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Verwaltungsbehörden 14.12.1990 90.813
14. Dezember 1990Deutsch9 min
Source admin.ch
Postulat Schwab 2432 N 14 décembre 1990 Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 21. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 21 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.811 Postulat Dormann Obligatorische Krankengeldversicherung für Arbeitnehmer Assurance obligatoire des salariés au titre de l'indemnité journalière Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung einer obligatorischen Krankengeldversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu prüfen. Texte du postulat du 4 octobre 1990 Le Conseil fédéral est invité à étudier l'introduction d'une assurance d'indemnité journalière obligatoire pour les salarié(e)s. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bircher Peter, Bürgi, David, Dünki, Fäh, Keller, Neukomm, Ruckstuhl, Schmid, Seiler Rolf, Stamm, Widrig, Zwygart (13) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die obligatorische Unfallversicherung deckt weitgehend den Erwerbsausfall, den Arbeitnehmer bei Unfall oder Berufskrankheit erleiden. Ein entsprechender Versicherungsschutz für den Erwerbsausfall bei Nichtberufskrankheiten besteht hingegen nicht. Obwohl ein Grossteil der Arbeitnehmerschaft individuell oder kollektiv oder aufgrund eines Arbeits- oder Gesamtarbeitsvertrags gegen Lohnausfall bei Krankheit versichert ist, bestehen doch vielfach grosse Diskrepanzen zu den Leistungen bei Unfall. Besonders bei längerdauernden Krankheiten oder Krankheitsfolgen (Krebs, Herzinfarkt) kommt es vor, dass Arbeitnehmer bis zum Beginn der IV-Leistungen lange Zeit keinerlei Einkommen erzielen, was zu den entsprechenden sozialen Härten (insbesondere für die jeweiligen Familien) führt. Bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit ist dies dank UVG nicht der Fall. Diese Ungleichbehandlung von krankheits- und unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit istfürdie Betroffenen stossend. Eine obligatorische Krankengeldversicherung beseitigt diese Ungleichbehandlung und ergänzt den Versicherungsschutz des UVG. Die Leistungen der Krankengeldversicherung sollen den Zeitraum zwischen Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers und Beginn der IV-Leistungen überbrücken. Zu prüfen ist eine entsprechende Aenderung von Krankenversicherungsgesetz oder UVG. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Präsident: Das Postulat wird von Herrn Allenspach bekämpft. Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 90.813 Postulat Schwab Eingliederung des Pferdesportes in Jugend + Sport Jeunesse et Sport. Intégration du sport equestre Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1990 Der Bundesrat ist eingeladen, die nötigen Massnahmen zur Eingliederung des Pferdesports, insbesondere Voltige und Reiten in allen landesüblichen Formen, in Jugend + Sport zu veranlassen. Texte du postulat du 4 octobre 1990 Le Conseil fédéral est invité à prendre les mesures nécessaires pour intégrer le sport équestre, notamment la voltige et l'équitation dans toutes les formes pratiquées en Suisse, dans les activités de Jeunesse et Sport. Mitunterzeichner - Cosignataires: Basler, Berger, Blatter, Bonny, Büttiker, Daepp, Déglise, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Giger, Gysin, Hari, Hess Otto, Hösli, Houmard, Keller, Kühne, Luder, Mauch Rolf, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Paccolat, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Rutishauser, Rychen, Scheidegger, Schnider, Seiler Hanspeter, Tschuppert, Wanner, Wyss Paul, Wyss William, Zölch, Zwingli, Zwygart (37) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Bis zur Auflösung der Kavallerie anno 1973 bildete der Bund jedes Jahr einige Hundert Pferde aus und vermittelte in Schulen und Kursen etlichen Hundert jungen Schweizern eine gute und umfassende Schulung im Reiten und Fahren sowie in der Haltung und Pflege der Pferde. Der Pferdesport, vor allem als Freizeit- bzw. Breitensport, empfing davon wertvolle Impulse. Diesen Know-how-Transfer gibt es heute nicht mehr. Im Gegenteil, das überkommende Wissen und Können ums Pferd droht sogar verlustig zu gehen. Die Reitvereine sind bei der Nachwuchsförderung weitgehend auf sich selbstgestellt. Der erfreuliche, zügige Auf- und Ausbau von Jugend+Sport seit Beginn der siebziger Jahre hat die Lage des Pferdesports zusätzlich beeinträchtigt. Im Gegensatz zu 31 anderen Sportarten entbehrt er bis heute cer Förderung im Rahmen von Jugend + Sport. Teilnahme und gründliche Schulung werden so nicht zuletzt für den einzeln an Jugendlichen immer mehr auch zu einer finanziellen Frage. Historisch ist der Pferdesport in unserem Land nie Sport einer bestimmten sozialen Schicht gewesen. Dafür zeugen traditionsreiche, populäre Veranstaltungen wie Fête nationale hippique in Tramelan, Marché-Concours in Saignelégier oder Bauernpferderennen in Schwarzenburg. Für die Verankerung in breitesten Bevölkerungskreisen sprechen auch der Widerstand, der seinerzeit der Abschaffung der Kavallerie entgegengebracht wurde, und die Empörung, die die Absicht des Bundesrates, die Empfa in Bern aufzulösen, hervorgerufen hat. Zur Verbundenheit mit dem Pferd trägt bei, dass wir eine landesspezifische Pferderasse, die Freiberger, haben und auch die eigentliche Reitpferdeaiucht (Warmblut), weitgehend auf den Bauernstand abgestützt, auf einer jahrhundertealten Geschichte basiert - im Kloste r Einsiedeln seit dem 11. Jahrhundert bis heute ohne Unterbruch, wahrscheinlich die älteste noch bestehende Zuchtstä'.te der Welt. Reiten kann im Unterschied zu vielen anderen Sportarten, die praktisch nur von Jugendlichen und Erwachsenen ausgeübt werden können, lebenslang gepflegt werden. Mit der Integra-- 1 of 3 -14. Dezember 1990 2433 Postulat Basler tion des Pferdesports in Jugend + Sport wird also langfristig auch der Erwachsenensport gefördert. Mit der Einfügung des Pferdesports in Jugend + Sport wird der nachkommenden Generation nicht nur eine sportliche Tätigkeit ermöglicht, sondern es wird auch ein bedeutendes kulturelles Erbe weitergegeben. Darüber hinaus wird zwangsläufig Anleitung zum Umgang mit Natur, Tier und Landschaft vermittelt. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 3. Dezember 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 3 décembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.738 Postulat Burckhardt Schaffung eines Europäischen Sicherheitsraumes (ESR) Espace de sécurité européen Wortlaut des Postulates vom 26. September 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, angesichts der auch auf dem Gebiet der Sicherheit schnell vorangetriebenen Europäischen Integration zu prüfen, welche Schritte er unternehmen kann, um die Schweiz an den diesbezüglichen internationalen Kooperationen zu beteiligen. Analog und in Ergänzung zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist die Schaffung eines Europäischen Sicherheitsraumes (ESR) in Angriff zu nehmen, um die durch den vorgesehenen Abbau der Binnengrenzkontrollen entstehenden Sicherheitsrisiken auszugleichen. Insbesondere ist zu prüfen, ob und in welcher Form sich die Schweiz ohne Präjudiz einer EG-Beteiligung der Schweiz an dem Schengener Abkommen von 1985/1990 zwischen Frankreich, Deutschland und den Benelux-Staaten beteiligen könnte. Texte du postulat du 26 septembre 1990 Vu la rapidité de l'intégration européenne en matière de sécurité, le Conseil fédéral est invité à examiner les mesures qu'il pourrait prendre en vue d'une participation de la Suisse à la coopération internationale dans ce domaine. Il devra tenir compte de la création de l'Espace de sécurité européen, complément à l'Espace Economique Européen (EEE), afin de compenser les risques en matière de sécurité qui vont surgir lors de la suppression des contrôles douaniers intracommunautaires. Mais il importe avant tout de déterminer si la Suisse pourrait participer, et sous quelle forme, à l'Accord de Schengen de 1985/1990 entre la France, l'Allemagne et les Etats du Bénélux, sans compromettre une éventuelle participation à la Communauté européenne. Mitunterzeichner-Cosignataires: Aliesch, Aubry, Auer, Basler, Coutau, Daepp, Eggly, Eisenring, Eppenberger Susi, Etique, Feigenwinter, Frey Walter, Friderici, Giger, Graf, Gros, Guinand, Houmard, Jeanneret, Leuba, Loeb, Mauch Rolf, Müller-Meilen, Nabholz, Nebiker, Petitpierre, Segond, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, Zölch, Zwingli (33) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die bisherige Integration Europas führte zwischen den EG-Staaten nicht nur zu einer wirtschaftlichen, sondern auch zu einer bedeutend engeren Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich: Deutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten haben mit dem sogenannten Schengener Abkommen von 1985 und dem entsprechenden Uebereinkommen vom Juni dieses Jahres Vorkehrungen getroffen, welche die durch den im Zusammenhang mit EG 93 und EWR geplanten Abbau der Binnengrenzkontrollen entstehenden Sicherheitsmängel kompensieren sollen. Darunterfallen u. a. die Vereinfachung der polizeilichen Zusammenarbeit und der Rechtshilfe, die Vereinheitlichung der Visumsbestimmungen, die Koordination in der Bekämpfung der Betäubungsmittel, die Harmonisierung des Waffenrechts sowie die Einrichtung eines Informationssystems (Fahndungssystem). Die Schweiz blieb bisher von solchen Kooperationen ausgeschlossen. Zudem hat die bis heute vor allem auf Staats- und wirtschaftspolitische Fragen ausgerichtete Schweizer Aussenpolitik die drohende Abkapselung der Schweiz im Sicherheitsbereich bisher kaum in Betracht gezogen. Die Verwirklichung der Freiheiten des Verkehrs von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb des EWR setzt u. a. den Abbau der Binnengrenzkontrollen voraus. Die am Schengener Abkommen beteiligten Staaten suchen das dadurch entstehende Sicherheitsmanko durch verschiedene Ausgleichsmassnahmen zu kompensieren. Es wäre, nun nicht sinnvoll, bliebe die Schweiz als Mitglied des EWR von diesen Kompensationsmassnahmen ausgeschlossen. Aber auch unabhängig davon, ob der EWR zustande kommt oder nicht: Eine Folge des Schengener Abkommens wird sein, dass die Grenzkontrollen zu den an diesem Abkommen nicht beteiligten Drittstaaten wesentlich verschärft würden. Dies hätte u. a. für Schweizer Grenzkantone wie Genf, Tessin, Thurgau, Basel-Stadt negative Auswirkungen. Ein Abseitsstehen der Schweiz auf dem Gebiet der europäischen Koordination in Sicherheitsfragen scheint mit zu grossen Risiken verbunden zu sein. Mit bilateralen Abkommen allein könnten die absehbaren Probleme kaum bewältigt werden. Daher würde die Schaffung eines ESR, das heisst eine generelle Harmonisierung aller sicherheitsrelevanten Vorschriften und Bestimmungen im Rahmen der an einem EWR beteiligten Länder der EG und der Efta, die angesprochenen Probleme entschärfen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 26. November 1990 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 26 novembre 1990 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.744 Postulat Basler Staatsakten. Offenlegungsverfahren Documents établis pour assurer la sécurité de l'Etat. Consultation et destruction ou archivage Wortlaut des Postulates vom 27. September 1990 Gemäss viertem Zwischenbericht des Sonderbeauftragten wird das Offenlegungsverfahren für die Pichen bis in den Herbst 1991 dauern. Erst anschliessend beginnt die Einsicht in die Dossiers, die mit noch aufwendigerer Abdeckungsarbeit verbunden ist als jene in die Karteikarten. Sie wird weitere 4 bis
Erwägungen
6.
Jahre dauern. Es zeigt sich schon heute, dass das durch Offenlegung der Eintragungen erhoffte Ziel, Vertrauen in unseren Staat zurückgewinnen, nicht erreichbar ist, weil Abdeckungen neue Fragen bei den Betroffenen auslösen und das damalige politische Umfeld nicht mehr gegenwärtig ist.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Schwab Eingliederung des Pferdesportes in Jugend + Sport Postulat Schwab Jeunesse et Sport. Intégration du sport équestre In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.813 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.12.1990 - 08:00 Date Data Seite 2432-2433 Page Pagina Ref. No 20 019 343 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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