Lexipedia

Entscheid

91-308

Verwaltungsbehörden 02.06.1992 91.308

2. Juni 1992Deutsch5 min

Source admin.ch

Erwägungen

1.

Ausgangslage Das Uebereinkommen über die Rechte des Kindes enthält einen detaillierten Katalog von Rechten, welche dem Kind in den verschiedensten Lebensbereichen zustehen. Das Uebereinkommen wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 2. September 1990 in Kraft. Es ist bereits von mehr als 130 Staaten unterzeichnet und von deren 70 ratifiziert worden. Der Bundesrat hat am 10. April 1991 beschlossen, das Uebereinkommen zu unterzeichnen. Dieser Entscheid entspreche der schweizerischen Politik zugunsten der Menschenrechte und sei ein Akt internationaler Solidarität, welcher einen besseren rechtlichen Schutz der Kinder dieser Welt anstrebt und damit die Bemühungen der Schweiz zugunsten der Kinder im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe ergänzt.

2.

Inhalt des Uebereinkommens Ziel des Uebereinkommens ist es, dem Kind auf universeller Ebene Schutz und eine seinen Bedürfnissen entsprechende Unterstützung zu gewährleisten. Das Uebereinkommen garantiert die bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte des Kindes und verpflichtet die Vertragsstaaten zu spezifischen Massnahmen, um die praktische Umsetzung dieser Rechte zu konkretisieren.

3. Würdigung Die Kommission begrüsst den Entscheid des Bundesrates, das Uebereinkommen über die Rechte des Kindes zu unter-

3. Würdigung Die Kommission begrüsst den Entscheid des Bundesrates, das Uebereinkommen über die Rechte des Kindes zu unter-

-- 1 of 2 --

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Standesinitiative Jura Ratifizierung des Uno-Uebereinkommens über die Rechte des Kindes Initiative du canton du Jura Ratification de la Convention de I'ONU sur les droits de l'enfant In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati Sitzung 02 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.308 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 02.06.1992 - 08:00 Date Data Seite 333-333 Page Pagina Ref. No 20 021 399 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.

-- 2 of 2 --