90-706
Verwaltungsbehörden 22.03.1991 90.706
22. März 1991Deutsch5 min
Source admin.ch
22. März 1991 757 Motion Eisenring Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 90.706 Motion Eisenring Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb und eines Bundesamtes für Banken und Finanzen Création d'un Office de la concurrence et d'un Office des affaires bancaires et financières Wortlaut der Motion vom 20. September 1990 In den Bereichen des Wettbewerbsrechtes einerseits und des Banken- und Finanzrechtes anderseits haben sich in den letzten Jahrzehnten Aenderungen und Neuerungen ergeben, die sowohl in bezug auf die Sachkompetenz'wie in bezug auf Rechtsfragen und Rechtsschutz von sehr grosser Tragweite sind. Die bisherige Regelung über die zwei hierfür zuständigen Fachorgane des Bundes, das heisst die Kartellkommission und die Bankenkommission mit blosser jährlicher Berichterstattung an den Bundesrat, entsprechen den heutigen und insbesondere den künftigen Erfordernissen nicht, insbesondere da diese Kommissionen ausserhalb jeder Kontrolle durch das zwar als Gesetzgeber tätige und somit auch in der letzten Verantwortung stehende Parlament tätig sind. Auch im Blick auf die künftige internationale Zusammenarbeit drängt sich eine Strukturanpassung im Sinne der Schaffung einer wirksamen Kontrolle der bisher diesen Kommissionen zufallenden Kompetenzen durch deren Unterstellung unter das Parlament auf. Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament die nötigen Vorlagen zur Ergänzung beziehungsweise Aenderung aller gesetzlichen Grundlagen vorzulegen, die zur Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb sowie eines Bundesamtes für Banken und Finanzen notwendig sind. Texte de la motion du 20 septembre 1990 En matière de droit de la concurrence et de droit bancaire et financier, des innovations sont apparues ces dernières années dont la portée est considérable tant pour ce qui est des compétences qu'en ce qui concerne le droit et la protection juridique. La réglementation actuellement applicable aux deux organes spécialisés de la Confédération, à savoir la Commission des cartels et la Commission des banques, ne prévoit qu'un rapport annuel au Conseil fédéral. Les dispositions en vigueur ne satisfont pas aux exigences actuelles et futures, du fait notamment que ces commissions échappent au contrôle du Parlement qui, pourtant, assume la responsabilité finale en qualité de législateur. Dans la perspective de la coopération internationale future, une restructuration s'impose également: ces deux commissions devront désormais relever du Parlement, de manière que soit institué un contrôle efficace des compétences qui leur sont attribuées. Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement des projets complétant ou modifiant toutes les bases légales nécessaires à la création d'un Office fédéral de la concurrence et d'un Office fédéral des affaires bancaires et financières. Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Januar 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 janvier 1991
Erwägungen
1.
Die Banken- und die Kartellkommission erfüllen ihre wichtigen Aufgaben grundsätzlich unabhängig von den Verwaltungsbehörden. Ihre Mitglieder zeichnen sich durch besonderen Sachverstand aus. Unvereinbarkeits- und Ausstandsbestimmungen sorgen dafür, dass auch die Unabhängigkeit des einzelnen Mitgliedes gewahrt bleibt. Unterstützt werden die Kommissionen durch kleine, aber leistungsstarke Sekretariate. Die besondere Stellung der Kommissionen findet ihre Grundlage im Banken- und Kartellgesetz. Sie hat sich bisher sehr gut bewährt und wurde kaum in Frage gestellt.
2.
Die Unabhängigkeit der beiden Kommissionen ist begrenzt. Ihre Tätigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den vom Bundesrat genehmigten Reglementen. Zwar erstatten die Kommissionen je einen Jahresbericht, doch kann der Bundesrat von der Bankenkommission auch Spezialberichte verlangen, wie es in jüngster Vergangenheit gleich zweimal geschehen ist (Berichte der EBK vom 24. April 1990 über die Finanzbeziehungen zwischen Liechtenstein und der Schweiz sowie über den «Mini-Crash» vom Oktober 1989). Auch der Kartellkommission kann der Bundesrat Aufträge erteilen. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass die besondere Stellung der Kommissionen die parlamentarische Kontrolle keineswegs ausschliesst; so haben 1989 sowohl die Geschäftsprüfungs- als auch die Finanzkommission des Nationalrates der Bankenkommission Besuch abgestattet.
3.
Zurzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass neu zu schaffende Bundesämter die heute der Banken- und Kartellkommission übertragenen Aufgaben besser bewältigen könnten. Der Bundesrat verkennt aber nicht, dass die internationale Zusammenarbeit, insbesondere die europäische Integration, unser Land gerade auch im Finanz- und Bankenbereich sowie in der Wettbewerbspolitik vor neue Anforderungen stellt. Ob daraus institutionelle Konsequenzen zu ziehen sind, lässtsich gegenwärtig noch nicht beurteilen. Auch kann ohne Abstützung auf eine umfassende Integrationspolitik die Einleitung punktueller Massnahmen nicht verantwortet werden. Hingegen beobachtet der Bundesrat die weitere Entwicklung sorgfältig und wird den eidgenössischen Räten nötigenfalls zu einem späteren Zeitpunkt Antrag stellen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis -- 1 of 2 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Eisenring Schaffung eines Bundesamtes für Wettbewerb und eines Bundesamtes für Banken und Finanzen Motion Eisenring Création d'un Office de la concurrence et d'un Office des affaires bancaires et financières In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.706 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1991 - 08:00 Date Data Seite 757-757 Page Pagina Ref. No 20 019 756 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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