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Entscheid

91-3048

Verwaltungsbehörden 13.12.1991 91.3048

13. Dezember 1991Deutsch12 min

Source admin.ch

Erwägungen

2.

Es haben bereits Kontakte zwischen dem Amt für Bundesbauten und der Lignum stattgefunden. Auch der Zentralpräsident der Schweizerischen Schreinermeister und Möbelfabrikanten wurde betreffend den Neubau für das Buwal kontaktiert. Im weiteren führte das Amt für Bundesbauten auch diverse Gespräche mit den entsprechenden Stellen im Buwal. Gerade im Zusammenhang mit der Verwendung von Holz für den Innenausbau dürfte das neugeschaffene Ursprungszeugnisfür Schweizer Holz besonders zweckmässig sein.

3.

Im Bereich der regionalen Wärmeversorgung, welche sich in der Phase der Vorabklärung befindet, sind verschiedene Wärmelieferanten und Wärmekonsumenten erfasst, unter anderem auch ein Gebäude, welches bereits heute eine Holzschnitzelfeuerung besitzt. In der Machbarkeitsstudie für diese Wärmeversorgung wird bezüglich Holz als Wärmeträger folgendes ausgesagt: «Dieses Gebiet liegt infolge der stark frequentierten Autobahn und Hauptstrasse im Massnahmenplangebiet. Deshalb lehnen sowohl das Buwal wie auch das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit im heutigen Zeitpunkt im Gebiet Worblentalstrasse/Papiermühle Holzfeuerungsanlagen ab. Da eine Holzfeuerungsanlage gegenüber Oel- und Gasheizungen noch höhere Stickstoffdioxidemissionen aufweist, würde dies eine zusätzliche Belastung darstellen. Die Entwicklung von modernen Holzverbrennungsanlagen muss jedoch weiterhin beobachtet werden. Zurzeit sind Pilot- und Versuchsanlagen im Kanton Zürich im Bau. Dabei wird vor allem versucht, die Stickstoffdiooxidbildung bei der Holzverbrennung zu reduzieren.» 4a Beim Mobiliar für diesen Neubau sind alle Tischblätter in Holz, die Seiten und Tablare in Spanplatten vorgesehen. 4b. Das Mobiliarprogramm des Bundes besteht zu einem grossen Teil aus Spanplatten. Laut Holzstatistik wurden im Rahmen der Mobiliarbeschaffung im Jahr 1990 vom Amt für Bundesbauten für den Holzanteil etwa 6 900 000 Franken aufgewendet. Gegenwärtig wird durch das Amt für Bundesbauten geprüft, welche finanziellen Auswirkungen eine noch verstärkte Verlagerung auf Holz im Bereich des Mobiliars hätte. Es muss jedoch beachtet werden, dass in der Sparte Büromöbel Holz (laut Schweizerischer Schreinerzeitung Nr. 26 vom 27. Juni 1991) von Januar bis März 1990 für etwa 34 Millionen Franken Importe und nur etwa 3,5 Millionen Franken Exporte getätigt wurden. Allerdings hat sich 1991 die Situation leicht verschoben: Etwa 28 Millionen Franken Importe stehen 5,7 Millionen Franken Exporten gegenüber. Aber der Import überwiegt immer noch sehr stark. Schlussbemerkung zum Neubau Buwal: Im Projektheft wurde folgender Abschnitt aufgenommen: «2.7 Bauökologische Massnahmen Das Ziel der Bautätigkeit sollte es sein, bei der Erstellung und beim Betrieb der Gebäude die Umweltbelastung und den Energieverbrauch zu minimieren. Der Bund - und insbesondere das Buwal - muss bei der Realisierung dieser Zielsetzung Vorbild sein. Aus diesem Grund ist vorgesehen, für den Neubau Ittigen ökologisch optimale Technologien einzusetzen und Materialien zu verwenden, deren Gewinnung, Transport, Verwendung und Entsorgung zu möglichst geringen Umweltbelastungen führen. So sollen zum Beispiel lösungsmittelfreie Farben und Lacke, viel einheimisches Holz (kein Tropenholz), keine FCKW- oder halonhaltige Produkte, wenn möglich kein PVC usw. gebraucht werden. Diese Materialien und Produkte werden im Vergleich zu herkömmlichen zu gewissen Mehrkosten führen, welche im Kostenvoranschlag angemessen zu berücksichtigen sind.» Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen Verschoben - Renvoyé offensichtliche Mehrheit Minderheit #ST# 91.3048 Interpellation Ruf Dringliche asylpolitische Massnahmen Politique d'asile. Mesures urgentes Wortlaut der Interpellation vom 5. März 1991 Im Zusammenhang mit der sich in jüngster Zeit erneut - trotz der dritten Revision des Asylverfahrens - dramatisch verschärfenden Lage im Asylbereich wird der Bundesrat zur umfassenden Beantwortung folgender Fragen aufgefordert:

1.

Unmittelbar nach Ablauf der ihnen gesetzten Ausreisefrist entzogen sich am 17. und 18. Februar 1991 im Kanton Obwalden 17 abgewiesene türkisch-kurdische Asylbewerber der Ausschaffung durch Untertauchen. Zuvor hatten sie - unterstützt durch verschiedene Organisationen und Einzelpersonen sowie einen Teil der Medien - wochenlang mit publizitätswirksamen Aktionen (Hungerstreik usw.) versucht, die rechtsgültigen Entscheide der Behörden umzustossen. Gemäss Presseberichten wurden die Betroffenen in gesetzeswidriger Weise durch Angehörige der sogenannten «AAA» («Aktion für abgewiesene Asylbewerber»), die bereits früher verschiedentlich für ähnlich unrühmliche Schlagzeilen gesorgt hatte, an verschiedenen unbekannten Orten in der Schweiz versteckt! a Weshalb wurden die 17 abgewiesenen Asylanten nicht rechtzeitig gemäss Artikel 14 Absatz 2Anag in Ausschaffungshaft genommen, da ihr Untertauchen zweifellos voraussehbar war und mehr als nur «gewichtige Anhaltspunkte» vorlagen, dass sie sich der Ausschaffung entziehen würden? b. Ist der Bundesrat bereit, in ähnlichen künftigen Fällen bei den zuständigen kantonalen Behörden rechtzeitig dahingehend zu intervenieren, dass vom Instrument der Ausschaffungshaft Gebrauch gemacht wird? c. Werden die Untergetauchten polizeilich gesucht? In welchen Kantonen und mit welchen Mitteln? d. Werden die für die illegalen Versteckaktionen verantwortlichen Personen, die den Behörden aufgrund mehrfacher öffentlicher Geständnisse bekannt sind, strafrechtlich verfolgt? Erstatten die Bundesbehörden wenn nötig selbst Strafanzeige? e. Wie beurteilt der Bundesrat die systematischen Bestrebungen gewisser Interessenkreise, die behördliche Asylpolitik durch gesetzeswidrige Aktionen (wie die erwähnte) zu sabotieren? f. Wie stellt sich der Bundesrat namentlich zur Frage der Legalität einer Organisation wie der «AAA», die - auch nach eigenem Eingeständnis-vorsätzlich, wiederholt und systematisch illegale Handlungen (Verstecken abgewiesener Asylbewerber, Beschaffung gefälschter Pässe für untergetauchte Asylanten u. a.) begeht bzw. dazu aufruft? g. Welche Massnahmen drängen sich nach Ansicht des Bundesrates auf, um derartigen Delikten (Verbrechen und Vergehen) nach Möglichkeit präventiv zu begegnen?

2.

Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der Bestrebungen zur Eindämmung des wachsenden Zustroms von Wirtschaftsasylanten in die Schweiz so rasch als möglich folgende Massnahmen zu treffen: a. Möglichst umfassende Erweiterung der Liste der Safe countries? Wenn ja: Wann und durch welche Länder? b. Abschluss eines Schubabkommens mit Italiens? c. Beitritt zum Europäischen Erstasylabkommen?

3. Gemäss Artikel 21 Absatz 1 AVB dürfen Asylbewerber während der ersten drei Monate nach dem Einreichen eines Asylgesuchs keine Erwerbstätigkeit ausüben. Ergeht innert dieser Frist erstinstanzlich ein negativer Entscheid, so kann der Aufenthaltskanton das Arbeitsverbot um weitere drei Monate verlängern. Bundesrat Koller hat ein sechsmonatiges Arbeitsverbot in den vergangenen Wochen wiederholt öffentlich als eine naheliegende und wirksame Massnahme bezeichnet, um die Attraktivität der Schweiz auf Wirtschaftsasylanten zu senken.

3. Gemäss Artikel 21 Absatz 1 AVB dürfen Asylbewerber während der ersten drei Monate nach dem Einreichen eines Asylgesuchs keine Erwerbstätigkeit ausüben. Ergeht innert dieser Frist erstinstanzlich ein negativer Entscheid, so kann der Aufenthaltskanton das Arbeitsverbot um weitere drei Monate verlängern. Bundesrat Koller hat ein sechsmonatiges Arbeitsverbot in den vergangenen Wochen wiederholt öffentlich als eine naheliegende und wirksame Massnahme bezeichnet, um die Attraktivität der Schweiz auf Wirtschaftsasylanten zu senken.

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Interpellation Ruf 2522 N 13 décembre 1991 Ist der Bundesrat bereit, den Kantonen die rasche Verlängerung des Arbeitsverbots für Asylbewerber auf sechs Monate (gemäss Artikel 21 Absatz 1 AVB) dringend nahezulegen? Texfe de l'interpellation du 5 mars 1991 Compte tenu de l'aggravation dramatique de la situation dans le domaine de l'asile, qui s'est fait à nouveau jour tout récemment- malgré la trosième révision de la procédure d'asile - le Conseil fédéral est prié de répondre en détail aux questions suivantes:

1. Immédiatement après l'échéance du délai qui leur était imparti pour quitter la Suisse, 17 requérants d'asile kurdes turcs dont la demande avait été rejetée dans le canton d'Obwald ont échappé au renvoi en se cachant quelque part dans le pays. Auparavant, soutenus en cela par diverses organisations et des particuliers ainsi qu'une partie des médias, ils avaient tenté, par des actions menées pendant des semaines et destinées à leur donner une certaine audience auprès du public (grève de la faim, etc.), défaire revenir les autorités sur leur décision entrée en force. Selon des articles parus dans la presse, les personnes en question ont été cachées de manière illégale en différents endroits de Suisse que l'on ne connaît pas, grâce à l'aide de membres de l'organisation connue sous le nom de «AAA» («Aktion für abgewiesene Asylbewerber»), qui a déjà fait parler d'elle à plusieurs reprises il y a quelque temps de manière peu glorieuse dans des cas semblables! a Pourquoi les 17 requérants d'asile déboutés n'ont-ils pas été mis à temps en détention en vue du refoulement en vertu de l'article 14, alinéa 2, LSEE, puisque leur «disparition» était sans aucun doute prévisible et qu'il y avait plus que de «fortes présomptions» qu'ils se soustrairaient au refoulement? b. Le Conseil fédéral est-il prêt, si des cas semblables se présentaient à l'avenir, à intervenir à temps auprès des autorités cantonales responsables afin que la détention soit ordonnée? c. La police recherche-t-elle les requérants disparus? Dans quels cantons et en employant quels moyens? cl. Les personnes qui ont aidé illégalement les requérants à se cacher et qui sont connues des autorités puisqu'elles ont avoué le fait publiquement à plusieurs reprises seront-elles poursuivies? Le cas échéant, les autorités fédérales se portent-elles elles-mêmes partie plaignante? e. Que pense le Conseil fédéral des efforts accomplis systématiquement par certains milieux intéressés pour saboter la politique d'asile menée par les autorités en organisant des actions illégales (comme celle citée en exemple)? f. Que pense le Conseil fédéral notamment de la légalité d'une organisation comme I'«AAA» qui - de son propre aveu - entreprend ou incite d'autres à entreprendre des actions illégales, intentionnellement, à plusieurs reprises et systématiquement (cacher des requérants d'asile déboutés, procurer de faux passeports aux requérants qui se cachent, etc.)? g. De l'avis du Conseil fédéral, quelles mesures s'imposent pour prévenir dans la mesure du possible, de tels délits (crimes et délits)?

2. Le Conseil fédéral est-il disposé, dans le cadre des efforts entrepris pour endiguer le flux croissant de réfugiés économiques en Suisse, à prendre le plus tôt possible les mesures suivantes: a compléter le mieux possible la liste des «pays sûrs»? Dans l'affirmative, quand et par quels pays? b. conclure avec l'Italie un accord sur la reprise de personnes à la frontière? c. adhérer à l'accord européen sur les pays de premier asile?

3. Selon l'article 21, alinéa premier de l'arrêté sur la procédure d'asile (APA), les requérants n'ont pas le droit d'exercer une activité lucrative dans les trois premiers mois qui suivent le dépôt de leur demande d'asile. Si une décision négative de première instance est rendue avant l'expiration de ce délai, le canton peut prolonger l'interdiction de travail de trois mois. Le conseiller fédéral Koller a déclaré en public à plusieurs reprises au cours des dernières semaines qu'il considérait une interdiction de travailler de six mois comme une mesure efficace et allant de soi pour diminuer l'attrait que la Suisse exerce sur les réfugiés économiques. Le Conseil fédéral est-il prêt à inciter d'urgence les cantons à prolonger rapidement l'interdiction de travailler pour la porter à six mois (en vertu de l'article 21, alinéa premier, APA)? Mitunterzeichner-Cosignataires: Steffen (1 ) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Juni 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 juin 1991

1. Gemäss Asylgesetz ist derjenige Kanton, dem ein Asylbewerber zugewiesen wurde, zuständig und verpflichtet, Verfügungen der Bundesbehörden im Asylbereich zu vollziehen. Mit welchen Mitteln die Kantone dies tun und ob sie dabei die in Artikel 14 Absatz 2 Anag vorgesehene Ausschaffungshaft anordnen, ist ausschliesslich Sache des Kantons. Ihm obliegt es auch, die notwendigen gerichtlichen Schritte gegen Personen zu unternehmen, die Straftaten im Sinne von Artikel 23 Anag begangen haben. Nötigenfalls werden auch Personen, die sich dem Vollzug durch Verheimlichung des Aufenthaltsortes zu entziehen suchen, polizeilich ausgeschrieben. Im angeführten Falle der abgewiesenen Asylbewerber im Kanton Obwalden ist dies geschehen. Der Bundesrat hat in den vergangenen Jahren verschiedentlich festgestellt, dass die in einem rechtsstaatlichen Verfahren ergangenen Entscheide auch vollzogen werden müssen. Er hat sich denn auch gegen Versuche gestellt, die bezwecken, solche Entscheide zu unterlaufen. Nicht nur wird damit die Führung einer geordneten Asylpolitik in Frage gestellt, sondern solche Aktionen gehen letztlich auf Kosten der betroffenen Ausländer und der Asylsuchenden und Schutzbedürftigen ganz allgemein.

2. Die Errichtung einer Liste von Safe countries liegt zwar im Interesse einer raschen Behandlung der immer zahlreicher eingehenden Asylgesuche von Personen, die keines Schutzes bedürfen. Indessen dürfen im Interesse einer glaubwürdigen Asylpolitik entsprechende Festetellungen zur Sicherheit vor Verfolgung nur dann getroffen werden, wenn sie mit den tatsächlichen Begebenheiten übereinstimmen. Am 31. Oktober 1990 hat der Bundesrat Ungarn, Polen und die CSFR als Safe countries bezeichnet Am 18. März 1991 folgten die Länder Indien, Algerien und Bulgarien. Die Situation in weiteren Herkunftsländern von Asylbewerbern wird laufend beobachtet Sofern sich in weiteren Staaten die stabilisierenden Tendenzen bestätigen, wird der Bundesrat im geeigneten Zeitpunkt die Erweiterung der Liste der Safe countries prüfen. Der Abschluss eines Schubabkommens mit Italien zur Verminderung der Zahl von Ausländern, die unter Umgehung der Grenzkontrollen in unser Land einreisen, konnte bis heute mangels Interesse unseres südlichen Nachbarlandes nicht an die Hand genommen werden. Beim [Europäischen Erstasylabkommen handelt es sich um ein Vertragswerk unter den Staaten der Europäischen Gemeinschaft Ob und auf welche Weise der Geltungsbereich auf Nicht-EG-Staaten ausgedehnt werden kann, wird gegenwärtig in EG-Kreisen untersucht. Die Schweiz wie auch andere europäische Länder haben in diesem Zusammenhang ihr Interesse am Zustandekommen einer Regelung bekundet.

3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass auch in der Frage der Handhabung des Arbeitsverbotes die Möglichkeiten des AVB ausgeschöpft werden sollen. Er hat diesen Standpunkt bereits anlässlich der nationalen Asylkonferenz vom 22. März 1991 den Kantonsregierungen mitgeteilt Präsident: Der Interpellant beantragt Diskussion. Abstimmung - Vote Für den Antrag auf Diskussion Dagegen

19 Stimmen

31 Stimmen

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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Ruf Dringliche asylpolitische Massnahmen Interpellation Ruf Politique d'asile. Mesures urgentes In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band V Volume Volume Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 15 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3048 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 13.12.1991 - 08:00 Date Data Seite 2521-2522 Page Pagina Ref. No 20 020 768 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

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