzungsleistungen der Lohn- und Preisentwicklung an. Er kann die Renten früher anpassen, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise innerhalb eines Jahres um mehr als 8 Prozent ansteigt. Die letzte Anpassung erfolgte auf den 1. Januar 1990 und gründete auf einem Index der Konsumentenpreise von 117,4 Punkten. Effektiv lag dieser aber Ende Dezember 1989 bereits bei 118,4 Punkten. Die sich zurzeit abzeichnende Teuerungswelle, fussend auf den Auswirkungen der Golfkrise, der neuen Hypothekarzinsrunde und ab 1991 den Preiserhöhungen im öffentlichen Sektor, lässt befürchten, dass die Teuerung bis Ende Jahr-sicher aber im Vergleich zum Dezember 1989 bis ins Frühjahr 1991 auf 7 bis 8 Prozent anwachsen könnte. Diese Prognose wurde beispielsweise vom Preisüberwacher gemacht. Für die Rentnerinnen und Rentner würde damit die gesetzliche Schwelle für eine Anpassung erreicht, und es wäre unzumutbar, ihnen den Teuerungsausgleich während Monaten vorzuenthalten. Dies insbesondere auch deshalb, weil sich gerade Mietzinserhöhungen, die eine der Hauptursachen der heutigen Teuerung sind, in den Budgets der Rentnerinnen und Rentner besonders stark niederschlagen. Dieser Hinweis zeigt auch, warum bei den Ergänzungsleistungen die Abzüge für Mietkosten zusätzlich erhöht werden müssen. Die heutigen Limiten entsprechen ganz einfach nicht den realen Gegebenheiten. Die starke Teuerungsrunde dieses Jahres zeigt aber auch, dass die in Artikel 33ter gesetzte Schwelle von 8 ProzentTeuerung für eine Zwischenanpassung zu hoch angesetzt ist. Ein Rückstand schon von 5 und mehr Prozent Teuerung bringt Rentnerinnen und Rentner in arge finanzielle Schwierigkeiten, wenn diese monatelang nicht ausgeglichen wird. Der Anpassungsmechanismus in Artikel 33ter AHVG ist deshalb in dieser Richtung dringlich zu überprüfen. Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Ursula, Bircher Silvio, Bodenmann, Borei, Braunschweig, Brügger, Carobbio, Danuser, Eggenberger Georges, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuenberger Moritz, Longet, Matthey, Mauch Ursula, Neukomm, Pitteloud, Rechsteiner, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Ziegler, Züger (30) Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 24. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 septembre 1990 Der Bundesrat ist sich der Probleme bewusst, welche sich für die Rentner aufgrund der starken Teuerung der zweiten Jahreshälfte ergeben. Zurzeit prüft er die Möglichkeit einer ausserordentlichen Teuerungsanpassung für das nächste Jahr. Für diesen Entscheid wird aber letztendlich das Parlament zuständig sein, falls die Teuerung dieses Jahr die Schwelle von 8 Prozent (Art. 33terAbs. 4 AHVG) nicht überschreitet. Für den Bundesrat ist im weiteren auch klar, dass die Bezüger von Ergänzungsleistungen in den Genuss der Verbesserungen für Rentner kommen müssen. In welcher Form dies zu geschehen hat, wird von der Art der Teuerungsanpassung abhängen, es kann aber bereits heute gesagt werden, dass der Bundesrat für nächstes Jahr eine Erhöhung der Mietzinsabzüge um jährlich 2400 Franken in Kraft setzen wird. Der Bundesrat teilt die Ansicht, wonach die Schwelle von
Erwägungen
8.
Prozent zu hoch ist, welche überschritten werden muss, damit er die Renten jährlich anpassen kann. Der Bundesrat wird daher auch eine Aenderung von Artikel 33ter AHVG vorschlagen. Diskussion siehe unten Discussion voir ci-après #ST# 89.231 Parlamentarische Initiative (Spielmann) 13.AHV/IV-Rente Initiative parlementaire (Spielmann) Versement d'une 13ème rente AVS/AI Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Wortlaut der Initiative vom 8. Juni 1989 Zuviele AHV/IV-Rentner leben in finanziellen Nöten. Die nicht kompensierte Zunahme der Lebenshaltungskosten, die wachsende Inflation und die steigenden Mietpreise, die unausweichlich auf die Erhöhungen der Hypothekarzinse durch die Banken folgen, werden die Schwierigkeiten der AHV/IV-Rentner nur noch vergrössern. Diese Situation bedarf um so mehr einer Korrektur, als die allgemeine wirtschaftliche Lage in der Schweiz glänzend ist und die Finanzen der AHV/IV Einnahmenüberschüsse aufweisen, die eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Rentner ermöglichen. Gestützt auf Artikel 27 Ziffer 2 des Geschäftsverkehrsreglementes reiche ich in der Form der allgemeinen Anregung folgende Initiative ein: Allen Empfängern von AHV/IV-Renten ist vor dem Monat Dezember 1989 eine 13. Rente auszuzahlen.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Dringliche Interpellation Reimann Fritz Anpassung der AHV/IV-Renten an die Teuerung Interpellation urgente Reimann Fritz Rentes AVS et AI. Adaptation au renchérissement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 08 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.676 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 26.09.1990 - 08:00 Date Data Seite 1574-1574 Page Pagina Ref. No 20 018 984 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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