90-710
Verwaltungsbehörden 02.03.1992 90.710
2. März 1992Deutsch17 min
Source admin.ch
Motion Dünki 248 N 2 mars 1992 gang finden müssen. Wir wissen um diese Herausforderungen und sollten uns gewissermassen global mit ihnen auseinandersetzen. Nur dann können wir die punktuellen Revisionen der einzelnen Sozialversicherungszweige in einen Gesamtzusammenhang stellen. Dieser Gesamtzusammenhang, eben das Konzept der sozialen Sicherheit, muss im Lichte der neuen Entwicklung und Herausforderungen geprüft werden. Das ist die Stossrichtung meines Postulates. Der Bundesrat vertritt nun die Auffassung, er habe die Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit ohnehin schon überprüft, das Postulat sei erledigt und könne deshalb abgeschrieben werden. Wo hat denn der Bundesrat dieses Gesamtkonzept der sozialen Sicherheit überprüft? Wo hat er sich in diesem Zusammenhang auseinandergesetzt mit dem Wertewandel, mit dem Wandel der Lebensformen und der Arbeitswelt in ihren Auswirkungen auf die soziale Sicherheit? In seiner Antwort weist der Bundesrat auf die von Professoren erstellten Gutachten zur Altersvorsorge hin. Das ist durchaus richtig - aber die Altersvorsorge ist nicht gleichzusetzen mit der sozialen Sicherheit! Die soziale Sicherheit geht weit über die Altersvorsorge hinaus. Die Gutachten der Professoren setzen sich nicht umfassend mit der sozialen Sicherheit und deren Zukunft auseinander, das war auch nicht ihr Auftrag. Deshalb ist es unzutreffend und falsch, wenn der Bundesrat meint, er habe mein Postulat erfüllt und es könne abgeschrieben werden. Ich würde es verstehen und hinnehmen, wenn der Bundesrat behaupten würde, eine Ueberprüfung der Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit sei überflüssig, er wolle sie nicht an die Hand nehmen, er habe Gründe, etwas anderes zu tun. Dann wäre eine politische Auseinandersetzung über die Notwendigkeit einer solchen Ueberprüfung möglich. Der Bundesrat scheut aber diese politische Auseinandersetzung offensichtlich. Er beantragt nicht Ablehnung des Postulates, sondern völlig zu Unrecht eine Abschreibung. Solange er nicht die Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit überprüft und dem Parlament Bericht erstattet hat, hat er mein Postulat nicht erfüllt Die Tatsache, dass sich im Bereiche der sozialen Sicherheit die parlamentarischen Vorstösse häufen, dass die Gesetzesrevisionen nach dem Motto «Meister, die Arbeit ist fertig, soll ich sie gleich flicken?» vorgenommen werden, zeigt, wie dringend eine Ueberprüfung und eine Diskussion der Gesamtkonzeption der sozialen Sicherheit wären. Das müssen wir erreichen. Ich bitte Sie deshalb, mein Postulat zu überweisen. Bundesrat Cotti: Ich danke Herrn Allenspach dafür, dass er auch einmal den Weg zu Gesamtkonzeptionen findet Es ist zwar wahrscheinlich etwas spät und heute etwas überholt Aber ich räume ein, die sozialpolitische Frage bleibt auf dem Tisch, und die grosse Frage heisst heute: Wollen wir in schwierigen Zeiten darauf beharren, oder wollen wir - mit welchen Definitionen und Begriffen auch immer - hier abbauen? Wir sind der Auffassung, dass die verschiedenartigen sozialen Probleme, die sich uns stellen, systematisch überprüft werden müssen, so z. B. die Krankenversicherung: Diesen wesentlichen Bestandteil - Sie werden damit einverstanden sein, Herr Allenspach - haben wir einer gründlichen Ueberprüfung - ob Sie das «Gesamtkonzeption» nennen wollen, überlasse ich Ihnen - unterzogen, welche jetzt im Parlament der Nagelprobe entgegengeht Wir werden sehen, wie das Parlament auf diese Gesamtüberprüfung mit den entsprechenden Vorschlägen des Bundesrates antwortet Dasselbe geschieht betreffend die Altersvorsorge. Sie wissen, dass der Bundesrat dem Parlament und dem Schweizervolk bis Ende dieses Jahres eine grundsätzliche Ueberprüfung siehe die überwiesenen Postulate Günter und Gadient - der ersten und der zweiten Säule unterbreiten wird. Es wird sehr interessante Diskussionen darüber geben. Sie können das «Gesamtkonzeption» nennen. Wir sind daran, Ihren Anforderungen zu entsprechen und in der Sozialpolitik die notwendigen systematischen Ueberprüfungen vorzunehmen. Deshalb sind wir der Auffassung, dass man ohne weiteres sagen kann, hiermit sei das Postulat eigentlich erfüllt; denn das, was Sie verlangen, ist zurzeit eine Aufgabe, der sich der Bundesrat annimmt Wir hoffen, dass das Parlament mitmachen wird. Deshalb würde ich eher sagen «erfüllt» statt «als Postulat angenommen». Aber über Worte lässt sich streiten. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates 48 Stimmen Dagegen 44 Stimmen #ST# 90.710 Motion Dünki Aenderung des BVG. Gewährung des vollen Teuerungsausgleiches Révision de la loi sur la prévoyance professionnelle. Pleine compensation du renchérissement Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1991, Seite 2477-Voir année 1991, page 2477 Präsident: Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Herr Allenspach bekämpft auch das Postulat Allenspach: Im Bereich der sozialen Sicherheit habe ich mich mit verschiedenen Vorstössen und Fragen auseinandergesetzt Weil jetzt verschiedene diesbezügliche Geschäfte kumuliert am gleichen Abend auf dem Tisch des Hauses liegen, musste ich mich leider mehr als einmal zu Worte melden. Zur Motion Dünki, die der Bundesrat als Postulat entgegennehmen will, gestatte ich mir einige grundsätzliche Bemerkungen: Gemäss BVG werden derzeit die Langzeitrenten, das heisst die Hinterlassenenrenten, die Invalidenrenten des obligatorischen BVG-Bereichs, laufend der Teuerung angepasst Bei den Altersrenten ist keine Teuerungsanpassung vorgeschrieben; die Kassen haben vielmehr im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten, solche Erhöhungen vorzunehmen. Der Motionär verlangt nun, dass alle Renten, auch die Altersrenten des obligatorischen, des vorobligatorischen und des überobligatorischen Bereichs, jährlich der Teuerung anzupassen seien. Diese Forderung entspricht der nicht zustande gekommenen Volksinitiative des Rentnerverbandes. Dabei habe - so verlangt es die Motion - die Finanzierung des vollen Teuerungsausgleichs ohne Beitragserhöhung zu erfolgen. Das ist schlicht und einfach nicht möglich. Die Zinsüberschüsse der Kassen reichen für die Finanzierung des vollen Teuerungsausgleiches bei den Altersrenten nicht aus. Pensionskassenexperte Wechsler stellt fest, dass die Zinsüberschüsse nur einen bis zwei Drittel des Teuerungsausgleichs hätten finanzieren können. Wir sollten eine Motion, die offensichtlich nicht erfüllbar ist, auch nicht als Postulat überweisen. Dazu kommt, dass mit der von Herrn Dünki vorgeschlagenen Lösung auch die Zinsüberschüsse auf den Alterskapitalien des aktiven Personals, also der Erwerbstätigen, für den Teuerungsausgleich bei den Rentnern verwendet werden müssten. Das bedeutet, dass die Erwerbstätigen erneut Solidaritätsleistungen an die Rentner zu entrichten hätten. Weil die Zinsüberschüsse auf dem Deckungskapital der Aktiven nicht mehr für die eigenen Renten der Erwerbstätigen zur Verfügung stünden, sondern anderswo bereits aufgebraucht wären, würden die Renten der Erwerbstätigen später entsprechend kleiner ausfallen oder sie müssten zur Finanzierung ihrer Renten höhere Beiträge bezahlen. Die Heranziehung der -- 1 of 4 -2. März 1992 249 Motion Dünki Zinsen für die Finanzierung des vollen Teuerungsausgleichs widerspricht auch dem Postulat der vollen Freizügigkeit Bei Stellenwechsel muss das Alters- oder Deckungskapital voll weitergegeben werden, samt Zins und Zinseszins, wie es jeweils formuliert wird. Wie sollen nun Zins und Zinseszins mit der Freizügigkeitsleistung weitergegeben werden, wenn der Zins für die Teuerungszulagen an Altrentner ganz oder teilweise aufgebraucht ist? Der grösste Teil der Pensionskassen richtet heute ohne gesetzliche Verpflichtung Leistungen aus, die weit über das Obligatorium des BVG hinausgehen. Ist es logisch, den Betrieben, den Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwar die Freiheit zu belassen, ob und in welchem Umfange sie freiwillig höhere als die obligatorischen Leistungen ausrichten, sie aber dann zu verpflichten, falls sie freiwillig etwas Soziales tun, auch den Teuerungsausgleich auf diesen freiwilligen Sozialleistungen vorzunehmen? Mit derartigen Vorschriften würde die Bereitschaft, den überobligatorischen Teil des BVG auszubauen, empfindlich getroffen. Je mehr der Gesetzgeber in die freiwillige Sozialpolitik der Betriebe hineinlegiferiert, desto mehr geht die Freiwilligkeit verloren. Das gesetzliche Recht auf jährlich vollen Teuerungsausgleich besitzen die Arbeitnehmer nicht Es ist je nach Wirtschaftslage nicht ausgeschlossen, dass die Arbeitnehmer nicht den vollen Teuerungsausgleich erhalten. Die Arbeitnehmer tragen zudem noch - das wissen wir heute, wenn wir die wirtschaftliche Situation ansehen, zur Genüge - ein Arbeitsplatzrisiko. Den Rentnern sind die Renten der AHV und der zweiten Säule garantiert. Jene der AHV werden mindestens jedes zweite Jahr an die Teuerung und die Lohnentwicklung angepasst Wir dürfen den Bogen der Solidarität nicht überspannen und den Rentnern eine einkommensrechtliche Sicherstellung gewähren, die weit über jene der Erwerbstätigen hinausgeht Wir müssen es deshalb bei den bisherigen Lösungen belassen und dürfen den Teuerungausgleich für Renten nur so weit vorsehen, als er im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen liegt Dazu sind keine neuen gesetzlichen Bestimmungen notwendig. Dazu genügt das heutige BVG. Deshalb ist die Ueberweisung der Motion Dünki auch in der Form eines Postulates abzulehnen. Dünki: Zum materiellen Inhalt meines Vorstosses möchte ich mich nicht mehr allzu lange äussern. Sie haben meine Begründung nachlesen können. Ich möchte Sie nur noch einmal darauf aufmerksam machen, dass Artikel 34quater Absatz 3 der Bundesverfassung den Bund verpflichtet, auf dem Wege der Gesetzgebung dafür zu sorgen, dass den Rentenbezügern «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» ermöglicht wird. Das ist eine Verpflichtung. Der Bundesrat ist bereit, mein Anliegen in der Form eines Postulates zur Prüfung entgegenzunehmen. Ich habe hierzu meine Zustimmung gegeben. Ich kann daher Kollege Allenspach nicht begreifen, dass er dieses Begehren sogar als Postulat bekämpft Es entspricht nämlich einem Bedürfnis. Ein Postulat verlangt ja nichts anderes, als dass eine Frage geprüft werden soll. Im übrigen hat der Ständerat ein gleiches Postulat von Frau Monika Weber bereits überwiesen. Kein einziger Ständerat hat sich dagegen gewehrt, weil anerkannt wurde, dass die aufgeworfenen Fragen einer Prüfung wert sind. Eine Aenderung des BVG drängt sich sowieso auf. Weshalb nicht auch diesen Problemkreis in die Diskussion miteinbeziehen? Es ist mir unerklärlich, dass dies nicht geschehen soll. Sicher - das gebe ich zu -, seit Einreichen der Motion haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse geändert. Das soll uns aber nicht daran hindern, Grundsatzfragen anzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, an der Sozialgesetzgebung Verbesserungen anzubringen. Herr Allenspach, wir dürfen nicht immer den Begehren der Arbeitgeber nachgeben und die Begehren der Arbeitnehmer vernachlässigen! Die Begehren der schwächeren Volksgruppen haben auch ihre Berechtigung, und ich begreife Sie nicht, dass Sie diese einfach so unter den Tisch wischen wollen. Das ist ungerechtfertigt und würde grossen Schaden anrichten. Wir müssen eine langfristige Politik betreiben und sollten jetzt nicht auf die momentane Situation allzusehr Rücksicht nehmen. Die soziale Sicherheit sollte uns ein ernstes Anliegen sein und liegt schliesslich auch im Interesse der Arbeitgeber. Viele Rentner müssen «unten durch» und sind finanziell nicht auf Rosen gebettet Vielen Pensionskassen aber geht es ohne Zweifel gut Weshalb soll nicht nach Wegen und Möglichkeiten gesucht werden, die Lage der Rentner zu verbessern? Wir wünschen ja keine Beitragserhöhungen, sondern lediglich eine Ueberprüfung des Finanzierungsprinzips. Ich betone: Ueberprüfung, ob nicht zur Finanzierung des Teuerungsausgleichs Zinsüberschüsse und Kapitalgewinne herangezogen werden könnten. Wir reden heute viel über die Neue Armut Es wäre unklug, dieses Problem nicht zu sehen. Mein Vorstoss möchte etwas dagegen unternehmen. Ich bitte Sie eindringlich, heute auf einen kleinen Vertreter der Arbeitnehmerschaft und der immer zahlreicher werdenden Rentnerinnen und Rentner zu hören und nicht den einseitigen Beteuerungen des starken Arbeitgebervertreters zu glauben! Die grosse Mehrheit unseres Volkes besteht aus Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die unter der Teuerung leiden. Denken Sie nur an die Erhöhung der Mieten, der Krankenkassenprämien und der Nahrungsmittelpreise. Die Untersuchungen des Bundesrates werden aufzeigen, ob es möglich und vertretbar ist, auf den Renten der zweiten Säule den Teuerungsausgleich auszurichten, und zwar bei allen, nicht nur bei einigen. Sollte dies nicht möglich sein, muss das begründet werden können. Um eine fundierte Begründung erarbeiten zu können, braucht es eine Prüfung des Anliegens. Mehr verlange ich nicht Ich danke dem Bundesrat, dass er hierzu bereit ist Ich danke auch Ihnen im Namen eines grossen Bevölkerungskreises, wenn Sie heute für die Ueberweisung des Postulates stimmen. Bundi: Ich bitte Sie, den Vorstoss von Kollege Dünki als Postulat zu überweisen und damit den Antrag von Kollege Allenspach abzulehnen. Das Verfassungsziel ist nämlich klar. Es beinhaltet den vollen Teuerungsausgleich sowohl bei der ersten als auch bei der zweiten Säule. Leider überlässt das BVG die Erfüllung dieses verfassungsmässigen Auftrages «jeder einzelnen Vorsorgeeinrichtung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten». Damit entfernt sich aber die Gesetzesbestimmung vom Verfassungsziel. Sie lässt zu, dass nur ein Teil der Renten der Teuerung angepasst wird. Der Bürger, der nach dem Prinzip seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Beiträge während seiner Erwerbstätigkeit einbezahlt hatte, auf ein angemessenes Altersguthaben zählen konnte, ist der Geprellte. Durch nurteilweise Teuerungsanpassung der Renten entzieht man ihm einen Teil seines Angesparten. Zum Teil ist das die Folge davon, dass gewisse Pensionskassen nicht unbedingt eine sehr sorgfältige Anlagepolitik betreiben. Der Bundesrat verweist in seiner Antwort auf die Motion Dünki auf die Ergebnisse der Berichte der fünf Experten, die im Auftrag des Bundesrates die Dreisäulenkonzeption überprüften. Ich habe mir die Mühe genommen, diese Berichte im Hinblick auf diese Motion näher anzuschauen, insbesondere die Abschnitte, die sich mit dem Problem des Teuerungsausgleichs befassen. Die Berichte sind im Juli 1991 erschienen, und das EDI hat daraufhin einen eigenen Bericht zu diesen fünf Berichten mit Vorschlägen über die künftige Ausgestaltung des Dreisäulenprinzips bis zum Sommer 1992 in Aussicht gestellt Es ist zu hoffen, dass man darin auch das beherzigt, was die Experten über die Renten der zweiten Säule aussagten. Auf die Wichtigkeit der Kaufkrafterhaltung der Renten wiesen insbesondere die Professoren Schneider und Kohli hin. Es sei nur gerecht und billig - sagen sie -, dass die Uebertragung von Kaufkraft jedes einzelnen Versicherten aus der Zeit seines Erwerbslebens in sein Alter zum vollen Nennwert erfolge. Während der Staat dies im Bereich der ersten Säule rea-- 2 of 4 -Motion Scherrer Jürg 250 N 2 mars 1992 lisière, täten das private Pensionskassen nur selten. Der Bund realisiert das aber bekanntlich auch mit seiner eigenen Versicherung, mit der EVK Interessant ist vielleicht auch, was Professor Kohli wörtlich ausführt: «Malheureusement l'indexation dans un système économique comme celui de la Suisse est loin d'être complète, ce qui a des conséquences néfastes et parfois même dramatiques. Cela est particulièrement vrai pour certaines rentes de la sécurité sociale où le manque d'indexation ne répond à aucun impératif économique et a des conséquences désastreuses dans certains cas.» Deutlicher könnte man den Mangel des fehlenden vollen Teuerungsausgleichs nicht kennzeichnen. Die Experten schlagen denn auch vor, den Teuerungsausgleich bei den Renten der zweiten Säule über das Umlageverfahren zu finanzieren. Der Bundesrat hat vor einigen Tagen erklärt, dass er die Freizügigkeit in der zweiten Säule - nachdem er die Freizügigkeits-initiative abgelehnt hatte - in einem Spezialgesetz regeln wolle. Das ist gut; das begrüssen wir. Damit wird ein wichtiges Anliegen realisiert Hier liegt aber ein zweites grosses Problem vor, und ich meine, die Motion Dünki sei gerechtfertigt. Sie wäre als Motion gerechtfertigt Aber ich begreife, dass man dem Bundesrat in der Form des Postulats etwas mehr Flexibilität belassen kann. Deshalb bitte ich Sie, dieses Anliegen als Postulat zu überweisen. Bundesrat Cotti: Es besteht kein Zweifel, dass der Teuerungsausgleich auf Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenrenten wesentlich zur Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung beiträgt Es ist also ein durchaus soziales Anliegen, dem im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge für den Bereich der obligatorischen Minimalvorsorge bereits heute Rechnung getragen wird. Danach sind die Hinterlassenen- und Invalidenrenten bis zum Rücktrittsalter des Anspruchsberechtigten generell der Teuerung anzupassen. Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Anpassung dieser Renten wie auch der Altersrenten nur noch im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten jeder einzelnen Vorsorgeeinrichtung. Eine Ausdehnung der generellen Teuerungsanpassung auch auf diesen Bereich ist sicher ein berechtigtes Anliegen. Es wird zurzeit im Rahmen der vorgesehenen ersten BVG-Revision geprüft Die Teuerungsanpassung muss aber-wie ich eingangs gesagt habe - finanziell verkraftbar bleiben, weshalb der Finanzierungsfrage grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Dabei sind insbesondere die Ergebnisse der verschiedenen Gutachten, die der Bundesrat letztes Jahr hat erstellen lassen und die Sie, Herr Bundi, erwähnt haben, zu berücksichtigen. Wir werden in der zweiten Jahreshälfte - Herr Bundi, Sie haben das erwähnt- die Gutachten insofern ausgewertet haben, als wir der breiten Oeffentlichkeit einige wenige Grundsätze im Rahmen der Altersvorsorge und besonders der Querbeziehungen zwischen der ersten und der zweiten Säule unterbreiten werden. Wir werden also praktisch dem Vorgehen folgen, das wir schon bei der Krankenversicherung angewendet haben: zuerst erfolgen einige grundsätzliche Entscheide des Bundesrates und anschliessend die entsprechenden Gesetzesänderungsvorschläge. Für die AHV ist es die 11. Revision, für das BVG die 1. Revision. Die Problematik ist aber noch so offen, Herr Dünki, dass wir Ihren Vorstoss in keiner Weise als Motion entgegennehmen können. Sie haben ja selber gesagt: «.... die Diskussion vertiefen, in die Diskussion einbeziehen, überprüfen.» Dafür sind wir zu haben, aber dafür genügt auch ein Postulat. Das ist der Grund, weshalb wir den Nationalrat bitten, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
Erwägungen
69.
Stimmen
57.
Stimmen #ST# 90.752 Motion Scherrer Jürg Massnahmen zur Lösung des Drogenproblems Lutte contre la drogue. Programme d'action Wortlaut der Motion vom 1. Oktober 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, dem eidgenössischen Parlament auf Gesetzesstufe einen Massnahmenkatalog zur Lösung des Drogenproblems vorzulegen, welcher sich am bewährten Modell von Schweden orientiert. Die folgenden Punkte sind Bestandteile des Massnahmenkataloges:
1.
Jeder Besitz, Handel und Konsum von Drogen wird als Straftat eingestuft. Es wird nicht zwischen «weichen» und «harten» Drogen unterschieden.
2.
Drogenabhängige werden in Therapieheime eingewiesen, aus denen es kein freiwilliges Austreten gibt Fachkundige Helfer entwöhnen die Süchtigen und unterziehen sie einer Arbeitstherapie.
3.
Besuche und Urlaube sind nicht gestattet, um den Therapieerfolg nicht zu gefährden und das Einschmuggeln von Drogen zu verhindern.
4.
Wenn es die Behandlungsfortschritte erlauben, können die ehemaligen Süchtigen eine externe Arbeit annehmen. Die Freizeit muss jedoch im Heim verbracht werden.
5.
Nach einer bestimmten Bewährungsfrist erfolgt die endgültige Entlassung in die Gesellschaft. Die durch die Therapie entstandenen Kosten sind wenn möglich vom ehemaligen Drogensüchtigen zu decken. Texte afe la motion du 1 octobre 1990 Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres fédérales, à titre de projet de loi, un catalogue de mesures en vue de résoudre le problème de la drogue. Ce catalogue s'inspirera du modèle suédois, qui a fait ses preuves, et il englobera les points suivants:
1.
Toute possession, tout commerce et toute consommation de drogues constituera un acte punissable. On ne fera pas de distinction entre les drogues «dures» et les drogues «douces».
2.
Les toxicomanes seront envoyés dans des établissements curatifs d'où il leur sera impossible de sortir par leur libre choix et où ils seront désintoxiqués par des spécialistes et devront se soumettre à une thérapie de réadaptation au travail.
3.
On ne tolérera nulle visite et nul congé de manière à ne pas compromettre le résultat de la thérapie et pour éviter que les drogues ne fassent leur apparition dans ces établissements.
4.
Si les progrès de la thérapie l'autorisent, les toxicomanes guéris pourront travailler à l'extérieur, mais ils devront passer tous leurs loisirs dans l'établissement qui les soigne.
5.
Après une période d'observation déterminée pendant laquelle ils devront faire leurs preuves, les toxicomanes guéris seront rendus à la vie normale. Dans la mesure du possible, le toxicomane guéri remboursera les frais que la thérapie aura occasionnés. Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aubry, Blocher, Daepp, Dreher, Eisenring, Etique, Feigenwinter, Friderici Charles, Früh, Graf, Hari, Hess Otto, Hildbrand, Jeanneret, Kühne, Leuba, Massy, Neuenschwander, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Seiler Hanspeter, Stucky, Theubet, Wellauer (25) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Schweiz wird von der Drogenwelle überrollt. Vor allem in den Städten sind öffentliche Plätze zu wahren Drogenghettos verkommen. Herumliegende Fixerspritzen sind nicht nur ein allgemeines Aergernis, sondern bergen auch die Ansteckungsgefahr mit Aids in sich.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Dünki Aenderung des BVG. Gewährung des vollen Teuerungsausgleiches Motion Dünki Révision de la loi sur la prévoyance professionnelle. Pleine compensation du renchérissement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.710 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 02.03.1992 - 14:30 Date Data Seite 248-250 Page Pagina Ref. No 20 020 950 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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