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Entscheid

91-033

Verwaltungsbehörden 25.11.1991 91.033

25. November 1991Deutsch18 min

Source admin.ch

25. November 1991 933 Europäische Trägerrakete Ariane. Produktion Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Art.1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Abs. 1 Einleitung, Bst. a-f Al. 1 introduction, let. a-f Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 39 Stimmen (Einstimmigkeit) Abs. 1 Bst. g-AI. llet.g Schoch, Berichterstatter: Vielleicht ist es notwendig, den Wortlaut dieser Litera g gemäss Antrag Bundesrat zu verlesen. Die Kommission hat dessen Wortlaut übernommen: «Diese Vorschrift findet Anwendung unter Vorbehalt von Vorschriften kantonalen und kommunalen Rechts, welche vorsehen oder zulassen, dass Wahlen an Versammlungen nicht geheim durchgeführt werden.» M. Felber, conseiller fédéral: II est important d'apporter cette précision qui a été adoptée au Conseil national. Angenommen -Adopté Abs. 1 Bst. h, 2, 3-AI.1 let. h, 2, 3 Angenommen -Adopté Art. 2,3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des National rates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 38 Stimmen (Einstimmigkeit) C. Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege C. Loi fédérale d'organisation judiciaire Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, eh. l, II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 39 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 91.033 Europäische Trägerrakete Ariane. Produktion Lanceurs européens ARIANE. Production Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. Mai 1991 (BBII11437) Message et projet d'arrêté du 8 mai 1991 (FF II 1397) Beschluss des Nationalrates vom 18. September 1991 Décision du Conseil national du 18 septembre 1991 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Schoch, Berichterstatter: Ich bin auch hier anstelle von Herrn Masoni zum Berichterstatter der Kommission für auswärtige Angelegenheiten bestimmt worden. Ich freue mich darüber, denn ich habe das Privileg, Ihnen über eine ganz gefreute, positive Sache berichten zu dürfen, über eine Sache, die erst noch keine finanziellen Konsequenzen für unser Land hat, die uns also nichts kostet Das ist ja immerhin auch etwas wert in diesen Zeiten! Das Thema, über das ich zu referieren habe, betrifft die Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Arlane-Träger. Um Ihnen diese Thema-Umschreibung, diesen etwas komplizierten Titel, ein bisschen verständlicher zu machen, muss ich ein wenig Anlauf nehmen, denn Sie haben ja wohl Anspruch darauf zu wissen, wozu Sie sich hier und heute äussern sollen. Europa hat sich vor längerer Zeit - es sind jetzt 17 Jahre her für die Entwicklung einer eigenen, selbständigen, autonomen europäischen Weltraumpolitik entschieden und hat sich zu diesem Zweck in der Europäischen Weltraumorganisation oder auf Englisch, unsere zeitgemässe Umgangssprache: European Space Agency (Esa) -zusammengeschlossen. Die Schweiz ist Gründungsmitglied dieser Esa, die, wie gesagt, 1975 ins Leben gerufen worden ist Die Esa hat mit Geldern der Mitgliedstaaten - damit also mit öffentlichen Mitteln, mit Steuergeldern aus ihren Mitgliedländern - ein Raketenprogramm entwickelt, das Ariane-Programm, und die Esa ist auch heute noch Eigentümerin der Startanlagen, die für diese Raketen in Kourou in Französisch-Guayana, gebaut wurden. Nachdem die Entwicklung der Arlane-Rakete im Rahmen der Esa abgeschlossen war, musste das Produkt naturgemäss in irgendeiner Art und Weise genutzt, musste dieses Produkt verwertet werden. Das war auch der erklärte Wille der Esa-Staaten schon im Zeitpunkt der Gründung der Europäischen Weltraumorganisation. Es war auch deswegen sinnvoll, diese Entwicklung, die Arlane-Rakete, zu nutzen, weil mit der Ariane-Rakete Europa zur dritten Weltraummacht emporgestiegen war, nach den USA und nach der Sowjetunion, aber z. B. noch vor Japan und anderen namhaften Industriestaaten. Für die Verwertung, für die kommerzielle Nutzung der Ariane-Rakete, die im Rahmen von Esa entwickelt worden war, sind aber die Finanzierungs- und die Entscheidungsstruktur einer zwischenstaatlichen Organisation völlig ungeeignet. Das leuchtet eigentlich schon auf den ersten Blick ein. Eine zwischenstaatliche Organisation kann nicht die Organisation sein, die etwas kommerziell nutzt und verwertet. Die Esa-Staaten haben sich deshalb dazu entschlossen, für die kommerzielle Nutzung des Ariane-Programms eine Aktiengesellschaft zu gründen. Die Gründung dieser Aktiengesellschaft - nach französischem Recht übrigens - ist im Jahre 1980 erfolgt. Die Gesellschaft nennt sich Arianespace. Die Esa hat der Arianespace, also dieser 1980 gegründeten Aktiengesellschaft, das Recht zur Serienproduktion der Ariane-Raketen übertragen: Die Grundlage für die Uebertragung dieser Rechte bildet die -- 1 of 4 -Lanceurs européens ARIANE. Production 934 25 novembre 1991 Erklärung europäischer Regierungen vom 14. Januar 1980 über die Produktionsphase der Arlane-Träger. Diese Erklärung ist eigentlich die Basis für die Ueberführung der Rechte von der Esa auf die Arianespace. Die Erklärung vom 14. Januar 1980 ist durch die eidgenössischen Räte am 7. Oktober 1982 in aller Form genehmigt worden. Mittlerweile ist diese Erklärung, die seinerzeit befristet beschlossen wurde, aber ausgelaufen. Und das, was uns heute vorliegt, ist die Anschlusserklärung, die Erklärung, die es gestattet, den Betrieb der Arianespace AG oder SA, wenn Sie lieberwollen, weiterzuführen. Die Erklärung soll neu bis zum Jahr 2000 Gültigkeit haben und umfasst, abgesehen von der Weiterführung, gleich auch diverse Anpassungen, die im Bereich der Nahtstelle zwischen Esa einerseits und Arianespace andererseits notwendig waren; sie gibt auch den Regierungen einen etwas vertieften Einblick in den gesamten Tätigkeitsbereich von Arianespace. Soviel zur Ausgangslage. Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten hat sich mit der Materie sorgfältig auseinandergesetzt und empfiehlt Ihnen einstimmig Zustimmung zum Bundesbeschluss und damit die Genehmigung der Revision dieser Erklärung europäischer Regierungen. Die Kommission konnte diese Empfehlung zuhanden des Rats um so vorbehaltloser abgeben, als die schweizerische Industrie an der Produktion der Arlane-Rakete im Rahmen der Tätigkeit von Arianespace aktiv beteiligt ist Von schweizerischen Industriebetrieben stammt zum Beispiel - das ist der Hauptbestandteil des schweizerischen Anteils - die gesamte Abdeckung der Raketenlasten. Also das, was jeweils zuerst in den Weltraum vorstösst, die Nase der Raketen, kommt aus schweizerischen Industriebetrieben, ist qualitativ-wie wir uns mitteilen Hessen - ganz hochkarätig und lässt in technischer Hinsicht keine Wünsche offen. Das Arianespace-Programm nützt damit effektiv nicht nur unseren Industriebetrieben, sondern trägt auch zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei. Es ist erfreulich, dass auf diese Art und Weise ein Teil der Beträge, die die Schweiz an das seinerzeitige Esa-Entwicklungsprogramm geleistet hat, wieder in die Schweiz zurückfliesst Die Kommission meint daher, es sei richtig und notwendig, der Erklärung europäischer Regierungen zuzustimmen. Nach der Kommissionssitzung ist nun allerdings in der «NZZ» vom 21. November 1991 ein Artikel erschienen - übrigens auch in anderen Zeitungen, aber soweit ich das überblicken konnte, war der Artikel in der «NZZ» am ausgiebigsten und am breitesten angelegt -, der eine gewisse Verunsicherung hervorrufen könnte. Es geht um die Berichterstattung über die Ministerkonferenz, die im Zusammenhang mit der Esa am 20. November in München stattgefunden hat. Herr Bundesrat Felber hat dieser Ministerkonferenz persönlich beigewohnt. Ich gehe davon aus, dass uns Herr Bundesrat Felber noch detaillierter orientieren wird. Für mich ist allerdings nach der Lektüre des «NZZ»-Artikels ohnehin klar, dass das, worüber wir uns jetzt unterhalten und worüber wir zu beschliessen haben, mit dem Thema der Ministerkonferenz von München nichts zu tun hat Wenn ich die «NZZ» richtig gelesen habe, ging es in München um die Fortsetzung des Esa-Entwicklungsprogrammes und nicht um die Tätigkeit des Arianespace-Verwertungsprogrammes, also des kommerziellen Bereichs. Und wenn ich mich nicht täusche, ist auch die Nahtstelle zwischen Esa und Arianespace von dem, was in München verhandelt wurde, nicht betroffen. Ich glaube demnach, im Sinn und Geist der Kommission zu handeln, wenn ich die Auffassung vertrete, dass ungeachtet gewisser Engpässe, die in München zutage getreten sind, der Vorlage des Bundesrates im Sinne der Beschlüsse, die durch die Kommission für auswärtige Angelegenheiten gefasst worden sind, heute bedenkenlos zugestimmt werden kann. M. Felber, conseiller fédéral: Je ne saurais ajouter quoi que ce soit à l'excellent exposé de M. Schoch, conseiller aux Etats. Tout y était: les structures, les formules, le pourquoi et le comment de tout le fonctionnement J'ajouterai simplement que l'ESA est l'un des exemples les plus réussis et mondialement reconnus de la coopération scientifique et technologique internationale. L'ESA mène en premier lieu des programmes de satellites scientifiques, de satellites météorologiques, de télécommunication, d'observation de la terre ainsi que de sondes interplanétaires, tout cela lancé au moyen de la fusée ARIANE 4. Je ne reviendrai pas sur la forme de collaboration entre l'agence qui fait la recherche fondamentale et ARIANE-SPACE qui développe cette recherche pour construire des fusées et pour ensuite lancer et exploiter les découvertes qui ont été faites. Le texte que nous vous proposons sera limité à l'an 2000.

25. November 1991 933 Europäische Trägerrakete Ariane. Produktion Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Art.1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Art. 1 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Abs. 1 Einleitung, Bst. a-f Al. 1 introduction, let. a-f Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission 39 Stimmen (Einstimmigkeit) Abs. 1 Bst. g-AI. llet.g Schoch, Berichterstatter: Vielleicht ist es notwendig, den Wortlaut dieser Litera g gemäss Antrag Bundesrat zu verlesen. Die Kommission hat dessen Wortlaut übernommen: «Diese Vorschrift findet Anwendung unter Vorbehalt von Vorschriften kantonalen und kommunalen Rechts, welche vorsehen oder zulassen, dass Wahlen an Versammlungen nicht geheim durchgeführt werden.» M. Felber, conseiller fédéral: II est important d'apporter cette précision qui a été adoptée au Conseil national. Angenommen -Adopté Abs. 1 Bst. h, 2, 3-AI.1 let. h, 2, 3 Angenommen -Adopté Art. 2,3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des National rates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 38 Stimmen (Einstimmigkeit) C. Bundesgesetz über die Organisation der Bundesrechtspflege C. Loi fédérale d'organisation judiciaire Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Ziff. l, II Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, eh. l, II Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 39 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 91.033 Europäische Trägerrakete Ariane. Produktion Lanceurs européens ARIANE. Production Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. Mai 1991 (BBII11437) Message et projet d'arrêté du 8 mai 1991 (FF II 1397) Beschluss des Nationalrates vom 18. September 1991 Décision du Conseil national du 18 septembre 1991 Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière Schoch, Berichterstatter: Ich bin auch hier anstelle von Herrn Masoni zum Berichterstatter der Kommission für auswärtige Angelegenheiten bestimmt worden. Ich freue mich darüber, denn ich habe das Privileg, Ihnen über eine ganz gefreute, positive Sache berichten zu dürfen, über eine Sache, die erst noch keine finanziellen Konsequenzen für unser Land hat, die uns also nichts kostet Das ist ja immerhin auch etwas wert in diesen Zeiten! Das Thema, über das ich zu referieren habe, betrifft die Erklärung europäischer Regierungen über die Produktionsphase der Arlane-Träger. Um Ihnen diese Thema-Umschreibung, diesen etwas komplizierten Titel, ein bisschen verständlicher zu machen, muss ich ein wenig Anlauf nehmen, denn Sie haben ja wohl Anspruch darauf zu wissen, wozu Sie sich hier und heute äussern sollen. Europa hat sich vor längerer Zeit - es sind jetzt 17 Jahre her für die Entwicklung einer eigenen, selbständigen, autonomen europäischen Weltraumpolitik entschieden und hat sich zu diesem Zweck in der Europäischen Weltraumorganisation oder auf Englisch, unsere zeitgemässe Umgangssprache: European Space Agency (Esa) -zusammengeschlossen. Die Schweiz ist Gründungsmitglied dieser Esa, die, wie gesagt, 1975 ins Leben gerufen worden ist Die Esa hat mit Geldern der Mitgliedstaaten - damit also mit öffentlichen Mitteln, mit Steuergeldern aus ihren Mitgliedländern - ein Raketenprogramm entwickelt, das Ariane-Programm, und die Esa ist auch heute noch Eigentümerin der Startanlagen, die für diese Raketen in Kourou in Französisch-Guayana, gebaut wurden. Nachdem die Entwicklung der Arlane-Rakete im Rahmen der Esa abgeschlossen war, musste das Produkt naturgemäss in irgendeiner Art und Weise genutzt, musste dieses Produkt verwertet werden. Das war auch der erklärte Wille der Esa-Staaten schon im Zeitpunkt der Gründung der Europäischen Weltraumorganisation. Es war auch deswegen sinnvoll, diese Entwicklung, die Arlane-Rakete, zu nutzen, weil mit der Ariane-Rakete Europa zur dritten Weltraummacht emporgestiegen war, nach den USA und nach der Sowjetunion, aber z. B. noch vor Japan und anderen namhaften Industriestaaten. Für die Verwertung, für die kommerzielle Nutzung der Ariane-Rakete, die im Rahmen von Esa entwickelt worden war, sind aber die Finanzierungs- und die Entscheidungsstruktur einer zwischenstaatlichen Organisation völlig ungeeignet. Das leuchtet eigentlich schon auf den ersten Blick ein. Eine zwischenstaatliche Organisation kann nicht die Organisation sein, die etwas kommerziell nutzt und verwertet. Die Esa-Staaten haben sich deshalb dazu entschlossen, für die kommerzielle Nutzung des Ariane-Programms eine Aktiengesellschaft zu gründen. Die Gründung dieser Aktiengesellschaft - nach französischem Recht übrigens - ist im Jahre 1980 erfolgt. Die Gesellschaft nennt sich Arianespace. Die Esa hat der Arianespace, also dieser 1980 gegründeten Aktiengesellschaft, das Recht zur Serienproduktion der Ariane-Raketen übertragen: Die Grundlage für die Uebertragung dieser Rechte bildet die -- 1 of 4 -Lanceurs européens ARIANE. Production 934 25 novembre 1991 Erklärung europäischer Regierungen vom 14. Januar 1980 über die Produktionsphase der Arlane-Träger. Diese Erklärung ist eigentlich die Basis für die Ueberführung der Rechte von der Esa auf die Arianespace. Die Erklärung vom 14. Januar 1980 ist durch die eidgenössischen Räte am 7. Oktober 1982 in aller Form genehmigt worden. Mittlerweile ist diese Erklärung, die seinerzeit befristet beschlossen wurde, aber ausgelaufen. Und das, was uns heute vorliegt, ist die Anschlusserklärung, die Erklärung, die es gestattet, den Betrieb der Arianespace AG oder SA, wenn Sie lieberwollen, weiterzuführen. Die Erklärung soll neu bis zum Jahr 2000 Gültigkeit haben und umfasst, abgesehen von der Weiterführung, gleich auch diverse Anpassungen, die im Bereich der Nahtstelle zwischen Esa einerseits und Arianespace andererseits notwendig waren; sie gibt auch den Regierungen einen etwas vertieften Einblick in den gesamten Tätigkeitsbereich von Arianespace. Soviel zur Ausgangslage. Die Kommission für auswärtige Angelegenheiten hat sich mit der Materie sorgfältig auseinandergesetzt und empfiehlt Ihnen einstimmig Zustimmung zum Bundesbeschluss und damit die Genehmigung der Revision dieser Erklärung europäischer Regierungen. Die Kommission konnte diese Empfehlung zuhanden des Rats um so vorbehaltloser abgeben, als die schweizerische Industrie an der Produktion der Arlane-Rakete im Rahmen der Tätigkeit von Arianespace aktiv beteiligt ist Von schweizerischen Industriebetrieben stammt zum Beispiel - das ist der Hauptbestandteil des schweizerischen Anteils - die gesamte Abdeckung der Raketenlasten. Also das, was jeweils zuerst in den Weltraum vorstösst, die Nase der Raketen, kommt aus schweizerischen Industriebetrieben, ist qualitativ-wie wir uns mitteilen Hessen - ganz hochkarätig und lässt in technischer Hinsicht keine Wünsche offen. Das Arianespace-Programm nützt damit effektiv nicht nur unseren Industriebetrieben, sondern trägt auch zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in der Schweiz bei. Es ist erfreulich, dass auf diese Art und Weise ein Teil der Beträge, die die Schweiz an das seinerzeitige Esa-Entwicklungsprogramm geleistet hat, wieder in die Schweiz zurückfliesst Die Kommission meint daher, es sei richtig und notwendig, der Erklärung europäischer Regierungen zuzustimmen. Nach der Kommissionssitzung ist nun allerdings in der «NZZ» vom 21. November 1991 ein Artikel erschienen - übrigens auch in anderen Zeitungen, aber soweit ich das überblicken konnte, war der Artikel in der «NZZ» am ausgiebigsten und am breitesten angelegt -, der eine gewisse Verunsicherung hervorrufen könnte. Es geht um die Berichterstattung über die Ministerkonferenz, die im Zusammenhang mit der Esa am 20. November in München stattgefunden hat. Herr Bundesrat Felber hat dieser Ministerkonferenz persönlich beigewohnt. Ich gehe davon aus, dass uns Herr Bundesrat Felber noch detaillierter orientieren wird. Für mich ist allerdings nach der Lektüre des «NZZ»-Artikels ohnehin klar, dass das, worüber wir uns jetzt unterhalten und worüber wir zu beschliessen haben, mit dem Thema der Ministerkonferenz von München nichts zu tun hat Wenn ich die «NZZ» richtig gelesen habe, ging es in München um die Fortsetzung des Esa-Entwicklungsprogrammes und nicht um die Tätigkeit des Arianespace-Verwertungsprogrammes, also des kommerziellen Bereichs. Und wenn ich mich nicht täusche, ist auch die Nahtstelle zwischen Esa und Arianespace von dem, was in München verhandelt wurde, nicht betroffen. Ich glaube demnach, im Sinn und Geist der Kommission zu handeln, wenn ich die Auffassung vertrete, dass ungeachtet gewisser Engpässe, die in München zutage getreten sind, der Vorlage des Bundesrates im Sinne der Beschlüsse, die durch die Kommission für auswärtige Angelegenheiten gefasst worden sind, heute bedenkenlos zugestimmt werden kann. M. Felber, conseiller fédéral: Je ne saurais ajouter quoi que ce soit à l'excellent exposé de M. Schoch, conseiller aux Etats. Tout y était: les structures, les formules, le pourquoi et le comment de tout le fonctionnement J'ajouterai simplement que l'ESA est l'un des exemples les plus réussis et mondialement reconnus de la coopération scientifique et technologique internationale. L'ESA mène en premier lieu des programmes de satellites scientifiques, de satellites météorologiques, de télécommunication, d'observation de la terre ainsi que de sondes interplanétaires, tout cela lancé au moyen de la fusée ARIANE 4. Je ne reviendrai pas sur la forme de collaboration entre l'agence qui fait la recherche fondamentale et ARIANE-SPACE qui développe cette recherche pour construire des fusées et pour ensuite lancer et exploiter les découvertes qui ont été faites. Le texte que nous vous proposons sera limité à l'an 2000.

Il est utile que je réponde à quelques questions. L'industrie suisse est de toute évidence intéressée à cette application. Il s'agit d'une application de haute technologie - hightech - et nos équipes dans les entreprises suisses sont relativement petites et ne peuvent pas être réutilisées dans des entreprises moyennes à d'autres tâches que celles pour lesquelles elles ont été spécifiquement engagées. Il est donc important pour la Suisse en particulier que la poursuite des programmes de l'Agence spatiale européenne soit assurée. C'était la position de la Suisse à Munich. Mais, les problèmes qui se posent sont d'ordre financier, comme vous pouvez l'imaginer. Actuellement, l'ESA cherche à mettre au point un nouveau lanceur, ARIANE 5, une navette spatiale habitée, HERMES, qui partirait et reviendrait sur la terre comme la navette de la NASA aux Etats-Unis; elle étudie le lancement d'une plate-forme spatiale, fixe mais habitée et habitable, que l'on pourrait rejoindre et dont on pourrait repartir. Tous ces éléments forment un complexe de recherches extrêmement important, qui peuvent maintenir l'autonomie de l'Europe dans le domaine spatial. Les pays représentés à l'ESA, qui se sont exprimés à Munich, ont fait valoir des raisons, encore une fois, d'ordre financier. Il s'agit de sommes considérables à engager dans les 10,15 ou 20 prochaines années. Par conséquent, à la suite de difficultés budgétaires que nous rencontrons tous - et vous le savez, nous aussi - les ministres ont décidé de poursuivre la deuxième phase d'étude jusqu'à la fin de l'année 1992, afin de définir ce qu'il serait possible d'engager d'une manière autonome, pour les années suivantes et selon nos possibilités financières. Ils ont également décidé d'engager des négociations avec les principaux Etats ou puissances qui sont intéressés ou qui maîtrisent la technologie spatiale: les Etats-Unis, le Japon qui s'y intéresse et l'Union soviétique qui procède à des lancements extrêmement fréquents. C'est sur cette base-là que les ministres ont donc décidé de poursuivre leur collaboration avec d'autres Etats extraeuropéens, visant surtout des programmes à très long terme: la découverte de Mars ou l'occupation de stations sur la Lune ou ailleurs. Nous n'en sommes pas encore là, mais c'est dans cet avenir que nous allons, non plus maintenir une autonomie totale sur le plan de la recherche dans notre continent, mais que nous devrons nous appuyer d'une manière internationale sur tous les groupes de chercheurs qui sont spécialisés dans cette matière. Voilà la solution telle qu'elle est issue de la Conférence ministérielle de l'ESA à Munich. Mais, effectivement, celle-ci ne met pas en cause la déclaration renouvelée de l'Agence spatiale européenne qui la lie, pour l'application et la réalisation, à la société ARIANESPACE telle que nous vous la proposons. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1,2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1,2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté -- 2 of 4 -25. November 1991 S 935 Europäische Trägerrakete Ariane. Produktion Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 34 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr La séance est levée à 19 h 00 -- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Europäische Trägerrakete Ariane. Produktion Lanceurs européens ARIANE. Production In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 01 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.033 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 25.11.1991 - 17:00 Date Data Seite 933-935 Page Pagina Ref. No 20 020 811 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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