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Entscheid

91-3016

Verwaltungsbehörden 09.06.1992 91.3016

9. Juni 1992Deutsch28 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine Teilrevision der Kernenergie-Gesetzgebung zu unterbreiten mit dem Ziel, das Bewilligungsverfahren zur Bereitstellung von Lagern für radioaktive Abfälle zu vereinfachen und zu beschleunigen.

2.

Insbesondere ist folgenden Anliegen Rechnung zu tragen: - Konzentration des Bewilligungsverfahrens beim Bund unter Berücksichtigung kantonalrechtlicher Anliegen im Bundesverfahren; - Erteilung des Enteignungsrechtes mit der Rahmenbewilligung bzw. der Bewilligung für vorbereitende Handlungen. Texte de la motion du 25 novembre 1991

1.

Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Chambres un projet de révision partielle de la législation sur l'énergie nucléaire visant à simplifier et à accélérer la procédure d'autorisation pour la création de dépôts de déchets radioactifs.

2.

Il importe notamment de veiller à ce que - la procédure de consultation relève pour l'essentiel des autorités fédérales, les objectifs des législations cantonales devant être dûment pris en considération dans cette procédure; - le droit d'exproprier soit octroyé en même temps que l'autorisation générale ou l'autorisation de prendre des mesures préparatoires. Schallberger, Berichterstatter: Am 23. Januar 1991 reichte Nationalrat Fischer-Seengen eine Motion ein, welche den Bundesrat einlädt, den eidgenössischen Räten eine Teilrevision der Kernenergie-Gesetzgebung zu unterbreiten mit dem Ziel, das Bewilligungsverfahren zur Bereitstellung von Lagern für radioaktive Abfälle zu vereinfachen und zu beschleunigen; so weit die Zielsetzung in Ziffer 1 der Motion. In Ziffer 2 wird ausgeführt, wie dieses Ziel zu erreichen sei, nämlich: durch Konzentration des Bewilligungsverfahrens beim Bund; unter Berücksichtigung kantonalrechtlicher Anliegen im Bundesverfahren und durch Erteilung des Enteignungsrechtes mit der Rahmenbewilligung bzw. der Bewilligung für vorbereitende Handlungen. Zur Begründung dieses parlamentarischen Vorstosses wurde im wesentlichen ausgeführt, das nukleare Entsorgungsproblem müsse gelöst werden, nachdem die bestehenden Kernkraftwerke weiterhin in Betrieb seien und auch in Spitälern, Industriebetrieben und Forschungsanstalten radioaktive Abfälle entstünden, die beseitigt werden müssten. Mit der geltenden Gesetzgebung werde es kaum möglich sein, in der Schweiz innert nützlicher Frist die notwendigen Anlagen zu errichten. Im Nationalrat wurde die Motion zwar bekämpft, die Ueberweisung erfolgte jedoch am 25. November 1991 mit 70 gegen 56 Stimmen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates behandelte die Motion des Nationalrates am 13. April dieses Jahres. In einer sehr engagierten Diskussion akzeptierte sie die Zielsetzung der Motion. Unsere Generation hat die radioaktiven Abfälle im eigenen Land am nach menschlichem Ermessen - sichersten Standort zu entsorgen. Die Erreichung dieses Zieles darf nicht durch politischen Widerstand verunmöglicht werden. Die Kommission teilt die Meinung, die Kernenergiegesetzgebung sei im Sinne der Zielsetzung der Motion zu revidieren. Sie stellt Ihnen den Antrag, die Ziffer 1 der Motion zu genehmigen. Sie lehnt es jedoch ab, dem Bundesrat vorzuschreiben, wie die Vereinfachung und Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens zu erreichen sei. Insbesondere lehnt sie es ab, als Vorgabe die weitgehende Beeinträchtigung der kantonalen Mitwirkung zu akzeptieren. Der Bundesrat hat sich nach Meinung der Kommission vielmehr zu bemühen, eine Lösung vorzuschlagen, welche die Kompetenzen der Kantone nicht mehr als unbedingt erforderlich einschränkt Daher beantragt die Kommission, die Ziffer 2 der Motion zu streichen. Es liegt mir sehr daran, zu betonen, dass die ständerätliche Kommission die fristgerechte und sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle sehr ernst nimmt Mit der Unterstützung von Ziffer 1 der Motion unterstreicht sie dies ausdrücklich. Sie will aber dem Bundesrat kein Rezept mitliefern, damit er in seiner Kreativität nicht zum voraus eingeschränkt ist Ich ersuche Sie, dem Antrag der Kommission zu folgen und die Ziffer 1, die Zielsetzung, zu genehmigen, die Ziffer 2 jedoch abzulehnen. Plattner: Es ist unbestritten, dass wir - die heute lebende Generation, wir als Schweizer-verpflichtet sind, den radioaktiven Abfall, den wir produziert haben und weiterhin produzieren, selber möglichst gut zu entsorgen. Alle Sorgen loszuwerden, das ist mit radioaktivem Abfall schwierig - aber wir müssen das tun. Die Frage ist: Welchen Weg müssen wir wählen? Sie kennen alle die Schwierigkeiten, die wir damit haben, unsere Bevölkerung von konkreten Vorschlägen zu überzeugen. Die Motion des Nationalrates (Fischer-Seengen) - Herr Fischer-Seengen ist in der ganzen Kernenergiedebatte kein Unbekannter - schlägt nun nach vielen Jahren des vergeblichen Versuchens, mit der geltenden Gesetzgebung zum Ziel zu kommen, vor, eine Straffung und Beschleunigung des Verfahrens durch eine Revision zu erreichen. Herr Fischer-Seengen sagte ganz klar, dass diese Revision die Rechte der betroffenen Bevölkerung - von den Gemeinden bis zu den Kantonen - einschränken soll, dass mit der Rahmenbewilligung Enteignungsrechte gewährt werden sollen, dass also auch Private entrechtet werden sollen. Dieser so präzis vorgetragenen Absicht kann ich nicht zustimmen. Ich hätte der Motion in der Kommission niemals zustimmen können, wenn das stehengeblieben wäre. Ich halte es also für sehr wichtig, Ihnen klarzumachen, dass die Ablehnung der beiden konkreten Forderungen von Ziffer 2 der Motion nicht zufällig erfolgt ist, sondern dass die Kommissionsmehrheit, schliesslich sozusagen die einstimmige Kommission, damit ganz bestimmte Anliegen verfolgt: Die Kommission ist der Ueberzeugung - ich teile diese Ueberzeugung -, dass ein erfolgreiches Verfahren nicht gegen den Willen der betroffenen Bevölkerung zustande kommen kann. Jedes Verfahren, mit dem jemandem, der nicht einverstanden ist, Gewalt angetan werden soll, ist falsch. Auf diesem heiklen Gebiet muss die Bevölkerung davon überzeugt werden, dass das, was getan werden muss, auch getan werden kann und dass es dort getan werden kann, wo die Wissenschaft es für am besten durchführbar hält Keinesfalls darf dies durch Vergewaltigung der Bevölkerung - sei es als Private, als Gemeinden oder Kantone - passieren. Ich bin der Kommission dankbar, dass sie diese Gedanken aufgenommen, vertreten und gutgeheissen hat Ich halte das für eine wesentliche Verbesserung dieser Motion und kann ihr unter diesem Vorbehalt zustimmen. Ich erinnere jene in diesem Rat, die vielleicht anderer Ansicht sind, daran, dass wir uns schon auf anderen Gebieten Schwierigkeiten mit der allzu grosszügigen Abtretung von Rechten an den Bund eingehandelt haben. Nicht nur beim Autobahnbau, sondern auch bei anderen grossen Vorhaben wählte man den Weg, dem Bund eine Kompetenz zu einer Zeit zu erteilen, als die Bevölkerung nicht klar absehen konnte, was dies bedeutete. Als die Fragen 10,15,20 Jahre später aktuell wurden, bemerkte die Bevölkerung plötzlich, dass sie ein Recht an den Bund abgetreten hatte, das sie lieber behalten hätte. Es wurde daraufhin sehr schwierig, mit der Bevölkerung darüber zu diskutieren. Kaiseraugst ist ein solches Beispiel. Sie wissen alle, welch schwierige Situationen zu überwinden waren, bis -- 1 of 4 -9. Juni 1992 401 Motion des Nationalrates schliesslich wieder eine Uebereinstimmung zwischen Bevölkerung, Parlament und Regierung gefunden werden konnte. Das gilt es zu vermeiden, auch in der Frage der Lagerung radioaktiver Abfälle. Dabei spreche ich nicht die Projekte an, die heute aktuell sein mögen: die Projekte für die leichten und mittelradioaktiven Abfälle, die kurzlebigen, wie sie in Spitälern, in Forschungsanlagen und ähnlichen Einrichtungen entstehen. Da halte ich die Probleme für nicht so gross und denke, man dürfe Kompetenzen in grösserem Masse an den Bund abtreten. So wie der Text jetzt formuliert ist, schliesst er aber auch Lagerstätten für hochradioaktive Abfälle ein. Da wird die Sache heikler. Wenn Abfälle entsorgt werden sollen, die Tausende, Zehntausende von Jahren entsorgt bleiben müssen, damit sie die Biosphäre und die darin lebenden Lebewesen nicht schädigen, kann man als betroffener Mensch seine Kompetenzen nicht einfach abtreten, sondern muss sie bei sich behalten, soweit das sinnvoll ist. Mit diesen Bedenken habe ich in der Kommission argumentiert Ich bin froh, dass in der Kommission eine Uebereinstimmung gefunden wurde, und ich werde mich der Ueberweisung von Ziffer 1 dieser Motion nicht widersetzen. Frick: Der einstimmige Antrag, den die Kommission nach harter Diskussion unisono stellt, ist für mich eine klare Aussage in zwei Richtungen. Dies gilt es in der Weiterbearbeitung des Gesetzes zu beachten.

1.

Wir sagen klar: Wir wollen ein strafferes Verfahren. Es ist unsere Aufgabe, die Aufgabe unserer Generation, die Lagerung der radioaktiven Abfälle in die Wege zu leiten und das Problem befriedigend zu lösen. Wir wollen keine Vertagung des Problems ad calendas graecas.

2. Wir wollen keine Beschneidung der Kompetenzen der Kantone in dieser Frage. Wir wollen Ziffer 2 der Motion deshalb nicht überweisen, welche die Konzentration beim Bund wollte und damit stillschweigend eine Entmachtung der Kantone gebracht hätte - im Verfahren, aber allenfalls auch materiell. Das Bundesgericht hat im neuesten Nidwaldner Urteil eine klare Sprache gesprochen. Wenn wir alles beim Bund konzentrieren würden, wäre auch die neue gesetzliche Regelung des Kantons Nidwaiden in Frage gestellt. In diese beiden Richtungen macht die Kommission eine klare Aussage. Ich stehe voll dahinter und bin froh, dass sich die Kommission zu diesem Entscheid durchgerungen hat. Bundesrat Ogi: Ich muss etwas ausholen und Ihnen einmal einen Spiegel vorhalten. Sehen Sie, wir lösen unsere Aufgaben schlicht und einfach nicht. Wir schaffen Probleme. Wir wissen das, aber wir zögern die Lösung dieser Probleme so weit hinaus, dass es langsam nicht mehr verantwortbar ist Für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle muss - das haben die Herren Plattner und Frick gesagt - eine Lösung gefunden werden; dies unabhängig davon, wie es mit der Kernenergie weitergeht Wie sagte doch Herr Bühler in der Kommission? «Die Finnen kamen, um zu erfahren, wie man den Bau eines solchen Lagers plant» Damals war die Schweiz im Planen voraus. Nun hat Finnland im Monat Mai ein Lager eröffnet Bei uns aber sind wir keinen Schritt weitergekommen. Wir planen, wir reden, wir zögern, wir prozessieren, wir verlieren Zeit, wir schieben das Problem vor uns her und wollen es nicht lösen. So kann es nicht weitergehen! Wir haben die Verantwortung zu spüren! Wir haben ein Problem, und wir kennen es. Wir haben dieses Problem zu lösen! Das Parlament wollte uns bereits 1978 mit dem Bundesbeschluss zum Atomgesetz Beine machen. Die Verantwortlichen der Nagra haben in der Folge und unter dem Druck des Projekts «Gewähr» das erforderliche Personal bereitgestellt, die erforderlichen Mittel beschafft, um die Untersuchungsprogramme einleiten zu können. Die Nagra hat bis heute bereits 470 Millionen Franken ausgegeben! Was hat sie mit diesem Geld gemacht? Sie hat Sondierbohrungen vorgenommen; sie hat seismische Untersuchungen gemacht; sie hat Quellenkataster erstellt und weiteres mehr, aber auch viele Verfahren - das war ihre Hauptarbeit - vor politischen Instanzen und vor allem vor Gerichten bestritten. Wir verlangen von den Abfallverursachern, dass sie das Problem der Entsorgung lösen, aber wir geben ihnen die rechtlichen Möglichkeiten dazu nicht! Das ist das grosse Problem! Statt dass die Nagra den Untergrund untersucht, muss sie sich vor Bundesgericht, vor kantonalen Gerichten und vor der Enteignungs-Schätzungskommission mit Gerichtsakten herumschlagen. Das ist ihre Tätigkeit Bohren, sondieren, abklären, prüfen kann sie nicht. Dazu zwei Beispiele zum Nachdenken. Für das Lager für hochaktive Abfälle hat die Nagra 1980 die Sondierungsgesuche für das kristalline Gestein gestellt Verwaltung und Bundesrat haben rasch gehandelt und Anfang 1982 die Bewilligungen erteilt Immerhin mussten Gutachten erstellt und zwei öffentliche Verfahren durchgeführt werden. An verschiedenen Sondierungsorten konnten die Untersuchungen nach einigen Startschwierigkeiten durchgeführt werden. In Siblingen wurde aber der Rechtsweg ausgeschöpft, so dass die Untersuchungen dort erst 1988 durchgeführt werden konnten. Für die Bundesbewilligung brauchte es ein Jahr und acht Monate, für die kantonale Bewilligung inklusive Gang ans Bundesgericht aber sechs Jahre. Ein anderes Beispiel. Wenn ich Herrn Martin vor mir habe, muss ich auch zu Ollon noch etwas sagen. Hier geht es um ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle. Der Bundesrat erteilte im Jahr 1985 die Sondierbewilligung. Heute ist erst ein Teil der Untersuchungen durchgeführt, und die Nagra muss für die seismischen Messungen etwa 500 - fünf-null-null Grundstücke vorübergehend enteignen; dies für Untersuchungen, die eigentlich ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden könnten. Was nützt es da, wenn die Nagra international in Fachkreisen hoch angesehen ist, wenn andere zu uns kommen, um zu lernen, aber im eigenen Land, in diesem Land Schweiz, die erforderlichen Untersuchungen einfach nicht durchgeführt werden können? Was nützt es, wenn weitherum im Schweizerland die Meinung vorherrscht, dass das Entsorgungsproblem gelöst werden müsse-man verlangt das von uns-, im konkreten Fall dann aber das Sankt-Florians-Prinzip und nicht das Atomgesetz gilt? So kann es nicht weitergehen. Wir verdienen hier, in der nuklearen Entsorgung, auf alle Fälle keine Goldmedaille. Finnland und Schweden verfügen über Lager, obschon sie nach uns mit der Suche nach geeigneten Gesteinsformationen begonnen haben. Schweden nahm das Lager bereits 1988 in Betrieb, und Finnland - wie wir jetzt wissen - ist im Mai dieses Jahres soweit gewesen und hat das Lager eröffnen können. Frankreich hat gar das zweite, allerdings oberflächennahe Lager in Betrieb. Bei uns wird weiterhin diskutiert, gewartet, protestiert und untersucht Wir müssen die rechtlichen und politischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Entsorgungsproblem endlich ohne weitere Verzögerungen mit Volldampf gelöst werden kann. Unsere Kinder würden uns Vorwürfe machen, wenn wir dieses Problem, das wir kennen, das wir seit Jahren kennen, einfach von uns wegschieben, einfach nicht lösen würden. Es geht hier um eine nationale Aufgabe, deren Bewältigung nicht durch ein politisches Veto des Standortkantons oder der Standortgemeinde verhindert werden darf. Dies muss in der Atomgesetzgebung klar gesagt werden. Ich habe deshalb mit Freude vom Antrag Ihrer vorberatenden Kommission, Ziffer 1 der Motion zu überweisen, Kenntnis genommen. Weniger Freude hatte ich natürlich - ich war leider verhindert, an der Sitzung teilzunehmen - an der Ziffer 2 bzw. an Ihrem Antrag, diese Ziffer 2 zu streichen. Man kann den Pelz nicht waschen, ohne ihn nasszumachen. Die Verfahren müssen - wie Herr Schallberger das gesagt hat- gestrafft werden. Dies ist allgemein anerkannt Es ist aber nicht möglich, wenn wir - wie bisher - jede einzelne Teilbewilligung von Gericht zu Gericht weiterziehen oder gar hin- und herschieben, wie das in den letzten Jahren der Fall war. Ich erinnere daran: Die Atomgesetzgebung ist Bundessache. Da geht es nicht an, dass die von den zuständigen Bundesstellen gefassten Beschlüsse durch sachlich nicht begründete kantonale Entscheide unterlaufen werden. Wir brauchen des-- 2 of 4 -Motion Lortean 402 9 juin 1992 halb eine Straffung der Verfahren und eine klare Regelung der Zuständigkeiten, wie dies in der Motion des Nationalrates (Fischer-Seengen) vorgeschlagen wird. Besondere Mühe und Sorge - ich muss das aus Aktualitätsgründen sagen, weil Herr Frick es erwähnt hat - bereitet uns die Entwicklung im Kanton Nidwaiden. Die Landsgemeinde dieses Kantons beschloss Aenderungen der Kantonsverfassung, des Bergregalgesetzes, des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch. Danach braucht es für die Arbeiten im Untergrund eine Konzession, über deren Erteilung die Landsgemeinde abstimmt Die Nagra hat gegen die drei Aenderungen staatsrechtliche Beschwerde erhoben. Am 14. April trat das Bundesgericht nicht auf die staatsrechtliche Beschwerde bezüglich der Aenderungen der Kantonsverfassung ein. Der Entscheid des Bundesgerichtes bedeutet: Die Aenderung einer Kantonsverfassung kann nicht mit staatsrechtlicher Beschwerde angefochten werden. Die Ueberprüfung der revidierten Kantonsverfassung findet im Gewährleistungsverfahren statt, und dafür ist die Bundesversammlung zuständig. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat einen Botschaftsentwurf zur Gewährleistung der Aenderung der Kantonsverfassung erarbeitet Derzeit findet die Aemterkonsultation statt Anschliessend wird das Parlament darüber befinden. Zwei weitere staatsrechtliche Beschwerden sind hängig. Damit ist noch offen, wie das Bundesgericht über die Aenderungen des Bergregalgesetzes und des Einführungsgesetzes zum ZGB urteilen wird. Es wurde bereits gesagt: Die Ziffer 2 der Motion ist in der vorberatenden Kommission abgelehnt worden. Grund dafür ist wie ich zur Kenntnis nehmen muss-die Befürchtung, dass die Kompetenzen der Kantone zu stark beschnitten würden. Es gibt auch eine gewisse Angst davor, dass dort gebaut werde, wo der Widerstand am geringsten sei. Aber dem ist nicht so. Beim Standortentscheid hat die Sicherheit-ich betone: die Sicherheit-Vorrang. Wir können uns dem Entscheid der vorberatenden Kommission - ich würde sagen - anschliessen. Man muss sich allerdings im klaren sein: Das Verfahren im Atomgesetz ist schon heute gestrafft Vereinfachen und beschleunigen kann man das Verfahren also fast nur in anderen Bereichen, z. B. bei der Raumplanung und beim Bergregal. Ohne eine gewisse Einschränkung bei den Kompetenzen der Kantone aber kann der Auftrag der Ziffer 1 der Motion - und das ist das Entscheidende - nicht erfüllt werden. Deshalb möchte ich Sie dringend bitten, uns nicht Aufgaben zu erteilen, die wir aufgrund der heutigen Situation und aufgrund der Erfahrungen seit 1978 einfach nicht lösen können. Das ist das Problem. Deshalb möchte ich Sie bitten, in Anbetracht der Aufgabe und der Schwierigkeiten auf alle Fälle die Ziffer 1 als Motion und die Ziffer 2 als Postulat zu überweisen. Schallberger, Berichterstatter: Die Kommission schlägt nicht vor, Ziffer 2 der Motion als Postulat zu überweisen; sie schlägt vor, sie zu streichen und der Kreativität des Bundesrates keine Grenzen zu setzen. Ich darf noch etwas beifügen. Ich danke Herrn Bundesrat Ogi dafür, dass er hier ganz klar die Sicherheit in den Vordergrund gestellt hat Ich selber habe ja ausgeführt, die Erreichung des Zieles dürfe nicht durch politischen Widerstand verunmöglicht werden. In diesem Punkte bin ich mit Herrn Plattner nicht einig. Es darf kein zweites «Kaiseraugst» geben. Bei Kaiseraugst ging es allerdings um etwas anderes. Aber es darf nicht durch Widerstand einer Bevölkerung der sicherste Standort verunmöglicht werden. Dazu stehe ich, dazu bin ich seit Jahren gestanden. Es wurde die Verfassung von Nidwaiden erwähnt Die Gewährleistung ist Ihre Sache und die des Nationalrates. Selbstverständlich werde ich als Ständevertreter für die Gewährleistung stimmen müssen, obwohl ich an der Landesgemeinde gegen diese Verfassungsvorschläge gestimmt hatte. Das ist dannzumal meine Pflicht Ich glaube, Sie verstehen, was ich damit meine und sagen will. Bühler Robert: Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen und Ziffer 2 der Motion als Postulat zu überweisen. Es ist sinnvoll, wenn hier diese Meinung bekanntgegeben wird. Im Votum von Herrn Frick kam die Meinung der Kommission nicht richtig zum Ausdruck. Er stellte die Sache so dar, als wollte die Kommission von dieser Ziffer 2 überhaupt nichts wissen. Die Meinung war, man wolle dem Bundesrat völlige Freiheit lassen, um eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Das war der Sinn und nicht die Kantonalisierung dieses Auftrages. Wenn aber jetzt die Meinung so ist, wie Herr Frick dies darstellt, ist es sinnvoll, ein Gegengewicht zu schaffen und diese Ziffer 2 als Postulat zu überweisen. Ich bitte Sie um Zustimmung. Frick: Ich war nicht Kommissionssprecher. Ich spreche im eigenen Namen und gebe meine Meinung wieder, die mit dem Antrag der Kommission übereinstimmt Ich möchte festhalten, dass es bereits in der Kommission nach langem Ringen ein Kompromiss war, nur die Ziffer 1 zu überweisen. Wir haben diese Lösung den anderen Lösungen vorgezogen, nämlich das Ganze als Postulat zu überweisen, aber auch der dritten Lösung, welche jetzt Herr Ogi im nachhinein nochmals beantragt Die Kommission hat diese Lösung nach langer Diskussion und mit guten Gründen einstimmig abgelehnt Z/ff. 1-Ch. 1 Ueberwiesen - Transmis Ziff. 2-Ch. 2 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat 21 Stimmen Dagegen 12 Stimmen #ST# 92.3019 Motion Loretan Elektrizitätsgesetz. Aenderung von Artikel 5 Loi fédérale concernant les installations électriques. Modification de l'article 5 Wortlaut der Motion vom 30. Januar 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Aenderung von Artikel 5 des Elektrizitätsgesetzes vorzuschlagen, in dem Sinne, dass die PTT Kantonen und Gemeinden für die unterirdischen Durchleitungsrechte für Telefon- und Telegrafenleitungen bei öffentlichen Plätzen, Strassen, öffentlichen Kanälen und dergleichen eine angemessene Entschädigung zu entrichten haben. Texte de la motion du 30 janvier 1992 Le Conseil fédéral est chargé de proposer une modification de l'article 5 de la loi fédérale concernant les installations électriques prévoyant que les PTT indemnisent les cantons et les communes de manière adéquate pour le droit d'établir des lignes téléphoniques et télégraphiques souterraines sur le domaine public (places, rues ou canaux par exemple). Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bloetzer, Bühler Robert, Büttiker, Huber, Rhyner, Schiesser, Seiler Bernhard (8) Loretan: Mit meiner Motion, die von acht Kolleginnen und Kollegen mitunterzeichnet wurde, will ich den Bundesrat beauftragen, eine Aenderung von Artikel 5 des Elektrizitätsgesetzes in die Wege zu leiten, in dem Sinne, dass die PTT-Betriebe in Zu-- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (Fischer-Seengen) Teilrevision der Kernenergie-Gesetzgebung Motion du Conseil national (Fischer-Seengen) Energie nucléaire. Révision de la législation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3016 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.06.1992 - 17:00 Date Data Seite 400-402 Page Pagina Ref. No 20 021 415 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

2. Wir wollen keine Beschneidung der Kompetenzen der Kantone in dieser Frage. Wir wollen Ziffer 2 der Motion deshalb nicht überweisen, welche die Konzentration beim Bund wollte und damit stillschweigend eine Entmachtung der Kantone gebracht hätte - im Verfahren, aber allenfalls auch materiell. Das Bundesgericht hat im neuesten Nidwaldner Urteil eine klare Sprache gesprochen. Wenn wir alles beim Bund konzentrieren würden, wäre auch die neue gesetzliche Regelung des Kantons Nidwaiden in Frage gestellt. In diese beiden Richtungen macht die Kommission eine klare Aussage. Ich stehe voll dahinter und bin froh, dass sich die Kommission zu diesem Entscheid durchgerungen hat. Bundesrat Ogi: Ich muss etwas ausholen und Ihnen einmal einen Spiegel vorhalten. Sehen Sie, wir lösen unsere Aufgaben schlicht und einfach nicht. Wir schaffen Probleme. Wir wissen das, aber wir zögern die Lösung dieser Probleme so weit hinaus, dass es langsam nicht mehr verantwortbar ist Für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle muss - das haben die Herren Plattner und Frick gesagt - eine Lösung gefunden werden; dies unabhängig davon, wie es mit der Kernenergie weitergeht Wie sagte doch Herr Bühler in der Kommission? «Die Finnen kamen, um zu erfahren, wie man den Bau eines solchen Lagers plant» Damals war die Schweiz im Planen voraus. Nun hat Finnland im Monat Mai ein Lager eröffnet Bei uns aber sind wir keinen Schritt weitergekommen. Wir planen, wir reden, wir zögern, wir prozessieren, wir verlieren Zeit, wir schieben das Problem vor uns her und wollen es nicht lösen. So kann es nicht weitergehen! Wir haben die Verantwortung zu spüren! Wir haben ein Problem, und wir kennen es. Wir haben dieses Problem zu lösen! Das Parlament wollte uns bereits 1978 mit dem Bundesbeschluss zum Atomgesetz Beine machen. Die Verantwortlichen der Nagra haben in der Folge und unter dem Druck des Projekts «Gewähr» das erforderliche Personal bereitgestellt, die erforderlichen Mittel beschafft, um die Untersuchungsprogramme einleiten zu können. Die Nagra hat bis heute bereits 470 Millionen Franken ausgegeben! Was hat sie mit diesem Geld gemacht? Sie hat Sondierbohrungen vorgenommen; sie hat seismische Untersuchungen gemacht; sie hat Quellenkataster erstellt und weiteres mehr, aber auch viele Verfahren - das war ihre Hauptarbeit - vor politischen Instanzen und vor allem vor Gerichten bestritten. Wir verlangen von den Abfallverursachern, dass sie das Problem der Entsorgung lösen, aber wir geben ihnen die rechtlichen Möglichkeiten dazu nicht! Das ist das grosse Problem! Statt dass die Nagra den Untergrund untersucht, muss sie sich vor Bundesgericht, vor kantonalen Gerichten und vor der Enteignungs-Schätzungskommission mit Gerichtsakten herumschlagen. Das ist ihre Tätigkeit Bohren, sondieren, abklären, prüfen kann sie nicht. Dazu zwei Beispiele zum Nachdenken. Für das Lager für hochaktive Abfälle hat die Nagra 1980 die Sondierungsgesuche für das kristalline Gestein gestellt Verwaltung und Bundesrat haben rasch gehandelt und Anfang 1982 die Bewilligungen erteilt Immerhin mussten Gutachten erstellt und zwei öffentliche Verfahren durchgeführt werden. An verschiedenen Sondierungsorten konnten die Untersuchungen nach einigen Startschwierigkeiten durchgeführt werden. In Siblingen wurde aber der Rechtsweg ausgeschöpft, so dass die Untersuchungen dort erst 1988 durchgeführt werden konnten. Für die Bundesbewilligung brauchte es ein Jahr und acht Monate, für die kantonale Bewilligung inklusive Gang ans Bundesgericht aber sechs Jahre. Ein anderes Beispiel. Wenn ich Herrn Martin vor mir habe, muss ich auch zu Ollon noch etwas sagen. Hier geht es um ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle. Der Bundesrat erteilte im Jahr 1985 die Sondierbewilligung. Heute ist erst ein Teil der Untersuchungen durchgeführt, und die Nagra muss für die seismischen Messungen etwa 500 - fünf-null-null Grundstücke vorübergehend enteignen; dies für Untersuchungen, die eigentlich ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden könnten. Was nützt es da, wenn die Nagra international in Fachkreisen hoch angesehen ist, wenn andere zu uns kommen, um zu lernen, aber im eigenen Land, in diesem Land Schweiz, die erforderlichen Untersuchungen einfach nicht durchgeführt werden können? Was nützt es, wenn weitherum im Schweizerland die Meinung vorherrscht, dass das Entsorgungsproblem gelöst werden müsse-man verlangt das von uns-, im konkreten Fall dann aber das Sankt-Florians-Prinzip und nicht das Atomgesetz gilt? So kann es nicht weitergehen. Wir verdienen hier, in der nuklearen Entsorgung, auf alle Fälle keine Goldmedaille. Finnland und Schweden verfügen über Lager, obschon sie nach uns mit der Suche nach geeigneten Gesteinsformationen begonnen haben. Schweden nahm das Lager bereits 1988 in Betrieb, und Finnland - wie wir jetzt wissen - ist im Mai dieses Jahres soweit gewesen und hat das Lager eröffnen können. Frankreich hat gar das zweite, allerdings oberflächennahe Lager in Betrieb. Bei uns wird weiterhin diskutiert, gewartet, protestiert und untersucht Wir müssen die rechtlichen und politischen Voraussetzungen dafür schaffen, dass das Entsorgungsproblem endlich ohne weitere Verzögerungen mit Volldampf gelöst werden kann. Unsere Kinder würden uns Vorwürfe machen, wenn wir dieses Problem, das wir kennen, das wir seit Jahren kennen, einfach von uns wegschieben, einfach nicht lösen würden. Es geht hier um eine nationale Aufgabe, deren Bewältigung nicht durch ein politisches Veto des Standortkantons oder der Standortgemeinde verhindert werden darf. Dies muss in der Atomgesetzgebung klar gesagt werden. Ich habe deshalb mit Freude vom Antrag Ihrer vorberatenden Kommission, Ziffer 1 der Motion zu überweisen, Kenntnis genommen. Weniger Freude hatte ich natürlich - ich war leider verhindert, an der Sitzung teilzunehmen - an der Ziffer 2 bzw. an Ihrem Antrag, diese Ziffer 2 zu streichen. Man kann den Pelz nicht waschen, ohne ihn nasszumachen. Die Verfahren müssen - wie Herr Schallberger das gesagt hat- gestrafft werden. Dies ist allgemein anerkannt Es ist aber nicht möglich, wenn wir - wie bisher - jede einzelne Teilbewilligung von Gericht zu Gericht weiterziehen oder gar hin- und herschieben, wie das in den letzten Jahren der Fall war. Ich erinnere daran: Die Atomgesetzgebung ist Bundessache. Da geht es nicht an, dass die von den zuständigen Bundesstellen gefassten Beschlüsse durch sachlich nicht begründete kantonale Entscheide unterlaufen werden. Wir brauchen des-- 2 of 4 -Motion Lortean 402 9 juin 1992 halb eine Straffung der Verfahren und eine klare Regelung der Zuständigkeiten, wie dies in der Motion des Nationalrates (Fischer-Seengen) vorgeschlagen wird. Besondere Mühe und Sorge - ich muss das aus Aktualitätsgründen sagen, weil Herr Frick es erwähnt hat - bereitet uns die Entwicklung im Kanton Nidwaiden. Die Landsgemeinde dieses Kantons beschloss Aenderungen der Kantonsverfassung, des Bergregalgesetzes, des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch. Danach braucht es für die Arbeiten im Untergrund eine Konzession, über deren Erteilung die Landsgemeinde abstimmt Die Nagra hat gegen die drei Aenderungen staatsrechtliche Beschwerde erhoben. Am 14. April trat das Bundesgericht nicht auf die staatsrechtliche Beschwerde bezüglich der Aenderungen der Kantonsverfassung ein. Der Entscheid des Bundesgerichtes bedeutet: Die Aenderung einer Kantonsverfassung kann nicht mit staatsrechtlicher Beschwerde angefochten werden. Die Ueberprüfung der revidierten Kantonsverfassung findet im Gewährleistungsverfahren statt, und dafür ist die Bundesversammlung zuständig. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat einen Botschaftsentwurf zur Gewährleistung der Aenderung der Kantonsverfassung erarbeitet Derzeit findet die Aemterkonsultation statt Anschliessend wird das Parlament darüber befinden. Zwei weitere staatsrechtliche Beschwerden sind hängig. Damit ist noch offen, wie das Bundesgericht über die Aenderungen des Bergregalgesetzes und des Einführungsgesetzes zum ZGB urteilen wird. Es wurde bereits gesagt: Die Ziffer 2 der Motion ist in der vorberatenden Kommission abgelehnt worden. Grund dafür ist wie ich zur Kenntnis nehmen muss-die Befürchtung, dass die Kompetenzen der Kantone zu stark beschnitten würden. Es gibt auch eine gewisse Angst davor, dass dort gebaut werde, wo der Widerstand am geringsten sei. Aber dem ist nicht so. Beim Standortentscheid hat die Sicherheit-ich betone: die Sicherheit-Vorrang. Wir können uns dem Entscheid der vorberatenden Kommission - ich würde sagen - anschliessen. Man muss sich allerdings im klaren sein: Das Verfahren im Atomgesetz ist schon heute gestrafft Vereinfachen und beschleunigen kann man das Verfahren also fast nur in anderen Bereichen, z. B. bei der Raumplanung und beim Bergregal. Ohne eine gewisse Einschränkung bei den Kompetenzen der Kantone aber kann der Auftrag der Ziffer 1 der Motion - und das ist das Entscheidende - nicht erfüllt werden. Deshalb möchte ich Sie dringend bitten, uns nicht Aufgaben zu erteilen, die wir aufgrund der heutigen Situation und aufgrund der Erfahrungen seit 1978 einfach nicht lösen können. Das ist das Problem. Deshalb möchte ich Sie bitten, in Anbetracht der Aufgabe und der Schwierigkeiten auf alle Fälle die Ziffer 1 als Motion und die Ziffer 2 als Postulat zu überweisen. Schallberger, Berichterstatter: Die Kommission schlägt nicht vor, Ziffer 2 der Motion als Postulat zu überweisen; sie schlägt vor, sie zu streichen und der Kreativität des Bundesrates keine Grenzen zu setzen. Ich darf noch etwas beifügen. Ich danke Herrn Bundesrat Ogi dafür, dass er hier ganz klar die Sicherheit in den Vordergrund gestellt hat Ich selber habe ja ausgeführt, die Erreichung des Zieles dürfe nicht durch politischen Widerstand verunmöglicht werden. In diesem Punkte bin ich mit Herrn Plattner nicht einig. Es darf kein zweites «Kaiseraugst» geben. Bei Kaiseraugst ging es allerdings um etwas anderes. Aber es darf nicht durch Widerstand einer Bevölkerung der sicherste Standort verunmöglicht werden. Dazu stehe ich, dazu bin ich seit Jahren gestanden. Es wurde die Verfassung von Nidwaiden erwähnt Die Gewährleistung ist Ihre Sache und die des Nationalrates. Selbstverständlich werde ich als Ständevertreter für die Gewährleistung stimmen müssen, obwohl ich an der Landesgemeinde gegen diese Verfassungsvorschläge gestimmt hatte. Das ist dannzumal meine Pflicht Ich glaube, Sie verstehen, was ich damit meine und sagen will. Bühler Robert: Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen und Ziffer 2 der Motion als Postulat zu überweisen. Es ist sinnvoll, wenn hier diese Meinung bekanntgegeben wird. Im Votum von Herrn Frick kam die Meinung der Kommission nicht richtig zum Ausdruck. Er stellte die Sache so dar, als wollte die Kommission von dieser Ziffer 2 überhaupt nichts wissen. Die Meinung war, man wolle dem Bundesrat völlige Freiheit lassen, um eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Das war der Sinn und nicht die Kantonalisierung dieses Auftrages. Wenn aber jetzt die Meinung so ist, wie Herr Frick dies darstellt, ist es sinnvoll, ein Gegengewicht zu schaffen und diese Ziffer 2 als Postulat zu überweisen. Ich bitte Sie um Zustimmung. Frick: Ich war nicht Kommissionssprecher. Ich spreche im eigenen Namen und gebe meine Meinung wieder, die mit dem Antrag der Kommission übereinstimmt Ich möchte festhalten, dass es bereits in der Kommission nach langem Ringen ein Kompromiss war, nur die Ziffer 1 zu überweisen. Wir haben diese Lösung den anderen Lösungen vorgezogen, nämlich das Ganze als Postulat zu überweisen, aber auch der dritten Lösung, welche jetzt Herr Ogi im nachhinein nochmals beantragt Die Kommission hat diese Lösung nach langer Diskussion und mit guten Gründen einstimmig abgelehnt Z/ff. 1-Ch. 1 Ueberwiesen - Transmis Ziff. 2-Ch. 2 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat 21 Stimmen Dagegen 12 Stimmen #ST# 92.3019 Motion Loretan Elektrizitätsgesetz. Aenderung von Artikel 5 Loi fédérale concernant les installations électriques. Modification de l'article 5 Wortlaut der Motion vom 30. Januar 1992 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Aenderung von Artikel 5 des Elektrizitätsgesetzes vorzuschlagen, in dem Sinne, dass die PTT Kantonen und Gemeinden für die unterirdischen Durchleitungsrechte für Telefon- und Telegrafenleitungen bei öffentlichen Plätzen, Strassen, öffentlichen Kanälen und dergleichen eine angemessene Entschädigung zu entrichten haben. Texte de la motion du 30 janvier 1992 Le Conseil fédéral est chargé de proposer une modification de l'article 5 de la loi fédérale concernant les installations électriques prévoyant que les PTT indemnisent les cantons et les communes de manière adéquate pour le droit d'établir des lignes téléphoniques et télégraphiques souterraines sur le domaine public (places, rues ou canaux par exemple). Mitunterzeichner - Cosignataires: Beerli, Bloetzer, Bühler Robert, Büttiker, Huber, Rhyner, Schiesser, Seiler Bernhard (8) Loretan: Mit meiner Motion, die von acht Kolleginnen und Kollegen mitunterzeichnet wurde, will ich den Bundesrat beauftragen, eine Aenderung von Artikel 5 des Elektrizitätsgesetzes in die Wege zu leiten, in dem Sinne, dass die PTT-Betriebe in Zu-- 3 of 4 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (Fischer-Seengen) Teilrevision der Kernenergie-Gesetzgebung Motion du Conseil national (Fischer-Seengen) Energie nucléaire. Révision de la législation In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3016 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 09.06.1992 - 17:00 Date Data Seite 400-402 Page Pagina Ref. No 20 021 415 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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