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Verwaltungsbehörden 17.06.1991 91.010
17. Juni 1991Deutsch54 min
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Compte d'Etat 1990 1108 N 17 juin 1991 lions, la création d'un Office fédéral de la communication. Le Conseil national a approuvé cette décision le 21 mars 1991. Si les deux conseils approuvent la création d'un office fédéral, encore faut-il l'attribuer à un département. Dans son message, le Conseil fédéral propose le Département fédéral des transports, des communications et de l'énergie. La modification de l'ordonnance y relative doit être adoptée par les Chambres fédérales. L'arrêté fédéral concernant a été approuvé à l'unanimité par le Conseil des Etats dans sa séance du 6 juin 1991. Antrag der Kommission Die Kommission beantragt, den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung einer Aenderung der Verordnung über die Zuweisung der Aemter an die Departemente und der Dienste an die Bundeskanzlei vom 11. März 1991 anzunehmen. Proposition de la commission La commission propose d'adopter le projet d'arrêté fédéral relatif à l'approbation de l'ordonnance concernant l'attribution des offices aux départements et des services à la Chancellerie fédérale du 11 mars 1991. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1,2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 109 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 83.015 Obligationenrecht. Aktienrecht Code des obligations. Droit des sociétés anonymes Differenzen - Divergences Siehe Seite 847 hiervor-Voir page 847 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 11. Juni 1991 Décision du Conseil des Etats du 11 juin 1991 Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN Leuenberger Moritz, Berichterstatter: Zunächst eine Bemerkung zu Artikel 685d Absatz 4: Der Text lautet dort: «Sind börslich gehandelte Namenaktien durch Erbgang oder eheliches Güterrecht erworben worden, kann der Erwerber nicht abgelehnt werden.» Die Kommission fordert die Redaktionskommission auf, den Text zu ergänzen: «durch Erbgang oder Erbteilung». Wir machen das deswegen, weil in einem anderen Gesetz das Bundesgericht auf entsprechende Beschwerde hin entgegen der Auffassung unseres Rates plötzlich gesagt hat, im Begriff «Erbgang» sei die Erbteilung nicht Inbegriffen, obwohl wir davon ausgingen, sie sei erfasst. Was die Vinkulierungsordnung angeht, sind wir auf das Konzept des Ständerates eingeschwenkt. Das betrifft die Artikel 685e und 685f. Dieses Konzept des Ständerates sieht vor, dass bei börsenkotierten Namenaktien, wenn sie börslich erworben wurden, die Veräussererbank eine Mitteilung über den Verkauf machen muss. Das heisst, es handelt sich eigentlich um eine Abmeldung des Veräusserers als Eigentümer. Die Gesellschaft weiss dann, dass diese Namenaktien verkauft worden sind. Die Anmeldung erfolgt durch den Erwerber. Im Moment, wo er sich anmeldet, gehen die Vermögensrechte der Namenaktien auf ihn über. Im Moment, wo er durch die Gesellschaft anerkannt wird, gehen die Mitwirkungsrechte, also auch das Stimmrecht, über. Durch diese Regelung wird vermieden, dass es sogenannte Dispoaktien gibt. Beim ausserbörslichen Erwerb ist es so, dass theoretisch zwar das Institut des Buchaktionärs noch bestehen könnte, aber der Käufer kennt ja den Verkäufer. Indem der Käufer sich anmeldet, wird ein Buchaktionär vermieden. Wir schliessen uns diesbezüglich vollumfänglich und einstimmig dem Ständerat an. Der Ständerat hat dann bei den Uebergangsbestimmungen mit Artikel 4a (neu) noch eine Aenderung vorgenommen. Es geht um folgendes Problem: Es gibt viele Gesellschaften, die einfach die Quoren, wie sie das Gesetz vorschreibt, in ihre Statuten übernommen haben. Wenn sie sich nun dem neuen Recht anpassen wollen, sollen sie dies mit einfachem Mehr tun können, denn sonst können sie unter Umständen in Schwierigkeiten kommen und die Anpassung gar nicht vornehmen. Im Namen der Kommission möchte ich hier ausdrücklich festhalten, dass wir davon ausgehen, dass jede Gesellschaft, die in ihren Statuten die Quoren des Gesetzes kennt, ob sie nun ausdrücklich auf das Gesetz verweist oder nicht, durch diese Uebergangsbestimmung erfasst ist. Damit wäre die letzte Differenz zum Ständerat ausgeräumt, und ich bitte Sie, in einer kleinen Gedenksekunde des Endes der langjährigen Aktienrechtsreform zu gedenken. Meine Aus'führungen gelten auch für den Berichterstatter französischer Sprache. Art. 685d Abs. 1; 685e; 685f Abs. 1,1 bis, 2; 685g; 759 Abs. 2; Ziff. III Art. 4a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 685d al. 1; 685e; 685f al. 1, Ibis,2; 685g; 759al. 2; eh. III art. 4a Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté #ST# 91.010 Staatsrechnung 1990 Compte d'Etat 1990 Botschaft und Beschlussentwurf vom 10. April 1991 Message et projet d'arrêté du 10 avril 1991 Bezug durch die Eidgenössische Drucksachenund Materialzentrale, 3000 Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, 3000 Berne Beschluss des Ständerates vom 5. Juni 1991 Décision du Conseil des Etats du 5 juin 1991 Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN Jaeger, Berichterstatter: Ich möchte Ihnen zuerst nochmals ganz kurz die Fakten darlegen, wie sie sich auch in der Kommission präsentiert haben; dann möchte ich einige Ueberlegungen zur näheren Zukunft machen und am Schluss noch einige Anmerkungen zum Problem der Finanzreformen in der Schweiz.
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17. Juni 1991 N 1109 Staatsrechnung 1990 Es ist richtig, wenn wir uns einige Gedanken über die Zukunft machen. Denn wenn man zur Staatsrechnung spricht, spricht man in der Regel über Schnee von gestern; das ist im allgemeinen nicht so interessant, das haben wir auch in der Kommission festgestellt. In der Kommission haben nämlich die Diskussionen über die unmittelbare und weitere Zukunft einen viel breiteren Raum eingenommen als die Erörterung der Ergebnisse der Rechnung vom letzten Jahr. Zuerst zu den Ergebnissen der Finanz- und Gesamtrechnung. Die Finanzrechnung des Bundes schliesst 1990 zum fünften Mal hintereinander mit einem Ueberschuss ab. Der Ueberschuss beträgt 1990 über 1 Milliarde Franken, nämlich 1,058 Milliarden. Die kumulierten Ueberschüsse von 1986 bis 1990 erreichen insgesamt 6,2 Milliarden Franken, und es ist klar, dass diese Schönwetterperiode zur Folge hatte, dass sich die Schuldensituation mittlerweile, gegenüber noch vor einigen Jahren, wesentlich verbessert hat. Die externen Schulden des Bundes von knapp 24 Milliarden Franken entsprachen 1990 gerade noch rund 5 Prozent des Bruttoinlandproduktes; die Nettozinslast, die aus dieser Verschuldung resultierte, beträgt 1,2 Prozent der Gesamteinnahmen; eine Zahl, die durchaus vertretbar ist. Die Schulden des Bundes, der Kantone und Gemeinden ergeben zusammen knapp 100 Milliarden Franken, etwa 33 Prozent des Bruttosozialproduktes. Nun noch einige Ueberlegungen und Fakten zum Ausgabenwachstum. Das Ausgabenwachstum war zwar leicht höher als das BIP-Wachstum, nämlich 9,7 Prozent; die BIP-Zunahme betrug 9,3 Prozent. Der Bundeshaushalt überschritt 1990 erstmals die Marke von 30 Milliarden Franken, das macht insgesamt - zusammen mit den Kantonen und den Gemeinden, ohne Doppelzählungen - bald einmal 100 Milliarden Franken. Dass kein Anstieg der Staatsquote daraus resultierte - die Staatsquote liegt nach wie vor bei 9,5 Prozent -, ist eine Folge davon, dass die Ausgaben und die wirtschaftliche Entwicklung in einem einigermassen ausgewogenen Verhältnis standen. Es ist dabei noch wichtig zu bemerken, dass letzten Endes die Qualität der staatlichen Leistungen und der rechtlichen Normen die Wirtschaft viel mehr beeinflussen als die Staatsquote selber. Wenn wir nun die verschiedenen Ausgabenbereiche betrachten, stellen wir fest, dass wir naturgemäss bei den Beziehungen zum Ausland, im Bereich von Unterricht und Forschung sowie im Bereich der sozialen Wohlfahrt die stärksten, überdurchschnittlichen Wachstumsraten zu verzeichnen hatten auch 1990 wieder. Allerdings ist dabei zu bemerken, dass der Umweltschutz nach wie vor ein Aschenbrödeldasein fristet, indem nämlich im Umweltschutz nach wie vor ein grosser Nachholbedarf besteht; denken wir nur etwa an die Anlagen für den Gewässerschutz. Nun, meine Damen und Herren, wir könnten also die Hefte zur Seite legen und uns damit trösten oder sogar daran erfreuen, dass wir einmal mehr ein hervorragendes Ergebnis zu präsentieren haben, ein Ergebnis, das sich auch im internationalen Vergleich sehen lässt, das auch im europäischen Vergleich durchaus als ein Spitzenresultat bezeichnet werden könnte. Die Diskussion wäre an sich jetzt beendet. Wir könnten uns auf das nächste Jahr, nämlich auf das Jahr 1991, freuen in der Hoffnung, dass das Gesamtergebnis wieder genauso herauskommen werde. Nun aber glaube ich, wir müssen hier doch einige Blicke in die Zukunft werfen. Wir stellen fest, dass nach der stabilen Hochdruck-Wetterlage - seit 1986 - nun offensichtlich doch eine eher stürmische Zeit, eine von einer Tiefdrucklage geprägte finanzpolitische Wetterperiode folgen wird. Die Lage der Bundesfinanzen wird sich nämlich relativ rasch verschlechtern. Ein erstes Anzeichen dieser Schlechtwetterperiode haben wir im Rekordnachtrag l vor zwei Wochen erkennen können. Wir müssen uns einfach im klaren sein, dass die Kantone und Gemeinden uns bei dieser Verschlechterung der Entwicklung bereits vorausgegangen sind; denn die Kantone und Gemeinden haben bereits für dieses Jahr über vier Milliarden Franken Defizite zu erwarten, vielleicht sogar fünf Milliarden. Für die nächsten Jahre sind leider keine kleineren Defizite vorauszusehen - allein bei den Kantonen und Gemeinden -, wenn nicht die Steuern erhöht werden, was in dieser Situation auch dort nicht auszuschliessen ist. Woher kommt das? Es muss einmal nach den Ursachen gefragtwerden: Wir müssen die wirtschaftliche Entwicklung im Auge behalten. Wir sind jetzt in eine rezessive Periode hineingerutscht, in der nicht nur die wirtschaftlichen Wachstumsraten tiefer ausfallen als noch vor einem Jahr, sondern wir haben jetzt zwei Quartale hintereinander negative Bruttoinlandprodukt-Wachstumsraten zu verzeichnen. Dieses Minderwachstum wird sich sehr bald auch in Mindereinnahmen niederschlagen, und das bei den indirekten Steuern ohne grosse Verzögerung, bei den direkten Steuern erst mit einer Verzögerung von zwei bis drei Jahren. Mit anderen Worten: Die Einnahmen werden dieses und nächstes und wahrscheinlich auch übernächstes Jahr aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung eher stagnieren. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass die Einnahmen aus den Stempelabgaben nicht mehr so reichlich fliessen werden wie auch schon; denn zurzeit - hierüber haben wir selber Untersuchungen angestellt-stellen wir eine dramatische Verlagerung von steuerrelevanten Bankkundengeschäften vom Finanzplatz Schweiz auf die Finanzplätze in London und Luxemburg fest. Das wird sich natürlich zwangsläufig auch in einer entsprechenden Senkung dieses Einnahmenbereichs auswirken. Es kommt hinzu, dass die Ausgaben nicht von der wirtschaftlichen Entwicklung direkt abhängig sind, sondern eine eigene Dynamik haben. Wir kennen das von den vergangenen Budgetberatungen, und wir müssen auch auf der Ausgabenseite mit einer dramatischen Verschlechterung rechnen. Wir werden es also sehr schwer haben, Ende des Jahres bei der Budgetberatung für 1992 eine einigermassen Wachstums- oder wirtschaftlich konforme Ausgabenzuwachsrate herbeizuführen. Wenn Sie daran denken, dass die Eingaben der Departemente, die jetzt für das Budget 1992 vorbereitet werden, bereits einen Betrag von über drei Milliarden Defizite ausmachen, dann müssen wir uns im klaren sein, dass wir-wenn da nichts geschieht, wenn wir da nicht in der Lage sind, Begehrlichkeiten zurückzudämmen, und wenn wir nicht bereit sind, den Finanzminister in seinen Disziplinierungsbemühungen zu unterstützen - in eine mittlere finanzpolitische Katastrophe hineingeraten. Die vier Milliarden Defizite für die nächsten Jahre allein beim Bund, plus die vier bis fünf Milliarden Defizite bei den Kantonen und Gemeinden, werden wir auf die Dauer nicht verkraften können, das wird uns erhebliche ökonomische Schwierigkeiten bringen. Wenn wir uns hier einmal einen ökonomischen Exkurs erlauben dürfen, so tun wir das nicht, um ein Seminar zu veranstalten: Aber ich möchte als Oekonom doch einmal auf einige Auswirkungen hinweisen, weil es wichtig ist, rechtzeitig über solche Probleme nachzudenken und darüber zu diskutieren. Was bedeutet eine solche Entwicklung? Wenn wir die Ausgaben einfach so schlittern lassen, dann wird die Staatsquote zwangsläufig erhöht werden müssen. Ich habe schon gesagt: Die Staatsquote ist nicht das Mass aller Dinge. Aber die Staatsquote ist doch ein Indikator für künftige Steuerbelastungen, ist auch ein Indikator für das Engagement des Staates im Rahmen von Gesellschaft und Wirtschaft. Es kann uns nicht gleichgültig sein, ob die Staatsquote eben weit über die heutigen 10 Prozent hinausgeht. Ein zweites Problem: Das sind die Ungleichgewichteffekte, die solche Defizite zur Folge haben können; es.gibt drei Szenarien. Sie können sie auch kombinieren. Wenn wir in solche Defizite hineinlaufen, werden wir nicht darum herumkommen, früher oder später die Steuersätze zu erhöhen. Es gibt gar keinen anderen Weg. Wenn wir dann doch einen anderen Weg wollen, dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder gibt es ein Inflationsszenario oder aber es gibt - ich nenne es einmal so ein Zinsszenario. Beide Szenarien können Sie dann noch beliebig kombinieren, und beides wird uns ganz grosse ökonomische Schwierigkeiten bringen. Was heisst Inflationsszenario? Dazu kommt es, wenn die -- 2 of 10 -Compte d'Etat 1990 1110 N 17 juin 1991 Steuern nicht erhöht werden. Bei solchen Defiziten in der Grössenordnung von gegen 10 Milliarden Schweizerfranken werden wir ohne Steuererhöhungen keine andere Wahl haben, als diese über die Notenbank zu finanzieren und damit entsprechende Erhöhungen "oder Erweiterungen der Geldmenge in Kauf zu nehmen. Wenn wir das so machen, werden wir mittel- und längerfristig ganz sicher 1 bis 2 Prozent mehr Inflation haben, als das heute schon der Fall ist. Wir werden nicht mehr 6 Prozent haben, sondern wir werden 7 oder 8 Prozent haben. Dann können Sie nach der Nationalbank rufen, sie solle die Geldmenge wieder restriktiv gestalten. Dann kommt es zum Zinsszenario. Angenommen, man geht auf den Kapitalmarkt. Was passiert dann? Es wird eben der Kapitalmarkt belastet, und dann haben wir einfach die Wahl zwischen hohen Inflationsraten und hohen Zinsen. Die letzteren hängen auch milden Hypothekarzinsen zusammen. Bei diesen Defiziten diskutieren wir indirekt auch über künftige Hypothekarzinsen, respektive wir werden in Zukunft Hypothekarzinsen von bis zu 10 Prozent in Kauf nehmen müssen, wenn es uns nicht gelingt, rechtzeitig den Bundeshaushalt in Ordnung zu bringen. Das sind die Szenarien. Hohe Inflationsraten ziehen langfristig automatisch auch höhere Zinsen nach sich. Also: Es ist gehupft wie gesprungen. Wenn wir es über die Notenbank machen, haben wir kurzfristig gewisse Erleichterungen auf den Finanz- und Kapitalmärkten, leicht reduzierte Zinssätze zu erwarten, dafür schaffen wir Inflationspotential. Längerfristig gehen dann die Zinsen auch so in die Höhe. Gehen wir aber auf den Kapitalmarkt, haben wir eben die enormen und für die Schweiz nach meiner Auffassung auch sozialpolitisch untragbaren Zinseffekte. Das sind die Folgen einer unkontrollierten Entwicklung in die strukturellen Defizite hinein. Ich wollte Ihnen damit zeigen, dass wir nächsten Herbst eine sehr schwierige Aufgabe vor uns haben und dass wir eine grosse Verantwortung übernehmen, nicht nur mit Bezug auf die Zinsentwicklung, sondern eben auch mit Bezug auf die Inflationsentwicklung. Sehen Sie, die Notenbank hat heute auch gestutzte Flügel. Durch all die Mechanismen, diese Ueberwälzungsmechanismen, ist sie eingeschränkt, ist sie in den Klauen der Automatismen. Warum hat die Inflationsbekämpfungspolitik bis heute nicht gegriffen? Ganz einfach, weil die kostenseitigen automatisierten Ueberwälzungsmechanismen bis jetzt die kostenseitige Teuerung mehr erhöht als die nachfrageseitigen Inflationseffekte gedämpft haben. Deshalb haben wir die Teuerung trotz der restriktiven Geldpolitik, und deshalb müssen wir heute ganze vier Jahre warten, bis eine restriktive Geldpolitik zum Greifen kommt. Zum Schluss noch einige wenige Worte zum Finanzpaket, das vor zwei Wochen verworfen worden ist. Herr Bundesrat Stich, Sie wissen, ich bin ja praktisch immer Ihrer Meinung. Sie sind Oekonom, ich bin Oekonom, und ich glaube, wir sind beide keine Vulgärökonomen. Man hat das Ihnen einmal vorgeworfen. Ich würde mich vehement dagegen wehren. Aber ich sage Ihnen jetzt doch: In einem Punkt bin ich nicht Ihrer Meinung. Es ist auch keine ökonomische Frage. Sie interpretierten das Abstimmungsergebnis vor zwei Wochen als Nein zum Prinzip der Mehrwertsteuer. Da kann ich Ihnen nicht folgen. Ich bin überzeugt, dass auch das Schweizervolk durchaus in der Lage wäre, dieses Mehrwertsteuerprinzip zu verstehen, aber man muss es ihm eben so verständlich machen, dass es auch drauskommt. Aber wenn man auf den Wagen noch verschiedene andere Fuder lädt, die alle mehr oder weniger verunsichern, wird eine Kumulation von Opposition doch immer wahrscheinlicher, und das hat letzten Endes auch zur knappen Ablehnung der Vorlage geführt. Es ist auch kein Nein zu Europa, Herr Bundesrat, das sieht man an den Welschen, die ja sehr europafreundlich sind und doch ganz deutlich nein gesagt haben. Ich bin auch nicht in der Lage, hier zu beweisen, welche Gründe zur Ablehnung geführt haben, aber es wäre nach meiner Auffassung kontraproduktiv, jetzt voreilige Konsequenzen für das weitere Vorgehen zu ziehen. Eine solche Analyse muss aber gemacht werden. Man muss sich Zeit nehmen, um die Resultate der Abstimmung ganz genau zu analysieren, um das nächste Mal nicht wieder Schiffbruch zu erleiden. Aber wir werden nicht darum herumkommen, nochmals alle Anstrengungen zu unternehmen, unser veraltetes Steuersystem zu modernisieren, d. h. in eine Nettoallphasen-Umsatzsteuer überzuführen - das heisst ja nichts anderes als Mehrwertsteuer - und auch den Finanzplatz Schweiz zu entlasten. Das sind unsere dringenden Aufgaben. Wir müssen uns im klaren sein, dass es uns nicht gelingt, ein modernes Steuersystem zu schaffen, wenn wir mit einer Ausgabenentwicklung konfrontiert werden, die uns überfordern wird, es sei denn - das wäre die andere Möglichkeit -, wir wären so klug, dass wir wenigstens die Ausgaben in den Griff zu bekommen versuchen. Aber da habe ich leider meine Zweifel. Nach meiner langjährigen Mitgliedschaft in der Finanzkommission denke ich, dass wir im nächsten Dezember bei den Ausgaben wieder allein sein werden, wenn dann all diese Anträge zur Aufstockung kommen - bei Posten, die der Bundesrat mit Müh und Not heruntergebracht hat! Wenn es dann wieder um die Strassen, um die Landwirtschaft geht: Denken Sie an den Entscheid im Ständerat! Man ist bei der Investitionshilfe für das Berggebiet von 670 Millionen Franken auf 900 Millionen Franken gegangen. Das macht sich gut vor den Wahlen, aber es ist einfach nicht zu verantworten. So geht es nicht! So kommen wir in Probleme, und so schaffen wir neue Probleme, die wir dann anderweitig zu lösen versuchen, aber meistens mit ungenügenden und schlechten Instrumenten. M. Darbellay, rapporteur: Quand on a parlé des comptes de 1990, on a surtout fait ressortir le bénéfice du compte financier. En réalité, ce qui reflète le mieux notre état de santé, c'est le compte général et ce dernier est déficitaire pour un montant
Erwägungen
350.
millions de francs. Les comptes de 86,87 et 88 ont produit des bénéfices. Par contre, en 1989 déjà, le compte général présentait un déficit de 400 millions et celui de 1990, un déficit de 350 millions, ce qui indique donc une tendance et le découvert de notre bilan est à nouveau de 17,5 milliards de francs. La différence essentielle entre le bénéfice du compte financier de 1,58 milliard et le déficit du compte général provient de l'affectation de 1,8 milliard de francs aux provisions de la Caisse fédérale d'assurance, qui ne transite pas par le compte financier, ce qui permet donc d'avoir un compte financier bénéficiaire de 1,058 milliard, soit 600 millions de plus que ce qui avait été prévu au budget. Les recettes ont été en augmentation de 900 millions par rapport au budget, et les dépenses de 400 millions. Si l'on compare des comptes 89 et 90, on se rend compte que les dépenses ont augmenté de 9,7 pour cent et les recettes de 10 pour cent, les dépenses représentent toujours une quote-part de 9,7 pour cent du produit intérieur brut. Les dépenses supplémentaires, 400 millions, correspondent à des crédits supplémentaires et, essentiellement, à des transferts. Arrêtons-nous peut-être un peu sur les recettes supplémentaires: une modification considérable en ce qui concerne l'impôt anticipé, 2,7 milliards en 1989, plus de 4 milliards en 1990. Cela signifie une augmentation de plus de 50 pour cent. Une partie avait été prévue, mais une augmentation aussi importante des intérêts n'avait pas pu être budgetée, si bien que nous avons, par rapport au budget, un dépassement de
764.
millions. Vous vous rendez compte, comme moi, de la précarité de ces recettes puisque les intérêts peuvent descendre, peut-être pas aussi bas qu'ils étaient à un moment donné, mais presque aussi rapidement qu'ils étaient montés. Une autre augmentation sensible provient de l'impôt sur le chiffre d'affaires: 645 millions de plus, 420 millions environ étaient prévus au budget et il y a, là aussi, 221 millions en plus. Pourquoi? Parce que l'impôt sur le chiffre d'affaires s'adapte immédiatement au renchérissement. Donc de ce côté-là des progressions intéressantes. Progression intéressante également du côté des impôts directs. Une augmentation de d'environ 700 millions. Toutefois ici, nous sommes 90 millions audessous de ce qui avait été prévu au budget, puisqu'on sait que lors des années paires, les impôts directs doivent croître d'une manière assez considérable. L'évolution inquiétante, par contre, provient de l'impôt sur le timbre. Nous connaissions déjà les difficultés de la place financière suisse dans ce domaine, et le budget prévoyait une dimi-- 3 of 10 -17. Juni 1991 N 1111 Staatsrechnung 1990 nution de recettes de 200 millions, mais elle a été en réalité de
288.
millions. Ceci nous donne à réfléchir après le vote négatif du peuple, il y a une semaine environ. Cela signifie que nous devons rapidement remettre l'ouvrage sur le métier et nous occuper de l'impôt sur le timbre, cette évolution étant tout particulièrement inquiétante. Comme nous sommes dans une année se terminant par un zéro, je crois qu'il est intéressant de faire une comparaison, spécialement en ce qui concerne les dettes. Ce milliard de bénéfice financier nous permet de revenir aune dette légèrement inférieure à 24 milliards de francs. Je fais la comparaison depuis 1950. En 1950, nous avions 9 milliards de dettes, soit plus de cinq fois les comptes annuels. Cette dette a diminué entre 1950 et 1970. En 1970, la situation était la plus favorable, les dettes s'élevaient à 7,5 milliards, ce qui représentait 7,3 pour cent du produit intérieur brut et à peu près le budget annuel. La situation s'est empirée très rapidement entre 1970 et 1980, époque à laquelle les dettes se sont élevées à 24 milliards, puis entre 1980 et 1985, elles se sont montées à 29 milliards, et aujourd'hui elles sont redescendues à
24.
milliards. La situation actuelle est comparable à celle de 1970, puisque les dettes correspondent à 7,6 pour cent du produit intérieur brut et à 80 pour cent environ du budget annuel. Je fais cette comparaison parce que je pense que nous sommes à un tournant, comme en 1970, date jusqu'à laquelle les dettes avaient diminué. Vers la fin des années soixante, nombreux étaient ceux qui criaient au loup: attention, cette situation ne va pas durerl Et on ne les a pas crus. Ensuite, à partir de 1970, la situation s'est aggravée très rapidement. De 1970 à 1980, je le répète, la dette est multipliée plus que par trois, puisqu'elle passe de 7,5 milliards à 24 milliards. Il a alors fallu prendre des dispositions draconiennes. Si j'évoque tout cela, c'est pour préciser que dans ce domaine comme dans d'autres il vaut mieux prévenir que guérir. Aujourd'hui, nous sommes à ce tournant, on nous met en garde devant les difficultés futures. Nous avons déjà pu soupeser certaines d'entre elles. En effet, la semaine dernière, nous avons accepté les premiers crédits supplémentaires pour 1991, s'élevant à près de 1,1 milliard de francs, ce qui ne s'était jamais vu. D'autre part, nous savons que certaines des dépenses que nous engageons chaque année devront être augmentées malgré les difficultés. Cela signifie que si nous voulons respecter les deux objectifs que nous nous sommes fixés de manière très précise, soit: ne pas augmenter la quote-part de l'Etat ou en tout cas ne pas dépasser 10 pour cent du PIB et ne pas augmenter les dépenses annuelles d'une manière supérieure au produit intérieur brut, nous devons être très prudents et économiser partout où cela est possible. En effet, dans certains domaines, les dépenses augmenteront de manière substantielle, par exemple la politique extérieure, 18,3 pour cent entre 1989 et 1990, et cela continuera. Nous voulons aider l'Europe de l'Est mais nous ne voulons pas que cette aide se fasse au détriment des pays en développement, du sud en particulier. Nous désirons aussi poursuivre une politique d'asile digne de la Suisse. Tout cela entraînera des dépenses nouvelles. En ce qui concerne la politique sociale, nous ne sommes pas tellement maîtres des dépenses, puisque la quote-part prévue également dans la loi passe de 16 à 17 pour cent. Le nombre de personnes âgées augmente et leurs rentes augmentent non seulement en fonction de l'évolution du coût de la vie, mais parce que ceux qui prennent leur retraite aujourd'hui étaient mieux lotis que ceux qui l'ont prise il y a dix ans. Par conséquent, ils bénéficient de meilleures rentes. Quant aux transports publics, il est inutile que je m'arrête sur RAIL 2000 et sur les transversales alpines. En outre, l'enseignement et la recherche doivent poursuivre leurs progrès pour lesquels des investissements sont absolument nécessaires. Par conséquent, dans nombre de cas il faudra économiser, mais économiser n'est pas refuser de payer ses dettes. La Commission des finances a constaté que parfois les crédits d'investissement ne permettaient pas de répondre complètement à nos obligations. C'est ainsi que dans le domaine de la protection des eaux nous avions à la fin de l'année précédente un retard de 220 millions. Ne pas combler ces retards n'est pas économiser! En ce qui concerne les routes, des retards de paiements se faisaient également sentir. La commission a aussi examiné le problème des paiements directs à l'agriculture. Nous nous inquiétons de la manière de les couvrir, puisque des changements importants interviendront ces prochaines années en la matière. Le conseiller fédéral responsable nous a promis le 7e rapport agricole pour cet automne, ce qui devrait apaiser nos inquiétudes. Ces remarques faites, la commission vous propose d'approuver le compte d'Etat 1990, les variations de la fortune non budgétisée de 97 millions de francs, et elle remercie tout particulièrement le chef du Département des finances et ses collaborateurs, d'abord de la manière dont ils gèrent nos budgets, ensuite de la tâche qu'ils accomplissent en relation avec la commission à laquelle ils fournissent toujours les renseignements de manière approfondie et agréable. M. Leuba: Contrairement à l'examen du budget qui est un acte politique par excellence, l'examen des comptes a naturellement quelque chose de frustrant parce qu'il est la constatation d'un passé auquel on ne peut plus rien changer. Il est néanmoins utile, dans la mesure où il permet de porter un regard critique sur l'état de notre économie en général et du ménage de la Confédération en particulier. On pourrait facilement répéter ici ce qui a été dit l'an dernier à propos des comptes 1989. D'une part, on doit se réjouir du résultat du compte financier qui, avec un excédent de plus d'un milliard de francs, dépasse à la fois le montant prévu au budget et celui réalisé l'an dernier. Mais comme l'an dernier, pour la deuxième année consécutive, le compte général, anciennement appelé compte de résultats, présente un déficit de
350.
millions, ce qui signifie en fait que le découvert du bilan s'accroît de nouveau dans une période où pourtant la conjoncture - et c'était encore plus vrai pour 1990 que pour 1991 est florissante. Disons-le tout net: cela n'est pas normal. Plus inquiétante encore est l'évolution en pour cent des comptes. Avec une augmentation de 9,7 pour cent, les dépenses de la Confédération augmentent plus rapidement non seulement que le coût de la vie mais même que le produit intérieur brut, ce qui est contraire, faut-il le rappeler, aux propos tenus dans cette assemblée. Bien évidemment, l'examen des comptes doit aussi fournir des réflexions sur l'évolution des finances à long terme et les rapporteurs de la commission l'ont très nettement souligné. Ils doivent aussi nous donner une vue générale sur l'ensemble des finances publiques. Dans son intervention sur les comptes 1989, notre excellent collègue Claude Frey disait ceci: «Dans un proche avenir, nous aurons à défendre devant le peuple et devant les cantons les principes d'un nouveau régime financier pour la Confédération. Or, nous ne serons simplement crédibles et nous n'obtiendrons l'adhésion d'une majorité que si le Conseil fédéral et le Parlement sont réunis dans une même volonté de défendre une politique financière rigoureuse, et la rigueur s'exprime pour être crédible à travers le contrôle des dépenses.» Vous savez tous ce qu'il est advenu le 2 juin du nouveau régime et l'on a assez accusé les adversaires de démagogie en soulignant qu'ils avaient parlé d'augmentation du poids de la fiscalité pour que nous puissions au moins affirmer que le peuple ne nous donnera pas, à juste titre, de nouvelles ressources. Or nous croyons déceler, en 1991 déjà, un dérapage, matérialisé par le supplément I du budget 1991, qui pourrait nous amener l'an prochain, au moment de l'examen des comptes, à des considérations infiniment plus amères que celles que nous pouvons faire aujourd'hui. Encore une fois, c'est dans notre activité quotidienne de parlementaires qu'il nous faut convaincre le peuple que nous menons une politique financière rigoureuse, et pas seulement à l'occasion de l'examen des comptes ou du budget. La tendance à la surenchère aux propositions du Conseil fédéral, pour n'importe quelle dépense pourvu qu'elle soit couverte par le manteau de l'écologie ou de l'agriculture, ou encore de l'aide aux régions de montagne, n'est pas sans nous inquiéter. Nous aurons d'ailleurs l'occasion de montrer que -- 4 of 10 -Compte d'Etat 1990 1112 N 17juin1991 nous savons être rigoureux avec nos propres affaires lors du débat de mercredi sur la réforme du Parlement. Nos soucis ont encore une autre source. Si les finances de la Confédération sont à peu près équilibrées, il n'en va déjà plus de même de celles des cantons et des communes, le président de la commission l'a d'ailleurs souligné. Les comptes 1990 des cantons et des communes présentent un déficit de 4,5 milliards de francs. Cantons et communes, lourdement chargés par les dépenses explosives ayant trait à la santé et à l'enseignement, n'ont guère de possibilités d'améliorer leurs propres ressources. Ils ne peuvent pas, ou pratiquement pas, prélever d'impôts indirects et entrent en concurrence, dans la fiscalité directe, avec l'impôt fédéral direct. La tentation pourra donc être grande pour les cantons - certains semblent d'ailleurs y succomber déjà - de demander encore davantage de subventions à la Confédération, ce qui aura le double effet de leur faire rapidement perdre leur souveraineté et de déséquilibrer le ménage fiscal fédéral. La Confédération devra donc impérativement songer, dans un nouveau régime, à diminuer sa concurrence en matière de fiscalité directe avec les cantons, sans mettre en péril l'équilibre de ses propres finances. C'est dans cet esprit que le groupe libéral votera les comptes 1990 de la Confédération. Hafner Rudolf: Es ist anzuerkennen, dass das dicke Buch der Staatsrechnung grün eingebunden ist und dass Sie damit psychologisch der grünen Fraktion entgegenkommen. Aber es muss doch festgestellt werden, dass dieses dicke Buch über
300.
Seiten zählt und für uns eigentlich eine Black box darstellt, undurchschaubar und unkontrollierbar. Offensichtlich gilt in diesem Bereich besonders das Sprichwort «Wissen ist Macht». Da wir eine kleine Fraktion sind und offenbar nicht über Macht verfügen sollen, wird uns das Wissen vorenthalten. Wir haben uns in der Fraktion auch gefragt, weshalb viele Bürgerinnen und Bürger mit dem Steuern-Bezahlen Mühe haben. Es kann offenbar nicht nur daran liegen, dass viele mit der Verwendung der Gelder Mühe haben, sondern auch daran, dass man manchmal das Gefühl hat, nicht ganz durchschauen zu können, wie die öffentlichen Gelder verwendet werden. Die grüne Fraktion ist aber der Ueberzeugung, dass es in einer Demokratie absolut unabdingbar ist, dass alles, was mit den öffentlichen Geldern zusammenhängt, wirklich vollkommen transparent gehandhabt wird. Ich spreche nicht einfach aus der Erfahrung als alter Finanzrevisor, sondern ich spreche als Mitglied der Finanzkommission und damit auch als Mitglied der grünen Fraktion, die in diesem Staate eine Oppositionsrolle innehat. Worum geht es konkret? Die Finanzkommission ist das Organ, welches nach Gesetz den Antrag zur Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Staatsrechnung stellt. Laut Reglement und Gesetz kann indessen die Finanzdelegation den laufenden Finanzhaushalt überprüfen. Faktum ist, dass die Finanzkommission nicht in der Lage ist, den laufenden Finanzhaushalt zu überprüfen, und tatsächlich können die einzelnen Mitglieder der Finanzkommission nicht sämtliche Revisionsberichte der Finanzkontrolle einschauen, und zwar schon aufgrund der Gesetzgebung. Da trägt nicht der Bundesrat die Schuld daran. Es ist in sich ein struktureller Missstand, wenn ein Organ - die Finanzdelegation - sämtliche Kompetenzen hat und das andere Organ - die Finanzkommission - für Genehmigung oder Nichtgenehmigung der Staatsrechnung zuständig ist. Sie sehen also, das geht nicht auf. Unsere Fraktion hat in der Finanzkommission verschiedene Anträge in dieser Richtung gestellt. Das ist alles bekannt. Im Bericht der Finanzdelegation des letzten Jahres kann man nachlesen, dass unsere Seite sogar eine parlamentarische Initiative gestartet hat; diese wurde noch nicht behandelt. Von daher ist die ganze Sache noch offen. Die Finanzdelegation - das ist die strukturelle Schwäche setzt sich nur gerade aus den drei grössten Regierungsparteien zusammen. Weshalb eine Erweiterung der Finanzdelegation und damit eine bessere Kontrolle unerwünscht ist, wird psychologisch begründet. Wir begreifen es gut, dass die grossen Regierungsparteien unter sich diese Geschäfte etwa nach dem Motto abhandeln wollen: «Gibst du mir die Wurst, so lösch ich dir den Durst». Dann haben natürlich die kleinen Fraktionen dazu nichts zu sagen, was offenbar durchaus beabsichtigt ist. Wir haben die Beteiligung in der Finanzdelegation in der Kommission besprochen, und wir waren uns -jedenfalls die Oppositionsgruppen, seitens der SVP-Fraktion Herr Nebiker und seitens der LdU/EVP-Fraktion Herr Jaeger einig, dass eine Beteiligung der Oppositionsgruppen in der Finanzdelegation notwendig wäre. Herr Jaeger, Sie haben in der Kommission richtig gesagt, es sei irgendwie schwer verständlich, wenn sich die Regierungsparteien über die Finanzdelegation selber kontrollieren. Richtiger wäre eigentlich, den Gruppen, die nicht in die Regierung involviert sind, die laufende Kontrolle via Finanzdelegation zu überlassen. Das ist unser Wunsch. Die Zukunft wird zeigen, ob etwas in dieser Richtung geht. Es geht auch nicht um eine Frage von Vertrauen oder Misstrauen, wie das Herr Bundesrat Stich bei einer früheren Behandlung der Staatsrechnung einmal sagte. Es geht vielmehr um die Frage einer Genehmigung der Staatsrechnung auf der Grundlage des Glaubens an die Unfehlbarkeit der Regierung. Das entspräche unseres Erachtens einem sehr mittelalterlichen Verständnis und einem blauäugigen Verhältnis gegenüber den Autoritäten. Dabei gibt es durchaus Gründe, die gegen eine Unfehlbarkeit sprechen. Ich spreche nicht von Ihnen persönlich, Herr Bundesrat Stich, ich spreche vom Gesamtbundesrat. So ist es zum Beispiel Realität, dass die Finanzierung von P-26und P-27auch 1990 nicht in der Staatsrechnung ersichtlich war. Das ist keine Kritik an Ihnen persönlich, Herr Bundesrat Stich, Sie wussten ja damals auch nicht, was im einzelnen mit den Finanzen gelaufen ist. Es ist erst mit den Verhandlungen der Puk 2 klar ans Tageslicht gekommen, dass weiterhin Gelder geflossen sind. Die Finanzdelegation hat ausdrücklich bestätigt, dass im letzten Jahr rund 12 Millionen Franken über die Staatsrechnung geflossen sind, deren Betrag aus den Konten nicht ersichtlich war. Das bewog sogar eine Bundesratspartei, die SP, dazu, eine Strafanzeige einzureichen. Die Betreffenden wussten sehr wohl, warum. Gerade das wäre ein weiteres Argument, so lange nicht zuzustimmen, als diese Untersuchungen nicht abgeschlossen sind und keine Klarheit über Schuld oder Nichtschuld besteht. Ein weiteres Beispiel: Bei den Militärausgaben kam eine Kreditüberschreitung von gut 3 Millionen Franken beim Projekt «Diamant» zustande. Ein Betrag dieser Grössenordnung hätte doch in Erscheinung treten müssen. Schlussendlich geht es um die Frage der Demokratie: Demokratisch kann nur entschieden werden, wenn entsprechende Entscheidungsgrundlagen vorliegen. Grundlagen hat man jedoch nur, wenn man über sämtliche Unterlagen verfügt; dazu gehören unseres Erachtens mindestens die betreffenden Akten beziehungsweise die Revisionsberichte. Wir haben uns die Aufgabe nicht leichtgemacht. Wir haben uns gefragt, ob eine Rückweisung das richtige Mittel sei, sind in der Fraktion aber zum klaren Entschluss gekommen, dass eine Rückweisung nicht richtig sei: Es liegt eine strukturelle Schwäche zugrunde, die bereits von der Gesetzgebung her besteht; sie gipfelt in der Zusammensetzung der mit der Einsichtnahme beauftragten Finanzdelegation, die nur gerade aus den drei grössten Regierungsparteien besteht. Abschliessend möchte ich Ihnen in Analogie zur Privatwirtschaft ein Wort von HSG-Professor Peter Nobel zu bedenken geben, das er an die Privatwirtschaft und an die Industrie gerichtet hat: «Sonnenlicht ist das beste Desinfektionsmittel.» Wenn wir nicht krank werden und etwas genehmigen wollen, was für uns undurchsichtig ist, müssen wir konsequent handeln. Aus der Sicht der grünen Fraktion heisst das, dass wir in der Schlussabstimmung der Staatsrechnung nicht zustimmen können. Wir bitten Sie, dasselbe zu tun. Da Kommissionspräsident Jaeger noch kurz auf die Finanzreform zu sprechen gekommen ist, möchte ich noch ein Wort anfügen: Wenn Volksumfragen stattfinden, wird als wichtigstes Problem in den Augen der Bevölkerung die Umweltbelastung erwähnt. Wir glauben, dass nicht nur die Frage der Mehrwertsteuer im Raum steht, sondern dass eine Finanzreform auch einen wesentlichen Beitrag zur Cetologie leisten -- 5 of 10 -17. Juni 1991 N 1113 Staatsrechnung 1990 müsste. Darum haben wir eine ökologische Finanzreform vorgeschlagen. Wenn Sie das beherzigen, sind wir überzeugt, dass wir einen wesentlichen Schritt weiterkommen. M. Frey Claude: Un important excédent de recettes au compte financier comme les quatre années précédentes, un faible déficit au compte général comme l'an passé, une dette fédérale comparée au produit intérieur brut en diminution constante: manifestement, c'est un constat de finances saines qui pourrait s'imposer. Nous voulons, au nom du groupe radical, féliciter le Conseil fédéral et, en particulier, le chef du Département fédéral des finances, du résultat obtenu en 1990. Mais, c'est peut-être le début de la fin d'une époque. La conjoncture se ralentit; déjà les finances des cantons et des communes sont fortement dégradées. En conclusion de son message, le Conseil fédéral espérait, en cette année du 700e anniversaire de la Confédération, «un cadeau d'anniversaire vraiment de circonstance», à savoir un régime financier durable, ce qu'il n'a pas reçu. A ce sujet, Monsieur le Conseiller fédéral - nous vous le disons gentiment et respectueusement - nous n'avons pas apprécié votre réaction le soir de la votation fédérale sur le nouveau régime financier. Monsieur le Conseiller fédéral, le peuple peut se tromper, mais il a toujours raison et il est inutile de se montrer mauvais perdant. Il s'agit maintenant de reconstruire en n'oubliant pas l'ardente et pressante nécessité de défendre la prospérité de notre économie, donc la sauvegarde des emplois, par un cadre fiscal favorable. Il serait, par exemple, irresponsable de remettre à une date indéterminée la défense de la place financière suisse. Ce serait irresponsable et irréfléchi puisqu'à terme rapproché nous perdrions des emplois et des recettes fiscales. La spirale se ferait descendante. D'une manière générale, il ne faut pas se lasser de rappeler que quelles que soient les modalités du rapprochement de la Suisse avec le Marché commun, il faudra de toute façon tout mettre en oeuvre pour rendre notre économie plus compétitive. Or, on constate qu'au moment où Bruxelles dérégularise, Berne réglemente, et cela à tour de bras. Il y a là une contradiction à laquelle il faudra nécessairement mettre fin rapidement si on ne veut pas voir les comptes de la Confédération supporter en baisse de recettes fiscales les conséquences d'une telle politique. Nous l'avons dit cette année et pour la cinquième fois consécutivement: les comptes de l'Etat sont bons. Ils le seraient moins si la Confédération payait ses dettes. Nous faisons ici allusion au retard de la Confédération dans le règlement de ses engagements à l'égard d'autres collectivités. Maintenant que la nouvelle loi sur les subventions est entrée en vigueur, la situation va être assainie et nous nous en réjouissons. Encore faut-il solder les arriérés. Or, pour prendre l'exemple le plus éclairant, rien que pour les subventions au titre de l'épuration des eaux, il en va de plus de 200 millions de francs de retard; un effort particulier s'impose ici. La situation de la Confédération est encore financièrement saine, profitons en dès lors pour mettre sur pied une politique financière et fiscale qui tienne compte de la nécessité d'assurer l'avenir. C'est dans cet esprit que le groupe radical approuvera le compte d'Etat 1990. Leuenberger-Solothurn: Gleich vorweg: Die sozialdemokratische Fraktion stimmt dem Bundesbeschluss zu, genehmigt also die Staatsrechnung 1990. Mit Befriedigung haben wir zur Kenntnis genommen, dass es unserem durch seine Hartnäckigkeit sich auszeichnenden Finanzminister gelungen ist, in der Finanzrechnung einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften. Wir wissen, dass das nicht immer sehr einfach war. Es gibt ja nicht nur die Begehrlichkeit der Verwaltung, es gibt auch die Begehrlichkeit des Parlamentes, das immer wiedereine kluge Möglichkeit findet, irgendwelche Budgetposten aufzustocken. Mit Befriedigung haben die Sozialdemokraten ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass erneut ein nennenswerter Rückgang der Verschuldung eingetreten ist. Wir wissen, dass rund eine Milliarde Franken für die Schuldzinsen pro Jahr aufgewendet werden müssen. Das kann unser Wohlgefallen nicht ungeteilt erheischen. 10 Prozent Ausgabenwachstum sind viel, 13,5 Prozent Ausgabenwachstum im Strassenbau sind nach unserer Auffassung eindeutig zu viel. Ich sage das vor allem im Hinblick auf kommende Budgetdebatten. Wir können nicht mehr so «geschäften», wie wir das beim Budget 1991 gemacht haben. Nach diesen allgemeinen Bemerkungen erlauben Sie mir, auf die Kontrollarbeit der Finanzkommission und der Finanzdelegation einzugehen, weil es wohl kaum eine andere Gelegenheit gibt als bei der Staatsrechnung, sich zu diesen Kontrollberichten zu äussern. Drei Punkte sind uns besonders aufgefallen:
1.
Der erste Punkt mag als ein Detail erscheinen, das jedoch von grosser politischer Tragweite ist: Die Finanzdelegation hat festgestellt, dass der Stillegungsfonds für Kernanlagen Ende 1989 einen Bestand von ganzen 168 Millionen Franken umfasst. Die Delegation wollte wissen, ob wohl dieser Betrag ausreichen würde, wenn man tatsächlich eine Kernanlage jemals stillegen müsste; sie hat der Finanzkontrolle entsprechende Aufträge erteilt, sie ist dem nachgegangen. Die im Bericht der Delegation festgehaltene Antwort, die absolut unbefriedigende Antwort lautet bloss: Da eine Stillegung der ältesten Kernanlagen erst in rund zwanzig Jahren geplant sei, sei der effektive Mittelbedarf nur schwer abzuschätzen. - Mit Verlaub: Das ist keine Kritik an der Delegation, das ist eine Kritik an den Fachbeamten, die diese Auskünfte erteilt haben. Diese Antwort ist in keiner Art und Weise befriedigend. Sie ruft bloss viele weitere Fragen auf den Plan.
2.
Ein weiterer Punkt, auf den ich Ihre Aufmerksamkeit kurz lenken möchte, ist ein Kapitel im Bericht der Finanzdelegation auf Seite 5ff., wo sich die Finanzdelegation mit der Finanzaufsicht über die geheimen Bereiche der Verwaltung auseinandersetzt. Das ist ja weiter nichts Besonderes, wenn wir uns vor Augen halten, dass im Untersuchungsbericht der Puk 2 doch deutliche Kritik an die Adresse der Finanzkontrollorgane geäussert wurde. Es ist nun leider so - das stelle ich hier deutlich klar -, dass die Finanzdelegation bei dieser Untersuchung stellenweise Gefahr gelaufen ist, sich sozusagen zu einer Anti-Puk zu entwickeln oder den Puk-2-Bericht neu schreiben zu wollen. Jedenfalls gibt es Schlussfolgerungen in diesem Delegationsbericht, die wir Sozialdemokraten nicht teilen, etwa wenn auf Seite 5 dieses Berichtes der Satz steht: «Bei der Ueberprüfung der Führung der Projekte P-26 und P-27 durch die Eidgenössische Finanzkontrolle sind die Ziele des Finanzhaushaltgesetzes und des Finanzkontrollgesetzes erreicht worden.» Ich stelle hier in aller Form fest: Dieser Satz ist nicht zutreffend, weil diese Ziele eben nicht erreicht worden sind. Man könnte das allein an der Tatsache sehen, dass die Finanzdelegation und mit ihr die Finanzkommission des Nationalrates - absolut zu Recht; da bin ich wieder voll einverstanden - Schlussfolgerungen aus den Ereignissen zieht; sie fasst zum Beispiel den Beschluss - nach 80jährigen Bestehen etwas spät -, die Finanzdelegation sei an ihren Plenarsitzungen über die Revisionen in den geheimen Bereichen zu informieren und es seien nicht nur die Präsidenten der Delegation zwischen Tür und Angel in diese Staatsgeheimnisse kurz einzuweihen. Das allein lässt den Schluss zu, dass möglicherweise nicht ganz alle Ziele der erwähnten Gesetze erreicht worden sind. Ebenso klar lässt sich diese Schlussfolgerung ziehen, wenn man liest, dass die Finanzdelegation den Direktor der Finanzkontrolle angewiesen hat, künftig neben dem zuständigen Departementschef auch den Vorsteher des Finanzdepartements über finanzielle Fragen oder Vorkommnisse im Zusammenhang mit den der Geheimhaltung unterstellten Verwaltungstätigkeiten auf dem laufenden zu halten. Ich meine: Auch das ist eine Selbstverständlichkeit, die im Jahre 1990 eigentlich keiner förmlichen Beschlüsse der Finanzdelegation bedurft hätte.
3.
Ein letzter Punkt, auf den ich ebenfalls Ihre Aufmerksamkeit lenken möchte - es tut mir leid, dass es das EMD betrifft; dort sind halt doch recht grosse Finanzströme auszumachen -: Seite 20 im Bericht, Kapitel «Umgehung der finanz- und budgetrechtlichen Kompetenzen des Parlaments». Im Auftrag der Finanzkommission des Nationalrates hat die Delegation ver-- 6 of 10 -Compte d'Etat 1990 1114 N 17 juin 1991 mutete budgetrechtliche Unregelmässigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung des Kurs- und Sportzentrums Lenk (Kuspo) untersucht. Es ging da im wesentlichen darum, dass man ursprünglich ein Basisspital bauen wollte, und entstanden ist dann auf vielen, vielen Umwegen ein Kurs- und Sportzentrum, an das wesentliche Bundesleistungen bezahlt worden sind. Ein eidgenössischer militärischer Untersuchungsrichter ist zum Schluss gekommen, dass «die eidgenössischen Räte bereits mit der Landerwerbsbotschaft über den eigentlichen Zweck des später zu errichtenden Bauobjekts durch ungenaue und unvollständige Informationen getäuscht worden waren». Noch bedenklicher sei aber die offensichtliche Umgehung des Budgetrechts des Parlaments mittels Baurechtsvertrages. Die Finanzdelegation hat das alles festgestellt und gesagt, die Beamten, die das gemacht hätten, seien längst pensioniert und darum Schwamm darüber. Ich fordere hier keine Köpfe, aber ich denke: Solche Vorkommnisse müssen Konsequenzen haben - und wenn die Konsequenzen auch nur darin bestehen, dass die Regierung feierlich verspricht, sie wolle in Zukunft solche Vorkommnisse vermeiden und die Kontrollen so verschärfen, dass solche Dinge gar nicht mehr möglich seien. Schliesslich hätte ich gerne etwas darüber gesagt, was in Zukunft passieren soll. Wenn ich mir den Verfassungszweck vergegenwärtige - dass nämlich die Eidgenossenschaft den Zweck der Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt der Eidgenossen hat -, muss ich Ihnen sagen: Wenn ich allein an die Wohnbau- oder die Armutsfrage denke, frage ich mich, wie wir bei diesem Abschluss und bei den noch kommenden Abschlüssen, die sich langsam abzuzeichnen beginnen, die neuen schweren, grossen Aufgaben finanzieren wollen. Jedenfalls nach dem 2. Juni, nach der Ablehnung des Finanzpakets, habe ich bisher keinen ernst zu nehmenden Vorschlag der grossen Sieger vom 2. Juni gehört, wie sie gedenken, den Bund in Zukunft zu finanzieren. Ich möchte dringend bitten, dass die Sieger vom 2. Juni gelegentlich sagen, wie sie die Staatsausgaben finanzieren wollen, oder dass sie - wenn sie, wie das im Augenblick der Fall zu sein scheint, die Einnahmenseite dermassen beschneiden wollen - mindestens sagen, wo sie sparen wollen. Denn sparen kann man ja bekanntlich nur auf der Ausgabenseite. Aber auch darüber herrscht bei den Siegern vom 2. Juni bisher nichts anderes als Schweigen.Ich bitte sie daher dringend, diese Fragen sehr ernst zu nehmen und uns noch in diesem Jahr wissen zu lassen, wie sie die Eidgenossenschaft in Zukunft finanzieren wollen. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Staatsrechnung zuzustimmen. Kühne: Der Abschluss der Staatsrechnung 1990 präsentiert sich als ein Bild mit Licht und Schatten. Zuerst zum Licht: Wir sind noch einmal glücklich über die Runden gekommen. Die Finanzrechnung schliesst bedeutend besser ab, als wir das beim Voranschlag erwarten konnten. Einnahmen und Ausgaben sind - gemessen am Bruttosozialprodukt- im Verhältnis zum Vorjahr stabil geblieben und gegenüber 1988 zurückgegangen. Die Bundesschulden sind nicht nur Verhältnismassig, sondern auch in absoluten Zahlen kleiner geworden. Der Bundesrat hat die guten Zeiten für Schuldrückzahlungen genutzt. In den kommenden Jahren werden wir darüber sicher froh sein. Dunkle Schatten wirft die Ausgabenentwicklung auf das Bild. Dabei führen die Positionen Beziehungen zum Ausland, Finanzausgaben und Kantonsanteile sowie soziale Wohlfahrt die Zuwachsrangliste an, während Landwirtschaft und Ernährung mit einem Plus von 1 Prozent am Ende plaziert ist. Ich konnte mir nicht verkneifen, Ihnen auch das zu sagen. Verschiedene bisherige Aufgaben erfordern mehr Mittel; dazu kommen neue Engagements der Schweiz wie Hilfe an die Staaten Osteuropas oder der Golfregion. Die Teuerung wird zusehends auf Sach- und Personalkosten durchschlagen. Dazu kommt, dass wir aller Voraussicht nach das letzte Einnahmenwunder vor uns haben. Der Abschluss 1990 ist ja vor allem durch die zusätzliche Verrechnungssteuer zustande gekommen. Nach den Zahlen des ersten Quartals 1991 sind keine derartigen Ausschläge nach oben mehr zu erwarten. Im Gegenteil: Durch Abwanderung der entsprechenden Geschäfte fallen die Stempelabgaben deutlich zurück. Wir meinen, dass hierfür die Konkurrenzfähigkeit etwas getan werden muss. Die Neuordnung der Bundesfinanzen hat nach Ueberzeugung der CVP-Fraktion auch unter diesem Titel grosse Priorität. Die bestehenden Wettbewerbsnachteile des Werkplatzes und des Finanzplatzes Schweiz sind so gut wie möglich zu eliminieren oder mindestens zu mildern. Der Weg dazu führt über eine Mehrphasensteuer mit Vorsteuerabzug, also Mehrwertsteuer, und über eine gezielte Entlastung bei den Stempelabgaben. Wir kennen und akzeptieren das Ergebnis des Volksentscheides vom 2. Juni 1991; es erleichtert die Ausgangslage nicht eben. Aber diese beiden Hauptpunkte waren nicht die Stolpersteine der abgelehnten Vorlage. Hingegen ist den Haupteinwänden, nämlich komplexe Paketbildung mit entsprechender Kumulation der Neinstimmen und fehlende Entlastung bei der direkten Bundessteuer, Rechnung zu tragen. Eine neue Finanzordnung soll nach unserer Meinung einfach und übersichtlich sein. Bei der Zusammenfassung verschiedener Vorlagen ist grösste Vorsicht geboten. Es ist eine Entlastung bei der direkten Bundessteuer und damit eine Entflechtung bezüglich Steuersubstrat der Kantone herbeizuführen. Das Stempelsteuergesetz ist in Richtung der gleichlautenden parlamentarischen Initiativen Feigenwinter und Dobler einer Revision zu unterziehen. Die Wust ist durch eine moderne Mehrphasensteuer abzulösen. Um die Einnahmenausfälle bei der direkten Bundessteuer aufzufangen, muss der Satz bei etwa
7.
Prozent liegen. Wie alle Steuervorlagen werden auch unsere Vorschläge keine Begeisterungsstürme auslösen, dessen sind wir uns bewusst. Aber auf diesem Wege verbessern wir die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft, bringen direkte und indirekte Steuern in ein besseres Verhältnis und sichern die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Hand. Damit haben die Vorschläge sicher auch Chancen, die Volksabstimmung zu bestehen. Die CVP-Fraktion stimmt dem Bundesbeschluss über die Staatsrechnung 1990 geschlossen zu. Fischer-Hägglingen: Sie haben es gehört: Die Staatsrechnung 1990 gibt an und für sich keinen Anlass zu Kritik, denn sie hält sich im Rahmen des Budgets und der Nachtragskredite. Trotz des hohen Ausgabenwachstums von 9,7 Prozent konnte ein erfreulicher Ueberschuss von 1 Milliarde Franken erwirtschaftet werden, und - das müssen wir unterstreichen - dies war nur möglich, weil wir ein sehr hohes Einnahmenwachstum von 10 Prozent hatten. Eine weitere Tatsache besteht darin, dass das Ausgabenwachstum nur unwesentlich höher war als das Wachstum beim Bruttosozialprodukt. Somit verharrt auch die Staatsquote auf dem Stand des Vorjahres - auch dies eine erfreuliche Situation. Einzig getrübt wird das positive Bild durch den negativen Abschluss der Gesamtrechnung, und zwar mit einem Betrag von
350.
Millionen. Dieser Betrag ist eigentlich aussagekräftiger als der Saldo der Finanzrechnung - was vielfach unterschlagen wird, wenn man vom guten Zustand des Bundeshaushaltes spricht. Also alles in Ordnung, könnte man sagen, wenn man den Jahresabschluss betrachtet, der die gute Finanzlage unseres Landes widerspiegelt. Aber Sie haben gehört: Der Schein trügt, wir stellen in fast allen Bereichen ein sehr grosses Ausgabenwachstumfest. Viele der Beschlüsse, die wir in den letzten Jahren gefasst haben, werden erst in künftigen Budgets relevant. Sollten die Einnahmen wegen des wirtschaftlichen Rückganges zurückgehen, werden wir sehr schnell Milliardendefizite einfahren - auch das wurde heute bereits gesagt. Dies bedeutet für die Zukunft, dass wir diese zusätzlichen neuen Schulden mit bedeutend höheren Zinsen zu finanzieren haben, als es in der Vergangenheit der Fall war. Auf dem Kapitalmarkt wird nicht nur der Bund, sondern werden auch die Gemeinden und Kantone auftreten, die bereits jetzt ansehnliche Defizite aufweisen. Wir haben heute auch Zahlen gehört. Berechnungen haben ergeben, dass der Kapitalbedarf der öffentlichen Hand in den nächsten Jahren in Milliardenhöhe gehen wird. Dass es ein -- 7 of 10 -17. Juni 1991 N 1115 Staatsrechnung 1990 Land auf lange Zeit nicht durchhalten kann, solch hohe Schulden zu machen, zeigen Beispiele aus dem Ausland, und es ist darum an der Zeit, sich heute Gedanken zu machen. Denn die Verschlechterung der Finanzlage kommt ja nicht aus heiterem Himmel; die Vorzeichen konnte man schon seit längerer Zeit erkennen, und unser Finanzminister hat in der Vergangenheit auch immer wieder darauf hingewiesen. Aber unser Parlament liess sich davon nicht beeinflussen und erhöhte fast regelmässig die vom Bundesrat beantragten Ausgabenbeträge. Zwar liess sich jede dieser Ausgabenerhöhungen mit tausend guten Gründen rechtfertigen, aber finanzpolitisch lagen sie meistens quer. Höhere Ueberschüsse verleiten bekanntlich schnell zu grosszügigem Ausgabengebaren, besonders wenn solche Ueberschüsse in Vorwahlzeiten fallen. Einmal gesprochene Erhöhungen lassen sich bekanntlich nicht so schnell zurücknehmen. Jeder Subventionsempfänger verteidigt zuerst einmal den Ist-Zustand, schlägt dann die Teuerung dazu und reklamiert noch einen Teil der Mehreinnahmen für sich. Je höher der Sockel wird, desto grösser wird die Aufstockung. Zudem sichert man sich gegenseitig ab: «Wenn du für mein Anliegen stimmst, so unterstütze ich deinen Antrag.» Das sind doch die Mechanismen, die vielfach in diesem Rat spielen. Finanzpolitische Ueberlegungen und finanzpolitische Grundregeln werden als zweitrangig eingestuft. Vermutlich braucht es von Zeit zu Zeit Perioden von grossen Defiziten: damit jede Staatsausgabe einmal daraufhin untersucht wird, ob sie tatsächlich notwendig ist; damit man ab und zu, wenn das Wasser bis zum Halse steht, den Rotstift ansetzt, und sei es nur für generelle Kürzungen, die ja wirklich nicht das beste Mittel der Finanzplanung sind, aber vermutlich vielfach das letzte. An und für sich würden sich Zeiten der Ueberschüsse besser dazu eignen, sich längerfristige Gedanken über die finanzpolitische Zukunft zu machen. Leider wurde am 2. Juni eine dieser Gelegenheiten verpasst. Ich hoffe, dass man trotz der berechtigten Enttäuschung unvoreingenommen an die Ausarbeitung einer zweiten Auflage der Finanzordnung herangeht und vor allem auch eine klare Prioritätenordnung in bezug auf die neuen Finanzierungs- und Steuermodelle erstellt. Etwas allzu viele und zu verschiedenartige neue Finanzquellen - ich denke an die verschiedenen Abgaben, die von den einzelnen Departementen in den letzten Tagen, Wochen und Monaten zur Diskussion gestellt wurden - müssen in einen Rahmen gestellt werden, und man muss eine Gesamtschau dessen erarbeiten, was man eigentlich will. Denn allzu vieles kann man in diesem Lande nicht realisieren. Es wäre sehr wohl möglich, dass man am Schluss gar nichts hat, wenn man allzuviel will. Anderseits wird man im Hinblick auf das Budget 1992 und die Finanzplanung für die kommende Legislaturperiode nicht darum herumkommen, sich grundsätzliche Ueberlegungen zu machen. Ich sage Ihnen sicher nichts Neues, wenn ich ein paar wohlbekannte Verhaltensregeln in Erinnerung rufe: Wir brauchen eine stärkere Prioritätensetzung im Hinblick auf die neuen Aufgaben, die in den nächsten Jahren zu lösen sind. Wünschbares ist vom Dringlichen und Notwendigen zu unterscheiden. Wir sollten auch wieder versuchen, einen grösseren Spielraum zu gewinnen, indem wir den Umfang der gebundenen Ausgaben verkleinern. Das wirtschaftliche Wachstum und das Kleinhalten der Staatsquote sind ebenfalls Werte, auf die Rücksicht zu nehmen ist. Und bei jeder staatlichen Leistung ist immer wieder die Frage zu stellen, ob sie vielleicht nicht besser und effizienter von Privaten erbracht werden kann. Letztlich ist auch der Kostendeckungsgrad, vor allem bei den vom Staat zu erbringenden Leistungen und bei den Regiebetrieben, zu verbessern. Auch seit Generationen Liebgewordenes ist immer wieder in Frage gestellt; dies gilt nicht nur in anderen Bereichen, sondern vor allem auch im finanziellen. Dazu sind wir alle aufgerufen, und in diesem Sinne bitte ich Sie, der Staatsrechnung zuzustimmen. Bundesrat Stich: Die Rechnung 1990 ist für einige Zeit wohl die letzte, bei der Sie sich der Illusion-hingeben können, es sei möglich, während des ganzen Jahres zu beschliessen, was man nur wolle, und es käme am Schluss doch gut heraus. Diese Zeiten sind vorbei. Man hat immer wieder gehört, das Finanzdepartement sei pessimistisch, es werde zu pessimistisch budgetiert und deshalb käme es immer gut heraus. Sie haben in diesem Jahr den Nachtrag l mit über einer Milliarde bewilligt. Bei den Einnahmen sieht es ähnlich düster aus. Wir haben bei der Warenumsatzsteuer im laufenden Jahr mit einem Wachstum von 7 Prozent gerechnet. Wenn wir die Resultate Mai/Mai vergleichen, haben wir einen Zuwachs von 1,6 Prozent. Sie können nun selber ausrechnen, was eine Differenz von 5 Prozent bei einem Gesamtbetrag von 10,7 Milliarden Warenumsatzsteuer-Einnahmen im Budget ausmacht. Es muss mit gewissen Ausfällen gerechnet werden. Aehnliche Ausfälle haben wir auch bei der Stempelsteuer. Das wirtschaftliche Wachstum hat sich verlangsamt. Die Ausgaben aber steigen munter an. Es ist heute leicht, über das Abstimmungsergebnis zu diskutieren und gute Ratschläge zu erteilen. Man kann - Herr Claude Frey - mit meinen Aeusserungen zum Abstimmungsergebnis unzufrieden sein. Das darf man! Ich selber akzeptiere dieses Ergebnis, aber ich ziehe die Konsequenzen daraus. Man soll nachher nicht sagen, der Finanzminister sei stur und wolle auch nach dreimalig misslungenem Versuch die Mehrwertsteuer ein viertes Mal probieren. Das wird mir nicht passieren! Ich denke auch nicht, dass es noch irgendwelche Gründe gibt, die Taxe occulte in absehbarer Zeit zu beseitigen. All den Leuten, die die direkte Bundessteuer gerne abschaffen möchten, muss ich folgendes sagen: So, wie die Budgets aussehen, werden wir in den nächsten vier Jahren - wenn es uns nicht gelingt, wesentliche Reduktionen vorzunehmen-ohne Gesetzänderungen schon 1992 ein stark defizitäres Budget präsentieren müssen. Der Fehlbetrag der Bilanz wird sich bis 1996 verdoppeln. Dann brauchen wir nicht darüber zu diskutieren, was die Nationalbank tut. Der Bundesrat und die Nationalbank sind völlig gleicher Meinung: Die Notenbank ist nicht dazu da, ein Fehlverhalten in der Politik zu korrigieren. Sie ist dazu da, einen stabilen Geldwert zu garantieren. Das fehlende Geld muss man dann am Kapitalmarkt beschaffen. Wenn wir mit 6 Prozent Zins rechnen, so bedeutet das, dass im Jahre 1995 nur für die Verzinsung der Defizite der vier Jahre zusätzlich 1,1 Milliarden aufgewendet werden. Da müssen Sie sich dann nach dem Sinn fragen, hier über Steuerreduktionen zu diskutieren. Wir werden Ihnen eine Finanzordnung vorschlagen. Ich denke nicht, dass die Finanzordnung die richtige Gelegenheit ist, um mehr Steuern zu verlangen. Nichtsdestoweniger wird sich Ihnen bald die Frage stellen, wie der Haushalt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden kann. Eine Möglichkeit liegt in Einsparungen. Da stellt sich die Frage, wo gespart werden kann. Ihre Vorschläge nehme ich gerne entgegen. Sie können sie mir jetzt schon einreichen. Sie erleichtern damit bereits die Diskussion im Bundesrat und erst recht jene im Nationalrat im Herbst dieses Jahres. Vorschläge für Einsparungen sind also erwünscht. Vermutlich werden wir uns trotzdem damit befassen müssen, wie wir allenfalls - wenn Einsparungen nicht möglich sind - zusätzliche Mittel beschaffen können. Keinesfalls denkbar ist es nämlich, dass man während Jahren Milliardendefizite produziert. Das ist die einfache Ausgangslage, vor der wir bei den Bundesfinanzen stehen. Herr Hafner hat vor allem kritisiert, die Rechnung sei intransparent. Ich bedaure das sehr, Herr Hafner. Sie waren ja Finanzinspektor, und Sie wissen, aus wie vielen Posten eine Finanzrechnung besteht. Ueberlegen Sie sich einmal folgendes: Wir haben über 30 Milliarden pro Jahrauszugeben. Umgerechnet auf den Tag entspricht das rund 100 Millionen. Diese Summe wird in vielen Teilbeträgen ausgegeben, so z. B. in Fr. 2.40 für die Verbilligung von Obst oder von Kartoffeln oder für sonst irgend etwas. Da können Sie nicht im Detail über alles im Bild sein! Das ist nicht möglich. Es ist undenkbar, dass man die ganze Rechnung einfach jedermann zur Einsicht vorlegt. Dafür haben wir qualifizierte Finanzinspektoren. Wenn Sie einmal eine Stelle suchen, sind Sie bei uns willkommen. Sie würden aber auch dann nicht die ganze Staatsrechnung, sondern nur einen beschränkten Teil sehen. Auch Ihnen würde ich, gleich wie meinen Leuten, zumuten, dass Sie Ihre Arbeit nach bestem Wissen sauber und korrekt machen. Wenn die Finanz-- 8 of 10 -Initiative parlementaire. Justice militaire 1116 N 17 juin 1991 Kontrolle etwas feststellt, wird das der Finanzdelegation immer gemeldet. Wenn nicht schon vorher, so erfahre ich es dann spätestens via Protokoll, wenn irgend etwas nicht in Ordnung ist und wir uns darum kümmern müssen. Ich bin daher nicht sehr glücklich, wenn Sie sagen, es gäbe keine Transparenz. Das ist nicht besonders vertrauensbildend. Vor allem Ihr Spruch «Gibst du mir die Wurst, so lösch ich dir den Durst» hat mich betroffen. So ist es nicht, Herr Hafner, sondern wir haben in den Finanzen Ordnung! Das muss ich Ihnen ganz klar und deutlich sagen. Wenn Ihnen wenigstens die grüne Farbe des Einbandes gefallen hatl Jetzt ist sie noch grün, aber nächstes Jahr wird die Staatsrechnung in Blau erscheinen. Aber mir wäre der Inhalt wichtiger: Mir wäre lieber, man würde innen schwarze Zahlen schreiben als rote. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Bundesbeschluss über die eidgenössische Staatsrechnungfür das Jahr 1990 Arrêté fédéral concernant le compte d'Etat de la Confédération suisse pour l'année 1990 Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, art. 1,2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 98 Stimmen Dagegen 10 Stimmen An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 89.244 Parlamentarische Initiative (Spielmann) Aufhebung der Militärjustiz in Friedenszeiten Initiative parlementaire (Spielmann) Suppression de la justice militaire en temps de paix Kategorie III, Art. 68GRN-Catégorie III, art. 68 RCN Wortlaut der Initiative vom 27. November 1989 Die Armee ist ein Instrument zur Kriegführung; in ihr wird hierarchisch und nicht demokratisch entschieden, denn die Befehle müssen rasch und peinlich genau ausgeführt werden. Die hierarchische Gliederung respektiert die demokratischen Grundsätze nicht, die zum festen Bestand einer modernen Gesellschaft gehören sollten. In unserem Land untersteht die Armee strikte der zivilen Gewalt, die frei über die Mittel entscheidet, welche ihr zur Verfügung stehen sollen. Zu den Instrumenten, die unser Volk der Armee zur Durchsetzung ihrer Entscheidungen gewährt, gehören gegenwärtig auch die Militärjustiz und die Militärgerichte. Diese Sondergerichtsbarkeit lässt sich in Friedenszeiten nicht rechtfertigen. In diesem Sinne reiche ich nach Artikel 27 des Geschäftsreglementes des Nationalrates folgende parlamentarische Initiative in der Form einer allgemeinen Anregung ein: Die Bundesversammlung wird beauftragt, unsere Gesetzgebung so zu ändern, dass die Militärjustiz in Friedenszeiten aufgehoben wird. Texte de l'initiative du 27 novembre 1989 L'armée étant conçue pour faire la guerre, les décisions y sont prises de manière hiérarchique et non démocratique car elles doivent être exécutées rapidement et scrupuleusement. Ces structures hiérarchiques ne respectent pas les principes démocratiques qui devraient être ceux d'une société moderne. Dans notre pays, l'armée est strictement subordonnée au pouvoir civil qui décide souverainement des moyens qui doivent être mis à sa disposition. La justice militaire et les tribunaux militaires figurent actuellement parmi les moyens que le peuple met à la disposition de la hiérarchie militaire pour faire respecter les décisions prises. Cette juridiction d'exception ne peut trouver de justification en temps de paix. C'est dans cet esprit que je dépose, conformément à l'article 27 du règlement du Conseil national, l'initiative parlementaire suivante, conçue en termes généraux: L'Assemblée fédérale est chargée de procéder à une révision de notre législation, de sorte que la justice militaire soit supprimée en temps de paix. Herr Weber-Schwyz unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Am 27. November 1989 reichte Nationalrat Spielmann eine parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein. Begründung des Initianten Die von mir eingereichte Initiative ist klar und präzis in der Zielsetzung: Sie bezweckt die Abschaffung der Militärjustiz. Ein solcher Vorschlag löst sofort eine ganze Reihe von Fragen aus. Womit wäre die Militärjustiz zu ersetzen und weshalb überhaupt ein solcher Antrag? Das wichtigste Element meiner Begründung ist der Wille, die traditionelle Gewaltentrennung - die Unabhängigkeit der Justiz - zu wahren und die Justiz nicht dem Dienstweg der Armee zu unterstellen. Für den Fall eines Konflikts, wo es nötig ist, kurzfristig Entscheide zu fällen, stelle ich-die Militärjustiz nicht in Frage. In diesem Fall lässt sich eine solche Funktion rechtfertigen; aber im normalen Rahmen der Gesellschaft muss man die Gewaltentrennung und die Unabhängigkeit der Justiz um so mehr respektieren. Wenn man die Militärjustiz abschafft, muss man im Rahmen der Armee und ihrer Aktivitäten Mittel finden, um die Befehle und Entscheide durchzusetzen. Dabei kann man ein Verfahren vorsehen, wie es zum Beispiel im Beamtenrecht oder für Disziplinarmassnahmen innerhalb der Armee vorgesehen ist. Für die Disziplinarmassnahmen innerhalb der Armee sollen neue Rekursmöglichkeiten und eine neue gesetzliche Regelung vorgesehen werden. Hinsichtlich der Rekursmittel wäre in der Regelung zu präzisieren, dass die zivile Justiz letztinstanzlich entscheidet. Wenn ein Bürger Pflichten und Aufgaben nicht erfüllt, die von der Gemeinschaft, in der er lebt, definiert werden, dann ist es Sache dieser Gemeinschaft, Massnahmen im Rahmen des geltenden Rechts zu treffen. Die Armee hat die Funktion, die militärischen Aufgaben und Tätigkeiten zu leiten und zu organisieren. In diesem Rahmen ist die Disziplin durch die Armee durchzusetzen; handelt es sich dagegen um eine Verletzung der Bürgerpflichten, so ist die zivile Justiz zuständig, allfällige Verstösse zu ahnden oder im Streitfall zu entscheiden. Meine Initiative hat eine Aenderung des Militärstrafgesetzes und des Schweizerischen Strafgesetzbuches - eine Zuweisung neuer Funktionen an die zivilen Gerichte - zur Folge. Ich bin mir der Schwierigkeiten bewusst. Es sind geeignete Massnahmen vorzusehen, damit die zivilen Gerichte in der Lage sind, diesen Bedürfnissen zu entsprechen. Diese Schwierigkeiten sind aber von geringer Bedeutung im Vergleich mit der -- 9 of 10 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Staatsrechnung 1990 Compte d'Etat 1990 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 10 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.010 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 17.06.1991 - 14:30 Date Data Seite 1108-1116 Page Pagina Ref. No 20 019 987 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. 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