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Entscheid

90-976

Verwaltungsbehörden 21.06.1991 90.976

21. Juni 1991Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

90.886

und 90.897 der grünen Fraktion und der sozialdemokratischen Fraktion vom 26. und 27. November 1990, ad Ziff. 2). Die Interventionen haben in diesem Zusammenhang an die unabdinglichen Voraussetzungen für Frieden und Sicherheit in dieser Region erinnert. Dies sind einerseits die Achtung der Rechte der dort ansässigen Menschen, darin Inbegriffen die spezifischen Rechte der Minderheit kurdischen Ursprungs und ihrer Angehörigen, besonders das Recht, ihre eigene Sprache öffentlich zu gebrauchen und zu lehren, sowie das Recht auf ihr eigenes kulturelles Leben; andererseits wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt in dieser unterentwickelten Region. Es bleibt darauf hinzuweisen, dass das EDA daran ist, für den östlichen Teil der Türkei ein Programm der Entwicklungszusammenarbeit zu prüfen, welches hauptsächlich die Schaffung von Arbeitsplätzen zum Ziel hat. Das EVD prüft auch die Möglichkeit der Vergabe eines Mischkredites oder anderer Formen der Finanzhilfe. Bei seinem Besuch in Ankara vom 4. bis 6. April dieses Jahres hat der Departementschef die Haltung der Schweiz zur Frage der Menschenrechte in der Türkei erneut bekräftigt. Am 12. April 1991 sind die Artikel 140 bis 142 und 163 des türkischen Strafgesetzbuches, welche eine Reihe von Meinungsdelikten unter schwere Strafe - sogar unter Todesstrafe - stellten, sowie das Gesetz Nr. 2932, welches den Gebrauch der kurdischen Sprache verboten hatte, ausser Kraft gesetzt worden. Das gleichzeitig erlassene Anti-Terror-Gesetz schwächt den Schutz der Menschenrechte jener Personen, welche des «Terrorismus» - durch das Gesetz sehr breit definiert - verdächtigt werden. Wie sich diese Revisionen in der Praxis auswirken werden, wird sich erst weisen. Ebenfalls am 12. April wurde eine Teilamnestie erlassen, welche zur Freilassung von

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000 Personen, darunter eine unbekannte Zahl politischer Gefangener, führen soll. Auf internationaler Ebene ist darauf hinzuweisen, dass die Türkei 1987 das Individualbeschwerderecht vor der Europäischen Menschenrechtskommission sowie 1990 die obligatorische Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkannt hat. Dies sowie der erste Besuch des europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter im Herbst 1990 in den türkischen Haftanstalten sollten zu einem besseren Schutz der Menschenrechte, im besonderen zum Schütze vor Folter, beitragen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Lage in der Türkei im Vergleich mit der äusserst problematischen Menschenrechtslage unter dem Ausnahmezustand, welcher 1980 vom militärischen Regime über das ganze Land verhängt worden war, unter der Zivilregierung seit 1983 eine relativ günstige Entwicklung erfahren hat, mit Ausnahme des Südostens des Landes, wo sie sich seit dem vergangenen Jahr verschlechtert hat. Der Bundesrat wird weiterhin zugunsten von Personen, deren Rechte in der Türkei verletzt werden, intervenieren und parallel dazu mit der türkischen Regierung einen kontinuierlichen Dialog führen, welcher auf der Ueberzeugung beruht, dass Rechtsstaatlichkeit und Respektierung der Menschenrechte als Faktoren von Gerechtigkeit, Gleichheit und Freiheit essentielle Komponenten einer pluralistischen Demokratie sind und -- 1 of 3 -21. Juni 1991 1341 Postulat H u bâcher einen wichtigen Beitrag zu Frieden und Sicherheit des Landes darstellen. Wenn sich die Menschenrechtslage vor allem im Südosten des Landes in nächster Zeit nicht verbessern sollte, ist der Bundesrat bereit, die Opportunität einer Beschwerde zu prüfen, nach dem Vorbild jener Beschwerde, welche im Jahre 1981 von fünf Mitgliedern des Europarates als Folge der Menschenrechtsverletzungen durch die türkische Regierung eingereicht worden war. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 90.997 Motion Ruf Schweizer Landesgrenze. Verstärkter Schutz vor illegalen Grenzübertritten Passage illégal de la frontière. Renforcement de la protection Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, den Schutz der Schweizer Landesgrenze vor illegalen Grenzübertritten durch folgende Massnahmen wirksam zu verstärken:

1.

Erhöhung des Bestandes an Grenzwächtern;

2.

Einsatz- und wenn nötig Ausbildung -von geeigneten Einheiten der Schweizer Armee zur Unterstützung des Grenzwachtkorps. Texte de la motion du 14 décembre 1990 Le Conseil fédéral est chargé de renforcer la protection de la frontière suisse et d'empêcher les passages illégaux en prenant les mesures suivantes:

1.

augmentation de l'effectif des gardes-frontière;

2.

mise en place et, s'il le faut, entraînement d'unités adéquates de l'armée que l'on chargera d'épauler le corps des gardes-frontière. Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit Ungeachtet aller Revisionen des Asylverfahrens steigt der Zustrom von Asylbewerbern in die Schweiz seit Jahren ungebremst an und wird voraussichtlich auch künftig jährlich neue Rekordhöhen erreichen. Bei der überwiegenden Mehrheit der Asylanten handelt es sich bekanntlich nicht um echte Flüchtlinge, sondern um Gesuchsteller aus wirtschaftlichen Gründen (über 95 Prozent der Begehren werden letztlich abgewiesen). Die allermeisten Bewerber gelangen über die grüne Grenze illegal in unser Land! Breite Kreise des Schweizervolkes sind wegen dieser anhaltenden Masseneinwanderung zu Recht tief beunruhigt. 1991 muss mit einer zusätzlichen riesigen Migrationswelle aus Osteuropa, vor allem aus der Sowjetunion, gerechnet werden. Die grosse Zahl der illegalen Einreisen beweist, dass die Landesgrenze völlig ungenügend gesichert ist. Dies kann allerdings angesichts des geringen Personalbestandes im uniformierten Grenzwachtkorps (August 1990:1756 Mann) nicht erstaunen. Skrupellose Schlepperorganisationen haben dadurch ein sehr leichtes Spiel. Um dem (gegenwärtigen und noch zu erwartenden) Massenzustrom von Wirtschaftsasylanten und Emigranten aus der ganzen Welt noch rechtzeitig einigermassen begegnen zu können, ist eine rasche und wirksame Verstärkung des Grenzschutzes dringendst erforderlich! Nebst einer Erhöhung des Bestandes an Grenzwächtern ist vor allem ein Einsatz der Schweizer Armee zur Unterstützung des Grenzwachtkorps unerlässlich. Verschiedene Armeeeinheiten sind bereits für den Neutralitätschutzdienst ausgebildet. Bekanntlich hat Oesterreich mit Erfolg zu entsprechenden Massnahmen gegriffen, in Finnland werden derartige Schritte vorbereitet. Nachdem Bundesrat Arnold Koller mehrfach den Einsatz der Armee zur Bewachung der Landesgrenze vor illegalen Grenzübertritten ernsthaft in Erwägung gezogen hat, muss die Landesregierung nun - angesichts der sich verschärfenden Lage -unverzüglich zur Tat schreiten! Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 15 mai 1991

1.

Der Bundesrat hat bereits in Zusammenhang mit der Motion Baggi (89.645) im Dezember 1989 zur Frage der Personalaufstockung des Grenzwachtkorps Stellung genommen. Trotz der momentan etwas entspannteren Lage auf dem Arbeitsmarkt erscheint eine solche kurz- oder mittelfristig unrealistisch. Der Bestand an Grenzwächtern wurde letztmals per 1. Januar 1991 angepasst und auf 1943 erhöht. Dieser Sollbestand ist jedoch aufgrund der nach wie vor bestehenden Rekrutierungsschwierigkeiten nicht erreicht. Der Bundesrat wird die Entwicklung weiterhin im Auge behalten.

2.

Derzeit wird die Unterstützung des Grenzwachtkorps durch den Einsatz von Formationen der Armee durch eine interdépartementale Arbeitsgruppe geprüft. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Präsident: Die Motion wird von den Damen Fankhauser und Haering Binder bekämpft. Die Diskussion wird verschoben. Verschoben - Renvoyé #ST# 91.3001 Postulat Hubacher Bericht über Neutralität Rapport sur la neutralité Wortlaut des Postulates vom 21. Januar 1991 Ich ersuche den Bundesrat, baldmöglichst, spätestens bis Ende 1992, einen Bericht auszuarbeiten: - wie er gemäss Artikel 102 Ziffer 9 der Bundesverfassung die Neutralität interpretiert und neu definiert; - den Bericht den eidgenössischen Räten vorzulegen. Texte du postulat du 21 janvier 1991 Je prie le Conseil fédéral de présenter aux Chambres fédérales, le plus tôt possible, mais au plus tard pour la fin de l'année 1992, un rapport exposant la façon dont il interprète et redéfinit la neutralité au sens de l'article 102, chiffre 9 est. Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bodenmann, Brügger, Carobbio, Danuser, Eggenberger Georges, Haering Binder, Hafner Ursula, Herczog, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Meizoz, Meyer Théo, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy, Stappung, Uchtenhagen, Zbinden Hans, Züger (25)

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Bäumlin Staatenbeschwerde gegen die Türkei Motion Bäumlin Requête interétatique contre la Turquie In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 90.976 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.06.1991 - 08:00 Date Data Seite 1340-1341 Page Pagina Ref. No 20 020 053 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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