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Entscheid

90-849

Verwaltungsbehörden 14.12.1990 90.849

14. Dezember 1990Deutsch11 min

Source admin.ch

Erwägungen

7.

Millionen Franken zur Verfügung zu stellen, möchte er hier ein Einsehen haben und seine Pflicht aus dem eingangs erwähnten internationalen Abkommen wahrnehmen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Dezember 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 décembre 1990. Die in der Unesco-Liste der Weltkulturgüter figurierende Klosteranlage St. Johann in Müstair stellt zweifellos ein überragendes kulturhistorisches Denkmal dar. Die Anlage steht denn auch seit langem unter dem Schutz des Bundes. Mit der Aufnahme eines Objekts in die Liste des Weltkulturgutes verpflichtet sich der jeweilige Vertragsstaat des «Uebereinkommens zum Schütze des Natur- und Kulturgutes der Welt» zu einem möglichst wirksamen Schutz und einer optimalen Konservierung des entsprechenden Kulturgutes. Diese Verpflichtung schafft aber keinen unmittelbaren Rechtsanspruch Privater gegenüber Bund oder Kantonen. Insbesondere bewirkt aber der Abschluss eines internationalen Abkommens keine Verschiebung der innerstaatlichen Kompetenzordnung. Grundsätzlich erhält der Bund aufgrund des Unesco-Uebereinkommens gegenüber den Kantonen nicht neue Zuständig1 keiten im Bereich des Heimatschutzes oder der Denkmalpflege, als sie ihm schon heute zukommen. Gemäss Artikel 24sexies der Bundesverfassung ist Natur- und Heimatschutz grundsätzlich Sache der Kantone. Nach dem Subsidiaritätsprinzip unterstützt jedoch der Bund die Kantone finanziell und fachlich bei deren entsprechenden Anstrengungen. Die rechtlichen Grundlagen für die Tätigkeit des Bundes im Bereich von Heimatschutz und Denkmalpflege bilden das Bundesgesetz über den Natur-und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG, SR 451), der Bundesbeschluss vom 14. März 1958 betreffend die Förderung der Denkmalpflege (SR 445.1) sowie die entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Angesichts der grossen kunsthistorischen Bedeutung der Klosteranlage, deren internationale Bedeutung durch die karolingische Dreiapsidenkirche und ihre einzigartigen Wandmalereien bestimmt ist, unterstützt der Bund die seit den siebziger Jahren in mehreren Etappen durchgeführten Restaurierungsarbeiten in einem ausserordentlichen Masse. Sämtliche Restaurierungsetappen wurden vom Bund mit dem zulässigen Höchstsatz von gegenwärtig 45 Prozent aus Mitteln der Denkmalpflege unterstützt. Dabei sind bis jetzt insgesamt Bundesbeiträge in der Höhe von 2 436 834 Franken ausbezahlt worden. Der Kanton leistete jeweils Beiträge in der Grössenordnung von 15 bis 20 Prozent. Die Stiftung Pro Kloster St. Johann in Müstair, die sich um Unterhalt und Restaurierung der Anlage kümmert, erhielt ausserdem 1985 aus dem Kredit Heimatschutz ein entgegen der Angabe des Motionärs nicht rückzahlbares Rotationskapital von

800.

000 Franken zur Ueberbrückung der angespannten Finanzlage zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die archäologischen Untersuchungen werden vom Bund und vom Schweizerischen Nationalfonds getragen. Zudem wird das Projekt personell und materiell von der ETHZ im Umfang von rund

280.

000 Franken pro Jahr unterstützt. Die Mitglieder und Konsulenten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege begleiten die Arbeiten fachlich. Diese Aufzählung zeigt, dass der Bund die ihm zur Verfügung stehenden ordentlichen Mittel voll ausschöpft und damit die Weltgeltung dieses ausserordentlichen Kulturdenkmales unterstreicht sowie seine internationalen Verpflichtungen wahrnimmt. Ob über diese angesichts des Weltrangs von Müstair getroffenen ausserordentlichen Anstrengungen hinaus noch eine Sonderfinanzierung über eine nur auf dieses Objekt zugeschnittene gesetzliche Grundlage angestrebt werden soll, ist eine grundsätzliche Frage. In Anbetracht der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten und der im Vordergrund stehenden Rolle der Kantone wäre eine zusätzliche Intervention des Bundes sachlich, rechtlich und politisch problematisch. Insbesondere würde ein schwerwiegendes Präjudiz geschaffen. Dabei kann der vorliegende Fall mit dem Vorgehen beim Freilichtmuseum Ballenberg nicht verglichen werden. Dieses Freilichtmuseum wurde wegen Bestrebungen des Fremdenverkehrs unterstützt und daher die Rechtsgrundlagen und Kredite der Tourismusförderung angerufen. In Anbetracht der Bedeutung dieses einzigartigen Kulturdenkmales sowie der Tatsache, dass ein beschleunigtes Voranschreiten der Renovationsarbeiten sachlich und kostenmässig unbestreitbar Vorteile bringt, ist aber der Bundesrat bereit, Möglichkeiten zusätzlicher Leistungen aufgrund der gegebenen Rechtsgrundlagen und der verfügbaren Mittel sorgfältig zu prüfen. Er erachtet daher die Form der Motion für die Verwirklichung des angestrebten Ziels als nicht geeignet und beantragt deshalb, den Vorstoss in Form eines Postulats entgegenzunehmen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt* die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Portmann Sonderfinanzierung für die Sicherung des Weltkulturgutes Müstair Motion Portmann Rénovation du Monastère de Müstair. Financement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1990 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.849 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 14.12.1990 - 08:00 Date Data Seite 2422-2423 Page Pagina Ref. No 20 019 328 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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