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Entscheid

91-067

Verwaltungsbehörden 12.12.1991 91.067

12. Dezember 1991Deutsch37 min

Source admin.ch

Erwägungen

7.

novembre et 3 décembre 1991, en possession du rapport final secret concernant l'enquête administrative. La CEP DMF a pris connaissance de ce rapport volumineux et a pu constater que l'enquête avait été menée.à fond et de manière exhaustive. A l'exception des informations relatives aux organisations de résistance et aux services secrets étrangers, le Conseil fédéral n'a omis aucun des faits susceptibles de revêtir une signification importante à l'échelon de l'appréciation politique, et qui figurent au rapport final sur l'enquête administrative. Cette façon de procéder correspond au mandat donné par voie de motion, qui fixait à l'organisation suisse les limites des investigations. Par ailleurs, la CEP DMF doit relever le carac^ 1ère restreint des possibilités d.'une telle enquête. Du moment qu'aucun acte d'instruction, proprement dit, n'a pu être accompli sur territoire étranger (obtention de documents originaux, audition de témoins, etc.), aucun résultat définitif n'a pu être établi en matière de collaboration avec des organisations étrangères. C'est pourquoi il est recommandé de faire preuve de réserve lors de l'appréciation de l'état des faits. La CEP DMF parvient, pour l'essentiel, à une appréciation de l'état des faits qui est identique à celle du Conseil fédéral. Quoi qu'il en soit, la CEP DMF est de l'avis qu'il n'est pas possible de porter une appréciation définitive, principalement en raison des motifs exposés ci-dessus. S'agissant de la question d'une participation éventuelle de P-26 à une communauté internationale d'organisations de résistance, la CEP DMF ne peut simplement que constater ceci: parmi les personnes à l'origine de l'organisation de résistance ou parmi celles qui l'ont dirigée, aucune intention d'intégrer l'organisation suisse dans un réseau international n'est décelable. D'un autre côté, il n'est pas non plus possible d'établir que ces mêmes personnes étaient animées d'une volonté de savoir s'il existait, par l'intermédiaire du pays partenaire, d'éventuels liens indirects avec une organisation plus étendue. La commission juge, pour des motifs inhérents à la souveraineté suisse, comme problématique le fait que P-26 ait permis à une organisation de résistance étrangère d'obtenir des renseignements étendus sur l'organisation de résistance suisse. La CEP DMF partage entièrement le point de vue du Conseil fédéral relatif aux dépassements de compétences constatés ainsi qu'au sujet des domaines sensibles du ressort de l'étatmajor de l'EMG, domaines qu'il conviendra, à l'avenir, de soumettre à une surveillance intensive de la direction politique. L'enquête administrative a confirmé les critiques émises par la CEP DMF à rencontre de l'absence de contrôle politique. La commission prend connaissance avec satisfaction du fait que le Conseil fédéral est parvenu, spécialement à propos de cette question, aux mêmes conclusions que la CEP DMF dans son rapport du 17 novembre 1990. Antrag der Kommission Die Puk EMD beantragt, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Proposition de la commission La CEP DMF propose de prendre connaissance du rapport Rückweisungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion Der Bericht vom 3. Dezember 1991 ist an die Puk EMD zurückzuweisen mit dem Auftrag, den Bericht in folgende Richtungen zu ergänzen: a. Beschreibung und Bewertung der Rolle der CIA und der USA beim Aufbau von P-26 und allfälliger Vorgängerorganisationen sowie der Funktion und des Stellenwertes von P-26 im Netz westeuropäischer Widerstandsorganisationen aufgrund eigener Untersuchungen und Abklärungen; b. Beschreibung und Bewertung des (innenpolitisch ausgerichteten) Szenarios «Umsturz» vordem Hintergrund einer Abhängigkeit von englischen und eventuell US-amerikanischen Diensten; c. Beschreibung und Bewertung der Neutralitätsproblematik angesichts der Beziehungen bzw. der Abhängigkeit von ausländischen Diensten. Schriftliche Begründung Der Bericht der Puk EMD klärt die zentralen Fragen im Zusammenhang mit den Auslandbeziehungen der Geheimarmee nicht und lässt sie unbeantwortet: - Andere westeuropäische Stay-behind-Organisationen wurden auf Veranlassung der USA bzw. der CIA aufgebaut und durch sie gesteuert. Weshalb soll dies nur für die gleichartige Schweizer Stay-behind-Organisation nicht der Fall sein (allenfalls indirekt über den englischen MI6)? - Der Umstand, dass die englischen Dienste über P-26 erheblich mehr wussten als selbst der Bundesrat, ergibt für das Szenario einer allfälligen Fremdbesetzung des Landes keinen Sinn. Anders verhält es sich für das innenpolitisch ausgerichtete Szenario «Umsturz», das gegen den Uebergang der politischen Macht auf die Linke ausgerichtet war. - Die im Bericht der Puk EMD nicht einmal angesprochene Auffassung des Bundesrates, die Neutralität sei nicht verletzt worden, weil eine Abhängigkeit von P-26 nicht der Nato, sondern nur dem Nato-Staat Grossbritannien gegenüber bestanden habe, ist mehr als naiv. Eine eigene Beleuchtung und Bewertung der Neutralitätsproblematik durch die Puk EMD ist um so weniger entbehrlich, als der Stellenwert der Neutralität im Hinblick auf sicherheitspolitische Weichenstellungen in Europa sorgfältig zu klären ist Trotz offener Fragen, verschwundener Dokumente und offensichtlichen Unwillens deran P-26 beteiligten Personen, zur Klärung des Sachverhalts beizutragen, hat die Puk EMD auf die sich aufdrängenden Abklärungen verzichtet (Rücksprachen mit der parlamentarischen Untersuchungskommission in Belgien, Beizug der italienischen Untersuchungsergebnisse, Auswertung der US-amerikanischen Quellen und Archive usw.). Enthalten ist der Untersuchungsauftrag im Bundesbeschluss vom 12. März 1990 über die Einsetzung der Puk EMD. Die Puk EMD soll mit dem Rückweisungsantrag beauftragt werden, die sich aufdrängenden Abklärungen nachzuholen -- 1 of 6 -P-26 et relations avec l'étranger 2432 N 12 décembre 1991 und die nötigen Bewertungen vorzunehmen. Andernfalls hat nicht nur die Puk EMD, sondern auch das Parlament bei seiner demokratischen Kontrollaufgabe in diesem heiklen Bereich einmal mehr versagt Während Puk EMD und Parlament die Augen schliessen und nichts wissen wollen, ist die Aufklärung - die früher oder später erfahrungsgemäss auch unabhängig vom Parlament erfolgen wird - von neuem durch die Medien zu leisten. Proposition de renvoi du groupe socialiste Renvoyer le rapport du 3 décembre 1991 à la CEP DMF en l'invitant à le compléter dans le sens ci-après: a exposer et apprécier, sur la base de recherches et d'investigations propres, d'une part le rôle de la CIA et des Etats-Unis dans l'organisation de P-26 et, le cas échéant, des organisations qui l'ont précédé, d'autre part le rôle et l'importance de P-26 dans le réseau des organisations de résistance d'Europe occidentale; b. exposer et apprécier le scénario «Subversion» (axé sur l'intérieur), compte tenu de la dépendance à l'égard des services anglais, voire américains; c. exposer et apprécier les problèmes liés à la neutralité au vu des relations de dépendance entretenues avec les services étrangers. Sprecher - Porte-parole: Rechsteiner Ordnungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion Das Geschäft ist in der Kategorie III zu behandeln. Motion d'ordre du groupe socialiste Traiter l'objet en catégorie III. Sprecher - Porte-parole: Rechsteiner Rechsteiner: Das Büro unseres Rates hat unter der Führung eines Beirates der Geheimarmee P-26 beschlossen, dass das Geschäft über die Auslandbeziehungen von P-26 in der Kategorie V beraten werden soll, also in der Schweigekategorie, die bedeutet, dass zu diesem Geschäft nicht gesprochen werden kann, dass nicht einmal die Fraktionen Stellung nehmen können. Ich beantrage Ihnen namens der SP-Fraktion, dass dieses Geschäft in die Kategorie III mit Fraktionssprecherinnen und Fraktionssprechern eingeteilt wird. Zur Begründung ein paar kurze Bemerkungen:

1.

Es ist allgemein bekannt und offensichtlich, dass die verschiedenen westeuropäischen Stay-behind-Organisationen durch die CIA oder auf Veranlassung der CIA aufgebaut worden sind und dass sie direkt oder indirekt unter amerikanischer Kontrolle standen. Nur das EMD und nur die Puk EMD wollen davon nichts wissen. Sie verstecken sich gewissermassen dahinter, dass die Kontakte der Schweizer Geheimarmee über den englischen MI6 gelaufen sind.

2.

Es ist bekannt, dass der englische MI6 über die schweizerische Geheimarmee mehr gewusst hat als selbst der Bundesrat, vor allem auch operativ. Das ergibt für das Szenario einer ausländischen Feindbesetzung keinen Sinn, da beispielsweise der MI6, der englische Geheimdienst, wohl stärker von Spionen durchsetzt war als unser Bundesrat Es ergibt aber einen Sinn für das rein innenpolitische Szenario «Umsturz». Dieses innenpolitische Szenario «Umsturz», das unter demokratischem Gesichtspunkt eine Ungeheuerlichkeit ist, war gegen einen Machtwechsel zugunsten der Linken gerichtet Die Puk EMD hat vor den innenpolitischen Auswirkungen der Auslandbeziehungen der P-26 die Augen verschlossen.

3.

Die Puk EMD verliert kein Wort zur Neutralitätsproblematik. Dabei ist mit Händen zu greifen, dass die Neutralität gravierend verletzt worden ist, unabhängig davon, ob die militärische Abhängigkeit der Schweizer Geheimarmee nun gegenüber der Nato oder gegenüber dem Nato-Land Grossbritannien bestanden hat Die Frage der Neutralität, die der Bundesrat in seinem Bericht einfach ignoriert und in der er sich weisswäscht, ist um so wichtiger, als sich genau solche Fragen im Hinblick auf die Neugestaltung der europäischen Sicherheitspolitik stellen; denn zu viele, die noch vor wenigen Jahren die immerwährende Neutralität pathetisch beschworen haben, wären nun ohne weiteres bereit, die militärisch gemeinte Neutralität, den Kerngehalt der Neutralität, zugunsten einer Integration in ein westeuropäisches Sicherheitssystem aufzugeben, möglicherweise in die WEU oder in die Nato. Auch deshalb ist es höchst relevant, was zu diesem Punkt seitens des Parlaments, seitens der Puk EMD gesagt wird. Diese Fragen müssen diskutiert werden können. Die Debatte ist um so wichtiger, als es bei der P-26 faktisch urn nichts anderes ging als um die Vorbereitung des Hochverrats. Aber in diesem Parlament und seitens der Puk EMD wird offenbar in diesem Punkt nach dem berühmten System der drei Affen gehandelt: Man will nichts hören, nichts sehen und nichts sagen. Es sollen diese unangenehmen, heiklen Fragen unter den Tisch gewischt werden. Eine Anschlussfrage; sie würde auch den Präsidenten betreffen, der im Moment nicht zuhört: Es wäre von Interesse, zu erfahren, was mit den Strafanzeigen im Zusammenhang mit P-26 gelaufen ist Auch das ist eine offene Frage. Ich wiederhole: Für das Parlament wäre es von Interesse zu wissen, was mit diesen Strafanzeigen gegen die Mitglieder von P-26, die teilweise dem Parlament angehört haben, gelaufen ist, was für eine Folge ihnen gegeben worden ist Insgesamt darf es nicht so sein, dass über diese heiklen, zentralen Fragen nicht einmal gesprochen werden darf, dass diese einfach ohne Debatte unter den Tisch gewischt werden. Ich beantrage Ihnen, dem Ordnungsantrag der SP-Fraktion zuzustimmen. Abstimmung - Vote Für den Ordnungsantrag der SP-Fraktion 37 Stimmen Dagegen 69 Stimmen M. Carobbio, rapporteur: Tout d'abord, en ce qui concerne la procédure écrite, je voudrais signaler que l'on n'a pas encore reçu la traduction en français du développement de M. Rechsteiner. J'en reste donc au texte allemand qui nous a été remis. La proposition du groupe socialiste de renvoyer le rapport à la commission n'a évidemment pas pu être discutée en commission. Ce n'est donc pas pour vous donner l'avis de la commission sur cette proposition que je prends ici la parole, mais pour vous informer sur le mandat que nous avons reçu à propos de cet objet et sur la manière et les conditions dans lesquelles nous avons interprété ce mandat, ainsi que sur les conclusions que nous avons pu en tirer sur la base des éléments à notre disposition, notamment sur la portée et les limites de ces conclusions. Comme vous le savez, vous avez chargé le Conseil fédéral, par voie de motion - proposée dans le premier rapport de la Commission d'enquête II - d'effectuer une enquête administrative sur les liaisons éventuelles entre l'organisation secrète suisse P-26 et des services analogues à l'étranger. Cela s'est révélé nécessaire lorsque, après la présentation du premier rapport de la Commission d'enquête du Département militaire fédéral, des rumeurs quant à d'éventuelles liaisons entre la P-26 et des services étrangers ont commencé à circuler dans la presse. La commission a vu son activité prolongée avec pour mandat d'évaluer le rapport de l'enquête administrative que le Conseil fédéral aurait fait établir par un juge de son choix. Nous avons fait cette évaluation, et le Conseil fédéral a également rendu public son rapport lors d'une conférence de presse. Il en est ressorti qu'effectivement la P-26 avait eu des liens avec un service étranger - anglais pour être précis - et que les responsables de cette organisation avaient pris des initiatives et des décisions qui dépassaient leurs compétences. Cela fut le cas, par exemple, pour l'achat du système d'information spécial «Harpoon». Pratiquement, ces constatations ont confirmé ce que la Commission d'enquête du DMF avait déjà souligné et dénoncé dans son premier rapport et dans sa déclaration lors de la conférence de presse, à savoir que la P-26 opérait en dehors de tout contrôle politique. Il faut reconnaître que le Conseil fédéral a lui-même admis ce fait et dénoncé l'aspect -- 2 of 6 -12. Dezember 1991 N 2433 P-26 und Auslandbeziehungen négatif et inacceptable de cette situation. Nous devons souligner cet aspect car, dans la mesure où une organisation secrète a pris des initiatives et des contacts en dehors de tout contrôle politique, elle aurait pu mettre en danger la position de la Suisse sur le plan international. Sur la base des documents que nous avons pu examiner, on n'a pas trouvé d'éléments prouvant, du point de vue de l'enquête, que la P-26 faisait formellement partie du réseau international lié en quelque sorte aux pays de l'OTAN, de la Gladio. On n'a même pas pu trouver de preuve que les responsables ont agi intentionnellement pour lier l'organisation à ce système. Reste le fait, et je le souligne, que le manque de contrôle politique doit être considéré comme dangereux et qu'il est impératif de tout faire pour éviter que cela puisse se reproduire - c'est d'ailleurs dans cette direction que nous allons grâce à d'autres décisions que nous avons prises. Pour sa part, la commission ne peut pas exclure que les services étrangers - et notamment le service anglais - aient pu concevoir les relations avec la P-26 dans le cadre d'un objectif global d'utilisation des divers réseaux Gladio. Il n'en demeure pas moins que nous n'avons pas pu trouver d'éléments susceptibles de confirmer cette thèse. Pour comprendre la prudence de la commission à ce propos, il est nécessaire de vous rappeler les conditions dans lesquelles la commission a dû travailler. Pour commencer, il faut rappeler que les services étrangers, en particulier les services anglais, n'ont pas donné toutes les documentations concernant les activités des services Gladio et cela se comprend. De plus, beaucoup de personnes interrogées, à l'étranger en particulier, ont montré beaucoup de réticence dans leurs déclarations. Enfin, la commission a constaté que certains documents, qui auraient permis une meilleure analyse de la question, avaient été détruits ou avaient été remis plusieurs années auparavant au service étranger anglais. Dans de telles conditions, il était difficile à la commission de pousser plus loin ses considérations. Les conclusions qu'elle a faites sont donc celles que vous avez lues. Il faut ajouter que nous ne nous sommes déterminés pratiquement que sur la base du rapport du juge désigné par le Conseil fédéral. Aller plus loin était donc difficile et même impossible, tenant compte des limites du mandat que la commission avait reçu. En particulier, si je pense à la question soulevée dans la proposition de renvoi concernant les rapports avec la CIA, rapports qui nous obligeaient à mener des enquêtes à l'étranger, il aurait fallu nous donner des possibilités concrètes et techniques plus larges que celles dont nous disposions. En ce qui concerne les aspects liés aux rapports entre P-26 et le service anglais - en particulier celui lié au scénario interne et à son hypothétique utilisation à des fins de politique interne la commission n'a pas trouvé des preuves qui auraient permis de tirer une conclusion dans ce sens. Enfin, en ce qui concerne la question de la protection de la politique de neutralité, il y a eu au sein de la commission des appréciations différentes qui n'ont pourtant pas influencé les conclusions contenues dans le rapport qui vous a été présenté. Voilà en bref les considérations que je voulais faire au nom de la commission, non seulement sur la proposition de renvoi mais surtout sur la façon dont nous avons travaillé en précisant quels éléments nous avons pu vérifier. Keller Anton, Berichterstatter: Zum Stellenwert des Rückweisungsantrages der SP-Fraktion: Der Bericht über die Auslandbeziehungen ist ein Bericht des Bundesrates. Der Bundesrat wurde von uns mittels einer Motion beauftragt, die Beziehungen der schweizerischen Widerstandsorganisation mit ausländischen Stay-behind-Organisationen abzuklären. Es ist also ein Bericht des Bundesrates, der Ihnen in der veröffentlichten Fassung vorliegt, und nicht ein Bericht der Puk EMD. Die Puk EMD hat als vorberatende Kommission zuhanden des Rates diesen Bericht beurteilt Das zur Klarstellung. Die Rückweisung kann nicht an die Puk EMD erfolgen. Einige Bemerkungen, um das Ganze wieder in den Zusammenhang zu stellen, und ergänzende Ausführungen zu unserem Bericht, den wir Ihnen als vorberatende Kommission zugestellt haben: Die Puk EMD veröffentlichte ihren Bericht in einem Moment, als die Frage der internationalen Beziehungen der P-26 auftauchte. Sie hat damals kurzfristig massgebliche Personen befragt und auch einen kleinen Zusatzbericht erstellt. Aber ihrer Untersuchung fehlte die nötige Tiefe. Deshalb stellte sie den Antrag an den Bundesrat, weitere Abklärungen über die internationale Verflechtung von P-26 vorzunehmen. Der Auftrag ging an Herrn Cornu. Herr Corhu hatte auch das Vertrauen der Puk. Er hat einen über 100seitigen Untersuchungsbericht abgeliefert. Der Bundesrat seinerseits hat unter Verzicht auf das, was geheimgehalten werden muss, den Bericht veröffentlicht Die Puk EMD stellt vorerst einmal fest: Der veröffentlichte Bericht ist unbeschönigt Er hält nichts zurück, ausser dem, was geheim bleiben muss. Der Bericht bringt gegenüber dem, was die Puk EMDfesthielt, nichts grundsätzlich Neues. Er malt aus, was die Puk skizziert hat. Er geht ins Detail, wo die Puk in grossen Zügen geblieben ist Die Hauptsache ist: Es gibt keine greifbaren Beweise, keine greifbaren Anzeichen dafür, dass P-26 mit anderen Staybehind-Organisationen als mit der englischen kooperiert hätte. Die Aussagen der Befragten und auch die der Dokumente lassen keine anderen zwingenden Schlüsse zu. Weder der Bericht Cornu - das hat unsere Kommission klargemacht noch die Puk EMD schliessen aus, dass es möglich ist, aber die Wahrscheinlichkeit spricht dagegen. Es muss klar gesagt werden: Es kann einiges nicht mit absoluter Sicherheit festgehalten werden. Lesen Sie bitte unseren Bericht. Wir haben das auch deutlich gemacht. Wir nehmen ganz bewusst eine gewisse Distanz. In einem Bereich wie dem untersuchten kommt man nie zu letzten Gewissheiten. Das ist von der Natur der Sache vorgegeben. Im Ausland sagt man auch einem Untersuchungsbeauftragten nicht alles: Man sagt ihm das, was man ihm sagen will, und man verschweigt ihm das, was man ihm nicht sagen will. Es ist unangemessen, aus dieser Verschlossenheit die Berechtigung zu einem uferlosen Verdacht, zu einer grenzenlosen Vermutung abzuleiten. Das wäre reine Spekulation. Wenn wir also diesen Bericht zur Kenntnis nehmen, tun wir es im Wissen darum, dass wir nicht alles wissen können. Wir binden uns damit nicht mehr; auch die SP kann dies ruhig zur Kenntnis nehmen. Nichts spricht aber zur Stunde ernsthaft dagegen, dass die Schweiz nicht im Komitee der Stay-behindOrganisationen von Nato-Staaten - ein solches bestand -war oder mit ihm Kontakt pflegte. Wir können davon ausgehen, dass sich die Verantwortlichen der neutralitätspolitischen Problematik bewusst waren, welche die geheime Zusammenarbeit bereits mit den Briten bedeutete, und dass sie aus diesem Grunde das Problem möglichst eingrenzten, d. h. auf die britische Beziehung beschränkten. Es genügte ihnen offensichtlich die Zusammenarbeit in der Ausbildung. Von wem konnten sie mehr lernen als von den Briten? Mit Blick auf den Ernstfall war es der denkbar beste Partner, der die Bedürfnisse wie kein anderer Staat abdeckte. Auch das Harpoon-Geschäft, verdeckt über die Engländer abgewickelt, spricht wohl dafür. Das ist meine Beurteilung. Die neutralitätspolitische Problematik ist im Bericht Cornu dargestellt. Die Bedenklichkeit ist aufgezeigt, auch hier ist der Bericht, den der Bundesrat uns weitergibt, sehr offen. Dass die Engländer recht viel wussten, ist genau dargestellt, ebenso die diesbezüglich fehlende Information des Bundesrates durch die damaligen Verantwortlichen. Dies alles können Sie aufgrund dieses Berichtes beurteilen. Wir fassen zusammen: Die Puk EMD äussert sich über die Endbeurteilung zurückhaltend. Wir konnten keine Dokumente finden, und wir konnten keine Ansätze in bezug auf Aussagen über Auslandbeziehungen finden, die über das, was im Bericht dargestellt wurde, hinausgingen. Geheimbereiche sind natürlich ideale Biotope, aus denen man immer wieder Geheimnisse hervorbringen kann. Gewisse Leute im Geheimbereich werden nicht aufhören, der Welt und den Medien Rätsel aufzugeben. Wenn man allem nachgehen wollte, müsste man eine permanente Puk einrichten, weil Vermutungen in einem solchen Bereich immer wieder geäussert werden können.

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P-26 et relations avec l'étranger 2434 N 12 décembre 1991 Wir bitten Sie um Kenntnisnahme des Berichtes und um Verzichtauf jede Form von Rückweisung. Rechsteiner: Ich danke dem Präsidenten dafür, dass ich noch einmal das Recht zu einer Erklärung bekomme. Trotz Ablehnung der Debatte liegt ein reglementarischer Mangel vor, der typisch ist für diesen Gegenstand: Die Begründung des Antrages, die ich schriftlich abgeben musste, ist nicht ins Französische übersetzt worden. Die Vorgänge, die heute zu diskutieren sind, sind ja eigentlich ungeheuerlich. Zum ersten und zum einzigen Mal in der Geschichte dieses Bundesstaates überhaupt ist mit der Geheimarmee P-26 unter Einbezug der Auslandbeziehungen der Geheimarmee der Hochverrat vorbereitet worden. Das muss dieses Parlament, das ein demokratisch gewähltes Parlament in einem Rechtsstaat ist, kümmern. Es macht die Sache nicht besser, Herr Keller, dass die Puk EMD nicht mehr weiss. Ich glaube der Puk EMD, dass sie bei der Prüfung des Berichtes nicht mehr wusste, als das Parlament jetzt insgesamt weiss. Aber die Puk EMÓ hat sich auch nicht um weitere Informationen bemüht In was für einem Staat leben wir denn? Dokumente, die entscheidenden Dokumente, sind zerstört worden, sind nicht mehr auffindbar, sind verschwunden. Die zuständigen Beamten im EMD, die Angehörigen der Geheimarmee P-26, weigern sich, mitzuarbeiten. Es ist im Bericht der Puk EMD klar umschrieben: Sie haben keinen Willen an den Tag gelegt, an der Aufklärung dieser ungeheuerlichen Vorgänge überhaupt mitzuwirken. Die Neutralitätsproblematik wird ignoriert, auch jetzt von Herrn Keller in seiner Erklärung wieder ignoriert Die Neutralität war natürlich nicht weniger verletzt, wenn die Schweizer Geheimarmee durch den MI6 gesteuert werden konnte, als wenn diese Abhängigkeit gegenüber der Nato bestand. Es war eine Neutralitätsverletzung, weil der Kernbereich der Neutralität, die militärische Zusammenarbeit selber, betroffen war. Das lässtsich nicht übersehen. Wenn Sie nur schon die Passagen, die der Bundesrat in der Uno-Botschaft zur Definition der Neutralität vorlegte, nachlesen, so sind verschiedene Stufen der Neutralität zu unterscheiden. Der Kernbereich der Neutralität liegt aber unbestritten bei der militärischen Zusammenarbeit, und diese militärische Zusammenarbeit war gegenüber dem Nato-Staat Grossbritannien gegeben. In diesem Sinn handelt es sich um absolut gravierende Vorgänge, und diese Vorgänge müssen aufgeklärt werden. Die Puk EMD verfügte durchaus über Kompetenzen, diese Vorgänge aufzuklären, wenn sie ihren Auftrag wahrgenommen hätte, der ihr im März 1990 erteilt worden war. Der Rückweisungsantrag an die Puk EMD will nichts anderes und nichts Weiteres, als dass die Puk EMD diese Aufgabe wahrnimmt und aus eigener Kompetenz diese Vorgänge abklärt, auch mit Untersuchungen im Ausland, natürlich nicht aufgrund von speziellen Kompetenzen im Ausland. Diese Abklärungen hätten sich in England, Italien und in den USA aufgedrängt Aber man kann nicht hingehen und diese Vorgänge einfach unter den Tisch wischen. Es geht darum, dass diese Aufklärung nun noch geschieht. Wenn sie durch das Parlament nicht erfolgt, wie es nun den Anschein macht, und die Puk EMD daran kein Interesse hat, wird sie früher oder später durch die Medien erfolgen müssen. Bundesrat Villiger: Ich möchte Sie bitten, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen. Es ist erfreulich, dass sich der Verdacht, P-26 sei an einer internationalen Gemeinschaft von Widerstandsorganisationen oder an sonst einem internationalen Netz beteiligt gewesen, nicht bestätigt hat Er hätte in der Tat die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrales Land tangiert Im Gegenteil, als Folge der fortdauernden Aufklärungsarbeit der Medien - Herr Rechsjeiner, wir gehen allen Hinweisen mit sehr viel Aufwand nach - hat sich Herr Cornu Anfang Dezember noch einmal nach Belgien begeben. Die belgische Untersuchungskommission - das ist die belgische Kommission, die der Puk entspricht - hat erst vor anderthalb Monaten die Erlaubnis erhalten, die Protokolle des Allied Coordination Committee der Nato-Staaten einzusehen. Sie hat letzte Woche Herrn Cornu gegenüber versichert: «Dans les procès-verbaux de l'ACC examinés par sondage on n'a trouvé aucune trace de relations quelconques avec la Suisse.» Das bestätigt die Plausibilitätsüberlegungen Ihrer vorberatenden Kommission, die vom Bundesrat geteilt werden. Dieses für P-26 positive Untersuchungsergebnis war aus neutralitätspolitischer Sicht wichtig. Der Präsident der belgischen Untersuchungskommission, die beiden Sekretäre und die drei Richter der Kommission haben wiederholt unmissverständlich festgehalten, es gebe nicht den geringsten Hinweis auf irgendwelche Beziehungen zwischen der Schweiz und Belgien. Was die Beziehungen zur CIA bzw. zu den USA anbelangt, ist der Vollständigkeit halber festzuhalten, dass die Aktenberge der Puk keinerlei Ansatzpunkte für Stay-behind-Kontakte der Schweiz zu den USA und zur CIA ergeben haben. Sollten wir irgendwelchen weiteren konkreten Hinweisen auf die Spur kommen, werden wir ihnen selbstverständlich nachgehen. Der geheime Untersuchungsbericht Cornu nimmt zur Rolle der CIA bzw. der USA beim Aufbau bei der Koordination der europäischen Stay-behind-Netze Stellung. Doch gibt es auch hier keinerlei Hinweise auf Beziehungen zur Schweiz. Schon letztes Jahr war aber bekannt- und das ist Gegenstand dieses Berichtes -, dass P-26 mit einer vergleichbaren britischen Organisation zusammengearbeitet hat Das betraf vor allem die Ausbildung. Hier kann ich mich kurz zur Neutralität äussern: Auf militärischem Gebiet ist eine solche Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten üblich. Sie ist mit der Neutralitätspolitik vereinbar, solange keine operativen Absprachen getroffen werden. In diesem Zusammenhang möchte ich im Namen des Bundesrates die Hilfestellung des britischen Dienstes bei der Zusammenarbeit positiv würdigen. Drei Erkenntnisse führen den Bundesirat indessen zu recht kritischen Anmerkungen: die Intensität der Zusammenarbeit, die Problematik der schriftlichen Absichtserklärungen und die Beschaffung von Harpoon. Sie wissen: Diese Intensität der Zusammenarbeit hat dazu geführt, dass die britischen Dienste einen sehr tiefen Einblick in die schweizerische Organisation gewinnen konnten, und unter gewissen - nicht sehr wahrscheinlichen - politischen Umständen hätte das die Einsatzfähigkeit von P-26 in der Tat gefährden können. Damit hatte die Intensität einen Grad erreicht, der politisch relevant war und auch politischer Vorentscheide bedurft hätte. Das muss man deutlich sagen, auch wenn ich an der Loyalität der Verantwortlichen nicht zweifle. Nun zur Problematik der schriftlichen Absichtserklärungen: Sie wurden nicht unterzeichnet und hätten das Land rechtlich nicht gebunden. Trotzdem hätte auch hier eine heikle Lage entstehen können, wenn sie an die Oeffentlichkeit gelangt wären; deshalb hat auch der Abschluss solcher Erklärungen einen strategisch-politischen Charakter und übersteigt die Kompetenz subalterner Stellen. Bei Harpoon ist es so, dass von der Reichweite her dieses System nur dann einen Sinn ergibt, wenn es der Vorbereitung der Widerstandsführung aus dem Eixil dient In die gleiche Richtung deutet ja auch die Absicht, in Grossbritannien eine Uebermittlungsstation einzurichten. Genau solche Pläne aber hatten Bundesrat Chevallaz und Generalstabschef Zumstein 1981 gestoppt; damit hat der Beschaffungsentscheid- Harpoon natürlich auch eine politische Dimension. Ein solcher Entscheid muss von den politischen Behörden mitgetragen werden. Die Beschaffung ohne Information des Chefs EMD ist deshalb ebenfalls eine klare Kompetenzüberschreitung. Es kann nicht angehen, dass militärische Führer ohne Wissen der Landesregierung festlegen, wie die Souveränität im Kriegsfall aufrechterhalten werden soll. Keiner der kritisierten Sachverhalte stellt eine Neutralitätsverletzung dar. Sie wissen, dass P-26 erst nach einem Angriff auf die Schweiz und nach einem teilweisen Verlieren des Krieges, des Kampfes, zum Einsatz gekommen wäre. Neutralitätsrecht tritt aber im Kriegsfall, wenn man in einen Konflikt einbezogen wird, ausser Kraft - das ist die Voraussetzung für den nachherigen Einsatz von P-26 gewesen: da.ss das Neutralitätsrecht -- 4 of 6 -12. Dezember 1991 2435 Nachkontrolle zur Puk EMD dann ausser Kraft tritt und die Schweiz dann nicht mehr neutral bleiben muss. Die Neutralitätspolitik muss so beschaffen sein, dass im Konfliktfall, im Kriegsfall, das Neutralitätsrecht von der Schweiz eingehalten werden könnte. Diese Möglichkeit war auch durch P-26 nie gefährdet Geheimhaltung muss gegen aussen garantiert werden, aber Geheimhaltung darf nicht zur Umgehung politischer Instanzen führen; deshalb müssen auch politisch-strategische Entscheide von den politisch Verantwortlichen getroffen werden können. Deshalb müssen wir für die Zukunft sicherstellen, dass auch die sensiblen Bereiche der Gruppe für Generalstabsdienste einer intensiven politischen Kontrolle unterstellt sind. Ich habe schon letztes Jahr veranlasst, dass mir diese Kontrolle direkt unterstellt wird, und zwar völlig unabhängig von der Kontrolle, die Sie als parlamentarische Institution einführen wollen. Diese Kontrolle durch den Chef EMD als politischen Verantwortungsträger wird mit der beschlossenen Reform des Generalsekretariates institutionalisiert Der Bundesrat hofft, dass die klaren Ergebnisse der Administrativuntersuchung und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen, aber auch die parlamentarische Untersuchung und die breite öffentliche Diskussion es erlauben, das Kapitel der Widerstandsorganisation P-26 zu schliessen. Es gibt keinerlei Hinweise dafür, dass weitere Abklärungen zu neuen Erkenntnissen führen würden. Ich möchte Sie deshalb bitten, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Mein Departement muss sich nun endlich von den Schatten der Vergangenheit lösen können. Wir haben alles zur Bewältigung getan, was in unseren Möglichkeiten lag; wir müssen endlich den Blick nach vorne, auf die Zukunft, richten können. Wir haben genügend Herausforderungen, ich denke an «Armee 95», an «EMD 95», an eine mögliche europäische Sicherheitsordnung usw. Mein Departement braucht die Ruhe, um endlich die Zukunft anzupacken. Rechsteiner: Auch wenn es Ihnen nicht gefällt, habe ich aufgrund der Erklärungen von Herrn Bundesrat Villiger noch eine Frage: Kann er uns erklären, weshalb die Kooperation von P-26 mit der Nato nach den Erklärungen des Bundesrates neutralitätspolitisch problematisch gewesen wäre, eine Neutralitätsverletzung bedeutet hätte, während die entsprechende Kooperation mit Grossbritannien, mit den englischen Geheimdiensten, keine Neutralitätsverletzung bedeuten soll? Bundesrat Villiger: Im orthodoxen Sinn hätte auch diese Zusammenarbeit wahrscheinlich keine neutralitätspolitische Verletzung bedeutet Aber es ist ganz klar, dass ein Land, das sich neutral nennt, an Glaubwürdigkeit verloren hätte, wenn es mit einem Block in dieser Auseinandersetzung des kalten Krieges eng zusammengearbeitet hätte. In diesem Sinn hat bzw. hätte es in diesem Ausmass eine neutralitätspolitische Relevanz gehabt. Hingegen scheint mir die Zusammenarbeit auf dem Sektor der Ausbildung in dieser Hinsicht wesentlich unbedenklicher. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag der SP-Fraktion

P-26 et relations avec l'étranger 2434 N 12 décembre 1991 Wir bitten Sie um Kenntnisnahme des Berichtes und um Verzichtauf jede Form von Rückweisung. Rechsteiner: Ich danke dem Präsidenten dafür, dass ich noch einmal das Recht zu einer Erklärung bekomme. Trotz Ablehnung der Debatte liegt ein reglementarischer Mangel vor, der typisch ist für diesen Gegenstand: Die Begründung des Antrages, die ich schriftlich abgeben musste, ist nicht ins Französische übersetzt worden. Die Vorgänge, die heute zu diskutieren sind, sind ja eigentlich ungeheuerlich. Zum ersten und zum einzigen Mal in der Geschichte dieses Bundesstaates überhaupt ist mit der Geheimarmee P-26 unter Einbezug der Auslandbeziehungen der Geheimarmee der Hochverrat vorbereitet worden. Das muss dieses Parlament, das ein demokratisch gewähltes Parlament in einem Rechtsstaat ist, kümmern. Es macht die Sache nicht besser, Herr Keller, dass die Puk EMD nicht mehr weiss. Ich glaube der Puk EMD, dass sie bei der Prüfung des Berichtes nicht mehr wusste, als das Parlament jetzt insgesamt weiss. Aber die Puk EMÓ hat sich auch nicht um weitere Informationen bemüht In was für einem Staat leben wir denn? Dokumente, die entscheidenden Dokumente, sind zerstört worden, sind nicht mehr auffindbar, sind verschwunden. Die zuständigen Beamten im EMD, die Angehörigen der Geheimarmee P-26, weigern sich, mitzuarbeiten. Es ist im Bericht der Puk EMD klar umschrieben: Sie haben keinen Willen an den Tag gelegt, an der Aufklärung dieser ungeheuerlichen Vorgänge überhaupt mitzuwirken. Die Neutralitätsproblematik wird ignoriert, auch jetzt von Herrn Keller in seiner Erklärung wieder ignoriert Die Neutralität war natürlich nicht weniger verletzt, wenn die Schweizer Geheimarmee durch den MI6 gesteuert werden konnte, als wenn diese Abhängigkeit gegenüber der Nato bestand. Es war eine Neutralitätsverletzung, weil der Kernbereich der Neutralität, die militärische Zusammenarbeit selber, betroffen war. Das lässtsich nicht übersehen. Wenn Sie nur schon die Passagen, die der Bundesrat in der Uno-Botschaft zur Definition der Neutralität vorlegte, nachlesen, so sind verschiedene Stufen der Neutralität zu unterscheiden. Der Kernbereich der Neutralität liegt aber unbestritten bei der militärischen Zusammenarbeit, und diese militärische Zusammenarbeit war gegenüber dem Nato-Staat Grossbritannien gegeben. In diesem Sinn handelt es sich um absolut gravierende Vorgänge, und diese Vorgänge müssen aufgeklärt werden. Die Puk EMD verfügte durchaus über Kompetenzen, diese Vorgänge aufzuklären, wenn sie ihren Auftrag wahrgenommen hätte, der ihr im März 1990 erteilt worden war. Der Rückweisungsantrag an die Puk EMD will nichts anderes und nichts Weiteres, als dass die Puk EMD diese Aufgabe wahrnimmt und aus eigener Kompetenz diese Vorgänge abklärt, auch mit Untersuchungen im Ausland, natürlich nicht aufgrund von speziellen Kompetenzen im Ausland. Diese Abklärungen hätten sich in England, Italien und in den USA aufgedrängt Aber man kann nicht hingehen und diese Vorgänge einfach unter den Tisch wischen. Es geht darum, dass diese Aufklärung nun noch geschieht. Wenn sie durch das Parlament nicht erfolgt, wie es nun den Anschein macht, und die Puk EMD daran kein Interesse hat, wird sie früher oder später durch die Medien erfolgen müssen. Bundesrat Villiger: Ich möchte Sie bitten, diesen Rückweisungsantrag abzulehnen. Es ist erfreulich, dass sich der Verdacht, P-26 sei an einer internationalen Gemeinschaft von Widerstandsorganisationen oder an sonst einem internationalen Netz beteiligt gewesen, nicht bestätigt hat Er hätte in der Tat die Glaubwürdigkeit der Schweiz als neutrales Land tangiert Im Gegenteil, als Folge der fortdauernden Aufklärungsarbeit der Medien - Herr Rechsjeiner, wir gehen allen Hinweisen mit sehr viel Aufwand nach - hat sich Herr Cornu Anfang Dezember noch einmal nach Belgien begeben. Die belgische Untersuchungskommission - das ist die belgische Kommission, die der Puk entspricht - hat erst vor anderthalb Monaten die Erlaubnis erhalten, die Protokolle des Allied Coordination Committee der Nato-Staaten einzusehen. Sie hat letzte Woche Herrn Cornu gegenüber versichert: «Dans les procès-verbaux de l'ACC examinés par sondage on n'a trouvé aucune trace de relations quelconques avec la Suisse.» Das bestätigt die Plausibilitätsüberlegungen Ihrer vorberatenden Kommission, die vom Bundesrat geteilt werden. Dieses für P-26 positive Untersuchungsergebnis war aus neutralitätspolitischer Sicht wichtig. Der Präsident der belgischen Untersuchungskommission, die beiden Sekretäre und die drei Richter der Kommission haben wiederholt unmissverständlich festgehalten, es gebe nicht den geringsten Hinweis auf irgendwelche Beziehungen zwischen der Schweiz und Belgien. Was die Beziehungen zur CIA bzw. zu den USA anbelangt, ist der Vollständigkeit halber festzuhalten, dass die Aktenberge der Puk keinerlei Ansatzpunkte für Stay-behind-Kontakte der Schweiz zu den USA und zur CIA ergeben haben. Sollten wir irgendwelchen weiteren konkreten Hinweisen auf die Spur kommen, werden wir ihnen selbstverständlich nachgehen. Der geheime Untersuchungsbericht Cornu nimmt zur Rolle der CIA bzw. der USA beim Aufbau bei der Koordination der europäischen Stay-behind-Netze Stellung. Doch gibt es auch hier keinerlei Hinweise auf Beziehungen zur Schweiz. Schon letztes Jahr war aber bekannt- und das ist Gegenstand dieses Berichtes -, dass P-26 mit einer vergleichbaren britischen Organisation zusammengearbeitet hat Das betraf vor allem die Ausbildung. Hier kann ich mich kurz zur Neutralität äussern: Auf militärischem Gebiet ist eine solche Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten üblich. Sie ist mit der Neutralitätspolitik vereinbar, solange keine operativen Absprachen getroffen werden. In diesem Zusammenhang möchte ich im Namen des Bundesrates die Hilfestellung des britischen Dienstes bei der Zusammenarbeit positiv würdigen. Drei Erkenntnisse führen den Bundesirat indessen zu recht kritischen Anmerkungen: die Intensität der Zusammenarbeit, die Problematik der schriftlichen Absichtserklärungen und die Beschaffung von Harpoon. Sie wissen: Diese Intensität der Zusammenarbeit hat dazu geführt, dass die britischen Dienste einen sehr tiefen Einblick in die schweizerische Organisation gewinnen konnten, und unter gewissen - nicht sehr wahrscheinlichen - politischen Umständen hätte das die Einsatzfähigkeit von P-26 in der Tat gefährden können. Damit hatte die Intensität einen Grad erreicht, der politisch relevant war und auch politischer Vorentscheide bedurft hätte. Das muss man deutlich sagen, auch wenn ich an der Loyalität der Verantwortlichen nicht zweifle. Nun zur Problematik der schriftlichen Absichtserklärungen: Sie wurden nicht unterzeichnet und hätten das Land rechtlich nicht gebunden. Trotzdem hätte auch hier eine heikle Lage entstehen können, wenn sie an die Oeffentlichkeit gelangt wären; deshalb hat auch der Abschluss solcher Erklärungen einen strategisch-politischen Charakter und übersteigt die Kompetenz subalterner Stellen. Bei Harpoon ist es so, dass von der Reichweite her dieses System nur dann einen Sinn ergibt, wenn es der Vorbereitung der Widerstandsführung aus dem Eixil dient In die gleiche Richtung deutet ja auch die Absicht, in Grossbritannien eine Uebermittlungsstation einzurichten. Genau solche Pläne aber hatten Bundesrat Chevallaz und Generalstabschef Zumstein 1981 gestoppt; damit hat der Beschaffungsentscheid- Harpoon natürlich auch eine politische Dimension. Ein solcher Entscheid muss von den politischen Behörden mitgetragen werden. Die Beschaffung ohne Information des Chefs EMD ist deshalb ebenfalls eine klare Kompetenzüberschreitung. Es kann nicht angehen, dass militärische Führer ohne Wissen der Landesregierung festlegen, wie die Souveränität im Kriegsfall aufrechterhalten werden soll. Keiner der kritisierten Sachverhalte stellt eine Neutralitätsverletzung dar. Sie wissen, dass P-26 erst nach einem Angriff auf die Schweiz und nach einem teilweisen Verlieren des Krieges, des Kampfes, zum Einsatz gekommen wäre. Neutralitätsrecht tritt aber im Kriegsfall, wenn man in einen Konflikt einbezogen wird, ausser Kraft - das ist die Voraussetzung für den nachherigen Einsatz von P-26 gewesen: da.ss das Neutralitätsrecht -- 4 of 6 -12. Dezember 1991 2435 Nachkontrolle zur Puk EMD dann ausser Kraft tritt und die Schweiz dann nicht mehr neutral bleiben muss. Die Neutralitätspolitik muss so beschaffen sein, dass im Konfliktfall, im Kriegsfall, das Neutralitätsrecht von der Schweiz eingehalten werden könnte. Diese Möglichkeit war auch durch P-26 nie gefährdet Geheimhaltung muss gegen aussen garantiert werden, aber Geheimhaltung darf nicht zur Umgehung politischer Instanzen führen; deshalb müssen auch politisch-strategische Entscheide von den politisch Verantwortlichen getroffen werden können. Deshalb müssen wir für die Zukunft sicherstellen, dass auch die sensiblen Bereiche der Gruppe für Generalstabsdienste einer intensiven politischen Kontrolle unterstellt sind. Ich habe schon letztes Jahr veranlasst, dass mir diese Kontrolle direkt unterstellt wird, und zwar völlig unabhängig von der Kontrolle, die Sie als parlamentarische Institution einführen wollen. Diese Kontrolle durch den Chef EMD als politischen Verantwortungsträger wird mit der beschlossenen Reform des Generalsekretariates institutionalisiert Der Bundesrat hofft, dass die klaren Ergebnisse der Administrativuntersuchung und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen, aber auch die parlamentarische Untersuchung und die breite öffentliche Diskussion es erlauben, das Kapitel der Widerstandsorganisation P-26 zu schliessen. Es gibt keinerlei Hinweise dafür, dass weitere Abklärungen zu neuen Erkenntnissen führen würden. Ich möchte Sie deshalb bitten, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Mein Departement muss sich nun endlich von den Schatten der Vergangenheit lösen können. Wir haben alles zur Bewältigung getan, was in unseren Möglichkeiten lag; wir müssen endlich den Blick nach vorne, auf die Zukunft, richten können. Wir haben genügend Herausforderungen, ich denke an «Armee 95», an «EMD 95», an eine mögliche europäische Sicherheitsordnung usw. Mein Departement braucht die Ruhe, um endlich die Zukunft anzupacken. Rechsteiner: Auch wenn es Ihnen nicht gefällt, habe ich aufgrund der Erklärungen von Herrn Bundesrat Villiger noch eine Frage: Kann er uns erklären, weshalb die Kooperation von P-26 mit der Nato nach den Erklärungen des Bundesrates neutralitätspolitisch problematisch gewesen wäre, eine Neutralitätsverletzung bedeutet hätte, während die entsprechende Kooperation mit Grossbritannien, mit den englischen Geheimdiensten, keine Neutralitätsverletzung bedeuten soll? Bundesrat Villiger: Im orthodoxen Sinn hätte auch diese Zusammenarbeit wahrscheinlich keine neutralitätspolitische Verletzung bedeutet Aber es ist ganz klar, dass ein Land, das sich neutral nennt, an Glaubwürdigkeit verloren hätte, wenn es mit einem Block in dieser Auseinandersetzung des kalten Krieges eng zusammengearbeitet hätte. In diesem Sinn hat bzw. hätte es in diesem Ausmass eine neutralitätspolitische Relevanz gehabt. Hingegen scheint mir die Zusammenarbeit auf dem Sektor der Ausbildung in dieser Hinsicht wesentlich unbedenklicher. Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag der SP-Fraktion

96 Stimmen

38 Stimmen #ST# 91.061 Nachkontrolle zur Puk EMD. Bericht der GPK Suivi relatif à la CEP DMF. Rapport de la CdG Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art 68 RCN HerrTschuppert Karl unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht:

1. Vorgehen Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat im November 1990 beschlossen, parallel zur Untersuchung der Folgen aus der Parlamentarischen Untersuchungskommission zum Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement auch die Folgen der Untersuchung im Militärdepartement abklären zu lassen. Die Kommission beauftragte damit die ständige Delegation Una, welche bereits 1989 eine Inspektion im Bereich des Nachrichtendienstes durchgeführt hatte, sich jedoch mit den Fragen der Abwehr nicht befassen konnte, weil die Parlamentarische Untersuchungskommission diesen Bereich beschlug. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates beschloss, an dieser Nachkontrolle nicht teilzunehmen, sich jedoch durch den Präsidenten der Sektion EMD, Herrn Ständerat Kündig, über den Gang der Nachkontrolle zu informieren. Herr Kündig erhielt die wesentlichen Papiere sowie den Entwurf des Schlussberichts und berichtete darüber jeweils an den Plenarsitzungen seiner Kommission. Die Delegation Una sichtete zunächst die Forderungen aus dem Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission vom 17. November 1990 und erstellte eine Prioritätenordnung über die zu prüfenden Gegenstände. In Absprache mit dem Präsidenten der Puk EMD und mit der Finanzdelegation befasste sie sich nicht mit der Auflösung von P-26 und den Auslandkontakten dieser Organisation (Aufgabe der Puk EMD) und liess die finanziellen Aspekte bei der Auflösung von P-27 ausser acht (Aufgabe der Finanzdelegation). Soweit im folgenden auf die finanziellen Verhältnisse von P-27 eingegangen wird, gilt dies nur als Indikator für den Bestand an Material, das es ins EMD überzuführen gilt Die Delegation Una konnte feststellen, dass sämtliche Forderungen der Puk EMD Gegenstand eines Abklärungsauftrages des Vorstehers des Eidgenössischen Militärdepartements bildeten und die Arbeiten so terminiert waren, dass ein rascher Rhythmus der Erledigung erwartet werden konnte. Im Verlaufe der Untersuchung zeigte sich, dass die Termine, soweit sie vom Departement abhingen, überwiegend eingehalten werden konnten. Die Delegation Una fand beim Vorsteher des Eidgenössischen Militärdepartements jede gewünschte Unterstützung und offene Zusammenarbeit. Es ist deutlich, dass dem Departement daran gelegen ist, die Vergangenheit möglichst rasch zu bewältigen, um Kräfte für die Bewältigung der Zukunft frei zu machen. Kommission und Delegation unterstützen das Departement in diesem Bestreben. An einer Aussprache mit der Delegation hat sich der Vorsteher des Eidgenössischen Militärdepartements mit allen Empfehlungen dieses Berichts einverstanden erklärt. Der vorliegende Bericht beruht auf neun Sitzungen der Delegation Una (die Delegation bestand aus den Herren Seiler Rolf, Präsident der Sektion EMD, und Tschuppert, Referent für die Generalstabsdienste); er ist von der Geschäftsprüfungskommissipn am 19. November 1991 verabschiedet worden.

2. Feststellungen

2.1 Widerstandsorganisation Die Motion 1 der Puk verlangt, dass der Bundesrat entweder gesetzliche Grundlagen für eine Widerstandsorganisation vor-

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali P-26 und Auslandbeziehungen. Bericht des Bundesrates P-26 et relations avec l'étranger. Rapport du Conseil fédéral In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 14 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.067 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 12.12.1991 - 15:00 Date Data Seite 2431-2435 Page Pagina Ref. No 20 020 705 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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