90-807
Verwaltungsbehörden 21.06.1991 90.807
21. Juni 1991Deutsch10 min
Source admin.ch
Motion Auer 1324 N 21 juin 1991 mehr zur Begründung für die aktuelle Politik des Bundesrates herangezogen werden. Bereits die Diskussionen um europäische Integration zeigten auf, dass die Neutralitätspolitik einer vertieften Diskussion unterzogen werden und aktuellen weltpolitischen Herausforderungen angepasst werden sollte, gerade in Berücksichtigung auch der Entwicklung im Golfkrieg nach dem Waffenstillstand. Die Neutralität als flexible Konzeption müsste zu einem Instrument der Friedensgestaltung fortentwickelt werden. Neutralitätsrecht kann sich in Anbetracht der heutigen Kriegsführung nicht mehr am klassischen Kriegsrecht des 19. Jahrhunderts orientieren. Friedenserhaltung und Konfliktverhütung müssten heute die Grundkonzeption der Neutralität ausmachen, wie sie geläufig im Begriff der Neo-Neutralität verstanden wird. Hierin könnte sich die Schweiz aus ihrer klassischen Politik des Abseitsstehen, welche heute ja allgemein als nicht mehr haltbar verstanden wird, durch ein kooperatives Vorgehen der Neutralen für den Frieden befreien. Die Schweiz müsste intensiver an der Förderung und dem Aufbau neuer Institutionen einer kooperativen Existenzsicherungspolitik mitwirken, wie sie beispielsweise die Uno durch die Schaffung einer Behörde für die Konflikt-Früherkennung und -Prävention (Office for Research and Collection of Information) auf der Grundlage einer umfassenden Neudefinition des Sicherheitsbegriffs beim Generalsekretariat errichtet hat. Die Schweiz sollte im Rahmen der Diskussion um ein neues KSZE-Mandat die Gelegenheit benutzen, durch eine konstruktive Politik einer kooperativen Konfliktabschätzung, -Verhütung und friedlichen Streitbeilegung zum Durchbruch zu verhelfen. Eine zentrale Aufgabe existiert schliesslich auch im Abrüstungsprozess. Die Schweiz könnte auf der Grundlage einer neuen Neutralitätspolitik in verschiedenen Bereichen, wie Forschung, Gute Dienste und Vermittlung Wesentliches beitragen. Voraussetzung wäre allerdings, dass auch die gesellschaftlichen Aussenbeziehungen der Schweiz neutralitätspolitisch mitgestaltet würden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Mai 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 mai 1991 Der Bundesrat hat schon mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass Aenderungen im internationalen Umfeld und im aussenpolitischen Verhalten anderer Staaten unvermeidliche Rückwirkungen auf die schweizerische Neutralität und die Definition unserer Aussenpolitik haben. Gegenwärtig beeinflussen vor allem die europäische Integration, die politischen Veränderungen in Mittelosteuropa sowie die Erstarkung des Sanktionensystems der Vereinten Nationen die Bedeutung der schweizerischen Neutralität. Angesichts dieser Herausforderungen hält der Bundesrat eine grundsätzliche Klärung der Frage des zukünftigen Stellenwertes der dauernden Neutralität für die Schweiz, für Europa und die Welt für erforderlich. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat daher im März 1991 eine Studiengruppe verwaltungsexterner und verwaltungsinterner Personen mit einer vertieften Analyse der verschiedenen mit der Neutralität und der Führung unserer Aussenpolitik verbundenen Aspekte beauftragt. Diese Studiengruppe wird ihre Erkenntnisse noch im Verlaufe dieses Jahres dem Bundesrat zur Kenntnis bringen. In der Folge wird der Bundesrat dem Parlament einen Bericht über die Neutralität vorlegen. Darin wird er auch auf die in diesem Vorstoss aufgeworfenen Fragen eingehen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 90.807 Motion Auer Impulsprogramm zur Förderung des akademischen Nachwuchses Mesures propres à assurer la relève universitaire Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, ein Impulsprogramm zur Förderung des akademischen Nachwuchses zu schaffen. In Zusammenarbeit mit den Hochschulen und deren Träger soll der Bund ein auf sechs bis acht Jahre befristetes Programm schaffen, welches die bereits bestehenden Fördernngsmassnahmen des Schweizerischen Nationalfonds verstärkt und ergänzt. Mit neuen Stellen an den Hochschulen sollen die bestqualifizierten Nachwuchsforscher und -lehrerzur Fortsetzung einer Hochschulausbildung nach dem Doktorat (auf Habilitationsniveau) angehalten und u. a. deren Teilnahme an internationalen Graduiertenkollegien gefördert werden. Ferner sollen auch neue Doktorandenstellen geschaffen werden, um die Rekrutierungsbasis der Nachwuchskandidaten entscheidend zu erweitern. Texte de la motion du 4 octobre 1990 Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un train de mesures propres à assurer la relève universitaire. En collaboration avec les universités et les collectivités responsables, la Confédération est appelée à lancer un programme limité à six ou huit ans, qui renforce et complète les mesures d'encouragement du Fonds national suisse. Grâce à la création de nouveaux postes dans les universités, les jeunes chercheurs et enseignants hautement qualifiés doivent être incités à poursuivre une formation universitaire après le doctorat (au niveau de l'habilitation) et à participer notamment à des colloques postgrade. En outre, il convient également de créer des postes pour des candidats au doctorat, afin d'élargir considérablement la base de recrutement. Mitunterzeichner - Cosignataires: Burckhardt, Cincera, Eppenberger Susi, Fischer-Seengen, Giger, Loretan, Scherrer, Spalti, Stucky, Zwingli (10) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In den Planungsperioden 1992-1995 und 1996-2000 der Schweizer Hochschulen werden altersbedingt insgesamt 500-600 Professorenrücktritte erfolgen. Diese Rücktrittswelle stellt die Schweizer Hochschulen vor sehr schwierige Probleme, falls das Potential qualifizierter Schweizer Kandidaten innert nützlicher Frist nicht gezielt erhöht werden kann. Da die umliegenden Länder vor gleichen Problemen stehen, kann in vielen Disziplinen kaum noch auf zusätzliche ausländische Professoren gezählt werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. März 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mars 1991
Erwägungen
1.
Es besteht kein Zweifel, dass die Förderung des akademischen Nachwuchses ein zentrales Anliegen unserer Forschungs- und Hochschulpolitik bilden muss. Allein zwischen 1992-1995 treten etwa 270 Professoren an unseren Hochschulen in den Ruhestand. Eine konsequente Nachwuchsförderung ist deshalb unerlässlich.
2.
Die Bundesbehörden haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit schon bisher diesem Aspekt ihre grosse Aufmerksamkeit geschenkt. Wir erinnern insbesondere an die von den eidgenössischen Räten 1990 beschlossenen Sondermassnahmen zugunsten der universitären Weiterbildung sowie zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereiche der -- 1 of 3 -21. Juni 1991 N 1325 Motion Widrig Hochschulen sowie zur Förderung der Mobilität, die wir mit der Botschaft vom 17. September 1990 beantragt haben. Am 9. Januar 1991 hat der Bundesrat die Botschaft über die Förderung der wissenschaftlichen Forschung in den Jahren 1992-1995 und eine konzertierte Aktion Mikroelektronik Schweiz verabschiedet. Darin enthalten sind, neben den höheren Nationalfondsbeiträgen, auch 357 Millionen Franken für
6.
Schwerpunktprogramme, die letztlich auch der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen.
3.
Für den Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung besitzt die Nachwuchsförderung eine zentrale Bedeutung. In seinem Mehrjahresplan 1992-1995 will er 8 bis 10 Prozent seiner jährlichen Gesamtmittel für diese Aufgabe einsetzen.
4.
Inwieweit ausserhalb der bereits bestehenden Förderungsinstrumente des Bundes ein zusätzliches Impulsprogramm zur Förderung des akademischen Nachwuchses notwendig ist, bedarf einer eingehenden Abklärung, in die auch die Kantone einzubeziehen sind. Diese Abklärung kann nicht gesondertgeschehen, sondern hat im Rahmen der Vorbereitung der Botschaft über die Kredite für die nächste Beitragsperiode nach dem Hochschulförderungsgesetz zu geschehen, die im Gang ist. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 90.906 Motion Widrig Ergänzende Untersuchungen Sanasilva im Zusammenhang mit den Sturmschäden 1990 Dégâts aux forêts en 1990. Nouvelles études Sanasilva Wortlaut der Motion vom 29. November 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Sanasilva-Waldschadenerfassung 1991 ergänzende Untersuchungen in bezug auf Stammfäule und Kronenzustand in Sturmschädenflächen zu veranlassen. Texte de la motion du 29 novembre 1990 Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre du recensement Sanasilva 1991 des dégâts aux forêts, de faire effectuer des études complémentaires sur la pourriture des troncs et l'état des couronnes dans les régions touchées par la tempête. Mitunterzeichner - Cosignataires: Blatter, Bühler, Bürgi, Columberg, David, Engler, Giger, Hänggi, Hildbrand, Jung, Keller, Kühne, Portmann, Ruckstuhl, Schmidhalter, Seiler Hanspeter (16) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In einem wissenschaftlichen Kommentar zum diesjährigen Sanasilva-Waldschadenbericht erklärt der Direktor der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft in Birmensdorf, es sei dringend nötig, die derzeitige Waldschadeninventur durch ein umfassendes Beobachtungssystem zu ersetzen, welches nicht nur die Baumkrone erfasst, sondern auch den Boden, die Witterung sowie die Luft- und Wasserqualität. Die Stürme vom 26. bis 28. Februar 1990 haben in weiten Teilen des Landes und insbesondere des Alpenraums grosse Schäden verursacht. Innerhalb der kurzen Zeit sind grossie Mengen von Bäumen geworfen worden. Das Schadenereignis hat somit eine Situation geschaffen, welche es ermöglicht, den Zustand umgelegter Bäume am Wurzelstock an systematisch ausgewählten Standorten zu erfassen. In den vom Sturm betroffenen Sanasilva-Erhebungsflächen kann erstmals die Häufigkeit und das Ausmass der Stammfäule an Bäumen erfasst und analysiert und in Beziehung zum Kronenbild gestellt werden. Bisher konnten bei den Sanasilva-Erhebungen und Auswertungen jeweils keine verbindlichen Aussagen über das Bauminnere gemacht werden. Die ergänzenden Sanasilva-Untersuchungen sind in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen, wo entsprechende Konzepte zum Teil bereits vorliegen, noch im Jahre 1991 durchzuführen. Sie erlauben es mit einem relativ geringen Kostenaufwand, wertvolle zusätzliche Aufschlüsse über Zustand und Stabilität unserer Wälder zu gewinnen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Februar 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 février 1991 Untersuchungen über Zusammenhänge zwischen Schadenausmass, Stammfäule und Kronenzustand der Bäume sind im Hinblick auf waldbauliche Massnahmen zur Förderung der Bestandesstabilität relevant. Sie wurden deshalb schon in verschiedenen Projekten der WSL durchgeführt (Bazzigher und Schmid, Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen 120 (1969) 521, Bazzigher et al., ebenda 126 (1985) 493). Die WSL hat nach dem Sturmereignis 1990 Anstrengungen unternommen, um die Sturmschäden im Sinne eines Experimentes wissenschaftlich auszuwerten. Dabei standen Fragen der Wiederbewaldung nach solchen Schadenereignissen und das Verständnis des Oekosystems Gebirgswald im Vordergrund. Im Rahmen eines im Dezember 1990 an der WSL begonnenen Projektes ist geplant, diese Fragen auf viergrösseren Schadenflächen in den Gemeinden Pfäfers SG, Schwanden GL, Disentis GR und Zweisimmen BE langfristig und interdisziplinär zu bearbeiten. Zusätzlich besteht die Absicht, weitere Sturmschadenflächen ins Programm «Dauerbeobachtungsflächen und Waldreservate» zu integrieren. Im Rahmen der Schweizerischen Waldschadeninventur 1990 wurden bereits geworfene und geknickte Bäume auf den Probeflächen und deren Umgebung quantitativ erfasst. Die Auswertungen zeigen, dass auf den Probeflächen in der Schweiz insgesamt 116 Bäume der 8333 beobachteten Bäume (oder 1,4 Prozent) vom Sturm geworfen oder gebrochen wurden. Die Schadstufenverteilung dieser geworfenen oder gebrochenen Bäume unterscheidet sich nur unwesentlich von der Schadstufenverteilung aller 1989 beobachteten Bäume. Dieses Ergebnis stimmt mit dem Resultat einer gleichartigen Untersuchung in Rheinland-Pfalz überein; auch dort liess sich kein Zusammenhang zwischen neuartigen Waldschäden und Sturmschäden erkennen. Die WSL wird ferner abklären, ob die Häufigkeit und das Ausmass von Fäulnis an den gebrochenen oder geworfenen Bäumen im Rahmen der Waldschadeninventur 1991 nachträglich erfasst werden kann. Ob diese zusätzlichen Informationen aussagekräftige Resultate liefern können, wird sich zeigen. Der Bundesrat teilt die Meinung des Motionärs, wonach im Rahmen der Sanasilva-Waldschadenerfassung 1991 ergänzende Untersuchungen in bezug auf Stammfäule und Kronenzustand in Sturmschädenflächen durchgeführt werden müssen. Die WSL hat solche Untersuchungen bereits an die Hand genommen. Die Auswahl der für die Untersuchungen vorgesehenen Schadenflächen zeigt, dass die Zusammenarbeit mit besonders schwer betroffenen Kantonen angestrebt wird. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion als erfüllt abzuschreiben. Abgeschrieben - Classé -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Auer Impulsprogramm zur Förderung des akademischen Nachwuchses Motion Auer Mesures propres à assurer la relève universitaire In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.807 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.06.1991 - 08:00 Date Data Seite 1324-1325 Page Pagina Ref. No 20 020 035 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 3 of 3 --