91-3068
Verwaltungsbehörden 24.09.1991 91.3068
24. September 1991Deutsch9 min
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Motion Loeb 1634 N 24 septembre 1991 Präsident Bremi stimmt nicht M. Bremi, président, ne vote pas Definitiv - Définitivement Für den Eventualantrag der Minderheit II 92 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit. 67 Stimmen Abs. 1Bst.b-AI. llet.b Abstimmung - Vote Für den Antrag der Mehrheit 78 Stimmen Für den Antrag der Minderheit l/Allenspach 73 Stimmen Abs. 1Bst.c-AI.1let.c Abstimmung - Vote Für den Antrag Danuser 62 Stimmen Dagegen 94 Stimmen Abs. 2-AI. 2 Präsident: Der Eventualantrag von Herrn Meizoz entfällt. Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission An den Ständerat-Au Conseil des Etats Ad 90.085 Motion des Ständerates (Kommission) Wohnungsbau. Bundesbeschluss Motion du Conseil des Etats (commission) Construction de logements. Arrêté fédéral Wortlaut der Motion vom 13. Juni 1991 Der Bundesrat wird aufgefordert, alle Kreditbegehren, welche den gesetzlichen Bedingungen entsprechen, zu erfüllen. Sobald der Betrag des Rahmenkredites gemäss Artikel 1 erschöpft ist, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament einen Zusatzkredit, um die in der laufenden Periode von 1992 bis Ende 1996 gestellten Begehren zur Finanzierung des Wohnungsbaus erfüllen zu können. Texte de la motion du 13 juin 1991 Le Conseil fédéral est invité à satisfaire toutes les demandes de crédits présentées qui répondent aux conditions légales. Lorsque les montants alloués sous l'article 1 ci-dessus seront épuisés, le Conseil fédéral présentera au Parlement un crédit supplémentaire pour faire face durant la période allant de 1992 à fin 1996 aux demandes de financement de la construction de logements. M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral vous propose de transformer cette motion en postulat. Abstimmung - Vote Für Ueberweisung als Postulat Für Ueberweisung aïs Motion
Erwägungen
79.
Stimmen
70.
Stimmen #ST# 91.3068 Motion Loeb Zusammenfassung der wohnungswirtschaftlichen Förderungsaktivitäten in der Bundesverwaltung Regroupement des services fédéraux se consacrant à l'aide au logement Wortlaut der Motion vom 18. März 1991 Der Bundesrat wird im Interesse einer effizienten Aufgabenerfüllung und einheitlichen Behandlung der wohnungswirtschaftlichen Geschäfte ersucht, alle in der Bundesverwaltung mit Wohnungsfragen und Wohnbauförderung befassten Stellen im Bundesamt für Wohnungswesen zu konzentrieren. Texte de la motion du 18 mars 1991 Le Conseil fédéral est chargé, afin que les tâches incombant à la Confédération soient accomplies avec efficacité et que les questions d'aide au logement soient traitées de manière uniforme, de regrouper au sein de l'Office fédéral du logement tous les services de l'Administration fédérale se consacrant à des probèmes de logement et à l'aide à la construction de logements. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bonny, Fischer-Seengen, Giger, Loretan, Mauch Rolf, Müller-Meilen, Scheidegger, Weber-Schwyz (8) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Obwohl sich die Hauptaufgaben, nämlich die Behandlung und Beurteilung von Förderungsgesuchen, die Kreditvergabe und technischen Prüfungen über weite Teile gleichen, werden heute innerhalb der Bundesverwaltung unterschiedliche Stellen und Verfahren benützt, je nachdem, ob es um die generelle Wohnbauförderung, die Zuteilung von Vorsorgegeldern an das Bundespersonal, die Förderung von bundeseigenen Genossenchaften, von Alters-, Invaliden- oder Studentenheimen geht. Diese Praxis erhöht nicht nur den Personalbedarf. Sie schafft durch ihre Vielfalt auch Unsicherheiten bei Gesuchstellern und Projektierenden und erschwert die Durchsetzung wohnungspolitischer und eigentumspolitischer Anliegen im Bundesbereich. Angesprochen sind u. a. namentlich der Liegenschaftsdienst der Eidgenössischen Finanzverwaltung sowie verschiedene Stellen der Bundesämter für Bildung und Wissenschaft, für Bundesbauten oder für Sozialversicherung. Das Bundesamt für Wohnungswesen verfügt über ein bewährtes Instrumentarium (Verfahren mit Grundbuchämtern, Notaren, Banken sowie über ein anerkanntes Wohnbewertungssystem). Es ist nicht einzusehen, weshalb diese Instrumente innerhalb der Bundesverwaltung nicht generell benutzt werden können. Mit einer Zusammenlegung der Funktionen könnten Synergieeffekte erzielt, Personalengpässe gemildert und Strukturen geschaffen werden, die eine umfassende und einheitliche Betreuung dieses wichtigen Ressorts ermöglichen. Im weiteren können durch die Zusammenlegung einerseits eine Vereinheitlichung der anzuwendenden Förderungskriterien in unserem Lande erzielt und dadurch andererseits bestehende Ungleichheiten eliminiert werden. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. September 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 septembre 1991 Auf Bundesebene befassen sich neben dem Bundesamt für Wohnungswesen weitere Aemter wie die Eidgenössische Finanzverwaltung, die Oberzolldirektion, das Bundesamt für -- 1 of 3 -24. September 1991 N 1635 Entwicklungsländer. Zollpräferenzensystem Landwirtschaft und das Bundesamt für Sozialversicherung mit der Wohnungspolitik. Sehr oft stellt die Wohnbaupolitik auch einen Nebenaspekt bei der Erfüllung anderer Aufgaben dar. Die Zusammenfassung sämtlicher wohnungspolitischer Massnahmen bei einer Bundesstelle dürfte deshalb zu weit gehen. Die Wohnungsfürsorge für das Bundespersonal etwa will die Attraktivität des Bundesdienstes steigern und gehört damit als personalpolitisches Instrument klar zum Aufgabenbereich des EFD. Insbesondere im technischen und qualitativen Bereich der Wohnbauförderung und der Wohnungsversorgung des Bundes bestehen jedoch gewisse Ueberschneidungen. Deshalb klärt der Bundesrat im Rahmen der in Gang gesetzten Ueberprüfung der Organisation der Bundesverwaltung insbesondere auch weitere mögliche Regelungen der Zuständigkeiten für wohnungspolitische Massnahmen näher ab. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Loeb: Ich bin mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden. Ich bitte aber den Bundesrat, wirklich zu schauen, dass in der gesamten Bundesverwaltung die gleichen Instrumentarien angewendet werden - auch im Finanzdepartement, wo es ja vornehmlich darum geht, Wohnbau für die Bundesangestellten zu betreiben. Ich glaube, dass wir gesamthaft mit gleichen Ellen messen müssen. Wir können nicht verschiedene Masse haben, je nachdem, ob nun jemand in den Bundesdiensten ist oder nicht. Dass es ein Instrument ist für die Personalförderung, ist ganz selbstverständlich, aber wir sollten die gleichen Instrumentarien anwenden. Wir haben ja im Bundesamt für Wohnungswesen die entsprechenden Instrumentarien geschaffen. Da ist es einfach nicht einsichtig, dass die verschiedenen Departemente verschiedene Arten von Förderung betreiben und unterschiedliche Instrumentarien verwenden. Ich bitte also den Bundesrat darum, dass er sich überlegt, ob er eventuell in Form einer Untersuchung, also einer möglichen Prüfung - von aussen oder durch eigene Mittel - der Frage nachgehen sollte, ob da nicht eine Verbesserungsmöglichkeit bestünde. Ich möchte dem Bundesrat danken, dass er bereit ist, mein Anliegen als Postulat anzunehmen und die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 91.017 Entwicklungsländer. Zol l präferenzensystem Pays en développement. Système de préférences douanières Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Februar 1991 (BBI11410) Message et projet d'arrêté du 20 février 1991 (FF 11342) Beschluss des Ständerates vom 13. Juni 1991 Décision du Conseil des Etats du 13 juin 1991 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Herr Oehler unterbreitet im Namen der Kommission den folgenden schriftlichen Bericht: Der letztmals um zehn Jahre verlängerte Zollpräferenzenbeschluss läuft am 29. Februar 1992 aus. Der Bundesrat beantragt eine Verlängerung um fünf Jahre, weil im Lichte der Resultate der Uruguay-Runde und eventuell der EWR-Verhandlungen der Umfang der schweizerischen Zollpräferenzen geprüft werden muss. Die vom Bundesrat während der Geltungszeit getroffenen Massnahmen werden wie bisher jeweils in den halbjährlich erscheinenden Berichten über zolltarifarische Massnahmen dem Parlament unterbreitet. Dieses entscheidet dann darüber, ob diese Massnahmen in Kraft bleiben können oder nicht. Mit der Gewährung von Zollpräferenzen an die Entwicklungsländer durch die Industrieländer sollen die Importe von verarbeiteten Produkten aus Entwicklungsländern gefördert werden, damit sich diese Länder von ihrer Abhängigkeit von den Rohstoffen befreien können. Aufgrund dieser Idee entwickelte die Uno-Konferenz für Handel- und Entwicklung (Unctad) das seit 1972 bestehende allgemeine Präferenzensystem (APS). Dieses System berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen der Industrieländer und deren Zollschutzsysteme. Das APS besteht somit aus einer Reihe von nationalen Schemen, die auf gemeinsamen Zielen und Prinzipien aufgebaut sind. Diese Schemen sind alle als einseitige und autonome Massnahmen konzipiert. Die Eingliederung des APS in das multilaterale Handelssystem erforderte eine Ausnahme von den Gatt-Satzungen im Zusammenhang mit der Meistbegünstigungsklausel. Die Industrieländer wurden ermächtigt, die Entwicklungsländer bevorzugt zu behandeln, ohne diese Vorzugsbehandlung auch den anderen Vertragsparteien zugestehen zu müssen. Als langfristiges Ziel wird aber die völlige Integrierung der Entwicklungsländer in das internationale Handelssystem angestrebt. Die Ausnützungsquote, d. h. der Teil der Importe mit möglichen APS-Zollvergünstigungen, für den effektiv Präferenzen verlangt und erteilt wurden, ist bezüglich der Schweiz mit einer seit 1972 unverändert gebliebenen Ausnützungsquote zwischen 35 und 40 Prozent die niedrigste aller OECD-Länder. Dies ist einerseits darauf zurückzuführen, dass unser Land bedeutende Importe an Metallen und Edelsteinen tätigt, die wohl von einer präferentiellen Behandlung profitieren könnten, welche aber in Anbetracht der unbedeutenden Zollbelastung (weniger als ein halbes Prozent) nur selten verlangt wird. Schliesst man diese Importe aus, dann bewegt sich die Ausnützung in der Grössenordnung von 65 Prozent, eine Quote, die durchaus vergleichbar ist mit jener der Mehrheit der OECD-Länder. Zudem weist die Schweiz für Industrieprodukte von allen OECD-Ländern die handelsanteilmässig gewichtete niedrigste durchschnittliche Zollbelastung auf (2,2 Prozent vor der Uruguay-Runde). Das schweizerische Präferenzensystem wird in erster Linie auf die Industriegüter der Kapitel 25 bis 99 des Gebrauchszolltarifs angewendet. Ausnahmen bestehen bei jenen Produkten, wo die Entwicklungsländer besonders wettbewerbsfähig sind. Bei diesen Produkten beträgt der préférentielle Zollansatz
50.
Prozent des Normaltarifs. Die Schweiz ist das einzige Land, welches in seinem Präferenzensystem keine mengenmässigen Beschränkungen oder den Ausschluss von Textilien und Bekleidungen vorsieht. Obwohl die Wirkung der Zollpräferenzen begrenzt sind, denkt kein einziges Industrieland daran, die Zollpräferenzen in naher Zukunft ausser Kraft zu setzen. Die Gewährung von Zollpräferenzen ist mit Einbussen bei den Zolleinnahmen verbunden. Von 1972 bis 1984 belief sich der kumulierte Einnahmeausfall auf 295,5 Millionen Franken. Die Verlängerung des Präferenzenschemas bewirkt keine zusätzliche Verminderung der Zolleinnahmen. Die Verlängerung des Präferenzenbeschlusses hat keine Erhöhung des Personalbestands zur Folge. Die Ausführung des Präferenzenbeschlusses obliegt ausschliesslich dem Bund. M. Oehler présente au nom de la commission le rapport écrit suivant: Depuis 1972, la Suisse accorde des préférences tarifaires douanières généralisées aux pays en développement. L'arrêté sur les préférences douanières, prolongé de dix ans en 1981, arrivera à échéance le 29 février 1992. Le Conseil fédéral propose une nouvelle prolongation de cinq ans: il sera en effet nécessaire de réexaminer l'étendue des préférences -- 2 of 3 -Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Loeb Zusammenfassung der wohnungswirtschaftlichen Förderungsaktivitäten in der Bundesverwaltung Motion Loeb Regroupement des services fédéraux se consacrant à l'aide au logement In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band IV Volume Volume Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 07 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3068 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 24.09.1991 - 08:00 Date Data Seite 1634-1635 Page Pagina Ref. No 20 020 325 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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