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Entscheid

90-833

Verwaltungsbehörden 23.01.1991 90.833

23. Januar 1991Deutsch12 min

Source admin.ch

Erwägungen

14.

Altersjahr zu unterstützen. Der Bundesrat wird insbesondere beauftragt, so rasch wie möglich eine Revision von Artikel 7 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport zu unterbreiten zwecks Herabsetzung der Alterslimite auf 12, allenfalls 10 Jahre bei Jugend + Sport. Der Inhalt und die Strukturen von Jugend + Sport müssten dann überprüft und den spezifischen Bedürfnissen der Jugendlichen dieser Alterskategorie angepasst werden. Texte de /a motion du 4 octobre 1990 Le Conseil fédéral est chargé d'examiner les moyens de soutenir les efforts e en vue de promouvoir le sport auprès des jeunes de 12 à 14 ans, voire de 10 à 14 ans. Le Conseil fédéral est chargé notamment de présenter le plus rapidement possible aux Chambres un projet de révision de l'article 7, 1er alinéa de la Loi fédérale encourageant la gymnastique et les sports afin d'ouvrir les activités organisées par le mouvement «Jeunesse et Sport» aux jeunes de 12 ans, voire de 10 ans. Le programme et la structure du mouvement devraient ensuite être examinés afin d'être adaptés aux besoins des jeunes de cette tranche d'âge. Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Cavadini, Cottier, Danioth, Dobler, Ducret, Hänsenberger, Huber, Hunziker, Iten, Jagmetti, Küchler, Masoni, Rhinow, Rhyner, Schallberger, Schiesser, Schoch, Uhlmann (19) Rüesdh: Vor 20 Jahren stimmten Volk und Stände dem neuen Verfassungsartikel über Turnen und Sport mit grossem Mehr und mit Begeisterung zu. Die alarmierende Zunahme von Haltungsschäden bei der Jugend und die zunehmende Bewegungsarmut waren damals die Begründung für eine vermehrte Förderung des Sportes in unserem Lande. Inzwischen sind neue Probleme aufgetreten. Ich denke zum Beispiel an die Drogenszene. Die beste Bekämpfung der Drogensucht liegt bekanntlich in der Prävention. Wir müssen dafür sorgen, dass der Jugendliche gar kein Bedürfnis nach der Droge empfindet. Dies ist dann der Fall, wenn er im Leben noch einen Sinn sieht. Dieser kann für den Jugendlichen in einem schulischen oder beruflichen Ziel liegen, das er erreichen will. In der ausserberuflichen Sphäre bilden kulturelle, soziale oder sportliche Aktivitäten den Ansatz für eine Sinngebung. Wer zum Beispiel ein sportliches Ziel erreichen will, ist viel weniger gefährdet, in die Drogenszene abzugleiten. Sport ist damit auch ein Mittel der Drogenprophylaxe. Im Rahmen der Aufgabenteilung Bund/Kantone hat man kurz nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Turnen und Sport den Kantonen die Verantwortung für das Schulturnen, dem Bund auf der anderen Seite für die Aktion Jugend + Sport -- 1 of 3 -23. Januar 1991 15 Postulat Cottier übertragen. Im Verlaufe der Zeit zeigte es sich immer mehr, dass die Altersgrenze für Jugend + Sport mit 14 Jahren zu hoch angesetztist. Der Uebergang vom Schulturnen zurTätigkeit in Sportvereinen schliesst nicht nahtlos an das Schulturnen an. Wenn die Motivation rechtzeitig ausgenützt werden soll, muss der Beginn der Aktivität in den einzelnen speziellen Sportarten bereits in der Mittel- und Oberstufe der Volksschule beginnen. Wichtig ist, dass der Jugendliche von Anfang an von entsprechend ausgebildeten Jugend + Sport-Leitern betreut wird. Nur so kann die Motivation richtig ausgenützt werden. Eine Herabsetzung des Jugend + Sport-Alters drängt sich also auf. Die Grenze sollte neu mindestens auf 12, allenfalls auf 10 Jahre angesetzt werden. Weil im Bund, auch in diesem Rate, bisher alle Vorstösse zur Herabsetzung des Alters erfolglos blieben, haben bis jetzt 20 Kantone sogenannte Anschlussprogramme Jugend + Sport für Jüngere eingeführt. Die Eidgenössische Sportschule in Magglingen ist zurzeit daran, mit den Kantonen und Verbänden eine Lösung der Leiterausbildung zu finden. Es zeigt sich dabei, dass die kantonalen Unterschiede zu Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit unter den Kantonen und vor allem mit den schweizerisch organisierten Verbänden führen, die seit Jahren eine Senkung des Jugend + Sport-Alters in der Bundesgesetzgebung fordern. Diese Schwierigkeiten zeigen, dass die Aufgabenteilung Bund/Kantone, welche die Aktion Jugend + Sport - im Blick auf die nationale Organisation der Sportverbände - dem Bunde zuweist, nach wie vor richtig ist. Es ist aber höchste Zeit, dass der Bund nun Jugend + Sport voll übernimmt - im Rahmen dieser Aufgabenteilung, wie wir sie damals beschlossen haben. Wir stehen im Jubiläumsjahr 1991, in welchem vor allem in die Zukunft geblickt werden soll. «Der Jugend gehört die Zukunft», heisst ein geflügeltes Wort. Lasst uns auch mit der Förderung des Sportes etwas für unsere Jugend tun. Bundespräsident Cotti: Es ist Ihnen bekannt, dass im Jahre 1987 parlamentarische Vorstösse von Herrn Dirren und von Frau Bührer, die ebenfalls eine Herabsetzung des Alters für Jugend-i-Sport vorschlugen, abgelehnt wurden. Die Begründungen, die damals angegeben wurden, waren die folgenden: Im Rahmen der neu entstandenen Aufgabenteilung Bund und Kantone würden möglicherweise nur wenige Regionen die Senkung des J + S-Alters in der Tat anstreben. In der Zwischenzeit - das muss gesagt werden - haben 20 Kantone die sogenannten Jugend + Sport-Anschlussprogramme für Jüngere eingeführt, oder sie führen sie in diesem Jahr ein, und entsprechende Projekte sind in fünf weiteren Kantonen vorgesehen. Man könnte also den Eindruck bekommen, dass die Kantone damit zeigen wollen, dass die Ziele der Motion bereits antizipiert werden. Aber in Wirklichkeit ist es nicht so. Deshalb hat die Motion von Herrn Ständerat Ruesch durchaus eine grosse Bedeutung. Die Sportschule Magglingen stellt seit Jahren Dienstleistungen - Sie wissen es - für Jugend + Sport und für die entsprechenden Anschlussprogramme für jüngere Teilnehmer zur Verfügung. Sie ist zurzeit auch daran, mit Kantonen und Verbänden eine Lösung für die Leiterausbildung für den Unterricht mit Jüngeren zu suchen. Aber dabei zeigt sich, dass die kantonalen Unterschiede zu Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit unter den Kantonen und vor allem in den schweizerisch organisierten Verbänden führen, die übrigens seit Jahren eine Senkung des Alters in der Gesetzgebung fordern. Eine Bundeslösung hätte ohne Zweifel den Vorteil, dass nicht in jedem Kanton ein entsprechender administrativer und ausbildungsmässiger Parallelaufwand betrieben werden müsste. Wie immer hat also eine - wie soll ich sagen - «zentralisierte Lösung» ohne Zweifel Vorteile, die klar ersichtlich werden. Es gibt aber - das ist der Grund, weshalb der Bundesrat die Umwandlung in ein Postulat beantragt - eine Reihe von Elementen, die einer weiteren Prüfung bedürfen: bezüglich inhaltlicher, struktureller, finanzieller und personeller Konsequenzen. Ich habe verlangt, Herr Ruesch, dass diese Analyse bis im Herbst dieses Jahres definitiv überarbeitet wird. Die Grundlinie der Motion entspricht der Auffassung des Bundesrates. Aber ohne die Ergründung der erwähnten Elemente und Konsequenzen kann der Bundesrat noch nicht eine absolute und definitive Verpflichtung übernehmen. Ich kann Ihnen aber garantieren, dass der Bericht in wenigen Monaten vorliegen wird. Ich kann Ihnen zusätzlich auch sagen, dass wir einer Lösung der Problematik sehr wohlwollend entgegenblicken. Ruesch: Nachdem der Herr Bundespräsident verbindlich zugesichert hat, dass in einigen Monaten eine Analyse vorliegt, bin ich mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 90.834 Postulat Cottier Kulturgüterschutz Préservation des biens culturels Wortlaut des Postulates vom 4. Oktober 1990 Der Bundesrat wird ersucht zu prüfen, mit welchen Massnahmen der Bund zum Schutz der Kulturgüter beitragen kann. Die ebenso starke wie rasche Zunahme des Schadstoffgehalts in der Atmosphäre schadet auch unseren Kulturgütern. Ohne entsprechende Gegenmassnahmen verkommen jahrhundertealte Denkmäler in wenigen Jahren zu Ruinen: Wandmalereien werden durch einwirkende Salze beschädigt, Schadstoffe greifen die Fassaden an, etc. Um einen weiteren Zerfall zu verhindern, müssen parallel zur Verminderung der Umweltverschmutzung auch Sofortmassnahmen zur Erhaltung und Pflege der Kulturgüter ergriffen werden, die sich auf die Erkenntnisse spezifischer Grundlagenforschung (insbesondere im Bereich der Chemie und der Materialwissenschaften) sowie auf die Entwicklung geeigneter Technologien stützen können. Eine solche Aufgabe übersteigt die Möglichkeiten eines einzelnen Kantons. Es müssen also dringend Mittel gefunden werden, mit denen eine Verschlimmerung der Situation verhindert werden kann. Zu diesem Zweck wird der Bundesrat ersucht, sämtliche Möglichkeiten zu prüfen; insbesondere soll er die Schaffung einer schweizerischen Fachstelle erwägen, die mit anderen Forschungszentren im In- und Ausland zusammenarbeitet, oder der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege grössere Mittel zur Verfügung stellen. Texte du postulat du 4 octobre 1990 Le Conseilfédéral est prié d'examiner par quels moyens la Confédération peut agir en vue de la préservation des biens culturels. La croissance aussi forte que rapide de la teneur en polluants de l'atmosphère ne manque pas d'affecter aussi nos biens culturels. Sans contre-mesures adéquates, des monuments vieux de plusieurs siècles tomberont en ruine en quelques années: les peintures murales sont mutilées par des processus de salination, les façades rongées par les polluants etc. Pour éviter que cette décomposition se développe encore, il faut, parallèlement à une réduction de la pollution de l'environnement, introduire de toute urgence des mesures de conservation qui puissent s'appuyer sur des recherches fondamentales spécifiques (notamment en chimie et en science des matériaux) et sur le développement de technologies appropriées. C'est une tâche qui dépasse les capacités d'un canton pris individuellement. Il est donc urgent de se doter de moyens permettant d'éviter que la situation ne se dégrade encore. A cette fin, le Conseil fédéral est prié d'examiner toutes les possibilités, en particulier celle de la création d'un centre d'experts suisses fonctionnant en collaboration avec d'autres cen-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Ruesch Jugend und Sport Motion Ruesch Jeunesse et Sport In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band I Volume Volume Session Januarsession Session Session de janvier Sessione Sessione di gennaio Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.833 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 23.01.1991 - 16:00 Date Data Seite 14-15 Page Pagina Ref. No 20 019 618 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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