91-3045
Verwaltungsbehörden 20.03.1991 91.3045
20. März 1991Deutsch12 min
Source admin.ch
20. März 1991 N 639 Dringliche Interpellation Baerlocher
Erwägungen
5.
Eine besondere Haftpflicht für die Folgen von Freisetzungsversuchen mit R-DNA-Organismen auf die Umwelt und auf die Landwirtschaft besteht nicht; da der Versuch von einer Bundesstelle durchgeführt wird, haftet im vorliegenden Fall für allfällige Schäden der Bund nach den Bestimmungen des Verantwortlichkeitsgesetzes (SR 170.329). Wie oben erwähnt, sind keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. #ST# 91.3045 Dringliche Interpellation Baerlocher Freisetzung von genmanipulierten Kartoffeln in der eidgenössischen Forschungsanstalt Changins Interpellation urgente Baerlocher Essai en champ de pommes de terre génétiquement modifiées Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1991 An der eidgenössischen Forschungsanstalt in Changins sollen, wenn alles nach Plan läuft, noch diesen Frühling genmanipulierte Kartoffeln im Freiland «getestet» werden - die erste absichtliche Freisetzung genmanipulierter Lebewesen in der Schweiz. Ich frage den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung ist, dass diesem ersten Freisetzungsversuch in der Schweiz angesichts der zahlreichen ungeklärten Fragen in bezug auf die Rechtslage und in bezug auf die potentiellen Risiken die Bewilligung zu verweigern ist. Texte de l'interpellation du 5 mars 1991 Si tout se passe comme prévu, la Station de recherches agronomiques de Changins est sur le point de procéder, ce printemps, à un essai de dissémination en pleine nature de pommes de terre modifiées génétiquement. Ce serait le premier essai en Suisse de dissémination intentionnelle d'organismes vivants à génome recombiné. Le Conseil fédéral est prié de dire s'il est d'avis que cet essai doit être contremandé, vu les nombreuses questions irrésolues qui se posent quant à la base légale et aux dangers potentiels d'une telle dissémination. Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun Schriftliche Begründung - Développement par écrit
1.
Unkalkulierbares Risiko Heute ist jede Freisetzung ein unkalkulierbares Experiment mit der Natur. Auch bei der Freisetzung von virenresistenten Kartoffeln muss mit kleiner Wahrscheinlichkeit mit unbekannten Folgen auf das Oekosystem oder die Konsument(inn)en gerechnet werden. Auch reicht der heutige Wissensstand bei weitem nicht aus, um eine hinreichende Sicherheit zu garantieren. Dieser ersten Freisetzung kommt aber vor allem als «Winkelried unter den Freisetzungen» eine weitreichende Bedeutung zu. Sobald der erste Freisetzungsversuch bewilligt ist, wird das Eis für weitere Freisetzungsversuche der Privatindustrie gebrochen sein. Das Aussetzen von genmanipulierten Mikroben aber wird vollends zu einem irreversiblen Prozess, der nicht mehr korrigiert werden kann, wenn etwas schief läuft.
2.
Rechtsfreier Raum Die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten Lebewesen ist zurzeit nicht geregelt. Es gibt keine Vorschriften darüber, wie solche Gesuche für Freilandversuche zu handhaben sind. Offenbar ist man sich auch innerhalb der Verwaltung über das Verfahren nicht einig, wie der Kompetenzstreit zwischen den Bundesämtern für Landwirtschaft und für Umwelt, Wald und Landschaft zeigen (siehe «BaZ», 27.2.91). Der ersten Freisetzung in der Schweiz kommt grosse Bedeutung zu. Um so unverantwortbarer ist es, ausgerechnet dieses Bewilligungsverfahren im rechtsfreien Raum durchzuboxen und am Schluss irgendeine zusammengeschusterte «Bewilligung» zu präsentieren.
3.
Keinerlei Transparenz Besonders stossend ist, dass die Oeffentlichkeit weder eingehend informiert wird noch irgendwelche Einsprache- oder Rekursmöglichkeiten besitzt. Eine spezielle Orientierung der Oeffentlichkeit ist offensichtlich nicht vorgesehen; die Antragsunterlagen von Changins sind geheim. Seit einem Jahr existiert in Deutschland ein Gesetz «zur Regelung der Fragen der Gentechnik», das vor allem durch seine large und industriefreundliche Ausgestaltung auffällt. Dort wird auch das Bewilligungsverfahren für Freisetzungen geregelt. Danach müssen die Antragsunterlagen einen Monat lang offengelegt werden. Jede Person ist einspracheberechtigt. Vor der Genehmigung wird unter Umständen ein Anhörungsverfahren durchgeführt. So fand am 6. März 1991 das zweite Anhörungsverfahren zur Freisetzung von genmanipulierten Petunien statt. Im krassen Unterschied dazu soll in der Schweiz das erste Freisetzungsexperiment offensichtlich möglichst schnell und unter Ausschluss der Oeffentlichkeit verwirklicht werden, um damit vollendete Tatsachen für weitere Freisetzungsexperimente zu schaffen und eine demokratische Auseinandersetzung um diese brisante Frage zu verhindern. Das kann nicht akzeptiert werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. März 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mars 1991
1.
Zur Frage des unkalkulierbaren Risikos Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass in Zukunft Freisetzungsversuche, die aufgrund einer Beurteilung anhand international anerkannter Normen und Verfahren keine eindeutigen biologischen Risiken beinhalten, im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens und mit entsprechenden Auflagen und einer Beaufsichtigung durch die zuständigen Stellen durchgeführt werden sollen. Dank solcher wissenschaftlich abgesicherter und begleiteter Versuche wird es erst möglich sein, bestehende Fragen über hypothetische Risiken für die Umwelt und die Landwirtschaft zu evaluieren. Der Versuch an der eidgenössischen Forschungsanstalt Changins entspricht dem wissenschaftlichen Zweck der Züchtung von krankheitsresistenten Kartoffelsorten, der mit den allgemeinen Zielsetzungen der Agrar- und Umweltschutzpolitik übereinstimmt. Gleichartige Versuche sind in verschiedenen europäischen Ländern in den letzten Jahren durchgeführt worden, ohne dass Anzeichen negativer Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt worden wären. Der Versuch in Changins wird in Anlehnung an die Richtlinien der EG beurteilt. Eine solche Beurteilung würde auch bei Vorliegen eines gesetzlich abgestützten Bewilligungsverfahrens angewendet. Für jeden Versuch soll in Zukunft eine besondere Beurteilung, insbesondere der potentiellen biologischen Risiken, durchgeführt werden. Die Durchführung der Versuche in Changins präjudiziert in keiner Weise eventuelle Entscheide betreffend die versuchsweise Freisetzung anderer gentechnisch veränderter Pflanzen oder Mikroorganismen. Unmittelbare Folgen für die Konsumenten und Konsumentinnen könnten erst entstehen, wenn die in Changins angebauten Kartoffeln zum Konsum angeboten würden. Dies wird sicher nicht der Fall sein, denn die gewonnenen Knollen dienen weiteren wissenschaftlichen Zwecken. Ein kommerzieller Anbau des gentechnisch veränderten Kartoffelklones ist zurzeit nicht vorgesehen.
2.
Zur Frage des rechtsfreien Raumes Die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen ist zurzeit nicht gesetzlich verankert. Aber es bestehen klare Vorstellungen innerhalb der Verwaltung, wie entsprechende Gesuche abgefasst werden sollen und bei wel-
-- 1 of 3 --
Initiative parlementaire. Génie génétique 640 N 20 mars 1991 cher Behördestelle sie einzureichen sind. Durch Beschluss vom 20. August 1986 hat der Bundesrat die Departemente des Innern und der Volkswirtschaft beauftragt, eine Koordinationsstelle der Bewilligungsverfahren für die Anwendung gentechnisch veränderter Organismen (Kobago) zu ernennen. Diese seit April 1987 bestehende Koordinationsstelle setzt sich ausschliesslich aus Vertretern von Amtsstellen des Bundes sowie der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel, unter anderem auch von den Bundesämtern für Landwirtschaft und für Umwelt, Wald und Landschaft, zusammen. Es handelt sich um ein unabhängiges Gremium, welches die Interessen der Oeffentlichkeit wahrnimmt. Die Kobago hat im November 1990 aufgrund eines Vorschlages des Buwal-Vertreters beschlossen, das Verfahren, das in Grossbritannien für die Beurteilung solcher Versuche angewendet wird, auf den Fall des Kartoffelklons der Forschungsanstalt Changins anzuwenden. Aufgrund einer ersten Beurteilung im Schosse der Kobago wurde das Projektteam gebeten, die Gesuchsdokumentation zu ergänzen. Das verbesserte Dokument wird zurzeit sowohl durch die Schweizerische Interdisziplinäre Kommission für Biologische Sicherheit in Forschung und Technik (SKBS) wie durch die Kobago bewertet. Da es sich beim Versuch in Changins um ein Forschungsprojekt einer eidgenössischen Anstalt handelt, kann jederzeit die übergeordnete Behörde die Durchführung des Vorhabens verbieten. Im Bewusstsein, dass mit dem erwähnten Versuch die erste Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in der Schweiz erfolgen sollte, hat die Kobago beantragt, das Gesuch aufgrund der oben beschriebenen Beurteilung dem Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft oder dem Chef des EVD zur Beschlussfassung über die Durchführung zu unterbreiten. Sofern aufgrund der erwähnten Beurteilung keine wissenschaftlich begründeten Einwände gegen die Durchführung des Versuches sprechen, sollte das Projekt als Teil der Grundlagenforschung zur Schaffung krankheitsresistenter Kulturpflanzen weitergeführt werden. Es versteht sich, dass vor einem Entscheid die interessierten Bundesämter konsultiert werden.
Initiative parlementaire. Génie génétique 640 N 20 mars 1991 cher Behördestelle sie einzureichen sind. Durch Beschluss vom 20. August 1986 hat der Bundesrat die Departemente des Innern und der Volkswirtschaft beauftragt, eine Koordinationsstelle der Bewilligungsverfahren für die Anwendung gentechnisch veränderter Organismen (Kobago) zu ernennen. Diese seit April 1987 bestehende Koordinationsstelle setzt sich ausschliesslich aus Vertretern von Amtsstellen des Bundes sowie der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel, unter anderem auch von den Bundesämtern für Landwirtschaft und für Umwelt, Wald und Landschaft, zusammen. Es handelt sich um ein unabhängiges Gremium, welches die Interessen der Oeffentlichkeit wahrnimmt. Die Kobago hat im November 1990 aufgrund eines Vorschlages des Buwal-Vertreters beschlossen, das Verfahren, das in Grossbritannien für die Beurteilung solcher Versuche angewendet wird, auf den Fall des Kartoffelklons der Forschungsanstalt Changins anzuwenden. Aufgrund einer ersten Beurteilung im Schosse der Kobago wurde das Projektteam gebeten, die Gesuchsdokumentation zu ergänzen. Das verbesserte Dokument wird zurzeit sowohl durch die Schweizerische Interdisziplinäre Kommission für Biologische Sicherheit in Forschung und Technik (SKBS) wie durch die Kobago bewertet. Da es sich beim Versuch in Changins um ein Forschungsprojekt einer eidgenössischen Anstalt handelt, kann jederzeit die übergeordnete Behörde die Durchführung des Vorhabens verbieten. Im Bewusstsein, dass mit dem erwähnten Versuch die erste Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in der Schweiz erfolgen sollte, hat die Kobago beantragt, das Gesuch aufgrund der oben beschriebenen Beurteilung dem Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft oder dem Chef des EVD zur Beschlussfassung über die Durchführung zu unterbreiten. Sofern aufgrund der erwähnten Beurteilung keine wissenschaftlich begründeten Einwände gegen die Durchführung des Versuches sprechen, sollte das Projekt als Teil der Grundlagenforschung zur Schaffung krankheitsresistenter Kulturpflanzen weitergeführt werden. Es versteht sich, dass vor einem Entscheid die interessierten Bundesämter konsultiert werden.
3. Zur Frage der Transparenz Im Sinne einer offenen Information der Oeffentlichkeit über ihre Forschungstätigkeit hat das Projektteam der Forschungsanstalt Changins verschiedene - auch kritische - Interessenten und Pressevertreter freimütig über das umstrittene Projekt informiert. Es ist aber nicht Sache der Verwaltung, sondern des Gesetzgebers, eine Offenlegung von Akten, verbunden mit einem Einspracheverfahren, einzuführen. Der Bundesrat wird die Möglichkeit der Einführung eines solchen Einsicht- bzw. Einspracheverfahrens sorgfältig prüfen, unter Beachtung der bereits im Bereich der Gentechnologie eingereichten parlamentarischen Vorstösse. Es gilt ebenfalls, mögliche Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen für die Forschung und auf die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Industrie zu beachten. Darüber hinaus sind die praktischen Folgen im Sinne der zusätzlichen Verfahrenskosten für die Verwaltung im Vergleich mit dem Nutzen für die Wahrung öffentlicher Interessen abzuwägen. Frau Stocker: Es ist natürlich nach dem heutigen Tag fast eine Zumutung,jetztnoch mit Kartoffelnzu kommen. Ich habe volles Verständnis für Ihre Ungeduld. Ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen, dass Herr Baerlocher und die grüne Fraktion zum selben Themaje eine Interpellation eingereicht haben und zum Teil unterschiedliche Antworten erhalten haben. Schon allein aus diesem Grund muss ich mich unbefriedigt erklären und möchte Sie trotz aller Ermüdungserscheinungen um Diskussion bitten, denn Kartoffeln kommen im Frühjahr aufs Feld oder eben gar nicht. Ich bitte Sie also um Diskussion. Baerlocher: Ich kann mich von der Antwort des Bundesrates in keiner Art und Weise befriedigt erklären. Ich möchte Klarheit darüber, welches Departement jetzt wirklich für das Bewilligungsverfahren in Changins zuständig ist. Die Antworten zu der Interpellation der grünen Fraktion und zur Interpellation von mir sind unterschiedlich. Ich finde es notwendig, dass Klärung geschaffen wird. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
46 Stimmen
51 Stimmen Zwygart: Ich habe in der Fragestunde zu diesem Thema eine Frage gestellt; es wurde mir nicht vollständig geantwortet, sondern auf die Diskussion verwiesen. Ich bitte um Antwort auf meine Frage. Präsident: Herr Zwygart, die Diskussion wurde abgelehnt, und damit ist das Geschäft erledigt, es sei denn, Herr Bundesrat Delamuraz möchte die Gelegenheit für eine kurze Erklärung benutzen. M. Delamuraz, conseiller fédéral: C'est votre conseil qui décide, ce qu'il vient de faire. #ST# 88.234 Parlamentarische Initiative (Fetz) Moratorium Gentechnologie Initiative parlementaire (Fetz) Génie génétique. Moratoire Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Wortlaut der Initiative vom 22. September 1988 Gemäss Artikel 27 des Ratsreglements unterbreite ich folgende Initiative in Form der allgemeinen Anregung: Die eidgenössischen Räte werden ersucht, unverzüglich Vorschriften zu erlassen, die ein umfassendes, mindestens zehnjähriges Moratorium im Bereich der Gentechnologie ermöglichen. Mit einzubeziehen sind die Forschung und Anwendung von allen DNS-Rekombinationstechniken in allen Bereichen (Medizin, Industrie, Landwirtschaft usw.). Texte de l'initiative du 22 septembre 1988 Conformément à l'article 7 du règlement du Conseil national, je soumets l'initiative parlementaire ci-après sous forme d'un projet conçu en termes généraux: Les Chambres fédérales sont priées d'édicter immédiatement des dispositions permettant de décréter un moratoire général d'au moins 10 ans en matière de technologie génétique, moratoire qui s'applique à tous les aspects de la recherche et des applications de l'ensemble des techniques de recombinaison de l'ADN en médecine, dans l'industrie, l'agriculture, et dans tout autre domaine. Herr Darbellay unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Am 22. September 1988 hat Nationalrätin Fetz eine parlamentarische Initiative in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht. Schriftliche Begründung der Initiantin Im Bereich der Gentechnologie werden gegenwärtig grosse Fortschritte in der Forschung erzielt und irreversible Entwicklungen eingeleitet, ohne dass die Oeffentlichkeit den geringsten Einfluss darauf ausüben kann. Erste gentechnisch hergestellte Produkte sind bereits auf dem Markt, erste Freisetzungen künstlich konstruierter Mikroben sind bereits Wirklichkeit und ein Gesetz über die Patentierung gentechnologisch manipulierter Lebewesen in Vernehmlassung. All dies geschieht unter sorgfältiger Abschirmung von der Oeffentlichkeit, nur abgesegnet von exklusiven Experten-- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Dringliche Interpellation Baerlocher Freisetzung von genmanipulierten Kartoffeln in der eidgenössischen Forschungsanstalt Changins Interpellation urgente Baerlocher Essai en champ de pommes de terre génétiquement modifiées In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 14 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3045 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 20.03.1991 - 15:00 Date Data Seite 639-640 Page Pagina Ref. No 20 019 706 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
-- 3 of 3 --