90-960
Verwaltungsbehörden 22.03.1991 90.960
22. März 1991Deutsch9 min
Source admin.ch
Postulat Zwygart 766 N 22 mars 1991 Zugang zum kulturellen Leben zu erleichtern.» Diese Formulierung wird unseres Erachtens der Bedeutung, welche der Erwachsenenbildung in der heutigen Zeit sowohl in bildungsals auch in kulturpolitischer Hinsicht zukommt, nicht gerecht. Insbesondere wird damit nur ein Aspekt der Erwachsenenbildung, nämlich die indirekte Wirkung derselben auf das kulturelle Verständnis, berücksichtigt. Wir sind der Ansicht, dass die Erwachsenenbildung aber eine viel wesentlichere, ihr eigene Bedeutung hat. Es ist dies die bildungspolitische Komponente dieses Bereiches, welche in sich und ohne zusätzliche Abstützung in der Kulturpolitik in der heutigen Zeit von grösster Bedeutung ist. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 20. Februar 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 20 février 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.968 Postulat Loeb Aus- und Weiterbildungsförderung der Filmberufe Professions du cinéma. Subventions à la formation Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1990 Der Bundesrat wird ersucht, aufgrund des Filmartikels in der Bundesverfassung die Aus- und Weiterbildung der Filmberufe durch das Bereitstellen der notwendigen finanziellen Mittel sicherzustellen. Texte du postulat du 13décembre 1990 Le Conseil fédéral est prié de fournir les moyens financiers nécessaires à la formation et au perfectionnement dans les métiers du cinéma en se fondant sur l'article constitutionnel. Mitunterzeichner-Cosignataires: Büttiker, Grendelmeier, Longet, Nabholz, Petitpierre, Scheidegger, Wiederkehr (7) Schriftliche Begründung-Développement par écrit Verglichen mit der Grosse unseres Landes und der Uebermacht einer finanzkräftigen ausländischen Filmproduktion verfügt das schweizerische Filmschaffen über einen beachtlichen kulturellen Erfolg. Der Bund hat Anteil an diesem Erfolg. Der Auftrag zur Unterstützung des Schweizer Films ist durch einen entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung verankert, und der Bund ist dieser Aufgabe, wenn auch mit verhältnismässig bescheidenen Mitteln, getreulich nachgekommen. Trotzdem darf nicht verkannt werden, dass die Schweizer Filmbranche in der sich wandelnden Medienwelt vor grossen Herausforderungen steht, die sie nicht allein bewältigen kann. Hiezu gehört vermehrte Professionalität. Aus- und Weiterbildungsangebote haben aber bisher weitgehend gefehlt. Diesen Mangel hat die Branche erkannt. In der Westschweiz haben Ausbildungsgänge begonnen, in der deutschen Schweiz sind solche geplant. Zudem ist kürzlich eine schweizerische Stiftung gegründet worden, die ein koordiniertes Weiterbildungsangebot für die ganze Branche auf die Beine stellen soll. Die Filmberufe sind durch das Berufsbildungsgesetz nicht abgedeckt. Der Bund muss zusätzlich im Rahmen des Filmartikels Unterstützung leisten, wie das auch aus einem «Leitbild Aus- und Weiterbildung» des Bundesamtes für Kultur hervorgeht. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 20. Februar 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 20 février 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.960 Postulat Zwygart Schutz der Jugend vor Tabakmissbrauch Protection des jeunes contre l'abus du tabac Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1990 Eltern, Lehrer und Aerzte stellen fest, dass Rauchen bei Jugendlichen die am weitesten verbreitete Konsumart von suchtbildenden Stoffen darstellt. Das frühe Anfangsalter erweckt bei Fachleuten grosse Bedenken, da das starke Abhängigkeitspotential des Nikotins bekannt ist und der jugendliche Organismus für tabakbedingte Schäden besonders anfällig ist. Es sind daher folgende Massnahmen durch Aenderung der Lebensmittelverordnung zu ergreifen:
Erwägungen
1.
Der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche ist zu untersagen.
2.
In Analogie zu Artikel 31 a Absatz 1 Buchstabe b der Lebensmittelverordnung ist die unkontrollierte Abgabe von Tabakwaren in Automaten zu untersagen. •
3.
In Analogie zu Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe k des Alkoholgesetzes ist die Verteilung von Gratismustern zu untersagen. Nachdem die 1978 beschlossenen Formulierungen von Artikel 420d der Lebensmittelverordnung keine genügende Wirkung zeitigten, ist der Erlass griffigerer Formulierungen am Platz. Texte du postulat du 13 décembre 1990 Parents, enseignants et médecins constatent que parmi les substances pouvant conduire à la dépendance, c'est le tabac qui est le plus largement consommé par les jeunes. Les experts s'inquiètent sérieusement de voir les enfants commencer à fumer si tôt, car la dépendance que peut provoquer la nicotine est bien connue, et l'organisme des jeunes est particulièrement sensible aux dommages causés par le tabac. Il convient donc de modifier l'ordonnance sur les denrées alimentaires pour prendre les mesures suivantes:
1.
Interdire la vente de tabac aux jeunes.
2.
Interdire la vente sans contrôle de tabac par des automates, par analogie avec, l'article 31 a, 1er alinéa, lettre b, de l'ordonnance sur les denrées alimentaires.
3.
Interdre la distribution d'échantillons gratuits, par analogie avec l'article 41, 1er alinéa, lettre k, de la loi sur l'alcool. L'article 420d de l'ordonnance sur les denrées alimentaires, tel qu'il a été rédigé en 1978, n'ayant pas eu l'effet désiré, il est temps d'adopter une formulation plus contraignante. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bäumlin, Daepp, Dormann, Fankhauser, Grendelmeier, Günter, Hösli, Kühn, Lanz, Meier Samuel, Neukomm, Steffen, Ulrich, Weder-Basel, Wiederkehr (15) Schriftliche Begründung - Développement par écrit
1.
Das Alkoholgesetz verbietet den Verkauf von gebrannten Wassern an Jugendliche unter 18 Jahren, die meisten kantonalen Wirtschaftsgesetze den Verkauf bzw. den Ausschank an Jugendliche unter 18 Jahren.
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22.
März 1991 N 767 Postulat Eisenring
2.
Die Automaten sind die häufigsten Quellen der Zigaretten, die von Kindern und sehr jungen Jugendlichen geraucht werden.
3.
Die Verteilung von Gratismustern an Jugendliche ist zwar untersagt, aber bei Verteilung an einen unbestimmten Personenkreis ist eine Kontrolle schwer möglich. Das Alkoholgesetz sieht zwar eine Ausnahmebewilligung für Messen und Ausstellungen vor, nicht aber z. B. für Verteilungen in Rekrutenschulen und militärischen Einheiten, was offensichtlich abgenommen hat oder sogar ganz eingestellt worden ist. Das sind nicht Maximalforderungen. Die Vertreter des Gesundheitswesens hatten seinerzeit weitergehende Formulierungen gewünscht. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. Februar 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 février 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Ueberwiesen - Transmis #ST# 90.992 Postulat Wiederkehr Oekobonus für Generalabonnement Ecobonus sous forme d'abonnement général Wortlaut des Postulates vom 14. Dezember 1990 Falls sich der Bundesrat für die Einführung eines Oekobonus entscheidet, wird er eingeladen zu prüfen, ob nicht ein Teil der Rückerstattung an die Berechtigten in der Form eines Generalabonnements erfolgen sollte. Der entsprechende Teil der Einnahmen aus dem Oekobonus würde dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt. Texte du postulat du 14 décembre 1990 Le Conseil fédéral est invité, au cas où il déciderait d'introduire un écobonus, à étudier la possibilité d'une restitution partielle de l'écobonus aux ayants droit, sous forme d'une abonnement général. Le montant correspondant des recettes de l'écobonus serait mis à la dispostion des transports publics. Mitunterzeichner-Cosignataires: Biel, Dünki, Günter, Jaeger, Kühn, Maeder, Meier Samuel, Weder-Basel, Zwygart (9) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. Februar 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 février 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Präsident: Das Postulat wird von Herrn Scherrer bekämpft. Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 90.742 Postulat Eisenring Bereinigung der Fichenaffäre Règlement définitif de l'affaire dite des fiches Wortlaut des Postulates vom 26. September 1990 Der Bundesrat wird - in Zusammenarbeit mit den Regierungsparteien - ersucht zu prüfen, ob und in welcher auch rechtsstaatlich vertretbaren Form das Geschäft «Fichenaffäre» durch eine besondere Beschlussfassung ohne Verzug abgeschlossen und bereinigt werden könnte. Texte du postulat du 26 septembre 1990 Le Conseil fédéral est invité à étudier, de concert avec les partis gouvernementaux, la possibilité de mettre sans retard un terme à l'affaire dite des fiches et de procéder à un règlement définitif de la question, par la voie d'une décision spéciale; il examinera en outre quelle forme compatible avec notre Etat de droit peut être adoptée à cet effet. Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine-Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Eine kritische Würdigung des vierten Zwischenberichtes des Fichen-Sonderbeauftragten Dr. W. Gut (21. September 1990) führt zu einem in mehrfacher Hinsicht bedenklichen und kaum akzeptablen Ergebnis. Die bisher bekannt gewordenen Fälle von Fichen-Eintragungen zeugen insgesamt über weite Strecken eher von Unbeholfenheit, Kleinkariertheit, übertriebenem Amtseifer und amtlichem Querverhalten als von «staatspolitischer» Bösartigkeit. Der offensichtlich gewordene Mangel an Kontrolle und Führung, insbesondere auch die vielfach abhanden gekommene Einhaltung der Maxime der Verhältnismässigkeit, lässt sich nachträglich nicht korrigieren. Dass Unrecht und «Unrecht» geschehen ist, ist leider hinzunehmen. Unter Umständen können Entschuldigungen in den Fällen offensichtlicher Missgriffe eine Aera der «Aussöhnung» begründen. Ist es nun aber tatsächlich unvermeidlich, dass in diesem Wust von Fichen voraussichtlich während einigen Jahren allein beim Bund über 80 Personen, wovon ein grosser Teil sehr qualifizierte Fachkräfte, mit der Aufarbeitung beschäftigt und möglicherweise Tausende von Rechtsverfahren über alle Instanzen hindurch geführt werden müssen, um dieses «Geschäft» erst in fernen Jahren zu erledigen? Stehen die bundesseitigen Aufwendungen mit voraussichtlich über 50 Millionen Franken überhaupt in einem akzeptablen Verhältnis zum «Schadenfall»? Dazu wären die analogen Aufwendungen der Kantone und der Gemeinden zu addieren. Die Offenlegung der Fichen von Schweizern hat sodann ergeben, dass in
50.
Prozent der Fälle die letzten Eintragungen auf 1980 und noch früher zurückgehen und auch zahllose aktuellere Eintragungen kaum hochwertig sind. Insgesamt nähert man sich immer mehr dem Eindruck, dass das Flehen-Unwesen, bei allen unkorrekten Vorgängen und möglichen Rechtsverletzungen, die zu kritisieren bleiben, in vielen öffentlichen Darlegungen überzogen worden ist. Hierunter haben heute nicht nur der Bund und zahlreiche Fachstellen des Bundes und der Kantone als solche, sondern vor allem auch zahllose öffentliche Angestellte direkt und indirekt zu leiden. Der Freitod eines in keiner Weise bescholtenen kantonalen Beamten, der mit den Fichen zu tun hatte, sollte Fanalwirkung haben. Sodann ist auch das Verhältnis des Bundes zu den Kantonen und Gemeinden in mehrfacher Hinsicht bereits seit langem einer bedenklichen Strapazierung ausgesetzt, die man so sicher nicht gewollt hat. Die Vorgänge mit ihren direkten und indirekten Begleitumständen stehen somit in einem nur mehr zweifelhaften oder in überhaupt keinem vertretbaren -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Postulat Zwygart Schutz der Jugend vor Tabakmissbrauch Postulat Zwygart Protection des jeunes contre l'abus du tabac In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 17 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.960 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 22.03.1991 - 08:00 Date Data Seite 766-767 Page Pagina Ref. No 20 019 769 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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