91-3035
Verwaltungsbehörden 10.03.1992 91.3035
10. März 1992Deutsch29 min
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10. März 1992 137 Motion des Nationalrates Zimmerli, Berichterstatter: Wir stehen bei der Aenderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bzw. bei einer kleinen Ergänzung. Der Bundesrat schlägt uns vor, mit Blick auf die Durchsetzung der Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit Artikel 10 ergeben, Artikel 10 Absatz 2 einfach mit einer Legitimationsbestimmung zum Buchstaben c zu ergänzen. Sie haben diese Formulierung auf der Fahne. Unsere Kommission hat es für richtig befunden, die Formulierung geringfügig mit dem Hinweis zu ergänzen, dass noch besonders auf die Legitimation der klageberechtigten Personen im Ausland hinzuweisen sei. Die Redaktionskommission hat die Formulierung noch geringfügig geändert, und zwar wie folgt: «Ferner können nach Artikel 9 Absätze 1 und 2 klagen:.... c. der Bund, wenn er es zum Schutz des Ansehens der Schweiz im Ausland als nötig erachtet und die klageberechtigten Personen im Ausland ansässig sind.» Das ist materiell genau das gleiche wie die Formulierung auf der Fahne gemäss den Beschlüssen des Nationalrats. Die Kommission war einstimmig und hat ohne weitere Diskussion gefunden, die vom Bundesrat beantragte Ergänzung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb sei richtig. Ich bitte Sie, dieser kleinen Ergänzung im Sinne der Kommissionsanträge zuzustimmen. Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Gesamtberatung - Traitement global du projet Titel und Ingress, Ziff. l Art. 10, Ziff. II Titre et préambule, eh. I art. 10, eh. Il Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit) An den Nationalrat-Au Conseil national #ST# 91.3035 Motion des Nationalrates (Kommission) Aussenpolitisches Konzept der Schweiz Motion du Conseil national (Commission) Conception de la politique étrangère de la Suisse Wortlaut der Motion vom 23. September 1991 Der aussenpolitische Wandel der jüngsten Zeit führt zu komplexen Problemen, die auch unser Land herausfordern. Es entstehen politische, wirtschaftliche, ökologische, demographische, militärische und soziale Risiken, die ein entsprechendes aussenpolitisches Konzept verlangen. Es sind dabei die zukünftigen Beziehungen der Schweiz zum Ausland zu definieren. Im besonderen ist eine verstärkte Mitwirkung der Schweiz bei der Gestaltung Europas notwendig. Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Vorlage zu unterbreiten: Botschaft für eine neue verfassungsmässige Abstützung der schweizerischen Aussenpolitik (Neufassung von Artikel 8 und Artikel 102 Ziffern 8 und 9, Beziehungen zum Ausland mit Schwergewicht Europa, Kompetenzausscheidung zwischen Bundesrat und Parlament). Texte de la motion du 23 septembre 1991 Les changements intervenus récemment en politique étrangère soulèvent des problèmes complexes auxquels notre pays est aussi confronté. Il en résulte des risques d'ordre politique, économique, écologique, démographique, militaire et social qui appellent un concept de politique étrangère approprié. Il y a lieu de définir les relations futures de la Suisse avec l'étranger. En particulier, une coopération renforcée de la Suisse à la construction de l'Europe s'impose. Le Conseil fédéral est invité à présenter le document suivant: Un message pour un renforcement constitutionnel de la politique étrangère (Nouvelle version de l'article 9 et de l'article 102, chiffres 8 et 9 est. relations avec l'étranger- point fort l'Europe; délimitation des compétences entre le Conseil fédéral et le Parlement). Herr Cavelty unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Begründung der Motionäre Die Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik müssen in der Bundesverfassung neu formuliert werden. Die bestehenden Artikel 2 und 8 BVsind diesbezüglich zu knapp und tragen Aspekten wie etwa der Friedensförderung, der Demokratie oder dem Menschenrechtsschutz zu wenig Rechnung. Eine Verfassungsreform würde zudem Anlass dazu bieten, eine breite aussenpolitische Diskussion zu führen und diese auch ins Volk hineinzutragen. Bei der Neufassung der Kompetenzausscheidung zwischen Bundesrat und Parlament geht es nicht darum, die ureigensten Aufgaben des Bundesrates in der Aussenpolitik zu schmälern oder entsprechende Kompetenzen zu verschieben. Es geht vielmehr um eine klarere Kompetenzausscheidung zwischen den beiden Organen, um eine klarere Zuweisung bestimmter Aufgabenbereiche. Das Parlament hat wiederholt signalisiert, dass es zum Beispiel früh und rechtzeitig in den Mitwirkungsprozess bei der Vorbereitung von europäischen oder weltweiten Verhandlungen und Abkommen einbezogen werden müsste. Diese Dinge bedürfen neuer Klärung und neuer Regelung. Stellungnahme des Bundesrates vom 24. Januar 1992 Bundespräsident Felber hielt sich anlässlich der Kommissionsberatung kurz und verwies auf die schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Mai 1991 (AB 1991 N
Erwägungen
161.
Off.). Nach Meinung des Bundesrates verfügt das Parlament über genügende verfassungsrechtliche Kompetenzen in den auswärtigen Angelegenheiten. Wenn das Parlament ein gewisses Unwohlsein über seine Rolle in der Aussenpolitik verspüre, liege das weniger an mangelnden Kompetenzen als mehr an der gelegentlichen Schwierigkeit, diese wirksam auszuüben. Zudem sei durch die Einführung des Artikels 47bis a GVG auf Gesetzesstufe die Mitwirkung des Parlamentes in der Aussenpolitik bereits klarer geregelt worden. Neue Bestimmungen auf Verfassungsstufe, in einer von starkem aussenpolitischem Wandel geprägten Zeit, hält der Bundesrat für gefährlich. Im gleichen Sinn spricht sich der Bundesrat auch gegen eine Festlegung der aussenpolitischen Ziele und Mittel zum heutigen Zeitpunkt aus. Hingegen empfiehlt er die Umwandlung der Motion in ein Postulat, welches im Rahmen des gegen Ende des Jahres erscheinenden aussenpolitischen Berichtes des Bundesrates behandelt werden könnte. Erwägungen der Kommission Ein Teil der Kommissionsmitglieder sprach sich für die Motion aus und folgte grundsätzlich den Argumenten der Motionäre; ferner sei eine Umwandlung in ein Postulat bei der Fülle des bereits vorliegenden Materials nicht mehr zu rechtfertigen. Andere Sprecher hingegen teilten die Meinung des Bundesrates; vorgängig müsse noch konzeptionelle Arbeit geleistet werden, wofür sich ein Postulat besser eigne. M. Cavelty présente au nom de la commission le rapport écrit suivant:
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Motion du Conseil national 138 10 mars 1992 Développement des auteurs de la motion L'énoncé des principes de la politique étrangère de la Suisse tels qu'ils figurent dans la constitution doit être modifié. En effet, les articles 2 et 8 est sont trop concis: ils ne tiennent guère compte d'aspects tels que les efforts en faveur de la paix, la démocratie ou le respect des droits de l'homme. Une réforme de la constitution fournirait en outre l'occasion d'ouvrir un large débat sur la politique étrangère et de porter cette question devant le peuple. La nouvelle délimitation des compétences proposée entre le Conseil fédéral et le Parlement ne vise pas à réduire les tâches qui incombent depuis toujours au Conseil fédéral en matière de politique étrangère ni à donner au Parlement les compétences correspondantes. Il s'agit de délimiter plus précisément les compétences entre ces deux institutions afin que l'attribution de certains domaines soit plus claire. Par exemple, le Parlement a signalé à plusieurs reprises qu'il devrait être associé suffisamment tôt aux travaux préparatoires précédant les négociations qui sont menées aux niveaux européen ou international et les accords qui s'ensuivent II est nécessaire de redéfinir et de régler ces questions. Avis du Conseil fédéral du 24 janvier 1992 M. Felber, se référant à la réponse écrite du Conseil fédéral du
8.
mai 1991 (B01991 N161 Oss.), s'est exprimé brièvement devant la commission. Selon le Conseil fédéral, la constitution donne à l'Assemblée fédérale des compétences suffisantes en matière d'affaires étrangères. Si le Parlement éprouve un certain malaise en ce qui concerne l'importance de son rôle en matière de politique étrangère, ce n'est pas faute de compétences, mais plutôt parce qu'il lui est parfois difficile d'exercer ces compétences de manière efficace. En outre, la participation du Parlement à la politique étrangère a déjà été réglée plus précisément à l'échelon législatif, par la création de l'article 47bis a LREC. Le Conseil fédéral juge risqué de créer de nouvelles dispositions dans le cadre constitutionnel en une période marquée par des bouleversements de la scène internationale. C'est dans le même esprit que le Conseil fédéral s'oppose à ce que l'on définisse aujourd'hui les objectifs et les instruments de la politique étrangère. Il propose de transformer la motion en postulat, ce qui permettra de traiter ce point dans le cadre du rapport sur la politique étrangère du Conseil fédéral, qui paraîtra vers la fin de l'année. Considérations de la commission Une partie des membres de la commission a approuvé la motion et s'est ralliée aux arguments de ses auteurs; de plus, selon eux, la transformation de la motion en postulat ne se justifie plus, en raison de l'ampleur des documents réunis. D'autres partagent au contraire l'avis du Conseil fédéral, ajoutant qu'il faut encore approfondir les bases théoriques du problème; or, un postulat se prête mieux à ce genre de travail. Antrag der Kommission Mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission die Ueberweisung als Postulat Antrag Rhinow Ueberweisung der Motion Proposition de la commission Par 7 voix contre 2 et une abstention la commission propose de transmettre la motion sous forme de postulat Proposition Rhinow Transmettre la motion Cavelty, Berichterstatter: Ich möchte den schriftlichen Bericht in drei Punkten ergänzen, um den Nichtmitgliedern der Kommission die Diskussion zu erleichtern:
1.
Ziffer 2 der ursprünglichen Motion steht bei uns nicht zur Debatte, weil sie vom Nationalrat selbst nur als Postulat überwiesen wurde.
2.
Im wesentlichen geht es bei der verbleibenden Ziffer 1 der Motion darum, dass in der Bundesverfassung eine Neufassung der Kompetenzausscheidung zwischen Bundesrat und Parlament verlangt wird. Bei der verlangten Kompetenzausscheidung geht die Tendenz bei der Aussenpolitik vor allem aufgrund der Diskussion im Nationalrat klar in Richtung Ausweitung der Kompetenzen des Parlaments. Gegen diese Tendenz wehren sich sowohl der Bundesrat wie auch die Mehrheit unserer Kommission. Die «gemässigten Anhänger» der Motion wollen nicht gerade von vornherein eine Umstülpung der geltenden Kompetenzordnung, aber doch eine Ueberprüfung und Präzisierung der Kompetenzen von Bundesrat und Parlament im Lichte der heutigen Bedürfnisse. Gegen dieses Grundanliegen lässt sich materiell kaum Stichhaltiges einwenden. Nur, so scheint es der Mehrheit der Kommission, kennen wir für ein solches Anliegen nicht die Form der Motion, sondern jene des Postulats. Dies ist der Grund dafür, weshalb unsere Kommission mit 6 zu 4 Stimmen für die Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat votierte und Sie nun einlädt, diesem Antrag zu folgen. Herr Rhinow wird die gegenteilige Meinung vertreten und begründen, warum dieser Vorstoss dennoch als Motion überwiesen werden soll.
3.
In diesem Zusammenhang ist auf die von unserem Rat ubera/lesene Motion Zimmerli hinzuweisen. Diese Motion verlangt eine Neuformulierung der Ziele und Mittel der schweizerischen Aussenpolitik. Die Motion Zimmerli beschlägt ein anderes Kapitel als die hier im Vordergrund stehende Kompetenzordnung. Wir haben diese Motion überwiesen. Die Aussenpolitische Kommission schlug dem Nationalrat die Ueberweisung der Motion Zimmerli als Postulat vor. Wie gesagt besteht zwischen der Motion des Nationalrates, die wir jetzt behandeln, und der Motion Zimmerli, die der Nationalrat behandelt, kein direkter Zusammenhang. Es besteht kein direkter Zusammenhang und auch kein direktes Konkurrenzverhältnis, weil verschiedene Ziele anvisiert werden. Es drängt sich also nicht aus irgendwelchen Prestigegründen eine gleichartige Behandlung sowohl hier wie dort auf. Wenn wir ganz unabhängig von der Behandlung der Motion Zimmerli im Nationalrat die Ueberweisung der heute zur Diskussion stehenden Motion bloss als Postulat beantragen, geschieht das aus den erwähnten sachlichen Gründen: Die Materie ist selbst in der gemässigten Form für eine Motion nicht geeignet Deshalb bitte ich im Namen der Kommission bloss um Ueberweisung als Postulat Rhinow: Wir befinden uns in einer seltsamen Situation: Sowohl der Nationalrat als auch unser Rat haben Vorstösse aus ihren Reihen gutgeheissen, die vom Bundesrat eine verfassungsrechtliche Neuordnung der schweizerischen Aussenpolitik verlangen. Wir haben die Motion unseres Kollegen Zimmerli als Motion überwiesen, der Nationalrat aber bloss als Postulat Der Nationalrat seinerseits hat eine vergleichbare Motion seiner Aussenpolitischen Kommission als Motion gutgeheissen, und jetzt beantragt unsere Kommission, diese Motion nur als Postulat zu akzeptieren. Wenn wir diesem Antrag folgten, würde dies bedeuten, dass zwar beide Räte eine Motion wollen, dies aber letztlich nicht so beschliessen, weil der Vorstoss jeweils aus dem anderen Rat kommt und deshalb nicht genehm ist Ein solches Vorgehen erhöht nicht unbedingt die Glaubwürdigkeit des Parlamentes. Ich beantrage deshalb, materiell bei unserem Beschluss, nämlich bei dem, was wir im Zusammenhang mit der Motion Zimmerli entschieden haben, zu bleiben und deshalb die Motion des Nationalrates als Motion zu überweisen. Ich muss, entgegen den Ausführungen des Herrn Kommissionspräsidenten, sagen, dass dieser Vorstoss in der Sache mit der Motion unseres Rates sehr wohl verglichen werden kann. Aber vielleicht wird sich Herr Zimmerli als Urheber selber dazu noch äussern. Die Motion ist in der Sache richtig, sie ist es aber auch bezüglich des Zeitpunktes. Unbestritten ist, dass der Bundesrat ein neues aussenpolitisches Konzept erarbeitet Das hat er in der Kommission versprochen, und diese Thematik steht auch nicht mehr im Vordergrund. Das Konzept ist und bleibt aber ein Konzept des Bundesrates. Wir können, wie so oft in letzter Zeit, zu diesem Konzept zum gegebenen Zeitpunkt zwar et-- 2 of 6 -10. März 1992 139 Motion des Nationalrates was sagen, wir können darüber diskutieren, aber wir können es nicht formell beschliessen. Ein Konzept des Bundesrates bleibt ein Konzept des Bundesrates. Ich gestatte mir immerhin den Hinweis, dass es nicht ganz einfach ist, im Anschluss an mögliche Entscheide wie die Mitwirkung im EWR über ein Konzept zu sprechen. Wir kommen also auch hier von der Hierarchie der Entscheidungen her betrachtet wieder einmal zu spät: Wir sprechen erst dann über die Neuorientierung der Aussenpolitik, wenn wichtige Entscheidungen möglicherweise bereits gefallen sind. Wir brauchen aber nicht nur ein Konzept, wir müssen die Grundlinien dieses Konzeptes in verbindliche Formen giessen. Unsere Bundesverfassung ist bezüglich Aussenpolitik sehr aussageschwach. Sie enthält im wesentlichen nur die Unabhängigkeit als Staatsziel. Diese Normierung ist eindeutig zu eng, muss es doch heute und morgen um bedeutend mehr gehen, etwa um die Wahrung der nationalen Interessen in einem Umfeld globaler Interdependenz. Zur Gewährleistung eines möglichst grossen Masses an Selbstbestimmung brauchen wir dabei gerade nicht nur die relative - es ist immer nur noch eine relative - Unabhängigkeit, sondern die Mitwirkung und Mitbestimmung auf der internationalen Ebene. Es geht auch um die Wahrung von Menschenrechten, Sicherheit und Frieden in Europa wie in der übrigen Welt - eine für das Ueberleben gerade eines Kleinstaates immer wichtigere Voraussetzung. Es geht um die Mitwirkung an der Verbesserung der globalen Ueberlebensbedingungen. Die Bundesverfassung sollte sich über diese allgemeine Marschrichtung, über diese allgemeinen Ziele, nicht etwa über die Instrumente, die flexibel zu handhaben sein werden, aussprechen. Sie sollte gewisse Konkretisierungen zum Verhältnis zwischen Parlament und Regierung und wohl auch zwischen Bund und Kantonen aufnehmen. Sonst lebt die Verfassung nicht, sie wird zur «lettre morte», wird als unbeachtlich beiseite geschoben oder einfach nicht zur Kenntnis genommen. Verfassung und Wirklichkeit klaffen auseinander, und das können gerade wir als Hüter dieser Verfassung uns nicht leisten. Nun sind gegen die Motion drei Einwände vorgebracht worden, die meines Erachtens alle nicht stichhaltig sind. Einmal wurde gesagt, die Kompetenzen des Bundesrates dürften nicht noch mehr beschnitten werden, damit die Handlungsfähigkeit der Regierung und des Landes nicht beeinträchtigt würde. Für dieses Argument, Herr Bundesrat, habe ich Verständnis, aber es stösst ins Leere, denn im Text und in der Begründung der Motion des Nationalrates steht nichts davon. Wenn vielleicht im Nationalrat gewisse Votanten in diese Richtung plädiert haben, bindet das weder uns noch den Bundesrat, weil der Bundesrat gestützt auf den Motionstext und die Motionsbegründung seine Vorlage ausarbeiten wird und wir als Räte es dannzumal in der Hand haben, eine vernünftige Lösung gutzuheissen. Die blosse Befürchtung, einzelne Kollegen oder Kolleginnen könnten noch etwas anderes im Hinterkopf haben, darf nicht ausreichen, um eine an sich richtige Motion abzulehnen. Zum anderen wurde geltend gemacht, der Zeitpunkt sei nicht opportun. Das ist ein Standardargument, das in der Schweiz zu jeder Zeit und gegen jede Reform eingewendet werden kann. Es ist immer zu früh und immer zu spät Wir beschliessen aber heute nicht über den definitiven Text, sonst hätte ich noch ein gewisses Verständnis dafür, wir beschliessen über die Motion, über den verbindlichen Auftrag an den Bundesrat Wir wissen doch, wie lange es gehen kann, bis Botschaft und Textentwurf auf dem Tisch des Parlamentes liegen. Da können Jahre vergehen. Der Bundesrat verfügt also auch mit der Motion über einen zeitlichen Handlungsspielraum. Nichts spricht dagegen, dass wir am Ende dieses Jahres, wenn die Zeitprognosen des Bundesrates zutreffen, zuerst über das Konzept diskutieren, dass wir uns über die Neutralität unterhalten und dass wir dann später über die verfassungsrechtliche Normierung, gestützt auf eine Botschaft des Bundesrates, befinden. Schliesslich gibt es noch eine dritte kritische Bemerkung: Es wurde auch gesagt, die Motion sei zu eng, weil hier bestimmte Verfassungsartikel aufgelistet worden sind. Dank der allgemeinen Form, in welcher die Motion vorliegt, ist der Bundesrat nicht an einzelne Verfassungsbestimmungen gebunden. Wenn der Auftrag lautet: Neuordnung der verfassungsrechtlichen Bestimmungen bezüglich Aussenpolitik, dann ist es dem Bundesrat unbenommen, statt einem Artikel 8 oder einem Artikel 102 auch andere Bestimmungen wie etwaArtikel 2 der Bundesverfassung mit in die Prüfung und in die Ueberlegungen einzubeziehen. Es geht heute darum, ob wir diese Revision verbindlich verlangen wollen oder nicht Es geht nicht darum, heute einen Entwurf definitiv zu verabschieden. Für mich ist die verfassungsrechtliche Neuordnung unausweichlich, dies angesichts der veränderten aussenpolitischen Bedingungen, angesichts des überholten Verfassungsstandes in diesem Bereich und angesichts des Bedarfs nach einer demokratischen Diskussion, einer demokratischen Abstützung unserer Aussenpolitik. Helfen wir doch mit, Pays réel und Pays légal auch in der Aussenpolitik wieder in Einklang zu bringen, und überweisen wir diesen Vorstoss des Nationalrates als Motion. M. Felber, président de la Confédération: Si je reprends le discours de M. Rhinow par la fin, je pourrais être très rassuré en me disant que de toute manière, personnellement, je ne verrai peut-être pas de nouvelles dispositions constitutionnelles parce qu'il faudra des années jusqu'à ce qu'elles soient mises au point Ce n'est donc pas une volonté personnelle que j'essaie d'exprimer ici mais bien les préoccupations du Conseil fédéral. Vous avez pris connaissance des réponses que le Conseil fédéral a données à la motion de la Commission des affaires étrangères du Conseil national, qui a été adoptée par 52 voix contre 49. C'est bien dire qu'il y avait, là aussi, une hésitation assez profonde à propos de cette prise de position. D'où venait cette hésitation? Sans doute, peut-être de la volonté exprimée par certains de vos collègues de la Chambre du peuple de vouloir s'insérer plus directement dans la responsabilité et la direction des affaires étrangères. Ce n'est pas tellement cela qui a préoccupé d'une manière générale le Conseil fédéral. Nous l'avons dit, le Conseil fédéral représente, selon les termes constitutionnels actuels, la Confédération vis-à-vis de l'étranger. Il conclut les actes qui engendrent des obligations de droit international - c'est un élément important - et il veille aux intérêts de la Confédération au dehors - c'est l'article 102 de la Constitution fédérale. Dès le moment où il conclut des actes qui engendrent des obligations, ceux-ci sont pour la plupart soumis à l'appréciation du Parlement qui peut en discuter, qui peut les ratifier ou les rejeter. L'Assemblée fédérale dispose donc dans la gestion de la politique étrangère de moyens efficaces de coopération. Elle a ses compétences propres pour adopter toute mesure visant à la sûreté extérieure, au maintien de l'indépendance. Elle a le droit d'approbation des traités conclus avec les Etats étrangers et, grâce à ses pouvoirs étendus en matière législative, financière et de contrôle, elle est en fait associée largement à la formation de la volonté, avant tout lors de la définition des objectifs et des moyens fondamentaux de la politique étrangère et de décisions d'une grande portée. Ce qui nous a incité à demander aux motionnaires de transformer leur motion en postulat, c'est d'abord le fait que les problèmes posés sont des problèmes intéressants et qui nous interpellent Nous n'avons pas rejeté purement et simplement, nous avons demandé la transformation en postulat Nous avons, ce faisant, annoncé une série de mesures et de documents qui seront à disposition des Chambres fédérales. C'est d'abord le rapport sur le concept de la politique étrangère - et là, Monsieur Rhinow, vous nous faites le procès hâtif qu'un concept du Conseil fédéral demeure un concept du Conseil fédéral. Ce rapport ne demandera pas de prise de position mais définira les problèmes qui se posent aujourd'hui à la politique étrangère, en indiquant des voies sur lesquelles il sera nécessaire de s'engager. Par conséquent, dans ce type de rapport, le Parlement peut parfaitement exprimer les points forts, souligner ceux-ci et demander expressément au gouvernement que ce soit ceux-là qu'il mette en évidence et ceux-là sur lesquels il s'engage.
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Motion du Conseil national 140 10 mars 1992 Nous précisons encore dans la réponse à la motion de la Commission des affaires étrangères du Conseil national, que le Conseil fédéral n'exclut pas de modifications constitutionnelles si elles s'avèrent nécessaires, et selon les voies de politique étrangère dans lesquelles nous désirons - vous et nous nous engager. Pourquoi alors ne pas accepter immédiatement la motion? C'est parce que nous croyons indispensable de définir les éléments, ensemble, qui doivent permettre de fixer de nouveaux termes à notre constitution. Cela nous paraît un élément important De toute manière, nous devrions discuter de ce concept, discuter du rapport sur la neutralité qui va être mis à votre disposition dans les prochaines semaines et ensuite déterminer si cela nécessite des modifications de la constitution. Pour une fois, nous ne sommes pas opposés, par principe, à ces modifications, mais nous désirons déterminer avec le plus de précision possible ce qui devrait y figurer. Nous croyons que l'injonction à travers une motion, qui nous engage et qui nous donne le mandat de modifier la constitution, n'est pas nécessaire en l'occurrence. C'est cela la position du Conseil fédéral. Je crois qu'il est inutile d'allonger les discours puisqu'ils sont connus. Les prises de position du gouvernement ont été exprimées dans les différentes commissions et au Conseil national. Une modification de la constitution, Monsieur Rhinow, c'est de toute façon aussi une proposition du Conseil fédéral, qu'il va nécessairement défendre. Vous pourrez l'accepter, la modifier, la transformer ou la refuser, mais elle émanera de toute manière d'un concept général de politique étrangère que vous aurez discuté. Vous dites - à juste titre - que les conditions de la politique étrangère ont fondamentalement changé. Le champ dans lequel s'applique la politique étrangère a fondamentalement évolué, il ne correspond plus à celui que nous vivions il y a encore quelques années, et encore moins à l'époque où nous avions instauré dans la constitution des règles très générales. Ces règles générales nous ont cependant permis de faire face le mieux possible aux difficultés de politique et de politique extérieure que notre pays a rencontrées au cours des récentes années et même précédemment Fixer aujourd'hui dans la constitution des règles adaptées précisément à un continent et un monde en évolution, c'est un peu la quadrature du cercle. Je pense que vous admettrez avec nous que nous ne pouvons pas nous prononcer sur la forme définitive des relations à l'intérieur de notre continent, relations liant les divers pays, des formes que prendront les groupes d'Etats, les Communautés, comme il y en a déjà deux de connues avec des formes totalement différentes. C'est un peu à cause de ces questions que nous disons: réfléchissons, posons un concept de politique qui nous permette de nous adapter à cette évolution, mais ne cherchons pas à fixer dans la constitution des règles de conduite de la politique étrangère qui pourraient demain être contredites par révolution même que vous soulignez. C'est les raisons pour lesquelles le Conseil fédéral, avec la majorité de votre commission, vous propose de transformer cette motion en postulat. Ce postulat ne sera pas mal traité, il ne sera pas, comme vous avez l'habitude de le dire en langue allemande, «Schubladisiert», non, puisqu'il sera immédiatement l'objet de la réflexion du rapport en voie d'élaboration et qu'il sera accompagné immédiatement et très rapidement dans les semaines qui viennent encore - du premier rapport sur la neutralité. Zimmerli: Als seinerzeitiger Motionär gestatte ich mir, im Sinne der Aufforderung meines Kollegen Rhinow auch noch ein paar Worte zu diesem Geschäft zu sagen. In der letzten Wintersession haben Sie mit grossem Mehr und gegen den Willen des Bundesrates meine Motion zur besseren Abstützung der schweizerischen Aussenpolitik in der Verfassung überwiesen: Es ist unbestritten - und gerade das Votum von Herrn Bundespräsident Felber hat gezeigt-, dass die Ziele und Mittel unserer Aussenpolitik revisionsbedürftig sind. Wir sind in einer Entwicklung begriffen, alles bewegt sich sehr rasch. Die Frage ist nur, ob wir versuchen sollen, diese Ziele und Mittel in der Verfassung offen zu definieren, nicht in einer Art und Weise, die den Bundesrat bei der Ausübung seiner Kompetenzen behindert Letzte Woche ist unsere Motion im Nationalrat allerdings zu einem Postulat verkümmert, obwohl unsere Anliegen als gerechtfertigt bezeichnet wurden. Der Zeitpunkt für die Inangriffnahme der anspruchsvollen Aufgabe sei nicht günstig, war das Hauptargument Welches ist denn nun eigentlich der beste Zeitpunkt für die Neuformulierung der schweizerischen Aussenpolitik? Es ist immer der richtige Zeitpunkt. Ich frage Sie, warum sollten wir uns nicht gerade heute dieser Aufgabe zuwenden? Meine Argumente haben Sie seinerzeit überzeugt; Herr Rhinow hat sie wiederholt. Ich glaube, der Bundesrat kann auch über diese Aussenpolitik nachdenken, wenn er einen verbindlichen Verfassungsauftrag hat, sofern dieser Auftrag nur offen genug formuliert ist. Dass der Nationalrat unsere Motion zum unverbindlichen Postulat degradiert hat - ich spreche nicht von Schubladisierung -, ist für mich noch lange kein Grund, heute gleich zu verfahren und den parallelen Vorstoss des Nationalrates ebenfalls zum Postulat zu machen. Ich möchte hier in aller Deutlichkeit sagen, dass die Formulierung des nationalrätlichen Vorstosses durchaus offen ist, in dem Sinne, dass unsere Anliegen auch in der nationalrätlichen Umschreibung weitergeführt werden können, wenn wir nur wollen. Der Antrag Rhinow ist logisch und konsequent. Ich bitte Sie ebenfalls um Ueberweisung der Motion des Nationalrates. Cavelty, Berichterstatter: Herr Zimmerli hat zu meiner Ueberraschung Herrn Rhinow unterstützt Er hat zur Begründung allerdings mehr auf seine Motion hingewiesen, die auch unsere Motion war, nämlich dass es nötig sei, in der Verfassung die Ziele und Mittel für die Aussenpolitik klarer, bestimmter und zeitgemässer zu definieren. Dem haben wir zugestimmt Hier aber geht es nicht darum. Sie haben den Wortlaut der noch in Frage kommenden Ziffer 1 vor sich. Hier geht es um das Schwergewicht der Kompetenzausscheidung zwischen Bundesrat und Parlament, und zwar soll das in der Verfassung verankert werden. Das ist nicht dasselbe. Ziele und Mittel gehören sehr wohl in die Verfassung, die Kompetenzausscheidung ist hingegen ein anderes Thema Wenn ich ein Bild brauchen darf: Ziele und Mittel, das, was wir mit unserer Motion wollten, sind das Ross, und die Kompetenzausscheidung ist der Sattel. Wenn wir zuerst den Sattel kaufen wollen, dann müssen wir die Motion des Nationalrates als Motion überweisen. Aber dieser Sattel hinge irgendwo in der Luft Wenn wir hingegen gründlich vorgehen wollen, dann müssen wir nach der Kommission vorgehen und zuerst das Ross haben. Jagmetti: Gerade dieser Gesichtspunkt, Herr Kommissionspräsident, veranlasst mich, Ihnen zu empfehlen, die Motion als Motion anzunehmen. Aussenpolitik war, als die Verfassung geschaffen wurde, hauptsächlich eine Politik der Abgrenzung der Einflusssphären der Macht. Unsere Antwort darauf war die Neutralität Das konnte Aufgabe der Regierung sein. Heute aber ist Aussenpolitik - wir haben das heute morgen mit diesem umfangreichen Bericht geübt - sehr viel weiter verzweigt Es geht um die Sicherung der primären Lebensbedürfnisse der Menschen. Ich erinnere daran, wie die Situation in der Dritten Welt aussieht Es geht um Entwicklungspolitik, um Wirtschaftspolitik, um Umweltpolitik, um Energiepolitik, um Verkehrspolitik, es geht also um eine Vielzahl von Fragen, die den Menschen ganz unmittelbar berühren, die seine Existenz und sein Dasein betreffen. Da stellt sich die Frage, ob bei dieser zunehmenden internationalen Verflechtung die Aufgabe des Parlamentes am Schluss nur noch die sei, nachzuvollziehen, was durch Unterzeichnung von Abkommen schon abgeschlossen und beschlossen ist Können wir nur nachträglich noch ja oder nein sagen, oder haben wir irgendeine gestalterische Aufgabe bei dieser Vielfalt von Aufgaben? Bleibt uns als gestalterische Funktion am Schluss nur noch, in diesem grossen Netz, in dem wir uns befinden, das Feingefüge auf der nationalen Ebene nachzuge-- 4 of 6 -10. März 1992 141 Postulat Weber Monika stalten? Ich glaube, dass die Aussenpolitik uns ein derartig vielgestaltiges Netz bringt, in das die Bürger, wir alle, einbezogen sind, dass hier die Verantwortung des Parlamentes einfach früher einsetzen muss. Ich erinnere Sie im übrigen daran, dass sich das Parlament schon im 19. Jahrhundert, als es um die Situation des Menschen ging, sehr frühzeitig und gründlich eingeschaltet hat denken Sie nur an die vielen Debatten, die über die Auswanderungspolitik der Schweiz geführt worden sind. Damals kümmerte man sich sehr um das Schicksal dieser Schweizer. Mir scheint, dass heute, wo das Netz sich ausweitet und wo wir sehr intensiv in dieses Netz einbezogen sind, das Parlament die politische Ausrichtung mitgestalten und die Verantwortung mittragen muss. Gerade weil in dieser Motion die Neufestlegung der Kompetenzen Regierung/Parlament verlangt wird, stimme ich für die Motion. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat Für Ueberweisung als Motion
16.
Stimmen
14.
Stimmen #ST# 91.3416 Postulat Weber Monika EG-Beitrittsgesuch Demande d'adhésion à la CE Wortlaut des Postulates vom 12. Dezember 1991 Der Bundesrat wird eingeladen, die unverzügliche Einreichung eines Gesuchs um Beitritt der Schweiz zu den Europäischen Gemeinschaften zu prüfen und den eidgenössischen Räten hierzu bis zur Sommersession 1992 zu berichten. Die Einreichung eines Beitrittsgesuches dient der Transparenz für Bürgerinnen und Bürger (die Abstimmung über den EWR erfolgt nächstens, diejenige über einen Beitritt zur EG in 5 bis 6 Jahren), sie erlaubt weiter ein Mitwirken der Schweiz beim Aufbau und bei der Bildung eines politischen Europas; sie verhindert, dass wir wertvolle Zeit ungenützt verstreichen lassen, und stellt uns in den nächsten Jahren bezüglich des europäischen Prozesses nicht in ein «off-side». Texte du postulat du 12 décembre 1991 Le Conseil fédéral est invité à examiner le dépôt immédiat d'une demande d'adhésion de la Suisse aux Communautés européennes et à en informer les Chambres fédérales avant le début de la session parlementaire d'été 1992. Le dépôt d'une demande d'adhésion garantirait une certaine transparence aux citoyens suisses (le vote concernant l'EEE aura lieu prochainement, celui concernant l'adhésion à la CE dans 5 ou 6 ans); l'adhésion permettrait de plus à la Suisse de participer à la construction et à la formation d'une Europe politique; enfin, elle nous éviterait, dans les prochaines années, de perdre un temps précieux et de rester sur la touche en ce qui concerne le processus européen. Mitunterzeichner-Cosignataires: Onken, Piller, Rhinow, Roth, Schoch, Schule (6) Frau Weber Monika: Ich habe mit meinem Postulat den Bundesrat eingeladen, zu prüfen, ob ein Gesuch für einen Beitritt der Schweiz zu den Europäischen Gemeinschaften einzureichen sei, und den eidgenössischen Räten bis zur Sommersession 1992 zu berichten. Ich habe auch die Zielrichtung meines Postulates angegeben: Eine Einreichung des Beitrittsgesuch dient sicher der Transparenz für Bürgerinnen und Bürger. Wenn der Bundesrat sehr klar sagt, wir stimmen jetzt über den EWR ab, wir reichen aber gleichzeitig ein Beitrittsgesuch für eine EG-Mitgliedschaft ein - über dieses Thema werden wir dann in fünf, sechs Jahren abstimmen -, dann trägt das sehr viel zur Transparenz für Bürgerinnen und Bürger bei. Natürlich hilft eine solche Einreichung eines Gesuches auch, dass die Schweiz beim Aufbau und bei der Bildung eines politischen Europas mitwirken kann, und sie verhindert, dass wir wertvolle Zeit ungenützt verstreichen lassen; das ist ein ganz wichtiger Punkt. Ich denke auch, man sollte betonen, dass ein Beitrittsgesuch uns in den nächsten Jahren bezüglich des europäischen Prozesses nicht in ein Offside stellt Im Zusammenhang mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraumes hat der Bundesrat erklärt, Ziel der schweizerischen Politik das war am 23. Oktober 1991 - sei ein Beitritt des Landes zu den Europäischen Gemeinschaften. Diese Erklärung ist sehr zu begrüssen. Sie schafft endlich Klarheit über den europapolitischen Kurs des Bundesrates und trägt sowohl der seit 1989 völlig veränderten politischen Lage Europas als auch den wohlverstandenen Interessen unseres Landes Rechnung. Es ist bekannt, dass die neutralen Efta-Länder Oesterreich und Schweden ihr Beitrittsgesuch bereits deponiert haben und dass das österreichische von der EG-Kommission positiv beantwortet worden ist. Mit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zwischen diesen Ländern und der EG-Kommission ist im Jahre 1993 zu rechnen, und zwar völlig unabhängig vom Inkrafttreten des EWR-Vertrages. Es ist unabdingbar, dass die Schweiz als drittes neutrales Efta-Land den Beitritt zur EG im Gleichschritt mit Oesterreich und Schweden vollziehen kann. Die Lösung der zum Teil ähnlich gelagerten wirtschaftlichen und politischen Probleme lässt ein koordiniertes Vorgehen als sehr sinnvoll, ja zwingend erscheinen. Gelingt es der Schweiz nicht, sich an dieser nächsten Erweiterungsrunde der EG zu beteiligen, wird ein Beitritt im Verlaufe dieses Jahrzehnts kaum mehr möglich sein. Damit bliebe das erklärte Ziel eines Beitritts der Schweiz zur EG in zeitlicher Hinsicht völlig offen und insoweit unverbindlich und unglaubwürdig. Der positive Ausgang der Volksabstimmung über einen EWR-Vertrag - wir hoffen immer noch im Dezember, aber vielleicht erst im nächsten Frühling - würde ausserdem in höchstem Masse gefährdet, weil viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger - es gibt selbstverständlich auch andere - diesem Vertrag nur unter der Perspektive eines baldigen EG-Beitritts zustimmen können. Insbesondere vergäbe sich die Schweiz bei einem weiteren Hinauszögern des Beitrittsgesuchs aber die Chance, im Rahmen des geplanten, weiteren Ausbaus der EG in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre mitzubestimmen - es ist sehr wichtig, dass wir daran denken - und ihre Interessen in dieser Hinsicht rechtzeitig und wirkungsvoll zur Geltung zu bringen. Wir können es uns nicht leisten, dass wir im Offside stehen. Wir können es uns nicht leisten, dass wir nicht mitreden können. Es folgt aus diesen Ueberlegungen, dass mit der Einreichung eines Gesuches um Beitritt zur EG nicht weiter zugewartet werden kann. Nur wenn dieses Gesuch unverzüglich, jedenfalls in der ersten Hälfte 1992, eingereicht wird, bleibt der dringend erforderliche Handlungsspielraum in der schweizerischen Europapolitik gewahrt Würde die Schweiz der EG erst in einer übernächsten Erweiterungsrunde beitreten, wäre ihre Verhandlungsposition mit Sicherheit ungünstiger als heute. Sie hätte es voraussichtlich mit einer ausserhalb ihres Einflusses weiter entwickelten EG und einer grösseren Zahl von Mitgliedstaaten zu tun, was den Verhandlungsspielraum jedenfalls erheblich einschränkt und die Verhandlungen selbst erschwert Das gilt namentlich auch für die Durchsetzung spezifisch schweizerischer Anliegen. Mit der Einreichung eines Beitrittsgesuchs wird bekanntlich das ganze Beitrittsverfahren erst eingeleitet Dieses wird voraussichtlich einige Jahre in Anspruch nehmen, welche durch weitere Schritte im Bereich der europäischen Integration gekennzeichnet sein werden. Vieles wird sich also noch ändern. Um so wichtiger ist es, nun durch Einreichung eines Beitrittsgesuches die volle Bandbreite schweizerischer Optionen offenzuhalten.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion des Nationalrates (Kommission) Aussenpolitisches Konzept der Schweiz Motion du Conseil national (Commission) Conception de la politique étrangère de la Suisse In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 05 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3035 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 10.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 137-141 Page Pagina Ref. No 20 021 154 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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