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Verwaltungsbehörden 14.12.1990 90.694
14. Dezember 1990Deutsch10 min
Source admin.ch
Postulat Vollmer 2444 N 14 décembre 1990 mengenpolitik zu führen. Deshalb ist sie dazu übergegangen, jährliche Geldmengenziele anzustreben und zu veröffentlichen, die mittelfristig mit dem Stabilitätsziel harmonieren. Angesichts der komplexen Einflüsse von Kapitalmarktzinsen, Sparneigung, Wechselkurs- und Inflationserwartungen sowie Geldpolitik in einem sich fortwährend ändernden internationalen Umfeld ist der Zinszusammenhang mit dem Ausland ungewiss. Die Wissenschaft wird das Phänomen der Zinsinsel Schweiz voraussichtlich aus eigenem Antrieb untersuchen, sobald ein Auslaufen der gegenwärtigen inflationären Turbulenzen dies gestattet. Weiter wird das Bundesamt für Konjunkturfragen in absehbarer Zeit eine Studie zur Zinsentwicklung veröffentlichen. Der Finanzplatz Schweiz hat uns Verdienst und Staatseinnahmen geliefert; seinen einstigen Vorsprung und die Einmaligkeitseiner Liberalisierung hat erteilweise verloren. Wir werden auch inskünftig auf seinen Beitrag an unsere Volkswirtschaft angewiesen bleiben und müssen daher bestrebt sein, seine internationale Konkurrenzfähigkeit zu erhalten. Wesentliche Schritte zur Modernisierung unseres Finanzplatzes hat der Bundesrat schon unternommen. Einige Massnahmen stehen in der parlamentarischen Beratung (Stempelsteuer, Aktienrecht). Vieles wird vom Ausgang der Verhandlungen EG/Efta über die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraumes abhängen. Die eidgenössischen Räte werden darüber zu befinden haben. Alle Forderungen der Motionen sind - wie vorstehend dargelegt - bereits durchgeführt oder in die Wege geleitet worden. Die eidgenössischen Räte werden über die Resultate nach Durchführung der Vernehmlassungsverfahren in speziellen Botschaften orientiert. Der Bundesrat kann sich heute, solange die schwierigen Verhandlungen mit der EG in Gange sind, noch nicht dazu äussern, ob und wie die schweizerische Gesetzgebung dem EG-Standard angeglichen werden kann. Die Verfassung des verlangten Berichtes hätte bis zum Abschluss der EWR-Verhandlungen zu warten. Ebensowenig kann er verbindlich darlegen, wie das autonome Fürstentum Liechtenstein die anstehenden Probleme der Aufsicht über den Finanzplatz lösen wird. Die in den Postulaten aufgeworfenen Probleme werden soweit möglich geprüft. Insbesondere die Hypothekarfinanzierung könnte - durch die Marktpartner, nicht durch den Staat - noch verbessert werden, und das Bewertungssystem für Wertpapiere (Rating) steht im Zusammenhang mit der Revision der Zulassung von Wertpapieren an den Börsen zur Diskussion. Ueber die Fortschritte bei den Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen werden die eidgenössischen Räte fortlaufend orientiert. Nach Kenntnisnahme des Berichtes der Eidgenössischen Bankenkommission über die Bankenaufsicht Liechtensteins wären wir daran interessiert, Konsultationen aufzunehmen mit dem Ziel, eine Schliessung der festgestellten Lücken zu erwirken. Die Flexibilisierung des Arbeitsrechts ist bereits Bestandteil einer Vorlage des Bundesrates an die eidgenössischen Räte. Das Biga wird dem Problem der Ausbildung von Finanzanalysten zweifellos Rechnung tragen, wenn die Fachverbände solche Lehrgänge vorschlagen. Im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Weiterbildungsoffensive des Bundes besteht die Möglichkeit zur Ausbildung von Finanzspezialisten. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, die gleichlautenden Postulate der freisinnig-demokratischen Fraktion, der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei sowie der christlichdemokratischen Fraktion entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.694 Postulat Vollmer Studie über Mobilitätsabzüge bei der direkten Buridessteuer Impôt fédéral direct. Déduction des frais de transport Wortlaut des Postulates vom 19. September 1990 Artikel 22bis Absatz 1 Buchstabe a des Bundesratsbeschlusses vom 9. Dezember 19<-0 über die Erhebung einer direkten Bundessteuer (BdBSt) hält fest, dass die «notwendigen Kosten der Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort» vom rohen Einkommen der Unselbständigerwerbenden abzuziehen sind. Aus der Antwort des Bundesrates vom 5. März 1990 auf meine Interpellation vom 14. Dezember 1989 geht hervor, dass keine gesicherten statistischen Grundlagen bestehen, um die Auswirkungen von allfälligen Aenderungen bei diesen Abzügen auf die Steuererträge abzuschätzen. Der Bundesrat wird gebeten, eine wissenschaftliche Studie ausarbeiten zu lassen, die insbesondere auf folgende Fragen Auskunft gibt:
Erwägungen
1.
Wie gross ist der Anteil der Unselbständigerwerbenden, die Fahrkostenfür -Auto - öffentliche Verkehrsmittel -Velo in Abzug bringen?
2.
Wie gross sind die durchschnittlichen effektiven Abzüge für - Benützung des Autos - Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels?
3.
Welche Veränderungen der Steuererträge würden sich ergeben, wenn -generell pro Kilometer ein Betrag von zum Beispiel 10, 20,
50.
Rappen abgezogen werden könnte, unabhängig davon, ob das öffentliche oder das private Verkehrsmittel benutzt wird, - oder generell nur die Ffihrkosten des öffentlichen Verkehrs abgezogen werden können? Texte du postulat du 19 septembre 1990 Aux termes de l'article 22bis, 1 er alinéa, lettre a, de l'arrêté du Conseil fédéral du 9 décembre 1940 sur la perception d'un impôt fédéral direct (AIFD), les «frais de déplacement nécessaires entre le domicile et le lieu de travail» sont déduits du revenu brut des personnes exerçant une activité lucrative dépendante. Il ressort de la réponse do inée par le gouvernement le 5 mars 1990 à mon interpellation du 14 décembre 1989, qu'on ne dispose d'aucune donnée statistique sûre pour évaluer les conséquences qu'auraient dos modifications de ces déductions sur les recettes fiscales. Le Conseil fédéral est invité à ordonner que l'on procède à une étude scientifique qui renseigne notamment sur les points suivants:
1.
Quelle est la proportion des salariés qui déduisent les frais que leur causent leurs déplacements - en auto, - avec un moyen de transport en commun, - à bicyclette.
2.
Quel est, en moyenne, le montant effectif des déductions faites pour l'utilisation -d'une auto, - d'un moyen de transpor: en commun.
3.
Quelles conséquence!) sur les recettes fiscales aurait l'adoption d'une des méthodes de calcul suivantes: -possibilité générale de déduire par exemple 10, 20 ou
50.
centimes par kilomètre, aussi bien pour l'utilisation de moyens de transport en commun que de moyens de transport privés, - possibilité de déduire uniquement les frais de déplacement par moyens de transport en commun?
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Dezember 1990 N 2445 Postulat Sager Mitunterzeichner-Cosignataires: Aguet, Ammann, Bundi, Eggenberger Georges, Euler, Haering Binder, Hubacher, Lanz, Ledergerber, Longet, Mauch Ursula, Oft, Reimann Fritz, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Züger (17) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.712 Postulat Sager Mundart in Institutionen des Bundes Usage du dialecte sur le plan fédéral Wortlaut des Postulates vom 20. September 1990 Der Bundesrat wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten beauftragt zu prüfen, inwiefern er gesetzliche oder andere Massnahmen treffen kann, um Institutionen des Bundes zu veranlassen, grundsätzlich hochdeutsch zu sprechen (SRG/DRS, ETHZ) bzw. zu schreiben (PTT, SBB). Sinnvolle Ausnahmen wie beispielsweise DRS-Sendungen lokaler oder sprachregionaler Natur sollen möglich bleiben. Texte du postulat du 20 septembre 1990 Le Conseil fédéral est prié d'examiner, dans les limites de ses compétences, quelles mesures légales ou autres il peut prendre pour inciter les institutions fédérales à s'exprimer par principe en bon allemand, que ce soit oralement (SSR/DRS, EPFZ) ou par écrit (PTT, CFF). Toutefois, les exceptions fondées, telles les émissions locales de la DRS ou celles qui ont trait aux dialectes, doivent être possibles. Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Auer, Basler, Bircher Silvio, Bundi, Burckhardt, Columberg, Dietrich, Engler, Eppenberger Susi, Euler, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Giger, Graf, Grendelmeier, Gysin, Hess Peter, Keller, Loretan, Müller-Meilen, Nebiker, Ott, Portmann, Reimann Maximilian, Rychen, Seiler Hanspeter, Spalti, Widmer, Zölch (30) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Mundart in der deutschen Schweiz erlebte vor allem während der beiden Weltkriege Hochkonjunktur, nachdem sie während der zweiten industriellen Revolution im 19. Jahrhundert vom Hochdeutschen verdrängt worden war. Gerade nach der Machtergreifung Hitlers gehörte die sprachliche Abgrenzung von Deutschland zur geistigen Landesverteidigung, und das war in jener Zeit zugleich ein Akt der Solidarität gegenüber der Romandie und dem Tessin. Seit Ende der fünfziger Jahre ist das Hochdeutsche in Angleichung.an die Entwicklung in der Bundesrepublik geschwächt worden. Es sind namentlich die Achtundsechziger, die heute in Medien, Schulen und Kirchen den Ton angeben. Selbst an der ETH Zürich ist das Schweizerdeutsch in Uebungen, Seminarien und Prüfungen geläufig und in Bern gerade an der naturwissenschaftlichen Fakultät verbreitet. Predigten in Mundart sind längst keine Ausnahmen mehr. Und selbst PTT und SBB verwenden in Inseraten und Plakaten zuweilen Dialekt. Der Deutschschweizer schlingert damit zunehmend in eine «sprachliche Schizophrenie«: Er spricht eine Sprache, die er kaum schreibt, und schreibt eine Sprache, die er immer seltener spricht. Derweil der Deutschschweizer fast nie in seiner Mundart schreibt, ist er im internationalen Kontakt zunehmend gezwungen, in seiner Schriftsprache zu sprechen. Dann erweist es sich, wie stark seine Fähigkeit zum mündlichen Ausdruck auf hochdeutsch gelitten hat. Mit der Hochsprache und deren Pflege werden Grammatik und Satzlehre gelehrt. Neuere Erkenntnisse deuten an, dass dadurch auch die Grundlage zu strukturiertem und logischem Denken gelegt wird. Es könnte' sehr wohl sein, dass die sprachliche Verarmung Denkfähigkeit und Denkleistung in Mitleidenschaft zieht. Wer den Gebrauch der Mundart in Schule, Kirche und an den Medien gefördert und die Verwendung des Hochdeutschen bewusst eingedämmt hat, glaubte vielleicht, aus Sorge für die Mundart zu handeln, hat sie aber im Grunde erst gefährdet. Die schweizerischen Dialekte sind ein reiches Erbe und zeugen für die kulturelle Vielfalt der deutschen Schweiz. Sie müssen sich jedoch an einer disziplinierten und geregelten Schriftsprache orientieren, wenn sie nicht verkümmern sollen. Der ausgedehnte Gebrauch der Mundart an Radio und Fernsehen ist besonders verhängnisvoll. Unter diesem Einfluss werden die Unterschiede unserer Dialekte verschwinden; sie laufen Gefahr, sich zu einer interkantonalen Einheitssprache zu entwickeln. Dann wird die Versuchung wachsen, ein solches interkantonales Schweizerdeutsch zu schreiben. Der wahre und echte Freund der deutschschweizerischen Dialekte setzt sich aus diesem Grund für die vermehrte Förderung des Hochdeutschen an den Schulen und den Gebrauch der Schriftsprache an den elektronischen Medien ein. Auch auf der staatspolitischen Ebene muss Alarm geschlagen werden. Mit einer einheitlichen schweizerdeutschen Schriftsprache würde sich nämlich die deutsche Schweiz vollends in die geistige Isolation begeben und sich vorab von der Romandie und dem Tessin absondern, deren Bewohnern die Erlernung der international recht wichtigen deutschen, nicht aber einer deutschschweizerischen Sprache zugemutet werden darf. Ebenfalls auf der staatspolitischen Ebene ist ein meist übersehener Umstand von Belang. Im Gespräch mit einem Romand, der ja das gleiche Französisch spricht wie die meisten Romands, befindet sich der Basler, Berner oder Zürcher als Vertreter zwar der nationalen Mehrheit, aber doch auch als Vertreter eines von vielen Dialekten in der Lage einer sprachlichen Minderheit. Diese Tatsache hat viel dazu beigetragen, dass der Schweiz die virulentesten Minderheitenprobleme erspart geblieben sind. Noch kaum in die Diskussion einbezogen wurde die europäische Integration. Die Verwirklichung des Binnenmarktes auf Ende 1992 wird im Rahmen des Europäischen Wirtschaftsraumes auch auf die Efta-Länder Einfluss haben. Damit werden in der Schweiz zweifellos zentrifugale Kräfte geweckt und gefördert. Die geschilderte Selbstisolierung der deutschen Schweiz müsste eine solche Tendenz noch stärken. Und schliesslich: Gemäss Verfassung ist das Deutsche eine der drei Verwaltungs- und eine der vier nationalen Sprachen. Damit war nicht die Mundart gemeint. Die «Schweizermacher» sollten daran gehindert werden, die Beherrschung der Mundart als Voraussetzung der Einbürgerung zu fordern. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 14. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 14 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Vollmer Studie über Mobilitätsabzüge bei der direkten Bundessteuer Postulat Vollmer Impôt fédéral direct. Déduction des frais de transport In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.694 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.12.1990 - 08:00 Date Data Seite 2444-2445 Page Pagina Ref. No 20 019 356 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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