90-697
Verwaltungsbehörden 11.03.1991 90.697
11. März 1991Deutsch21 min
Source admin.ch
11. März 1991 397 Motion Fankhauser tion richtig assimiliert sind, d. h. dass sie erst dann wissen, wohin sie überhaupt gehören. Es würde nun zu weit führen, wenn ich nun näher auf die Gründe eintreten würde, warum das so ist. Seit etwa 15 bis
Erwägungen
20.
Jahren ist aber in bezug auf die Ausländer in einer Dorfgemeinschaft, wie wir sie darstellen, eine Wende eingetreten: Die neu zugezogenen Ausländer stammen grösstenteils aus einem anderen Kulturkreis und sind mohammedanischen Glaubens. Diese Tatsache erschwert die Integration in eine Dorfgemeinschaft ausserordentlich. Probleme entstehen schon in der Schule, vor allem, sobald der Anteil der Ausländer über
50.
Prozent beträgt. Meine vier Kinder sind unter diesen Bedingungen zur Schule gegangen, und ich könnte Ihnen einiges zu diesem Thema erzählen. Wenn beispielsweise aus Rücksicht auf die ausländischen Schüler - die eben aus einem anderen Kulturkreis stammen - nicht einmal mehr Weihnachtslieder eingeübt und gesungen werden dürfen, werden für mich als Christ die Grenzen des Zumutbaren überschritten. So weit geht meine Toleranz nicht - und sie hat eine beachtliche Breite. Wenn auch die Verträglichkeit der Kinder unterschiedlicher Kulturen relativ gross ist, zeigen sich aber mit dem Erwachsenwerden doch einige Probleme. So ist es praktisch unvorstellbar, dass ein türkisches Mädchen mit einem Schweizer Burschen irgendwelche Beziehungen oder Kontakte pflegt. Im Gegenteil: Es ist ihm von den Eltern bis hin zur Drohung, andernfalls aus der Familie verstossen zu werden, verboten, solche Kontakte zu pflegen. Nach Beendigung der Schulzeit kapseln sie sich richtiggehend von der Dorfgemeinschaft ab. Dabei könnten ja gerade durch Heirat einer Ausländerin mit einem Schweizer- oder umgekehrt - die aufgeworfenen Einbürgerungsfragen auf einfachste Art gelöst werden. Dies wären Zeichen der Assimilation und der Integration. Die vom Motionär aufgeworfenen Fragen der erleichterten Einbürgerung mögen für grossräumige, städtische Verhältnisse noch angehen, nicht aber für ländliche. Gerade in diesen delikaten Fragen dürfen wir uns von den Bevölkerungsschwerpunkten nicht majorisieren lassen. Gegenwärtig werde ich mit von einer Menge von Einbürgerungsgesuchen von Bürgern aus östlichen Ländern bedacht. Es sind keine einfachen Entscheide, welche ich zusammen mit dem Rat und den Bürgern zu fassen habe. Wenn ich allen Gesuchen stattgeben würde, hätte ich in meiner Bürgergemeinde in kurzer Zeit mehr stimmberechtigte Ausländer als Schweizer, deren Namen auszusprechen ich notabene nicht einmal in der Lage bin. Die Zugeständnisse unseres Parlaments für eine Beibehaltung des angestammten Bürgerrechts - sprich: Doppelbürgerrecht - bedeuten für viele Ausländer eine Ermunterung zur Einbürgerung. Ich begreife deshalb heute noch nicht, warum unser Rat diesem Ansinnen stattgegeben hat. Ich stehe nach wie vor der Einbürgerung von Ausländern positiv gegenüber. Wir bedienen uns auch sehr grosszügig dieses Instrumentes. Einen Automatismus in der zweiten Ausländergeneration muss ich jedoch bekämpfen. Ich bitte Sie, die Motion Portmann abzulehnen. Portmann: Wir reden über rund 200 000 Mitbewohner, die noch keine Mitbürger sind. Diese Ausländer wurden meist wie wir in diesem Land geboren. Sie haben mit uns die Schulen besucht, mit uns die Lehre oder das Studium absolviert. Sie sind in den gleichen Vereinen wie wir; wir feiern miteinander Geburt und Tod, wir sitzen in der Kirche und im Konzert nebeneinander, wir leisten mit ihnen Seite an Seite Zivilschutz, und schliesslich liegen unsere Gräber das eine neben dem anderen. Diese Ausländer sprechen akzentfrei unsere Sprache, und wir fragen uns, warum sie nicht Schweizer sind, warum sich ihr Rechts- und Pflichtenkreis von unserem unterscheiden soll. Herr Giger, wir reden nicht von Leuten, die in ihren Herzen bei uns keine Heimat gefunden haben. Denken Sie jetzt vor allem an den Pflichtenkreis. Es sind Mitbewohner, mit denen wir alles teilen. Dürfen wir von ihnen nicht erwarten, dass sie an unseren Landespflichten mittragen? Das Schweizer Bürgerrecht ist seit der Stärkung der Europäischen Gemeinschaft der Güter höchstes nicht mehr. Mit einem Italienerpass z. B. wäre ich freier. Diese rund 200 000 Ausländer, die längst als Schweizer denken und fühlen, belasten aber unsere Ausländerstatistik. Das ist in einer Zeit der beginnenden weltweiten Armutswanderung und der neuentfachten schweizerischen Fremdenphobie zu beachten. Es geht hier nicht um eine Masseneinbürgerung, wie sie Herr Fritz Meier Ihnen beängstigend vor Augen führen wollte. Wenn wir Ausländer guten Gewissens und ohne Furcht einbürgern können, dann diese zweite Ausländergeneration - und das erleichtert. Dass ihre Einbürgerung in Zukunft nicht mit einem Verlust des angestammten Bürgerrechts bestraft werden darf, sollte für kulturbewusste Europäer selbstverständlich sein. Es ist politisch und menschlich geboten, diese zweite Ausländergeneration erleichtert einzubürgern. Und ich bin erleichtert, dass der Bundesrat dieser Motion zustimmt. Bundesrat Koller: Der Bundesrat möchte diese Motion entgegennehmen, weil wir überzeugt sind, dass wir das Ausländerproblem in unserem Land nur lösen können, wenn wir in bezug auf die Einbürgerungen der zweiten Ausländergeneration grosszügiger werden, als wir das bis heute waren. Wenn wir beispielsweise im Rahmen der Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft geltend machen, wir hätten schon mit Abstand den grössten Ausländeranteil aller europäischen Staaten - er macht bekanntlich etwa 16,4 Prozent aus -, dann ist mir aufgefallen, dass uns unsere Verhandlungspartner diesbezüglich nicht mehr ganz ernst nehmen, weil eben Tatsache ist, dass andere Staaten in bezug auf die Einbürgerung lang ansässiger Einwohner bedeutend grosszügiger sind als die Schweiz. Nun spricht ja der Bundesrat keineswegs einer allgemeinen und automatisierten Einbürgerungspolitik das Wort. Sie haben sicher bemerkt, dass wir die Motion von Herrn Ducret in ein Postulat umwandeln möchten, weil wir dieses Reservat grundsätzlich den Kantonen und Gemeinden belassen möchten. Aber wir sind davon überzeugt, dass in bezug auf die zweite Ausländergeneration, die in ihrer überwiegenden Mehrheit gut in die Verhältnisse unseres Landes integriert ist, eine Ausnahme angebracht ist. In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, diese Motion anzunehmen. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion 81 Stimmen Dagegen 14 Stimmen #ST# 90.697 Motion Fankhauser Ausländergesetz (Anag). Revision Séjour et établissement des étrangers. Révision de la loi (LSEE) Wortlaut der Motion vom 19. September 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer einzuleiten. Dabei sollten die Ziele des sozialen und des Familienschutzes sowie die Grundprinzipien der Freizügigkeit der Personen gewürdigt werden. Insbesondere sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
1.
Abschaffung des Saisonnierstatuts, insbesondere Einführung des Rechtes auf Familiennachzug und auf Stellen- und Berufswechsel.
2.
Verbesserung der Stellung der Grenzgänger und Grenzgängerinnen.
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Motion Fankhauser 398 N 11 mars 1991
3.
Erteilung der Niederlassungsbewilligung bei Verheiratung für Gattinnen und Gatten von Schweizern und Schweizerinnen.
4.
Förderung von Integrationsmassnahmen sowie von Massnahmen der Reintegration in den Herkunftsländern der Gastarbeiter und Gastarbeiterinnen für Rückkehrwillige.
5.
Verbesserung des Rechtsschutzes und Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Rekursinstanz in Angelegenheiten, die das Fremdenrecht betreffen. Texte de la motion du 19 septembre 1990 Le Conseil fédéral est chargé de faire réviser la loi fédérale sur le séjour et l'établissement des étrangers. Cette révision devra être conforme aux objectifs d'une politique sociale et favorable à la famille ainsi qu'aux principes fondamentaux de la libre circulation des personnes. Les points suivants sont à prendre spécialement en compte:
1.
Abolition du statut de saisonnier, droit au regroupement familial et au changement d'emploi et de profession.
2.
Amélioration du statut des frontaliers.
3.
Obtention d'une autorisation d'établissement par mariage avec un Suisse ou une Suissesse.
4.
Promotion de mesures d'intégration et de réinsertion pour les étrangers qui désirent retourner dans leur pays.
5.
Amélioration des voies de droit et création d'une instance de recours indépendante en matière de droit des étrangers. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baerlocher, Bär, Bäumlin, Bodenmann, Borei, Darbellay, Dormann, Eggenberger Georges, Euler, Gardiol, Grassi, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Hubacher, Jaeger, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leutenegger Oberholzer, Maeder, Mauch Ursula, Müller-Aargau, Ort, Pini, Pitteloud, Rebeaud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Seiler Rolf, Stamm, Stappung, Stocker, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Wiederkehr, Zbinden Hans, Zwygart (41) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die schweizerische Ausländerpolitik befindet sich an einem Wendepunkt. Die bestehende Kontingentierungspolitik ist nach zwanzigjährigerfast unveränderter Weiterführung an ihre Grenzen gestossen. Die innereuropäische Migration hat ihren Charakter verändert: Im Vordergrund steht heute die freigewählte berufliche Mobilität über Landesgrenzen hinweg - eine Mobilität, die auch von jungen Schweizerinnen und Schweizern zunehmend genützt wird. Ueberdies hat das Schweizervolk mit der wiederholten Ablehnung fremdenfeindlicher Initiativen den Weg zu einer Neuordnung der Ausländerpolitik geöffnet. Eine solche Neuordnung muss auf einigen klaren Grundprinzipien beruhen: einer Freizügigkeit der Personen auf der Basis der Reziprozität und den damit verbundenen sozialen Rechten auf Gleichbehandlung mit den inländischen Arbeitnehmer(inne)n und auf Familiennachzug. Das Recht auf das Zusammenleben mit der Familie darf nicht länger durch gesetzliche Verbote für einzelne Kategorien von Arbeitnehmer(inne)n eingeschränkt werden. Das bedeutet, dass das Saisonnierstatut in seiner heutigen rechtlichen Form abgeschafft werden muss. Ein grosserTeil der heutigen Saisonniers wird in der Tat in Ganzjahresbetrieben beschäftigt; die Ablösung dieser Bewilligungen durch Jahresbewilligungen liegt nicht nur im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer(inne)n, sondern ebenso im wirtschaftlichen Interesse der betroffenen Branchen. Im übrigen sollte sich künftig der Familiennachzug für «echte» saisonale oder kurzfristige Arbeitsverhältnisse nach den Wünschen und Möglichkeiten der Arbeitnehmer(inne)n richten und nicht durch gesetzliche Restriktionen eingeschränkt werden. Für die Grenzgänger(innen) sind - mit oder ohne Abschluss eines EWR-Vertrags - zwei grundlegende Verbesserungen notwendig. Erstens ist die Rechtsstellung der langjährigen Grenzgänger(innen) jener der Jahresaufenthalter(innen) oder Niedergelassenen anzugleichen, indem ihre Bewilligungen für eine mehrjährige Dauer ausgestellt und erneuert werden und ihnen im Falle von Arbeitslosigkeit derZugang zur Arbeitsvermittlung gewährleistet wird. Zweitens ist ihnen die volle berufliche Freizügigkeit für den Berufs- und Stellenwechsel einzuräumen. Eine Neuordnung der schweizerischen Ausländerpolitik muss auch eine aktive Eingliederungspolitik von Bund und Kantonen einschliessen. Bisher hat sich der Bund auf die Tätigkeit der EKA als beratende Kommission - die überdies mit sehr dürftigen Mitteln ausgestattet ist - beschränkt. Das im Jahre 1982 knapp abgelehnte Ausländergesetz enthielt eine, allerdings sehr bescheidene Rechtsgrundlage zur Unterstützung von Informationen und Integration der Ausländer. Wir fordern den Bundesrat auf, im Rahmen einer Teilrevision des Ausländergesetzes die fehlende Rechtsgrundlage zu einer aktiven Förderung der Integrationspolitik durch Bund und Kantone zu schaffen. Insbesondere ist auch die finanzielle Unterstützung interessierter Organisationen (Arbeitsgemeinschaften, Beratungsstellen, Hilfswerke usw.) auf dem Gebiet der Betreuung, Aus- und Weiterbildung und gesellschaftlichen Eingliederung der Ausländer vorzusehen. Dabei sollten auch Massnahmen der Reintegration bei dauernder Rückkehr in die Heimatländer miteinbezogen werden; der Bund könnte auf diese Weise auch Projekte zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in den Herkunftsregionen fördern. Im Sinne einer familienschützenden Massnahme sollte die im Gesetzesprojekt 1982 völlig unbestrittene Erteilung der Niederlassung bei Verheiratung für Gattinnen und Gatten von Schweizerinnen und Schweizern gesetzlich verankert werden - dies besonders angesichts der Zunahme der binationalen Ehen. Schliesslich ersuchen wir den Bundesrat, die Bestimmungen über den Rechtsschutz im Ausländergesetz zu verbessern. Dabei sind zumindest die im Gesetzesprojekt von 1982 vorgesehenen, in der damaligen Abstimmung unbestritten gebliebenen Rechtsvorschriften zu verwirklichen. Darüber hinaus erscheint die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz, wie sie nun im Asylbereich geschaffen werden soll, auch im Ausländerrecht als dringend wünschenswert. Damit würde mehr Transparenz im Ausländerrecht geschaffen und insbesondere eine einheitlichere Beurteilung von Härtefällen gewährleistet. Heute besteht in vielen Fragen eine uneinheitliche kantonale Praxis. Da es zudem an der notwendigen Transparenz fehlt, kommt es immer wieder zu unakzeptablen Entscheiden. Eine unabhängige Beschwerdeinstanz, welche eine transparente und kontinuierliche Praxis entwickeln würde, könnte viel zur Verbesserung der Situation beitragen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. November 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 novembre 1990 Die mit der Motion Fankhauser gestellten Anträge setzen ein neues Ausländergesetz voraus. Zu den einzelnen Forderungen ist folgendes zu bemerken:
1.
Die für Saisonniers geltende Regelung, insbesondere der Familiennachzug sowie die berufliche Freizügigkeit und der Kantonswechsel, steht in einem engen Zusammenhang mit den Auswirkungen des freien Personenverkehrs in der EG auf die schweizerische Ausländerpolitik. Zudem besteht ein Zusammenhang mit den im Rahmen der Uruguay-Runde des Gatt stattfindenden Verhandlungen über ein Allgemeines Abkommen für den Handel mit Dienstleistungen (GATS). Vorerst müssen das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Efta-Staaten und der EG über die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraums und das Ende der Uruguay-Runde abgewartet werden.
2.
Auch die Stellung der Grenzgänger bildet Gegenstand der Verhandlungen milder EG und damit potentiell auch des GATS. Dieses Begehren ist deshalb ebenfalls zurückzustellen.
3.
Aufgrund der von den eidgenössischen Räten am 23. März 1990 im Zusammenhang mit der Bürgerrechtsgesetzrevision beschlossenen Aenderung des Anag hat der ausländische Ehegatte eines Schweizer Bürgers Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren hat er Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung. Es liegen keine Gründe für eine anderslautende Regelung vor.
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11.
März 1991 399 Motion Fankhauser
4.
Das verworfene Ausländergesetz hatte den verfassungsrechtlichen Rahmen hinsichtlich der Betreuung und gesellschaftlichen Eingliederung der Ausländer ausgeschöpft. Die Eingliederung von Ausländern in der Schweiz und ihre Wiedereingliederung in ihren Herkunftsstaaten sind mit dem Export und dem Import von Sozialleistungen eng verbunden. Dieser Fragenkomplex bildet ebenfalls Gegenstand von Verhandlungen mit der EG.
5.
Der Rechtsschutz und die Frage einer verwaltungsunabhängigen Beschwerdeinstanz hängen von der Rechtsstellung in einem neuen Ausländergesetz ab. Massgebend sind wiederum der künftige Einfluss des freien Personenverkehrs in der EG und der Ausgang der GATS-Verhandlungen. Aus diesen Gründen kann der Bundesrat nicht empfehlen, die. Motion entgegenzunehmen. Dagegen ist er bereit, die Anträge - mit Ausnahme des Begehrens zu Ziffer 3 - bei der Ausarbeitung eines neuen Ausländergesetzes in der Form eines Postulats zu prüfen. Eine entsprechende Vorlage wird er vorbereiten, sobald feststeht, welche Auswirkungen sich aus den EWR- und Gatt-Verhandlungen auf die schweizerische Ausländerpolitik ergeben werden. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Frau Fankhauser: Es ist höchste Zeit, eine neue Ausländerpolitik zu entwickeln. Ich glaube, dass es auch höchste Zeit ist, überhaupt eine neue Migrationspolitik zu entwickeln. Es ist auch höchste Zeit, aus den Fehlern zu lernen, und es ist bekanntlich auch nicht verboten, gescheiter zu werden. Deshalb sollten wir jetzt Eckpfeiler für eine sozialverträgliche Ausländerpolitik setzen. Wir wissen alle, dass das Saisonnierstatut nicht mehr zu halten ist. Im Grunde genommen ist der Bundesrat mit mir und mit den zahlreichen Mitunterzeichnern und -Unterzeichnerinnen der Motion einverstanden, mit Ausnahme von Ziffer 3 meines Vorstosses. Der Bundesrat will aber das Ganze auf die lange Bank schieben und führt die EG-, die Efta-, die Gatt-Verhandlungen, die Uruguay-Runde an, um uns auf später zu vertrösten. Gerade diese Verhandlungen zeigen, wie wichtig es ist, dass wir jetzt entscheiden, wie wir eine sozialverträgliche Politik gestalten wollen! Wenn Sie erlauben, komme ich jetzt zu dieser ominösen Ziffer 3, wo der Bundesrat noch immer kein Musikgehör hat. Er hatte schon bei der Behandlung des Bürgerrechtsgesetzes kein Musikgehör. Wir haben, so vehement wir konnten, versucht zu zeigen, dass es um etwas geht, was Herr Bundesrat Koller normalerweise sehr hoch schätzt: die Familienpolitik. Es ging darum, und es geht immer noch darum, mit einer sofortigen Niederlassungsbewilligung der binationalen Ehe ein Minimum an Sicherheit zu geben. Wir haben damals gekämpft und mit 93 zu 62 Stimmen verloren, diese Niederlage so geschluckt und gemerkt, dass das falsch war. Frau Segmüller hat später in der «Schweizer Familie» gesagt, dass ich sie damals für die Bedürfnisse der Familie zu wenig sensibilisiert hätte, was ich jetzt nachhole. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass kein Nachbarland in Europa die Ehepartner so lange warten lässt wie wir, bis sie die gleiche Aufenthaltsbewilligung erhalten. Ueberall wird man Mitbürgerin und Mitbürger, sobald man verheiratet ist. Manchmal muss man ein bis zwei Jahre warten, um überhaupt die Nationalität zu bekommen. Aber kein Land trennt die Familie in der Aufenthaltsregelung so stark wie wir. Ich will nicht alles wiederholen, was ich damals gesagt habe. Aber man muss sich vorstellen, was das für eine Familienmutter oder einen Familienvater heisst, die oder der im Besitz einer solchen Aufenthaltsbewilligung ist, fünf Jahre lang in der Freiheit eingeschränkt zu sein und alles Mögliche auf sich nehmen zu müssen, nur deshalb, weil wir diese Familienpolitik nicht so nachvollziehen können. Ich bedaure, dass Frau Segmüller im Moment nicht anwesend ist. Ich bin - nachdem ich ihre Aussagen in der «Schweizer Familie» gelesen habe - überzeugt, dass sie mich unterstützen würde. Ich hoffe, ich habe Sie jetzt für diese Problematik genügend sensibilisiert, und bitte Sie, alle Punkte als Motion zu unterstützen. Falls Sie das immer noch nicht können, bitte ich Sie, zumindest diesen Punkt zusätzlich zu den Punkten, die der Bundesrat als Postulate akzeptiert, separat als Postulat, zuhanden unseres Familienschützers, Herrn Bundesrat Koller, zu überweisen, damit wir uns auch in diesem Bereich europakonform entwickeln können. Ruf: Sie kennen vermutlich die Ausländerzahlen, die im vergangenen Januar mit Stand Ende 1990 veröffentlicht worden sind. Wie die vorherigen beweist auch die neueste Ausländerstatistik, wie krass die Stabilisierungspolitik des Bundesrates in diesem Bereich versagt hat! Ich zitiere aus Absatz 1 der EJPD-Pressemitteilung vom 25. Januar 1991 zu dieser Ausländerstatistik: «Die ständige ausländische Wohnbevölkerung belief sich am Jahresende auf 1 100 262 Personen, 59 937 oder 5,8 Prozent mehr als vor einem Jahr. Der Höchststand von Ende August 1974 wurde damit um 34042 Personen überschritten.» Der Anteil an der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz betrug Ende Dezember 1990 16,4 Prozent; ein Jahr vorher waren es noch 15,6 Prozent. Es wurde also eine neue Rekord-Ausländerzahl in der Geschichte unseres Landes erreicht! Noch 1985 betrug der offizielle Ausländerbestand 939671 Personen, Ende 1989
1.
040 325 Personen. Von 1985 bis 1990, in fünf Jahren also, hatten wir eine Zunahme von rund 160 000 Personen zu verzeichnen! In den 1,1 Millionen sind notabene nicht enthalten mehrere hunderttausend internationale Funktionäre, Saisonniers, Asylbewerber und Ausländer mit einem bewilligten Aufenthalt von weniger als einem Jahr - von den Schwarzarbeitern, deren Grössenordnung schätzungsweise auch sechsstellige Zahlen erreicht, ganz zu schweigen. Nicht berücksichtigt in den offiziellen Zahlen - dies sei bei dieser Gelegenheit einmal mehr in Erinnerung gerufen - sind zudem die mehreren hunderttausend Einwanderer, die seitdem Zweiten Weltkrieg eingebürgert und durch Neueinwanderer ersetzt wurden. Für die Zunahme ist auch 1990 erneut eine massive Mehreinwanderung verantwortlich: 59587 Auswanderungen standen sage und schreibe 117 711 Einwanderungen gegenüber. Der Bundesrat hat also seine wiederholten Stabilisierungs-, ja sogar Abbauversprechen immer wieder bewusst gebrochen und das Schweizervolk angelogen! Nun will die Motion Frankhauser eine noch viel weitergehende Lockerung des Ausländerrechts: Familiennachzug für Saisonniers, Verbesserung der Stellung der Grenzgänger, Niederlassungsbewilligungfür ausländische Staatsangehörige sofort bei Heirat mit einem Schweizerbürger als wichtigste Stichworte. Dies, obschon 1982 ein ähnlich einwanderungsfreundliche Ausländergesetz vom Volk verworfen worden ist: Die damalige Nationale Aktion hatte mit Erfolg das Referendum ergriffen. Eine Ueberweisung des Vorstosses würde dem Bundesrat nicht nur indirekt grünes Licht für eine noch viel largere Haltung bei der Festlegung der jährlichen Einwanderungskontingente geben. Eine Annahme würde die Landesregierung auch ihre Glaubwürdigkeit in den EWR-Verhandlungen noch völlig verlieren lassen, wenn es um Ausnahmeregelungen bzw. Schutzklauseln bezüglich des freien Personenverkehrs geht. Herr Bundesrat Koller, vielleicht will der Bundesrat ja genau diesen Freipass für die EWR-Verhandlungen, den ihm das Postulat geben würde, um dann auf einen Parlamentsauftrag verweisen und sagen zu können, man sei im Grund der Dinge mit dem freien Personenverkehr einverstanden; es gebe einen überwiesenen parlamentarischen Vorstoss in dieser Richtung. Dass meine Vermutung bezüglich der Haltung des Bundesrates nicht abwegig ist, zeigen die neuesten Aeusserungen einzelner Bundesräte, namentlich von Herrn Delamuraz, hinsichtlich der künftigen Kursrichtung der Verhandlungen Schweiz-EG. Dies hat sich vorhin auch bei der Haltung des Bundesrates zur Motion Portrnann gezeigt. Offenbar wünscht man sich eine vermehrte Einwanderung; da wären auch erleichterte Einbürgerungen von Nutzen, weil man so die Statistik wieder frisieren und beschönigen könnte!
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Motion Fankhauser 400 N 11 mars 1991 Ich bitte Sie dringend, diesen Vorstoss auch als Postulat abzulehnen. Bundesrat Koller: Ich will mich kurz fassen. Dass der Bundesrat sich eine vermehrte Einwanderung wünscht, ist wirklich an den Haaren herbeigezogen. Wenn Sie wissen, welche Probleme wirtagtäglich mit den Kantonen und den Gemeinden zu lösen haben, beispielsweise auf dem Gebiete des Asylwesens, dann brauche ich keine langen Ausführungen zu machen. Ich möchte hier noch einmal festhalten, dass wir bereit sind, die Motion in Form des Postulates entgegenzunehmen, mit Ausnahme der Ziffer 3. Dass wir die Ziffer 3 ablehnen, hängt nur damit zusammen, dass wir den letztjährigen Entscheid des Parlamentes respektieren. Wir können doch nicht ständig Parlamentsentscheide, kaum sind sie getroffen worden, wieder in Frage stellen. Daher: Annahme als Postulat mit Ausnahme der Ziffer 3. Präsident: Ich schlage Ihnen vor, dass wir zuerst in eventualer Abstimmung zwischen Motion und Postulat entscheiden und das Resultat dann dem Antrag Ruf gegenüberstellen, der den Vorstoss in keiner Form überweisen will. Frau Fankhauser: Ich nehme an, Herr Präsident, dass Sie nach dem Vorschlag von Herrn Bundesrat Koller abstimmen lassen. Ich möchte wirklich über Ziffer 3 separat abstimmen lassen, nachdem der Bundesrat sie auch als Postulat ablehnt. Präsident: Frau Fankhauser, Sie haben natürlich recht. Wir gehen so vor, wie ich es jetzt gesagt habe bei den Ziffern 1,2,4 und 5. Lieber Ziffer 3 stimmen wir dann separat ab. Ziff. 1, 2,4,5- Ch. 1, 2, 4, 5 Abstimmung - Vote Eventuell-A titre préliminaire Für Ueberweisung als Postulat 49 Stimmen Für Ueberweisung als Motion 47 Stimmen Definitiv - Définitivement Für Ueberweisung des Postulates 64 Stimmen Dagegen 27 Stimmen Ziff. 3-Ch. 3 Frau Fankhauser: Nach der Logik der Abstimmung, nachdem wir die anderen Punkte als Postulat überwiesen haben, wäre ich dafür, dass wir diesen Punkt auch als Postulat überweisen. Ich beantrage Ueberweisung als Postulat. Präsident: Damit fällt der Antrag auf Ueberweisung als Motion dahin. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates 54 Stimmen Dagegen 46 Stimmen Schluss der Sitzung um 19.30 Uhr La séance est levée à 19 h 30 -- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Fankhauser Ausländergesetz (Anag). Revision Motion Fankhauser Séjour et établissement des étrangers. Révision de la loi (LSEE) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.697 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.03.1991 - 14:30 Date Data Seite 397-400 Page Pagina Ref. No 20 019 682 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
Motion Fankhauser 400 N 11 mars 1991 Ich bitte Sie dringend, diesen Vorstoss auch als Postulat abzulehnen. Bundesrat Koller: Ich will mich kurz fassen. Dass der Bundesrat sich eine vermehrte Einwanderung wünscht, ist wirklich an den Haaren herbeigezogen. Wenn Sie wissen, welche Probleme wirtagtäglich mit den Kantonen und den Gemeinden zu lösen haben, beispielsweise auf dem Gebiete des Asylwesens, dann brauche ich keine langen Ausführungen zu machen. Ich möchte hier noch einmal festhalten, dass wir bereit sind, die Motion in Form des Postulates entgegenzunehmen, mit Ausnahme der Ziffer 3. Dass wir die Ziffer 3 ablehnen, hängt nur damit zusammen, dass wir den letztjährigen Entscheid des Parlamentes respektieren. Wir können doch nicht ständig Parlamentsentscheide, kaum sind sie getroffen worden, wieder in Frage stellen. Daher: Annahme als Postulat mit Ausnahme der Ziffer 3. Präsident: Ich schlage Ihnen vor, dass wir zuerst in eventualer Abstimmung zwischen Motion und Postulat entscheiden und das Resultat dann dem Antrag Ruf gegenüberstellen, der den Vorstoss in keiner Form überweisen will. Frau Fankhauser: Ich nehme an, Herr Präsident, dass Sie nach dem Vorschlag von Herrn Bundesrat Koller abstimmen lassen. Ich möchte wirklich über Ziffer 3 separat abstimmen lassen, nachdem der Bundesrat sie auch als Postulat ablehnt. Präsident: Frau Fankhauser, Sie haben natürlich recht. Wir gehen so vor, wie ich es jetzt gesagt habe bei den Ziffern 1,2,4 und 5. Lieber Ziffer 3 stimmen wir dann separat ab. Ziff. 1, 2,4,5- Ch. 1, 2, 4, 5 Abstimmung - Vote Eventuell-A titre préliminaire Für Ueberweisung als Postulat 49 Stimmen Für Ueberweisung als Motion 47 Stimmen Definitiv - Définitivement Für Ueberweisung des Postulates 64 Stimmen Dagegen 27 Stimmen Ziff. 3-Ch. 3 Frau Fankhauser: Nach der Logik der Abstimmung, nachdem wir die anderen Punkte als Postulat überwiesen haben, wäre ich dafür, dass wir diesen Punkt auch als Postulat überweisen. Ich beantrage Ueberweisung als Postulat. Präsident: Damit fällt der Antrag auf Ueberweisung als Motion dahin. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates 54 Stimmen Dagegen 46 Stimmen Schluss der Sitzung um 19.30 Uhr La séance est levée à 19 h 30 -- 4 of 5 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Fankhauser Ausländergesetz (Anag). Revision Motion Fankhauser Séjour et établissement des étrangers. Révision de la loi (LSEE) In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.697 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.03.1991 - 14:30 Date Data Seite 397-400 Page Pagina Ref. No 20 019 682 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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