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Verwaltungsbehörden 29.11.1990 90.700
29. November 1990Deutsch8 min
Source admin.ch
Postulat Bühler 940 29 novembre 1990 meinschaftlichen Entscheid wünscht -für den dann noch ein Bezug zur Konzession gefunden werden muss, die selbstverständlich in diese Betrachtungen einzubeziehen ist. Das Postulat lässt die Frage offen, ob die Anpassung im Rahmen der laufenden Gesetzgebungsarbeiten geschehen soll oder in einer separaten Vorlage. Ich weise Sie darauf hin, dass vier der anzuwendenden Gesetze in Revision stehen: Gewässerschutzgesetz, Wasserbaugesetz, Fischereigesetz und Waldgesetz. Vielleicht kann man das Anliegen dort noch einbauen, vielleicht werden wir es aber auch in die Uebergangsbestimmungen zu einem Wasserwirtschaftsgesetz aufnehmen müssen. Diese Frage soll der Bundesrat entscheiden, weshalb in der Einleitung festgehalten wird, die Erfüllung könne im Rahmen der laufenden Arbeiten oder durch eine besondere Vorlage erfolgen. Wir bitten Sie, dem Postulat zuzustimmen, das eine Gesamtabwägung der Interessen bringen soll und damit entsprechend einen einheitlichen Entscheid. Den Bezug zur Konzession würden wir dann noch speziell regeln. Bundesrat Cotti: Ich habe vorhin erwähnt, dass der Bundesrat bereit ist, das Postulat entgegenzunehmen, und ich möchte nichts weiteres hinzufügen. Ueberwiesen - Transmis Ad 87.036 Motion der Kommission des Ständerates Motion de la commission du Conseil des Etats Iten, Berichterstatter: Zum Gewässerschutzgesetz noch eine letzte Bemerkung: Ich beantrage, die Motion der Kommission des Ständerates vom 28. November 1989 als erfüllt abzuschreiben. Es ging um die Frage der Ausgleichsbeiträge. Darüber haben wir heute Beschluss gefasst. Abgeschrieben - Classé An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 90.700 Postulat Bühler Eidgenössische Empfehlungen an die Kantone. Interventipnsmassnahmen bei übermässigen Immissionsbelastungen durch Ozon Mesures à prendre en cas de pollution excessive par l'ozone. Recommandations aux cantons Wortlaut des Postulates vom 19. September 1990 Die Ozonbelastung im Sommer 1990 war durch die Länge der unterbruchsfreien Schönwetterperiode so hoch, dass die negativen Auswirkungen auf Kranke, ältere Leute, Asthmatiker usw. intensiv waren und die Problematik nachhaltiger ins Bewusstsein der Bevölkerung kam. Da ähnliche Ozonbelastungen auch für die nächsten Jahre zu erwarten sind, scheint es angebracht, mögliche Konsequenzen aus der vergangenen Periode zu ziehen. Die sinnvollste Konsequenz dürfte ohne Zweifel die Intensivierung des Vollzugs der Luftreinhalte-Verordnung und somit die Reduktion des Ausstosses an Primärschadstoffen sein. Die Kantone werden in Zukunft für die Zeit hoher Ozonbelastungen aber zusätzlich Sondermassnahmen ergreifen müssen. Ein koordiniertes Vorgehen ist angezeigt. Der Bundesrat wird eingeladen, Empfehlungen an die Kantone für Interventionsmassnahmen bei «Sommersmog» auszuarbeiten. Die Einführung von Warn- und Interventionsstufen, wie wir sie für den «Wintersmog» kennen, soll noch einmal überprüft und eventuell entsprechende Werte festgelegt werden. Ebenso sind Bundesmassnahmen vorzusehen (Nationalstrassen) oder entsprechende Kompetenzen an die Kantone abzutreten. Texte du postulat du 19 septembre 1990 La longue période de bee.u temps de cet été a entraîné une pollution par l'ozone d'uno telle ampleur que les malades, les asthmatiques, les personnes âgées et autres groupes de population sensibles ont considérablement souffert, de sorte que ce dossier est devenu d'une grande actualité dans l'opinion publique. Etant donné qu'il faut s'attendre à une persistance de la pollution par l'ozone ces prochaines années, il convient de tirer dès maintenant les conclusions qui s'imposent. Le plus judicieux serait sans aucun doute d'intensifier la mise en oeuvre de l'Ordonnance sur la protection de l'air et de réduire ainsi le rejet de polluants primaires. Les cantons devront toutefois prendre, en sus, des mesures spéciales pendant les périodes de grande pollution par l'ozone. Ils veilleront aussi à une coordination dans ce domaine. Le Conseil fédéral est invité à préparer, à l'intention des cantons, des recommandations concernant les mesures à prendre en cas d'apparition du smog d'été. Il examinera de nouveau la possibilité d'introduire différents niveaux d'alerte et d'intervention comme cela existe pour le smog d'hiver et il fixera le cas échéant les valeurs à respecter. Il prévoira en outre les mesures à prendre sur le plan fédéral, par exemple en ce qui concerne les routes nationales, ou procédera à une délégation de compétence« aux cantons. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bührer, Cottier, Dobler, Flückiger, Jaggi, Jelmini, Meier Josi, Miville, Piller, Rhinow, Roth, Seiler, Simmen.Zimrnerli (14) Bühler: Das Ozon nimmt in Oekosystem Erde mehrmals Einfluss auf das Leben auf dieser Erde. Das Ozon der Stratosphäre absorbiert energiereiches Sonnenlicht und hindert dieses am Auftreffen auf der Erdoberfläche. Ohne diesen Schutzschild hätten sich die heute vorliegenden Tier- und Pflanzenarten und sicher auch der Mesnsch nicht entwickeln können. Das Problem des Abbaus des stratosphärischen Ozons und seine Folgen sind uns bekannt. Das steht aber mit diesem Postulat nicht zur Diskussion. Das Ozon der Troposphäre kann zu einem schädlichen Gift für Pflanzen, Tiere und Menschen werden. Es entsteht durch fotochemische Reaktionen der Primärschadstoffe. Wir unterscheiden zwischem natürlichem und durch den Menschen verursachtem Ozon. Zu hohe Ozonbelastungen können u. a. beim Menschen zu Augenreizungen, zu entzündlichen Prozessen der Lunc;e und zur Reduktion der körperlichen Leistungsfähigkeit führen. Ebenfalls hat es negative Auswirkungen auf die Vegetation, z. B. Ernteverluste. Es ist also zum Schütze von Menschen, Tieren und Pflanzen notwendig, das Ozon zu begrenzen. Bei Einhaltung des Emissionsgrenzwertes der Luftreirhalte-Verordnung kann dieser Schutz gewährt werden. Der maximale Einstunden-Mittelwert ist bei
Erwägungen
120.
Mikrogramm pro Kubikmeter angesetzt. Die Ozonbelastung im Sommer 1990 war durch die Länge der unterbruchsfreien Schönwetterperiode so hoch, dass die negativen Auswirkungen auf Kranke, ältere Leute, Asthmatiker usw. intensiv waren und die Problematik nachhaltig ins Bewusstsein der Bevölkerung kam. Die Grenzwerte -120 Mikrogramm - wurden weit überschritten; in Chiasso z. B. wurden über 300 und in Luzern über 200 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen. Da ähnliche Ozonbelastungen auch für die nächsten Jahre zu erwarten sind, scheint es angebracht, mögliche Konsequenzen aus der vergangenen Periode zu ziehen. Die sinnvollste Konsequenz dürfte ohne Zweifel die Intensivierung des Vollzuges der Luftreinhalte-Verordnung und somit -- 1 of 3 -29. November 1990 S 941 Postulat Bühler die Reduktion des Ausstosses an Primärschadstoffen sein. Aber auch bei intensivsten Anstrengungen durch die Kantone und die Wirtschaft werden noch viele Sommer mit zu hohen schädlichen Ozonbelastungen durch die Lande ziehen. Die Kantone werden in Zukunft für die Zeit zu hoher Ozonbelastungen zu zusätzlichen Sondermassnahmen greifen müssen. Ein koordiniertes Vorgehen ist angezeigt. Ich zitiere aus der Zeitung eine Regelung aus der Gemeinde Allschwil: «Der Gemeinderat von Allschwil im Kanton Baselland hat am Mittwoch eine Sommersmog-Verfügung veröffentlicht, mit der künftig der Verkehr auf den Gemeindestrassen verboten werden soll, und zwar für alle Motorfahrzeuge, die keinen Katalysator eingebaut haben.» Diese Regelung gilt dann, wenn Ozonwerte über 120 Mikrogramm pro Kubikmeter festgestellt werden.. Aber so kann es nicht gehen. Die Gemeinde kann nur auf der Gemeindestrasse entsprechende Massnahmen ergreifen. Es müssen also gesamtschweizerische Massnahmen ergriffen werden oder keine. Der Bundesrat wird somit eingeladen, Empfehlungen an die Kantone für Interventionsmassnahmen bei Sommersmog auszuarbeiten. Die Einführung von Warn- und Interventionsstufen, wie wir sie für den Wintersmog kennen, soll noch einmal überprüft und es sollen eventuell entsprechende Werte festgelegt werden. Ebenso sind Bundesmassnahmen vorzusehen. Ich denke an Geschwindigkeitsbeschränkungen auf den Nationalstrassen, oder es müssen den Kantonen entsprechende Kompetenzen für solche Massnahmen abgegeben werden. Ich empfehle Ihnen, dem Postulat zuzustimmen. Bundesrat Cotti: Stichwortartig: Sie wissen, dass die Eidgenössische Lufthygienekommission zweimal mit der Frage des Ozons an die Oeffentlichkeit getreten ist, das letzte Mal vor wenigen Monaten. Zweimal ist sie zum Schluss gekommen - aufgrund objektiver wissenschaftlicher Ueberlegungen -, dass Sofortmassnahmen aus verschiedenen Gründen das Problem nur schwer beheben können. Hingegen sei die konsequente Arbeit in die Richtung der Zielsetzungen des Luftreinhalte-Konzepts die mittelfristige Lösung. Angesichts der letztes Jahr besonders schwerwiegenden Ozon-Erscheinungen habe ich das Buwal noch einmal gebeten, bis Ende März auch die Frage allfälliger Sofortmassnahmen zu prüfen, falls sich die letztjährigen Ereignisse wiederholen. Bis Ende März sollten, wenn das Buwal pünktlich ist, die Oeffentlichkeit und selbstverständlich auch Kantone und Gemeinden über die Resultate informiert werden. Ich kann noch hinzufügen, dass sich dieselben Probleme auch in den angrenzenden Ländern stellen und dass die Wissenschafter sich zurzeit sehr stark auf diese Frage konzentrieren. So oder so werden die Lösungen im Sinne des Luftreinhalte-Konzeptes erst in einigen Jahren wirksam. Sie behaupten also mit Recht, dass die Prüfung allfälliger kurzfristiger Massnahmen unbedingt konsequent durchgeführt werden muss. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, das Postulat von Herrn Bühler entgegenzunehmen. Uebenviesen - Transmis Schluss der Sitzung um 12.10 Uhr La séance est levée à 12 h 10 -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Bühler Eidgenössische Empfehlungen an die Kantone. Interventionsmassnahmen bei übermässigen Immissionsbelastungen durch Ozon Postulat Bühler Mesures à prendre en cas de pollution excessive par l'ozone. Recommandations aux cantons In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 04 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.700 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 29.11.1990 - 08:00 Date Data Seite 940-941 Page Pagina Ref. No 20 019 497 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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