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Entscheid

90-838

Verwaltungsbehörden 11.03.1992 90.838

11. März 1992Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Dabei sind die Pensionskassen gesetzlich zu verpflichten, einen Teil der Anlagegelder zu marktüblichen Zinssätzen dem HypothekarmarktzurVerfügung zu stellen. Zu diesem Zwecke haben die Pensionskassen gemeinsam eine von den Banken unabhängige Struktur zu schaffen.

2.

Es sind Modelle auszuarbeiten, welche geeignet sind, Hypotheken zu einem wesentlichen Teil über handelbare Wertpapiere mit langer Laufzeit und festem Zinssatz zu finanzieren. Texte de la motion du 4 octobre 1990 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement des propositions visant à consolider les taux hypothécaires. Il lui remettra le plus tôt possible les projets de loi nécessaires. Il étudiera notamment les points suivants:

1.

Obligation de par la loi pour les caisses de pension de mettre à la disposition du marché hypothécaire, aux taux habituels du marché, une partie de leurs capitaux. Pour ce faire, les caisses de pension créeront ensemble un instrument indépendant des banques.

2.

Elaboration de modèles susceptibles de financer des hypothèques en grande partie par des papiers-valeurs de longue durée, à taux d'intérêt fixe et négociables. Mitunterzeichner-Cosignataires: Baerlocher, Bär, Hafner Rudolf, Herczog, Meier Hans, Schmid Peter, Stocker (7) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Februar 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1991 Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten zu früheren Vorstössen dargelegt hat, ist eine gesetzliche Verpflichtung der Pensionskassen zur Gewährung von Hypothekarkrediten aus verschiedenen Gründen problematisch. Allerdings wird zurzeit im Rahmen der Neuregelung der Wohneigentumsförderung geprüft, ob und in welchem Mass die Gelder der beruflichen Vorsorge auf Ersuchen der Versicherten durch die Pensionskassen zur Finanzierung ihres Wohneigentums zurVerfügung gestellt werden müssen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Anreiz zu vermehrten Hypothekaranlagen durch die Schaffung geeigneter Kapitalmarktfazilitäten verstärkt werden kann. Aus diesem Grund befürwortet er im Sinne des Motionärs auch die Ueberprüfung und allfällige Schaffung neuer Finanzierungsmodelle, die zur langfristigen Alimentierung des Hypothekarmarktes beitragen könnten. Er hat zu diesem Zweck eine Studiengruppe eingesetzt, die ihm einen Bericht mit entsprechenden Empfehlungen zu unterbreiten hat. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

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11.

März 1992 N 435 Postulat der freisinnig-demokratischen Fraktion Thür: Den Vorstoss reichte ich am 4. Oktober 1990 ein; das war kurz nach der vierten Hypothekarzinsrunde, welche viele Mieterinnen und Mieter vor erhebliche finanzielle Probleme stellte. In der Zwischenzeit haben sich Hoffnungen auf eine Rückbildung des sehr hohen Zinsniveaus nicht erfüllt Es ist nicht ausgeschlossen, dass in den nächsten Jahren weitere Anpassungen an das EG-Zinsniveau stattfinden werden. Aus sozialpolitischen Gründen ist es deshalb vordringlich, dass bei der Finanzierung von Hypotheken Modelle erarbeitet werden, die garantieren, dass der Hypothekarzinsfuss möglichst stabil bleibt Ich bin deshalb froh, dass der Bundesrat, wie von mir verlangt, neue Finanzierungsmodelle prüfen will. Insbesondere danke ich dem Bundesrat, dass er zu diesem Zwecke bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt hat, welche mit entsprechenden Aufgaben betraut worden ist. In diesem Zusammenhang möchte ich dem Bundesrat die Frage stellen, ob er uns bereits darüber Auskunft geben kann. Herr Bundesrat Stich, Sie haben in Ihrer Antwort in Aussicht gestellt, dass diese Arbeitsgruppe solche Modelle erarbeiten will. Ich möchte Ihnen nun die Frage stellen, ob diese Arbeitsgruppe mit ihren Arbeiten bereits begonnen hat und wie der Stand der Dinge ist. Ich wäre froh, wenn Sie dem Parlament hierüber Auskunft geben könnten. Im übrigen bin ich mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Bundesrat Stich: Zu diesem Problem ist ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden; das wird jetzt ausgewertet Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 90.925 Postulat der freisinnig-demokratischen Fraktion Schweiz und Europäisches Währungssystem (EWS) Postulat du groupe radical-démocratique La Suisse et le Système monétaire européen (SME) Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1991, Seite 769 - Voir année 1991, page 769 Hafner Rudolf: Das Stichwort im Postulat der freisinnigen Fraktion ist die Integration des Schweizerfrankens in das Europäische Währungssystem. Tatsächlich ist es so, dass es noch vor fünf Jahren niemandem in den Sinn gekommen wäre, ein solches Postulat einzureichen. Der Franken stand besser da, und von daher bestand kein Anlass, solche Ueberprüfungen zu fordern. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Nationalbankpolitik der letzten Jahre wurde die Interpellation Bonny eingereicht. Zu Recht wurden da hinsichtlich der Nationalbank - Geldmengenpolitik, Zinspolitik-auch kritische Worte geäussert. Heute hat auch noch Kollege Jaeger zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass man hier bei verschiedenen Fragen unterschiedlicher Auffassung sein kann. Jedenfalls kann man sagen: Wenn die Schweiz ihren Franken an das Europäische Währungssystem binden würde, würde der bisherige Aktionsradius selbstverständlich eingeschränkt. Man hätte nicht mehr volle Autonomie, diese Währungsverhältnisse zu gestalten. Es wäre ein Stück weit ein Abgeben der vollen Autonomie, die man bisher genutzt hat. In den vergangenen Jahrzehnten - das darf man sagen - wurde der Franken relativ gut verwaltet. Man sollte sich daher wohl überlegen, ob man diese Autonomie wirklich einschränken will. Seinerzeit war die Einführung der flexiblen Wechselkurse etwas - im nachhinein gesehen -, das sich sehr positiv ausgewirkt hat Deshalb kann man sich fragen: Ist jetzt der Zeitpunkt, zu wechseln und die Bandbreite einzuschränken? Prinzipiell kann man sagen, dass eine Koppelung der Schweizer Währung an das Europäische Währungssystem - tendenziell wenigstens - auch die Auswirkung hätte, dass bezüglich der Zinspolitik eine vermehrte Annäherung stattfinden würde. Es war heute bereits auch die Rede davon, dass das EG-Zinsniveau immer noch anders ist als in der Schweiz und dass natürlich sowohl wirtschaftspolitisch als auch sozialpolitisch eine Erhöhung der Zinsen enorme Folgen hätte. Das Stichwort «Steigerung der Mietzinse» sollte hier genügen. Bei jeder anderen Gelegenheit war es so, dass auf die Unabhängigkeit der Nationalbank immer grosses Gewicht gelegt wurde. Man kann sich fragen: Wenn hier eine sehr wichtige Massnahme zur Diskussion gestellt wird - die Ankoppelung an das Europäische Währungssystem -, hätte das für die Nationalbankpolitik sehr grosse Folgen? Wäre nicht die Nationalbank aufgefordert, hier die Initiative zu ergreifen? Es ist ja auch ein bisschen erstaunlich, dass der Bundesrat den Vorstoss als Postulat entgegennehmen will. Wenn das Ganze vor dem Hintergrund der Integration passiert, ist vielleicht der Zeitpunkt nicht unbedingt ideal, um dieses Postulat hier zu behandeln. Gehört es nicht in den Problemkomplex des EWR, weil dort ja auch Kapitalmarkt, Liberalisierung usw. angesprochen werden? Es schiene mir richtig zu sein, dass man diesen Fragenkomplex im Zusammenhang mit dem EWR behandelt und nicht jetzt vorzeitig einen Bericht erstattet Ich bitte Sie, diesen Fragenkomplex nicht ad acta zu legen, sondern im Zusammenhang mit dem EWR zu behandeln und das Postulat abzulehnen. Bührer Gerold: Beim Postulat der Fraktion geht es ja darum, Herr Hafner, dass der Bundesrat die Auswirkungen einer möglichen Integration des Schweizerfrankens in das EWS überprüfen soll. Es geht also nicht darum, jetzt schon irgendwelche Beschlüsse zu präjudizieren. Wir sind aber der Meinung, dass diese Abklärungen - gerade auch im Hinblick auf die anstehenden Fragen EWR und EG - nicht länger hinausgeschoben werden sollten. Es ist ganz klar, dass eine Einbindung des Schweizerfrankens in das EWS die geldpolitische Autonomie der Nationalbank weiter einschränken würde. Wir müssen uns jedoch im klaren sein, dass der geldpolitische Handlungsspielraum der Notenbank angesichts der massiven aussenwirtschaftlichen Vernetzung bereits seit Jahrzehnten und vor allem in den letzten Jahren zunehmend tangiert worden ist. Ich glaube-ohne den Abklärungen vorzugreifen -, dass eine solche mögliche Einbindung des Schweizerfrankens in das EWS nicht nur stabilitätspolitische Nachteile haben muss, im Gegenteil, die EWS-Länder haben ja in den letzten Jahren im Quervergleich zur Schweiz in bezug auf die Stabilitätspolitik erhebliche Fortschritte gemacht. Mit anderen Worten würde dies bedeuten, dass eine Einbindung unserer Währung - im Verhältnis zu den anderen Nicht-EWS-Ländern - im aussenwirtschaftlichen Konkurrenzkampf nicht automatisch zu einer Benachteiligung führen müsste. Ich ersuche Sie, diesem Postulat zuzustimmen und diese Abklärungen jetzt voranzutreiben, damit wir die zweifellos komplexen Entscheidungsgrundlagen rechtzeitig haben. Bundesrat Stich: Bei dieser Diskussion möchte ich Sie bitten, Ihre eigenen Postulate nicht so ernst zu nehmen. Es ist ein ehrenwertes Postulat der freisinnig-demokratischen Fraktion, etwas zu prüfen, Herr Hafner Rudolf. Das haben wir zugesichert und werden es auch tun. Mit der Prüfung ist bekanntlich noch nicht gesagt, dass wir gerade beitreten. Die Fraktion sagt sogar noch selber, wir sollten alle Vor- und Nachteile auflisten. Dass Sie eine solche Information bekämpfen, begreife ich nicht ganz. Entschuldigung.

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Thür Verstetigung der Hypothekarzinsen Motion Thür Consolidation des taux hypothécaires In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.838 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 434-435 Page Pagina Ref. No 20 021 018 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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