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Entscheid

90-690

Verwaltungsbehörden 22.03.1991 90.690

22. März 1991Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Der Bundesrat wird eingeladen, die von den Kantonen vorgeschlagenen Massnahmen zur Reduktion der Ozon-Vorläufersubstanzen im Rahmen der Massnahmenpläne, deren Anordnungen in die Kompetenz des Bundes fallen; dringlichst zu behandeln und die entsprechenden notwendigen Vorschriften zu erlassen. Insbesondere soll der Bundesrat dringlichst darauf hinwirken, dass die sich noch zusätzlich in Abklärung befindenden EWI-Massnahmen A bis L (Elektrowatt-Studie), welche in ihrer Auswirkung ozonrelevant sind, entscheidungsreif werden.

2.

Der Bundesrat wird gebeten, weitere Massnahmen zu prüfen, welche sicherstellen, dass der notwendige Handlungsbedarf zur Reduktion der Ozonbelastung in der Grössenordnung von 70 bis 80 Prozent Emissionsreduktion bei den Vorläuferschadstoffen bezogen auf Mitte der achtziger Jahre ausgeschöpft wird. Texte de la motion du 18 septembre 1990

1.

Le Conseil fédéral est chargé d'examiner au plus vite les mesures proposées par les cantons, dans le cadre des plans prévus par la législation fédérale, afin de lutter contre la pollution par l'ozone, au moyen d'une réduction des précurseurs. Etant donné que ces plans relèvent de la compétence de la Confédération, il faut aussi que le gouvernement édicté les prescriptions nécessaires. Plus particulièrement, il doit veiller à ce que les mesures A à L du rapport du Bureau d'ingénieurs Elektrowatt (EWI), qui sont actuellement à l'étude, soient rapidement prêtes à être mises en application, vu l'effet positif qu'elles pourraient avoir sur la pollution par l'ozone.

2.

Le Conseil fédéral est invité à étudier d'autres mesures qui permettraient d'exploiter au maximum les possibilités de limiter la pollution par l'ozone, en visant une réduction de 70 à 80 pour cent des émissions de précurseurs, par rapport au milieu des années quatre-vingts. Mitunterzeichner - Cosignataires: Haering Binder, Herczog, Leutenegger Oberholzer, Meier-Glattfelden, Rechsteiner, Stocker, Thür, Weder-Basel, Zbinden Hans (9) Schriftliche Begründung-Développement par écrit Die massiven Ueberschreitungen des Ozongrenzwertes des vergangenen Sommers haben teilweise Werte erreicht, welche für empfindliche Personengruppen und gewisse Berufsgruppen je länger je mehr zu gesundheitlichen Schädigungen führen. Diese Situation darf nicht noch weitere Sommerhalbjahre zur Regel werden. Die im Rahmen der Massnahmenpläne vorgesehenen Massnahmen zur Reduktion der Ozon-Vorläufersubstanzen sollten daher sofort in die Tat umgesetzt werden. Auch wenn noch nicht alle Kantone ihre Massnahmenpläne verabschiedet haben, zeigt sich, dass der Bundesrat verschiedene Massnahmen bewilligen muss, deren Anordnung in der Kompetenz des Bundes liegen. So beispielsweise folgende Massnahmen: Abgestufte Temporeduktionen auf Hochleistungsstrassen, Beschränkung des spezifischen Treibstoffverbrauchs bei Personenwagen, Verschärfung der Abgasvorschriften für schwere Motorwagen, Begrenzung Stickstoffgehalt im Heizöl EL, Einschränkung des Verbrauchs flüchtiger organischer Verbindungen durch Verschärfung der Stoffverordnung, Einführung einer abgestuften Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen. Als Handlungsbedarf zur Reduktion der Ozonbelastung wird im Statusbericht «Ozon in der Schweiz» eine Emissionsreduktion der Vorläuferschadstoffe (NOX und VOC) in der Grössenordnung von 70 bis 80 Prozent bezogen auf die Mitte der achtziger Jahre postuliert. Die Bundesmassnahmen aus dem LRK, die EWI-Massnahmen und auch die aktuellsten Massnahmen aus den Massnahmenplänen zeigen, dass nur mit einer Halbierung der Emissionen der Vorläuferschadstoffe gerechnet werden kann. Die prognostizierte Halbierung der Emissionsfrachten von N0„ und VOC gegenüber 1986 bewirkt hingegen nur eine Reduktion der Ozonbelastung um knappe 30 Prozent. Mit den heutigen postulierten Massnahmen kann daher die Ozonbelastung nicht genügend reduziert werden. Es benötigt noch weitere Massnahmen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Dezember 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 décembre 1990 In der Luftreinhalte-Verordnung wurden nach den Kriterien des Umweltschutzgesetzes, den Menschen und seine Umwelt vor schädlichen und lästigen Luftverunreinigungen zu schützen, Immissionsgrenzwerte für Ozon festgelegt. Sie entsprechen weitgehend den Empfehlungen international anerkannter Fachorganisationen wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (Uno/ECE) und des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI). Während des Sommerhalbjahres werden in der Schweiz die Ozongrenzwerte regelmässig und zum Teil massiv überschritten. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass die Verwirklichung weiterer Massnahmen zur Reduktion der Ozonvorläuferstoffe eine dringliche Aufgabe darstellt.

1.

Bund und Kantone müssen einander bei ihren Anstrengungen zur Luftreinhaltung ergänzen. Bisher haben neun Kantone im Rahmen ihrer Massnahmenpläne Anträge an den Bundesrat gestellt. Die Organisation der Folgearbeiten ist im Gang. Der Bundesrat wird diese Arbeiten rasch vorantreiben. Er setzt sich auch dafür ein, dass Massnahmen, die im Anschluss an die Elektrowatt-Studie abgeklärt werden, bald entscheidungsreif sind.

2.

Der Bericht der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene «Ozon in der Schweiz» hat gezeigt, dass erhebliche Reduktionen der Emissionen bei den Vorläuferschadstoffen Stickoxide und flüchtige organische Verbindungen in der Grössenordnung von 70 bis 80 Prozent (bezogen auf die erste Hälfte der achtziger Jahre) nötig sind, um die Ozonbelastung grösserräumig auf das Niveau heutiger Luftqualitätsrichtlinien zu senken. Im Luftreinhalte-Konzept ist eine Reduktion gegenüber dem Jahre 1984 von rund 66 Prozent bei den Stickoxiden und 56 Prozent bei den flüchtigen organischen Verbindungen vorgesehen. Damit stellen die vom Bundesrat im Luftreinhalte-Konzept 1986 festgelegten Ziele zur Emissionsminderung - wie bereits damals erwähnt - in der Tat Minimalziele dar. Mit den bisher vom Bund rechtsverbindlich festgelegten oder zumindest eingeleiteten Massnahmen ergibt sich 1990 gegenüber 1984 eine Reduktion von 15 Prozent bei den Stickoxiden und von 13 Prozent bei den flüchtigen organischen Verbindungen. Diese Massnahmen im Rahmen des Luftreinhalte-Konzeptes werden bis 1995 eine NOx-Reduktion von gegen

50.

Prozent gegenüber 1984, für HC eine solche von gegen

45.

Prozent erreichen. Die technischen Massnahmen zur Reduktion des Ausstosses von Stickoxiden und flüchtigen organischen Verbindungen sind weitgehend ausgeschöpft. Dementsprechend sind Massnahmen, die auf Verhaltensänderungen abzielen, unabdingbar. Oekonomische Instrumente sind geeignet, derartige Veränderungen herbeizuführen. Sie entsprechen dem Verursacherprinzip, das im Umweltschutzgesetz festgeschrieben ist. Nach der Ansicht des Bundesrates sollten derartige Instrumente in Zukunft vermehrt eingesetzt und bei Bedarf verstärkt werden. Entsprechende Arbeiten sind im Gang.

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22.

März 1991 753 Motion Cavadini Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 90.875 Motion Leutenegger Oberholzer Bekämpfung des Sommersmogs Lutte contre le smog estival Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, zur Bekämpfung des Sommersmogs ein Massnahmenpaket vorzulegen. Dieses soll ab Sommer 1991 wirksam werden und insbesondere folgende Punkte umfassen: - bei Anzeichen überhöhter Ozonwerte sind frühzeitige Verkehrsbeschränkungen einzuleiten; -für die Sommerperiode sind Einschränkungen der Kohlenwasserstoffemissionen zu verfügen; - der Flugverkehr als Emittent der Vorläufersubstanzen des Ozons ist frühzeitig zu beschränken; - bei Ueberschreiten der Grenzwerte der LRV ist auf den Nationalstrassen/Autobahnen Tempo 80 km/h einzuführen; - zum Schutz der Bevölkerung sind Ozon-Alarmwerte festzulegen. Texte de la motion du 5 octobre 1990 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres une série de mesures visant à lutter contre le smog estival. Celles-ci devraient produire effet dès l'été 1991 et porter sur les points suivants: - dès que l'on prévoit que les valeurs limites pour l'ozone vont être dépassées, il faut restreindre la circulation; - il faut limiter les émissions d'hydrocarbures pour la période estivale; - le trafic aérien qui est à l'origine de l'émission de précurseurs de l'ozone doit être restreint avant que les valeurs limites ne soient dépassées; - lorsque les valeurs limites fixées dans l'OPair sont dépassées, la vitesse doit être abaissée à 80 km/h sur les routes nationales et autoroutes; - il faut fixer des valeurs d'alerte pour l'ozone afin de protéger la population. Mitunterzeichner - Cosignataires: Baerlocher, Diener, Grendelmeier, Herczog, Meier-Glattfelden, Schmid, Stocker, Thür, Weder-Basel (9) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die lufthygienische Situation im Sommer 1990 war für weite Teile der Bevölkerung bedrohlich. Die Ozonwerte überstiegen die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung bei weitem. An einzelnen Orten wurden absolute Spitzenwerte erreicht, so zum Beispiel in Chiasso mit über 360 Mikrogramm Ozon pro Kubikmeter Luft. Derart hohe Ozonwerte haben nachgewiesenermassen direkt schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit. Besonders betroffen sind die Kinder und betagte Menschen sowie all jene, die im Freien arbeiten müssen. Die Reaktion der Behörden war hilflos. Vom Bundesrat war in der kritischen Zeit überhaupt keine Reaktion zu vernehmen. Generell stellte man sich offenbar auf den Standpunkt, dass die Ozonsituation nur mit der Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung in Griff genommen werden kann. Dies allerdings nutzt der betroffenen Bevölkerung wenig. Dies trifft um so mehr zu, als heute feststeht, dass der Vollzug der LRV im Rückstand ist. Es liegen noch nicht einmal alle kantonalen Massnahmenpläne vor. Es ist sehr fraglich, ob die LRV fristgerecht eingehalten werden kann. Eine Neubeurteilung der Situation drängt sich deshalb auf. Zur Bekämpfung der hohen Spitzenwerte des Ozons sind in der Schweiz deshalb auch kurzfristige Massnahmen zum Schutz von Umwelt und Mensch notwendig. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Dezember 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 décembre 1990 Aufgrund der Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für Lufthygiene (EKL) hat das Eidgenössische Departement des Innern im Frühjahr 1989 beschlossen, auf die Ausarbeitung eines Alarmkonzeptes zu verzichten und das Sommersmogproblem durch mittelfristige, dauerhaft wirksame Massnahmen zu lösen. Die EKL hat diese Empfehlungen an ihrer Sitzung vom 5. September 1990 bestätigt. Auf nationaler und internationaler Ebene finden in nächster Zukunft verschiedene Treffen zum Thema Smogalarmkonzepte statt. So sind ein Expertentreffen in Genf über das photochemische Ozonbildungspotential von Kohlenwasserstoffen und ein Smogseminar der Weltgesundheitsorganisation, an dem auch der Präsident der EKL teilnehmen wird, vorgesehen. Auf nationaler Ebene wird das Problem im Rahmen der Schweizerischen Gesellschaft der Lufthygieniker (Cercl'Air) und der Konferenz der kantonalen Luftreinhalte-Fachstellenleiter unter Beteiligung des Buwal diskutiert. Im Lichte der Ergebnisse dieser Treffen werden das Buwal und die EKL prüfen, ob sich neue Argumente ergeben, welche die Erarbeitung eines Sommersmog-Alarmkonzeptes für die Schweiz aufdrängen. Das Buwal wird Ende März 1991 darüber informieren. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Präsident: Die Motion wird von Herrn Scherrer bekämpft. Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 90.915 Motion Cavadini Krebsforschung. Höhere Bundesbeiträge Recherche sur le cancer. Relèvement des subventions Wortlaut der Motion vom 6. Dezember 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, für die Legislaturperiode 1992-1995 die Beiträge an die Grundlagenforschung und an die angewandte Krebsforschung spürbar zu erhöhen. Texte de la motion du 6 décembre 1990 Pour la législature 1992-1995, le Conseil fédéral est invité à augmenter sensiblement les subventions destinées à la recherche de base et à la recherche clinique contre le cancer. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Antille, Aubry, Baggi, Caccia, Cevey, Cotti, Dubois, Etique, Frey Claude, Houmard, Loeb, Martin Paul-René, Nabholz, Perey, Pini, Revaclier, Savary-Vaud, Segmüller, Weber-Schwyz, Wyss Paul, Zwingli (22)

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Baerlocher Dringliche Massnahmen zur Reduktion der Ozon-Vorläufersubstanzen Motion Baerlocher Lutte contre la pollution par l'ozone. Réduction des précurseurs In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.690 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1991 - 08:00 Date Data Seite 752-753 Page Pagina Ref. No 20 019 750 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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