91-003
Verwaltungsbehörden 19.03.1991 91.003
19. März 1991Deutsch109 min
Source admin.ch
Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés 572 N 19 mars 1991 Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der Kommissionsminderheit zuzustimmen und nicht ein Gesetz zu schaffen, das in einem wichtigen Teil toter Buchstabe ist. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 95 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 44 Stimmen Art. 43 Abs. 3,4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 43 al. 3,4 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Spalti, Berichterstatter: Der Nationalrat hat mit offensichtlichem Mehr beschlossen, diesem Artikel zuzustimmen. Weil im Ständerat - gemäss Amtlichem Bulletin - erklärt wurde, der Nationalrat habe «einen nachträglich und offenbar überraschend eingebrachten Antrag Haller mit offensichtlicher Mehrheit zum Beschluss erhoben», ist hier doch folgendes festzuhalten: Der Antrag Haller lag zwar seinerzeit der Kommission nicht vor. Er fand aber nach entsprechenden Gesprächen, die Frau Haller führte, in allen Fraktionen breite Zustimmung; auch der Bundesrat opponierte dieser Lösung nicht. Der Nationalrat hat also in der Wintersession durchaus «en toute connaissance de cause» entschieden. Nun kurz zur Differenz zum Ständerat: Zu Artikel 43 empfiehlt Ihnen die einstimmige Kommission, sich der Fassung des Ständerates anzuschliessen. Im Grundsatz sind beide Fassungen nämlich identisch. Sie gehen für den Anspruch auf Familienzulage davon aus, ob ein Beamter Kinder hat oder nicht. Der Ständerat dehnt den Anspruch auf Familienzulage aus, und zwar nicht nur - wie wir es getan haben - auf Beamte mit Verwandtenunterstützungspflichten, sondern auch auf kinderlose Beamte, deren Ehegatte wegen Krankheit oder Invalidität an einer Berufsausübung, also Erwerbstätigkeit, dauernd gehindert ist. Eigentlich gehörte eine solche Regelung auf die Verordnungsstufe. Nachdem wir aber mit der Ueberweisung einer Motion, die auch vom Ständerat überwiesen worden ist, eine Totalrevision des Beamtengesetzes veranlasst haben, kann die entsprechende Bereinigung unseres Erachtens in dieser Totalrevision vorgenommen werden. Nach der Totalrevision sollte wohl nur noch der Grundsatz im Beamtengesetz stehen, wonach Beamte mit Kindern Anspruch auf Familienzulage haben. Schliesslich noch ein Hinweis auf eine formale Unstimmigkeit: Die ständerätliche Fassung spricht in Absatz 3 Litera a von «Kinderzulage ausbezahlt», im letzten Satz desselben Absatzes hingegen von «Anspruch auf Kinderzulage». Nachdem die nationalrätliche Fassung klar vom «Anspruch auf Kinderzulage» ausgeht, was auch dem Sinne der Regelung entspricht, kann der Widerspruch wohl auf Verordnungsstufe gemäss nationalrätlicher Version gelöst werden. Ich ersuche Sie, im Sinne der einstimmigen Kommission der ständerätlichen Fassung, die dort mit 20 zu 11 Stimmen beschlossen wurde, zuzustimmen. Angenommen -Adopté Art. 57 Abs. Ibis (neu) Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 57 al. 1 bis (nouveau) Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Spalti, Berichterstatter: Sie haben dieser Fassung, die übrigens der des Bundesrates entspricht, mit 88 zu 37 Stimmen also sehr deutlich-zugestimmt. Damit wurde der Wille des Rates klar bestätigt, dem Bundesrat die Kompetenz zu geben, für das Grenzwachtkorps ein tieferes Rücktrittsalter einzuführen. Der Bundesrat ist bei diesem tieferen Rücktrittsalter in den Kommissionsverhandlungen immer vom 58. Altersjahr ausgegangen. In diesem Sinne kann davon ausgegangen werden, dass die Formulierung des Ständerates eine Präzisierung darstellt und somit die Absicht des Bundesrates und den Entscheid des Nationalrates materiell nicht in Frage stellt. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dieser Lösung zuzustimmen. Angenommen -Adopté Ziff. Ibis (neu) Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Ch. Ibis (nouveau) Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Spalti, Berichterstatter: Nur kurz zu dieser Ergänzung des Gesetzes in den Uebergangsbestimmungen: Es ist eigentlich eine Konsequenz von dem, was Sie soeben beschlossen haben, nämlich die Festschreibung des Anspruchs von Personen, für die bisher schon - es gibt solche Fälle - ein tieferes Rücktrittsalter als 58 Jahre besteht. Ich bitte Sie, diesem Antrag im Sinne der Kommission zuzustimmen. Angenommen -Adopté #ST# 91.003 Gplfkrise. Hilfe an betroffene Staaten Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés Botschaft und Beschlussentwurf vom 30. Januar 1991 (BBI1919) Message et projet d'arrêté du 30 janvier 1991 (FF 1887) Beschluss des Ständerates vom 7. März 1991 Décision du Conseil des Etats du 7 mars 1991 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Antrag Baerlocher Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, dass der 100-Millionen-Kredit im Zusammenhang mit dem 2. Hilfspaket der «Koordinationsgruppe zur Finanzierung der Golfkrise» vorgelegt wird unter Berücksichtigung direkter Hilfe für humanitäre Zwecke im Rahmen der Aktionen von IKRK und Unicef. Proposition Baerlocher Renvoyer le projet au Conseil fédéral en l'invitant à soumettre le crédit de 100 millions à la faveur du second train de mesures proposé par le «Groupe de coordination chargé de traiter les aspects financiers de la crise du Golfe» et à prévoir une aide humanitaire directe par le biais du CICRetdel'UNICEF. Oehler, Berichterstatter: Der Bundesrat schlägt uns vor, im Rahmen eines internationalen Dispositivs den Betrag von
Erwägungen
100.
Millionen Dollar für die Hilfe der Schweiz an die drei von der Golfkrise am stärksten betroffenen Staaten Aegypten, Jordanien und Türkei zu bewilligen.
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19. März 1991 573 Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten Mit den von der Uno beschlossenen und von der Schweiz mitgetragenen Boykottmassnahmen sind neben dem Zielland Irak auch andere Staaten und Völker sehr hart getroffen worden. Es sind dies viele Entwicklungsländer, dann aber auch mittel- und osteuropäische Staaten. In der Botschaft ist die Liste der Weltbank angeführt, die Auskunft über die von der Golfkrise am unmittelbarsten betroffenen Länder und deräusserst schwerwiegend betroffenen 41 Länder gibt. Gemessen am Bruttosozialprodukt ist Jordanien am stärksten vom Wirtschaftsboykott getroffen worden. Mit Abstand folgen dann Aegypten und die Türkei. Für das laufende Jahr rechnet die Weltbank für Jordanien mit 26,8 Prozent Ausfall an Devisen, gemessen am Bruttosozialprodukt, für Aegypten mit 4,9 und die Türkei mit 2,5 Prozent. Die Weltbank rechnet für diese drei Staaten mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 12,6 bis 14,3 Milliarden Dollar. Im Rahmen der Hilfsmassnahmen hat die Schweiz unter Vorbehalt unserer Zustimmung einen Anteil von 100 Millionen Dollar versprochen. Es handelt sich dabei um einen nicht rückzahlbaren Beitrag. Diese Hilfe ist Teil der 13,6 Milliarden Dollar, welche weltweit für diese drei Staaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Aufteilung sieht nun vor, dass jeder der drei Staaten, also Aegypten, Jordanien und die Türkei, je 25 Millionen Dollar erhalten, derweil die verbleibenden 25 Millionen noch nicht aufgeteilt sind. In der Kommission hat Bundesrat Stich angetönt, dass es sich beim Gesamtbetrag von 100 Millionen Dollar um einen ersten Anteil handeln könnte, zumal man aus naheliegenden Gründen noch nicht weiss, was letztlich aufgrund der Entwicklung auf uns zukommt. Die Eruierung der Schäden aus dem Krieg ist aus naheliegenden Gründen noch nicht abgeschlossen, wir stehen erst am Anfang. Von Bedeutung ist indessen, dass wir zurzeit nicht über weitere Beiträge mit uns diskutieren lassen wollen, da wir doch nicht wissen, mit wieviel sich andere Staaten an der Linderung der Not beteiligen. Dazu kommt - das ist ein offenes Geheimnis -, dass die Golfstaaten in den vergangenen Jahren Milliardenvermögen zusammentrugen, welche sie nun grösstenteils looker zu machen haben. Auch hierüber muss Auskunft gegeben werden, bevor von unserer Seite weitere Hilfe geleistet werden kann. Wir alle wissen, dass wir die drei Empfängerstaaten unterschiedlich qualifizieren. Richtig ist, dass sie im Rahmen der Boykottmassnahmen gegen Irak und hernach im Krieg zur Befreiung Kuwaits und gegen den Irak eine sehr wichtige Rolle spielten. Es ist aber nicht angebracht, dass wir die drei Staaten und ihre Politik mit der gleichen Brille betrachten. Am wenigsten Diskussionen wird sicher der Beitrag an Aegypten absetzen, zumal Aegypten in den vergangenen Jahren und namentlich in den vergangenen Monaten eine bedeutende Unterstützung und Hilfe im Kampf gegen die Aggression Iraks war. Aus diesem Grunde und angesichts der Tatsache, dass die negativen Auswirkungen der Boykottmassnahmen und des Krieges auf Aegypten anerkannt wie auch erkannt sind, dürfte dieser Betrag kaum grosse Diskussionen absetzen. Schwieriger wird es dann bereits mit Jordanien. Der jordanische Herrscher und seine Regierung haben während des Krieges einen eigentlichen Seiltanz vollführt. In seiner berühmten Rede vom 11. Februar 1991 hat König Hussein offen Stellung für Saddam Hussein genommen, gegen die USA und ihre Alliierten, und hat somit die amerikanische Befreiung Kuwaits mindestens indirekt verurteilt. Das hatte dann gleichentags, also am 11./12. Februar dieses Jahres, zur Folge, dass der amerikanische Senat die Hilfe an Jordanien einfror, weil niemand einsehen konnte, warum die Amerikaner einen potentiellen Partner des Iraks finanziell unterstützen sollten. Mittlerweile haben sich die Wogen gelegt. König Hussein von Jordanien hat seine Politik einmal mehr- ist man anzufügen geneigt - geändert. Es dürfte nicht das letzte Mal sein. Unverständlich wird die Hilfe dann, wenn man die Rüstungsanstrengungen mit in die Ueberlegungen einbezieht, welche Jordanien in den vergangenen Jahren unternommen hat und die es nun wieder aufnimmt. Erklären kann man diese Anstrengungen höchstens mit dem Hinweis, dass sich Jordanien von Israel und von Irak bedroht fühlt und sich so mit Gewaltanstrengungen seine Unabhängigkeit zu bewahren versucht. Anderseits ist indessen nicht zu verkennen, dass in Jordanien ein grosser Teil der Bevölkerung aus Palästinensern besteht, welche aus naheliegenden Gründen gar oft eine andere Politik verfolgen. Fraglich ist auch, ob wir Jordanien zubilligen können, dass es sich von Israel bedroht fühlt. Es ist müssig beizufügen, dass mit einer Nahost-Friedensordnung auch in Jordanien gewaltige finanzielle Mittel für einen echten Aufbau freigemacht werden können. Noch mehr zu reden, in der Kommission wie in der Oeffentlichkeit und vermutlich auch in diesem Rat, gibt die Hilfe an die Türkei. Die Türkei wird der Verletzung von Menschenrechten angeklagt. Die Türkei muss sich vorwerfen lassen, brutal gegen die Kurden vorzugehen, einen Teil der eigenen Bevölkerung in die Flucht zu schlagen, Minderheiten brutal zu knüppeln und so in gewissen Gebieten eine Herrschaft des Terrors auszuüben. Türkische Asylbewerber, die Sistierung von Ausweisungsmassnahmen usw. zeigen deutlich, dass auch der Bundesrat mit der Menschenrechtspolitik in der Türkei Mühe hat, ja die Menschenrechtsverletzungen durch die türkische Regierung in aller Form ablehnt. Andernfalls hätte der Bundesrat ja nicht entscheiden können, dass kurdische Flüchtlingsfamilien aus der Türkei trotz Ausweisungsbefehl bei uns bleiben dürfen. Warum also - so die Frage - sollen wir das türkische Regime unterstützen? Wir kommen nicht umhin, diese Frage in diesem Rat zu diskutieren und dann einen Entscheid zu fällen. Von Bedeutung ist, dass wir fürs erste die türkische Menschenrechtspolitik und damit die Verletzung der Menschenrechte durch das türkische Regime unmissverständlich ablehnen und verurteilen. Die türkische Regierung muss zur Kenntnis nehmen, dass wir im Falle der Bewilligung der Mittel an dieses Land keine Umkehr in unserer ablehnenden Haltung einschlagen, sondern die Schäden zu beheben helfen, welche der Türkei wegen der Boykottmassnahmen und dem Krieg zur Befreiung Kuwaits entstanden. Vom Bundesrat erwarten wir, dass er zu dieser Problematik ebenso unmissverständlich Stellung nimmt, wie dies das Parlament heute sicher tun wird. Die Frage stellt sich sodann, ob wir im Zusammenhang mit diesem Kredit an die drei Frontstaaten und namentlich an die Türkei Bedingungen stellen können. Unseres Erachtens wohl kaum direkt, weil unser Beitrag Teil eines Ganzen im Rahmen der Weltbankmassnahmen ist. Und dennoch: Wir verbinden mit der Kreditbewilligung unsere Ablehnung der Menschenrechtspolitik in der Türkei, wie auch die Hoffnung, dass sich Jordanien von der Seiltanzpolitik zu einer echten Politik hinwendet, welche unseren Vorstellungen entspricht. Uns alle interessiert im weiteren sicher brennend, was die drei Staaten mit den zur Verfügung gestellten 100 Millionen Dollar aus der Schweiz machen werden. Nutzen sie diese Mittel zur Sanierung ihres Budgetdefizits, zum Erwerb von Gütern im Ausland, zur Tilgung von Auslandschulden, für Aufbauprojekte, kurzum: Wofür werden die 100 Millionen Dollar eingesetzt? Wir sind dem Bundesrat dankbar, wenn er uns hierüber Auskunft gibt. Unsere Neutralitätspolitik stand in den vergangenen Monaten, namentlich seit dem 2. August 1990, immer wieder zur Diskussion. Sie stellt sich auch heute, weil wir Staaten, welche gelitten haben, Hilfe zukommen lassen. Unsere Neutralität verbietet uns aber nicht, dass wir nach einem Konflikt anderen materiell helfen und versuchen, die verschiedenen Gruppierungen zusammenzubringen. Wir alle wissen, dass nicht nur die drei angeführten Staaten durch den Golfkrieg betroffen wurden. Aus diesem Grunde steht denn auch eine Hilfe an Israel zur Diskussion, zumal dieser Staat sowohl wirtschaftliche als auch militärische Folgen zu tragen hat. 39 Scud-Raketen haben beispielsweise in Israel eingeschlagen. Sie waren ein erster Versuch des irakischen Militärs, Saddam Husseins Vernichtungspolitik gegen Israel einzuleiten bzw. durchzuziehen. Zum Glück für Israel, seine Bevölkerung und die ganze Welt kam es nicht soweit. Wir sind froh, dass durch das besonnene Verhalten Israels und seiner militärischen Führung der Krieg zur Befreiung Kuwaits -- 2 of 18 -Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés 574 N 19 mars 1991 und gegen das Regime Iraks nicht ausgeweitet wurde. Ob Hilfe an Israel von der Schweiz geleistet wird, steht heute bei uns nicht zur Diskussion. Wir verraten aber sicher kein Geheimnis, wenn wir festhalten, dass wir für solche Massnahmen ein offenes Ohr haben werden. Diese Haltung ist vor dem Hintergrund unserer Hilfe an die Türkei vertretbar, dann aber auch wegen unserer Hilfe an die wankelmütige Regierung von Jordanien. Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass es sich bei den beantragten 100 Millionen Dollar nicht um eine Wohlverhaltensprämie oder um eine Vergütung für eine uns zusagende Politik handelt. Es geht um die Hilfe zur Behebung von Schäden, welche im Zusammenhang mit dem Golfkrieg entstanden sind. Wir wollen und können indessen die Augen vor den tatsächlichen Verhältnissen, vor allem in Jordanien und in der Türkei, nicht verschliessen. Nicht nur Aegypten, Jordanien und die Türkei haben Lasten auf sich zu nehmen, sondern es ist eine ganze Reihe anderer Staaten, welche ebenfalls unter den Folgen des Golfkrieges leiden. Ebenso wissen wir, dass es sich beim vorliegenden Kreditantrag um einen ersten Schritt handelt, zumal von den angeforderten 13,6 Milliarden Dollar noch nicht alle erwarteten Zusagen eingegangen sind. Aus diesem Grunde sind denn auch die Schweiz, Schweden, Finnland und Island aufgefordert worden, weitere 250 Millionen Dollar bereitzustellen. Obwohl sich die Schweiz bereit erklärt hat, ein weiteres Gesuch zu prüfen, möchten wir heute keine weiteren Verpflichtungen eingehen. Die Kommission schlägt Ihnen auf Antrag von Frau Segmüller vor, dem Bundesrat ein Postulat zu überweisen, welches ihm den Auftrag übergibt, eine gleich grosse Summe bereitzustellen, mit deren Hilfe anderen, nicht unter diese drei Länder fallenden Staaten geholfen wird. Dies aus dem einzigen Grund, weil andere Staaten, namentlich Entwicklungsländer, ebenso Schaden aus dem Golfkrieg erleiden. Dieser Länder nimmt sich heute aber kaum jemand an, um deren direkte Schäden zu beheben. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, die Botschaft anzunehmen, die 100 Millionen Dollar einstimmig zu bewilligen, ebenso das Kommissionspostulat zu überweisen. M. Cavadini, rapporteur: Le Conseil fédéral nous propose par arrêté un crédit d'engagement de 100 millions de dollars afin d'aider les pays du Golfe qui ont été le plus touchés par les mesures d'embargo commercial décidées par l'ONU au début du mois d'août dernier envers l'Irak. Les pays qui entrent en considération sont l'Egypte, la Jordanie et la Turquie. Le Conseil des Etats a discuté ce message le jeudi de la première semaine de cette session et l'a approuvé. Avec cette proposition, la Suisse soutient ainsi une action internationale, décidée le 5 novembre 1990 - donc avant l'éclatement de la guerre par un groupe de coordination chargé de traiter les aspects financiers de la crise du Golfe. Font partie de ce groupe les pays de la Communauté, la plupart des autres pays de l'OCDE, dont les pays européens'neutres, l'Arabie Saoudite et d'autres Etats du Golfe producteurs de pétrole, ainsi que la Corée du Sud. Parmi ces pays, il y a aussi le Koweit qui participe à cette aide d'une façon assez prononcée. Il s'agit donc - je tiens à le souligner- d'une opération internationale, discutée à Rome le
19. März 1991 573 Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten Mit den von der Uno beschlossenen und von der Schweiz mitgetragenen Boykottmassnahmen sind neben dem Zielland Irak auch andere Staaten und Völker sehr hart getroffen worden. Es sind dies viele Entwicklungsländer, dann aber auch mittel- und osteuropäische Staaten. In der Botschaft ist die Liste der Weltbank angeführt, die Auskunft über die von der Golfkrise am unmittelbarsten betroffenen Länder und deräusserst schwerwiegend betroffenen 41 Länder gibt. Gemessen am Bruttosozialprodukt ist Jordanien am stärksten vom Wirtschaftsboykott getroffen worden. Mit Abstand folgen dann Aegypten und die Türkei. Für das laufende Jahr rechnet die Weltbank für Jordanien mit 26,8 Prozent Ausfall an Devisen, gemessen am Bruttosozialprodukt, für Aegypten mit 4,9 und die Türkei mit 2,5 Prozent. Die Weltbank rechnet für diese drei Staaten mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 12,6 bis 14,3 Milliarden Dollar. Im Rahmen der Hilfsmassnahmen hat die Schweiz unter Vorbehalt unserer Zustimmung einen Anteil von 100 Millionen Dollar versprochen. Es handelt sich dabei um einen nicht rückzahlbaren Beitrag. Diese Hilfe ist Teil der 13,6 Milliarden Dollar, welche weltweit für diese drei Staaten zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Aufteilung sieht nun vor, dass jeder der drei Staaten, also Aegypten, Jordanien und die Türkei, je 25 Millionen Dollar erhalten, derweil die verbleibenden 25 Millionen noch nicht aufgeteilt sind. In der Kommission hat Bundesrat Stich angetönt, dass es sich beim Gesamtbetrag von 100 Millionen Dollar um einen ersten Anteil handeln könnte, zumal man aus naheliegenden Gründen noch nicht weiss, was letztlich aufgrund der Entwicklung auf uns zukommt. Die Eruierung der Schäden aus dem Krieg ist aus naheliegenden Gründen noch nicht abgeschlossen, wir stehen erst am Anfang. Von Bedeutung ist indessen, dass wir zurzeit nicht über weitere Beiträge mit uns diskutieren lassen wollen, da wir doch nicht wissen, mit wieviel sich andere Staaten an der Linderung der Not beteiligen. Dazu kommt - das ist ein offenes Geheimnis -, dass die Golfstaaten in den vergangenen Jahren Milliardenvermögen zusammentrugen, welche sie nun grösstenteils looker zu machen haben. Auch hierüber muss Auskunft gegeben werden, bevor von unserer Seite weitere Hilfe geleistet werden kann. Wir alle wissen, dass wir die drei Empfängerstaaten unterschiedlich qualifizieren. Richtig ist, dass sie im Rahmen der Boykottmassnahmen gegen Irak und hernach im Krieg zur Befreiung Kuwaits und gegen den Irak eine sehr wichtige Rolle spielten. Es ist aber nicht angebracht, dass wir die drei Staaten und ihre Politik mit der gleichen Brille betrachten. Am wenigsten Diskussionen wird sicher der Beitrag an Aegypten absetzen, zumal Aegypten in den vergangenen Jahren und namentlich in den vergangenen Monaten eine bedeutende Unterstützung und Hilfe im Kampf gegen die Aggression Iraks war. Aus diesem Grunde und angesichts der Tatsache, dass die negativen Auswirkungen der Boykottmassnahmen und des Krieges auf Aegypten anerkannt wie auch erkannt sind, dürfte dieser Betrag kaum grosse Diskussionen absetzen. Schwieriger wird es dann bereits mit Jordanien. Der jordanische Herrscher und seine Regierung haben während des Krieges einen eigentlichen Seiltanz vollführt. In seiner berühmten Rede vom 11. Februar 1991 hat König Hussein offen Stellung für Saddam Hussein genommen, gegen die USA und ihre Alliierten, und hat somit die amerikanische Befreiung Kuwaits mindestens indirekt verurteilt. Das hatte dann gleichentags, also am 11./12. Februar dieses Jahres, zur Folge, dass der amerikanische Senat die Hilfe an Jordanien einfror, weil niemand einsehen konnte, warum die Amerikaner einen potentiellen Partner des Iraks finanziell unterstützen sollten. Mittlerweile haben sich die Wogen gelegt. König Hussein von Jordanien hat seine Politik einmal mehr- ist man anzufügen geneigt - geändert. Es dürfte nicht das letzte Mal sein. Unverständlich wird die Hilfe dann, wenn man die Rüstungsanstrengungen mit in die Ueberlegungen einbezieht, welche Jordanien in den vergangenen Jahren unternommen hat und die es nun wieder aufnimmt. Erklären kann man diese Anstrengungen höchstens mit dem Hinweis, dass sich Jordanien von Israel und von Irak bedroht fühlt und sich so mit Gewaltanstrengungen seine Unabhängigkeit zu bewahren versucht. Anderseits ist indessen nicht zu verkennen, dass in Jordanien ein grosser Teil der Bevölkerung aus Palästinensern besteht, welche aus naheliegenden Gründen gar oft eine andere Politik verfolgen. Fraglich ist auch, ob wir Jordanien zubilligen können, dass es sich von Israel bedroht fühlt. Es ist müssig beizufügen, dass mit einer Nahost-Friedensordnung auch in Jordanien gewaltige finanzielle Mittel für einen echten Aufbau freigemacht werden können. Noch mehr zu reden, in der Kommission wie in der Oeffentlichkeit und vermutlich auch in diesem Rat, gibt die Hilfe an die Türkei. Die Türkei wird der Verletzung von Menschenrechten angeklagt. Die Türkei muss sich vorwerfen lassen, brutal gegen die Kurden vorzugehen, einen Teil der eigenen Bevölkerung in die Flucht zu schlagen, Minderheiten brutal zu knüppeln und so in gewissen Gebieten eine Herrschaft des Terrors auszuüben. Türkische Asylbewerber, die Sistierung von Ausweisungsmassnahmen usw. zeigen deutlich, dass auch der Bundesrat mit der Menschenrechtspolitik in der Türkei Mühe hat, ja die Menschenrechtsverletzungen durch die türkische Regierung in aller Form ablehnt. Andernfalls hätte der Bundesrat ja nicht entscheiden können, dass kurdische Flüchtlingsfamilien aus der Türkei trotz Ausweisungsbefehl bei uns bleiben dürfen. Warum also - so die Frage - sollen wir das türkische Regime unterstützen? Wir kommen nicht umhin, diese Frage in diesem Rat zu diskutieren und dann einen Entscheid zu fällen. Von Bedeutung ist, dass wir fürs erste die türkische Menschenrechtspolitik und damit die Verletzung der Menschenrechte durch das türkische Regime unmissverständlich ablehnen und verurteilen. Die türkische Regierung muss zur Kenntnis nehmen, dass wir im Falle der Bewilligung der Mittel an dieses Land keine Umkehr in unserer ablehnenden Haltung einschlagen, sondern die Schäden zu beheben helfen, welche der Türkei wegen der Boykottmassnahmen und dem Krieg zur Befreiung Kuwaits entstanden. Vom Bundesrat erwarten wir, dass er zu dieser Problematik ebenso unmissverständlich Stellung nimmt, wie dies das Parlament heute sicher tun wird. Die Frage stellt sich sodann, ob wir im Zusammenhang mit diesem Kredit an die drei Frontstaaten und namentlich an die Türkei Bedingungen stellen können. Unseres Erachtens wohl kaum direkt, weil unser Beitrag Teil eines Ganzen im Rahmen der Weltbankmassnahmen ist. Und dennoch: Wir verbinden mit der Kreditbewilligung unsere Ablehnung der Menschenrechtspolitik in der Türkei, wie auch die Hoffnung, dass sich Jordanien von der Seiltanzpolitik zu einer echten Politik hinwendet, welche unseren Vorstellungen entspricht. Uns alle interessiert im weiteren sicher brennend, was die drei Staaten mit den zur Verfügung gestellten 100 Millionen Dollar aus der Schweiz machen werden. Nutzen sie diese Mittel zur Sanierung ihres Budgetdefizits, zum Erwerb von Gütern im Ausland, zur Tilgung von Auslandschulden, für Aufbauprojekte, kurzum: Wofür werden die 100 Millionen Dollar eingesetzt? Wir sind dem Bundesrat dankbar, wenn er uns hierüber Auskunft gibt. Unsere Neutralitätspolitik stand in den vergangenen Monaten, namentlich seit dem 2. August 1990, immer wieder zur Diskussion. Sie stellt sich auch heute, weil wir Staaten, welche gelitten haben, Hilfe zukommen lassen. Unsere Neutralität verbietet uns aber nicht, dass wir nach einem Konflikt anderen materiell helfen und versuchen, die verschiedenen Gruppierungen zusammenzubringen. Wir alle wissen, dass nicht nur die drei angeführten Staaten durch den Golfkrieg betroffen wurden. Aus diesem Grunde steht denn auch eine Hilfe an Israel zur Diskussion, zumal dieser Staat sowohl wirtschaftliche als auch militärische Folgen zu tragen hat. 39 Scud-Raketen haben beispielsweise in Israel eingeschlagen. Sie waren ein erster Versuch des irakischen Militärs, Saddam Husseins Vernichtungspolitik gegen Israel einzuleiten bzw. durchzuziehen. Zum Glück für Israel, seine Bevölkerung und die ganze Welt kam es nicht soweit. Wir sind froh, dass durch das besonnene Verhalten Israels und seiner militärischen Führung der Krieg zur Befreiung Kuwaits -- 2 of 18 -Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés 574 N 19 mars 1991 und gegen das Regime Iraks nicht ausgeweitet wurde. Ob Hilfe an Israel von der Schweiz geleistet wird, steht heute bei uns nicht zur Diskussion. Wir verraten aber sicher kein Geheimnis, wenn wir festhalten, dass wir für solche Massnahmen ein offenes Ohr haben werden. Diese Haltung ist vor dem Hintergrund unserer Hilfe an die Türkei vertretbar, dann aber auch wegen unserer Hilfe an die wankelmütige Regierung von Jordanien. Zusammenfassend möchte ich festhalten, dass es sich bei den beantragten 100 Millionen Dollar nicht um eine Wohlverhaltensprämie oder um eine Vergütung für eine uns zusagende Politik handelt. Es geht um die Hilfe zur Behebung von Schäden, welche im Zusammenhang mit dem Golfkrieg entstanden sind. Wir wollen und können indessen die Augen vor den tatsächlichen Verhältnissen, vor allem in Jordanien und in der Türkei, nicht verschliessen. Nicht nur Aegypten, Jordanien und die Türkei haben Lasten auf sich zu nehmen, sondern es ist eine ganze Reihe anderer Staaten, welche ebenfalls unter den Folgen des Golfkrieges leiden. Ebenso wissen wir, dass es sich beim vorliegenden Kreditantrag um einen ersten Schritt handelt, zumal von den angeforderten 13,6 Milliarden Dollar noch nicht alle erwarteten Zusagen eingegangen sind. Aus diesem Grunde sind denn auch die Schweiz, Schweden, Finnland und Island aufgefordert worden, weitere 250 Millionen Dollar bereitzustellen. Obwohl sich die Schweiz bereit erklärt hat, ein weiteres Gesuch zu prüfen, möchten wir heute keine weiteren Verpflichtungen eingehen. Die Kommission schlägt Ihnen auf Antrag von Frau Segmüller vor, dem Bundesrat ein Postulat zu überweisen, welches ihm den Auftrag übergibt, eine gleich grosse Summe bereitzustellen, mit deren Hilfe anderen, nicht unter diese drei Länder fallenden Staaten geholfen wird. Dies aus dem einzigen Grund, weil andere Staaten, namentlich Entwicklungsländer, ebenso Schaden aus dem Golfkrieg erleiden. Dieser Länder nimmt sich heute aber kaum jemand an, um deren direkte Schäden zu beheben. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, die Botschaft anzunehmen, die 100 Millionen Dollar einstimmig zu bewilligen, ebenso das Kommissionspostulat zu überweisen. M. Cavadini, rapporteur: Le Conseil fédéral nous propose par arrêté un crédit d'engagement de 100 millions de dollars afin d'aider les pays du Golfe qui ont été le plus touchés par les mesures d'embargo commercial décidées par l'ONU au début du mois d'août dernier envers l'Irak. Les pays qui entrent en considération sont l'Egypte, la Jordanie et la Turquie. Le Conseil des Etats a discuté ce message le jeudi de la première semaine de cette session et l'a approuvé. Avec cette proposition, la Suisse soutient ainsi une action internationale, décidée le 5 novembre 1990 - donc avant l'éclatement de la guerre par un groupe de coordination chargé de traiter les aspects financiers de la crise du Golfe. Font partie de ce groupe les pays de la Communauté, la plupart des autres pays de l'OCDE, dont les pays européens'neutres, l'Arabie Saoudite et d'autres Etats du Golfe producteurs de pétrole, ainsi que la Corée du Sud. Parmi ces pays, il y a aussi le Koweit qui participe à cette aide d'une façon assez prononcée. Il s'agit donc - je tiens à le souligner- d'une opération internationale, discutée à Rome le
5 novembre 1990, et à laquelle le gouvernement suisse, sous réserve du Parlement, avait assuré son engagement de l'ordre de 100 millions de dollars. Cet élément international est très important. Il explique ainsi que nous ne pouvons pas modifier la proposition du Conseil fédéral, qu'il faut l'accepter ou refuser. Les 100 millions de dollars ne sont pas destinés à des mesures de reconstruction dans les pays touchés par la guerre, ce qui est le cas de l'Irak, du Koweit ou d'Israël. Ils veulent aider les nations ayant dû supporter, à cause de l'embargo décrété contre l'Irak par la Communauté internationale, des pertes économiques importantes qui ne sont pas liées aux augmentations du prix du pétrole. Les conséquences pour ces pays sont de quatre ordres: premièrement, l'arrêt du transfert de fonds qui était assuré par les ressortissants de ces trois pays travaillant au Koweit et en Irak; deuxièmement, l'effondrement des recettes tirées du commerce et des prestations de nature commerciale, qui provenaient, avant la crise, des relations commerciales de ces trois pays avec le Koweit et l'Irak; troisièmement, l'arrêt dans le paiement du service de la dette par l'Irak, ce pays ayant suspendu le paiement des intérêts sur les prêts reçus avec l'éclatement de la guerre; quatrièmement, l'afflux de réfugiés et la réintégration de quelque 2 millions de ressortissants qui, auparavant, étaient occupés en Irak et surtout au Koweit. Le message, au tableau premier, pages 3 et 4, montre que, d'après la Banque mondiale, les pertes de devises les plus élevées, liées aux quatre éléments mentionnés ci-dessus, ont été supportées par la Jordanie, l'Egypte et la Turquie. C'est en fonction de ce tableau que le groupe international a fait son choix pour le premier programme d'aide. La Suisse s'était ralliée au mois d'août dernier à l'embargo décrété par l'ONU. De l'avis de la commission, il s'est révélé juste d'adhérer aussi à ce programme d'aide en faveur des pays qui ont souffert de la décision de l'ONU. La position de la Suisse n'est pas facile parce que notre neutralité n'est pas toujours comprise comme nous aimerions qu'elle le soit. Le Conseil fédéral a agi defaçon correcte, soit au début de la crise, avec l'adhésion au blocus, soit aujourd'hui, avec l'adhésion à une action internationale d'aide. N'oublions pas que nous risquons de passer de plus en plus pour des égoïstes! La dimensiorfdu soutien international sera massive. Déjà avant la fin de la guerre, la Banque mondiale calculait les pertes de ces trois Etats du Golfe à environ 13,6 milliards de dollars en tout. Maintenant, alors que la guerre est terminée, il faudra revoir ces estimations à la hausse, sans oublier que cette guerre a provoqué des milliers de victimes et d'immenses dégâts en Irak, au Koweit ainsi qu'en Israël et que les populations de ces pays ont beaucoup souffert. Tout cela demandera des efforts supplémentaires de la part de la Communauté internationale, pour des raisons humanitaires, de reconstruction et d'écologie. La Suisse sera appelée à participer à toutes ces actions, soit du point de vue financier, soit avec une coopération économique et technique. Nous serons donc amenés à examiner d'autres messages dans les prochains temps. Déjà pour ces trois pays du Golfe, on a annoncé que les pays neutres - Suisse, Suède, Finlande et Islande - devraient faire un effort de l'ordre de 250 millions de dollars. La Suisse étudie déjà cette requête. D'après les derniers renseignements obtenus, les 100 millions de dollars prévus par cet arrêté devraient aller, à raison de
25 millions de dollars, à chacun des trois pays. Les derniers
25 millions constitueront une réserve qu'il conviendra d'utiliser en fonction de l'examen des dossiers en cours. Il faudra encore discuter de leur utilisation définitive entre la Banque mondiale et les pays destinataires. En commission, il n'y a pas eu de problème à propos de l'aide destinée à l'Egypte. Toutefois, on a longuement discuté de l'inclusion de la Jordanie et de la Turquie. En ce qui concerne la Jordanie, au moment de l'examen en commission, on craignait que ce pays se fût aligné sur les positions irakiennes. En effet, la Jordanie se trouvait dans une situation politique très délicate et ambiguë; elle avait montré une solidarité manifeste envers l'Irak de Hussein. Ce risque n'existe plus à l'heure actuelle, la Jordanie ayant revu sa position après la fin de la guerre. Par contre, il faut admettre que c'est le pays qui souffre le plus, vu sa position géographique, de l'embargo. L'aide internationale à la Jordanie est donc indispensable afin d'essayer de contenir les tensions à l'intérieur du pays et de le maintenir dans une position telle qu'elle écarte les tendances intégristes et hostiles à l'Occident. Le problème le plus débattu intéressait pourtant la Turquie, pays dans lequel le respect des droits de l'homme ne peut pas nous satisfaire, pays dans lequel des brutalités sur les Kurdes et sur les minorités sont dénoncées. En effet, des propositions de biffer la Turquie de ces mesures d'aide ont été déposées. La proposition de minorité va encore dans cette direction. La commission, par 17 voix et 3 abstentions, vous demande de ne pas accepter la proposition de biffer la Turquie de cette aide. Sans vouloir justifier la position de ce pays, dont nous condamnons l'attitude envers ses minorités, il ne faut pas oublier qu'il se trouve dans une situation géopolitique et géographique très délicate. La Turquie représente une zone modérée -- 3 of 18 -19. März 1991 N 575 Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten entre le monde islamique, qui a tendance à aller vers un certain intégrisme, et l'Europe. L'aide s'adresse à sa population et, par cet octroi, la communauté internationale et la Suisse auront toujours la possibilité de demander au gouvernement turc une sensible amélioration dans le respect des droits de l'homme. C'est justement avec de tels contrats - nous en avons eu un exemple hier lors du débat sur l'accord de double imposition avec la Chine - que nous pouvons faire passer des messages et effectuer des contrôles. Ce n'est pas en isolant la Turquie que nous parviendrons à améliorer la situation. Il faut insister et faire aussi preuve d'une certaine tolérance, sans oublier enfin que nous sommes intégrés dans un programme international et que nous ne pouvons pas simplement en biffer un pays. On a aussi évoqué la question de savoir pourquoi Israël ne figure pas parmi les pays bénéficiaires de ce programme d'aide. Il faut répéter que, selon les estimations de la Banque mondiale, ce pays n'a pas été fortement touché par le blocus économique décrété contre l'Irak et le Koweït, même si, après le déclenchement de la guerre, il a été bombardé et si l'on compte des blessés, des morts et des dégâts. L'attitude d'Israël pendant la guerre a permis une rapide solution de la crise et de la guerre. Il faut admettre publiquement cette attitude responsable, ce qui n'exclut pas que, dans un prochain programme à l'échelon international, on puisse aussi envisager une aide à ce pays. Mais à l'heure actuelle, il s'agit d'un programme discuté au mois de novembre et destiné aux Etats touchés par le blocus. Il ne faut pas omettre que, dans le crédit de 700 millions de francs d'aide aux pays en développement voté la première semaine de notre session, nous avons inclus un montant de
100 millions de francs afin de soutenir d'autres pays, surtout asiatiques, qui ont également été touchés par la crise du Golfe. Il faut enfin rappeler que la Suisse a fourni un effort immédiat envers ces pays, pour des raisons d'ordre humanitaire. Le Conseil fédéral a octroyé à différentes organisations internationales des montants pour un total de 26 millions de francs, dont environ 21 ont déjà été payés. Là aussi, la Suisse a montré sa disponibilité à venir en aide de façon rapide aux pays qui se trouvaient dans une situation très difficile. En conclusion, la commission vous propose d'accepter l'arrêté du Conseil fédéral avec la seule modification du titre, afin de préciser qu'il s'agit d'une aide aux trois pays touchés par le blocus économique. Tout en comprenant les remarques faites en séance de commission qui ont conduit certains à présenter des propositions de minorité, nous répétons qu'il faut en rester à la solution du Conseil fédéral qui entre dans ce programme d'aide internationale. La commission vous invite également à accepter son postulat par lequel elle demande une aide supplémentaire au Conseil fédéral en faveur d'autres Etats ayant souffert de la situation de crise et de guerre. Baerlocher: Meinen Rückweisungsantrag stelle ich aus grundsätzlichen Erwägungen. Es geht bei der Golfhilfe einerseits um die aussenpolitische und neutralitätspolitische Rolle der Schweiz und andererseits um den politischen Rahmen der internationalen Finanzhilfe. Ich möchte mit meinem Antrag jedoch keineswegs bestreiten, dass sich die Schweiz finanziell an Hilfsprogrammen beteiligen soll. Die Finanzhilfe ist, wie dies der Botschaft entnommen werden kann, als Hilfe für die vom Irak-Boykott betroffenen Länder gedacht. Ich möchte da die Teilnahme der Schweiz am Uno-Boykott vom neutralitätspolitischen Gesichtspunkt aus hier nicht diskutieren. Die Frage muss jedoch gestellt sein, auf welche Art und Weise und in welchem Rahmen die Finanzhilfe getätigt werden soll, an welchen internationalen Aktionen sich die Schweiz beteiligen soll. Nach dem Boykott - und noch viel mehr nach dem Krieg - ist es meines Erachtens Aufgabe der Schweiz, der betroffenen Bevölkerung Finanzhilfen zukommen zu lassen, den Flüchtlingen und den von den grausamen Zerstörungen betroffenen Menschen. Mit anderen Worten: Es ist heute für mich eine Selbstverständlichkeit, dass sich die Schweiz an humanitärer und medizinischer Hilfe finanziell beteiligt. Humanitäre Hilfe kann jedoch nicht teilbar sein, sie soll allen betroffenen Menschen zukonv men. Darum meine ich, dass diese Hilfe nicht über das Koordinationsorgan abgewickelt werden soll, weil der Krieg gerade dazu geführt hat, dass die Entfremdung zwischen Regierung und Bevölkerung zugenommen hat. Ein zweiter Punkt: Nach dem Votum von Bundesrat Stich im Ständerat am Donnerstag der ersten Sessionswoche und auch aus Presseartikeln ist bekannt, dass weitere Forderungen nach finanzieller Hilfe anstehen - Kommissionspräsident Oehler hat auch darauf verwiesen. Am Montag vor einer Woche haben sich daher in Luxemburg Vertreter aus 27 Staaten zu Beratungen über Finanzhilfen für die Golfregion im Rahmen der erwähnten «Finanziellen Koordinationsgruppe für die Golfkrise» getroffen. Vor dem Hintergrund dieser Tagung ist seitens der Schweiz mit einer weiteren Hilfsverpflichtung in der Grössenordnung von zirka 250 Millionen Franken zu rechnen. Auch wenn die Luxemburger Tagung noch keine Ergebnisse gebracht hat und sich die Unterhändler darauf geeinigt haben, neue Berechnungen über die finanziellen Erfordernisse anzustellen, ist es doch offensichtlich, dass eine weitere Finanzhilfe kommen wird. Experten der Weltbank veranschlagen den Gesamtkreditbedarf für den Wiederaufbau und die Hilfe auf rund 250 Milliarden Dollar. In Anbetracht der Tatsache, dass Drittweltländer zu den Hauptverlierern des Golfkrieges gehören, ist ein weiteres Paket eine Notwendigkeit und ein absolutes MUSS, um den armen Drittweltstaaten weiterhin Hilfe zukommen zu lassen und die Abhängigkeit und den Ausfall zu schmälern. Es ist deshalb angebracht, den heute vorliegenden Kreditantrag zurückzuweisen und zusammen mit einem weiteren Hilfspaket zu behandeln. Dieses Hilfspaket, das umfassend sein soll, soll Hilfe an die betroffenen armen Länder der Dritten Welt beinhalten. Zu den grundsätzlichen Bemerkungen: I.Zur «Finanziellen Koordinationsgruppe für die Golfkrise». Dieses unter US-amerikanischer Leitung stehende Organ, das auch von den USA einberufen wurde, stellt meines Erachtens den Versuch dar, die Kosten aus dem Golfkrieg und dem Wirtschaftsboykott jenen potenten Wirtschaftsnationen aufzuerlegen, welche sich nicht an der Militäraktion direkt beteiligt haben. Ich erachte diese Finanzpakete im Rahmen der Koordinationsgruppe als einen Teil der Gesamtinvestitionen der Alliierten. So weigern sich bekanntlich die Amerikaner und die Briten, sich an dieser Hilfe zu beteiligen - mit dem Argument, sie trügen die Hauptlast des militärischen Engagements. Zudem ist die Abwicklung der Kreditvergabungen über die Weltbank aus entwicklungspolitischer Sicht ebenfalls fragwürdig. Die Kritik der Drittweltbewegungen und -Organisationen der Schweiz an den entwicklungspolitischen Zielen der Weltbank soll auch bei dieser Hilfe nicht unerwähnt bleiben, dies auch dann, wenn allfällige vernünftige Projekte unterstützt werden. Hilfskredite an Staaten, welche sich -wie die Türkei, Aegypten und Jordanien - aufgrund grosser Finanzleistungen hochgerüstet haben, sind deswegen fragwürdig, weil derartige Kredithilfen zugunsten ihres Sozialbereiches diesen Staaten weitere Militärausgaben ermöglichen können. Nach «Wüstensturm» folgt nun - scheint's - die Operation «Wüstengeschäft», was ich vom friedenspolitischen Standpunkt aus absolut ablehnen muss.
2. Diese Finanzhilfen versuchen, neben dem Krieg die neue Weltordnung auch ökonomisch durchzusetzen nach dem Motto: Wer auf der richtigen Seite steht, wird mit Finanzhilfen der reichen Länder wirtschaftlich belohnt. So scheint es, dass die neue historische Funktion der USA angesichts der ökonomischen Schwäche darin besteht, die neue Weltordnung gegenüber Staaten der Dritten Welt - wenn nötig mit Gewalt durchzusetzen. So erklärte der stellvertretende amerikanische Aussenminister Eagleburger vor dem Kongress, die neue Weltordnung sei eine Art neu erfundener diplomatischer Praxis. Andere werden die US-Intervention finanzieren. Die Schweiz hat international eine andere Aufgabe: die Aufgabe, um mit Johan Galtung zu sprechen, eine «neue Weltkriegsordnung» zu verhindern. Aufgabe der Schweiz muss sein, international an neuen Konfliktregulierungsmechanismen mitzuarbeiten, welche angesichts der besorgniserregen-- 4 of 18 -Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés 576 N 19 mars 1991 den Rüstungswettläufe in mehreren Krisenregionen notwendig sind. Ich beantrage Ihnen, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen. M. Eggly: II nous paraît absolument évident que la Suisse marque sa solidarité dans le contexte de la crise du Golfe. Dans cette affaire, notre pays a fait partie de la communauté internationale qui a décrété l'embargo économique sur l'Irak. Dans ce contexte, la Suisse doit également marquer sa solidarité pour aider les pays victimes de cet embargo. Cette action est internationale. Les critères et les pays furent définis avant le début des hostilités, et ces pays sont les trois qui sont mentionnés, à savoir l'Egypte, la Jordanie et laTurquie. Naturellement, en ce qui concerne la Jordanie, on a entendu et on entendra encore des critiques. Ce pays n'a-t-il pas essayé de tourner l'embargo? N'a-t-il pas été un allié, un soutien psychologique, sinon davantage, de l'Irak? Néanmoins, la Jordanie, qui s'est trouvée dans une situation absolument impossible et intenable, au vu de sa composition ethnique, a certainement été l'un des pays économiquement les plus touchés par l'embargo, puis par les hostilités. Nous pensons qu'en dépit de sa position contre l'embargo et en faveur de l'Irak et de Saddam Hussein la Jordanie doit être aidée et comprise comme l'a voulu l'action internationale dans cette aide aux victimes de l'embargo. La Suisse, pas davantage que les autres pays occidentaux, n'a un intérêt quelconque à la déstabilisation de ce pays, à son effondrement économique qui peut déboucher sur son éclatement politique. Mais alors, si nous raisonnons de la sorte pour la Jordanie, combien davantage devons-nous raisonner de la sorte pour la Turquie! On parle et on va parler notamment des Kurdes et de l'influence, pour notre politique d'asile, de la politique du régime turc à l'égard de cette minorité. Il faut tout de même savoir que le régime turc lui-même est confronté à un afflux de Kurdes venant d'autres pays, notamment d'Irak, d'Iran ou d'URSS. La Turquie connaît elle-même un problème de réfugiés kurdes. De toute façon, aider un pays économiquement touché et vulnérable, c'est aussi - nous avons tenu hier le même raisonnement à propos de l'accord de double imposition avec la Chine - participer à un renforcement de sa stabilité. Nous n'avons aucun avantage à rejeter la Turquie dans urie situation de pays pauvre, s'enfonçant dans une espèce de désespoir économique. Au contraire, nous avons tout intérêt à arrimer cet Etat à l'Europe dont il fait d'ailleurs partie et à tenter de le stabiliser et de le conforter, afin qu'il suive à la fois nos principes économiques et politiques. Il serait invraisemblable que nous aidions la Jordanie d'un côté et que nous rejetions la Turquie de l'autre elle, qui, a naturellement respecté l'embargo au moment de l'action entreprise par la communauté internationale. Nous savons bien que ce qui nous est demandé maintenant n'est qu'un volet et qu'une étape, et que la guerre étant finie nous devons, de bien d'autres manières, aider les pays touchés non seulement par l'embargo, mais aussi par la guerre et par ses conséquences atroces. Il faudra aider d'autres Etats, y compris, certainement, l'Irak, dès lors que la situation rendra possible une telle aide et son efficacité. Il existe déjà d'ailleurs, par le truchement du CICR, une aide humanitaire d'urgence, et comme vous venez de l'apprendre, le Conseil fédéral a débloqué hier une aide assez importante à l'intention des Palestiniens, qui devra être acheminée par l'UNWRA, donc les Nations Unies. Je tiens également, dans ce contexte, à mentionner non seulement les Palestiniens, mais Israël en tant que tel. On a assez souvent critiqué Israël, en oubliant d'ailleurs les agressions que ce pays a subies constamment depuis 1948, en oubliant qu'Israël est une création des Nations Unies et que, comme les autres pays, il a droit à l'existence, à la sécurité et au respect de son identité dans un territoire reconnu. Quelles que soient les opinions que l'on puisse avoir sur la politique d'Israël, comment ne pas reconnaître le calme et la maîtrise avec lesquels cet Etat a réagi durant tout ce conflit? Il n'était pas évident pour lui de ne pas réagir militairement, de ne pas élargir le conflit en précipitant toute la région dans un bain de sang encore plus épouvantable. Par conséquent, si l'on a aussi cette considération à l'esprit, on doit admettre qu'Israël a également été touché par la crise et la guerre du Golfe, et qu'il devra aussi bénéficier de l'aide occidentale pour la reconstruction. Pour l'heure, les libéraux pensent que nous devons suivre la majorité de la commission et le Conseil fédéral en ce qui concerne cette étape, que nous devons accepter le postulat de la commission invitant le Conseil fédéral à accorder une aide plus large et comportant d'autres pays touchés par ces événements, et que nous devons rejeter les propositions punitives aussi bien à l'adresse de la Turquie que de la Jordanie. C'est dans cet esprit que nous voterons l'arrêté, donc le crédit, selon la version de la majorité de la commission. Biel: Unser Land befindet sich mitten in diesen Auseinandersetzungen. Wir sind darin eingebunden, und wir haben auch unsere Solidaritätsleistung zu erbringen. Ich bin dem Bundesrat dankbar, dass er rasch gehandelt hat. Aber sogar wenn wir rasch handeln, werden wir von den Ereignissen wieder einmal überholt. Als der Bundesrat diese ersten Hilfsmassnahmen beschloss, war die Ausgangslage zu diesem Zeitpunkt ganz anders als zum Zeitpunkt, als wir das Geschäft in der Kommission behandelt haben. Verschiedene Anträge, die im Detail gestellt werden, sind Zeichen davon, dass man sich mit der Weiterentwicklung der Probleme befasst hat. Alle diese Anträge haben ihre Berechtigung. Die Frage ist nur: Können wir diese Anträge so realisieren, wie man sich das vorstellt, oder nicht? Wir haben verschiedene Probleme damit eingebunden, und es ist richtig, dass wir uns heute damit auseinandersetzen. Bereits die Kommissionsreferenten sind darauf eingegangen. Wir haben das Problem Israel neu in die Diskussion einbezogen. Es bestehen zwei Anträge. Ein Antrag möchte den Kredit erhöhen, was logisch ist, wenn man Israel einbezieht. Ein anderer Antrag möchte Israel einbeziehen. Eine Kommissionsminderheit möchte die Türkei streichen. Ein Antrag von Kollege Weder-Basel möchte eine Zusatzbedingung stellen. Ein Antrag Steffen möchte, dass wir diese Mittel in erster Linie für humanitäre Zwecke ausgeben, was auch der Sinn des Rückweisungsantrages ist. Es ist für den Bundesrat und für uns in einer Gesamtwürdigung also schwierig, zu entscheiden, was jetzt richtig ist. Mir scheint, wir müssten mit möglichst wenig Auflagen einen ersten Schritt zur Hilfe tun. Aus verschiedenen Gründen können beispielsweise die Probleme in der Türkei nicht übergangen werden. In der Schweiz würde das nicht verstanden, weil wir mit türkischen Problemen direkt zu tun haben; insbesondere das Kurdenproblem ist in der Schweiz bekannt. Wir stellen an die Türkei etwas höhere Anforderungen, nicht etwa, weil wir glauben, dort könnten mittel- oder westeuropäische Denk- und Verhaltensweisen erwartet werden; das wäre eine Illusion. Ich mache jedoch darauf aufmerksam, dass die Türkei Mitglied des Europarates ist und verschiedene Konventionen, die den Menschenrechten gelten, unterzeichnet hat. Damit hat die Türkei freiwillig Verpflichtungen übernommen, und wir haben darüber zu wachen, dass sie eingehalten werden. In dem Sinne dürfen wir ruhig bei der Türkei einen Schritt weitergehen. Wovon aber noch nicht gesprochen wurde: Die Türkei hat nicht nur Menschenrechtsverletzungen begangen oder begeht sie noch; die Türkei hält immer noch einen Teil eines befreundeten Landes - Zypern - besetzt. Davon war noch nicht die Rede. Zypern ist auch Mitglied des Europarates, es ist ein befreundetes Land, und Nordzypern ist von der türkischen Armee besetzt. Heute morgen konnten Sie in der Zeitung lesen, dass sogar das Europäische Parlament mit einer Resolution gefordert hat, dass sich die Türkei aus Zypern zurückzieht. Ich glaube also, wenn wir gegenüber der Türkei irgendeine Bedingung an die Hilfe knüpfen -sie braucht auch Hilfe, denn die Probleme sind schwierig -, dann müssen wir zumindest in diesem Punkt etwas Druck aufsetzen. Etwas schwieriger ist es bei den ändern Ländern. Es soll ja niemand behaupten, in Jordanien oder in Aegypten würden die Menschenrechte respektiert, aber zumindest haben diese -- 5 of 18 -19. März 1991 577 Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten Länder die Menschenrechtskonvention nicht unterzeichnet, also kann man sie in dieser Frage nicht fassen. Ein Problem bildet natürlich auch Israel, weil wir von Israel erwarten, dass ein Schritt gemacht wird, um endlich das Palästinenserproblem zu regeln. Wie wir es auch drehen, was wir auch beschliessen, eines ist ganz klar: Wir haben unsern Solidaritätsbeitrag zu leisten. Und hier unterscheide ich mich etwas von Herrn Baerlocher mit seinem latenten Anti-Amerikanismus, der wieder obenaufschwimmt. Wir müssen uns im klaren sein: Wir machen nicht für die Amerikaner Politik, sondern die Amerikaner haben nicht zuletzt auch für uns alle den Krieg geführt. Wir müssen dankbar sein, dass es gelungen ist, in so kurzer Zeit diesen rein militärischen Konflikt zu beenden. Aber jetzt kommt die grosse Herausforderung, und da werden auch wir Schweizer unsern Beitrag leisten. Ich stehe auch voll hinter dem Postulat der Kommission. Es wird weitere Schritte nötig machen. Wir werden mehr tun. Aber im Augenblick bin ich für Zustimmung zum Bundesrat. Allerdings werde ich auch Anträge unterstützen, die vom Bundesrat noch etwas mehr Druck bei den Empfängerländern verlangen. Vollmer: Für die SP-Fraktion ist es unbestritten richtig, dass auch die Schweiz ihren Beitrag an die von der Golfkrise betroffenen Länder leisten muss. Wir hätten zwar in dieser Sache etwas mehr Transparenz gewünscht. Bereits bei der Vorlage über die 700 Millionen Franken, die wir letzte Woche behandelten, haben wir auf den unseres Erachtens unschönen Tatbestand hingewiesen, dass wir die Beträge für die Golfhilfe sozusagen häppchenweise vorgelegt bekommen und erst noch mit unterschiedlichen Vorlagen, bei denen notabene auch die Federführung verschieden ist. Nach dem EDA und dem EVD ist jetzt das Finanzdepartement am Zug. Beim heutigen Geschäft scheint es uns wichtig, festzustellen, dass es sich nicht um ein von der Schweiz initiiertes und abzuwickelndes Projekt handelt. Wenn wir der Vorlage grundsätzlich zustimmen, dann nicht zuletzt in der Ueberzeugung, dass neben der Hilfe an die mit dieser Aktion anvisierten Länder auch andere Länder, welche infolge des Golfkrieges dringend unserer Hilfe bedürfen, nicht leer ausgehen werden. Bereits die Tatsache, dass der Kredit nicht für einen Franken betrag, sondern für 100 Millionen Dollar begehrt wird, zeigt, dass es sich um eine internationale Hilfsaktion handelt. Wir beteiligen uns nur anteilmässig, und wir meinen, dass dagegen eigentlich nichts einzuwenden ist. Doch kommen wir nicht um die kritische Feststellung herum, dass auch bei Würdigung des Umstandes, dass man bei diesem Geschäft rasch handeln musste, die Vorlage nicht sehr aussagekräftig und transparent ist. Auch die Beratungen in der Wirtschaftskommission haben verschiedene Hintergründe der Vorlage nicht vollumfänglich ausleuchten können. Was mit den im Rahmen dieser Hilfsaktion zur Verfügung gestellten Mitteln letztlich konkret gemacht wird, bleibt ungeklärt. Wir wissen, dass in erster Linie Weltbankprojekte ermöglicht werden. Teilweise sollen entsprechende Projekte durch diese Hilfe überhaupt erst ausgelöst werden können. Für Aegypten wird in Aussicht genommen, dass der bereits bestehende Sozialhilfefonds verdoppelt wird. Es besteht hier ein Bedarf für die Wiederansiedelung der aus dem Irak geflüchteten Aegypter. Auch bezüglich Jordaniens sind plausible Hilfsmassnahmen vorstellbar und zu konkretisieren. Worüber sich die Vorlage jedoch völlig ausschweigt, das sind die vorgesehenen Hilfen an die Türkei. Wir können nur erfahren, dass damit die schon angesprochenen Weltbankprojekte im Vordergrund stehen. Trotz allem Verständnis, dass wir uns offensichtlich auch gegenüber der Weltbank stärker verpflich-ten müssen, überwiegt bei uns die Skepsis. Zuviel haben wir in den letzten Jahren über die von der Weltbank betriebene Türkei-Politik erfahren. Es mag Gründe geben, vor allem das gegenwärtige Regime zu stützen, nicht zuletzt aus sicherheitsund geopolitischen Gründen. Die Türkei stellt für viele ja eine Art Riegel gegenüber den islamischen Staaten dar. Wir haben gegenüber dieser Einschätzung der Position eindeutige Vorbehalte. Doch jetzt darüber zu streiten, finden wir eigentlich müssig. Wir sind der Ansicht, dass derartige Massnahmen - ob man sie nun als sinnvoll oder nicht sinnvoll ansieht - in keinem Fall heute hier unter dem Titel «Hilfe an die drei von der Golfkrise am stärksten betroffenen Staaten» ihren Platz haben dürfen. Es ist leider zu befürchten, dass die innenpolitische Situation in der Türkei - es wurde bereits darauf hingewiesen, auch vom Kommissionspräsidenten, Stichworte: Menschenrechtsverletzungen, Kurdenverfolgung - durch die Weltbankpolitik, wie wir sie kennen, nur noch mehr zementiert wird. Wirtragen damit auch gar nichts dazu bei, die Ursachen der Flüchtlingsströme aus diesen Ländern zu reduzieren, im Gegenteil. Die SP-Fraktion unterstützt deshalb Eintreten. Sie unterstützt auch den Minderheitsantrag Zbinden Hans, der die vorgesehene Hilfe von drei auf zwei Länder - also ohne die Türkei beschränken will. Damit würde sich die Schweiz ihrer internationalen Verpflichtung, im Rahmen der uns zugeteilten Quote einen Kredit zu sprechen, nicht entziehen. Was wir beitragen, käme aber so ausschliesslich Aegypten und Jordanien zu. Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu den verschiedenen Anträgen und zum Rückweisungsantrag von Herrn Baerlocher: Herr Hanspeter Seiler und Frau Aubry möchten die Zahl der mit diesem Kredit anvisierten Länderum Israel erweitern. Frau Aubry möchte dann gleich auch noch den Kredit entsprechend aufstocken. Bei allem Verständnis für die Sorgen Israels wegen der wirtschaftlichen Folgen des Golfkrieges geht das im Rahmen dieser Vorlage nicht. Es handelt sich ja nicht um ein schweizerisches Projekt, sondern um die Teilnahme an einer internationalen Aktion. Und in dieser hier konkret zur Diskussion stehenden internationalen Aktion ist eben Israel nicht miteingeschlossen. So können wir nicht einfach in unseren Beitrag Israel miteinbeziehen. Wir können die anvisierte Ländergruppe nicht ausweiten. Wir können höchstens ein anvisiertes Land streichen und damit zum Ausdruck bringen, dass unser Beitrag im Rahmen dieser internationalen Verpflichtung nicht zugunsten eines bestimmten, von uns gestrichenen Landes verwendet werden darf. Auch die Anträge Steffen und Baerlocher im Zusammenhang mit der humanitären Hilfe klingen eigentlich sehr plausibel und sind sehr verständlich. Sie zielen unseres Erachtens aber auch daneben. Die operationelle Abwicklung dieses Kredites, den wir hier sprechen, erfolgt nicht durch uns selber, sondern auf internationale Absprache hin. Infolgedessen können wir nicht plötzlich unsere eigene humanitäre Politk miteinbauen wollen. Wir müssten, wenn wir das wollten - Herr Steffen und Herr Baerlocher-, einen eigenen, zusätzlichen Kredit für diese humanitären Massnahmen beschliessen; diese würden dann Operationen durch das EDA und durch die DEH abgewickelt. Wir meinen, dass wir das eine tun sollen, ohne das andere zu lassen. Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zum Rückweisungsantrag von Herrn Baerlocher: Ich glaube, er hat in seiner Begründung eigentlich erstaunlich wenig Bezug genommen auf diese konkrete Vorlage. Herr Baerlocher, Sie brauchen hier den falschen Aufhänger. Ich bin in weiten Teilen Ihrer Kritik mit Ihnen einig, die Sie über die Zusammenhänge zwischen den wirtschaftlichen, politischen und militärischen Aspekten der neuen Weltordnung vorgetragen haben. Diese Kritik ist durchaus berechtigt, sie hat aber unseres Erachtens mit dieser Vorlage hier sehr wenig zu tun. Eine aktivere Neutralitätspolitik wünschen wir uns auch. Eine aktivere Neutralitätspolitik der Schweiz leiten wir jedoch nicht durch einen Rückzug aus gemeinsamen internationalen Verpflichtungen ein. Um diesen Aspekt geht es in dieser Vorlage. Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion um Eintreten und dann in der Detailberatung um die Streichung der Türkei, auf die wir bei der Begründung des Minderheitsantrags Zbinden Hans noch ausführlich zu sprechen kommen. Frau Bär: Obwohl solidarisches Handeln der Grundgedanke ist, der zu dieser Botschaft geführt hat, wäre es übertrieben zu behaupten, das Geschäft stehe unter einem guten Stern. Wir -- 6 of 18 -Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés 578 N 19 mars 1991 müssen vielmehr feststellen, dass wir eine verunglückte Vorlage zu behandeln haben, die bei uns ungute Gefühle weckt. Unbestritten ist für die grüne Fraktion die Idee, an die zahlreichen Länder, die durch die Boykottmassnahmen der Völkergemeinschaft gegen den Irak wirtschaftlich massiv geschädigt wurden, Soforthilfe zu leisten. Wir wissen, dass die Weltbank die Einbussen der zehn am meisten betroffenen Entwicklungsländer für das Jahr 1991 auf 19 Milliarden Dollar schätzt. Hilfe tut also not und muss geleistet werden, und zwar rasch. Dabei müssen wir aber gleichzeitig festhalten, dass die unmittelbaren, die zahlreichsten Opfer, nämlich die Zivilbevölkerung, die Frauen und Kinder im Irak, mit dieser Vorlage noch gar nichts bekommen haben. Dort muss unsere grosse Hilfe auch einsetzen. Auf die Art und Weise, in der es uns der Bundesrat hier vorschlägt, geht es unserer Meinung nach nicht. Die Schweiz hat offensichtlich in der «Finanziellen Koordinationsgruppe für die Golfkrise» eine eigenständige und kohärente Aussenpolitik aufgegeben und sich ins Schlepptau einer Grossmacht nehmen lassen. Die Tatsache, dass bei dieser Vorlage das Eidgenössische Finanzdepartement federführend ist, macht stutzig und lässt den Verdacht aufkommen, dass hier ein direkter Zusammenhang mit einem gewünschten Sitz im IWF-Exekutivrat besteht. Diese Golfhilfe gehört ins Departement für aussenpolitische Angelegenheiten, in die DEH, allenfalls noch ins Bawi. Die Eigenständigkeit der schweizerischen Aussenpolitik muss sich in der Qualität der Hilfe an die wirtschaftlichen Opfer der Golfkrise zeigen. Mit anderen Worten: Die Hilfe muss nach den klaren Grundsätzen unserer Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe abgewickelt werden. Das hèisst nichts anderes, als dass die Bedürfnisse der Bevölkerung in den Empfängerländern Richtschnur sein müssen. Die schweizerische Eigenständigkeit könnte aber auch in der Wahl der Hilfe empfangenden Länder zum Ausdruck kommen. Wir hoffen, dass der Bundesrat in der zweiten Vorlage, die bereits angekündigt und auch notwendig ist, die ärmsten der betroffenen Entwicklungsländer berücksichtigen wird. Gestützt auf eine so «schwammige» Botschaft können und dürfen wir die 100 Millionen Dollar nicht bewilligen. Ich zitiere als Beispiel Seite 7 der Botschaft: «Zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement und den mitinteressierten Departementen (EDA und EVD) wird im Detail zu prüfen sein, wie der schweizerische Beitrag auf die drei Frontstaaten aufgeteilt werden soll.» Es bestehen noch keine Vorstellungen, wie das konkret aussehen wird. «Im weiteren werden die genannten Departemente sich darauf einigen müssen, wie die Hilfe am wirksamsten geleistet werden kann.» Koordinations- und Durchführungsprobleme sind somit vorprogrammiert. Gerade im Falle der Türkei darf aber keine Hilfe ohne klare Auflagen und Rahmenbedingungen gewährt werden. Verbale Beteuerungen von seiten des Bundesrates und des Parlamentes reichen hier nicht. Es würde von unserer Bevölkerung zu Recht nicht verstanden, dass die Regierung Özal, die sich tagtäglich schwerster Menschenrechtsverletzungen an der kurdischen Bevölkerung schuldig macht und damit viele Menschen zur Flucht zwingt, bedingungslos Millionenbeträge bekommen soll. Im Schatten der Golfkrise ist die türkische Regierung noch härter gegen die kurdische Minderheit vorgegangen: Özal ist für die kurdische Minderheit in der Türkei, was Saddam Hussein für die Kurden im Irak. Die grüne Fraktion ist für Solidarität und Hilfe, aber sie hat eine andere Vorstellung von Hilfeleistung und Solidarität und eine andere Vorstellung, wie ein seriös vorbereitetes Geschäft aussieht. Wir werden deshalb den Rückweisungsantrag von Herrn Baerlocher unterstützen. Sollte er abgelehnt werden, so stimmen wir den Anträgen Steffen und Weder-Basel zu. Reimann Maximilian: Seit der gestrigen Fragestunde weiss ich zumindest, was aus der Sicht eines sozialdemokratischen Bundesrates der Unterschied zwischen einem SP-Parteitag und einem Tag hier im Parlament ist. Hier müssen Sie sich anhören, wenn Ihre lieben Genossen Gescheites oder eben auch einmal weniger Gescheites von sich geben.: Unter die Rubrik «zuwenig durchdacht», um nicht zu sagen «zuwenig gescheit», muss ich auch den Minderheitsantrag der vier sozialdemokratischen Mitglieder der Wirtschaftskommission einstufen, nach dem die Türkei auszuschliessen ist. Die Schweiz macht hier in einem internationalen Hilfsprogramm mit, das 27 Staaten und drei internationale Organisationen so konzipiert haben. Da schon wieder auszuscheren und ein Sonderzüglein zu fahren, entspricht doch nicht internationaler Solidarität. Dieses Wort wird oft propagiert, vor allem auch von linker Seite. Die SVP-Fraktion schliesst sich deshalb der bundesrätlichen Vorlage voll und ganz an und lehnt alle anderslautenden Anträge ab. Es gibt für uns nur die Alternative: Entweder wir machen so und nicht anders mit, oder wir lassen es bleiben. Was soll denn unser Finanzminister seinen 26 Amtskollegen sagen, wenn wir den SP-Antrag gutheissen? Etwa: Meine Sozialdemokraten wollen sich zwar aussenpolitisch stärker engagieren, sie wollen in die EG hinein, aber sie wollen alles im eigenen Sonderzüglein, sie wollen auch hier mitmachen - aber bitte ohne die Türkei? So geht es doch wirklich nicht. Wenn schon wegen Verletzung der Menschenrechte ein Exempel statuiert werden soll, müssen wir konsequenterweise auch Aegypten und Jordanien von der Liste streichen, und die
100 Millionen Dollar blieben in der Kasse des Finanzministers. Ich glaube, die Schweiz sollte es lassen, permanent den internationalen Saubermann spielen zu wollen, wie es auch gestern beim Doppelbesteuerungsabkommen mit China versucht worden ist. Natürlich kann man der Vorlage gegenüber Sonderwünsche anbringen; auch mein Fraktionskollege Hanspeter Seiler hat einen solchen bezüglich Israel eingebracht. Er wird sich in der Detailberatung in stark relativierter Form dazu noch äussern. Ich selber habe in der Kommission die Frage der Palästinenser aufgeworfen. Die Palästinenser haben unter den Boykottmassnahmen in der Golfkrise ebenfalls sehr stark gelitten. Viele Familienväter, die in Kuwait ihr Brot verdient hatten, mussten nach Hause gehen und darben nun in den Flüchtlingslagern von Jordanien, aber auch in den israelisch besetzten Gebieten, arbeitslos und hoffnungslos. Ich habe deshalb mit Genugtuung zur Kenntnis genommen - und ich sage dies als Freund des Staates Israel -, dass der Bundesrat gestern
12 Millionen Franken für die weitere multinationale Hilfe an die Palästina-Flüchtlinge beschlossen hat. Schliesslich noch eine Bemerkung zum Postulat der Wirtschaftskommission: Dièses Postulat ist zweifellos gut gemeint, doch aus der Erkenntnis heraus, dass die Schweiz aus der international koordinierten Hilfe nicht ausscheren sollte, stehen wir einem Alleingangs-Zusatzkredit eher skeptisch gegenüber. Der richtige Weg wäre unseres Erachtens, wenn uns der Bundesrat heute zunächst sagen würde, ob die Koordinationsgruppe am 11. März in Luxemburg ein weiteres Hilfspaket zur Bearbeitung in Auftrag gegeben hat. Wenn dem so ist, dann wäre es zweckmässiger, diese weitere Vorlage abzuwarten, als nun aufs Geratewohl hin dem vorliegenden Postulat zuzustimmen. Mühlemann: Diese Debatte zeigt deutlich, was unser liebstes Kind ist, nämlich das Betrachten von Problemkreisen, das Aufwerfen von Problemen, das Entdecken von Problemen und das Wiederauffinden von immer neuen und neuen Problemen. Die Grüne Partei ist geradezu Weltmeister, Frau Bär, in dieser Entdeckung von neuen Problembereichen. Aber entscheidender als das ist im Grunde genommen doch die Problemlösung. Und was der Bundesrat hier vorschlägt, ist für unsere Partei unterstützungswürdig, ohne Wenn und Aber. Seien wir uns doch im klaren: Wir haben seinerzeit die internationale Solidarität wahrgenommen, uns eingereiht und während des ganzen Irak-Konflikts mitgemacht. Dieses Mitmachen bedeutet eben mitmachen bis zum Schluss. Was hier vorgelegt wird, ist ein Hilfsprogramm für Länder, die durch die Sanktionen und den Boykott direkt betroffen sind - nichts mehr und nichts weniger. Wer A sagt, der muss auch B sagen. Wenn wir uns profilieren und ausscheren wollen, dann doch nicht in dieser Weise, indem wir das internationale Hilfsprogramm hundertfach in Frage stellen und uns überlegen, ob dieses oder jenes -- 7 of 18 -19. März 1991 579 Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten Land auch dazugehören könnte. Was man von unserem kleinen Land erwartet, ist Einbezug der Solidarität auch unseres Landes in eine geschlossene Front. Wenn wir uns hätten profilieren wollen, hätten wir das im diplomatischen Bereich tun können. Wir hätten das Personal gehabt, wir hätten die Tradition gehabt, um hier vermittelnd oder in irgendeiner anderen Weise mitzuwirken. Hier haben wir dann abseits gestanden, weil wir eben wegen unserer Mentalität nicht den Mut haben, rechtzeitig aktiv zu werden. Es sind jetzt in Kuwait über 20 Botschaften wieder eingerichtet. Die schweizerische Botschaft ist intakt, das Wohnhaus des Botschafters ist zerstört. Aber es wohnen auch schweizerische Journalisten in Hotels in Kuwait - und hier zuvorderst an der Front anzutreten wäre Aufgabe des Schweizers, wenn er sich profilieren will. Die Diskussion über die drei Länder, die wir unterstützen wollen, können wir unendlich lange fortsetzen. Natürlich muss man sich fragen, ob nun gerade Aegypten ein Land ist, das der Hilfe bedarf. Aber wenn Sie schon in Kairo waren, sehen Sie, dass Aegypten eben ein historisch reiches Land ist - im übrigen aber mausarm. Durch verschiedene Beweggründe ausgelöst, ist dieses Land durch die Sanktionen direkt getroffen worden. Jordanien stört uns, es ärgert uns die wankelmütige Haltung des Königs, aber wir waren ja nicht unmittelbarer Nachbar von Irak; unser Land hat nicht die gewaltigen Flüchtlingsströme aufnehmen müssen - auch dieses Land verdient Unterstützung. Wenn Sie die Türkei als Sonderfall betrachten wollen, dann ist es tatsächlich so, aber dann müssen wir die Konsequenzen auf andere Art und Weise ziehen. Die Türkei selber hat ihre Probleme mit den Kurden und löst sie nicht zu unserer Zufriedenheit. Wir sind nicht einverstanden damit, dass man diesem Volk die Sprache untersagt, und wir müssen dagegen protestieren, aber der Protest allein genügt nicht. Er allein genügt nicht, um Asylbewerber von unserem Land fernzuhalten, die aus Ostanatolien kommen. Seit sehr langer Zeit plädieren wir für Entwicklungshilfe in diesem Land. Das ist eine andere Form, um in der Türkei einzugreifen, über eine aktive Hilfe, begleitet durch den entsprechenden Protest, mit dem nötigen diplomatischen Nachdruck. Hier bietet das Postulat, das Frau Segmüller in der Wirtschaftskommission eingereicht hat, die Chance, auf das erste Hilfspaketein zweites, sehr viel individuelleres folgen zu lassen. In dem Sinne unterstützen wir auch dieses Postulat. Abzulehnen ist - das muss man hier deutlich sagen - die amerikafeindliche Haltung, wie sie etwa Herr Baerlocher zum Ausdruck gebracht hat. Wir haben doch allen Grund zu sagen, dass hier eine Nation politisch und militärisch fehlerlos auch für uns gearbeitet und gewirkt hat. Ich weiss nicht, wie lange die amerikanischen Soldaten noch bereit sind, auch für unsere Freiheit in der ganzen Welt zu kämpfen. In dieser Beziehung sollten wir uns eigentlich dankbar einreihen in die Reihe derer, die ersucht sind, nun eine aktive Friedensordnung aufzubauen. Wir haben zum Glück einen Sonderbotschafter, der jetzt offenbar ausersehen ist, hier mitzuhelfen. Aber wir sollten alles tun, um ihn selber in dieser Position zu stärken und unsere diplomatische Hilfe dort einzusetzen, anstatt hier ein Programm zu bekritteln, dem man mit gutem Gewissen zustimmen kann. M. Maître: II est établi, de manière satisfaisante pour la compréhension du message, que l'embargo économique, décrété par les Nations Unies à rencontre de l'Irak à la suite de l'invasion du Koweit, a eu des retombées économiques particulièrement lourdes sur de nombreux pays, mais plus particulièrement, en tout cas en termes de produit national brut, sur trois d'entre eux: la Jordanie, l'Egypte et la Turquie. Notre pays a participé à l'embargo économique. Il s'est agi d'une décision claire du Conseil fédéral, qui a été saluée à l'époque comme un geste de solidarité évidente avec la Communauté internationale. Le crédit qui est donc proposé n'est que la suite logique, la conséquence à tirer de l'adhésion par la Suisse à l'embargo économique, dès lors que cet embargo a eu des conséquences économiques dommageables sur de nombreux pays. Les motifs, les justifications de l'aide sont amplement développés dans le message. Le groupe démocrate-chrétien les partage et il ne s'agit pas d'y revenir ici. Si, sur le principe, l'aide à l'Egypte est admise sans grande discussion, la situation de la Jordanie et de la Turquie est évidemment - cela était inévitable - au centre de débats, pour ne pas dire de polémiques. En ce qui concerne la Jordanie, on aurait pu en effet être tenté, à la suite en particulier des positions plus récentes prises par le roi Hussein, de décréter que ce pays ne pouvait pas être destinataire de l'aide envisagée. Ce serait cependant une erreur politique que de le faire ainsi, car ce serait prendre le risque de contribuer, même pour une modeste part, à braquer ce pays et à le jeter - si on peut me permettre cette expression dans le camp des intégristes durs, compte tenu de la situation très particulière dans laquelle se trouve la Jordanie. La réflexion que l'on peut faire à ce sujet, qui doit être celle de la modération et de la prudence dans le jugement à propos de la Jordanie, est à vrai dire à peu près la même que celle que l'on peut faire s'agissant de la Turquie. Notre groupe n'est pas d'accord avec la proposition de notre collègue Zbinden de retirer la Turquie de la liste des trois pays bénéficiaires de l'aide envisagée. Cela a déjà été évoqué mais mérite de toute évidence d'être souligné. Par sa situation géographique, la Turquie représente une zone de toute première importance entre l'Europe occidentale et les pays islamiques qui sont confrontés aux problèmes de l'intégrisme. C'est en quelque sorte une zone tampon, une zone qui peut être le berceau éventuel d'une stabilité retrouvée, pour autant qu'on lui donne un certain nombre de moyens, et notamment de moyens économiques. Les problèmes de ce pays, en particulier ceux des droits de l'homme, ne sont pas ignorés et ne doivent pas être tolérés. Le Conseil fédéral doit y être particulièrement attentif et nous le sommes également. Mais supprimer l'aide envisagée à la Turquie conduit notre pays à se retirer à lui-même toute chance d'avoir une quelconque influence sur l'évolution de la situation. En réalité, retirer l'aide envisagée à la Turquie revient à nous donner bonne conscience à très bon marché. Le groupe démocrate-chrétien soutiendra l'arrêté tel qu'il est proposé par la commission. Il soutiendra également le postulat Segmüller, dans la mesure où il est nécessaire - dans une autre étape de la réflexion ainsi engagée - de veiller à ce que les pays à très faible revenu et qui sont également touchés de manière directe par la crise du Golfe puissent bénéficier d'une aide adéquate. M. Spielmann: Je voudrais intervenir sur un seul point, celui quia motivé la décision de notre pays de sortir de sa neutralité, c'est-à-dire de se prononcer en faveur du respect du droit et des décisions de l'ONU. Je m'étais rallié en son temps à cette décision et je maintiens la même position aujourd'hui. Cependant, je trouve paradoxal que l'on nous propose l'aide à des pays qui, précisément, ne respectent pas le droit et les décisions de l'ONU. Un respect du droit ne peut pas se faire de manière sélective. Il est bien clair que lorsqu'on s'investit pour une décision de l'ONU - Conseil de sécurité ou Assemblée générale - on ne peut être crédible que si l'on demande l'application de toutes les résolutions. Or, on nous propose d'aider, non pas une population en difficulté, mais un Etat tel que la Turquie. Je n'entre pas ici en matière sur le respect des droits de l'homme envers les Kurdes, mais sur un pays qui occupe Chypre depuis 1974, alors qu'une décision de l'ONU a demandé le retrait de ses troupes, sans succès jusqu 'à aujourd'hui. Je n'ai pas vu la Suisse demander le respect des décisions de l'ONU. Il est aussi proposé d'ajouter Israël aux pays aidés. Or, cet Etat ne respecte pas non plus les décisions 338 et 242 sur le retrait des troupes. En effet, longtemps après le cessez-le-feu et lafin des hostilités en Irak et au Koweit, il a envoyé des missiles sur le Liban, il a profité de la guerre pour bombarder des camps palestiniens, il viole constamment le droit international et les Conventions de Genève par la destruction et les punitions collectives, les destructions de maisons et par la déportation des populations. Je crois donc qu'il n'y a aucune raison d'accepter cet amendement.
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Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés 580 N 19 mars 1991 En conclusion, je suis favorable à ce que la Suisse accorde une aide humanitaire et qu'elle demande la garantie du droit et le respect des décisions de l'ONU, mais non pas de manière sélective. Il n'est pas possible de suivre la voie tracée par les divers pays qui sont passés allègrement de la libération du Koweit à la destruction de l'Irak, au mépris de certaines décisions de l'ONU, et d'être aux côtés de la Syrie, qui occupe le Liban, et de la Turquie qui occupe Chypre, ces deux pays envoyant des soldats pour libérer le Koweit au nom du droit international qu'ils violent eux-mêmes. Je voterai la non-entrée en matière en ce qui concerne l'aide aux Etats qui violent les différentes résolutions de l'ONU et je demanderai que l'on transforme celle-ci en aide humanitaire, afin que la Suisse et le Conseil fédéral s'investissent totalement pour le respect du droit et de toutes les décisions de l'ONU, et non de manière sélective comme c'est le cas actuellement. Oehler, Berichterstatter: Gestatten Sie mir, zwei Bemerkungen anzubringen: Zum einen empfindet es die Kommission, Frau Bär, wenn Sie uns vorwerfen, wir würden Ihnen hier ein unseriös vorbereitetes Geschäft vorlegen. Wir empfinden es deswegen, weil aufgrund der Durchsicht der Protokolle, die ich eben machte, die Vertreterin Ihrer Fraktion in der Kommission nicht unbedingt durch grosse Aktivität aufgefallen ist. Ich habe nämlich kein Votum von ihr gefunden. Uns das nun hier vorzuwerfen, finde ich nicht angebracht, weil wir hier nicht Weltpolitik betreiben, sondern mittun in einer weltweiten Solidaritätsaktion. Zum zweiten, Herr Baerlocher - Herr Biel und Herr Mühlemann haben es bereits dargelegt-: Es ist vermessen, persönlich würde ich beifügen, es ist feige, heute locker vom Hocker in Antiamerikanismus zu machen, die Erfolge der amerikanischen Armee und ihrer Alliierten in diese Solidaritätsvorlage einzupacken und so zu tun, als ob wir hier nichts zu verdanken hätten. Im Gegenteil! Am 14. Januar dieses Jahres hatte ich Gelegenheit, mit einem amerikanischen Truppentransport von den USA nach Europa zu fliegen. Ich habe die jungen Leute gefragt: Warum geht ihr jetzt in den Krieg? Die Antwort war ganz klar: Weil ihr Europäer - und damit auch wir Schweizer - offenbar nicht in der Lage seid, dort für Ordnung zu sorgen, wo Ordnung hingehört. Herr Baerlocher, es ist feige, hier rückblickend auf diese Art und Weise die amerikanischen Leistungen, die auch für uns erbracht worden sind, abzuqualifizieren und dies in Ihrer negativen Haltung zum Ausdruck zu bringen. Ich bitte Sie, auch unter diesem Aspekt den Antrag von Herrn Baerlocher abzulehnen und dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen. M. Cavadini, rapporteur: Je ne veux pas entrer en polémique avec M. Baerlocher et son anti-américanisme qui était en tout cas inapproprié. Je veux simplement ajouter que la majorité de la commission est contre sa proposition de renvoi que nous vous invitons à rejeter. Nous devons participer ici à une action internationale. Je l'ai dit dans l'introduction, si la Suisse n'y participe pas, nous serons encore plus considérés comme des égoïstes. Je trouve que cette première participation de la Suisse est un signe important qui n'exclut pas d'autres pas dans un proche avenir, lorsque l'action internationale décidera d'envisager et de prendre en considération d'autres mesures de soutien. De plus, je le répète, pour des questions humanitaires, le Conseil fédéral a déjà mis à la disposition des organisations internationales un montant de 38 millions de francs, avec la décision de 12 millions de francs qui a été communiquée hier. Il y a donc déjà une action directe grâce à de l'argent qui a été mis à disposition des organisations internationales. Le message de 100 millions de dollars va dans la direction de l'aide aux pays les plus touchés par le blocus économique. Nous vous invitons donc à rejeter la proposition de renvoi de M. Baerlocher. Bundesrat Stich: Ich danke Ihnen für die insgesamt doch positive Aufnahme dieser Botschaft, bei sehr viel Kritik, bei sehr viel Skepsis. Ich begreife Ihre Skepsis; denn Sie sind in einer Situation, da Sie zum ersten Mal über eine Entschädigungsleistung entscheiden müssen, die sich dadurch ergibt, dass der Bundesrat autonome wirtschaftliche Massnahmen getroffen hat, die auf einen Beschluss des Uno-Sicherheitsrates zurückzuführen sind. Das ist erstmalig in der Geschichte. Dass Ihnen das schwerfällt, begreifen wir im Bundesrat. Wir begreifen auch, dass es sehr schwierig ist, hier mit der ganzen Entwicklung Schritt zu halten. Frau Bär ist schon sehr skeptisch, allein weil der Finanzminister diese Vorlage vertritt. Das ist schon etwas, das schwer zu verdauen ist. Aber ich kann Sie beruhigen: Trotz aller Behauptungen haben wir nicht nur Departementsvorsteher, sondern wir haben einen Bundesrat, der solche Geschäfte behandelt. Dass ich dieses Geschäft hier vertrete, hat damit zu tun, dass bei der ganzen Abklärung der Internationale Währungsfonds engagiert war und dass es über den IWF gelaufen ist; die Beziehungen zum IWF aber unterhält das Finanzdepartement. Zum zweiten gibt es einen anderen Grund: Ich sagte Ihnen bereits, dass es eine Entschädigung ist für Schaden, der entstanden ist. Schadenersatzleistungen behandelt immer das Finanzdepartement. Sie erinnern sich vielleicht, dass ich beispielsweise auch die Abfindung mit Kaiseraugst hier vertreten habe. Ich bin auch nicht Energieminister gewesen, sondern einfach der Minister, der am Schluss, wenn es ans Zahlen geht, die Sache vertreten darf. So auch heute. Aber ich mache es an sich nicht ungern; denn ich glaube, der Bundesrat hat im August richtig entschieden, nachdem der Uno-Sicherheitsrat ohne Gegenstimme Sanktionen beschlossen hat gegen einen Aggressor, um zu versuchen, mit friedlichen Mitteln dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Dass sich die Schweiz hier beteiligt hat, betrachte ich nach wie vor als richtig. Man soll alles versuchen, was helfen kann, den Frieden zu sichern und zu erhalten, primär mit friedlichen Mitteln. Man muss auch klar sehen: Ein Abseitsstehen der Schweiz in dieser Frage hätte natürljch faktisch bedeutet, dass die Schweiz den Aggressor unterstützt. Das kann nicht Ziel schweizerischer Politik sein. Es entspricht auch nicht der Haltung unseres Volkes, dass wir Sympathien haben für irgendwen, der den Frieden bricht und ein anderes Land überfällt. Schon aus dieser Haltung heraus und in dieser Zeit - im letzten Jahr und bevor der Krieg ausgebrochen ist- hat man darüber verhandelt, wie man den am meisten betroffenen Ländern helfen könnte. Die durch das Embargo - nicht durch den Krieg - am meisten betroffenen Länder sind jene drei, die in der Botschaft aufgeführt sind: Es sind Aegypten, Jordanien und die Türkei. Deshalb hat der Bundesrat rasch gehandelt. Er hat im November entschieden, dass er mitmacht. Im Moment, wo es darum geht, weltweit eine Summe von
13 Milliarden Dollar zu finanzieren, kann man noch nicht abklären, wohin der letzte Franken geht. Das ist nicht denkbar. Diese Abklärung, wohin das Geld gehen soll, ist heute noch nicht abgeschlossen; das ist Sache der Entwicklungshilfe. Ich werde Ihnen in der Detailberatung noch sagen, wofür das Geld verwendet werden soll. Aber wie das Geld eingesetzt wird, ist eine schweizerische Entscheidung. Bei der Gesamthöhe des Betrages hat sich der Bundesrat verpflichtet für 100 Millionen Dollar. Wenn wir diese 100 Millionen Dollar nicht leisten würden, würde der Bundesrat an Glaubwürdigkeit verlieren. Es wäre nicht mehr denkbar, dass wir uns in Zukunft an irgendeiner solchen Massnahme beteiligen könnten. Damit Missverständnisse beseitigt werden, möchte ich folgendes beifügen: Es wurde von 250 Millionen Dollar gesprochen, die einmal als Leistung der Neutralen zur Diskussion gestanden sind. Das waren informelle Gespräche. Wir haben eine solche Leistung aus dem Grunde abgelehnt, weil eine Leistung der Neutralen zur Zeit des Krieges so ausgesehen hätte, als würden wir Kriegskosten bezahlen. Das kann nicht die Aufgabe eines neutralen Landes sein. Die Schweiz hat sich - anders als beim wirtschaftlichen Embargo - beim Ausbruch des Konfliktes ganz klar für die strikte Neutralität ausgesprochen. Diese Haltung - auf der einen Seite Unterstützung des wirtschaftlichen Embargos, auf der anderen Seite Einhaltung einer strikt neutralen Haltung im -- 9 of 18 -19. März 1991 581 Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten Falle des Krieges - wurde international anerkannt. Das ist schon daraus ersichtlich, dass Herr Brunner vorgesehen ist, als Vertreter von Perez de Cuellar eine Mission in diesen Gebieten zu übernehmen. Das ist nicht nur eine persönliche Anerkennung für Herrn Brunner, sondern es ist auch eine Anerkennung der politischen Haltung der Schweiz. In dieser Hinsicht darf man ruhig feststellen, dass auch die schweizerische Diplomatie und der Bundesrat vor dem Ausbruch des Krieges alles getan haben, um ihn zu verhindern; alles, was zu mutbar war. Zumutbar war, dass man beide Kontrahenten in Genf zusammengeführt hat, dass man die beiden Länder zu einer Diskussion eingeladen hat. Auch diese Diskussion war sehr nützlich, um zu zeigen, dass es sehr unterschiedliche Standpunkte gegeben hat. Wenn Sie nachher über die verschiedenen Minderheitsanträge diskutieren und abstimmen, müssen Sie vor allem daran denken, dass diese Leistung eine Entschädigung für die Kosten aus dem Embargo ist. Es hat nichts mit den Kriegskosten zu tun und es hat auch nichts mit dem zu tun, was generell in der Entwicklungshilfe geleistet werden soll. Das Treffen von Luxemburg in der vergangenen Woche wurde erwähnt. Dort wurde über weitere Entschädigungsforderungen gesprochen. Einzelne Länder haben den Betrag noch aufgestockt. Es ist aber nicht beschlossen worden, eine weitere Vorlage unmittelbar zu diskutieren, sondern es wurde beschlossen, die Kosten des Embargos noch einmal zu überprüfen. Man hat nämlich festgestellt, dass beispielsweise die Oelpreise doch nicht so stark gestiegen sind, wie ursprünglich angenommen wurde. Es ist also nicht entschieden, ob es eine zweite Auflage geben wird oder nicht. Das steht heute noch nicht fest. Die Schweiz würde sich allenfalls beteiligen, aber im Moment gibt es keine solchen Begehren. Sicher ist, dass sich die Schweiz auch an humanitären Aktionen beteiligt. Das hat der Bundesrat - wie bereits angeführt schon gemacht. Im übrigen werden wir den besonders betroffenen Ländern im Rahmen der Entwicklungshilfe weiterhelfen, das ist selbstverständlich. Ich möchte Ihnen aber in bezug auf das Postulat empfehlen, nicht zuviel zu fordern; es ist selbstverständlich, dass wir tun, was sinnvoll und richtig ist. Man kann aber nicht einfach zum voraus beliebig hohe Beträge sprechen, ganz abgesehen davon, dass der Bundesrat noch keine Stellung zum Postulat hat nehmen können und dass es nicht meine Sache wäre, das Postulat zu bekämpfen. Wie ich jedoch bereits in der Kommission ausführte, ist die Forderung übertrieben. Wir werden das tun, was nötig ist, und wir haben bereits einiges getan. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Rückweisungsantrag Baerlocher abzulehnen. Man kann nicht sagen, wir wollen helfen, aber man soll noch ein zweites Paket damit verbinden. Rasche Hilfe ist in der Regel die beste Hilfe. Will man noch alles mögliche damit verbinden, kommt leicht der Eindruck auf, man wolle zwar schöne Worte machen, aber nicht tatsächlich helfen. Deshalb bitte ich Sie, den Rückweisungsantrag von Herrn Baerlocher abzulehnen und dazu zu stehen, dass sich die Schweiz verpflichtet hat und dass sie in Zukunft handlungsfähig bleiben sollte. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Abstimmung - Vote Für den Rückweisungsantrag Baerlocher Dagegen Detailberatung - Discussion par articles
13 Stimmen
113 Stimmen Titel Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Zbinden Hans, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer).... an die zwei von der Golfkrise.... Staaten (Aegypten, Jordanien) Antrag Seiler Hanspeter.... am stärksten betroffenen Staaten (Aegypten, Israel, Jordanien, Türkei) Antrag Aubry.... die vier von den Boykottmassnahmen in der Golfkrise am stärksten betroffenen Staaten (Aegypten, Jordanien, Israel, Türkei) Titre Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Zbinden Hans, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer).... l'aide fournie par la Suisse aux deux pays les plus touchés par la crise du Golfe (Egypte, Jordanie) Proposition Seiler Hanspeter.... aux quatre pays les plus touchés par.... (Egypte, Israël, Jordanie, Turquie) Proposition Aubry.... aux quatre pays les plus touchés par la crise du Golfe (Egypte, Jordanie, Israël, Turquie) Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Art. 1 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Zbinden Hans, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer) Für die Hilfe an die zwei von der Golfkrise am stärksten betroffenen Staaten.... Antrag Seiler Hanspeter Für die Hilfe an die vier von den.... Antrag Aubry Für die Hilfe an die vier von der Golfkrise am stärksten betroffenen Staaten wird ein Verpflichtungskredit von 120 Millionen US-Dollar bewilligt. Antrag Steffen Abs. 1 Abs. 2 (neu) Der Einsatz des Verpflichtungskredites erfolgt direkt zugunsten der notleidenden Bevölkerung in den begünstigten Staaten. Projekte sind durch die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe in Zusammenarbeit mit dem IKRK zu realisieren. Antrag Weder-Basel Abs. 1 Abs. 2 (neu) Der Kredit wird der Türkei jedoch nur gewährt, wenn sie die in der EMRK anerkannten Menschenrechte einhält. Abs. 3 (neu) Der Bundesrat erstattet den eidgenössischen Räten noch in diesem Jahr Bericht über den Vollzug von Absatz 2. Art. 1 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats -- 10 of 18 -Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés 582 N 19 mars 1991 Minorité (Zbinden Hans, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer) Un crédit.... aux deux pays les plus touchés par la crise du Golfe. Proposition Seiler Hanspeter Un crédit.... aux quatre pays les plus touchespar.... Proposition Aubry Un crédit d'engagement de 120 millions de dollars US est accordé pour porter aide aux quatre pays.... Proposition Steff en AI.1 Al. 2 (nouveau) Le crédit d'engagement sera utilisé au profit direct de la population nécessiteuse des pays concernés. Il appartiendra à la Direction de la coopération au développement et de l'aide humanitaire d'exécuter les projets en collaboration avec le CICR. Proposition Weder-Bâle Al. 1 Al. 2 (nouveau) L'aide ne sera toutefois accordée à la Turquie que si celle-ci respecte la Convention européenne des droits de l'homme. Al. 3 (nouveau) Le Conseil fédéral fera rapport aux Chambres, cette année encore, sur l'application du 2e alinéa. Zbinden Hans, Sprecher der Minderheit: Es sieht so aus, als ob es sich hier primär um eine Finanzierungsvorlage handeln würde. Es ist wichtig, dass wir uns zuerst bewusst werden, welches das Wesen, der Charakter dieser ganzen koordinierten Aktion ist. Da stellen wir fest: Es geht nicht nur darum, Entschädigungen auszurichten; das Ganze ist auch eine Belohnungsaktion in dem Sinne, dass nämlich hier einzelne Staaten, die sich gegenüber den Alliierten loyal verhalten haben, besonders und situativ entschädigt werden. Weil die Vorlage diesen Charakter hat, ist sie eben auch eine eminent politische und nicht nur eine technische Finanzierungsvorlage, wie es vom Bundesrat hier dargestellt wird. Wenn Sie nämlich sehen, wie diese Milliardensumme auf die drei Frontstaaten verteilt werden soll, wird Ihnen bewusst, dass diese Koordinationsgruppe eben auch politisch gehandelt hat. 4 Milliarden Franken sind für Aegypten geplant, 2,3 Milliarden Franken sind für die Türkei reserviert und 0,5 Milliarden Franken für Jordanien, obschon wir genau wissen - das ist in der Vorlage aufgeführt -, dass Jordanien eigentlich das Land ist, das am meisten in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Jordanien hat achtmal mehr ökonomischen Schaden erlitten, und trotzdem erhält Jordanien achtmal weniger, d. h. hier wurde politisch entschieden. Daraus - das ist meine Hauptlegitimation - leite ich das Recht ab, dass auch die Schweiz hier aussenpolitisch entscheidet, einen Spielraumfürsich beansprucht. Dieser Spielraum spielt vor allem eine Rolle gegenüber der Türkei. Dazu möchte ich noch zwei, drei Worte sagen. Zur Türkei haben wir ein besonderes Verhältnis. Deshalb müssen wir diese Aktion gegenüber der Türkei auch besonders würdigen. Als Handelspartner ist sie für die Schweiz ausserordentlich interessant. Wir haben hier einen Handelsbilanzüberschuss von über einer halben Milliarde Franken auszuweisen. Es gibt ganz wenige Länder, mit denen wir eine so günstige Handelsbilanz haben. Die Menschenrechtssituation kennen Sie. Amnesty International hat festgestellt, dass heute in der Türkei immer noch systematisch gefoltert wird. Die Militärprozesse, die Prozesse der Staatssicherheitsjustizwerden nicht nach den internationalen Normen durchgeführt. Bezüglich der Menschenrechte ist die Türkei wirklich ein sehr diskutables Land. Es kommt aber ein weiteres Argument dazu. Sie erinnern sich vielleicht: Vor einem Jahr gab es einen Strategiebericht des Bundesamtes für Flüchtlingswesen. In diesem Bericht hat man eine neue Philosophie entwickelt, man wollte von einer Asylpolitik zu einer Migrationspolitik übergehen. Entsprechend wird versucht, an der Quelle der Migration anzusetzen, dort, wo Menschen Fluchtgründe haben. Das heisst für mich und unsere Fraktion: Wir müssen prüfen, ob die Weltbankgelder dorthin gelangen, wo sie die Migrationsbewegungen an der Quelle einzuschränken vermögen; denn die Türkei - ich sage das offen - ist der grösste Exporteur binnenschweizerischer Instabilität. Die Flüchtlinge, die zu uns kommen, werden von vielen Menschen zum Anlass genommen, fremdenfeindliche Aktionen durchzuführen. Es wäre doch wirklich absurd, wenn wir genau bei diesem Land nicht darauf schauen würden, dass unsere Gelder Fluchten verhindern helfen. Ich muss das auch Herrn Bundesrat Stich sagen. Ich habe keine gültigen Beweise, dass diese Gelder in die Südostprovinzen der Türkei fliessen, also dorthin, wo die Fluchtbewegungen beginnen. Die Weltbank plant auch sinnvolle Projekte (Erziehung, Gesundheit, Elektrizität). Aber uns konnte niemand in der Verwaltung garantieren, dass diese Projekte im Osten der Türkei angesiedelt werden. Das ist doch eine völlig inkonsistente Aussenpolitik. Dann haben wir eine Asylpolitik, eine AussenWirtschaftspolitik und eine Entwicklungspolitik, die überhaupt nicht mehr miteinander übereinstimmen. Mir fehlt eindeutig die aussenpolitische Komponente in dieser Vorlage. Da wurde aussenpolitisch überhaupt nicht konsistent gehandelt. Es gibt noch einen anderen wichtigen Aspekt. Vor etwa einem halben Jahr, als es darum ging, den osteuropäischen Ländern Mittel zur Verfügung zu stellen, haben wir das an harte Konditionen geknüpft. Wir verlangen die Erfüllung der Menschenrechte, Pluralismus, Mehrparteiensystem, Demokratie, soziale Marktwirtschaft. Welche Vorgaben machen wir den jetzt zur Diskussion stehenden Ländern, die zum Teil - das sagen wir von unserer Seite her sehr kritisch - noch feudale und patriarchale Strukturen haben wie zu mittelalterlichen Zeiten? Im Sinne der Gleichbehandlung müssten auch solche Vorbehalte gemacht werden. Ich beantrage Ihnen, gegenüber der Türkei, mit der wir ein spezifisches Verhältnis haben, ein Zeichen zu setzen, und bitte Sie, meinen Antrag zu unterstützen, die Türkei aus der Gruppe der Destinationsländer herauszunehmen. M. Ziegler: J'appuie entièrement la proposition de la minorité pour les raisons suivantes: le régime turc actuel est terroriste parce qu'il soumet à la torture dans ses prisons les syndicalistes, les étudiants, les démocrates; parce qu'il a envahi une grande partie de l'île de Chypre- il refuse d'en partirei d'appliquer les résolutions des Nations Unies -; parce qu'il mène dans l'est de son territoire une guerre contre 17 millions de Kurdes, qui ressemble fort, dans certaines régions, à une guerre d'extermination. Nous n'avons pas besoin de discuter de l'application ou non des droits de l'homme en Turquie. La Turquie elle-même a adressé une lettre au Conseil de l'Europe demandant la suspension partielle de la Convention des droits de l'homme dans certaines régions, c'est-à-dire que le gouvernement turc informe le Conseil de l'Europe qu'il n'applique pas les droits de l'homme en Turquie orientale. La situation ne peut donc être plus claire. Faire un cadeau à ce régime, l'honorer grâce à l'argent du contribuable suisse serait un pur scandale. Voici quelques indications à l'intention de ceux qui seraient tentés par le doute. Les
17 millions de Kurdes vivent essentiellement à la campagne, mais les deux principales villes - Cigre et Diyarbakir- connaissent le régime de l'état de siège avec pour conséquence la suspension de toutes les libertés publiques. Selon les milieux proches des associations qui défendent les droits de l'homme, notamment Amnesty International, on compte 2500 morts depuis cinq ans. Je termine en complétant les dires de M. Hans Zbinden. Il a signalé l'absurdité de notre politique étrangère: d'une part, une politique d'asile qui force à accepter des milliers de réfugiés de ce pays, kurdes essentiellement, qui proviennent de villages brûlés, dont les familles ont été déchirées, qui ont été torturés;
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19. März 1991 583 Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten d'autre part, on honore le régime terroriste qui «fabrique» ces réfugiés. J'ajoute simplement une note psychologique qui a son importance sur le plan politique. En Suisse, romande notamment, les églises, les syndicats se sont mobilisés, ainsi que des milliers de personnes des différentes couches sociales, des villes, des villages, des églises, des partis politiques les plus divers, pour accueillir et protéger, parfois au prix de l'illégalité, ces victimes de la dictature Özul. Voter ce matin ce cadeau formidable, qui représente plus que de l'argent, qui ratifie en fait une politique de répression, revient à administrer une gifle pour les associations d'aide aux réfugiés kurdes et turcs en général. Nous devons éviter cette insulte par respect de nos compatriotes romands, alémaniques et tessinois qui ont donné beaucoup, non seulement de leur temps, et qui risquent la prison. Je vous prie d'exclure la Turquie des mesures en faveur des Etats anciennement du front et d'expliquer que nous sanctionnons clairement et démocratiquement une politique de violation des droits de l'homme, de répression du peuple, ce qui est inacceptable pour des Suisses. Seiler Hanspeter: Ich schicke voraus, dass ich in diesem Geschäft in keiner Art und Weise mit einer Interessenbindung belastet bin. Ich anerkenne, dass der Bundesrat in dieser Angelegenheit sehr rasch gehandelt hat und dass der Weg der internationalen Zusammenarbeit grundsätzlich richtig ist. Wohl niemand wird aber behaupten wollen, der Staat Israel und seine Bevölkerung seien von der Golfkrise direkt und indirekt nicht auch stark betroffen worden. Ich brauche Ihnen bestimmt nicht im Detail zu erläutern, dass die ganzen Geschehnisse im nahöstlichen Raum, die im August 1990 begonnen haben - seien es die kriegerischen Auseinandersetzungen oder die Boykottmassnahmen -, indirekt nicht auch in Israel Spuren hinterlassen haben. Durch die irakischen Raketenangriffe - der Präsident der Kommission hat es bereits erwähnt wurden an die 10000 Gebäude und Wohnhäuser entweder zerstört oder stark beschädigt, und die direkten Kriegsschäden erreichen gemäss verlässlichen Angaben insgesamt ein Ausmass von ungefähr 60 Millionen Dollar. Daneben gibt es auch die indirekten Auswirkungen, die indirekten Folgen. Wir haben dazu indirekt auch beigetragen. Es schien mir deshalb - aus Gründen der Solidarität und mit Blick auf die Neutralität unseres Landes, die durch die Teilnahme an den Boykottmassnahmen bestimmt nicht einfach aufgehoben ist - gerechtfertigt, auch Israel in angemessener Weise in die materielle Hilfeleistung im Rahmen dieser internationalen und schweizerischen Programme einzubeziehen. Es schien mir eigentlich, dass es unserem Lande gut anstünde, Israel oder andere Staaten mit einzubeziehen. Ich habe nun in der Zwischenzeit - wie wir alle - zur Kenntnis genommen, dass diese Hilfe Teil eines internationalen Programms sein soll, dem die Schweiz als Ganzem zustimmen beziehungsweise das sie ablehnen kann. Ich bedaure, dass sich eine Unterstützung an Israel für die Schäden als Folge der Golfkrise im Rahmen dieser Vorlage nicht praktizieren lässt. Ich erwarte aber, dass eine zweite Runde - man hat heute verschiedentlich davon gesprochen diese Hilfeleistung an Israel und andere Nahoststaaten einschliessen wird. Ich erwarte auch, dass der Bundesrat in diesem Sinne das Postulat nicht einfach schubladisiert, sofern es überwiesen wird, sondern die Gelegenheit wahrnimmt - auch im Rahmen der Gespräche, wie sie etwa in Luxemburg stattgefunden haben -, gewisse Mängel dieser Vorlage zu korrigieren. Sofern Herr Bundesrat Stich entsprechende Erklärungen abgibt, bin ich bereit, meine Anträge zum Titel und zu Artikel 1 zurückzuziehen. Ich möchte dazu beitragen, dass das Paket erster Hilfe geschnürt und diese Hilfe rasch geleistet werden kann und dass rasch eine zweite Runde von Hilfeleistungen gestartet werden kann, die auch die berechtigten Begehren von selten Israels miteinschliesst. Mme Aubry: En date du 6 mars dernier, j'ai proposé d'étendre l'aide à Israël mais également de l'augmenter à 120 millions de dollars. Les deux rapporteurs de la commission nous ont très clairement expliqué les raisons de ce message et de sa limitation aux trois pays: l'Egypte, la Jordanie et la Turquie et le motif pour lequel cela ne s'étendait pas jusqu'à Israël. Je sais que ce message proposant 100 millions de dollars a été préparé en novembre dernier et Israël n'avait pas encore subi les effets de la guerre du Golfe. Un prochain message - M. le conseiller fédéral Stich nous l'a dit à cette tribune - est en préparation et je suis prête à retirer ma proposition de 120 millions de dollars si l'on tient compte des réalités suivantes. Israël a souffert de la guerre du Golfe. Non seulement ce pays a été agressé par trente-neuf Scud irakiens qui ont laissé des traces et ont causé d'énormes dégâts, mais il a eu la sagesse et la discipline de ne pas répondre, donc de ne pas étendre la guerre. Son énorme maîtrise a sauvé de nombreuses vies civiles et militaires. Nous pouvons de ce côté-là l'admirer. Ses pertes sont cependant importantes sur le plan économique, soit dans le tourisme, les exportations et l'immobilisation de nombreuses usines. Il y a eu - nous ne devons pas l'oublier - des blessés graves et des immeubles détruits. La facture est donc lourde pour un petit pays qui n'a pas voulu la guerre. La Communauté européenne l'a bien compris, en lui offrant dernièrement une aide substantielle de 440 millions de francs suisses. En tenant compte de ce qui précède et des.promesses que vous avez faites, et en vous demandant d'inclure Israël dans votre prochain message, je retire, Monsieur le conseiller fédéral, ma proposition, afin de simplifier la procédure et d'être en accord avec la décision du Conseil des Etats. Il va de soi que je soutiendrai le postulat de la commission. Comme je fais partie de cette commission, je demanderai instamment que l'on tienne compte d'Israël dans le prochain message. Steffen: Warum habe ich mich entschlossen, den vorliegenden Antrag zu stellen? Als ich vorletzte Woche die Zeitungsberichte über die Verhandlungen des Ständerates zu diesem Geschäft durchlas, stellte ich fest, dass in der Kleinen Kammer eine ganze Reihe von Wenn und Aber laut wurden, was mich veranlasste, mir das Protokoll zu beschaffen und es durchzulesen. Dabei stellte ich fest, dass-sowohl in der ständerätlichen Kommission als auch nachher im Rat - etwelche Bedenken laut geworden waren. Einzige Folge, leider, dieser zum Teil sehr kritischen Anmerkungen ist der Beschluss des Ständerates, die Hilfe sei an die drei von den Boykottmassnahmen in der Golfkrise am stärksten betroffenen Staaten auszurichten. Verschiedene Mitglieder des Ständerates fragten sich, ob es richtig sei, Millionen von Franken in die Türkei zu schicken, wo doch erwiesenermassen die Menschenrechte zu wenig Beachtung fänden und die Türkei eines der Herkunftsländer unserer Asylbewerber sei. Man kritisierte des weiteren die Haltung Jordaniens, welches sich fast vorbehaltlos an die Seite des brutalen Diktators Saddam Hussein gestellt hatte. Es waren also genau die gleichen kritischen und warnenden Stimmen, die auch hier in der Eintretensdebatte und in der Detailberatung laut wurden. Eine weitere Frage wurde im Ständerat aufgeworfen. Zwar sind als Empfänger drei Staaten genannt. Aber wer genau in diesen Ländern bekommt dieses Geld? Wie wird es verteilt? Frau Ständerätin Weber erwähnte in ihrem Votum die Uebergabe eines Checks durch den deutschen Aussenminister Genscher an Präsident Mubarak von Aegypten als sehr fragwürdige Form der Hilfe. Nun, Herr Bundesrat Stich wird bestimmt keine Checks überreichen. Vielleicht wäre es noch interessant, darauf hinzuweisen, was der Staatsrechtler Jagmetti zur Sache sagte. Er machte eine recht interessante Präzisierung. Der Bundesrat habe durch seinen Beschluss vom 7. August des letzten Jahres eine Neuausrichtung unserer Neutralitätspolitik eingeleitet, indem sich die Schweiz an den Wirtschaftsmassnahmen beteiligte. Für die Folgen, die daraus entstünden, sei die Schweiz seiner Meinung nach nicht haftbar. Oder anders ausgedrückt: Was wir hier leisten, wollen wir leisten, müssen wir aber nicht leisten. Mit dieser Feststellung wollte Ständerat Jagmetti verhindern, dass mit dem vorliegenden Beschluss ein Präjudiz für künftige Folgeschäden aus Wirtschaftsmassnahmen abgeleitet wird.
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Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés 584 N 19 mars 1991 Die im Ständerat wie auch hier abgegebenen Erklärungen von Bundesrat Stich wie auch der Kommissionspräsidenten zur Frage, wie die Hilfe konkret ausgerichtet wird, sind mehr als vage ausgefallen. Der Hinweis auf Ziffer 33 der Botschaft trägt nur wenig zur Klärung bei, sind doch keine Einzelheiten ersichtlich. Die Hilfe soll mittels nicht rückzahlbarer Beiträge via Weltbank zugunsten der sogenannten Frontstaaten erfolgen. Das Geld geht also an oder über die Regierung dieser Länder. Herr Bundesrat Stich hat vor dem Ständerat folgende Erklärung abgegeben - ich möchte Sie bitten, gut zuzuhören -: «Beschlossen ist noch nichts. Zugesagt ist auch noch nichts. Denn definitiv, konkret und bilateral verhandeln und dafür sorgen, dass das Geld richtig eingesetzt wird, können wir erst, wenn wir die Kompetenz dazu haben, das heisst, wenn die beiden Räte zugestimmt haben. Deshalb können wir heute noch nicht im Detail sagen, wie das Geld verwendet wird.» Frau Bär hat in ihrem Votum auf diese «Katze im Sack» hingewiesen. Herr Bundesrat Stich, Sie haben vorhin vor dem Rat ähnliche Gedanken geäussert, vielleicht nicht so präzis. Mit meinem Antrag will ich erreichen, dass die Hilfsgelder direkt zugunsten der notleidenden Bevölkerung in den begünstigten Staaten eingesetzt werden, wobei es Aufgabe des EDA wäre, in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz die Projekte auszuarbeiten, die notwendigen bilateralen Verhandlungen zu führen sowie die Projektbegleitung sicherzustellen. Sie werden mir vorhalten, die Verpflichtung der Schweizer Delegation vom 5. November 1990, die sie an der Sitzung der «Finanziellen Koordinationsgruppe für die Golfkrise» in Rom eingegangen ist, könne bei Annahme meines Antrages nicht mehr aufrechterhalten werden. Immerhin sei vermerkt, dass das Versprechen unserer Delegation ausdrücklich unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung abgegeben worden ist. Die Delegation u.nd ihre Partner in der Koordinationsgruppe müssen damit rechnen, dass unser Parlament einen abweichenden Beschlussfasst. Wir lassen niemanden im Regen stehen, sondern haben einen grossen Schirm über der Delegation ausgespannt, indem wir den Verpflichtungskredit in verlangter Höhe von 100 Millionen US-Dollar beibehalten. Wir wählen lediglich andere und zuverlässigere Wege des Geldflusses, und zwar bis hin zu den hilfebedürftigen Menschen. Mein Antrag hat zudem den Vorteil, dass sich die Frage der Menschenrechtsverletzungen durch Regierungen gewisser Empfängerländer nicht mehr stellt. Im Gegenteil: In der Türkei beispielsweise könnte die Hilfe gezielt zugunsten der kurdischen Bevölkerung im Grenzgebiet zum Irak eingesetzt werden. Hier muss ich eine Klammerbemerkung machen: Herr Mühlemann und seine Partei haben in den Asyldiskussionen immer wieder entwicklungspolitische Aktionen in den Herkunftsländern der Asylbewerber gefordert. Er muss mir also im Prinzip jetzt beipflichten und meinen Antrag unterstützen. Aehnlich ergeht es der Sozialdemokratischen Partei und ihren Sprechern, den Herren Zbinden und Ziegler. Denn wenn ihr Antrag nicht durchkommt, ist es doch sicher besser, wir können direkt vor Ort etwas tun, nämlich in Ostanatolien. Direkte Hilfe an die aus der Golfregion vertriebenen Fremdarbeiter in den Herkunftsländern Jordanien und Aegypten kann vor unserem Gewissen und vor dem Schweizervolk ohne Hemmungen vertreten werden. Denn diese armen Menschen tragen keine Verantwortung für die Unterstützung Saddam Husseins durch König Hussein oder für die Verfolgung von Christen in Präsident Mubaraks Aegypten. Eine direkte Finanzhilfe an die Regierungen der erwähnten Länder muss uns allerdings sauer aufstossen und würde weitherum nicht verstanden. Mein Antrag entspricht also ganz der humanitären Tradition und der differenzierten Interpretation des Neutralitätsgedankens der Schweiz. Mein Antrag eröffnet uns schliesslich einen gangbaren Weg aus einem offensichtlichen Dilemma. Ich bitte Sie, über Ihre parteipolitischen Schatten zu springen und meinem Antrag zuzustimmen. Weder-Basel: Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass es nicht angeht, der Türkei, einem Mitgliedstaat des Europarates, bedingungslos soviel Geld zur Verfügung zu stellen. Es ist bekannt - das haben heute viele gesagt -, dass die Menschenrechte in der Türkei mit Füssen getreten werden, dass Menschen verfolgt, eingekerkert und gefoltert werden, dass in Kurdistan Dörfer niedergewalzt und ihre Bewohner deportiert und verschleppt werden, dass in diesem Jahr an 287 Personen die Todesstrafe vollzogen werden soll - unter ihnen drei Kinder und dass die Gefängnisse in diesem Land mit dem Blut von Tausenden von Oppositionellen verschmiert sind. Wir wissen auch - das ist mehrmals gesagt worden -, dass ein Land noch immer von der Türkei besetzt ist, nämlich Zypern. Es ist auch bekannt, dass die Verantwortlichen in der Türkei dem Roten Kreuz verbieten, Flüchtlingslager und Gefängnisse zu inspizieren, was der Europäischen Menschenrechtskonvention widerspricht und was - es sei mit Verlaub gesagt auch Bände spricht. Wenn wir das akzeptieren, akzeptieren wir, dass dem Roten Kreuz in den Rücken geschossen wird. Kürzlich hat die türkische Regierung den Kurden erlaubt, ihre Muttersprache wieder zu sprechen, und hat diese «Grosszügigkeit» mit viel politischer Propaganda bekanntgemacht. Auf die Frage eines Journalisten nach dem praktischen Wert dieser Grosszügigkeit entgegnete der türkische Justizminister: «Wir werden mit einem sanfteren Handschuh ohrfeigen, sonst ändert sich nichts.» Und özal, der Präsident dieses Landes, sagte: «Wenn wir das Verbot der kurdischen Sprache nicht aufheben, können wir am Verhandlungstisch nach dem Golfkrieg nicht eine gleich starke Position beziehen.» Damit ist auch festgehalten, dass Özal die Wiederanwendung der kurdischen Sprache nicht aus humanitären, sondern aus politischopportunistischen Gründen anordnete. Die Doppelbödigkeit in Sachen Menschenrechte ist aber auch bei vielen europäischen Staaten nicht zu übersehen. Als beispielsweise das Saddam-Regime gegen das kurdische Volk Giftgas einsetzte, die Dörfer und Städte in Kurdistan dem Erdboden gleichmachte, also Völkermord beging, da schwiegen fast alle Europäer, nur eine kleine Minderheit wehrte sich dagegen. Die Länder setzten ihre Geschäfte inklusive Lieferung von Massenvernichtungswaffen, chemischen Waffen, fort. Später ärgerten sie sich über den von ihnen geschaffenen neuen Despoten und bombten ihn in Grund und Boden - aber mit diesem Despoten auch die arme irakische Bevölkerung. Der Despot - wie Sie jetzt alle wissen - sitzt wieder auf seinem Thron und lügt über das Fernsehen die ganze Welt an. Die Situation der 30 Millionen zählenden kurdischen Nation stellt ein ganzgrosses Problem in der Region dar, ebensosehrdas ist bedrückend - das Problem der Palästinenser. Wenn in dieser Region Friede eintreten soll, kann das nur geschehen, wenn man diese beiden Probleme löst. Wir hätten nun eigentlich Gelegenheit, auf das eine Problem ein ganz klein wenig Einfluss zu nehmen. Da setzt der Antrag unserer Fraktion an. Unsere Fraktion hat sich auch überlegt, ob es nicht ehrlicher wäre, der Türkei die Unterstützung generell zu versagen. Wir kamen jedoch zu einer anderen Auffassung und stellen Ihnen nun einen Antrag, der geeignet ist, Druck auf die Verantwortlichen in der Türkei zu erzeugen. Wir verlangen einen Bericht, der uns Auskunft gibt, ob die Menschenrechte in der Türkei zukünftig eingehalten werden, ob es die Absicht dieser Regierung ist, die Menschenrechte einzuhalten. Wenn wir diesen Bericht verlangen - ich bitte Sie sehr darum -, setzen wir den Verantwortlichen Druck auf, und sie müssen sich letztendlich bewegen. Wir stellen uns diesen Druck folgendermassen vor: Mitarbeiter unserer Botschaft sollen sich der Probleme annehmen und sie kontrollieren. Wir zweifeln nicht daran, dass das ein sehr schwieriges Unterfangen sein wird, und wir können uns vorstellen, dass die Botschaft Hilfe von Amnesty International und vom Roten Kreuz braucht. Aber es muss endlich etwas geschehen. Wir sind mit der Türkei im Europarat verbunden und tragen somit auch eine gewisse Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in diesem Land. Die Schweiz versucht verzweifelt, den Zustrom von Asylbewerbern aus dem türkischen Kurdistan zu beschränken. Viel weitsichtiger wäre es, Herr Bundesrat, den Druck auf die Regierung zu verstärken, um Menschenrechtsverletzungen, die so viele Menschen ins Exil zwingen, ein Ende zu bereiten.
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19. März 1991 585 Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten In diesem Zusammenhang, Herr Bundesrat Stich, möchte ich Ihnen noch zwei Fragen stellen: Kann man uns versprechen, dass die Gelder nicht in erster Linie für Aggressionen gegen die eigenen Kurden oder gegen Nachbarländer eingesetzt werden? Können Sie uns auch zusichern, dass das Geld oder ein Teil davon -, das wir den drei Ländern zugestehen, nicht in Kürze auf einem Nummernkonto an der Bahnhofstrasse landet? Eisenring: Ich will mich kurz zur Frage des Einbezugs von Israel äussern. Die Botschaft äussert sich des weiteren nicht zu dieser Frage, obwohl Israel in dieser Situation doch eine ganz besondere Rolle gespielt hat und wir mit Israel in besonderer Weise verbunden sind. Ich erinnere an die seinerzeitige Haltung des Schweizervolkes beim 67er Krieg. Ich erinnere anderseits aber auch daran, dass wir seit je für die Palästinenser sehr grosse, jährlich wiederkehrende Leistungen erbringen. Gerade gestern hat der Bundesrat wieder einen Betrag von 11,3 Millionen Franken für die Palästinenser beschlossen. Diese Aktivitäten haben einen grossen historischen Hintergrund. Der Vorkämpfer war seinerzeit Herr Nationalrat Bringolf, der auch Parlamentarierdelegationen in die damaligen Flüchtlingslager der Palästinenser organisiert hat, um den Parlamentariern die tatsächlichen Verhältnisse vor Augen zu führen. Ich bitte den Bundesrat - auch angesichts der Ueberlegungen von Herrn Seiler und Frau Aubry -, dass er den Fall Israel in besonderer Weise in Erwägung zieht, und zwar aus den Gründen, die unsere Aussenpolitik immer gekennzeichnet haben: Solidarität und Universalität. Universalität ist im Bereich des Golfes im weitesten Sinn heute sicher angebracht und bezieht sich dann auch auf Israel. Es steht uns nicht an, hier nicht anerkennen zu wollen, dass die gefährliche Bedrohung der Ausweitung des Golfkrieges zu einem eigentlichen Weltkrieg im wesentlichen doch von Israel abgewendet wurde, nämlich durch die kluge Zurückhaltung und demütige Hinnahme der Scud-Raketen-Angriffe. Wir tun uns in der Anwendung unseres aussenpolitischen Kompetenzartikels eigentlich schwer. Nach meiner Auffassung hätte der Bundesrat durchaus überlegen können, ob er aufgrund des aussenpolitischen Kompetenzartikels diese Unterstützungsbeiträge hätte sprechen wollen. Es hätte allenfalls Kritik abgesetzt, aber wenn der aussenpolitische Kompetenzartikel nicht angewendet wird, so sind wir natürlich auch daran gehindert, allenfalls einmal Spontanaktionen zu unterstützen. Es wäre eine Geste gewesen, wenn die Schweiz anlässlich dieser Scud-Raketen-Angriffe auf Israel gesagt hätte, dass sie die Wiederherstellung von einer, zwei oder drei zerstörten Liegenschaften übernehme. Wir tun uns also schwer in der Aussenpolitik; das zeigt auch die Nörgelei an der Haltung des Bundesrates, die hier im Rat wieder zum Ausdruck gebracht worden ist. Ich bin froh, dass die Palästinahilfe nicht jedes Jahr dem Parlament unterbreitet werden muss, sonst müssten wir dort nämlich auch einmal umfassende Abklärungen vornehmen, die nun z. B. im Fall Türkei verlangt werden. Ich bitte den Bundesrat, Israel nicht zu vernachlässigen, sondern im Zusammenhang mit Solidarität und Universalität auch für Israel einzustehen. Oehler, Berichterstatter: Die Aeusserungen von Herrn Eisenring brachten klar zum Ausdruck, dass unser Rat sehr grosse Sympathien für die Anträge von Herrn Seiler beziehungsweise von Frau Aubry hat. Wenn ich aber die beiden Antragsteller bitte, ihre Anträge zurückzuziehen und nicht zur Abstimmung bringen zu lassen, so tue ich dies im Interesse der anvisierten Hilfe. Es wäre - Frau Aubry, Herr Seiler - verheerend für das Ziel, das Herr Eisenring jetzt deutlich umrissen hat, wenn unsere Anträge hier abgewiesen würden, weil man nachher dieses Ergebnis so interpretieren müsste, dass wir letztlich keine Hilfe geben wollten. In diesem Sinne ist, glaube ich, die Sympathie für Israel aus allen Fraktionen klar und unmissverständlich zum Ausdruck gekommen. Ich bin sicher, dass Herr Bundesrat Stich diese Wortmeldungen gehört hat und dass die Botschaft wohl vermerkt ist. Worum geht es letztlich? Damit komme ich zum Gesamtüberblick. Es geht gemäss Botschaft um einen Beitrag unseres Landes im Rahmen eines Gesamtprojektes der Weltbank. Mit den uns abverlangten 100 Millionen Dollar sollen über die Weltbank in drei bestimmten Ländern bestimmte Projekte initiiert und realisiert werden. Wir gehen davon aus, dass hiervon
75 Millionen Dollar fest versprochen werden und dann im Rahmen der Gesamtprojekte die 25 Millionen Dollar noch einzeln zu verteilen sind. Das bedeutet, wenn ich mich an die Wortmeldung von Herrn Vollmer erinnere (er hatte das gesagt, was ich eben wiederholte): Es geht um ein Gesamtprojekt. Aus diesem Grunde können wir Israel nicht einschliessen. Wenn er aber im gleichen Zug beifügt: «Wir möchten die Türkei streichen», dann ist er in seiner Schlussfolgerung inkonsequent. Das heisst nicht, dass wir die Politik der Türkei mit unserer Kreditsprechung übernehmen, ganz im Gegenteil. Es ist unmissverständlich zum Ausdruck gekommen, dass wir diese Politik ablehnen, verurteilen. Herr Weder hat mit Beispielen belegt, dass wir das nicht akzeptieren können. Ich komme zu Ihrem Antrag zurück, Herr Weder. Es geht bei uns um ein Gesamtpaket im Rahmen der Weltbank. Ich frage Herrn Bundesrat Stich, ob er aufgrund seiner Verhandlungen Ihre Bedingungen mit einbeziehen kann oder ob wir diese Hilfe bedingungslos leisten sollen. Herr Bundesrat Stich hat auch bemerkt, dass wir diese Hilfe an die Türkei nur unter politischen Bedingungen sprechen werden. Sonst.nicht, weil, wie Herr Weder klar und eindrücklich darlegte, die Innenpolitik in der Schweiz durch Massnahmen in der Türkei wesentlich geprägt und in einigen Bereichen sogar zum Ueberlaufen gebracht wird. Ich möchte mich bei Ihnen für Ihre Ausführungen und für Ihre Wortmeldungen bedanken, auch für Ihre Sympathiebezeugungen an die Adresse von Israel und für Ihre klare Verurteilung der Politik der türkischen Regierung, weil wir dadurch sicher nicht ungehört die von Menschenrechtsverletzungen geplagten Menschen in der Türkei unterstützen. Ich bitte Sie, der Vorlage und den Anträgen, wie sie gestellt wurden, zuzustimmen - unter dem Vorbehalt der Aeusserungen von Herrn Bundesrat Stich an die Adresse von Herrn Weder. M. Cavadini, rapporteur: D'après les interventions que nous avons entendues, les propositions concernant Israël ont suscité, comme vient de le dire le président, un certain intérêt et de la sympathie, mais il faut redire ici que ce projet ainsi que le crédit que nous devons voter entrent dans une action internationale. Je rappelle que nous ne pouvons guère modifier cette participation de la Suisse. Nous pouvons exercer certaines pressions lors des programmes, mais il faut accepter de participer à cette action internationale ou y renoncer complètement. En ce qui concerne les propositions qui intéressent Israël, nous avons pris connaissance du fait que Mme Aubry a décidé de retirer sa proposition. Je pense que M. Seiler en fera de même après les déclarations de M. Stich, conseiller fédéral. Il n'est pas possible d'ajouter maintenant un autre pays, dans une action internationale, si les autres ne sont pas d'accord. Dans les considérations qui ont été exprimées ici, il y a eu certaines contradictions. M. Vollmer ajustement souligné qu'il s'agit d'une action internationale à laquelle nous devons participer et que pour ces motifs il ne pouvait y avoir un autre Etat qui entrerait dans cette action, c'est-à-dire Israël. Il devrait alors aller jusqu'au bout et, selon le même raisonnement, ne pas demander de biffer simplement la Turquie. Il y a donc une contradiction jusque dans les interventions. Il en va de même pour la proposition de M. Steffen. Nous participons ici à une action internationale, nous devons donc concerter notre action avec les autres nations. Nous ne pouvons pas voter un crédit à l'intérieur d'une action internationale et vouloir ensuite réaliser tout seuls le programme prévu par cette action. En conclusion, nous vous proposons d'accepter la proposition du Conseil fédéral, qui a été approuvée par la majorité de -- 14 of 18 -Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés 586 N 19 mars 1991 la commission, et de rejeter, malgré toute la compréhension qu'elles suscitent, les propositions de minorité et celles présentées en plénum, pour les motifs que nous avons évoqués soit lors de l'entrée en matière soit pendant la discussion. Bundesrat Stich: Ich beantrage Ihnen, sämtliche Anträge der Minderheiten abzulehnen und dem Bundesrat zuzustimmen. Herr Zbinden, es geht nicht um eine Belohnung, sondern es ist ganz klar eine Entschädigung an die durch das Embargo meistbetroffenen Länder. Es hat mit der Kriegführung, mit dem Verhalten im Krieg, überhaupt nichts zu tun. Dasselbe gilt für alle Leute, die sich für eine besondere Hilfe an Israel eingesetzt haben. Israel ist durch das Embargo nicht betroffen. Deshalb gibt es in diesem Rahmen nichts auszuzahlen. Es sind wirklich die drei in der Botschaft angeführten Länder, die durch das Embargo am stärksten betroffen worden sind: durch Devisenausfälle, durch Verteuerung des Erdöls. Bei allen anderen Ländern, die gelitten haben, die auch durch den Krieg betroffen worden sind, ist es eine Frage der Zukunft, was gemacht werden soll. Diese Frage ist im Moment offen in bezug auf die Verteilung, in bezug auf die Entwicklungshilfe. Das ist selbstverständlich. In bezug auf die Türkei sind wir uns bewusst, dass die Menschenrechte nicht eingehalten werden, konsequent und überall. Umgekehrt müssen wir festhalten, dass sich die Türkei dem Embargo gefügt und es mitgetragen hat, obwohl gerade die Türkei ein sehr armes Land ist. Dazu einige Vergleichszahlen: Israel hat ein Bruttosozialprodukt von 6800 Dollar, dieTürkei von 1210 Dollar, Griechenland von 4020 Dollar pro Kopf. Sie sehen, wie stark die Türkei abfällt. Sie ist ein Entwicklungsland, sie ist ein entwickeltes Entwicklungsland, das muss anerkanntwerden. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass er besondere Sorgfalt anwenden muss. Das gilt überall in der Entwicklungshilfe: dass man dafür sorgen muss, dass das Geld - wenn immer möglich - an den richtigen Ort und dorthin gelangt, wo man es haben möchte. Diese Diskussionen sind im Gange. Ich habe heute vom EDA einen Bericht über drei Projekte, die gegenwärtig diskutiert werden, bekommen. Ein Projekt betrifft das Gesundheitswesen, ein Projekt das Schulwesen und ein Projekt wäre für die Arbeitsbeschaffung am nützlichsten: wenn man in entlegenen Gebieten Strassen bauen würde. Das sind die drei Projekte, die gegenwärtig abgeklärt werden. Ich glaube aber nicht, dass es sinnvoll ist, dass wir diese Projekte selber durchführen und selber an Ort und Stelle begleiten. Das ist ein unverhältnismässig grosser Aufwand. Man hat neben den Kosten nur dann eine Garantie, dass es zweckmässig ist, wenn die Leute mit dem dortigen Gebiet, mit der Bevölkerung, mit der Mentalität, mit den Umständen gut vertraut sind. In der Türkei hat die Weltbank bereits Entwicklungshilfe geleistet. Sie verfügt also über die direkten Kontakte, so dass wir mit einer Ko-Finanzierung vermutlich doch am ehesten erreichen, dass das Geld am richtigen Ort ankommt. Es ist selbstverständlich - ich darf das Herrn Weder sagen -, dass der Bundesrat nichts tut, dass die Gelder schliesslich noch gegen die Kurden verwendet würden oder auf Nummernkonti in die Schweiz zurückkämen. Das ist ganz sicher nicht unsere Zielrichtung. Ich glaube, dass man in bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte bei einer Regierung mehr Möglichkeiten hat, wenn sie sieht, dass sie etwas bekommen kann, als wenn man von vornherein sagt: Wir geben nichts. Wichtig ist, dass man hilft, dass man aber die Beziehungen auch dazu benützt, um die grundsätzlichen Probleme zu diskutieren. Diese Chancen hat der Bundesrat bis heute immer wieder wahrgenommen, auch ini Falle der Türkei. Alles in allem muss man sich bewusst sein: Es geht darum, die Folgen des Embargos abzudecken; es geht nicht darum, Kriegsschäden wiedergutzumachen. Es geht auch darum, diesen drei Ländern zu helfen. Man kann nicht einfach die Türkei ausklammern, denn die Schweizer Regierung hat sich in der Koordinationsgruppe zur Leistung von 100 Millionen Dollar verpflichtet. Wir haben zwar gesagt: Wir geben im Prinzip
25 Millionen Dollar für jedes Land, damit sind wir noch frei im Zuteilen. Aber grundsätzlich haben wir zugestimmt. Wenn wir diese Zustimmung nicht einhalten könnten, wäre das negativ für die Schweiz. Man würde annehmen, die Schweiz möchte sich doch ganz gern vor ihrer internationalen Verpflichtung drücken. Das wäre das schlechteste Ergebnis, das wir je erzielen könnten. Deshalb bitte ich Sie, sämtliche Anträge abzulehnen und dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Die Frage, was mit ändern Ländern geht, muss später diskutiert werden. Sie steht heute nicht zur Diskussion. Seiler Hanspeter: Im Interesse der Sache, d. h. um eine rasche Hilfe zu ermöglichen und um eine Hilfeleistung an Israel im Sinne der Ausführungen von Kollege Eisenring offenzulassen, und in der Hoffnung, dass diese Chance auch genutzt wird, bin ich bereit, meine Anträge zurückzuziehen. Titel, Art. 1 - Titre, art. 1 Präsident: Die Anträge Aubry und Seiler Hanspeter sind zurückgezogen worden. Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire Für den Antrag der Mehrheit 90 Stimmen Für den Antrag Steffen 29 Stimmen Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire Für den Antrag der Mehrheit 89 Stimmen Für den Antrag Weder-Basel 54 Stimmen Definitiv - Définitivement Für den Antrag der Mehrheit 96 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 46 Stimmen Ingress - Préambule Angenommen -Adopté Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 113 Stimmen Dagegen 6 Stimmen An den Bundesrat-Au Conseil fédéral Ad 91.003 Postulat der Wirtschaftskommission Hilfe an die von der Golfkrise betroffenen Länder Postulat de la Commission des affaires économiques Aide aux pays touchés par la crise du Golfe Wortlaut des Postulates vom 12. Februar 1991 Der Bundesrat wird eingeladen, den von der Golfkrise unmittelbar und schwerwiegend betroffenen Länder mit tiefem Einkommen zusätzliche Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit mindestens in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, wie die Schweiz zusätzliche Hilfe an die drei Frontstaaten Aegypten, Jordanien und Türkei erbringt.
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19. März 1991 587 Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten Texte du postulat du 12 février 1991 Le Conseil fédéral est invité à mettre à disposition des pays à faible revenu, touchés de manière directe et grave par la crise du Golfe, une aide au développement supplémentaire au moins aussi importante que l'aide complémentaire accordée par la Suisse aux trois Etats du front: L'Egypte, le Jordanie et la Turquie. Bundesrat Stich: Der Bundesrat selber hat noch nicht Gelegenheit gehabt, zu diesem Postulat Stellung zu nehmen. Deshalb bin ich nicht in der Lage, für den Bundesrat zu sprechen. Ich persönlich würde es auf jeden Fall ablehnen. Frau Segmüller: Ich erlaube mir, Ihnen ein paar Sätze zu zitieren. Herr Bundesrat Stich, sie werden Ihnen bekannt vorkommen: «Bei verschiedenen Gelegenheiten hat die Schweiz ihre Bereitschaft erklärt, entsprechend ihrer Wirtschaftskraft an internationalen Aktionen zugunsten der von der Golf krise betroffenen Länder teilzunehmen, und dabei auf die Notwendigkeit hingewiesen, dass nicht nur den sogenannten Frontstaaten, sondern allen betroffenen Ländern, inbesondere den ärmeren Entwicklungsländern, zu helfen sei. Hilfe an die Frontstaaten sei nur ein Pfeiler des vorgesehenen Gesamtpakets. Die Art und Höhe des schweizerischen Beitrags zugunsten der übrigen betroffenen Länder ist zurzeit offen. Aber ich kann Ihnen versichern, dass die Schweiz auch dort gewillt ist, einen angemessenen Anteil an den multilateralen Aktionen zu übernehmen.» Ich habe zitiert aus dem Antwortbrief von Bundesrat Stich an die Arbeitsgemeinschaft der Hilfswerke bezüglich einer zusätzlichen Hilfe an die ärmeren Entwicklungsländer. Das Postulat will genau das bewirken, und ich möchte mich dagegen wehren, dass man dieses Postulat durch den 700Millionen-Kredit bereits als erfüllt betrachtet. Der 700-Millionen-Kredit ist eine Antwort auf die Petition «Entwicklung braucht Entschuldung»; er ist absolut unabhängig von den Kosten, die den Entwicklungsländern durch die Golfkrise erwachsen sind. Was die Wirtschaftskommission mit diesem Postulat will, ist eine Zusatzhilfe an die ärmeren Entwicklungsländer, die durch den Oelpreis und durch die Rückwanderung der Arbeitskräfte mit Arbeitsausfall betroffen sind. Es stünde uns gut an, hier eine Zusatzleistung zu erbringen. Ich denke an Länder wie Pakistan, Bangladesh oder die Philippinen. Oder wer wollte behaupten, dass die Schweiz nicht gerade gegenüber den Philippinen auch noch eine ganz spezielle immaterielle Schuld abzugelten haben könnte? Ich bitte Sie also, dieses Postulat mit allem Nachdruck zu unterstützen und zu überweisen, gemeint als Zusatzleistung und nicht eingeschlossen im 700-Millionen-Kredit. Oehler, Berichterstatter: Warum hat die Kommission den Antrag von Frau Segmüller zum Antrag der Kommission gemacht? Die Ueberschrift des soeben beschlossenen Bundesbeschlusses lautet: «Bundesbeschluss über die Hilfe der Schweiz an die drei von den Boykottmassnahmen in der Golfkrise am stärksten betroffenen Staaten». Mit anderen Worten heisst das, dass die von Ihnen soeben bewilligten Mittel an die von den Boykottmassnahmen in der Golfkrise am meisten betroffenen Staaten fliessen sollen. Schon im Zusammenhang mit dem Kredit über 700 Millionen Franken haben wir klar festgehalten, dass damit diese Hilfe weder unterlaufen noch durch jenen Kredit ergänzt werden soll. Die Kommission war mit 11 zu 7 Stimmen zum Schluss gekommen, dass wir dem Bundesrat über das Postulat die Hausaufgabe überbinden möchten, die Notwendigkeit dieser Hilfe, wiesle von Frau Segmüller dargelegt wurde, zu überprüfen und uns allenfalls eine Vorlage zu unterbreiten. In diesem Sinne haben wir das Postulat mit 11 zu 7 Stimmen überwiesen. Ich bitte Sie, zusammen mit der Kommission, dem Bundesrat diese Aufgabe zu übertragen, weil - wie wir alle wissen - nicht nur die drei sogenannten Frontstaaten von den Boykottmassnahmen in der Golfkrise hart getroffen wurden, sondern Völker und Staaten, die bedeutend ärmer sind, die bedeutend mehr darunter leiden und die möglicherweise wegen der konzentrierten Hilfe auf die drei Frontstaaten im Rahmen der Weltbank-Solidaritätsübung vergessen würden. Wir waren in der Kommission der Meinung, dass es jene Völker und jene Staaten nicht verdienen, dass sie den Schaden davon tragen bzw. dass wir sie vergessen. M. Cavadini, rapporteur: Le message que nous venons d'approuver concerne la Jordanie, la Turquie et l'Egypte. Le Conseil national a voté, la première semaine de cette session, un crédit de 100 millions de francs permettant d'aider d'autres pays touchés par la crise du Golfe, notamment dans leur balance des paiements. La commission, par 11 voix contre 7, a décidé de vous présenter un postulat invitant le Conseil fédéral à examiner la nécessité d'une aide supplémentaire à d'autres pays et populations touchés par la crise du Golfe, laquelle a eu des répercussions assez vastes. C'est pour cette raison que la majorité de la commission vous demande d'accepter ce postulat. Bundesrat Stich: Was Frau Segmüller zitiert hat, ist absolut richtig; dazu stehen wir auch. Das ist aber nicht die Frage, Frau Segmüller, sondern in Ihrem Postulat sagen Sie: «Der Bundesrat wird eingeladen, den von der Golfkrise unmittelbar und schwerwiegend betroffenen Ländern mit tiefem Einkommen zusätzliche Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit mindestens in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, wie die Schweiz zusätzliche Hilfe an die drei Frontstaaten Aegypten, Jordanien und Türkei erbringt.» Zusätzliche Mittel in dieser Höhe heisst: mindestens 100 Millionen Dollar. Dabei vergessen Sie, Frau Segmüller, dass Sie bereits einen Kredit von 700 Millionen Franken beschlossen haben, allerdings unter dem Motto «Entschuldung» usw. Aber für die Entschuldung sind dort 300 Millionen Franken eingesetzt, 100 Millionen für Zahlungsbilanzhilfen, mehrheitlich für die in der Golfkrise betroffenen Länder, und dann noch für die Umwelt. Wenn der Bundesrat damals nicht 700 Millionen Franken für die Entschuldung bereitgestellt hat, so möchte ich Ihnen erklären warum, Frau Segmüller: Entschuldung hilft wenig; milder Entschuldung zahlen Sie letztlich Schulden zurück. Es ist also die Abgeltung an die Geberländer. Es wird nicht neues Geld zur Verfügung gestellt. Mit den 100 Millionen Dollar, die in diesem Kredit enthalten sind, kommt neues Geld, und mit dem restlichen Geld, das für die Umwelthilfe ist, kommt auch neues Geld. Diese Vorlage ist also wahrscheinlich doch sehr wichtig gewesen. Wir haben Ihnen ganz klar gesagt, dass wir im Rahmen der Entwicklungshilfe diesen betroffenen Ländern auch helfen. Von mir aus gesehen geht es also nur um das Ausmass. Wenn Sie sagen: Es muss zwingend noch einmal soviel sein, so ist das nicht denkbar. Denn neben den Golfstaaten haben wir Länder in Osteuropa, die ebenfalls Hilfe nötig haben, und diese Hilfe ist ebenfalls wichtig. Deshalb ist es auch in der Schweiz notwendig, sich genau zu überlegen, wo die Prioritäten zu setzen sind - und diese Prioritäten will der Bundesrat sehr sorgfältig abklären. Ich hätte sagen können: Es ist ein Postulat; der Bundesrat muss ohnehin nur prüfen. Dann spielt es keine Rolle. Aber ich halte dafür, dass wir, wenn wir Postulate annehmen, das tun, was verlangt wird. Und wenn wir das nicht tun wollen, dann sagen wir das. Von mir aus gesehen ist Ihre Forderung schlicht und einfach zu hoch. Oehler, Berichterstatter: Ich möchte dem Bundesrat für seine Haltung bei der Behandlung der Vorstösse danken. In Absprache mit Frau Segmüller möchte ich Ihnen angesichts der Beschlüsse, die wir in den vergangenen Wochen und namentlich auch heute fällten, sagen, dass wir das Postulat in die Kommission zurücknehmen und vor dem Hintergrund der Ausführungen von Herrn Bundesrat Stich nochmals über die Bücher beziehungsweise das Postulat gehen. Wir werden es Ihnen allenfalls aufgrund eines Beschlusses der Kommission nochmals vorlegen. Damit erübrigt sich die Abstimmung.
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Manipulation génétique. Initiative populaire 588 N 19 mars 1991 M. Cavadini, rapporteur: Après les indications supplémentaires de M. Stich, et en accord avec Mme Segmüller qui avait présenté ce postulat en commission, le président nous communique que ledit postulat retourne à la commission qui devra l'examiner à nouveau, en fonction des dernières informations reçues. Zurückgezogen - Retiré Präsident: Ich habe Ihnen eine Mitteilung zu machen: Alle Fraktionssprecher der Kommission Datenschutz haben mir mitgeteilt, dass sie das Datenschutzgesetz in die Kommission zurücknehmen und das Geschäft erst nach weiteren Kommissionssitzungen im Juni hier behandeln lassen möchten. Nachdem die Kommission dieses Geschäft nochmals überarbeiten will, beantrage ich Ihnen, dieses Geschäft von der jetzigen Sessionsliste zu streichen. - Sie sind damit einverstanden. #ST# 89.067 Gegen Missbräuche der Fortpflanzungs- und Gentechnologie beim Menschen. Volksinitiative Contre l'application abusive des techniques de reproduction et de manipulation génétique à l'espèce humaine. Initiative populaire Fortsetzung - Suite Siehe Seite 556 hiervor - Voir page 556 ci-devant Frau Bäumlin: Eintreten oder nicht? Das ist hier nicht die Frage. Die Frage ist vielmehr, wie und wo wir in dieser schwierigen Problematik und Gesetzgebung die Schwerpunkte setzen. Weil wir als Gesetzgeber in Sachen Fortpflanzungs- und Gentechnologie eine so grosse Verantwortung tragen, habe ich in der Kommission einen alternativen Vorschlag für den Absatz 1 des neuen Verfassungsartikels eingebracht. Er lautete: «Das Erb- und Keimgut der Lebewesen ist unantastbar.» Damit wäre der Grundsatz auf Verfassungsstufe formuliert gewesen. Aber Bundesrat, Ständerat und unsere Kommission schreiben nur einen Schutz vor Missbrauch dieser Spitzentechniken fest. Das ist sehr wahrscheinlich der «Beobachter-Initiative nachempfunden. Ich bedaure das sehr. Dass dieser Schutz nämlich nicht genügt, ersehen Sie aus dem Vorschlag für den Absatz 2, den die Kommission auf die Fahne geschrieben hat und in welchem für den Humanbereich noch klare Grenzmarken nachgeliefert werden mussten. Diese Marken hätten in meinem Vorschlag eine Konkretisierung bedeutet, die auch auf Gesetzesstufe regelbar gewesen wäre. Ich stelle meinen Antrag jetzt nicht mehr, er ist ohnehin chancenlos. Aber meine Meinung zu dieser Art von Missbrauchsgesetzgebung erspare ich Ihnen nicht. Sie sollen wissen, was Sie damit anstellen. Ein Misstrauensverfassungsartikel macht es nämlich leicht, selbst massive und irreversible Eingriffe in die Bausätze der Lebewesen, die sich in Jahrmillionen entwickelt haben, zu rechtfertigen. Es genügen dazu schöne Versprechungen, etwa dass Krankheiten gentechnisch ausgemerzt werden könnten oder die inzwischen verwelkte grüne Revolution aus dem Labor auferstehen und den Welthunger endgültig besiegen könnte. Lieber die unerwünschten und unvorhergesehenen Nebeneffekte, zum Beispiel den Genmüll, schweigt man sich dabei aus wie bei der Atomtechnologie. Mein Vorschlag sei mit der Freiheit der Forschung nicht vereinbar, hat Bundesrat Koller mir in der Kommission erklärt. Tatsächlich wurde in unserer Bundesverfassung 1973 ein richtig veraltet fortschrittsgläubiger Artikel 27sexies aufgenommen, der den Bund verpflichtet, die Forschung an sich und unbesehen zu fördern, zu koordinieren und zu bezahlen, ohne jede Einschränkung. In diesem Forschungsselbstbedienungsladen sind nun Pflanzen, Tiere und Menschen mit ihrem Wesen und ihrer spezifischen Eigenart der Gentechnologie ausgeliefert. Gentechnologische Forschung ist immer und ausnahmslos angewandte Forschung, research by processus. Diese Forschung ist gewaltig kostspielig und darauf angewiesen, die dafür eingesetzten Gelder wieder einzufahren, Förderung durch den Bund hin oder her. Das ist bekanntermassen am einfachsten durch die Patentierung «genmanipulierter Erfindungen» zu bewerkstelligen. Das will die Kommissionsminderheit mit einem eigenen Verfassungsartikel zum extrahumanen Bereich verhindern. Auch der Antrag von Herrn William Wyss geht mindestens in diese Richtung; ich habe vorhin festgestellt, dass noch weitere Anträge in diesem Sinne aufgetaucht sind. Alles andere sind meiner Meinung nach nichts als fromme Wünsche, besonders solange nur vage Missbräuche entlang Undefinierter ethischer Leitplanken geahndet werden sollen. Haben Sie sich schon einmal überlegt, was die Würde der Tiere und die Würde der Menschen in unserer heutigen Gesellschaft eigentlich noch wert sind? Beim Tierschutzgesetz haben wir es übrigens vor kurzem gerade erlebt, dass solche ethische Leitplanken schon in den Räten keine Chance erhielten und jegliche Kontrollmechanismen, zum Beispiel durch die Verbandsbeschwerde, schlicht Fata Morgana geblieben sind. Wenn also schon kein Grundsatz zu den Grenzen der gewinnträchtigen Gentechnik in die Verfassung zu schreiben möglich ist, so braucht es auch für den extrahumanen Bereich nähere und ganz konzise Bestimmungen. Wir werden bei der Detailberatung darauf zurückkommmen. Weder-Basel: Im Hinblick auf die eidgenössische Volksabstimmung zur «Beobachter-Initiative und den von uns zu gestaltenden Gegenvorschlag sollten die Erfahrungen aus den Kantonen, die sich mit diesem Thema schon eingehend auseinandergesetzt haben, klugerweise mitberücksichti'gt werden. Als Basler darf und muss ich Ihnen zwar nicht mehr die überraschend hohe Annahme - 30 000 Ja zu 18 000 Nein - des einschränkenden Reprogesetzes bekanntgeben, das wir Ihnen ja auf den Tisch des Hauses gelegt haben. Dieses Gesetz wurde also von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mit 62,5 Prozent Jastimmen gutgeheissen. Wo sich die Bevölkerung zu diesen Fragen in einem sauberen, demokratischen Meinungsbildungsprozess auseinandersetzen kann, wird sie je länger, je mehr einer euphorischen Entwicklung auf diesem Gebiet Halt gebieten. «Bewahrung der Schöpfung», ein Hauptanliegen der europäischen Kirchenversammlung vom Mai 1989, ist kein hohles Schlagwort geblieben, sondern von breiten Kreisen des Volkes als Aufgabe und Auftrag an die Politiker delegiert worden, in der Meinung, dass durch einschränkende Gesetze dem Wildwuchs einer uferlosen Experimentier- und Forschersucht Schranken zu setzen sind. Anders kann das Ergebnis der Basler Abstimmung nicht interpretiert werden. Zwar hatten die Gegner des Basler Gesetzes mit harten Vorwürfen an die Befürworter nicht gespart: Der Abstimmungsslogan «Schutz vor Manipulation» sei irreführend. Das Plakat mit einem Bild eines Fötus im Glas treffe nicht den Kern des Gesetzes usw. Aber die Stimmbürger hatten sehr wohl zu differenzieren verstanden und die Wichtigkeit des Urnenganges erkannt. Anders wäre die für Basler Verhältnisse hohe Stimmbeteiligung nicht zu erklären. Die Gegner haben allerdings den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vorgeworfen, sie hätten die Materie nicht verstanden und sich verführen lassen, was einerseits der Mündigkeit ein schlechtes Zeugnis ausstellt, andererseits auch die Ueberheblichkeit der sogenannten Wissenschafter manifestiert.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Golfkrise. Hilfe an betroffene Staaten Crise du Golfe. Aide aux Etats touchés In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 12 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.003 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 19.03.1991 - 08:00 Date Data Seite 572-588 Page Pagina Ref. No 20 019 700 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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