91-012
Verwaltungsbehörden 26.11.1991 91.012
26. November 1991Deutsch9 min
Source admin.ch
Communication électronique dans l'administration fédérale 960 26 novembre 1991 Ad 91.050 Postulat der Finanzkommission des Ständerates Beschäftigungsprogramme für Asylbewerber Postulat de la Commission des finances du Conseil des Etats Programmes d'occupation pour demandeurs d'asile Wortlaut des Postulates vom 5. November 1991 Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie die Kantone und Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Bund vermehrt Beschäftigungsprogramme für Asylbewerber durchführen könnten. Texte du postulat du 5 novembre 1991 Le Conseil fédéral est invité à examiner comment les cantons et les communes peuvent mettre en oeuvre des programmes d'occupation pour demandeurs d'asile, en collaboration avec la Confédération. Ruesch, Berichterstatter: Es mag Sie erstaunen, dass aus der Finanzkommission heraus ein solches Postulat kommt. Das ist darum der Fall, weil wir uns eingehend mit dem Asylproblem auseinandergesetzt haben, auch mit den finanziellen Folgen dieses Asylproblems. Es war in der Finanzkommission klar die Meinung, dass hier politisch sehr viel geschehen muss, um das Volk zu beruhigen. Die Finanzkommission ist der Meinung, dass es sich angesichts der politisch heiklen Situation rechtfertigt, den Bundesrat prüfen zu lassen, ob gegebenenfalls vermehrt Beschäftigungsprogramme für Asylbewerber verwirklicht werden können. Es erregt weitherum den Unwillen der Bevölkerung, wenn die Asylbewerber in den Ortschaften tatenlos herumsitzen. Einerseits darf keinesfalls riskiert werden, dass unser Land für Asylbewerber noch attraktiver wird. Das Arbeitsverbot von sechs Monaten als solches ist aufrechtzuerhalten, um zu verhindern, dass wir noch mehr zum «Magneten» werden. Auf der anderen Seite wäre im Rahmen von Gemeinden und Kantonen doch einiges an Beschäftigungsprogrammen zu machen. Ich erinnere an gewisse Aufgaben, welche die Gemeinden heute dem Zivilschutz übertragen, im Bereich der Umwelt usw., die ohne weiteres mit Asylbewerbern bewerkstelligt werden könnten. Das Postulat gibt dem Bundesrat unverbindlich den Wunsch mit, einmal im Rahmen der Asylkonferenz mit den Kantonen nach Wegen zu suchen, damit die Leute nicht mehr wegen dem Herumsitzen auf den Strassen Aergernis erregen, auf der anderen Seite die Schweiz aber nicht noch mehr zum Magneten wird. In diesem Sinne bittet Sie die Kommission, das Postulat zu überweisen. Ein ähnliches Postulat von Herrn Ständerat Robert Bühler ist bereits überwiesen worden und könnte in gleichem Zusammenhang bearbeitet werden. Ueberwiesen - Transmis Bundesbeschluss II über den Voranschlag 1992 des Bundesamtes für Rüstungsbetriebe Arrêté fédéral II concernant le budget 1992 de l'Office fédéral de la production d'armements Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 91.012 Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung Communication électronique dans l'administration fédérale Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Februar 1991 (BBI11248) Message et projet d'arrêté du 13 février 1991 (FF 11186) Beschluss des Nationalstes vom 16. September 1991 Décision du Conseil national du 16 septembre 1991 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Schiesser, Berichterstatter: Die Botschaft über die Neukonzeption der elektronischen Kommunikation der Bundesverwaltung, abgekürzt KOMBV1, ist durch zwei Charakteristika gekennzeichnet Zum einen handelt es sich um eine hochtechnische Angelegenheit, deren fachliche Beurteilung den Spezialisten vorbehalten bleibt In finanzieller Hinsicht geht es darum, vorerst einen Kredit von 61,4 Millionen Franken zu bewilligen. Im Hinblick darauf, dass diese Vorlage lediglich die erste von drei Etappen darstellt, ist der allbekannte Vergleich mit dem Eisberg über und unterhalb der Wasseroberfläche sehr wohl angebracht KOMBV 1 ist der erste Schritt, der mit einer Investition von rund 60 Millionen Franken im Laufe der nächsten Jahre Gesamtinvestitionen in der Grössenordnung von rund einer halben Milliarde Franken auslösen wird, und zwar im Rahmen von KOMBV 2 und 3. Unter diesem Gesichtswinkel kommt der heutigen Vorlage eine viel grössere Bedeutung zu, als dies auf den ersten Blick erscheinen mag. Die Kommission hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 19. November1991 beraten. Nachdem sich die nationalrätliche Kommission durch zwei Experten der Privatwirtschaft beraten Hess und uns die Unterlagen über die Ausführungen dieser Experten vorlagen, haben wir auf den Beizug weiterer Sachverständiger ausserhalb der Bundesverwaltung verzichtet Unsere Kommission begrüsst indessen den dauernden Meinungsaustausch zwischen der Bundesverwaltung und diesen Experten während der Ausführung des Projekts ausdrücklich. Wir alle wissen, dass der Einsatz von elektronischen Kommunikations- und Informatikmitteln in den letzten Jahren ein ungeahntes Ausmass erfahren hat Die Telekommunikationsinfrastruktur der Bundesverwaltung ist heute veraltet Ein Ausbau der Büroautomation ist nicht mehr möglich. Neue Kommunikationsmittel können nicht mehr eingeführt werden. Die Telekommunikation der Bundesverwaltung in der Stadt Bern und Umgebung beruht heute auf zwei grossen, veralteten Telefonzentralen und auf einem weitverzweigten Netz von Kupferkabeln. Diese Zentralen lassen sich nicht weiter ausbauen. Ihre Wartung durch die PTT-Betriebe ist nicht mehr gewährleistet Schon aus diesem Grund sind Erneuerungen angezeigt, soll das einwandfreie Funktionieren der Kommunikation in der Bundesverwaltung gewährleistet bleiben. Das heute vorliegende Projekt KOMBV 1 basiert auf einem vom Bundesrat im Jahre 1990 genehmigten Gesamtkonzept über die elektronische Datenkommunikation in der Bundes-- 1 of 3 -26. November 1991 961 Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung Verwaltung. Im wesentlichen geht es bei KOMBV1 darum, in der Stadt Bern und Umgebung ein Basisnetzwerk für die Sprach- und Datenkommunikation in der Verwaltung aufzubauen. Dies erfordert die Verbindung der verschiedenen Amtsstellen mit Glasfaserkabeln anstelle der alten Kupferkabel sowie die Erneuerung der beiden Telefonzentralen. Dieses Basisnetzwerk für den Transport elektronischer Informationen lässt sich mit der Erstellung eines Strassen- und Schienennetzes für den Transport von Gütern vergleichen. Das heute zur Diskussion stehende Projekt zerfällt in neun Teilprojekte, deren Kurzbeschrieb Sie auf den Seiten 10 bis 12 der Botschaft finden: Teilprojekt 1 betrifft die sogenannten Knotenräume, von denen es 33 geben soll. In diesen Knotenräumen befindet sich die technische Infrastruktur für die Telefonie- und die Datenkommunikation. Kosten: 5,3 Millionen Franken. Teilprojekt 2 beschlägt die Anpassung des bestehenden,
Erwägungen
50.
Jahre alten Kupfernetzes, das weiterhin die Feinverteilung ab diesen Knotenräumen übernehmen soll. Kosten: 9,2 Millionen Franken. Gemäss Teilprojekt 3 werden die Knotenräume mit Glasfaserkabeln, den sogenannten «Autobahnen», verbunden. Kosten: 5,9 Millionen Franken. Teilprojekt 4 umfasst die Endausrüstungen für das Glasfasernetz mit Kosten von 5,7 Millionen Franken. Teilprojekt 5 sieht anstelle der beiden alten 31 neue Hauptund Neben-Telefonzentralen für 17,6 Millionen Franken vor; es handelt sich hier um das Kernstück der Vorlage. Teilprojekt 6 betrifft die Anschaffung von mehreren Tausend neuen Endgeräten für 4,8 Millionen Franken. Teilprojekt 7 enthält den Anschluss der Telefonzentralen an das automatische Fernmeldenetz; hier ist kein Teilkredit vorgesehen, wie Sie aus der Zusammenstellung auf Seite 12 leicht ersehen können. Es entstehen aber auch hier Kosten von rund 10 Millionen Franken. Den diesbezüglichen Verpflichtungskredit hat das Parlament früher bewilligt, die Hälfte dieser Summe ist bereits ausgegeben, der Rest folgt in den nächsten Jahren auf dem Budgetweg. Die letzten beiden Teilprojekte, das Datennetz und die Zusatzdienste, wie Mannschaftsalarmanlage und Personensuchanlage, kosten weitere 7,8 Millionen Franken. Zusammen mit den 5,1 Millionen Franken für Unvorhergesehenes ergeben sich somit gesamthaft die 61,4 Millionen gemäss Gesamtkredit. Diese 61,4 Millionen sollen bis zum Jahr 1995 ausgegeben werden. Nach Erstellung von KOMBV 1 werden voraussichtlich jährliche Betriebskosten von 2,7 Millionen sowie Energiekosten von rund 140 000 Franken entstehen. Zudem sind im Bundesamt für Informatik vier neue Etatstellen für die Gewährleistung des Betriebes des Datennetzes erforderlich. Die PTT-Betriebe sind, gemäss Auskunft der Verwaltung, weder willens noch in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen. Nachdem das Projekt KOMBV 1 lediglich den ersten Schritt im Hinblick auf Gesamtinvestitionen von rund einer halben Milliarde im Rahmen von KOMBV 2 und 3 darstellt, gestatte ich mir noch folgende Ausführungen: KOMBV 2 betrifft die Erschliessung der Arbeitsplätze mit zeitgemässen Kommunikationsmitteln innerhalb der Gebäude. Die Finanzierung erfolgt über den ordentlichen Budgetweg, wobei Tranchen von jährlich 40 Millionen Franken vorgesehen sind. KOMBV 3 sieht vor, das System von KOMBV 1 auf die ganze Schweiz auszudehnen. Hier sind frühzeitige und intensive Kontakte mit den Kantonen dringend angezeigt Zu diesem Projekt KOMBV 3 ist noch eine weitere Bemerkung zu machen: Gemäss den vorliegenden Informationen soll ein Teilprojekt aus KOMBV 3 vorgezogen werden. Es handelt sich um die Erneuerung der Telefonzentrale der ETH Zürich. Der Kostenrahmen bewegt sich in der Grössenordnung von abermals 10 Millionen Franken. Ich spreche hier die klare Erwartung aus, dass dieses Projekt dem Parlament in einer besonderen Botschaft vorgelegt wird, handelt es sich doch um einen Bestandteil von KOMBV 3, worüber wir mit der heutigen Beschlussfassung in Keiner Weise irgendwelche Präjudizien schaffen wollen und können. Wollen wir die Kosten im Griff behalten, so müssen derartige vorgezogene Teilschritte dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Die Kommission ist grundsätzlich damit einverstanden, dass in der Erstellungsphase von KOMBV 1 laufend die technischen Neuerungen berücksichtigt werden, soweit dadurch der finanzielle Rahmen nicht überschritten wird. Angesichts der Grosse des Projektes und der Unwägbarkeiten der rasanten technischen Entwicklung ist nicht nur ein strenges Projektmanagement dringend angezeigt, es wird vor allem auch Sache der Aufsichts- und Kontrollorgane sein, mit einer intensiven Kontrolle und Aufsicht ein Abgleiten des Projekts in ein finanzielles Abenteuer zu verhindern. Die Aussichten, das Projekt in einem tragbaren finanziellen Rahmen durchzuführen, erscheinen heute als gegeben. Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Beschlussentwurf zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 25 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr La séance est levée à 12 h 15 -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung Communication électronique dans l'administration fédérale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.012 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 26.11.1991 - 08:00 Date Data Seite 960-961 Page Pagina Ref. No 20 020 813 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 3 of 3 --