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Entscheid

91-012

Verwaltungsbehörden 26.11.1991 91.012

26. November 1991Deutsch9 min

Source admin.ch

Erwägungen

50.

Jahre alten Kupfernetzes, das weiterhin die Feinverteilung ab diesen Knotenräumen übernehmen soll. Kosten: 9,2 Millionen Franken. Gemäss Teilprojekt 3 werden die Knotenräume mit Glasfaserkabeln, den sogenannten «Autobahnen», verbunden. Kosten: 5,9 Millionen Franken. Teilprojekt 4 umfasst die Endausrüstungen für das Glasfasernetz mit Kosten von 5,7 Millionen Franken. Teilprojekt 5 sieht anstelle der beiden alten 31 neue Hauptund Neben-Telefonzentralen für 17,6 Millionen Franken vor; es handelt sich hier um das Kernstück der Vorlage. Teilprojekt 6 betrifft die Anschaffung von mehreren Tausend neuen Endgeräten für 4,8 Millionen Franken. Teilprojekt 7 enthält den Anschluss der Telefonzentralen an das automatische Fernmeldenetz; hier ist kein Teilkredit vorgesehen, wie Sie aus der Zusammenstellung auf Seite 12 leicht ersehen können. Es entstehen aber auch hier Kosten von rund 10 Millionen Franken. Den diesbezüglichen Verpflichtungskredit hat das Parlament früher bewilligt, die Hälfte dieser Summe ist bereits ausgegeben, der Rest folgt in den nächsten Jahren auf dem Budgetweg. Die letzten beiden Teilprojekte, das Datennetz und die Zusatzdienste, wie Mannschaftsalarmanlage und Personensuchanlage, kosten weitere 7,8 Millionen Franken. Zusammen mit den 5,1 Millionen Franken für Unvorhergesehenes ergeben sich somit gesamthaft die 61,4 Millionen gemäss Gesamtkredit. Diese 61,4 Millionen sollen bis zum Jahr 1995 ausgegeben werden. Nach Erstellung von KOMBV 1 werden voraussichtlich jährliche Betriebskosten von 2,7 Millionen sowie Energiekosten von rund 140 000 Franken entstehen. Zudem sind im Bundesamt für Informatik vier neue Etatstellen für die Gewährleistung des Betriebes des Datennetzes erforderlich. Die PTT-Betriebe sind, gemäss Auskunft der Verwaltung, weder willens noch in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen. Nachdem das Projekt KOMBV 1 lediglich den ersten Schritt im Hinblick auf Gesamtinvestitionen von rund einer halben Milliarde im Rahmen von KOMBV 2 und 3 darstellt, gestatte ich mir noch folgende Ausführungen: KOMBV 2 betrifft die Erschliessung der Arbeitsplätze mit zeitgemässen Kommunikationsmitteln innerhalb der Gebäude. Die Finanzierung erfolgt über den ordentlichen Budgetweg, wobei Tranchen von jährlich 40 Millionen Franken vorgesehen sind. KOMBV 3 sieht vor, das System von KOMBV 1 auf die ganze Schweiz auszudehnen. Hier sind frühzeitige und intensive Kontakte mit den Kantonen dringend angezeigt Zu diesem Projekt KOMBV 3 ist noch eine weitere Bemerkung zu machen: Gemäss den vorliegenden Informationen soll ein Teilprojekt aus KOMBV 3 vorgezogen werden. Es handelt sich um die Erneuerung der Telefonzentrale der ETH Zürich. Der Kostenrahmen bewegt sich in der Grössenordnung von abermals 10 Millionen Franken. Ich spreche hier die klare Erwartung aus, dass dieses Projekt dem Parlament in einer besonderen Botschaft vorgelegt wird, handelt es sich doch um einen Bestandteil von KOMBV 3, worüber wir mit der heutigen Beschlussfassung in Keiner Weise irgendwelche Präjudizien schaffen wollen und können. Wollen wir die Kosten im Griff behalten, so müssen derartige vorgezogene Teilschritte dem Parlament zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Die Kommission ist grundsätzlich damit einverstanden, dass in der Erstellungsphase von KOMBV 1 laufend die technischen Neuerungen berücksichtigt werden, soweit dadurch der finanzielle Rahmen nicht überschritten wird. Angesichts der Grosse des Projektes und der Unwägbarkeiten der rasanten technischen Entwicklung ist nicht nur ein strenges Projektmanagement dringend angezeigt, es wird vor allem auch Sache der Aufsichts- und Kontrollorgane sein, mit einer intensiven Kontrolle und Aufsicht ein Abgleiten des Projekts in ein finanzielles Abenteuer zu verhindern. Die Aussichten, das Projekt in einem tragbaren finanziellen Rahmen durchzuführen, erscheinen heute als gegeben. Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen Ihre Kommission einstimmig, auf die Vorlage einzutreten und dem Beschlussentwurf zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 25 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral Schluss der Sitzung um 12.15 Uhr La séance est levée à 12 h 15 -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung Communication électronique dans l'administration fédérale In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.012 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 26.11.1991 - 08:00 Date Data Seite 960-961 Page Pagina Ref. No 20 020 813 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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