91-022
Verwaltungsbehörden 20.06.1991 91.022
20. Juni 1991Deutsch11 min
Source admin.ch
EPF. Réglementation provisoire. Prorogation 1268 N 20 juin 1991 aussi accueillir des représentants des étudiants et des assistants». La volonté de la majorité de la commission est donc d'aller à mi-chemin entre la proposition du Conseil des Etats et celle de notre commission, et de montrer un signe indiquant la voie que devrait suivre le Conseil des Ecoles polytechniques fédérales. La version de la majorité de la commission a l'avantage de la souplesse. Elle ne change à vrai dire pas grand-chose par rapport à la situation souhaitée par le Conseil fédéral. Je vous invite, au nom de la commission, à voter la proposition de la majorité. Pour ma part, j'accepterai celle de la minorité, ne serait-ce que parce qu'elle a l'avantage de supprimer définitivement toute divergence avec le Conseil des Etats. Bundespräsident Cotti: Ich kann mich sehr kurz fassen. Die Mehrheit der Kommission verlangt folgenden Zusatz: «Für die Vorbereitung der Professorenwahl kann eine spezielle Wahlvorbereitungskommission eingesetzt werden, der auch Studierende und Assistenten angehören können.» Es ist also ein Zusatz, welcher rein im Rahmen der Möglichkeiten, nicht im Rahmen der Pflicht liegt. Ich möchte zur Kommissionsmehrheit sagen: Diese Möglichkeit des Könnens, die Art und Weise, wie die Vorbereitung der Wahl geschieht, liegt sowieso im Ermessen des ETH-Rates. Die verschiedenen Vorbereitungsverfahren können deshalb ganz frei organisiert werden. Ich habe den Eindruck, dieser Zusatz sei ganz einfach überflüssig, denn all das, was der Zusatz vorsieht, ist an sich schon heute möglich und wird übrigens zum Teil auch schon praktiziert, wie ich dies schon sagte. Deshalb könnte ich eine Muss-Klausel verstehen; ich würde sie allerdings aus anderen Gründen ablehnen. Aber eine reine Kann-Klausel hat wohl überhaupt keine Bedeutung, denn diese Möglichkeiten sind sowieso gegeben. Wenn dem so ist, dann frage ich Sie: Wieso wollen Sie dennoch eine Differenz zum Ständerat aufrechterhalten? Wegen einer solchen Kann-Formulierung eine Differenz noch monatelang aufrechtzuerhalten, scheint mir absolut unverhältnismässig zu sein. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Minderheit 72 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit 45 Stimmen An den Ständerat-Au Conseil des Etats #ST# 91.022 ETH-Uebergangsregelung. Verlängerung EPF. Réglementation provisoire. Prorogation Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. März 1991 (BBI11405) Message et projet d'arrêté du 11 mars1991 (FFI1337) Beschluss des Ständerates vom 4. Juni 1991 Décision du Conseil des Etats du 4 juin 1991 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Herr Flerz unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Erwägungen
1.
Zusammen mit dem Bundesgesetz vom 7. Februar 1854 betreffend die Errichtung einer Eidgenössischen Polytechnischen Hochschule bildet der Bundesbeschluss vom 24. Juni 1970, die sogenannte Uebergangsregelung (UeR), die Rechtsgrundlage für den Betrieb und die Organisation der beiden Technischen Hochschulen in Zürich und Lausanne, der ETHZundderEPFL
2.
Auf den 1. Januar 1969 hat der Bund die frühere Polytechnische Schule der Universität Lausanne, die EPUL, übernommen, was eine Anpassung des bisher nur für die ETHZ geltenden Gesetzes vom 7. Februar 1854 erforderlich machte. Die Gesetzesvorlage wurde jedoch in der Volksabstimmung vom I.Juni 1969 abgelehnt, und die entstandene Lücke in den Rechtsgrundlagen der beiden ETH musste durch eine Uebergangsordnung in der Form eines allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses geschlossen werden. Die UeR ist inzwischen dreimal verlängert worden; zuletzt durch Bundesbeschluss vom 21. Juni 1985. Diese Verlängerung ist auf den 30. September 1991 befristet.
3.
Mit Botschaft vom 14. Dezember 1987 (BB11988 l 741) hat der Bundesrat dem Parlament den Entwurf zu einem neuen ETH-Gesetz unterbreitet. Der Ständerat hat in der Frühlingssession 1989, der Nationalrat in der Januarsession 1991 dazu Stellung genommen. Das Differenzbereinigungsverfahren zwischen den beiden Räten steht noch aus. Das neue Gesetz wird deshalb am 1. Oktober 1991, wenn die Uebergangsregelung ausläuft, nicht in Kraft treten können. Um eine gesetzliche Grundlage für den ETH-Bereich aufrechtzuerhalten, ist deshalb eine erneute Verlängerung der Uebergangsregelung notwendig.
4.
Mit Botschaft vom 11. März 1991 beantragt der Bundesrat eine Verlängerung der Uebergangsregelung bis zum 30. September 1994. In der Kommission wurde ein Antrag abgelehnt, diese Frist um ein Jahr zu kürzen; die Inkraftsetzung des neuen ETH-Gesetzes sollte jedoch nach seiner Verabschiedung ohne Verzögerung erfolgen. M. Fierz présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
1.
Avec la loi du 7 février 1854 sur la création d'une Ecole polytechnique fédérale, l'arrêté du 24 juin 1970 forme ce que l'on appelle la «réglementation transitoire», qui constitue la base légale de l'organisation et de l'exploitation des Ecoles polytechniques fédérales de Lausanne (EPFL) et de Zurich (EPFZ).
2.
Le 1er janvier 1969, la Confédération a pris en charge l'ancienne Ecole polytechnique de l'université de Lausanne (EPUL), ce qui exigea l'adaptation de la loi susmentionnée, qui ne s'appliquait qu'à l'EPFZ. Le nouveau projet de loi fut cependant rejeté par le vote populaire le 1 er juin 1969, de sorte que la lacune juridique existantedut être comblée par un régime transitoire, sous la forme d'un arrêté de portée générale. Ce régime transitoire a déjà été prorogé trois fois, la dernière datant du 21 juin 1985 et échéant le 30 septembre 1991.
3.
Par son message du 14 décembre 1987 (FF 19881697), le Conseil fédéral a soumis au Parlement un projet de nouvelle loi sur les EPF. Les Chambres ont donné leur avis à son sujet, lors de la session de printemps 1989 pour le Conseil des Etats, et en janvier 1991 pour le Conseil national. Les divergences doivent encore être éliminées, de sorte que la nouvelle loi ne pourra entrer en vigueur le 1 er octobre 1991, à l'échéance du régime actuel. Une nouvelle prorogation de ce régime est donc nécessaire pour maintenir la base juridique des EPF.
4.
Par son message du 11 mars 1991, le Conseil fédéral propose de proroger l'arrêté susmentionné jusqu'au 30 septembre 1994. La commission a écarté une proposition visant à diminuer cette période d'un an. Toutefois, l'entrée en vigueur de la nouvelle loi sur les EPF devrait survenir immédiatement après son adoption par les deux chambres. Antrag der Kommission Dem Antrag des Bundesrates entsprechen und die Uebergangsregelung für die beiden ETH bis zum 30. September 1994 verlängern. Proposition de la commission Approuver la proposition du Conseil fédéral et proroger l'arrêté du 24 juin 1970, sur lequel repose l'actuel régime transitoire, jusqu'au 30 septembre 1994. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière -- 1 of 3 -20. Juni 1991 N 1269 Stiftung Pro Helvetia. Finanzhilfen 1992-1995 Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Titre et préambule, eh. l, II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 109Stimmen (Einstimmigkeit) An den Ständerat - Au Conseil des Etats #ST# 91.024 Stiftung Pro Helvetia. Finanzhilfen 1992-1995 Fondation Pro Helvetia. Aides financières 1992-1995 Botschaft und Beschlussentwurf vom 18. März 1991 (BBI11497) Message et projet d'arrêté du 18 mars 1991 (FF 11425) Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art. 68RCN Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Fierz, Berichterstatter: Ich komme bei dieser Vorlage gleich zur Schilderung der wesentlichen Differenzen zwischen der Mehrheit und den Minderheiten. Der Bundesrat beantragt in der vorliegenden Botschaft, die Mittel der Stiftung Pro Helvetia für die nächste Vierjahresperiode um real 30 Prozent auf 124 Millionen Franken aufzustocken. Die Notwendigkeit der Finanzhilfe blieb in unserer Kommission unbestritten. Ebenso blieb die Notwendigkeit einer gewissen Erhöhung unbestritten. Eine ausgiebige Diskussion drehte sich aber um das Mass der Erhöhung und führte zu drei Minderheitsanträgen. Die Kommissionsmehrheit ist 5 Prozent grosszügiger als der Bundesrat. Die Minderheit l ist etwa im gleichen Masse weniger grosszügig. Es sind keine grossen Unterschiede. Die Minderheit III will der Pro Helvetia, die ursprünglich wesentlich mehr Mittel verlangt hatte, diese Mittel gemäss der Eingabe voll bewilligen. Dann gibt es noch die Minderheit II, die zwischen der Maximalvariante und der Kommissionsmehrheit liegt. Das ist ein Vermittlungsantrag - in der Hoffnung, dass er noch durchkommt. Aber vergessen wir nicht vor lauter Minderheits- und Mehrheitsanträgen: Auch Ihre Kommissionsmehrheit will die Mittel real um gut einen Drittel aufstocken. Die Notwendigkeit dieser Erhöhung wird von Pro Helvetia und Bundesrat begründet: mit der stets wachsenden Anzahl von Gesuchen; mit den zunehmenden Finanzengpässen besonders der Städte; mit der immer wichtiger werdenden Auslandstätigkeit. Das Sekretariat der Pro Helvetia ist wegen Personalstopp total überlastet; zum Beispiel fehlen die personellen Kräfte für irgendwelche Erfolgskontrollen. Nach Bundesrat und nach Kommissionsmehrheit soll das Sekretariat allmählich um 10 Stellen aufgestockt werden. Warum will die Kommissionsmehrheit die Wünsche der Pro Helvetia nicht vollumfänglich erfüllen, wie es die Minderheit III beantragt? Das geschieht vor allem aus vier Gründen, zwei davon rein sachlicher Natur: Erstens ist die Kulturförderung der Pro Helvetia im Inland rein subsidiär. Sie soll und kann die in der Schweiz blühende Kulturförderung durch private Organisationen, Firmen, Gemeinden und Kantone nicht ersetzen. Zweitens wurde auch befürchtet, dass eine sprunghafte, massive Erhöhung der Kredite die Verarbeitungskapazität der bestehenden Infrastrukturen vielleicht überfordern und sprengen könnte. Ein dritter Grund war verhandlungstaktischer Natur: Wir wissen alle: Wenn wir mehr wollen, müssen wir viel mehr verlangen, und hoffen dann, zwar etwas weniger zu bekommen aber doch noch genug. Wir nahmen in der Kommission an, dass das bei der Pro Helvetia wahrscheinlich auch so sei. Und als letzter Grund ein finanzpolitischer: Die Vorlage des Bundesrates und der Antrag der Kommissionsmehrheit bewegen sich im Gesamtrahmen der Finanzplanung. Besonders in Zeiten einer sich abzeichnenden schlechteren Finanzlage ist es bedenklich, wenn Kommissionen und unser Plenum dauernd die gesamthaft gesetzten Rahmen missachten, aufstocken und sich gegenseitig mit Krediterhöhungen überbieten. Wenn wir so weitermachen und wenn sich die Finanzen so entwickeln, wie es uns Herr Bundesrat Stich darlegt, werden wir mit absoluter Sicherheit wieder bei den linearen Budgetkürzungen der siebziger Jahre landen und überhaupt keine differenzierte Gewichtung der finanziellen Zuteilungen mehr haben. Gerade aus diesem Grund bin ich froh, hier eine in meinen Augen vernünftige Mehrheit vertreten zu dürfen. Am Schluss noch ein Wort zu den neuen Aufgaben der Pro Helvetia: Die Stiftung wurde kurz vor dem Zweiten Weltkrieg als Reaktion auf die faschistische Flut gegründet. Die beschränkte Verfassungsgrundlage erlaubt im Inland nur eine beschränkte subsidiäre Tätigkeit. Ein neuer, sich in Vorbereitung befindlicher Kulturartikel mag das vielleicht gelegentlich ändern. Für die Auslandstätigkeit stehen dem Bund die Kompetenzen jedoch zu; die Pro Helvetia arbeitet koordiniert mit dem EDA zusammen. Es werden einerseits Einzelprojekte finanziert wie im Inland; andererseits wird in Paris ein Haus geführt, und in Kairo und in Mailand haben wir je einen ständigen Vertreter. Ganz neue und nötige Schwerpunkte sind die kulturelle Präsenz in den mittel- und osteuropäischen Staaten sowie in der Europäischen Gemeinschaft und der Kulturaustausch im ganzen Weltdorf, vor allem mit der Dritten Welt. Frau Simmen bezeichnete diese Art des Kulturaustausches bewusst als Süd-Nord-Dialog. Sie nennt den Süden zuerst, um damit zu dokumentieren, dass wir nicht nur uns selber darstellen sollten, sondern vor allem aufnehmen sollten, was die anderen zu bieten haben. Mit der zunehmenden Integration Europas zeichnet sich in der Schweiz eine bedrohliche Entwicklung zur kulturellen Abschottung ab. Das Auftreten schweizerischer Theater- und Musikproduktionen macht immer grössere Mühe. Unsere Filmemacher haben Mühe, unsere Filme im Ausland zu zeigen. Hier wird die Vermittlung und die Hilfe durch die Pro Helvetia zunehmend eine Existenzbedingung für die Schweizer Kultur im Ausland. Es zeigt sich, dass der freie Verkehr von Dienstleistungen und Personen auch eine kulturelle Dimension hat, dass Kultur nicht von den übrigen, vielleicht niedrigeren Lebensformen abgetrennt werden darf und kann. Eine ganzheitliche Sicht der Dinge tut hier not. Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen. M. Guinand, rapporteur: Je dois tout d'abord dire ici que c'est normalement M. François Borei qui avait été désigné comme rapporteur de langue française de cette commission. Au vu du déroulement de l'ordre du jour, il a malheureusement dû nous quitter et il m'a demandé, à la dernière minute, de bien vouloir le remplacer. Il m'a donné le texte de son rapport que je vais donc vous présenter, avec mes excuses si ce n'est pas exactement le texte que j'ai moi-même préparé. Nous avons devant nous un projet d'arrêté visant à encourager l'aide à Pro Helvetia et à augmenter dans une mesure certaine l'aide accordée jusqu'ici par cette fondation. Les dépenses de la Confédération en matière de culture sont modestes, -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali ETH-Uebergangsregelung. Verlängerung EPF. Réglementation provisoire. Prorogation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.022 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.06.1991 - 16:00 Date Data Seite 1268-1269 Page Pagina Ref. No 20 020 007 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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