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Entscheid

91-052

Verwaltungsbehörden 02.12.1991 91.052

2. Dezember 1991Deutsch10 min

Source admin.ch

Erwägungen

740.

000 Franken. Der Nationalrat hat übrigens dieser Aenderung bereits zugestimmt und keine Aenderungen an der Vorlage vorgenommen. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte hat das ursprüngliche Kreditbegehren von 1,08 Millionen Franken in Frage gestellt. Sie stellte fest, dass bei bestimmten Positionen dieses Begehrens eine erhöhte Dringlichkeit nicht gegeben sei, so dass gewisse Studien durchaus auf dem normalen Budgetweg finanziert werden können. Der Bundesrat legte darauf ein revidiertes Kreditbegehren vor, welches dann von der Delegation bewilligt wurde. Es geht hier also um eine Reduktion von 340 000 Franken. Der Gesamtbetrag der Nachtragskredite in Artikel 1 des Bundesbeschlusses über den Nachtrag II zum Voranschlag 1991 vermindert sich damit von 1049992195 Franken auf 1049 652 195 Franken. Die Finanzkommission beantragt Ihnen einstimmig, den Nachtrag II zum Voranschlag der Eidgenossenschaft für das Jahr 1991 mit der erwähnten Aenderung zu genehmigen. Bundesrat Stich: Ich möchte dem Kommissionspräsidenten für die Darstellung dieses Nachtragskredites danken. Er hat das Wesentliche gesagt: So kann es mit den Nachtragskrediten nicht weitergehen. Es gibt natürlich Kredite, die sich automatisch ergeben - ich denke an die Absatzförderung in der Landwirtschaft; das ist ein Automatismus; man muss die Defizite decken. Genau so ist es mit den Schuldzinsen: Wenn wir mehr Kredite aufnehmen und die Zinssätze steigen, dann müssen wir diese decken. Aber im übrigen hat in diesem Jahr die ganze letztjährige Budgetdebatte negativ gewirkt, weil das Parlament die Kredite aufgestockt hat und damit in der Verwaltung der Eindruck entstanden ist, man könne ruhig mehr ausgeben, das werde vom Parlament mitgetragen. Deshalb bin ich froh über diese Stellungnahme, wir können hoffen, dass sie auch in der Verwaltung gehört worden ist Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Detailberatung - Discussion par articles Titel und Ingress, Art. 1-3 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Titre et préambule, art. 1-3 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Angenommen -Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 35 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral #ST# 91.052 Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1990/1991 Régie des alcools. Gestion et compte 1990/1991 Bericht und Beschlussentwurf vom 11. September 1991 Rapport et projet d'arrêté du 11 septembre 1991 Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggassstrasse 31,3012 Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggassstrasse 31,3012 Berne Beschluss des Nationalrates vom 27. November 1991 Décision du Conseil national du 27 novembre 1991 Schiesser, Berichterstatter: Aufgrund der Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes obliegt es erstmals der Geschäftsprüfungskommission, Bericht über den Geschäftsbericht der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu erstatten und dazu Antrag zu stellen. Bisher oblag diese Aufgabe der Kommission für Gesundheit und Umwelt Die GPK hofft, dass die Zusammenarbeit mit der Finanzkommission bei der Beaufsichtigung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung noch vertieft und besser koordiniert werden kann, damit sich Doppelspurigkeiten vermeiden lassen. Zum Geschäftsbericht im einzelnen: die GPK hat ihr Augenmerk bei der Prüfung des Geschäftsberichts im wesentlichen auf folgende Punkte gerichtet: Einflussnahme der Eidgenössischen Alkoholverwaltung auf die Agrarpolitik, Zielkonflikte zwischen Gesundheitspolitik und Fiskal- und Agrarpolitik, Einfluss des EWR, Kontroll- und Rechtswesen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Kontrolle der Eidgenössischen Alkoholverwaltung keine Ergebnisse zutage gefördert hat, die zu besonderen Massnahmen Anlass gäben. Die EAV scheint gut geführt zu sein und die ihr übertragenen Aufgaben einwandfrei zu erfüllen. Das heisst indessen nicht, dass in Zukunft alles immer so bleiben muss, wie es heute ist. Namentlich der Aufgabenbereich der EAV, aber auch die heutige Ausgestaltung des Monopols des Bundes im Bereich des Aethylalkohols und dessen Handhabung sollten in absehbarer Zeit einer genaueren Prüfung unterzogen werden. So wie jeder Obstbaum von Zeit zu Zeit zurückgeschnitten werden muss, damit er wieder gesunde Früchte trägt, sollte auch in der EAV gefragt werden, ob es zur sinnvollen Handhabung des Monopols des Bundes tatsächlich rund 250 000 Bewilligungen und den entsprechenden Kontrollapparat braucht. Wäre weniger nicht auch in diesem Bereich mehr? Neben dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement betreibt naturgemäss auch die EAV Agrarpolitik. Ueber die Eidgenössische Alkoholverwaltung nimmt somit das Eidgenössische Finanzdepartement Einfluss auf die Agrarpolitik. Diese Doppelspurigkeit ist notwendigerweise mit der Aufgabe der EAV verbunden. Die Landwirtschaftspolitik im Rahmen der Tätigkeit der EAV darf aber nicht zum Selbstzweck werden, ist doch deren primäre Aufgabe eindeutig im Bereich der Gesundheitspolitik anzusiedeln. Ich zitiere aus dem Geschäftsbericht: «Das volksgesundheitliche Ziel der Alkoholpolitik ist vorrangig. Doch sind zunehmend auch andere Aspekte von Bedeutung. Neben den fiskalischen sind es vor allem agrarpolitische Fragen, die zunehmend Gewicht erhalten.» Diese Aussage ist euphemistisch. Das Studium des Geschäftsberichtes und im übrigen auch der Rechnung der EAV zeigt, dass fiskal- und agrarpolitische Aspekte die ursprüngliche Zielsetzung zunehmend überwuchern. Wenn das volksgesundheitliche Ziel dennoch weitgehend erreicht wird, so hängt dies vor allem mit veränderten Lebenshaltungen, insbesondere mit der bewussten Gesundheitsvorsorge breiter Bevölkerungskreise, zusammen. Die EAV dient zunehmend als willkommene Einnahmequelle für den Bund. Besonders diese Verlagerung der ursprünglichen Zielsetzung müsste Anlass -- 1 of 3 -2. Dezember 1991 985 Alkoholverwaltung. Bericht und Rechnung 1990/1991 dafür sein, Aufgaben und Funktionen der EAV einmal grundlegend zu überprüfen. Die gleiche Forderung - Ueberprüfung von Funktion und Aufgaben der EAV - ergibt sich auch unter dem Aspekt der europäischen Integration. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob unser System des Alkoholmonopols des Bundes beibehalten werden kann. Ob der EWR-Vertrag eine Revision des Alkoholgesetzes erfordert, ist noch nicht restlos geklärt. Dagegen wird die fiskalische Belastung inländischer Produkte derjenigen von Importen entsprechen müssen. Wie bereits erwähnt, gibt es im Bereich des Alkoholmonopols rund 250 000 Bewilligungen. Jährlich werden bei etwa 2,5 Prozent aller Inhaber von Bewilligungen Kontrollen durchgeführt Beim Grossteil der Widerhandlungen gegen die Alkoholgesetzgebung - im Berichtsjahr waren es 655 - handelt es sich um absolute Bagatellfälle. Trotz der geringen Zahl von jährlichen Kontrollen im Vergleich zur Gesamtzahl der Bewilligungen erachtet die EAV den heutigen Kontrollmechanismus als ausreichend und wirkungsvoll. Zum Abschluss noch ein Hinweis für Obstbauern, die Marktnischen suchen: In Zeiten zunehmenden Umweltbewusstseins mag es erstaunen, dass ein Mangel an Bioobst besteht. Nur 1 bis 2 Prozent der Obstbauern sind bereit, biologisch zu produzieren. Die Nachfrage wäre wesentlich grösser. Die EAV unterstützt die Bioobstproduktion durch Beratung und Forschung. Hier wäre eine Marktnische durchaus zu finden. Die GPK beantragt, den Geschäftsbericht der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1990 bis zum 30. Juni 1991 zu genehmigen. Ruesch, Berichterstatter: Der Sprecher der GPK hat zu Recht auf das Dilemma hingewiesen, mit dem wir bei der Alkoholverwaltung leben. Auf der einen Seite ist der Zweck der Alkoholgesetzgebung gemäss Bundesverfassung ein gesundheitspolitischer; auf der anderen Seite ist die Alkoholverwaltung eine willkommene Einnahmequelle zur Mitfinanzierung der AHV und auch eine Quelle, die für die Landwirtschaftspolitik immer wieder angezapft werden kann. Die Alkoholverwaltung hat sich in diesem Dilemma und in diesem Rahmen das Ziel gesetzt, ihren Ertrag auf rund 200 Millionen Franken pro Jahr zu stabilisieren. Die Ueberprüfung der Rechnung dieses Jahres ergibt, dass dieses Ziel in diesem Rechnungsjahr erreicht werden konnte. Der Reinertrag der Alkoholverwaltung beträgt im Geschäftsjahr 1990/91 210,7 Millionen Franken; er liegt etwas über der anvisierten Limite. Er ist damit 18 Millionen Franken grösser als im Vorjahr und liegt 5,4 Millionen Franken unter dem Voranschlag. Der Ertrag beläuft sich auf 404 Millionen Franken, gegenüber 385,4 Millionen im Vorjahr und 397,5 Millionen im Budget Mit einer Zunahme von 10 Prozent sind die Einnahmen aus den Monopolgebühren überdurchschnittlich angestiegen. Der Aufwand ist mit 193,3 Millionen Franken um 11,9 Millionen Franken höher als budgetiert Woher kommen die höheren.Ausgaben? Sie sind durch die Verwertung der Kartoffelprodukte verursacht worden. Auf der anderen Seite hat die Verwertung des Obstes weniger gekostet. Im Rahmen der agrarpolitischen Zielsetzungen sind zurzeit verschiedene Studien im Gange: Einmal wird mit dem Schweizerischen Obstverband über die Reduktion der Zwergobstplantagen verhandelt Eine Reduktion der Hochstammkultur steht aber nicht mehr zur Diskussion. Ich erinnere Sie an unsere Intervention im Rahmen der letzten Budgetdebatte bei der Alkoholverwaltung. Inzwischen hat auch eine Obstbaumzählung ergeben, dass wir bei den Hochstämmen einen katastrophalen Rückgang haben, der ökologisch und landschaftsschützerisch höchst unerwünscht ist Es ist also richtig, wenn wir bei der Eindämmung der Produktion bei den eigentlichen Zwergobstplantagen ansetzen und nicht bei den ökologisch sehr wertvollen Hochstämmen. i Studiert wird ferner die Effizienz der Verbilligungsaktionen, die auch im Rahmen des Budgets zur Diskussion standen. Besondere Massnahmen werden zurzeit zur Eindämmung der Ueberproduktion von Kartoffeln studiert. Diese Massnahmen werden, je nach Ausgang der Studien, selbstverständlich die kommenden Budgets und Rechnungen der Alkoholverwaltung wesentlich beeinflussen. Die Eidgenössische Finanzkontrolle gibt in ihrem Bericht über die Revision der Jahresrechnung 1990/91 vom 6. bis 23. August dieses Jahres ein positives Bild über die Rechnungsführung bei der EAV. Zu Bemerkungen Anlass gibt der Eidgenössischen Finanzkontrolle lediglich die Abschreibungspolitik, die auf deren Wunsch nun gemäss neuer Verordnung auf sämtliche Vermögensbestandteile und nicht nur auf die Neuinvestitionen ausgedehnt wird, womit eine Einigung zwischen beiden Instanzen erzielt werden konnte und wodurch die Verordnung ab sofort vollumfänglich angewendet wird. Erstaunlich ist der relativ schlechte Ertrag des Wertschriftenportefeuilles von nur 4,7 Prozent Das kommt daher, weil die Alkoholverwaltung in letzter Zeit keine Wertschriften mehr kaufen konnte. Das Geld wurde anderweitig verwendet, und der Bestand der Wertschriften ist überaltert Daher die tiefe Rendite in der Rechnung, die Ihnen vorgelegt worden ist. Auch die Finanzkommission ist zur Ueberzeugung gekommen, dass die Alkoholverwaltung gut geführt wird. Wir beantragen Ihnen, die Rechnung zu genehmigen. Bundesrat Stich: Ich möchte den beiden Kommissionssprechern für ihre Darlegungen sehr herzlich danken. Sie haben die Probleme der Alkoholverwaltung sehr exakt dargestellt Wir leben tatsächlich in verschiedenen Zielkonflikten. Auf der einen Seite haben wir die prinzipiell wichtigste Aufgabe des Gesundheitsschutzes; auf der anderen Seite haben wir eine landwirtschaftliche Aufgabe. Wir haben zudem Fiskalaufgaben nicht nur für den Bund, für die AHV, sondern mit dem Alkohlzehntel auch für die Kantone. Und die Kantone legen ihrerseits Wert darauf, dass der Ertrag der Alkoholverwaltung wenn möglich mindestens gleich hoch bleibt, damit sie diese Einnahmen weiterhin zur Verfügung haben. Es wird aber in Zukunft nicht sehr einfach sein, das zu erreichen. Das haben wir bereits bei der Aenderung der Monopolgebühren gesehen, als wir bei den inländischen Spezialitäten relativ stark aufgeschlagen haben, nämlich 16 Prozent, während bei den eingeführten gebrannten Wassern ein Aufschlag von nur 5 Prozent erfolgte, um eine gewisse Annäherung zu erreichen. Das hat uns sehr viele böse Briefe eingebracht. Aber im Zusammenhang mit dem EWR werden wir diese Scherenbewegung natürlich stoppen müssen. Dabei kann heute noch nicht vorausgesagt werden kann, welche Auswirkungen dies erstens auf den Absatz und zweitens auf die Verwendung schweizerischer gebrannter Wasser haben wird, wenn sie wesentlich teurer sind; drittens sind die Auswirkungen auf die Fiskalrechnung unbekannt. Im weitern werden natürlich dann gewisse Bereiche der Politik, Landwirtschaftspolitik und Oekologie beispielsweise, betroffen sein. Ich danke Ihnen, wenn Sie dem Bericht und der Rechnung zustimmen. Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Art. 1,2 Titre et préambule, art. 1,2 Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 39 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Bundesrat-Au Conseil fédéral Schluss der Sitzung um 18.45 Uhr La séance est levée à 18 h 45 -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1990/1991 Régie des alcools. Gestion et compte 1990/1991 In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.052 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 02.12.1991 - 18:15 Date Data Seite 984-985 Page Pagina Ref. No 20 020 826 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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