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Verwaltungsbehörden 21.06.1991 91.3056
21. Juni 1991Deutsch10 min
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21. Juni 1991 N 1323 Motion Baerlocher Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. Aprili'991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 avril 1991 Gemäss Artikel 102 Ziffer 8 der Bundesverfassung gehört die Leitung der Aussenpolitik der Schweiz zu den Aufgaben des Bundesrates. Er hat jedoch die traditionelle Beteiligung des Parlamentes an der aussenpolitischen Meinungsbildung immer begrüsst. Ganz besonders schätzt der Bundesrat das Engagement der Parlamentarierinnen und Parlamentarier unter den heutigen Umständen, die sich als sehr günstig erweisen, um eine neue internationale Ordnung und damit die Respektierung des Rechts zu erlangen. Es liegt in der Natur seiner Aufgaben, dass der Bundesrat ständig seine Politik zu überprüfen hat. Von besonderer Notwendigkeit ist dies - wie das seit Ausbruch der Kuwait-Krise der Fall ist-, wenn die internationale Lage durch schnelle Wechsel gekennzeichnet ist. So stützt sich der Bundesrat laufend auf die Expertisen von Spezialisten der Aussenpolitik. Vertreter der verschiedenen Departemente beraten sich regelmässig mit Experten im In- und Ausland, auf internationalen Konferenzen oder Seminarien. Die Vorschläge der Motion sollten deshalb ebenfalls im Kontext der Departemente geprüft werden, kann doch die Ausarbeitung einer neuen Nahost-Aussenpolitik nicht an aussenstehende Experten delegiert werden, seien diese noch so kompetent. Der Bundesrat legt Wert auf die Feststellung, dass er entschlossen ist, sich entschieden für die Beseitigung der Ursachen der Spannungen und Konflikte zu engagieren, die in der Region aufgetreten sind. In diesem Sinne hat er auch der Ernennung von Botschafter Brunner zum Sondervertreter des Uno-Generalsekretärs für den Nahen Osten gerne zugestimmt. Er ist allerdings überzeugt, dass die Probleme im Nahen Osten vor allem von den dortigen Völkern gelöst werden müssen. Die Schweiz kann wohl dazu beitragen, einen Dialog in Gang zu setzen oder einen Streitfall auf friedlichem Wege zu lösen. Es würde aber leicht als Einmischung empfunden, wollten wir unsere Prinzipien und unsere Wertvorstellungen in dieser Region durchsetzen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 91.3056 Motion Baerlocher Konzept für eine friedenspolitische Neuorientierung der Neutralität Redéfinition de la neutralité Wortlaut der Motion vom 7. März 1991 Verschiedene politische Ereignisse der letzten Zeit machen deutlich, dass sich das bisher definierte Konzept der Neutralität in einer Krise befindet: Golfkrieg und europäische Integration. Auch im Bericht des Bundesrates zur Sicherheitspolitik wird die Neutralität zur offenen Frage erklärt. Der Bundesrat wird daher gebeten, zur Ablösung der veralteten Neutralitätskonzeption vom 26. November 1954 ein Konzept zu einer Neuorientierung der Neutralität vorzulegen. Ein Konzept, welches eine unabhängige Friedenspolitik fördert und Neutralitätspolitik statt Einschränkung auf klassisches (damit auf kriegerische Auseinandersetzungen beschränktes) Neutralitätsrecht ermöglicht. Dieses Konzept sollte daher in folgende Richtung gehen: - Neutralität als Grundlage für eine unabhängige Friedenspolitik unter Berücksichtigung einer globalen Umweltpolitik, Bekämpfung der weltweiten Verarmungsprozesse, Demokratisierung und Bekämpfung der Frauenunterdrückung durch Abbau patriarchaler Strukturen. - Neutralitätspolitische Mitgestaltung der gesellschaftlichen Aussenbeziehungen in Richtung ausgewogener Interdependenzen. - Kooperatives Vorgehen der Schweiz mit anderen Neutralen und Nichtblockgebundenen. - Kollektive Friedenserhaltung eingeschränkt auf das Peacekeeping-Prinzip der Uno und Bemühungen der schweizerischen Aussenpolitik zur entsprechenden Fortentwicklung des Uno-Völkerrechts mit einer expliziten Rechtsgrundlage in der Uno-Charta. - Die rechtliche Anpassung der Neutralität müsste flankiert werden durch eine intensive Mitwirkung an der Förderung bestehender und dem Aufbau neuer Institutionen einer kooperativen Existenzsicherungspolitik. Texte de la motion du 7 mars 1991 A la lumière de divers événements politiques, notamment la guerre dans le Golfe et le processus d'intégration européenne, il s'est révélé que notre conception traditionnelle de la neutralité était remise en cause. Dans son rapport sur la politique de sécurité, le Conseil fédéral laisse entendre que notre neutralité soulève de nombreuses questions. De ce fait, le Conseil fédéral est chargé de donner une nouvelle définition de la neutralité destinée à remplacer celle du
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novembre 1954, qui est dépassée à l'heure actuelle. Cette nouvelle optique de la neutralité devrait permettre de promouvoir une politique de paix indépendante et de mettre en oeuvre une politique de neutralité remplaçant le droit de la neutralité classique (qui ne porte que sur les conflits armés). Elle devrait donc se caractériser comme suit: - La neutralité servira de base à une politique de paix indépendante tenant compte d'une politique globale de l'environnement, combattant les phénomènes d'appauvrissement dans le monde entier, favorisant la démocratisation et luttant contre la soumission des femmes en supprimant les structures patriarcales; - Notre politique de neutralité contribuera à modeler les relations extérieures de notre société en vue d'établir des interdépendances équilibrées; - La Suisse agira de concert avec d'autres Etats neutres ou non alignés; - Notre pays oeuvrera en faveur du maintien de la paix collective en appliquant strictement le principe du «peace keeping» de l'ONU, et sa politique étrangère visera à faire progresser le droit international de l'ONU; à cet égard, une base juridique explicite figurera dans la Charte de l'ONU; - L'adaptation juridique de notre définition de la neutralité s'accompagnera d'efforts intenses destinés à promouvoir ou à créer des institutions chargées de mener une politique de sécurité collective. Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Bodenmann, Carobbio, Grendelmeier, Haering Binder, Haller, Leuenberger-Solothurn, Leutenegger Oberholzer, Maeder, Meier-Glattfelden, Meier Samuel, Pitteloud, Rechsteiner, Stocker, Thür, Vollmer, Weder-Basel, Zbinden Hans (18) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Diskussion um Ueberflugrechte für amerikanische und britische Militärflugzeuge, die Kriegsmaterialexporte in kriegführende Staaten und der Antrag des Bundesrates, 130 Millionen Franken Hilfsgelder an die Frontstaaten zu bezahlen, bestätigen die grundlegenden Aenderungen der schweizerischen Neutralitätspolitik. Die nach wie vor gültige offizielle Neutralitätskonzeption der Schweiz aus dem Jahre 1954 kann nicht -- 1 of 3 -Motion Auer 1324 N 21 juin 1991 mehr zur Begründung für die aktuelle Politik des Bundesrates herangezogen werden. Bereits die Diskussionen um europäische Integration zeigten auf, dass die Neutralitätspolitik einer vertieften Diskussion unterzogen werden und aktuellen weltpolitischen Herausforderungen angepasst werden sollte, gerade in Berücksichtigung auch der Entwicklung im Golfkrieg nach dem Waffenstillstand. Die Neutralität als flexible Konzeption müsste zu einem Instrument der Friedensgestaltung fortentwickelt werden. Neutralitätsrecht kann sich in Anbetracht der heutigen Kriegsführung nicht mehr am klassischen Kriegsrecht des 19. Jahrhunderts orientieren. Friedenserhaltung und Konfliktverhütung müssten heute die Grundkonzeption der Neutralität ausmachen, wie sie geläufig im Begriff der Neo-Neutralität verstanden wird. Hierin könnte sich die Schweiz aus ihrer klassischen Politik des Abseitsstehen, welche heute ja allgemein als nicht mehr haltbar verstanden wird, durch ein kooperatives Vorgehen der Neutralen für den Frieden befreien. Die Schweiz müsste intensiver an der Förderung und dem Aufbau neuer Institutionen einer kooperativen Existenzsicherungspolitik mitwirken, wie sie beispielsweise die Uno durch die Schaffung einer Behörde für die Konflikt-Früherkennung und -Prävention (Office for Research and Collection of Information) auf der Grundlage einer umfassenden Neudefinition des Sicherheitsbegriffs beim Generalsekretariat errichtet hat. Die Schweiz sollte im Rahmen der Diskussion um ein neues KSZE-Mandat die Gelegenheit benutzen, durch eine konstruktive Politik einer kooperativen Konfliktabschätzung, -Verhütung und friedlichen Streitbeilegung zum Durchbruch zu verhelfen. Eine zentrale Aufgabe existiert schliesslich auch im Abrüstungsprozess. Die Schweiz könnte auf der Grundlage einer neuen Neutralitätspolitik in verschiedenen Bereichen, wie Forschung, Gute Dienste und Vermittlung Wesentliches beitragen. Voraussetzung wäre allerdings, dass auch die gesellschaftlichen Aussenbeziehungen der Schweiz neutralitätspolitisch mitgestaltet würden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Mai 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 mai 1991 Der Bundesrat hat schon mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass Aenderungen im internationalen Umfeld und im aussenpolitischen Verhalten anderer Staaten unvermeidliche Rückwirkungen auf die schweizerische Neutralität und die Definition unserer Aussenpolitik haben. Gegenwärtig beeinflussen vor allem die europäische Integration, die politischen Veränderungen in Mittelosteuropa sowie die Erstarkung des Sanktionensystems der Vereinten Nationen die Bedeutung der schweizerischen Neutralität. Angesichts dieser Herausforderungen hält der Bundesrat eine grundsätzliche Klärung der Frage des zukünftigen Stellenwertes der dauernden Neutralität für die Schweiz, für Europa und die Welt für erforderlich. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten hat daher im März 1991 eine Studiengruppe verwaltungsexterner und verwaltungsinterner Personen mit einer vertieften Analyse der verschiedenen mit der Neutralität und der Führung unserer Aussenpolitik verbundenen Aspekte beauftragt. Diese Studiengruppe wird ihre Erkenntnisse noch im Verlaufe dieses Jahres dem Bundesrat zur Kenntnis bringen. In der Folge wird der Bundesrat dem Parlament einen Bericht über die Neutralität vorlegen. Darin wird er auch auf die in diesem Vorstoss aufgeworfenen Fragen eingehen. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat #ST# 90.807 Motion Auer Impulsprogramm zur Förderung des akademischen Nachwuchses Mesures propres à assurer la relève universitaire Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, ein Impulsprogramm zur Förderung des akademischen Nachwuchses zu schaffen. In Zusammenarbeit mit den Hochschulen und deren Träger soll der Bund ein auf sechs bis acht Jahre befristetes Programm schaffen, welches die bereits bestehenden Fördernngsmassnahmen des Schweizerischen Nationalfonds verstärkt und ergänzt. Mit neuen Stellen an den Hochschulen sollen die bestqualifizierten Nachwuchsforscher und -lehrerzur Fortsetzung einer Hochschulausbildung nach dem Doktorat (auf Habilitationsniveau) angehalten und u. a. deren Teilnahme an internationalen Graduiertenkollegien gefördert werden. Ferner sollen auch neue Doktorandenstellen geschaffen werden, um die Rekrutierungsbasis der Nachwuchskandidaten entscheidend zu erweitern. Texte de la motion du 4 octobre 1990 Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un train de mesures propres à assurer la relève universitaire. En collaboration avec les universités et les collectivités responsables, la Confédération est appelée à lancer un programme limité à six ou huit ans, qui renforce et complète les mesures d'encouragement du Fonds national suisse. Grâce à la création de nouveaux postes dans les universités, les jeunes chercheurs et enseignants hautement qualifiés doivent être incités à poursuivre une formation universitaire après le doctorat (au niveau de l'habilitation) et à participer notamment à des colloques postgrade. En outre, il convient également de créer des postes pour des candidats au doctorat, afin d'élargir considérablement la base de recrutement. Mitunterzeichner - Cosignataires: Burckhardt, Cincera, Eppenberger Susi, Fischer-Seengen, Giger, Loretan, Scherrer, Spalti, Stucky, Zwingli (10) Schriftliche Begründung - Développement par écrit In den Planungsperioden 1992-1995 und 1996-2000 der Schweizer Hochschulen werden altersbedingt insgesamt 500-600 Professorenrücktritte erfolgen. Diese Rücktrittswelle stellt die Schweizer Hochschulen vor sehr schwierige Probleme, falls das Potential qualifizierter Schweizer Kandidaten innert nützlicher Frist nicht gezielt erhöht werden kann. Da die umliegenden Länder vor gleichen Problemen stehen, kann in vielen Disziplinen kaum noch auf zusätzliche ausländische Professoren gezählt werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. März 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 mars 1991
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Es besteht kein Zweifel, dass die Förderung des akademischen Nachwuchses ein zentrales Anliegen unserer Forschungs- und Hochschulpolitik bilden muss. Allein zwischen 1992-1995 treten etwa 270 Professoren an unseren Hochschulen in den Ruhestand. Eine konsequente Nachwuchsförderung ist deshalb unerlässlich.
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Die Bundesbehörden haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit schon bisher diesem Aspekt ihre grosse Aufmerksamkeit geschenkt. Wir erinnern insbesondere an die von den eidgenössischen Räten 1990 beschlossenen Sondermassnahmen zugunsten der universitären Weiterbildung sowie zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereiche der -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Baerlocher Konzept für eine friedenspolitische Neuorientierung der Neutralität Motion Baerlocher Redéfinition de la neutralité In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3056 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.06.1991 - 08:00 Date Data Seite 1323-1324 Page Pagina Ref. No 20 020 034 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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