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Entscheid

90-881

Verwaltungsbehörden 13.03.1991 90.881

13. März 1991Deutsch24 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

die gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen, die es ermöglichen, Hypotheken über längerfristig gebundene Papiere (Obligationen, Randbriefe und andere) stabiler zu finanzieren sowie Hypothekarforderungen in Wertpapiere umzuwandeln;

2.

eine Vorlage zur Amortisationspflicht von Hypothekarschulden auf Wohneinheiten auszuarbeiten, die längerfristig angelegt und flexibel ausgestaltet ist sowie erst nach einer angemessenen Frist (frühestens nach 5 Jahren) zu laufen beginnt;

3.

in Zusammenarbeit mit den Banken ein differenziertes Modell zu entwickeln, das die teilweise Kapitalisierung des Hypothekarzinses gestattet. Texte de la motion du 4 octobre 1990 Le Conseil fédéral est chargé:

1.

de proposer des bases légales permettant de financer les hypothèques de manière plus stable avec des titres liés à plus long terme (obligations, lettres de gage, etc.) et permettant encore de transformer les créances hypothécaires en papiersvaleurs;

2.

d'élaborer un projet d'amortissement obligatoire des dettes hypothécaires qui pèsent sur les logements. Cet amortissement obligatoire se ferait à plus long terme, aurait une certaine souplesse et ne commencerait qu'une fois écoulé un délai approprié (d'au minimum cinq ans);

3.

d'élaborer, de concert avec les banques, un modèle différencié qui autorise la capitalisation partielle des intérêts hypothécaires. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bührer, Miville (2) #ST# 90.881 Motion Weber Entspannung am Hypothekenmarkt und Förderung des Wohnungsbaus Détente sur le marché hypothécaire. Promotion de la construction de logements Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1990 Der Bundesrat wird ersucht, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zuzuleiten, die eine Entspannung auf dem Hypothekenmarkt und eine Förderung des Wohnungsbaus herbeiführt. Diese Vorlage sollte insbesondere die folgenden Elemente enthalten:

1.

eine Maximalgrenze für die hypothekarische Belastung von Liegenschaften;

2.

die raschere Amortisation von Hypotheken, sei es durch gesetzlich vorgeschriebene minimale Amortisationsraten oder durch steuerliche Anreize zur raschen Amortisierung;

3.

die bessere finanzielle Alimentierung des Wohnungsbaus, indem neue Finanzierungsinstrumente mit festem Zinssatz gefördert werden und indem die Gelder der Pensionskassen vermehrt für die Gewährung von Hypotheken zur Verfügung stehen;

-- 1 of 6 --

13.

März 1991 191 Motionen Zimmerli/Onken/Weber

4.

die Bekämpfung der Baulandhortung durch eine Abgabe auf gehortetem Bauland und die Durchsetzung der - im Raumplanungsgesetz vorgesehenen - Abgaben auf planerischen Mehrwerten. Texte de la motion du 5 octobre 1990 Le Conseil fédéral est chargé de faire parvenir aux Chambres un projet de loi visant à détendre le marché hypothécaire et à encourager la construction de logements. Il s'agira tout particulièrement:

1.

de fixer une limite que la charge hypothécaire d'un immeuble ne pourra dépasser;

2.

d'accélérer l'amortissement des hypothèques soit en instituant un remboursement à tempérament d'un montant minimal fixé par la loi, soit en instaurant des mesures fiscales;

3.

de mieux alimenter le financement de la construction de logements en promouvant de nouveaux moyens de financement à taux fixe et en utilisant de manière accrue les avoirs des caisses de pension pour octroyer des hypothèques;

4.

de lutter contre la thésaurisation des terrains à bâtir en instituant une taxe sur les terrains thésaurises, enfin d'imposer la perception de taxes sur les plus-values résultant des mesures d'aménagement, taxes prévues par la loi sur l'aménagement du territoire. Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Zimmerli: Grundsätzlich macht es Sinn, die Spargelder der zweiten Säule vermehrt für die Eigentumsförderung zu verwenden, obwohl auch hier kritische Stimmen nicht fehlen. Die Idee, Pensionsgelder vermehrt für Wohneigentum einzusetzen, ist auch nicht neu. Wenn das Parlament hier aber aktiv werden will, muss es zunächst sozusagen über seinen eigenen Schatten springen und den berühmten Anlagebeschränkungsbeschluss aus dem Sofortprogramm zum Bodenrecht aufheben. Glücklicherweise sind entsprechende Massnahmen letzthin getroffen worden. Volkswirtschaftlich gesehen ist die Wirkung des Einsatzes von Pensionskassengeldern für die Eigentumsförderung dann nicht sehr gross, wenn die Pensionskassen zwar die Lücken der ausbleibenden Bankenspargelder stopfen, indem sie eigene Hypothekenanlagen entwickeln, aber das Geld zu normalen Marktzinsen plazieren. Deshalb bin ich der Meinung, die Vorsorgeeinrichtungen sollten vorübergehend verpflichtet werden können, einen vom Bundesrat festzusetzenden Teil des Vorsorgekapitals in Hypothekenanleihen bzw. -Obligationen anzulegen, wobei die Verzinsung dieser Anlagen zu einem Satz zu erfolgen hätte, der in Zeiten hoher Teuerung mindestens der Jahresteuerung entspricht und vom Bundesrat festzulegen wäre. Mit dieser Massnahme könnte die Refinanzierung von Althypotheken auf Wohn-, Landwirtschafts-, Gewerbe- und Geschäftsliegenschaften besser gesichert werden. Ich verkenne nicht, dass das rechtliche Schwierigkeiten verursacht, und ich verkenne auch nicht, dass wir uns hier auf einer ordnungspolitischen Gradwanderung befinden. Ich bin aber der Auffassung, dass die Kassenangehörigen damit nicht geschädigt würden. Sie müssten im Sinne einer Art Opfersymmetrie mindestens vorübergehend auch zur Sanierung beitragen - wir sitzen schliesslich alle im gleichen Boot. Deshalb möchte ich auch eine Ueberwachung dieser Massnahmen durch die Stiftungsaufsicht und durch die Bankenkommission. Ich wehre mich aber nachdrücklich gegen die Unterstellung, mit dieser Kontrolle eine «Bandenkommission» beauftragen zu wollen - so auf Seite 150 der «Uebersicht über die Verhandlungen der Bundesversammlung» für die Wintersession 1990. Ich nehme an, es handelt sich dabei um einen Verschrieb. Die geringfügige Zunahme an Bürokratie ist meines Erachtens in Kauf zu nehmen, und ich nehme auch eine zeitweise Beschränkung der Autonomie der Kassen bei der Anlage ihrer Gelder bewusst in Kauf. Sie kennen die Situation auf dem Hypothekarzinsmarkt. Sie hat sich wenig geändert. Die Verschuldung beläuft sich in der Schweiz auf gegenwärtig rund

380.

Milliarden Franken, was eine Pro-Kopf-Verschuldung von

58.

000 Franken ergibt. Der Refinanzierungsbedarf ist nach wie 18-S vor enorm. Ich möchte die Gelder der zweiten Säule dafür nutzen, und zwar ohne an die Substanz zu gehen und die Sparer so zu schädigen. Das alles hat mich in der Ueberzeugung bestärkt, eine substantielle Aenderung der Anlagevorschriften für die zweite Säule im Interesse einer wirksamen Refinanzierung der Hypotheken auf dem Motionsweg zur Diskussion zu stellen. Ich bitte Sie, dem Bundesrat in diesem Sinne einen Auftrag zu erteilen. Onken: Die Zinsen fallen wieder, das Schreckgespenst einer fünften Hypothekarzinsrunde scheint gebannt. Die Diskussion ist entsprechend etwas gelassener und sachlicher geworden. Der politische Pulverdampf hat sich verzogen. Ist es nur eine Feuerpause, oder ist es eine dauerhafte Entspannung? Wir wissen es nicht; der Schein trügt - auch hier. Ein wiederaufflackernder Konflikt, eine.innenpolitische Erschütterung in den USA oder ein weltwirtschaftlicher Stolperstein, wo immer er liegen mag, und schon wankt dieses labile Zinsgefüge wieder, schnellen die Kurven nach oben, ziehen die Hypothekarzinsen nach. Das Damoklesschwert schwebt unvermindert über den geplagten Hausbesitzern und den Mietern, die eh schon unter der sprunghaft gewachsenen Zinslast ächzen. Die Politik ist also gefordert. Die Schnellschüsse, die Feuerwehrübungen haben wir im letzten Herbst diskutiert; jetzt werden Ansätze erwartet, die dauerhaft sind, die zu marktkonformen Lösungen führen. Die drei Stossrichtungen dieser Motion sind solche Ansätze ich sage ausdrücklich Ansätze -, mehr nicht: Keine Behandlung an der Wurzel des Uebels, bei der Bodenpolitik nämlich, keine Grundlagentherapie bei der Wohnbau- oder Eigentumsförderung. Doch immerhin: Es sind hilfreiche, flankierende Massnahmen und als solche nicht geringzuachten.

1.

Die Stossrichtung zielt darauf ab, langfristige Anlagen - und Hypotheken sind, ihrer Kündbarkeit zum Trotz, langfristige Anlagen - vermehrt auch durch langfristig gebundene Gelder zu finanzieren. Die langfristig angelegte Finanzierung über Obligationen oder Pfandbriefe und die Möglichkeit, Hypotheken in Wertpapiere umzuwandeln, sind Varianten zur herkömmlichen Refinanzierung-Varianten, die im allgemeinen Trend einerseits des Anlageverhaltens, andererseits aber auch derflexibilisierten internationalen Finanztechniken liegen. In anderen Ländern werden diese Finanzierungsstränge längst ideenreich und erfolgreich genutzt. Es geht dabei nicht so sehr um die Höhe der Zinsen als vielmehr um deren Stabilität und damit auch um eine faire Verteilung der Risiken bei Zinsschwankungen. Wer solche Risiken scheut und lieber auf berechenbare Kontinuität setzt, der findet in diesen Instrumenten eine Möglichkeit, die sonst unvermeidlichen Pendelschläge zu vermeiden und sie eher auf Anleihegläubiger oder Banken zu verlagern. Die Schweiz hinkt hier in der Entwicklung hinterher. Es gilt, gewisse rechtliche Barrieren, die noch bestehen, abzubauen. Das althergebrachte Grundpfandrecht, die traditionelle Gebührenordnung, die Kartelle, die gewohnten Margen - all das hat bisher die beschleunigte Einführung, die Erleichterung solcher neuartiger Finanzierungsquellen behindert. Die bisherige Form der Absicherung von Hypotheken soll dadurch ja auch keineswegs völlig ersetzt, sondern lediglich wirkungsvoll ergänzt werden.

2.

Es soll eine Amortisationspflicht von Hypothekarschulden auf Wohnungseinheiten eingeleitet werden. Ich betone Wohnungseinheiten und möchte damit gewerbliche Liegenschaften nach Möglichkeit ausnehmen, weil ich um die Schallgrenze der Belastbarkeit, etwa im landwirtschaftlichen Bereich, sehr wohl weiss. Auch beim Wohneigentum bedürfte es einer flexiblen und sinnvollen Ausgestaltung sowie eines Aufschubs von etwa fünf Jahren, um die schwierige Anfangszeit etwas zu entlasten und um den Druck durch eine solche Rückzahlung nicht über Gebühr anwachsen zu lassen. Auf der anderen Seite aber muss es uns zu denken geben, dass wir Schweizer im Durchschnitt die grössten Sparguthaben haben und auf der anderen Seite auch die höchsten Hypothekarschulden pro Kopf der Bevölkerung. Dieser Bodensatz an langfristig gebundenen -- 2 of 6 -Motions Zimmerli/Onken/Weber 192 13 mars 1991 Hypothekargeldern ist zu gross. Zinsaufschläge sind ja nicht zuletzt deshalb so schmerzlich, so nachhaltig, weil die Hypothekarschuld eben sehr gross ist. Eine allmähliche Abtragung der Schuld würde das Problem einmal rein mengenmässig entschärfen. Die Amortisation würde jedoch auch Gelder zur Finanzierung neuer Hypotheken zurückfliessen lassen und wohl nicht zuletzt eine kleine Bremse gegen übersetzte Liegenschaftspreise sein, denn die spekulative Bindung von Eigenkapital wäre bei einer Rückzahlungspflicht natürlich weniger attraktiv. Dass die Amortisation allemal eine Sparleistung des Schuldners darstellt und damit nicht als Kostenelement bei der Mietgestaltung beigezogen werden darf, das sei hier als eine Selbstverständlichkeit nur am Rande vermerkt.

3.

Der letzte Punkt meiner Motion schliesslich regt an, dass in Zusammenarbeit mit den Banken ein Modell entwickelt wird, das die teilweise Kapitalisierung des Hypothekarzinses erlaubt. Der Bundesrat selbst hat diese Möglichkeit ja im Rahmen seiner dringlichen Bundesbeschlüsse erwogen und zur Diskussion gestellt, dann aber doch fallengelassen. Die Lösung war damals wohl zuwenig durchdacht und ausgereift ein Hüftschuss. Es lohnt sich aber gleichwohl, auch diese Fährte weiterzuverfolgen und darüber nachzudenken, ob es nicht probate Möglichkeiten gäbe, um wenigstens eine teilweise Kapitalisierung zu ermöglichen. Diese Analyse wäre im übrigen nicht im Alleingang vorzunehmen, sondern unter Einbezug der Bankinstitute, die zu differenzierten Lösungen Hand bieten könnten. Ich bitte Sie, diese Motion zu überweisen. Sollten einzelne Punkte umstritten sein, andere vielleicht nicht, dann könnte gegebenenfalls auch ziffernweise darüber abgestimmt werden. Frau Weber: Meine Motion geht in die gleiche Richtung wie jene meiner beiden Vorredner. Ich kann mich also relativ kurz fassen. Sie will, dass der Bundesrat ermuntert wird, eine Vorlage auszuarbeiten, die eine Entspannung auf dem Hypothekenmarkt und eine Förderung des Wohnungsbaus herbeiführt. Obwohl wir hoffentlich im Moment nicht vor einer nächsten Hyporunde stehen, ist es wichtig, dass wir auf diese Motionen eingehen und auch die Massnahmen, die vorgeschlagen werden, seriös anschauen. Wir haben es heute überhaupt noch nicht mit einem entspannten Wohnungsmarkt zu tun, auch nicht mit einem wettbewerbspolitisch gesunden Hypothekarmarkt; vielmehr verschärfen sich die Probleme auf dem Wohnungsmarkt zunehmend. Wenn ich die Zeitungen durchblättere und das Wohnungsangebot in meinem Kanton analysiere, so kann ich mir nicht vorstellen, wie durchschnittliche Verdiener oder Verdienerinnen sich die angegebenen Preise leisten können. Ich möchte nicht weiter ausholen, Sie kennen die Situation. Ich habe aber aus dieser Lage heraus einige Vorschläge gemacht, zu denen ich ganz kurz Stellung nehmen will.

1.

Es sollte eine Maximalgrenze für hypothekarische Belastungen von Liegenschaften eingeführt werden. Diese Frage wurde im Rahmen der dringlichen Bundesbeschlüsse des langen und breiten erörtert. Ich brauche deshalb nicht länger darauf einzugehen.

2.

Raschere Amortisation von Hypotheken: Kaum bestritten dürfte sein, dass eine schnellere Amortisation von Hypotheken wünschbar wäre, weil damit Mittel für die Finanzierung von Neuhypotheken beschafft werden könnten und ganz allgemein eine Entspannung am Hypothekenmarkt herbeigeführt werden könnte.

3.

Bessere finr izielle Alimentierung des Wohnungsbaus: Der Wohnungsba1 wird heute meistens über Hypotheken finanziert. Denkbar wäre in Zukunft auch die Finanzierung des Wohnungsbaus über die Ausgabe von handelbaren Wertpapieren mit festem Zinssatz, die ohne weiteres grundpfandrechtlich gesichert werden könnten-das nur als Anregung.

4.

Bekämpfung der Baulandhortung durch eine Abgabe auf gehortetem Bauland: Hier handelt es sich um das RPG, das in den Kantonen einfach nicht umgesetzt wird. Es ist wichtig, dass der Bundesrat Massnahmen ergreift und die Kantone dazu auffordert, die Umsetzung zu vollziehen. In diesem Sinne habe ich in meiner Motion gewisse Elemente genannt, die zu einer Entspannung am Hypotheken markt führen und damit auch der Wohnbauförderung dienlich sind. Ich bitte den Bundesrat, meine Motion entgegenzunehmen. M. Delamuraz, conseiller fédéral: Environ 6,7 millions de Suisses ou d'habitants de ce pays ont à leur disposition environ 3 millions de logements. C'est dire que, par rapport aux statistiques étrangères, la situation de chaque occupant d'appartement est large et confortable, d'autant plus que, durant les années quatre-vingts, plus de 40 000 logements ont été mis sur le marché chaque année. Et pourtant, cela ne suffit pas et le taux des appartements vacants de 1984 a 1990 a passé de 0,79 à 0,44 pour cent. On est donc en-dessous du volant de flexibilité dont on devrait disposer dans un marché du logement équilibré. Ce sont surtout des appartements vides à loyer élevé, parce que récemment construits, qui sont inutilisés. On observe aussi que le nombre des villas, difficiles à vendre ou à louer, augmente sensiblement. Dans le diagnostic très clair que nous avons à opérer, il faut bien voir qu'il serait nécessaire de mettre sur le marché

45.

000 logements neufs par année, si l'on veut tendre à cet équilibre que nous appelons tous de nos voeux. Malheureusement, on ne va pas dans cette direction. En 1989, pas tout àfait

41.

000 appartements ont été construits. Les chiffres de l'année dernière ne me sont pas encore connus, mais il est évident qu'ils seront inférieurs à 40 000. Pour l'année en cours, on prévoit une régression du volume de constructions de l'ordre d'un tiers par rapport à 1989. Les causes de cette situation sont, entre autres: le manque de terrains à bâtir, l'accaparement du sol dans l'attente de nouvelles plus-values et la hausse du prix des terrains. Le coût de la construction dépasse celui du renchérissement général et s'élève, selon l'indice zurichois, à 8 pour cent. En outre, durant 150 ans, la Suisse a vécu des taux de rêve dans le domaine hypothécaire. Les hausses intervenues en très peu de temps laissent évidemment des traces qui vont dans un autre sens. L'ensemble de ces facteurs, notamment le dernier, conduisent nombre d'investisseurs potentiels à renoncer à la réalisation de leurs projets parce que les logements nouveaux qu'ils pourraient offrir dépasseraient largement les possibilités financières des locataires éventuels. A ce constat, il faut répondre par des mesures correctives. Un premier ordre de remèdes est celui que nous appliquons déjà, soit: poursuivre l'aide fédérale concernant l'amélioration du logement dans les régions de montagne, augmenter les avances annuelles à fonds perdu au titre de l'abaissement supplémentaire des loyers en faveur des locataires économiquement faibles, améliorer la construction de logements d'utilité publique, augmenter les fonds de roulement et créer une centrale d'émission pour permettre aux maîtres d'ouvrage et d'organisation de trouver des conditions de financement qui ne soient pas trop soumises aux fluctuations du temps. Ces remèdes doivent être appliqués plus densément encore à l'avenir. Mais ce n'est évidemment pas par ces solutions seulement que l'on parviendra à résoudre l'important problème posé. Il faut - et j'en ai pris l'engagement devant vous lors d'un fameux débat, l'année dernière - que réellement nous revoyions toute une série de systèmes, de dispositions légales et de moyens à offrir pour les logements afin que nous essayions de cheminer sur des voies nouvelles. C'est de ce travail d'expert et de vaste reconnaissance qu'ont été chargés, conformément à mon engagement envers vous, la Commission fédérale pour la construction de logements et un groupe d'experts pour les questions qui relèvent du marché hypothécaire. Cette commission se compose de représentants des propriétaires, des locataires, des milieux économiques, des cantons et des milieux scientifiques, alors que le groupe d'experts est composé de représentants des banques, des investisseurs institutionnels, des milieux scientifiques, des cantons - on ne soulignera jamais assez le rôle important des cantons et des communes dans ce domaine - de l'Administration fédérale et, bien entendu, de la Banque nationale. Le Conseil fédéral a constitué les mandats pour cette commission et pour le groupe d'experts l'année dernière. Ces deux institutions sont au travail et leurs rapports, au moins leurs rap-- 3 of 6 -13. März 1991 193 Motionen Zimmerli/Onken/Weber ports intermédiaires, me seront connus ce mois encore et le Conseil fédéral devrait pouvoir, sur la base de ceux-ci, et après un examen approfondi de la situation, prendre les décisions qui s'imposent cet été. C'est dire que nous n'avons pas perdu notre temps et que nous avons voulu réellement prendre le mal à la racine, non plus nous livrer aux petites batailles auxquelles nous avons dû nous livrer en catastrophe, lorsque la situation d'urgence le commandait, mais nous consacrer à des études plus amples qui permettent réellement de parvenir à des solutions mieux inspirées. Parmi les nombreuses solutions examinées - il y a eu beaucoup de propositions dans le débat public qui a suivi ou qui a accompagné le débat sur la quatrième hausse hypothécaire que nous avions au Parlement - les idées contenues dans les trois motions dont nous discutons maintenant sont examinées et triturées. Je crois qu'il serait prématuré de dire que la disposition de la motion de M. Zimmerli est bonne et qu'il faut la retenir, tandis qu'une autre disposition ne nous paraît pas réalisable. Je pourrais faire des commentaires aujourd'hui et ensuite analyser ce qui est possible de ce qui ne l'est pas dans la motion de Mme Weberet dans celle de M. Onken, mais nous perdrions notre temps, puisque maintenant une étude est en cours, qu'elle fait profit de vos idées et de plusieurs autres idées encore. Laissons-la accomplir son travail, laissons au Conseil fédéral le temps de le mûrir, de le transformer politiquement là où il le jugera opportun et de venir avec un ensemble de mesures cohérentes, dont certaines seront applicables immmédiatement, d'autres devront faire l'objet de décisions du Parlement, d'autres encore de décisions d'autorités cantonales ou d'autorités communales, elles n'auront de notre point de vue que valeur de recommandations. C'est dans ce sens que je vous proposerai, Madame et Messieurs les motionnaires, d'accepter vos motions sous forme de postulats, mais pas le postulat «Schublade», un postulat réellement vivant, qui alimente la réflexion et qui donne à ce groupe d'experts des idées nouvelles en plus de celles qu'il a déjà commencé d'analyser. Si je disais: cette partie de la motion est possible, l'autre pas, je mettrais la charrue devant les boeufs. Si vous prenez acte des délais dans lesquels ce travail s'élabore et des délais dans lesquels le Conseil fédéral viendra devant vous, je crois que vous pouvez accepter l'offre honnête que je vous fais de transformer vos motions en postulats. Zimmerli: Ich bin dem Bundesrat sehr dankbar dafür, dass er dem Parlament im Rahmen eines Gesamtpakets Lösungsvorschläge unterbreiten will. Ich bin mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Onken: Ich schliesse mich meinem Vorredner an, Herr Bundesrat, hoffe aber, dass das, was Sie in Aussicht gestellt haben, tatsächlich innert nützlicher Frist geschieht. Denn viele warten darauf, dass etwas geschieht. Die Hoffnung ruht jetzt auf dem Bundesrat. Frau Weber: Ich schliesse mich dem ebenfalls an und möchte noch beifügen, dass es für uns drei wahrscheinlich schwierig wäre, eine andere Entscheidung zu treffen, nachdem Herr Bundesrat Delamuraz so geschickt und fein dargelegt hat, dass er eine Umwandlung in ein Postulat sehe. Ich stimme zu. Frau Bührer: Wer würde es nicht begrüssen, wenn günstige Gelder zur Finanzierung von Hypotheken zur Verfügung stünden? Nur: Wo nehmen und nicht stehlen? Beim Nehmen, da bieten sich die Vorsorgeeinrichtungen an, denn dort hat es sehr viel Geld. Problematisch wird es allerdings, wenn wir zum zweiten Teil der Frage «Wo nehmen und nicht stehlen?» kommen. Es ist offensichtlich, dass gemäss der Motion Zimmerli, d. h. jetzt dem Postulat Zimmerli, die Hypothekardarlehen nicht zu marktüblichen Zinsen gewährt werden sollen. In Zeiten hoher Teuerung soll der Zins immerhin mindestens der Teuerung entsprechen. Nichtmarktkonforme Zinsen zu verlangen, heisst aber schlicht und einfach, die Vorsorgeeinrichtungen zu verpflichten^ Geschenke zu machen. Geschenke, sollte man meinen, lassen sich nur mit Mitteln machen, die einem gehören. Nun, die Frage, wem das Geld in den Vorsorgeeinrichtungen gehört, ist klar und unmissverständlich zu beantworten: Es gehört den Versicherten und ist zweckgebunden für ihre Altersvorsorge. Trotz dem BVG haben aber längst nicht alle Arbeitnehmer Aussicht, im Rentenalter so gut gepolstert dazusitzen wie vermutlich wir alle hier in diesem Saal. Das BVG sorgt nur für ein Minimum - und das für eine grosse Bevölkerungsgruppe - an sozialer Sicherheit. Solange das so ist und solange insbesondere die Indexierung der Renten der zweiten Säule nicht geregelt und nicht gesichert ist, solange sollten wir uns hüten, allzu leichtfertig mit dem Vorsorgekapital der Arbeitnehmer umzugehen. Woher nehmen wir auch das Recht dazu? Der Bund hat zwar das BVG geschaffen. Erträgt aber keinen roten Fünfer zur zweiten Säule bei. Was diese Motion will, ist ein Eingriff, ich könnte auch sagen: ein Uebergriff auf Geld, das uns nicht gehört und über das wir keinerlei Verfügungsgewalt haben. Wir haben im BVG die paritätische Verwaltung verankert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Geld zusammentragen, sollen einvernehmlich und eigenverantwortlich - ich unterstreiche dieses Wort: eigenverantwortlich - im Rahmen der Richtlinien des BVG die Anlagepolitik bestimmen. Es ist Ihnen unbenommen, auch in Hypotheken zu investieren, sie sind autonom. Wir haben mit den Sofortmassnahmen bereits einmal eingegriffen in diese Autonomie der Vorsorgeeinrichtungen - unzweckmässigerweise, wie sich nun im nachhinein herausstellt.. Mit diesem Postulat soll nun noch weitergegangen werden, indem nicht nur eine Limite gesetzt wird wie im Sofortprogramm, sondern verpflichtend Anlagen vorgeschrieben werden sollen, und das zu vorgeschriebenen Zinsen. Wem würde es einfallen, den Banken Zinsvorschriften zu machen? Dort beschränkt sich der Bundesrat darauf - muss sich darauf beschränken -, ab und zu schüchtern den Mahnfinger zu erheben. Hier, wenn es um die Vorsorgegelder der Arbeitnehmer geht, glaubt man sich dazu berechtigt. Ich verkenne natürlich nicht, Herr Zimmerli, dass die Absicht Ihrer Motion löblich ist: günstigere Hypothekardarlehen zu erreichen. Davon würden selbstverständlich die Arbeitnehmer profitieren. Dieses Ziel unterstütze ich. Den Weg, den Sie vorzeichnen, den akzeptiere ich aber nicht. Ich unterstütze den Auftrag an den Bundesrat, für die Refinanzierung der Hypotheken eine Einrichtung zu schaffen. Die Vorsorgeeinrichtungen mit ihren paritätischen Verwaltungen werden - sofern die Bedingungen vernünftig und die Argumente einleuchtend sind in aller Freiheit diese Anlagen benutzen. Den Zwang lehne ich ab. Ich wehre mich gegen den Eingriff in die Autonomie der Vorsorgeeinrichtungen, und ich lehne insbesondere die Festsetzung des Zinssatzes durch den Bundesrat ab. Letzterem würde ich dann zustimmen, wenn sich der Bundesrat auch den Banken gegenüber nicht mehr nur auf verbale Ermahnungen beschränken müsste. Ich unterstütze den Einleitüngssatz der Motion - der ja eigentlich den Kern der Motion ausmacht -, ich würde diesen Satz sogar als Motion unterstützen. Den Rest allerdings würde ich nicht annehmen, insbesondere die Ziffern 1 und 2. Nun soll das Ganze als Postulat überwiesen werden. Ich glaube, mit meinen Bemerkungen und meinen Vorbehalten «in Bundesrats Ohr» darauf verzichten zu können, einen Ablehnungsantrag zu stellen. Ruesch: Sie werden hören und staunen: Ich bin vollkommen gleicher Meinung wie Frau Bührer. Das ist doch eine einmalige Situation in diesem Rat, Frau Kollegin. Sie haben den wesentlichen Teil meiner beabsichtigten Ausführungen hier bereits vorweggenommen, so dass ich mich auf zwei Ergänzungen beschränken kann.

1.

Wenn Herr Zimmerli hier fordert, dass der Zinsfuss mindestens der Inflation entsprechen müsse, so könnte es bei hoher Inflationsrate sogar geschehen, dass die Nachfrage gar nicht mehr vorhanden wäre. Wo wollen Sie den Pflichtteil anlegen, wenn die Nachfrage gar nicht mehr da ist? Bei einer Inflation von 8, 9 Prozent wäre das möglich. Wir hatten schon 10 Prozent.

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Motions Zimmerli/Onken/Weber 194 E 13 mars 1991

2.

Wenn der Bundesrat den Zinsfuss mindestens der Teuerung entsprechend festlegen muss, dann ist bereits eine Schmälerung der Substanz des Vorsorgekapitals da; denn vom Ertrag des Zinses müssen noch die entsprechenden Verwaltungskosten bezahlt werden. Dann bleibt nur noch ein Rest für die Kapitalbildung. Ich habe mich bei diesem Vorschlag und während seiner Begründung an Schillers «Räuber» erinnert, nicht nur wegen der «Bandenkommission», HerrZimmerli, sondern wegen diesem Raubzug auf die zukünftigen Kapitalien (Umlageverfahren) für die Rentner. Im weiteren muss man sicher alles prüfen, aber bitte nur alles, was überhaupt möglich ist. Dinge, die überhaupt nicht möglich sind, sollte man von Anfang an nicht einmal in die Schublade der Postulate legen. Und weil ich das Gefühl habe, Herr Zimmerli sei selber nicht mehr ganz überzeugt, stelle ich den Antrag, das Postulat abzulehnen. Am Schluss seines Votums habe ich mich nämlich an Goethe erinnert, an den «Tasso», wo es heisst: «Er hält aus Trotz an einer Sache fest, die er als falsch erkannt; er aber nennt es Treue.» Ich bitte Sie, das Postulat abzulehnen. Motion 90.678 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat 8 Stimmen Dagegen 8 Stimmen Mit Stichentscheid des Präsidenten wird das Postulat überwiesen Avec la voix prépondérante du président le postulat est transmis Motion 90.832, Motion 90.881 Ueberwiesen aïs Postulat - Transmis comme postulat Präsident: Damit sind alle drei Postulate überwiesen. Ich finde, dass sie zusammengehören und einen einzigen Fragenkomplex betreffen. Es hat auch in den anderen Postulaten Punkte, die weniger einleuchtend sind, und darum habe ich für Herrn Zimmerli gestimmt. Schluss der Sitzung um 12.20 Uhr La séance est levée à 12 h 20 -- 5 of 6 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Weber Entspannung am Hypothekenmarkt und Förderung des Wohnungsbaus Motion Weber Détente sur le marché hypothécaire. Promotion de la construction de logements In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.881 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.03.1991 - 08:00 Date Data Seite 190-194 Page Pagina Ref. No 20 019 885 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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