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Verwaltungsbehörden 01.10.1990 90.681
1. Oktober 1990Deutsch16 min
Source admin.ch
I.Oktober 1990 N 1703 Interpellationen. Gatt und Landwirtschaft hervor, dass sich die Schweiz bereits verpflichtet hatte, auf derartige Verhandlungen einzutreten. Jedoch wird sie konkrete Verpflichtungen nur unter der ausdrücklichen Bedingung eingehen, dass die Verwirklichung der nichtwirtschaftlichen Ziele ihrer Landwirtschaftspolitik sichergestellt ist, insbesondere durch die Schaffung geeigneter Gatt-Regeln (vgl. Frage 1). In jedem Fall entspricht eine gewisse Senkung des Preisniveaus den landesinternen Erfordernissen, da die staatliche Preisstützungspolitik an ihre Grenzen gestossen ist, indem sich ein bedeutender Teil der Bevölkerung durch die hohen Preise veranlasst sieht, sich im benachbarten Ausland mitAgrarerzeugnissen einzudecken. Sollte sich die Preisschere weiter öffnen, so ist mit zunehmenden Einkäufen im Ausland zu rechnen, so dass sich die Schweizer Landwirtschaft empfindlichen Ertragseinbussen ausgesetzt sähe. Dieses Szenario würde sich auch insofern nachteilig auswirken, als es die Schockbewegung im Landwirtschaftsbereich zunächst verzögert, sodann aber verstärkt, welche im Falle einer vollständigen Annäherung der Schweiz an die EG Platz greifen könnte.
Erwägungen
4.
Eines der Hauptziele der Agrarverhandlungen in der Uruguay-Runde besteht darin, die Landwirtschaft vermehrt den Marktkräften auszusetzen. Damit handelt es sich um eine Option, welche unausweichlich auch die zukünftige schweizerische Landwirtschaftspolitik beeinflussen wird. Klarerweise kann und darf die Schweizer Landwirtschaft nie vollständig dem freien Spiel der Marktkräfte ausgesetzt werden. Sie soll sich innerhalb klarer, vom Staat gesetzter Rahmenbedingungen entwickeln können, welche bezwecken, die Erfüllung der nichtwirtschaftlichen Aufgaben sicherzustellen. Hingegen muss innerhalb dieses Rahmens den Marktkräften und der Strukturanpassung mehr Bedeutung zukommen. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Schweiz in gewissen Sektoren, welche international zu heftigen Diskussionen Anlass geben (z. B. Milchprodukte, Brot- und Futtergetreide, Rind- und Schweinefleisch), über einen hohen Selbstversorgungsgrad verfügt. Hier hat sich der Selbstversorgungsgrad über die letzten zehn Jahre auf nahezu 100 Prozent, teilweise auch darüber, erhöht. Angesichts dieser Tatsache erweist sich die Argumentation, nach welcher die Schweiz wegen ihres relativ geringen gesamten Selbstversorgungsgrades nichts zur Wiederherstellung der internationalen Agrarmärkte durch Gewährung eines minimalen Marktzutritts beizutragen hätte, als zunehmend dürftiger. Hier gilt es einzusehen, dass wir uns in einer schwachen Verhandlungsposition befinden. 5./6. Der Bundesrat ist sich der vielfachen Auflagen bewusst, denen sich die Schweizer Landwirtschaft ausgesetzt sieht. Um dieser Lage Rechnung zu tragen, verteidigt die Schweiz nachdrücklich die Haltung, dass insbesondere Produkte, welche einer strikten Mengenkontingentierung unterliegen (vor allem die Milch), weiterhin in den Schutz von mengenmässigen Eiinfuhrbeschränkungen gelangen können. Ausserdem hat sich die Schweiz im Gatt für die Möglichkeit ausgesprochen, mittels Direktzahlungen die zusätzlichen Kosten abgelten zu können, welche aus Auflagen des Umwelt- und Tierschutzes entstehen. Diese Auffassung wird von einem bedeutenden Teil unserer Handelspartner geteilt. Hingegen sind diese weit weniger geneigt, einem Kompensationssystem zuzustimmen, welches weitgehend auf Importschutz beruht, indem ja Instrumente bestehen, welche nicht verzerrend auf den internationalen Handel wirken (Direktzahlungen). Die Tatsache, dass der Schweiz eine Vorreiterrolle im Umweltschutz zukommt, bedeutet jedoch nicht, dass unsere Handelspartner diese Fragen vernachlässigen. In der Mehrzahl der Staaten hat die Oekologie Auftrieb erfahren, und die Zeit ist reif, dass eine internationale Konzertierung eine gewisse Harmonisierung der entsprechenden Normen hervorbringt. Unsere diesbezügliche Gesetzgebung hat in Verfolgung anspruchsvoller Zielsetzungen auch den Interessen der Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Zudem steht es den Schweizer Bauern und dem Handel offen, ihre Anstrengungen zu verstärken, um der Oeffentlichkeit durch intensiviertes Marketing den Wert von ökologiegerechten Produkten aufzuzeigen. Damit sollte es besser gelingen, die in der Schweiz für deratige Güter anscheinend bestehende Nachfrage auszuschöpfen. Die Schweiz wird zudem die Initiative ergreifen, um die Teilnehmerstaaten der Uruguay-Runde auf die Umweltschutzproblematik hinzuweisen. Zu diesem Zweck wird sie demnächst eine Erklärung zur Oekologie abgeben, in welcher sie zur internationalen Konzertierung sowie zu vermehrtem Einbezug der ökologischen Zwänge in die Welthandelsregeln aufruft.
7.
Die Position, welche die Schweiz im Gatt vertritt, um der Multifunktionalität der schweizerischen Landwirtschaft gerecht zu werden, wird in der Antwort auf die erste Frage erklärt. #ST# 90.681 Dringliche Interpellation Zwingli Situation der Landwirtschaft Interpellation urgente Zwingli Situation de l'agriculture Wortlaut der Interpellation vom 18. September 1990 Der schweizerische Bauernstand und die meisten bäuerlichen Organisationen verfolgen die laufenden Gatt- und EWR-Verhandlungen mit einem hohen Mass an «Vorschuss-Vertrauen». Insbesondere vertraute man den zahlreichen beruhigenden Zusicherungen von Chefbeamten und selbst von Bundesräten. Inzwischen ist aus zahlreichen Aeusserungen auf einen tiefgreifenden Meinungsumschwung zu schliessen. Das anfängliche Vertrauen weicht zusehends lähmendem Misstrauen. Viele Bauern sind verunsichert. Sie vermuten, dass sich in den laufenden Gatt- und EWR-Verhandlungen, aber auch in der innenpolitischen Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren für die Landwirtschaft existenzbedrohende Entwicklungen abzeichnen und befürchten, dass die zuständigen Behörden vorhandene Informationen zurückhalten. Um eine unkontrollierte Entladung angestauter Emotionen zu vermeiden, ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
1.
Welche Auswirkungen sind aus dem gegenwärtigen Stand der Verhandlungen im Gatt, für den EWR oder für andere Integrationsprojekte auf unsere Landwirtschaft zu erwarten?
2.
Mit welchen Forderungen und Auflagen anderer Wirtschaftskreise, die die landwirtschaftlichen Interessen tangieren, ist der Bundesrat im Zusammenhang mit den Integrationsbestrebungen konfrontiert?
3.
Der Bundesrat hat wiederholt betont, dass die Schweiz nicht auf Abbauverhandlungen eintreten werde, solange nicht ein Regelsystem erarbeitet ist, das jedem Land den nötigen Spielraum für eine eigenständige Agrarpolitik garantiere. Entspricht der heutige Stand der Gatt-Verhandlungen diesen Zielsetzungen?
4.
Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung der verschiedenen Existenzgrundlagen der schweizerischen Landwirtschaft, wie Produktions- und Absatzmöglichkeiten, Selbstversorgungsgrad, Preis- und Kostenniveau, bäuerliches Einkommen und Strukturentwicklung?
5.
Welche Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um die Erhaltung eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen Landwirtschaft zu ermöglichen und damit die Erfüllung der gestellten multifunktionalen Aufgaben unserer Landwirtschaft (siehe Oberziele im 6. Landwirtschaftsbericht) längerfristig zu gewährleisten? Zahlreiche Delegierte bäuerlicher Organisationen haben im kommenden Herbst schwerwiegende Beschlüsse zu fassen. Sie sind dazu auf sachkundige und objektive Informationen angewiesen. Ich danke dem Bundesrat zum voraus für eine entsprechende Beantwortung.
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Interpellations. GATT et politique agricole 1704 N 1er octobre 1990 Texte de l'interpellation du 18 septembre 1990 Les agriculteurs suisses et la plupart de leurs organisations ont suivi les négociations du GATT et les tractations sur l'EEE en prêtant à nos représentants toute leur confiance. Ils ont notamment cru aux déclarations d'apaisement réitérées par les hauts fonctionnaires quand ce n'était pas par les conseillers fédéraux eux-mêmes. Un revirement total s'est opéré dans l'intervalle, comme en témoignent bon nombre d'opinions. La confiance de naguère s'est estompée, laissant place à une méfiance paralysante. Rares sont en effet les agriculteurs qui ne sont pas plongés dans le doute. Nombreux sont ceux qui, dans les négociations internationales en cours et dans la discussion qui agite les secteurs de l'économie suisse, voient s'esquisser une remise en cause de l'agriculture. Nombreux encore sont ceux qui craignent que les autorités ne retiennent à dessein des informations qui pourtant existent. Soucieux d'éviter les débordements qu'un mécontentement longtemps retenu ne manquerait de causer, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
1.
Quels effets sur l'agriculture faut-il attendre de l'état actuel des négociations du GATT et des tractations sur l'EEE ou sur d'autres projets d'intégration?
2.
A quelles exigences et à quelles charges d'autres milieux économiques et touchant de près les intérêts des agriculteurs le Conseil fédéral est-il confronté dans le cadre des aspirations à l'intégration?
3.
Le Conseil fédéral a souvent répété que, dès lors qu'il s'agirait de négocier un quelconque démantèlement, il n'entrerait pas en matière tant qu'il n'existerait pas de réglementation garantissant à chaque pays une marge de manoeuvre lui permettant de maintenir une politique agricole autonome. L'état actuel des négociations du GATT est-il conforme à ces objectifs?
4.
Comment le Conseil fédéral juge-t-il la manière dont évoluent les bases même de l'existence de l'agriculture suisse, soit les possibilités de production et de placement, le degré d'autoapprovisionnement, les niveaux des prix et des coûts, les revenus des agriculteurs et le développement structurel?
5.
Quelles mesures le Conseil fédéral entend-il prendre pour maintenir une paysannerie viable et une agriculture compétitive qui puisse, à long terme, remplir tous les mandats qui lui sont assignés par le sixième Rapport sur l'agriculture? Les délégués des organisations d'agriculteurs devront prendre cet automne des décisions d'une extrême importance. Ils doivent pour ce faire disposer d'informations précises et objectives. Je remercie par avance le Conseil fédéral de répondre dans ce sens à mes questions. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Antille, Aregger, Auer, Berger, Bonny, Bühler, Burckhardt, Bürgi, Büttiker, Cincera, Columberg, Daepp, David, Dubois, Eppenberger Susi, Etique, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici, Früh, Giger, Graf, Gros, Gysin, Hari, Hess Otto, Houmard, Jung, Kühne, Loeb, Loretan, Massy, Mauch Rolf, Müller-Meilen, Müller-Wiliberg, Nabholz, Nebiker, Neuenschwander, Perey, Petitpierre, Philipona, Portmann, Reich, Reichling, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Savary-Vaud, Scheidegger, Schnider, Schule, Schwab, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spalti, Stucky, Tschuppert, Wanner, Weber-Schwyz, Widrig, Wyss Paul, Wyss William, Zölch (66) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Oktober 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er octobre 1990
1.
Die Uebernahme der gemeinsamen Agrarpolitik ist im Rahmen des EWR nicht vorgesehen und bildet demzufolge nicht Gegenstand der laufenden EWR-Verhandlungen. Die EG selbst hat bis zum heutigen Zeitpunkt auch keine konkreten, die Landwirtschaft betreffenden Forderungen gestellt. Sie beabsichtigt jedoch, aus Gründen eines ausgewogenen Abkommens einen besseren Marktzugang für EG-Agrarprodukte zu erhalten. Zudem müssten für die Produkte der Mittelmeerländer spezifische Konzessionen gewährt werden. Im veterinärmedizinischen und phytosanitären Bereich wird die EG Vorschläge erst demnächst vorlegen. Eine verstärkte Zusammenarbeit in den handelsrelevanten Bereichen scheint uns jedoch auch aus Gründen der Konsumentensicherheit erstrebenswert. Die EWR-Verhandlungen im Bereich der technischen Handelshemmnisse werden den Landwirtschaftssektor insofern berühren, als eine Harmonisierung der Anforderungen an die Produkte erfolgen wird, insbesondere, was die maximale Toleranz von Rückständen und die Kennzeichnung anbelangt. Die Schweiz wird die Beibehaltung ihrer hohen Standards verlangen. Die Verhandlungen im Rahmen der Uruguay-Runde des Gatt stehen in der Schlussphase. Trotzdem ist es schwierig, zum jetzigen Zeitpunkt eine klare Aussage über das Ergebnis der Landwirtschaftsverhandlungen zu machen. Immerhin sind die grossen Linien eines möglichen Schlusspaketes ersichtlich, und es muss angenommen werden, dass ein erfolgreicher Abschluss der Uruguay-Runde im Agrarbereich folgende Verpflichtungen beinhalten wird: - multilaterale Regeln werden eine vermehrte Berücksichtigung der Marktsignale verlangen; -diese Regeln werden die Benutzung von produkteunabhängigen Direktzahlungen, d. h. Abgeltungen zur Erreichung von nicht handelsrelevanten Zielen der Landwirtschaft, fördern, und die Unterstützung der Landwirtschaft über die Produktepreise wird tendenziell abgebaut werden müssen; - diese Regeln werden von Ländern ohne komparative Standortvorteile, wie beispielsweise der Schweiz, einen höheren oder wenigstens einen gesicherten Marktzugang verlangen. Ab Mitte Oktober wird anhand von Offerten, die jedes Land bis zum 15. Oktober einzureichen hat, konkret über Art und Umfang der erwähnten Reduktionen der Agrarunterstützung bzw. Erhöhung des Marktzutrittes verhandelt werden. Die schweizerische Position in dieser Schlussphase der Verhandlungen basiert auf der Erkenntnis, dass eine Reform unserer Landwirtschaftspolitik sowohl aus internen wie auch aus externen Gründen unabwendbar ist. Einer weiteren Oeffnung der Preisschere zwischen der Schweiz und dem Ausland sind sowohl innenpolitisch wie aussenwirtschaftspolitisch klare Grenzen gesetzt.
2.
Kein Wirtschaftszweig hat im Zusammenhang mit Integrationsbestrebungen Forderungen aufgestellt bzw. Auflagen angemeldet, welche die landwirtschaftlichen Interessen direkt tangieren.
3.
Die Gatt-Verhandlungen im Bereich der Landwirtschaft haben zwei Ziele: - die Ausarbeitung von Operationellen Regeln für den Agrarhandel, die - nach Ansicht u. a. der Schweiz - den nicht handelsrelevanten Zielen der Landwirtschaft Rechnung tragen sollen; - die Ausarbeitung von Verpflichtungen für einen substantiellen und progressiven Abbau der handelsverzerrenden Unterstützungsmassnahmen. Die beiden Ziele sind untrennbar miteinander verbunden. Die Diskussionen bezüglich der Ausarbeitung von Abbauverpflichtungen gingen bisher zügiger voran als die Ausarbeitung von Regeln, was von der Schweiz auch immer beanstandet wurde. Wir haben jedoch nicht unbedeutende Zusicherungen bekommen: - Auf Antrag der Schweiz wird seit Ende August mehr Gewicht auf die Verhandlungen über den Regelansatz gelegt. Diese Verhandlungen machen zwar nur wenig Fortschritte, was aber angesichts der sehr verschiedenen Ansichten über den Inhalt von Regeln nicht verwunderlich ist. - Alle Vertragsparteien sind sich einig, dass das Schlusspaket sowohl Regeln als auch Abbauverpflichtungen beinhalten muss. Wir haben somit eine gewisse Sicherheit, dass die Verhandlungen ohne neue Regeln nicht abgeschlossen werden können. Wieweit diese Regeln jedoch unseren Zielsetzungen entsprechen werden, ist noch offen. - Das Schweizer Konzept der nicht handelsrelevanten Ziele der Landwirtschaftspolitik ist in den Verhandlungen verankert.
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I.Oktober 1990 N 1705 Interpellationen. Gatt und Landwirtschaft Eine totale Liberalisierung der Landwirtschaft ist heute kein Verhandlungsthema mehr. Die Schweiz wird ihre Souveränität in der Bestimmung der Ziele der Landwirtschaft beibehalten können. Wieweit sie jedoch ihre Freiheit in der Auswahl der Instrumente beibehalten kann, ist indes noch offen. Sicher werden künftig produktionsrelevante Unterstützungen einer strikteren Disziplin unterworfen sein, als dies heute der Fall ist. 4./5. Der Bundesrat hält sich in seiner Agrarpolitik an den verfassungsmässigen Auftrag, einen gesunden Bauernstand und eine leistungsfähige Landwirtschaft zu erhalten. Die daraus abgeleiteten und im 6. Landwirtschaftsbericht bestätigten Oberziele bleiben für den Bundesrat gültig. Sie bedürfen allerdings entsprechend den eingetretenen und zu erwartenden Entwicklungen im technischen, biotechnologischen und wirtschaftlichen Bereich einer zeitgemässen Interpretation. Daraus abgeleitet können sich Aenderungen im Massnahmenbereich ergeben. Der Bundesrat ist gegenwärtig daran, nicht zuletzt im Hinblick auf den 7. Landwirtschaftsbericht, Ueberlegungen anzustellen, welche grundlegende Strategie er in Zukunkt in der Landwirtschaft unter den veränderten nationalen und internationalen Rahmenbedingungen einschlagen will und welche Massnahmenänderungen notwendig werden. Angesichts dieses Stadiums der Abklärungen, in die die betroffenen Kreise zu gegebener Zeit einbezogen werden sollen, sind konkretere Aussagen heute jedoch verfrüht. Fest steht, dass Preiserhöhungen in Zukunft deutliche Grenzen gesetzt sein werden, ebenso den Schutzmassnahmen an der Grenze. Die Landwirtschaft wird in Zukunft die Marktsignale vermehrt beachten müssen. Mit der zunehmenden Sättigung der Märkte wird dies bedeuten, dass auch Aenderungen in strukturpolitischer Hinsicht eintreten werden. Der Paritätsvergleich als Grundlage der Einkommensbeurteilung in der Landwirtschaft muss in diesem Zusammenhang überprüft werden. Denkbar wäre, ökologische und gemeinwirtschaftliche Leistungen der Landwirtschaft in Zukunft vermehrt über Direktzahlungen abzugelten. #ST# 90.688 Dringliche Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei Schweizerische Agrarpolitik. Gatt Interpellation urgente du groupe de l'Union démocratique du Centre Politique agricole et négociations du GATT Wortlaut der Interpellation vom 18. September 1990 Bis zum Frühjahr 1989 hat der Bundesrat die Auffassung vertreten, die im 6. Landwirtschaftsbericht festgehaltenen Ziele und Mittel der schweizerischen Agrarpolitik seien vereinbar mit der Zustimmung zur Ministererklärung von Punta del Este, die bekanntlich die Ziele der Uruguay-Runde des Gatt im Agrarbereich festlegt. Auch seither wurde vom Bundesrat wiederholt versichert, -die Schweiz werde an einer eigenständigen Agrarpolitik festhalten; - ein Abbau des Selbstversorgungsgrades stehe nicht zur Diskussion und -die Einkommensansprüche des Bauernstandes würden nicht in Frage gestellt. Mit den Genfer Beschlüssen vom April 1989 wurde deutlich, dass zwischen den Vereinbarungen der Gatt-Runde und den Erklärungen des Bundesrates eine grundlegende und kaum überbrückbare Differenz besteht. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Schweizer Verhandlungsdelegation ihre Arbeit auf die Konkretisierung von Abbauvorschlägen beim Grenzschutz und bei den Stützungsmassnahmen konzentriert, statt das Interesse der Schweiz an einer eigenständigen Agrarpolitik zu vertreten. Die aufgezeigte Entwicklung hat im Bauernstand zu einer grossen Verunsicherung geführt und droht, die Glaubwürdigkeit des Bundesrates zu untergraben. Wirfragen den Bundesrat daher:
1.
Aufweiche Gründe ist es zurückzuführen, dass der Bundesrat die Konsequenz der Ministererklärung von Punta del Este falsch eingeschätzt hat?
2.
Mit welcher Strategie will der Bundesrat trotz dieser Panne in der Uruguay-Runde sicherstellen, dass den erklärten Zielen unserer Agrarpolitik Nachachtung verschafft wird?
3.
Welche Konsequenzen wird der Bundesrat ziehen, wenn es der Schweizer Delegation nicht gelingen sollte, die Eigenständigkeit unserer Verfassungs- und Gesetzgebung zu garantieren? Texte de l'interpellation du 18 septembre 1990 Jusqu'au printemps 1989, le Conseil fédéral a défendu la thèse que les objectifs définis dans le 6e Rapport sur l'agriculture étaient, tout comme les moyens qu'il préconisait, compatibles avec l'approbation de la déclaration des ministres de Punta del Este, laquelle, on le sait, expose les objectifs du cycle d'Uruguay en matière agricole. Il a, depuis, aussi assuré à maintes reprises: - que la Suisse maintiendrait une politique agricole autonome, - qu'il n'était pas question de modifier le degré d'autoapprovisionnement et - que les revendications des paysans en matière de revenu ne seraient pas remises en cause. Les décisions prises à Genève en avril 1989 montrent pourtant à l'évidence qu'il existe un large et profond fossé entre les déclarations du Conseil fédéral et les accords adoptés lors du cycle du GATT. On constate de plus que les négociateurs suisses s'attachent plus à concrétiser les propositions de démantèlement des barrières douanières et des mesures de soutien qu'à défendre les intérêts qu'a la Suisse à mener une politique agricole autonome. L'évolution que nous venons d'esquisser est la cause d'un profond malaise parmi les agriculteurs suisses et elle est de nature à ruiner la crédibilité du gouvernement. D'où nos questions:
1.
A quoi faut-il attribuer le fait que le Conseil fédéral a mal évalué les conséquences de la déclaration des ministres de Punta del Este?
2.
Par quelle stratégie entend-il, après la panne qui s'est produite, assurer que soient à nouveau respectés les objectifs déclarés de notre politique agricole?
3.
Quelles conclusions en tirera-t-il au cas où la délégation suisse ne réussirait à garantir ni l'indépendance de notre constitution ni celle de notre législation? Sprecher-Porte-parole: Bühler Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Oktober 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er octobre 1990 Von Beginn der Uruguay-Runde im Jahr 1986 an hat die Schweiz ihre Verhandlungsposition beibehalten. Ständig verlangte sie die Schaffung von Grundsätzen und Verfahren im Gatt, welche den multifunktionalen Zielsetzungen der Landwirtschaft gerecht werden. Immer verfocht die Schweiz den Standpunkt, dass die nichtwirtschaftlichen Zielsetzugnen der Landwirtschaftspolitik (Umweltschutz, Bewahrung des Familienbetriebes, Versorgungssicherheit, dezentrale Besiedelung usw.) angemessene Schutz- und Stützungsmassnahmen rechtfertigen. In dieser Ueberzeugung hat die Schweiz stets die Erarbeitung von Gatt-Regeln gefördert, welche einen si-- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Dringliche Interpellation Zwingli Situation der Landwirtschaft Interpellation urgente Zwingli Situation de l'agriculture In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 11 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.681 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 01.10.1990 - 14:30 Date Data Seite 1703-1705 Page Pagina Ref. No 20 019 003 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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