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Entscheid

90-796

Verwaltungsbehörden 14.12.1990 90.796

14. Dezember 1990Deutsch9 min

Source admin.ch

Erwägungen

18.

Jahrhundert verfügt. Das aufgelegte Projekt eines Doppelspurausbaus sieht nur eine Umfahrung des Dorfkorns von Ligerz vor. Der direkt am See gelegene Weiler Bipschal sowie der zu La Neuveville gehörende Weiler Schafis werden nicht geschont. Zwei Bahnübergänge würden die Staatsstrasse queren, was für eine Neuplanung unbefriedigend ist, trotz der Autobahn N 5. Diese massiven Eingriffe würden zu einer Umklammerung von Ligerz führen. Massive Eingrilfe führten zu vielen negativen Auswirkungen wie Landverlust, Lärmbelastungen und Eingriffe ins Rebgelände. Von den höheren finanziellen Aufwendungen braucht man nicht zurückzuschrecken, wenn man daran denkt, dass dieser Eingriff für immer bestehenbleibt. Ligerz hat bei der Autobahn lange gekämpft. Die mit dem langen N-5-Strassentunnel in Aussicht stehende Entlastung von Schafis, Ligerz und Bip-- 1 of 3 -14. Dezember 1990 N 2429 Postulat der LdU/EVP-Fraktion schal und der Erhaltung eines Stücks wertvoller Landschaft darf durch einen Kurztunnel der Eisenbahn nicht zunichte gemacht werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. November 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 novembre 1990 Gemäss Bundesverfassung und Eisenbahngesetz unterstehen Bau und Betrieb der Eisenbahnen der Aufsicht des Bundesrates bzw. des EVED. Laut Artikel 31 Geschäftsreglement des Nationalrates dürfen Motionen weder in an den Bundesrat übertragene Bereiche eingreifen noch auf einen in gesetzlich geordnetem Verfahren zu treffenden Verwaltungsakt einwirken. Aus formellen Gründen kann die Motion nicht in dieser Form entgegengenommen werden. Materiell weist der Bundesrat darauf hin, dass gegenwärtig unter der Federführung des für das Projekt zuständigen Bundesamtes für Verkehr (Bav) das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungsverfahren durchgeführt wird. Das heisst, dass das Bav gestützt auf das Ergebnis der Einigungsverhandlungen mit den Einsprechern und die Vernehmlassung des Kantons Bern die betroffenen Bundesstellen anhört. Anschliessend erhalten die SBB Gelegenheit, sich zum Ergebnis der Anhörung zu äussern. Das Bav wird, soweit nötig, Beweise erheben und zwischen den Parteien zu vermitteln versuchen. In der Folge prüft das Bav das Projekt auf seine Vereinbarkeit mit den massgebenden rechtlichen Bestimmungen. Daraus ergibt sich, dass sich das Bav zurzeit weder für eine Variante «Kurztunnel» noch gegen eine Variante «Langtunnel» entschieden hat. Sollte die umfassende Prüfung des Projekts ergeben, dass die Vorlage Anpassungen bedarf, wird das Bav die entsprechenden Projektänderungen von den SBB verlangen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 90.707 Postulat Segmüller Rahmenkreditfür Umweltmassnahmen in Entwicklungsländern Sauvegarde de l'environnement dans le tiers monde. Crédit de programme Wortlaut des Postulates vom 20. September 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Eröffnung eines zusätzlichen Rahmenkredits für Umweltmassnahmen gegenüber Entwicklungsländern zu prüfen. Texte du postulat du 20 septembre 1990 Le Conseil fédéral est invité à examiner l'ouverture d'un crédit de programme complémentaire concernant des mesures de sauvegarde de l'environnement dans le tiers monde. Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Schonung der Umwelt wird im In- und Ausland wachsende Aufmerksamkeit zuteil. Auch die Schweiz muss in Ergänzung zu ihrer internen Umweltpolitik vermehrt auf internationaler Ebene aktiv werden, damit die globalen ökologischen Fragen (Ozonschicht, Treibhauseffekt, Abfallentsorgung usw.) einer wirksamen Lösung näher gebracht werden können. Die Entwicklungsländer mit ihren finanziell und technisch schlechteren Ausstattungen stellen dabei ein besonderes Problem dar. Verschiedene Anfragen aus Entwicklungsländern um technische und finanzielle Unterstützung seitens der Schweiz, z. B. im Entsorgungsbereich, belegen das Bedürfnis nach einer Verstärkung der schweizerischen Umweltmassnahmen gegenüber den Entwicklungsländern. Die vier Rahmenkredite für Entwicklungszusammenarbeit (technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe, wirtschaftsund handelspolitische Massnahmen, humanitäre Hilfe, Kapitalbeteiligungen an den Entwicklungsbanken) bieten nur ungenügend Spielraum für die vom Bundesrat verschiedentlich skizzierte ökologische Aussenpolitik der Schweiz. Insbesondere lassen auch die beiden in diesem Jahr diskutierten Rahmenkredite über technische Zusammenarbeit und Finanzhilfe sowie über wirtschafts- und handelspolitische Massnahmen praktisch keinen Raum für neue Aktionen. Auf der Durchführungsebene ist ebenfalls nach neuen Mitteln und Wegen zu suchen, um die Umweltmassnahmen nicht nur über multilaterale Kanäle abzuwickeln, sondern ergänzend dazu weiterhin und vermehrt auch auf bilateraler Basis durchziehen zu können. Entscheidend für einen effizienten Einsatz der Mittel aus einem allfälligen Rahmenkredit für Umweltmassnahmen ist die Schaffung der notwendigen personellen und administrativen Rahmenbedingungen. Dabei ist für die Abwicklung der bilateralen Massnahmen auch vermehrt Durchführungskapazität ausserhalb der Verwaltung (Hilfswerke, Universitäten, Privatwirtschaft) zu suchen. Aus diesen Ueberlegungen heraus drängt es sich auf, die Möglichkeiten eines neuen, zusätzlichen Rahmenkredits für Umweltmassnahmen gegenüber Entwicklungsländern zu prüfen. Diese Frage fügt sich nahtlos in den Auftrag des Ständerates nach einem departementsübergreifenden Leitbild für die künftigen Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz ein. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.717 Postulat der LdU/EVP-Fraktion Uno-Beitritt Postulat du groupe Adl/PEP Adhésion a I'ONU Wortlaut des Postulates vom 24. September 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen, auf wann Volk und Ständen eine Vorlage betreffend den Beitritt der Schweiz zur Uno unterbreitet werden soll. Texte du postulat du 24 septembre 1990 Le Conseil fédéral est invité à examiner la question suivante: quand un projet relatif à l'adhésion de la Suisse à l'ONU serat-il soumis au peuple et aux cantons? Sprecher-Porte-parole: Widmer Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen eine schriftliche Antwort.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Zwygart Eisenbahn-Langtunnel in Ligerz Motion Zwygart Tunnel ferroviaire contournant Gléresse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.796 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.12.1990 - 08:00 Date Data Seite 2428-2429 Page Pagina Ref. No 20 019 335 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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