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Entscheid

90-741

Verwaltungsbehörden 27.11.1990 90.741

27. November 1990Deutsch15 min

Source admin.ch

Erwägungen

14.

voix contre 5 en faveur de la proposition retenue en votation éventuelle. Antrag der Kommission Mehrheit Der Initiative ist keine Folge zu geben. Minderheit Der Initiative ist Folge zu geben. Proposition de la commission Majorité Ne pas donner suite à l'initiative. Minorité Donner suite à l'initiative. Frau Haller: Nachdem Sie im vorangehenden Geschäft meinem Antrag zugestimmt haben, bin ich in der glücklichen Lage, mitteilen zu können, dass die parlamentarische Initiative, die ich eingereicht habe, damit erfüllt ist; das heisst, ich ziehe die parlamentarische Initiative zurück, weil sie gegenstandslos geworden ist. Ich möchte noch meiner Genugtuung darüber Ausdruck geben, dass sich das, was unser gestern gewählter Ratspräsident angeregt hat-Vorschläge sollen nach Inhalten und nicht nach ihrer Herkunft beurteilt werden -, so schnell ausgewirkt hat. Ich hoffe, dass diese neue Aera in diesem Rat möglichst lange andauert, und zwar zugunsten der Vertreterinnen und Vertreter aller politischen Richtungen. Zurückgezogen - Retiré #ST# 90.741 Interpellation Bircher Silvio Verzögerung beim Besoldungspaket des Bundes Relèvement du salaire réel des fonctionnaires fédéraux. Politique d'atermoiement Wortlaut der Interpellation vom 26. September 1990 Eine ursprünglich auf den 1. Januar 1991 vorgesehene Reallohnerhöhung für das Bundespersonal wurde aus verhandlungstechnischen Gründen auf den 1. Juli 1991 verschoben. Nun hat der Bundesrat die Absicht, aus Spargründen die Inkraftsetzung erneut um ein halbes Jahr zu verschieben. In diesem Zusammenhang stelle ich die folgenden Fragen:

1.

Welche sachlichen Gründe veranlassen den Bundesrat zu dieser Haltung, nachdem unbestritten ist, dass der Reallohnrückstand gegenüber der Privatwirtschaft und insbesondere bei den PTT und SBB, die Ueberlastung des Personals, die Abgänge und Schwierigkeiten bei der Neurekrutierung immer grösser werden?

2.

Käme nicht rasches Handeln, das heisst die Inkraftsetzung der Reallohnerhöhung per 1. Juli, effektiv billiger zu stehen, weil alle Personalabgänge und Neuanstellungen teurer sind und zu Störungen im Betriebsablauf mit reduziertem Leistungsangebot und damit Einnahmenausfällen führen können?

3.

Ist sich der Bundesrat bewusst, dass insbesondere bei den PTT und SBB heute infolge Personalmangel viele Leistungen unter misslichen Bedingungen erbracht werden und ein Dienstleistungsabbau für die Kunden die Folge sein wird? Sind einzelne Leistungskürzungen etwa bewusst eingeplant?

4.

Ist er sich auch bewusst, dass die Personalverbände dieses Abrücken von einem ursprünglichen Verhandlungsergebnis als Verstoss gegen Treu und Glauben bewerten und beim Personal eine Welle von Protesten, aber auch von Resignation und schwindender Motivation zum Dienst für die Allgemeinheit die Folge sein wird? Will der Bundesrat wirklich wegen einer reinen Budgetkosmetik soviel aufs Spiel setzen? 7exfe de l'interpellation du 26 septembre 1990 Pour des motifs techniques touchant au déroulement des négociations, la hausse réelle des salaires du personnel de la Confédération, dont l'entrée en vigueur avait été initialement fixée au 1er janvier 1991, a été reportée au 1er juillet de la même année. Voici qu'à présent, le Conseil fédéral prévoit de différer cette échéance de six autres mois, afin de réaliser des économies. Cette situation m'incite à lui poser les questions suivantes: LPour quelles raisons objectives le Conseil fédéral agit-il ainsi, alors qu'il est connu qu'un important retard a été pris par les salaires réels des fonctionnaires vis-à-vis du secteur privé et que la situation va en s'aggravant, particulièrement dans le cas des employés des PTT et des CFF, parce que le personnel est surchargé, que les démissions se multiplient et que le recrutement se fait difficilement?

2.

Ne reviendrait-il en réalité pas moins cher d'agir rapidement, c'est-à-dire de rendre effective le 1er juillet 1991 la hausse réelle des salaires, sachant que les démissions et l'engagement de nouveaux fonctionnaires sont fort onéreux et que cette situation peut nuire au bon fonctionnement des services publics, conduire à une diminution des prestations et faire chuter les recettes?

3.

Le Conseil fédéral est-il conscient du fait que les PTT et les CFF, notamment, souffrent d'un tel manque de personnel que de nombreuses prestations sont fournies dans des conditions

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27.

November 1990 N 2045 Neue Finanzordnung pénibles, de sorte qu'il faut s'attendre à une diminution du service à la clientèle? Certaines réductions de prestations auraient-elles été planifiées à dessein?

4. Se rend-il aussi compte que les associations du personnel considèrent qu'en revenant ainsi sur les engagements pris, le Conseil fédéral enfreint le principe de la bonne foi et qu'il en résultera une vague de protestations chez les fonctionnaires, accompagnée d'une atmosphère de résignation et d'un manque croissant de motivation à travailler au service de la communauté? Le Conseil fédéral tient-il enfin vraiment à remettre autant d'acquis en cause pour de simples motifs d'ordre budgétaire? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Borei, Brügger, Bundi, Danuser, Dünki, Eggenberg-Thun, Eggenberger Georges, Euler, Fankhauser, Gardiol, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Leutenegger Oberholzer, Longet, Matthey, Meizoz, Müller-Aargau, Neukomm, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Weder-Basel, Züger, Zwygart (40) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. November 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 novembre 1990 Die Entwicklung am Arbeitsmarkt und die angespannte Personalsituation haben den Bundesrat veranlasst, sehr rasch auf das grundsätzliche Begehren der Personalverbändefür Reallohnmassnahmen zugunsten des Bundespersonals einzutreten. Zwischen Oktober 1989 und Mai 1990 hat er in zähem Ringen mit den Sozialpartnern ein Besoldungspaket geschnürt, welches im November im Nationalrat beraten wird. Die ursprüngliche Forderung der Personalverbände zielte auf ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 1991 ab; dieser Termin war aber aus Verfahrensgründen zu unrealistisch. Die Botschaft vom 2. Mai 1990 sah ein Inkrafttreten auf den 1. Juli vor. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Budgets 1991 fasste der Bundesrat eine weitere Verschiebung ins Auge und schlug dem Parlament vor, die Massnahmen nach eigenem Ermessen, spätestens aber auf 1. Januar 1992, in Kraft setzen zu dürfen. Zu Frage 1: Der Bundesrat ist sich nach wie vor der personellen Schwierigkeiten bewusst, mit denen insbesondere die Regiebetriebe PTT und SBB konfrontiert sind. Er ist sich auch durchaus seiner Verantwortung als Arbeitgeber bewusst. Wenn er durch das längstens sechsmonatige Hinausschieben der Besoldungsmassnahmen in Kauf nimmt, dass sich die Situation nicht wie wünschbar rasch beruhigt, so geschieht dies aus der gesamtwirtschaftlichen Verantwortung, die der Bundesrat in erster Linie zu übernehmen hat. Angesichts der unerfreulichen Teuerungsentwicklung und der Tatsache, dass die Budgeteingaben der Departemente für 1991 ein Wachstum von über 12 Prozent gegenüber dem Budget 1990 auswiesen, erachtet der Bundesrat die vorgesehene zeitliche Erstreckung als angebracht und vertretbar. Sie ist eine von verschiedenen Massnahmen, die mithelfen soll, der Motion der eidgenössischen Räte gerecht zu werden, welche verlangt, das Ausgabenwachstum im Voranschlag 1991 auf das Wachstum des Bruttoinlandprodukts zu beschränken. Zu Frage 2: Der Bundesrat schliesst nicht aus, dass enttäuschte Erwartungen - sei es in bezug auf das Inkrafttreten oder auf den materiellen Inhalt des Besoldungspakets - mit zusätzlichen Personalabgängen quittiert werden. Er nimmt allerdings an, dass das Bundespersonal bereit ist, seinen Beitrag an die Teuerungsbekämpfung zu leisten; längerfristig dient eine tiefe Teuerung der Gesamtwirtschaft, dem Bundeshaushalt und nicht zuletzt auch dem Bundespersonal. Zu Frage 3: Der Bundesrat hat gerade wegen der prekären Personalsituation bei PTT und SBB rasch nach Massnahmen gesucht. Mit Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt kämpfen allerdings nicht nur der Bund und seine Regiebetriebe; die Probleme sind auch nicht alleine in der Entlöhnung begründet. Vielmehr gilt es, parallel zu Besoldungsmassnahmen, auch Betriebsabläufe zu überprüfen und die Atmosphäre am Arbeitsplatz zu verbessern. Auch der Bund kommt um ein ständiges Abstimmen der Aufgaben und Dienstleistungen auf die personellen Ressourcen nicht herum. Einzelne Leistungskürzungen sind jedoch nicht eingeplant. Zu Frage 4: Der Bundesrat war sich der Bedeutung der Verschiebung durchaus bewusst und hat sie auch nicht leichtfertig vorgeschlagen. Das Besoldungspaket war unbestritten; zur Diskussion stand lediglich die Inkraftsetzung. Der Bundesrat hat aber - bei allem Verständnis für das Bundespersonal vor allem auch gesamtwirtschaftliche Interessen zu vertreten. Die Personalverbände wissen aber auch, dass der Bundesrat bereit war, andere Massnahmen zu treffen, um den personalpolitischen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen. Mit Budgetkosmetik hat der Entscheid des Bundesrates nichts zu tun. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 89.041 Neue Finanzordnung Nouveau régime financier Botschaft und Beschlussentwurf vom 5. Juni 1989 (BBIIII, 1) Message et projet d'arrêté du 5 juin 1989 (FF III, 1) Beschlüsse des Ständerates vom 7. Dezember 1989 (Entwurf B) und vom 19. Juni 1990 (Entwurf A) Décisions du Conseil des Etats du 7 décembre 1989 (projet B) et du 19 juin 1990 (projet A) Kategorie Il/Ili, Art. 68 GRN-Catégorie Il/Ili, art. 68 RCN Antrag der Kommission Eintreten Antrag der liberalen Fraktion Rückweisung der Vorlagen A und B an den Bundesrat. Die Vorlagen sind an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, sie gemäss folgenden Grundsätzen abzuändern und gesamthaft wieder vorzulegen: l. Finanzordnung A

4. Se rend-il aussi compte que les associations du personnel considèrent qu'en revenant ainsi sur les engagements pris, le Conseil fédéral enfreint le principe de la bonne foi et qu'il en résultera une vague de protestations chez les fonctionnaires, accompagnée d'une atmosphère de résignation et d'un manque croissant de motivation à travailler au service de la communauté? Le Conseil fédéral tient-il enfin vraiment à remettre autant d'acquis en cause pour de simples motifs d'ordre budgétaire? Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Borei, Brügger, Bundi, Danuser, Dünki, Eggenberg-Thun, Eggenberger Georges, Euler, Fankhauser, Gardiol, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Leutenegger Oberholzer, Longet, Matthey, Meizoz, Müller-Aargau, Neukomm, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Weder-Basel, Züger, Zwygart (40) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. November 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 novembre 1990 Die Entwicklung am Arbeitsmarkt und die angespannte Personalsituation haben den Bundesrat veranlasst, sehr rasch auf das grundsätzliche Begehren der Personalverbändefür Reallohnmassnahmen zugunsten des Bundespersonals einzutreten. Zwischen Oktober 1989 und Mai 1990 hat er in zähem Ringen mit den Sozialpartnern ein Besoldungspaket geschnürt, welches im November im Nationalrat beraten wird. Die ursprüngliche Forderung der Personalverbände zielte auf ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 1991 ab; dieser Termin war aber aus Verfahrensgründen zu unrealistisch. Die Botschaft vom 2. Mai 1990 sah ein Inkrafttreten auf den 1. Juli vor. Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Budgets 1991 fasste der Bundesrat eine weitere Verschiebung ins Auge und schlug dem Parlament vor, die Massnahmen nach eigenem Ermessen, spätestens aber auf 1. Januar 1992, in Kraft setzen zu dürfen. Zu Frage 1: Der Bundesrat ist sich nach wie vor der personellen Schwierigkeiten bewusst, mit denen insbesondere die Regiebetriebe PTT und SBB konfrontiert sind. Er ist sich auch durchaus seiner Verantwortung als Arbeitgeber bewusst. Wenn er durch das längstens sechsmonatige Hinausschieben der Besoldungsmassnahmen in Kauf nimmt, dass sich die Situation nicht wie wünschbar rasch beruhigt, so geschieht dies aus der gesamtwirtschaftlichen Verantwortung, die der Bundesrat in erster Linie zu übernehmen hat. Angesichts der unerfreulichen Teuerungsentwicklung und der Tatsache, dass die Budgeteingaben der Departemente für 1991 ein Wachstum von über 12 Prozent gegenüber dem Budget 1990 auswiesen, erachtet der Bundesrat die vorgesehene zeitliche Erstreckung als angebracht und vertretbar. Sie ist eine von verschiedenen Massnahmen, die mithelfen soll, der Motion der eidgenössischen Räte gerecht zu werden, welche verlangt, das Ausgabenwachstum im Voranschlag 1991 auf das Wachstum des Bruttoinlandprodukts zu beschränken. Zu Frage 2: Der Bundesrat schliesst nicht aus, dass enttäuschte Erwartungen - sei es in bezug auf das Inkrafttreten oder auf den materiellen Inhalt des Besoldungspakets - mit zusätzlichen Personalabgängen quittiert werden. Er nimmt allerdings an, dass das Bundespersonal bereit ist, seinen Beitrag an die Teuerungsbekämpfung zu leisten; längerfristig dient eine tiefe Teuerung der Gesamtwirtschaft, dem Bundeshaushalt und nicht zuletzt auch dem Bundespersonal. Zu Frage 3: Der Bundesrat hat gerade wegen der prekären Personalsituation bei PTT und SBB rasch nach Massnahmen gesucht. Mit Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt kämpfen allerdings nicht nur der Bund und seine Regiebetriebe; die Probleme sind auch nicht alleine in der Entlöhnung begründet. Vielmehr gilt es, parallel zu Besoldungsmassnahmen, auch Betriebsabläufe zu überprüfen und die Atmosphäre am Arbeitsplatz zu verbessern. Auch der Bund kommt um ein ständiges Abstimmen der Aufgaben und Dienstleistungen auf die personellen Ressourcen nicht herum. Einzelne Leistungskürzungen sind jedoch nicht eingeplant. Zu Frage 4: Der Bundesrat war sich der Bedeutung der Verschiebung durchaus bewusst und hat sie auch nicht leichtfertig vorgeschlagen. Das Besoldungspaket war unbestritten; zur Diskussion stand lediglich die Inkraftsetzung. Der Bundesrat hat aber - bei allem Verständnis für das Bundespersonal vor allem auch gesamtwirtschaftliche Interessen zu vertreten. Die Personalverbände wissen aber auch, dass der Bundesrat bereit war, andere Massnahmen zu treffen, um den personalpolitischen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen. Mit Budgetkosmetik hat der Entscheid des Bundesrates nichts zu tun. Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. #ST# 89.041 Neue Finanzordnung Nouveau régime financier Botschaft und Beschlussentwurf vom 5. Juni 1989 (BBIIII, 1) Message et projet d'arrêté du 5 juin 1989 (FF III, 1) Beschlüsse des Ständerates vom 7. Dezember 1989 (Entwurf B) und vom 19. Juni 1990 (Entwurf A) Décisions du Conseil des Etats du 7 décembre 1989 (projet B) et du 19 juin 1990 (projet A) Kategorie Il/Ili, Art. 68 GRN-Catégorie Il/Ili, art. 68 RCN Antrag der Kommission Eintreten Antrag der liberalen Fraktion Rückweisung der Vorlagen A und B an den Bundesrat. Die Vorlagen sind an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, sie gemäss folgenden Grundsätzen abzuändern und gesamthaft wieder vorzulegen: l. Finanzordnung A

1. Beibehalten der zeitlichen Begrenzung der direkten Bundessteuer.

2. Vorlage eines separaten Entwurfes betreffend Aenderung der AHV/IV-Gesetzgebung, ihre Finanzierung und die Finanzierung der voraussehbaren Konsequenzen der demographischen Entwicklung des Landes.

3. Wiederaufnahme des Entwurfs des Ständerates betreffend europafähige Mehrwertsteuer, unter Vorbehalt der anzuwendenden Steuersätze. II. Finanzordnung B Stempelsteuer

4. Unterbreitung eines Revisionsentwurfs für voll europakompatible Stempelabgaben. III. Direkte Bundessteuer

5. Vorlage eines neuen Steuertarifs bei der direkten Bundessteuer, deren Ertrag auf die Deckung der Kantonsanteile und der Bedürfnisse des interkantonalen Finanzausgleichs begrenzt sein soll.

6. Beibehalten des progressiven Steuertarifs bei den juristischen Personen gemäss Fassung des Ständerates. IV. Finanzielle Neutralität

7. Festsetzungen eines Tarifs der Mehrwertsteuer, der sicherstellt, dass die Gesamtheit der in den Punkten 4, 5 und 6 genannten Massnahmen finanziell neutral ist.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Bircher Silvio Verzögerung beim Besoldungspaket des Bundes Interpellation Bircher Silvio Relèvement du salaire réel des fonctionnaires fédéraux. Politique d'atermoiement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.741 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 27.11.1990 - 08:00 Date Data Seite 2044-2045 Page Pagina Ref. No 20 019 276 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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