91-020
Verwaltungsbehörden 03.10.1991 91.020
3. Oktober 1991Deutsch10 min
Source admin.ch
3. Oktober 1991 N 1891 Investitionshilfe an die Berggebiete 7e Rapport sur l'agriculture, se justifient pour que nos paysans soient traités dans ce pays avec dignité et équité. C'est la lueur d'espoir et l'engagement politique que je prends en réponse à M. Reichling, dont c'était la dernière intervention devant le Conseil national. Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle Loeb: Herr Leuenberger-Solothurn hat mir während der Debatte in einer persönlichen Erklärung vorgeworfen, ich hätte Unwahrheiten verbreitet, als ich von geforderten Beschäftigungsprogrammen sprach. Nun, in der Interpellation der SP wird dies bei massiven Beschäftigungseinbrüchen verlangt. Daneben ist für morgen eine Ueberweisung eines Postulates Leuenberger-Solothurn vom 13. März 1991 vorgesehen, das folgenden Wortlaut hat: «Vorbereitung von Beschäftigungsprogrammen. Um im Falle einer Rezession mit Beschäftigungseinbruch gewappnet zu sein, wird der Bundesrat eingeladen, Beschäftigungsprogramme vorzubereiten.» #ST# 91.020 Investitionshilfe an die Berggebiete Investissements en faveur des régions de montagne Differenzen - Divergences Siehe Seite 1636 hiervor - Voir page 1636 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 30. September 1991 Décision du Conseil des Etats du 30 septembre 1991 Art. 1 Abs. 1 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Minderheit (Mauch Rolf, Gros, Zwygart) Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Art. 1 al. 1 Proposition de la commission Majorité Adhérer à la décision du Conseil des Etats Minorité (Mauch Rolf, Gros, Zwygart) Adhérer au projet du Conseil fédéral Mauch Rolf, Sprecher der Minderheit: Ich spreche sehr kurz für die Minderheit, welcher unser Rat in der ersten Beratung gefolgt ist. Ich erinnere nochmals an die Zweckmässigkeit, die Nützlichkeit und die Unterstützungswürdigkeit des vorliegenden Instrumentes, die unbestritten sind/Ich erinnere auch an die Sympathie, das Verständnis und die Unterstützung für die Bergbevölkerung. Anderseits erinnere ich - ebenso stark - an die Finanz- und Ausgabendisziplin und das Masshalten, dem sich unser Rat unterziehen muss. Der Bundesrat hat nun auch im Ständerat an seinen Aussagen festgehalten und erachtet die beantragten 670 Millionen Franken als ausreichend. Zu diesen 670 Millionen kommen nämlich die Rückzahlungen der Darlehenstranchen hinzu, welche zunehmende Tendenz haben, weil die Darlehen ja zurückbezahlt werden müssen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Mittel genügen. In diesem Zusammenhang ist die Finanzlage des Bundes zu beachten, und es ist die Zusage von Herrn Bundesrat Delamuraz zu beachten, welcher die Bereitschaft erklärt hat, wenn die Mittel trotzdem nicht genügen sollten, sofort zu intervenieren und mehr Mittel zu verlangen. Der Bundesrat hält also die weitere Entwicklung ebenfalls dauerndjm Auge. Bezüglich der Wirkung der Investitionen, sind im übrigen viele Fragen offen. Das Investitionshilfegesetz soll in den nächsten Jahren überprüft und evaluiert werden. Ich ziehe daraus die Schlussfolgerung für heute: Eine glückliche Fügung der Tagesordnung ermöglicht und verlangt von uns, nun den Tatbeweis für das, worüber wir hier während zwei oder drei Stunden gesprochen haben, zu erbringen. Ich richte die dringende Bitte an den Rat, seine Glaubwürdigkeit zu beweisen und zu bewahren, ein Zeichen des Masshaltens zu setzen und nun vorerst die vom Bundesrat verlangten 670 Millionen Franken auszugeben, bevor zusätzliche Mittel buchstäblich hinausgeworfen werden, welche gar nicht verlangt werden und für die noch gar keine Verwendung besteht. Hie Rhodus, hie salta heisst es für unseren Rat. Jetzt geht es um die Ernsthaftigkeit unserer Worte. Die Nutzanwendung unserer Worte in der Debatte von heute morgen können wir am ersten Testfall beweisen. Wir beantragen ja keinen Rappen weniger, als der Bundesrat will, aber auch nicht ein paar hundert Millionen Franken mehr. Ich beantrage Ihnen, dem Bundesrat zu folgen und den Kredit auf 670 Millionen Franken festzulegen, also unseren Beschluss zu bestätigen. Etwas anderes würde in der Oeffentlichkeit nicht verstanden, vor allem nach der heutigen Debatte nicht. Bürgi, Berichterstatter: In der Differenzbereinigung des Geschäftes Investitionshilfe an die Berggebiete hat der Ständerat mit 17 zu 19 Stimmen den Betrag von 900 Millionen auf
Erwägungen
800.
Millionen Franken herabgesetzt und ist damit der Mehrheit des Nationalrates entgegengekommen. Der Antrag des Bundes.rates ist im Ständerat mit 6 zu 29 Stimmen abgelehnt worden. Ich begreife daher nicht, dass Herr Mauch in der Differenzbereinigung auf seinen Antrag zurückkommt. In der Diskussion der nationalrätlichen Kommission wurde nochmals auf die Dringlichkeit dieser Aufstockung hingewiesen und dabei festgehalten, dass die 900 Millionen Franken notwendig wären, da bereits für 300 Millionen unerledigte Gesuche für Bauvorhaben vorlägen. Zwei Gründe veranlassten die Kommission, auf 800 Millionen einzuschwenken: erstens die sich verschlechternde Finanzlage des Bundes und zweitens das Versprechen des Bundesrates, den Fonds wieder aufzustocken, falls es notwendig wäre. Es wird betont, dass in Zukunft das Geld in den wirklich finanzschwachen Gebieten eingesetzt werde und daher fortlaufend "eine Evaluation dieses Instrumentes vorgenommen werden müsse. Es ist unbestritten, auch vom Bundesrat, dass die Berggebiete dringend eine Aufstockung des Investitionshilfekredites brauchen. Es wäre für die Bergbevölkerung unbegreiflich, wenn ausgerechnet bei den schwächsten Regionen der Sparhebel angesetzt würde, und das in einer Zeit, wo das Baugewerbe im ländlichen Raum auf Arbeitsaufträge angewiesen ist. Die Infrastruktur in den Bergdörfern muss dem heutigen Stand der Agglomerationen angepasst werden, wenn hier auch in Zukunft die Pflege der Landschaft und die Förderung des Tourismus und damit die Erhaltung der Arbeitsplätze gewährleistet werden sollen. Die Kommission hat mit 12 zu 3 Stimmen dem Antrag des Ständerates - 800 Millionen Franken - zugestimmt. Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Investitionshilfe für das Berggebiet um 800 Millionen aufzustocken. • M. Philipona, rapporteur: Le Conseil des Etats a réexaminé la divergence créée par notre premier vote. Par 19 voix contre 17, il suggère de réduire le montant à 800 millions par rapport à sa première proposition; 900 millions ont obtenu 17 voix et
800.
millions, 19 voix. Cette décision a donc été prise à une très faible majorité. Il faut aussi relever que la proposition du Conseil fédéral, de 670 millions, n'a obtenu que 6 voix contre
29.
au Conseil des Etats. On s'achemine donc vers un compromis.
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Abus d'armes et de munitions. Initiatives 1892 N 3 octobre 1991 Je ne rappellerai pas les effets bénéfiques qui ont été constatés lors de l'examen en première lecture. La commission les a étudiés à nouveau et, dans le but de tenir compte de l'important retard apporté dans les versements aux ayants droit - je relève que des projets de 1988 ne sont pas encore traités, faute de moyens à disposition soit des nouvelles techniques et de la deuxième génération des concepts régionaux et de ses besoins - elle vous invite, par 12 voix contre 3, à accepter la somme de 800 millions. Bezzola: Ich spreche im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion und bitte Sie, dem Beschluss des Ständerates, nämlich der Aufstockung um 800 Millionen Franken, zuzustimmen. Selbstverständlich ist es auch für mich bedauerlich, dass nicht im ersten Anlauf 900 Millionen Franken bewilligt werden können. Ich möchte nicht auf alle Gründe zurückkommen, die für diese Aufstockung sprechen, sondern lediglich nochmals darauf hinweisen, dass es sich um rückzahlbare, zinslose Darlehen handelt und nicht um Subventionen. Es darf deshalb nicht der absolute Betrag in Rechnung gestellt werden, sondern lediglich die entgangenen Zinsen. Die Darlehen sind bis heute und das wird in Zukunft nicht anders sein - praktisch zu
100.
Prozent zurückbezahlt worden. Die Restfinanzierung durch den Bund, diese zusätzlichen 130 Millionen Franken, löst Investitionen von 520 Millionen Franken in den nächsten neun Jahren aus. Abschliessend sei nochmals erwähnt, dass von diesen
800.
Millionen Franken 300 Millionen für die Finanzierung hängiger Gesuche, die seit 1987 auf dem Tisch liegen, eingesetzt werden. Ich bitte Sie deshalb nochmals, dem Antrag des Ständerates nämlich Aufstockung um 800 Millionen Franken - zuzustimmen. Schnider: Zweck, Notwendigkeit, aber auch der deutliche Erfolg der Investitionshilfe an die Berggebiete sind Ihnen allen bestens bekannt; deshalb sind das Weitererhalten und das Ausbauen der Investitionshilfe unbestritten. Klar ist andererseits, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufstockung um 670 Millionen Franken nicht ausreicht, da bereits Gesuche hängig sind, welche allein schon einen Unterstützungsbeitrag von 300 Millionen Franken benötigen, um verwirklicht werden zu können. Der Ständerat hat erneut mit grosser Mehrheit einer entsprechenden Aufstockung zugestimmt und schlägt uns 800 Millionen Franken vor. Unsere Kommission unterstützte grossmehrheitlich den Vorschlag des Ständerates. Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie ebenfalls, der Aufstockung um 800 Millionen Franken zuzustimmen. Ich kann die Einstellung von Kollege Rolf Mauch nicht verstehen, der sich immer bergregionfreundlich äussert, im entscheidenden Moment aber das Gegenteil vertritt. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Mauch abzulehnen. Seiler Hanspeter: Ich kann es ganz kurz machen: Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag Mauch abzulehnen und diesen Kredit von 800 Millionen Franken zu bewilligen. Der Ständerat hat sich schliesslich auf 800 Millionen einigen können. Verhindern wir jetzt mit der Ablehnung des Minderheitsantrages Mauch eine erneute Differenz, damit wir dieses Geschäft endgültig verabschieden können. Ich bitte Sie dringend, auch im Namen der Berggebiete und der Bergbevölkerung, diesem Kreditvorhaben, wie es die Kommissionsmehrheit vorschlägt, zuzustimmen. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 83 Stimmen Für den Antrag der Minderheit 14 Stimmen An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 91.300 Standes! n illative Tessi n Waffen- und Munitionsgesetz Iniziativa del cantone del Ticino Legge sulle armi e sulle munizioni Initiative du canton du Tessin Loi sur les armes et les munitions Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art. 68RCN Wortlaut der Initiative vom 10. Dezember 1990 Gestützt auf das Recht der Standesinitiative nach Artikel 93 der Bundesverfassung lädt der Grosse Rat der Republik und des Kantons Tessin die eidgenössischen Räte ein, so schnell als möglich ein Bundesgesetz über Waffen und Munition auszuarbeiten, das deren Verwendung zu kriminellen Zwecken verhindern soll, wie es der Entwurf vorsah, der in die Vernehmlassung geschickt worden ist. Testo dell'iniziativa del 10 dicembre 1990 In virtù del diritto di iniziativa cantonale, riconosciuto dall'articolo 93 della Costituzione federale, il Gran Consiglio della Repubblica e Cantone del Ticino invita le Camere federali a elaborare nel più breve lasso di tempo una legge federale sulle armi e sulle munizioni, atta ad evitare un loro uso criminale, conformemente al progetto inviato in consultazione. Texfe de l'initiative du 10 décembre 1990 En vertu du droit d'initiative conféré aux cantons par l'article 93 de la Constitution fédérale, le Grand Conseil de la République et Canton du Tessin invite les Chambres fédérales à élaborer dans les plus brefs délais une loi sur les armes et les munitions visant à éviter qu'il en soit fait un usage criminel, conformément au projet mis en consultation. #ST# 91.406 Parlamentarische Initiative (Borei) Handel mit Waffen. Aufsicht des Bundes Initiative parlementaire (Borei) Commerce d'armes. Contrôle fédéral Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art. 68RCN Wortlaut der Initiative vom 22. Januar 1991 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft beschliesst:
1.
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 40bis (neu) Der Bund erlässt Vorschriften, die den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition verhindern sollen.
2.
Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände. Texfe de l'initiative du 22 Janvier 1991 L'Assemblée fédérale de la Confédération suisse arrête:
1.
La Constitution fédérale est modifiée comme il suit: Art. 40bis (nouveau) La Confédération édicté des prescriptions contre l'abus d'armes, d'accessoires d'armes et de munitions.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Investitionshilfe an die Berggebiete Investissements en faveur des régions de montagne In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 14 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.020 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 03.10.1991 - 08:00 Date Data Seite 1891-1892 Page Pagina Ref. No 20 020 368 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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