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Entscheid

90-752

Verwaltungsbehörden 02.03.1992 90.752

2. März 1992Deutsch23 min

Source admin.ch

Erwägungen

69.

Stimmen

57.

Stimmen #ST# 90.752 Motion Scherrer Jürg Massnahmen zur Lösung des Drogenproblems Lutte contre la drogue. Programme d'action Wortlaut der Motion vom 1. Oktober 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, dem eidgenössischen Parlament auf Gesetzesstufe einen Massnahmenkatalog zur Lösung des Drogenproblems vorzulegen, welcher sich am bewährten Modell von Schweden orientiert. Die folgenden Punkte sind Bestandteile des Massnahmenkataloges:

1.

Jeder Besitz, Handel und Konsum von Drogen wird als Straftat eingestuft. Es wird nicht zwischen «weichen» und «harten» Drogen unterschieden.

2.

Drogenabhängige werden in Therapieheime eingewiesen, aus denen es kein freiwilliges Austreten gibt Fachkundige Helfer entwöhnen die Süchtigen und unterziehen sie einer Arbeitstherapie.

3.

Besuche und Urlaube sind nicht gestattet, um den Therapieerfolg nicht zu gefährden und das Einschmuggeln von Drogen zu verhindern.

4.

Wenn es die Behandlungsfortschritte erlauben, können die ehemaligen Süchtigen eine externe Arbeit annehmen. Die Freizeit muss jedoch im Heim verbracht werden.

5.

Nach einer bestimmten Bewährungsfrist erfolgt die endgültige Entlassung in die Gesellschaft. Die durch die Therapie entstandenen Kosten sind wenn möglich vom ehemaligen Drogensüchtigen zu decken. Texte afe la motion du 1 octobre 1990 Le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres fédérales, à titre de projet de loi, un catalogue de mesures en vue de résoudre le problème de la drogue. Ce catalogue s'inspirera du modèle suédois, qui a fait ses preuves, et il englobera les points suivants:

1.

Toute possession, tout commerce et toute consommation de drogues constituera un acte punissable. On ne fera pas de distinction entre les drogues «dures» et les drogues «douces».

2.

Les toxicomanes seront envoyés dans des établissements curatifs d'où il leur sera impossible de sortir par leur libre choix et où ils seront désintoxiqués par des spécialistes et devront se soumettre à une thérapie de réadaptation au travail.

3.

On ne tolérera nulle visite et nul congé de manière à ne pas compromettre le résultat de la thérapie et pour éviter que les drogues ne fassent leur apparition dans ces établissements.

4.

Si les progrès de la thérapie l'autorisent, les toxicomanes guéris pourront travailler à l'extérieur, mais ils devront passer tous leurs loisirs dans l'établissement qui les soigne.

5.

Après une période d'observation déterminée pendant laquelle ils devront faire leurs preuves, les toxicomanes guéris seront rendus à la vie normale. Dans la mesure du possible, le toxicomane guéri remboursera les frais que la thérapie aura occasionnés. Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Aubry, Blocher, Daepp, Dreher, Eisenring, Etique, Feigenwinter, Friderici Charles, Früh, Graf, Hari, Hess Otto, Hildbrand, Jeanneret, Kühne, Leuba, Massy, Neuenschwander, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Seiler Hanspeter, Stucky, Theubet, Wellauer (25) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Schweiz wird von der Drogenwelle überrollt. Vor allem in den Städten sind öffentliche Plätze zu wahren Drogenghettos verkommen. Herumliegende Fixerspritzen sind nicht nur ein allgemeines Aergernis, sondern bergen auch die Ansteckungsgefahr mit Aids in sich.

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2.

März 1992 N 251 Motion Scherrer Jürg Trotz Drogenanlaufstellen und «Fixerstüblis» beanspruchen die Drogensüchtigen immer mehr Raum. Selbst vor Kinderspielplätzen wird nicht haltgemacht Bereits mussten Spielplätze gesperrt werden, da die Gefahr gross ist, dass sich Kinder an einer infizierten Spritze mit dem Aids-Virus anstecken. Die Erfahrung zeigt, dass jede Liberalisierung in der Drogenfrage das Problem nicht löst, sondern im Gegenteil der Drogensucht Vorschub leistet Drogenanlaufstellen, Fixerstüblis und Spritzenbusse werden zwar regelmässig eröffnet, bald darauf jedoch wieder geschlossen, da diese Stellen mit Drogensüchtigen aus ganz Europa überschwemmt werden. Solche «Massnahmen» sind also reine Experimente, welche nachweisbar nicht zum Erfolg führen. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, sich am «Schwedenmodell» zu orientieren, weil der Erfolg der schwedischen Drogenpolitik offensichtlich ist Nach Auskunft des schwedischen Gesundheitsministeriums können nach der Therapie elf von dreizehn Drogensüchtigen als geheilt entlassen werden. Damit ist bewiesen, dass nur eine seriöse, auf Entwöhnung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft ausgerichtete Drogenpolitik zur Lösung eines immer grösser werdenden Problems taugt Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Mai 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 mai 1991 Der Bundesrat hat am 20. Februar 1991 ein Massnahmenpaket zur Verminderung der Drogenprobleme verabschiedet und damit das Engagement des Bundes, der Drogensucht und ihren Folgen entgegenzutreten, erhöht Zu diesem Zweck hat er die personellen und finanziellen Mittel des Bundesamtes für Gesundheitswesen erheblich verstärkt Der Kernpunkt dieser Massnahmen umfasst die Verstärkung der Prävention auf gesamtschweizerischer Ebene sowie die Hilfestellung für die Kantone bei deren Bemühungen im Bereich der Prävention und beim Ausbau von Betreuungs- und Behandlungsmöglichkeiten für drogenabhängige Menschen. Wichtige Dienstleistungen des Bundes in diesem Bereich sind der Ausbau der Forschung und der wissenschaftlichen Evaluation neuer Betreuungs- und Behandlungskonzepte; damit sollen fundierte Grundlagen für effektives Handeln geschaffen werden. Dazu gehört auch die systematische Auswertung von Erfahrung anderer Staaten, wie z. B. von Schweden. Aus Erfahrungen anderer Länder lassen sich sicher nützliche Impulse für die eigene Drogenpolitik ableiten. Modelle anderer Staaten lassen sich indessen wegen des spezifischen gesellschaftlichen Umfelds, in welchem sie zur Anwendung kommen, nicht ohne weiteres von einem Land auf ein anderes übertragen. Der Bundesrat ist der Ueberzeugung, dass die Verwirklichung der Ziele in den Bereichen der Prävention, Betreuung, Therapie und Forschung die vordringlichste Aufgabe darstellt Dazu bedarf es erheblicher Anstrengungen und einer intensiven Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden. Mit Ausnahme punktueller Aenderungen des Betäubungsmittelgesetzes, bedingt durch die vom Bundesrat beabsichtigten Ratifikationen der drei internationalen Abkommen im Drogenbereich, lassen sich die Ziele des Bundesrats ohne Aenderung der Gesetzgebung realisieren. Das Ersetzen von Strafen durch Massnahmen bei erstmals mit dem Gesetz in Konflikt geratenen Drogenkonsumenten sowie die Erhöhung des Mindestrafmasses für Drogenhandel werden gegenwärtig geprüft. Bei einer Einführung dieser Massnahmen wäre eine Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes nötig. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Scherrer Jürg: Das Drogenproblem in der Schweiz nimmt unaufhörlich zu. Das war der Grund, wieso ich vor ungefähr eineinhalb Jahren eine Motion eingereicht habe. Diese will den Bundesrat verpflichten, das Drogenproblem nach dem Vorbild des sogenannten Schwedenmodells anzugehen. Ich gehe kurz auf die Begründung ein, wie ich sie auch in der Motion schriftlich niedergelegt habe, um anschliessend noch einige Ergänzungen anzubringen. Jedes Land, das in der Drogenfrage liberal denkt und handelt, fördert den Drogenkonsum. Das ist in der Schweiz so, das war in den Niederlanden so, das ist in Frankreich, in Spanien und Portugal ebenfalls so. Es gibt also keinen Grund, Lösungen vorgaukeln zu wollen und gleichzeitig eine liberale Drogenpolitik zu betreiben. Ich kann mich mit der Antwort des Bundesrates auf meine Motion durchaus einverstanden erklären. Aber die Massnahmen, die der Bundesrat jetzt in die Wege geleitet hat, sind ja nur eine Ergänzung. Das Problem muss an der Wurzel gepackt und vor allem gesamtschweizerisch gelöst werden. Das Drogenproblem kantonal lösen wollen heisst sich in föderalistische Einzelheiten verzetteln; jeder Kanton macht gerade dann etwas, wenn er das Gefühl hat, er müsse handeln, aber es gibt keine einheitliche schweizerische Drogenpolitik. Man hat das kürzlich wieder gesehen: Da wurde der Zürcher Platzspitz geschlossen, die Drogensüchtigen haben sich zum Teil nach Bern verschoben, jetzt handelt die Stadt Bern und schliesst den Kocherpark. Ich frage mich, wo dann die Süchtigen morgen sind; dann geschieht in dieser oder jener Stadt wieder etwas, und so geht es endlos weiter; die Schraube dreht sich ohne Ende. Die Drogensüchtigen einzusperren, ist keine Lösung, sofern das Einsperren in einer Gefängnis- oder gar Zuchthausstrafe besteht. Hingegen will ich, dass wieder jeder Handel, Besitz und Konsum von Drogen strafbar wird. Es geht doch nicht an, dass Leute, seien es Händler oder Drogensüchtige, ein, zwei Gramm Heroin unter den Augen der Polizei transportieren und handeln können, ohne dass der Staat eingreift Es geht nicht an, dass ein Bundesrichter entscheidet, Haschisch sei eine ungefährliche Droge. Man weiss heute, dass Haschisch fast zwangsläufig zu härteren Drogen führt. Man weiss, dass Haschisch körperlich abhängig macht, und man weiss, dass Haschisch schwer gesundheitsschädigend ist-im Gegensatz zu Alkohol und Tabak beispielsweise, da ja immer wieder der Vergleich mit diesen Drogen herangezogen wird. Das einzige Mittel, um das Drogenproblem in der Schweiz zu lösen, ist das sogenannte Schwedenmodell. Herr Bundesrat, ich gehe mit Ihnen einig, dass das Schwedenmodell nicht ganz genau so, wie es dort praktiziert wird, auf die Schweiz übertragbar ist, das verlangt meine Motion auch nicht Meine Motion verlangt lediglich, dass man sich am Schwedenmodell orientiert. Das sieht folgendermassen aus: Jeder Drogenabhängige - egal, ob er nun Haschisch, Kokain, Heroin oder was sonst noch alles auf dem Markt ist konsumiert - kommt in eine Rehabilitations- und Wiedereingliederungsstätte. Da verbringt er ungefähr ein halbes Jahr und wird psychologisch betreut, bis er von der Drogensucht befreit ist. Wenn er diese erste Stufe durchlaufen hat, wird eine Arbeitsstelle für ihn gesucht Er wird nicht nur auf die Strasse gestellt wie bei uns, wo es heisst: Wir wünschen dir viel Glück, und hundert Meter weiter ist die Bahnhofunterführung, und dann geht es wieder von vorne los; nein, man muss ihm eine Arbeitsstelle beschaffen. Er wird arbeiten, muss aber seine Freizeit zur Kontrolle wieder im Rehabilitationsheim verbringen. Nach einer zweiten Phase, die er auch mit Bewährung durchlaufen haben muss, wird er in die Freiheit entlassen, aber auch wieder nur mit einer gesicherten Arbeitsstelle. Schweden hat damit die grössten Erfolge. Elf von dreizehn Drogenabhängigen können als geheilt entlassen werden. Selbst nach vier Jahren ist die Rückfallquote immer noch ungefähr nur 30 Prozent. Der Erfolg ist also da Der Drogenkonsum nimmt zu, das Problem ist nicht föderalistisch lösbar, und der Handlungsbedarf ist gegeben. Ich weiss, dass das Geld kostet, aber die volkswirtschaftlichen Verluste, die wir durch den illegalen Drogenkonsum erleiden der durch die jüngsten Bundesgerichtsentscheide zumindest teilweise legalisiert wird -, kommen uns weit teurer zu stehen, als wenn wir dieses Problem jetzt endlich einmal angehen. In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen.

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Motion Scherrer Jürg 252 N 2 mars 1992 M. Pidoux: Notre collègue, M. Scherrer Jürg, a dit et écrit des choses justes; malheureusement, il en a aussi affirmé qui ne sont pas tout àfait exactes. Dans notre pays, il existe une seule loi sur la drogue. Le problème est donc bien réglé sur le plan fédéral, mais, par définition, cette loi est appliquée de différentes manières. Par exemple, en Suisse alémanique, dans la ville où nous siégeons et dans celle de Zurich, on a appliqué la loi de façon très singulière. En effet, des théoriciens avaient même incité les autorités à ne plus appliquer la loi et à se comporter différemment Or, le laxisme ne peut jamais servir de modèle dans le domaine de la santé publique. Preuve en sont les expériences de Zurich et de Berne, qui ont été mauvaises, et qui contraignent les autorités à revenir à un peu plus de raison. Il est également important que le fédéralisme ait permis nombre d'expériences, bonnes et mauvaises, dans ce domaine. Je ne prétends pas qu'en Suisse romande, dans mon canton en particulier, nous trouvions la solution toute faite au fond de notre poche. Nous cherchons aussi comment éviter que des jeunes gens se tuent en consommant de la drogue. La nouvelle attitude du Conseil fédéral nous a beaucoup aidés et je tiens à exprimer ici mon respect à M. Cotti, conseiller fédéral, qui n'a pas suivi les bons conseils à la mode tendant à la décriminalisation de la drogue («Entkriminalisierung»), mais a tenu bon dans un certain nombre de secteurs. Keller Rudolf: Es sind schon einige Jahre ins Land gezogen, seit die Zürcher Kantonsratsfraktion unserer Partei für die Errichtung geschlossener Drogenkliniken eingetreten ist Wir haben das auch in einer Abstimmung in Zürich in die Tat umzusetzen versucht, doch war uns damals leider kein Erfolg beschieden. Hätte man frühzeitig Einhalt geboten, wäre die sogenannte Drogenwelle sehr wahrscheinlich nicht mit so grosser Wucht über unser Land hereingebrochen, wie wir das heute erleben müssen. Wir sind davon überzeugt, dass auf dem Weg der reinen Freiwilligkeit nichts oder zumindest nicht sehr viel passieren wird. Drogensüchtigen muss geholfen werden. Das geht für die Betroffenen nicht nur auf freiwilliger Basis, Druck ist auch vonnöten. Hilfe ist neben der Vorbeugung die vordringlichste Massnahme, die wir in die Tat umsetzen müssen. Wir stehen vorder erschreckenden Tatsache, dass die Zahl der Drogentoten laufend zunimmt 410 Menschen kamen 1991 in unserem Land durch Drogen ums Leben. Unzählige weitere Menschen leiden unter ihrer Sucht, ganz zu schweigen vom familiären und weiteren persönlichen Umfeld der Betroffenen. Wir müssen in unserem Land konsequent dazu übergehen, das Betäubungsmittelgesetz zu vollziehen. Wozu haben wir denn eigentlich diese Gesetze, wenn man nicht mehr gewillt ist, sie einzuhalten; wenn Kantone und zum Teil sogar Gemeinden sie zu unterlaufen beginnen? Wir als Politikerinnen und Politiker sollten zur Kenntnis nehmen, dass in den USA und in immer mehr europäischen Ländern eine restriktive Drogenpolitik eingeschlagen wird. Ich zitiere hierzu aus einem Artikel des «Aargauer Tagblattes» vom 14. Januar 1992: «Eine nachdrückliche Absage erteilt der aus dreizehn internationalen Experten bestehende Suchtstoff-Kontrollrat der Uno der in einigen Staaten zunehmend diskutierten Legalisierung aller Drogen, welche die Austrocknung des kriminellen Umfeldes des Drogenkonsums bezweckt Dies würde von potentiellen Konsumenten unzweifelhaft als eine Sanktionierung des Drogenmissbrauchs ausgelegt und möglicherweise einen explosionsartigen Anstieg des Drogenmissbrauchs mit all seinen Folgen nach sich ziehen.» Die Folgerung aus diesem Bericht ist die Forderung nach einer mehr oder weniger geschlossenen Drogenklinik, ganz ähnlich dem Konzept, das mit recht grossem Erfolg in Schweden praktiziert wird. Das bedeutet halt nun einmal, dass die betroffenen Menschen einige Zeit von ihrer Umwelt isoliert leben müssen. Der relativ grössere Erfolg, den die Schweden im Gegensatz zu anderen, liberalen Versuchen - bisher erzielen konnten, rechtfertigt die vom Motionär geforderten Massnahmen. Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi wird deshalb dieser Motion zustimmen. Es ist uns bewusst, dass diese Massnahmen viel Geld kosten, doch dürfen wir, wenn es darum geht, Menschenleben zu retten, nicht knauserig sein. Schliesslich wird wohl doch der volkswirtschaftliche Schaden, den das Drogenelend erwiesenermassen anrichtet, auf diese Art bedeutend gemildert werden können. Eines muss ich allerdings zugeben: Die Patentlösung ist auch das nicht Solange es nicht gelingt, den internationalen Drogenkartellen, die leider zum Teil auch in unserem Lande Unterstützung finden, an den Karren zu fahren, so lange bleibt das Drogenproblem aktuell -ja, leider sehr aktuell. Ich bitte Sie deshalb, die Motion zu überweisen. Bundesrat Cotti: Die Motion Scherrer Jürg scheint mir nicht geeignet, um vor dem Parlament eine breite drogenpolitische Diskussion zu entfachen. Ich muss Ihnen aber sagen: Das Bedürfnis, einmal im Parlament vertieft über diese Fragen zu sprechen, verspüre ich durchaus. Sie werden demnächst Gelegenheit haben, sich darüber zu unterhalten, wenn die Revision des Betäubungsmittelgesetzes - eine zwar sehr beschränkte Revision, welche mit dem längst fälligen Beitritt der Schweiz zu drei europäischen Konventionen im Zusammenhang steht - dem Parlament unterbreitet wird. Ich möchte mich deshalb heute nur ganz kurz zu diesen Fragen äussern. Es ist von Ihnen erwähnt worden, auch von Herrn Pidoux, dass niemand über ein Patentrezept in diesen Fragen verfügt Ich könnte diese Behauptung x-mal unterstreichen, vielleicht mit dem Hinweis - aber ich möchte nicht ironisch werden -, dass gar manche in diesem Land geglaubt haben und zum Teil immer noch glauben, über dieses Patentrezept zu verfügen. Wie sich die Resultate gewisser lokaler oder städtischer Politiken auswirken, kann jeder überprüfen. Abenteuer sind gerade in diesem Bereiche wirklich ungeeignet; nach wenigen Jahren stellen sich die Misserfolge ein, die geradezu vorprogrammiert waren. Ich möchte keine Beispiele erwähnen, aber - Herr Scherrer Jürg-Sie haben eines erwähnt Die Politik des Bundes zu dieser Frage ist Ihnen bekannt Sie ist absolut klar. An den gesetzlichen Grundlagen unserer Politik wird nicht gerüttelt, auch an den strafrechtlichen Grundlagen nicht Das mag bei gewissen Leuten nicht sehr populär sein, es ist aber dringend notwendig. Ich las vor kurzem gewisse Aussagen von zuständigen Ministern in Ländern, welche von der Frage genauso geplagt sind wie die Schweiz, Herr Scherrer Jürg. Es wurde gesagt, eine Strafbefreiung führe unweigerlich zu viel grösserem Konsum. Schliesslich sind wir auch den vielen Menschen in diesem Lande verpflichtet, welche von diesem Uebel, von dieser Krankheit, wenn Sie wollen, verschont geblieben sind. Aber damit ist natürlich nicht genug gesagt Sie kennen die letztes Jahr vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen. Es geht um eine wesentliche Verstärkung der Bundespräsenz in dieser Frage, um vermehrte nationale Prävention, um gewisse vertiefte Forschungsaufträge, die uns halt - sagen wir das ganz offen - besser aufklären und uns grössere Erkenntnisse gewinnen lassen können. Wir sind daran, diese verschiedenen Massnahmen in die Tat umzusetzen. Demnächst werden wir eine Verordnung über verstärkte Forschung erlassen. Es gilt auch, die Kantone in den Fragen der Betreuung der Drogenkranken zu unterstützen. Dabei - lassen Sie mich das sagen - besteht ohne Zweifel die Notwendigkeit, verstärkt Institutionen zwecks Entwöhnung und Abkehr von dieser Krankheit zu schaffen. Herr Scherrer Jürg - ich appelliere insbesondere an Sie -, es ist klar, dass bei der Betreuung in erster Linie die Kantone aufgerufen sind. Wenn wir beginnen würden, in dieser Frage kantonale Pflegeheime und vielleicht auch noch Spitäler zu unterstützen, würden wir eine Aufgabenteilung, die sich ganz klar aus der Verfassung ergibt, verletzen. Ich denke dennoch, dessen kann ich Sie versichern, an die Möglichkeit, vielleicht die Kantone in dieser schwierigen Aufgabe verstärkt zu unterstützen. Aber die prioritäre Aufgabe bleibt lokal, und der Bund kann diese lokale Aufgabe nicht übernehmen. Ein letztes Wort noch zur Frage der zwangsweisen Einweisung von Drogenkranken in diese Heime. Sie wissen, unsere Gesetzgebung erlaubt eine Einweisung ohne weiteres schon -- 3 of 5 -2. März 1992 N 253 Postulat Weder Hansjürg heute. Sie setzt aber ein minimales Einverständnis des Betroffenen voraus. Diese Möglichkeit im Strafrecht ist gegeben, und an der möchten wir in keiner Weise rütteln. Das Rezept zur Lösung dieser Fragen hat wohl niemand. Wir sind überzeugt - was die beschränkten Kompetenzen des Bundes betrifft-, den richtigen Weg zu gehen, und wir werden diesen Weg unbeirrt auch weitergehen. Deshalb wäre es eigentlich der Wunsch des Bundesrates, der Motion nicht zu entsprechen. Ich möchte aber sagen, dass die einzelnen wichtigen Inhalte der Motion in die Ueberlegungen des Bundesrates einbezogen werden. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen

31.

Stimmen

85.

Stimmen #ST# 90.790 Postulat Weder Hansjürg Pensionskassengelder für den Wohnungsbau Construction de logements financée au moyen des fonds des caisses de retraite Wortlaut des Postulates vom 3. Oktober 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht über die Möglichkeit des Einsatzes von Geldern der Pensionskassen zugunsten des Wohnungsbaus vorzulegen. Dabei sind insbesondere die folgenden Probleme abzuklären:

1.

Einsatz von Pensionskassengeldern für den allgemeinen Wohnungsbau (Mietwohnungen) via Darlehensgewährung;

2.

Wohnungsbau für den Eigenbedarf durch die Versicherten der entsprechenden Pensionskassen;

3.

Aufhebung des «Bundesbeschlusses über Anlagevorschriften für Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und für Versicherungseinrichtungen»;

4.

Wahrung der Rechte der übrigen Versicherten, deren Rentenerwartungen nicht durch die Kreditgewährung zugunsten des Wohnungsbaues geschädigt werden dürfen. Texte du postulat du 3 octobre 1990 Le Conseil fédéral est invité à soumettre au Parlement un rapport relatif à la possibilité d'affecter des fonds des caisses de retraite à la construction de logements. Ce rapport prendra notamment en compte les problèmes suivants:

1.

affectation de fonds des caisses de retraite à la construction de logements en général (logements loués) sous forme d'octroi de prêts;

2.

construction de logements pour le propre usage des assurés de ces caisses de retraite;

3.

abrogation de l'arrêté fédéral concernant des dispositions en matière de placement pour les institutions de prévoyance professionnelle et pour les institutions d'assurance;

4.

sauvegarde des droits des autres assurés dont les expectatives en matière de rentes ne peuvent être menacées par l'octroi de crédits à la construction de logements. Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Jaeger, Kühn, Maeder, Müller-Aargau, Widmer, Wiederkehr, Zwygart (9) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. November 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 novembre 1990

1.

Grundsätzlich kann es im Rahmen der Alters-, (-unterlassenen- und Invalidenvorsorge im Sinne von Artikel 34quater der Bundesverfassung - namentlich Absatz 6 - weniger darum gehen, mit den Geldern der beruflichen Vorsorge den allgemeinen Wohnungsbau zu fördern, sondern vielmehr darum, den Zugang der Versicherten zu selbstbenutztem Wohneigentum oder die Belastung dieses Wohneigentums mit Fremdkapital zu erleichtern. Die Förderung von Wohngenossenschaften kann nur mittelbar und insofern in Betracht fallen, als sie ihren Mitgliedern zu Wohneigentum verhelfen. Die Vorsorgeeinrichtungen können aufgrund der geltenden Anlagevorschriften bis zu 100 Prozent ihres Vermögens in Form von Darlehen und bis zu 75 Prozent in Form von Grundpfandtiteln anlegen. Der Zwang zur Anlage in bestimmten Anlagebereichen ist schon deshalb problematisch, weil der Bund damit auch die Verantwortung für entsprechende Anlagerisiken übernehmen müsste. Zudem ist festzuhalten, dass beim Wohnungsbau weniger die Kreditbeschaffung ein Problem darstellt, sondern vielmehr die schlechten Renditenaussichten infolge hoher Erstellungskosten (Bodenpreise, Baukosten, Kreditkosten) sowie mangelnder verfügbarer Boden. Wohnungsbedarf und Entwicklung der Versicherungsvermögen verlaufen ferner nicht zwingend parallel, weshalb die Verknüpfung dieser beiden Grossen beispielsweise durch den Zwang, einen bestimmten Prozentsatz des Vermögens für Hypothekardarlehen zur Verfügung zu stellen, nicht sinnvoll ist Im Rahmen der angelaufenen Revision der Regelung über die Wohneigentumsförderung wird allerdings geprüft, ob auch Anteilscheine von Wohngenossenschaften unter bestimmten Voraussetzungen durch Gelder der beruflichen Vorsorge finanziert werden könnten.

2.

Der Bundesrat wird - wie in der Frühjahrssession 1990 zu den parlamentarischen Initiativen Spoerry und Kündig beschlossen - in der zweiten Hälfte 1991 den eidgenössischen Räten eine Botschaft mit Gesetzentwurf unterbreiten, der die Regelung der Wohneigentumsförderung im Rahmen der zweiten Säule wesentlich verbessert

3.

Die Aufhebung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1989 über die Anlagevorschriften für Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und für Versicherungseinrichtungen (BBAV) wäre schon deshalb problematisch, weil dieser Beschluss nicht nur Einschränkungen, sondern auch neue Möglichkeiten für die Anlage der Vorsorgegelder geschaffen hat, so hinsichtlich der Anlage in ausländische Grundstücke und in Aktien von Gesellschaften im Ausland. Ebenso wichtig erscheint, dass mit diesem Beschluss bezüglich der Bewertung der Grundstücke der Vorsorgeeinrichtungen eine Versachlichung und Vereinheitlichung möglich wurden. Gegen die vorzeitige Aufhebung des BBAV spricht zudem das Gebot der Rechtssicherheit Eine ständige Aenderung der Rechtslage würde zu einer unzumutbaren Unsicherheit im Bereich der Vermögensanlage führen. Die Anlagepolitik ist grundsätzlich langfristig konzipiert Die bis zum Auslaufen des Bundesbeschlusses bevorstehenden vier Jahre sind für die Vorsorgeeinrichtungen zumutbar, zumal der Beschluss aufgrund der verschiedenen Ausnahmebestimmungen flexibel angewendet werden kann. So wird keine Einrichtung bei Ueberschreitung der Maximalquote gezwungen, Grundstücke zu verkaufen. Ferner werden die Anlagen in Grundstücke im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 BBAV von der Begrenzung ausgenommen, und schliesslich können die Aufsichtsbehörden gemäss Artikel 6 BBAV während drei Jahren Ueberschreitungen der Anlagelimiten zulassen. Für eine Aufhebung des Beschlusses müsste eine dringende Notwendigkeit gegeben sein, die sich nur aufgrund einwandfreier Fakten belegen liesse. Diese Grundlagen fehlen aber aufgrund der erst kurzen Wirkungsdauer des Beschlusses. Der Bundesrat wird jedoch die Entwicklung in diesem Bereich aufmerksam weiterverfolgen.

4.

Es versteht sich von selbst, dass eine Vorsorgeeinrichtung die Gleichbehandlung der Versicherten auch bezüglich der

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Scherrer Jürg Massnahmen zur Lösung des Drogenproblems Motion Scherrer Jürg Lutte contre la drogue. Programme d'action In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.752 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 02.03.1992 - 14:30 Date Data Seite 250-253 Page Pagina Ref. No 20 020 951 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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