91-034
Verwaltungsbehörden 05.12.1994 91.034
5. Dezember 1994Deutsch6 min
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5. Dezember 1994 2121 PTT. Voranschlag 1995 #ST# 91.034 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Änderung Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite. Modification Differenzen - Divergences Siehe Seite 1405 hiervor-Voir page 1405 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 29. November 1994 Décision du Conseil des Etats du 29 novembre 1994 Art. 56 Ziff. 2; 68b Abs. 3; 85a Abs. 2; 92 Abs. 1 Ziff. 8 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Art. 56 ch. 2; 68b al. 3; 85a al. 2; 92 al. 1 eh. 8 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Epiney Simon (C, VS), rapporteur: Après les dernières décisions du Conseil des Etats, nous avons quatre divergences à examiner. La première se situe à l'article 56 chiffre 2, et cela concerne les fériés en matière de poursuite. Je rappelle à votre intention ce qui figure dans le projet du Conseil fédéral, dans la décision du Conseil des Etats et dans la première décision de notre Conseil. Le Conseil fédéral voulait des fériés de l'ordre de
Erwägungen
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jours par année. Le Conseil national, lui, était extrêmement restrictif, il ne désirait des fériés que 7 jours avant et après les fêtes de Noël, alors que le Conseil des Etats a cherché une solution de compromis en décidant que les fériés se situent
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jours avant et après les fêtes de Pâques et de Noël ainsi que du 15 au 31 juillet, donc pendant 42 jours. Votre commission vous propose de vous rallier à la décision du Conseil des Etats, qui est un compromis tout à fait acceptable et qui, surtout, répond à un besoin et permet aussi au personnel des offices concernés de mieux concentrer les vacances. C'est pour cette raison qu'au nom de la commission unanime, je vous invite à adhérer à la décision du Conseil des Etats. Steinegger Franz (R, UR), Berichterstatter: Wir stehen im Differenzbereinigungsverfahren mit dem Ständerat. Ich möchte gerade zu allen Anträgen der Kommission Stellung nehmen. Ich würde einmal sagen, dass der Ständerat vielleicht gewisse schuldnerfreundliche Anwandlungen hatte, im Gegensatz zum Nationalrat. Trotzdem beantragt Ihnen Ihre Kommission, dass wir nunmehr - da wo noch Differenzen bestehen - dem Ständerat zustimmen. Es betrifft das die Frage der Betreibungsferien. Es hat mir zwar ein Bürger geschrieben, man sollte von «Betreibungspause» und nicht von «Betreibungsferien» reden. Aber das wollen wir auch nicht mehr ändern. Es betrifft weiter die Frage, die sich im Zusammenhang mit dem Gesamtgut stellt, und schliesslich die Fragen der negativen Feststellungsklage und der Fürsorgeleistungen. Hier wird nun die gesetzliche Regelung dazu führen, dass diejenigen, die Fürsorgeleistungen beanspruchen können, jeweils nur Leistungen erhalten, wenn sie bar bezahlen oder zum voraus bezahlen. Ich möchte Ihnen insgesamt beantragen, den Anträgen des Ständerates zu folgen. Angenommen -Adopté #ST# 94.052 PTT. Voranschlag 1995 PTT. Budget 1995 Botschaft und Beschlussentwurf vom 19. Oktober 1994 Message et projet d'arrêté du 19 octobre 1994 Bezug bei der Generaldirektion PTT, Viktoriastrasse 21,3030 Bern S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Viktoriastrasse 21,3030 Berne Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art. 68RCN Züger Arthur (S, SZ), Berichterstatter: Die PTT wollen auch 1995 mit schwarzen Zahlen aufwarten. Das Budget für das kommende Jahr sieht einen Unternehmensgewinn von
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Millionen Franken vor. Der Cash-flow ist auf 3810 Millionen Franken veranschlagt. Die Investitionen stabilisieren sich bei 4,013 Milliarden Franken. Dank fortgesetzten Spar- und Rationalisierungsmassnahmen und einem griffigen Kostenmanagement festigen die PTT ihre Finanzkraft. Der vorgesehene Unternehmensgewinn von 301 Millionen Franken bewegt sich im Rahmen des Vorjahresbudgets, wobei dieses Ergebnis nach ausgewiesenen Zusatzabschreibungen von 450 Millionen Franken erreicht werden soll. Die kürzeren Lebenszyklen der technischen Anlagen sowie Überkapazitäten bei zweckgebundenen Gebäuden machen diese Abschreibungen nötig. Die in früheren Jahren eingeleiteten Rationalisierungsmassnahmen wirken sich nun positiv auf das Budget 1995 aus. Bei der Post sind es die neuen Dienstleistungs- und Verarbeitungskonzepte für die Brief- und Paketpost sowie das Rationalisierungsprojekt «Maîtrise des coûts». Die Telecom strebt Kosteneinsparungen durch konsequente Ausrichtung der Projekteauf Markterfolg, hohe Wirtschaftlichkeit und Nutzung weiterer Rationalisierungspotentiale an. Ein weiteres Element ist die Anpassung der Personalkapazität. 1995 werden 59041 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, 2355 weniger als 1994 budgetiert. Im laufenden Jahr wird der Bestand voraussichtlich um rund 1000 Personen unter der im Budget vorgesehenen Zahl liegen. Deshalb und dank vorzeitigen Pensionierungen, im Rahmen der Aktion «Solidarität», kann der Personalabbau 1995 realisiert werden. Zudem wird es möglich sein, vermehrt berufserfahrene Fachleute mit neuem Wissen einzustellen. Auf den 1. Januar 1995 werden alle Dienstleistungen der Telecom, der Postautodienst, die Beförderung von Paketen über
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Kilogramm, von Zeitungen und Zeitungsbeilagen sowie von Sendungen ohne Adresse der Mehrwertsteuer unterstellt Aus Rücksicht auf die Konsumenten und die Marktsituation verzichten die PTT auf eine integrale Überwälzung der Mehrwertsteuer auf sämtliche Dienstleistungen. Zur Harmonisierung der Tarifstruktur sind 1995 verschiedene Tarifanpassungen mit Mindereinnahmen von insgesamt
111.
Millionen Franken vorgesehen. Die Post plant Erhöhungen von 80 Millionen Franken bei der Briefpost, den Zeitungen, den Zeitschriften sowie beim Postautodienst. Telecom PTT senkt die Tarife gesamthaft um 191 Millionen Franken. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen betragen 479 Millionen Franken. Die eingeleitete Revision von Artikel 10 des Postverkehrsgesetzes bezweckt, dass das Defizit bei den Zeitungen künftig nicht mehr allein von den PTT, sondern auch vom Bund und den Zeitungsverlegern getragen werden muss; dabei handelt es sich um das sogenannte Drittelsmodell. Für 1995 ist erstmals ein Abgeltungsbetrag des Bundes von
75.
Millionen Franken vorgesehen. Auch beim Postautodienst zeichnet sich eine Lösung ab. Mit der Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen des Eisenbahngesetzes - es ist derzeit in Revision - wird der Bund voraussichtlich ab 1996 den Fehlbetrag beim Postautodienst übernehmen.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Änderung Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite. Modification In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1994 Année Anno Band IV Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.034 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 05.12.1994 - 14:30 Date Data Seite 2121-2121 Page Pagina Ref. No 20 024 842 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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