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Verwaltungsbehörden 14.12.1990 90.796
14. Dezember 1990Deutsch9 min
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Motion Zwygart 2428 N 14 décembre 1990 #ST# 90.775 Motion Rechsteiner Schaffung von Informationsrechten Droit du citoyen à l'information Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Schaffung von Informationsrechten der Bürgerinnen und Bürger im schweizerischen Recht eingehend zu prüfen und den eidgenössischen Räten eine Vorlage für die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu unterbreiten. Texte de la motion du 3 octobre 1990 Le Conseil fédéral est chargé d'étudier de manière approfondie l'inscription dans la législation du droit à l'information en faveur des citoyennes et citoyens, et de soumettre aux Chambres fédérales une proposition visant la création des bases légales nécessaires. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin Ursula, Béguelin, Bodenmann, Braunschweig, Brügger, Bundi, Danuser, Eggenberger Georges, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Ledergerber, Leuenberger Moritz, Matthey, Mauch Ursula, Neukomm, Ott, Pitteloud, Reimann Fritz, Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Züger (27) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Es sollte heute unbestritten sein, dass das Prinzip der Oeffentlichkeit und der Zugänglichkeit der relevanten Informationen eine der entscheidenden Voraussetzungen der Demokratie ist. Der Grundsatz ist im schweizerischen Recht nur ungenügend verwirklicht, nachdem nach wie vor das Prinzip der Geheimhaltung dominiert (z. B. über die Geheimnisartikel des StGB). Die im Datenschutzgesetz vorgesehenen Auskunftsund Einsichtsrechte bilden hierzu nur ein ungenügendes Korrektiv, weil sie die Zugänglichkeit höchstens hinsichtlich derjenigen Daten gewährleisten, welche die die Auskunft beanspruchende Person persönlich betreffen. Es drängt sich auf, auch für das schweizerische Recht die Schaffung von Informationsrechten zu prüfen und in geeigneter Form auf dem Weg der Gesetzgebung vorzuschlagen. Andere Länder (insbesondere Schweden und die USA mit dem «freedom of information act» bzw. dem «right to know») haben mit dem Oeffentlich-keitsprinzip seit längerem gute Erfahrungen gemacht. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. November 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 novembre 1990 Durch zwei Motionen (80.544 Informanten und Journalisten, Rechtsstellung; Binder; 80.467 Aktenklassifizierung und öffentliche Meinung; Jelmini) wurde der Bundesrat 1982 beauftragt, bestimmte Aspekte des Informations- und Geheimhaltungsrechts zu überprüfen. Der Bundesrat setzte daraufhin für den Teilaspekt der Ueberprüfung des Geheimhaltungsrechts und der Geheimhaltungspraxis der Bundesverwaltung eine Arbeitsgruppe «Oeffentlichkeit und Geheimhaltung» ein. Diese lieferte ihren Bericht im Juli 1986 ab. Der Bundesrat nahm am 1. Juli 1987 von diesem Bericht Kenntnis und legte das weitere Vorgehen fest. Hierbei beauftragte er die Bundeskanzlei, aufgrund des Schlussberichts der Arbeitsgruppe im Bereich Information aus der Bundesverwaltung Vorschläge zu unterbreiten. Ein in der Folge ausgearbeiteter erster Entwurf «Weisungen über die Auskunfterteilung und die Akteneinsicht in Bundesangelegenheiten» wurde von der Verwaltung mit Skepsis aufgenommen. In der Zwischenzeit hat eine neue interdépartementale Arbeitsgruppe «Akteneinsichtskonferenz» unter Federführung der Bundeskanzlei am 18. September 1990 ihre Arbeit aufgenommen. Das Ziel dieser Arbeitsgruppe wird sein, die unterschiedlichen Regelungen zu koordinieren und harmonisieren. Sie soll ihre Anträge bis Ende Jahr abliefern. Schriftliche Erklärung des E'undesrates Déclaration écrite du Consßil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion Rechsteiner in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 90.796 Motion Zwygart Eisenbahn-Langtunnel in Ligerz Tunnel ferroviaire contournant Gléresse Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, für den Doppelspurausbau im Rahmen der «Bahn 2000» auf der Strecke La Neuveville-Twann einen Langtunnel p anen zu lassen, damit nicht nur Ligerz, sondern auch die Weiler Schafis und Bipschal geschont werden. Nur so ist es mogi eh, dass ein landschafts- und ortsbildschutzverträgliches Projekt entsteht. Texte de la motion du 3 octobre 1990 Dans la perspective du dédoublement de la voie ferrée entre Douanne et La Neuveville, dédoublement prévu dans le cadre de RAIL 2000, le Conseil fédéral est chargé de faire établir les plans d'un long tunnel ferroviaire qui contournerait le village de Gléresse mais aussi les hameaux de Chavannes et de Bipschal. Ce projet est le seul moyen de préserver le site et le paysage. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Bonny, Daepp, Dietrich, Dünki, Fierz, Günter, Hafner Rudolf, Haller, Herczog, Kohler, Kühn, Loretan, Luder, Maeder, Reimann Fritz, Ruf, Schwab, Seiler Hanspeter, Vollmer, Weder-Basel, Wyss William (22) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Das linke Bielerseeufer mit seiner harmonischen Rebberglandschaft sowie den weitgehend intakten und historisch wertvollen Ortsbildern (Tüscherz, Twann, Wingreis, Bipschal, Ligerz, Schafis) wurde vom Bundesrat als Landschaft von nationaler Bedeutung erklärt (Aufnahme ins erste Bundesinventar BLN, 1977). Die erwähnten 3emeinden und Weiler wurden zudem in das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgenommen. Aus dieser Landschaft sticht ügerz heraus, welches über ein weitgehend unverändertes Dorfbild mit gut erhaltenen Gebäuden aus dem 16. bis
Erwägungen
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Jahrhundert verfügt. Das aufgelegte Projekt eines Doppelspurausbaus sieht nur eine Umfahrung des Dorfkorns von Ligerz vor. Der direkt am See gelegene Weiler Bipschal sowie der zu La Neuveville gehörende Weiler Schafis werden nicht geschont. Zwei Bahnübergänge würden die Staatsstrasse queren, was für eine Neuplanung unbefriedigend ist, trotz der Autobahn N 5. Diese massiven Eingriffe würden zu einer Umklammerung von Ligerz führen. Massive Eingrilfe führten zu vielen negativen Auswirkungen wie Landverlust, Lärmbelastungen und Eingriffe ins Rebgelände. Von den höheren finanziellen Aufwendungen braucht man nicht zurückzuschrecken, wenn man daran denkt, dass dieser Eingriff für immer bestehenbleibt. Ligerz hat bei der Autobahn lange gekämpft. Die mit dem langen N-5-Strassentunnel in Aussicht stehende Entlastung von Schafis, Ligerz und Bip-- 1 of 3 -14. Dezember 1990 N 2429 Postulat der LdU/EVP-Fraktion schal und der Erhaltung eines Stücks wertvoller Landschaft darf durch einen Kurztunnel der Eisenbahn nicht zunichte gemacht werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. November 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 novembre 1990 Gemäss Bundesverfassung und Eisenbahngesetz unterstehen Bau und Betrieb der Eisenbahnen der Aufsicht des Bundesrates bzw. des EVED. Laut Artikel 31 Geschäftsreglement des Nationalrates dürfen Motionen weder in an den Bundesrat übertragene Bereiche eingreifen noch auf einen in gesetzlich geordnetem Verfahren zu treffenden Verwaltungsakt einwirken. Aus formellen Gründen kann die Motion nicht in dieser Form entgegengenommen werden. Materiell weist der Bundesrat darauf hin, dass gegenwärtig unter der Federführung des für das Projekt zuständigen Bundesamtes für Verkehr (Bav) das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren durchgeführt wird. Das heisst, dass das Bav gestützt auf das Ergebnis der Einigungsverhandlungen mit den Einsprechern und die Vernehmlassung des Kantons Bern die betroffenen Bundesstellen anhört. Anschliessend erhalten die SBB Gelegenheit, sich zum Ergebnis der Anhörung zu äussern. Das Bav wird, soweit nötig, Beweise erheben und zwischen den Parteien zu vermitteln versuchen. In der Folge prüft das Bav das Projekt auf seine Vereinbarkeit mit den massgebenden rechtlichen Bestimmungen. Daraus ergibt sich, dass sich das Bav zurzeit weder für eine Variante «Kurztunnel» noch gegen eine Variante «Langtunnel» entschieden hat. Sollte die umfassende Prüfung des Projekts ergeben, dass die Vorlage Anpassungen bedarf, wird das Bav die entsprechenden Projektänderungen von den SBB verlangen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 90.707 Postulat Segmüller Rahmenkreditfür Umweltmassnahmen in Entwicklungsländern Sauvegarde de l'environnement dans le tiers monde. Crédit de programme Wortlaut des Postulates vom 20. September 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Eröffnung eines zusätzlichen Rahmenkredits für Umweltmassnahmen gegenüber Entwicklungsländern zu prüfen. Texte du postulat du 20 septembre 1990 Le Conseil fédéral est invité à examiner l'ouverture d'un crédit de programme complémentaire concernant des mesures de sauvegarde de l'environnement dans le tiers monde. Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Schonung der Umwelt wird im In- und Ausland wachsende Aufmerksamkeit zuteil. Auch die Schweiz muss in Ergänzung zu ihrer internen Umweltpolitik vermehrt auf internationaler Ebene aktiv werden, damit die globalen ökologischen Fragen (Ozonschicht, Treibhauseffekt, Abfallentsorgung usw.) einer wirksamen Lösung näher gebracht werden können. Die Entwicklungsländer mit ihren finanziell und technisch schlechteren Ausstattungen stellen dabei ein besonderes Problem dar. Verschiedene Anfragen aus Entwicklungsländern um technische und finanzielle Unterstützung seitens der Schweiz, z. B. im Entsorgungsbereich, belegen das Bedürfnis nach einer Verstärkung der schweizerischen Umweltmassnahmen gegenüber den Entwicklungsländern. Die vier Rahmenkredite für Entwicklungszusammenarbeit (technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe, wirtschaftsund handelspolitische Massnahmen, humanitäre Hilfe, Kapitalbeteiligungen an den Entwicklungsbanken) bieten nur ungenügend Spielraum für die vom Bundesrat verschiedentlich skizzierte ökologische Aussenpolitik der Schweiz. Insbesondere lassen auch die beiden in diesem Jahr diskutierten Rahmenkredite über technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sowie über wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen praktisch keinen Raum für neue Aktionen. Auf der Durchführungsebene ist ebenfalls nach neuen Mitteln und Wegen zu suchen, um die Umweltmassnahmen nicht nur über multilaterale Kanäle abzuwickeln, sondern ergänzend dazu weiterhin und vermehrt auch auf bilateraler Basis durchziehen zu können. Entscheidend für einen effizienten Einsatz der Mittel aus einem allfälligen Rahmenkredit für Umweltmassnahmen ist die Schaffung der notwendigen personellen und administrativen Rahmenbedingungen. Dabei ist für die Abwicklung der bilateralen Massnahmen auch vermehrt Durchführungskapazität ausserhalb der Verwaltung (Hilfswerke, Universitäten, Privatwirtschaft) zu suchen. Aus diesen Ueberlegungen heraus drängt es sich auf, die Möglichkeiten eines neuen, zusätzlichen Rahmenkredits für Umweltmassnahmen gegenüber Entwicklungsländern zu prüfen. Diese Frage fügt sich nahtlos in den Auftrag des Ständerates nach einem departementsübergreifenden Leitbild für die künftigen Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz ein. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.717 Postulat der LdU/EVP-Fraktion Uno-Beitritt Postulat du groupe Adl/PEP Adhésion a I'ONU Wortlaut des Postulates vom 24. September 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, auf wann Volk und Ständen eine Vorlage betreffend den Beitritt der Schweiz zur Uno unterbreitet werden soll. Texte du postulat du 24 septembre 1990 Le Conseil fédéral est invité à examiner la question suivante: quand un projet relatif à l'adhésion de la Suisse à l'ONU serat-il soumis au peuple et aux cantons? Sprecher-Porte-parole: Widmer Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Zwygart Eisenbahn-Langtunnel in Ligerz Motion Zwygart Tunnel ferroviaire contournant Gléresse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.796 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.12.1990 - 08:00 Date Data Seite 2428-2429 Page Pagina Ref. No 20 019 335 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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