91-3096
Verwaltungsbehörden 11.03.1992 91.3096
11. März 1992Deutsch28 min
Source admin.ch
Logement. Interventions personnelles 432 N 11 mars 1992 Demgegenüber würden der Bundesrat und die Verwaltung mit dem postulierten Auftrag, im Kanton Basel-Landschaft für die direkte Bundessteuer die bisherigen (zu tiefen) Mietwerte beizubehalten, zu einem gesetzeswidrigen Verhalten aufgefordert, was nicht Gegenstand eines Postulates sein kann.
Erwägungen
4.
Im Postulat wird bemängelt, dass für die Erhebung zahlenmässig die Einfamilienhäuser ausschlaggebend gewesen seien, obgleich deren Vermietung einen Sonderfall darstelle. Nun hat aber das Erhebungsergebnis gezeigt, dass die Mietwertbemessung für Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum praktisch zu den gleichen Resultaten führt Somit spielt der Anteil der berücksichtigten Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen für die Feststellung des Erfassungsgrades der Mietwerte gegenüber den erzielten Mietwerten keine Rolle. Wer bisher sein Haus stets als Eigentümer bewohnt hat, vermöchte ohnehin dessen Marktwert erst in Erfahrung zu bringen, wenn er das Haus auf dem Markt zur Miete anböte. Deshalb können zur Erhebung des Mietwertes auch nur vermietete Objekte herangezogen werden.
5. Die im Postulat erwähnten höheren Hypothekarzinsen können vom Hauseigentümer steuerlich abgezogen werden. Ferner ist in diesem Zusammenhang noch daran zu erinnern, dass gemäss Artikel 45 BdBSt die Folgen der kalten Progression periodisch auszugleichen sind. Der Ausgleich ist auch für die Steuerperiode 1991/1992 vorgenommen worden, nachdem nicht zuletzt die Wohnkosten die allgemeine Teuerung wesentlich beeinflusst haben. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. #ST# 91.3096 Interpellation Ducret Direkte Bundessteuer. Mietwertbesteuerung Impôt fédéral direct. Valeurs locatives Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1991, Seite 1390 - Voir année 1991, page 1390 Reimann Maximilian: Ich will als Interpellant zum Ausdruck bringen, dass ich von der Antwort des Bundesrates nur teilweise befriedigt bin. Mit meinem Vorstoss übte ich Kritik, weil die Schaffung von privatem Wohneigentum durch die heutige Gesetzgebung und Regelungsdichte eher behindert als gefördert wird. Dabei verlangt die Bundesverfassung in Artikel 34sexies klar, dass der Bund aktiv das private Wohneigentum zu fördern habe. Ich erwarte deshalb vom Bundesrat, dass er diesen Verfassungsartikel nicht zum toten Buchstaben degenerieren lässt, sondern aktiv und mehr als bis heute handelt, insbesondere auch mit fiskalischen Mitteln. Diese Woche hat der Bundesrat endlich grünes Licht gegeben zur Wohneigentumsförderung mit den Mitteln der in der zweiten Säule angesparten Geldern. Ich nehme diesen bundesrätlichen Entscheid mit grosser Genugtuung zur Kenntnis und hoffe, dass die Detailvorschriften dazu möglichst rasch erlassen werden, damit vom Milliardenberg an BVG-Geldern endlich ein Teil, und sei er auch noch so klein, zur Entlastung des Hypothekarmarktes in Bewegung kommt Nicht befriedigt bin ich hingegen von den bundesrätlichen Aeusserungen zur Eigenmietwertbesteuerung. Der Schwarze Peter wurde zwar elegant dem Parlament weitergegeben, sicher nicht ganz zu Unrecht. Aber war es wirklich nötig, die Eidgenössische Steuerverwaltung in der jetzigen Hochzinsphase zu veranlassen, die Eigenmietwerte in diversen Kantonen massiv hinaufzudrücken? Etwas mehr Fingerspitzengefühl wäre angebracht gewesen. Wie ich Sie im Parlament kennengelernt habe, Herr Bundesrat Stich, machen Sie als Departementschef von Ermessenskompetenzen oft recht extensiv Gebrauch. Tausende von hohen Zinsen und erhöhten Eigenmietwerten geplagte Eigenheimbewohner in unserem Land hätten es Ihnen hoch angerechnet, wenn Sie auch hier etwas mehr Eigenkompetenz hätten walten lassen und etwas weniger an der Steuerschraube gedreht hätten. Schliesslich noch ein Wort zu Ziffer 4 meiner Interpellation, zu dem von Ihnen vorgeschlagenen Systemwechsel, nämlich: Abschaffung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit von Schuldzinsen und Verzicht auf die Aufrechnung des Eigenmietwertes. Zweifellos würde dieser Systemwechsel auch den Bürgern gewisse Vorteile bringen, vor allem im administrativen Bereich. Aber die Nachteile wären eklatant: Er käme für unsere jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger einem faktischen Verbot, einer De-facto-Verhinderung am Erwerb eines Eigenheims, gleich. Gerade junge Leute können vom erwähnten Verfassungsartikel, vom erwähnten Verfassungsprivileg, noch ein bisschen zehren. Sie können davon profitieren, dass die Eigenmietwerte meist tiefer liegen als die ihnen belasteten Hypothekarzinsen. Mit einem Systemwechsel, wie er von Ihnen propagiert worden ist, Herr Bundesrat, würden viele junge Eigenheimbesitzer in den Kosten förmlich ersticken. Das kann doch nicht im Ernst die Meinung des Bundesrates sein. Der Bundesrat selber hält ja in der Antwort zu meiner Interpellation wörtlich fest, dass eine Erhöhung der Wohneigentümerquote nach wie vor Staats- und sozialpolitisch wünschbar sei. Ich bitte Sie deshalb, Herr Bundesrat Stich, distanzieren Sie sich von dem von Ihnen in Aarau propagierten Systemwechsel öffentlich. Wenn Sie es tun, könnte ich mich von der Antwort etwas befriedigter erklären, als ich es bis jetzt bin. Jaeger: Mein Vorschlag geht in eine andere Richtung, die Zielsetzung ist jedoch eine ähnliche. Wenn wir solche Vorschläge diskutieren, müssen wir uns an die Hypothekarzinsgeschichte, die in diesem Rat abgehandelt wurde, zurückerinnern. Es ist sicher unbestritten, dass der ganze Komplex des Hypothekarzinses mit dem Wohnen und mit dem Eigenheimaspekt in einem sehr engen Zusammenhang steht Ein wichtiger Aspekt ist sicher auch der, dass die Hypothekarzinsentwicklung um so grössere Auswirkungen auf die Wohnkosten hat, als der Hypothezierungsgrad in unserem Lande sehr hoch ist, besonders was das Wohnen anbelangt Mein Vorschlag möchte einen Weg aufzeigen, wie man ohne Interventionen, ohne Regulierungen und ohne Vorschriften das Fremdfinanzierungsniveau allmählich senken könnte das ist das eine Ziel. Das andere damit verbundene Ziel wäre der Rückfluss von Refinanzierungsmitteln, die ebenfalls dazu beitragen könnten, das Hypothekarzinsniveau zu senken. Was ist der Sinn dieses Vorschlages? Es ist ein marktwirtschaftlicher Vorschlag, der auf dem Anreizsystem beruht. Wir möchten nämlich nicht daran rütteln, dass die Hypothekarzinse weiterhin steuerabzugsberechtigt wären, sofern allerdings - das wäre die Bedingung - ein gewisser Amortisationssatz, von beispielsweise 1 Prozent, eingehalten würde. Wenn dieser Prozentsatz eingehalten würde, müsste der Hypothekarzins voll abzugsberechtigt sein. Würde dieser Amortisationssatz nicht eingehalten, gäbe es eine entsprechende Schmälerung der Abzüge. Würde der Amortisationssatz übertroffen, hätte das entsprechend mehr Steuerabzug zur Folge. Das ist also ein marktwirtschaftlicher Vorschlag. Ich bedaure, dass der Bundesrat mit Hinweis auf die Kompetenzen des Bundes diesen Vorstoss nicht mindestens als Postulat, als Idee übernehmen will. Ich bin nämlich überzeugt, dass das eine echt innovative Idee wäre, um einen Beitrag zur Entspannung des Hypothekarzinsmarktes zu leisten. Und deswegen bitte ich Sie, diesem Postulat zuzustimmen. Ich erlaube mir zum Schluss noch etwas zu sagen, was in diesem Zusammenhang auch eine Rolle spielt Sie haben gestern von den Zinsen gesprochen, und wir werden nächste Woche wieder von den Zinsen sprechen. Die Zinsproblematik -- 1 of 4 -11. März 1992 N 433 Wohnungswesen. Persönliche Vorstösse ist erneut am Virulieren. Wir haben eine erneute Versteifung bei den Zinssätzen. Herr Bundesrat Stich, ich habe heute morgen vernommen, dass die Nationalbank gestern mit weit über einer Milliarde Franken interveniert hat - mehr als eine Milliarde! - gegen Dollar und Deutsche Mark. Wenn das so weitergeht, sind wir bei der Hypothekarzinsdiskussion natürlich schon bald wieder dort, wo wir vor einem Jahr waren. Jetzt muss schon mehr darauf geschaut werden, was da gemacht wird. Was wollen wir denn eigentlich gegen Dollar und Deutsche Mark auf die Dauer ausrichten? Das sind Marktinterventionen, die letzten Endes nur grosse soziale, externe Kosten verursachen. Ich bitte Sie, über diese Dinge nachzudenken. Ist es der richtige Weg, sozusagen mit dem Kaffeelöffel einen See auszuschöpfen? Dem muss Einhalt geboten werden. Gysin: Der Kanton Basel-Landschaft gehört zu jenen Kantonen, die bezüglich des Eigenmietwerts von der Eidgenössischen Steuerverwaltung am meisten bestraft werden. Zurzeit besteht dort ein 70prozentiger Zuschlag zur kantonalen Steuer. Das war auch der Grund meines Postulats, das fordert, die Eigenmietwerte des Bundes für die Steuerperiode 1990/91 auf der bisherigen Höhe zu belassen. Die Praxis der Stichproben, die darauf beruhen, dass Einfamilienhäuser, die mit dem Eigenmietwert belastet werden, mit vermieteten Einfamilienhäusern verglichen werden, war vor allem Stein des Anstosses für dieses Postulat Es ist einige Zeit verflossen, aber zwischenzeitlich weiss ich auch Positives zu berichten: Eine Delegation der Eidgenössischen Steuerverwaltung hat sich mit Vertretern von Baselbieter Eigentümerinnen und Eigentümern getroffen und das Verfahren der Eidgenössischen Steuerverwaltung erläutert. Dabei konnten Fragen beantwortet und Missverständnisse ausgeräumt werden. Insbesondere zeigte die Steuerverwaltung auch Verständnis dafür, dass künftig gegebenenfalls differenzierte Betrachtungsweisen nötig sind, um die Eigenmietwerte verschiedener Einfamilienhauskategorien in verschiedenen Dörfern festzulegen. Ich danke dem Bundesrat, dass das Postulat nun etwas ausgelöst hat, das mich froher in die Zukunft blicken lässt Ich ziehe mein Postulat zurück, weil das Anliegen teilweise erfüllt ist M. Ducret: C'est comme cela, je ne veux pas le savoir! En l'occurrence, Monsieur le Conseiller fédéral, vous avez adopté une attitude assez militaire dans vos réponses aux différentes interventions qui vous ont été adressées ces derniers mois, voire ces dernières années, M. Frey Walter est intervenu en 1988 déjà à ce sujet, à propos de la valeur locative des villas. Déjà lourdement frappés par les hausses successives des taux hypothécaires, plusieurs propriétaires de villas, rentiers, retraités, veuves, risquent de devoir mettre la clef sous le paillasson lorsqu'ils recevront leur prochain bordereau de l'impôt fédéral direct, puisqu'à Genève les valeurs locatives ont été augmentées par l'administration fiscale de 80 pour cent pour les immeubles acquis avant le 31 décembre 1978. Mon interpellation, Monsieur le Conseillerfédéral, appelait une réponse politique, davantage qu'une réponse juridique. Tel n'est malheureusement pas le cas. Tout au moins, selon les informations qui m'ont été données, car je ne suis pas aussi optimiste que M. Gysin, et je ne peux que protester contre l'obscurantisme qui, malheureusement, caractérise aujourd'hui la politique fiscale de la Confédération. Certains propriétaires ploient sous la charge des taux hypothécaires qui ont augmenté de plus de 40 pour cent en l'espace de deux ans. Le principe fondamental de la proportionnalité de l'imposition en fonction de la capacité économique du contribuable, principe inscrit et ancré dans la constitution, n'est plus du tout respecté lorsque le fisc augmente la valeur locative de 80 pour cent pour des propriétaires dont les charges hypothécaires sont déjà au plafond de leurs possibilités financières et qui n'ont pas les moyens d'augmenter leurs revenus. La situation économique du canton de Genève, pour ne parler que de celle-ci, est la plus précaire de toute la Suisse. Les chômeurs complets sont au nombre de 8000. Le calcul de l'administration fiscale cantonale est fondée sur des loyers ayant atteint un sommet historique en 1988. Depuis lors, les rendements locatifs des villas ont chuté de 30 à 50 pour cent Cumulée à tous les effets de la mauvaise conjoncture actuelle, l'application uniforme et rigoureuse de l'arrêté fédéral, même si elle se fonde et s'explique par un souci d'égalité entre toutes les parties du pays, risque de devoir contraindre certains propriétaires à vendre et à brader leur propriété, à une époque où rien ne s'achète et où donc rien ne se vend! Monsieur le Conseiller fédéral, je comprends les motifs juridiques développés dans votre réponse. Politiquement toutefois, vous commettez et votre administration commet une faute grave en méconnaissant en quelque sorte les réalités économiques du moment. C'est la raison pour laquelle je vous demande expressément d'accepter un moratoire et de différer l'entrée en vigueur de vos décisions. Il sera assez tôt de parler d'adaptation lorsque la conjoncture se sera améliorée. En l'état, je persiste à dire qu'elle est exagérée et surtout injuste à l'égard de gens modestes qui appartiennent à cette classe dite moyenne qui subit de plein fouet la crise actuelle. Bundesrat Stich: Der Eigenmietwert gibt immer wieder etwa zu Diskussionen Anlass - und natürlich auch die Eigentumsförderung wie heute für Herrn Maximilian Reimann. Herr Reimann, Eigentumsförderung ist in der Verfassung festgelegt; das ist für uns selbstverständlich. Die Frage ist einzig und allein: Was versteht man unter Eigentumsförderung? Heisst Eigentumsförderung, dem zu geben, der schon hat, oder zu versuchen, den anderen zu helfen, auch zu etwas zu kommen? Das ist die entscheidende Frage. Ich persönlich - ich nehme an, der Gesamtbundesrat ist es auch - bin der Meinung, Eigentumsförderung bedeutet, dass man den Leuten hilft, zu Eigentum zu kommen, wenn möglich zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung. Da ist es nicht ganz richtig, wenn Sie sagen, mein Vorschlag laufe dem zuwider. Ich habe immer wieder die Meinung vertreten, dass man den Eigenmietwert, aber im Gegenzug auch die Abzugsmöglichkeiten für Hypothekarschulden und die Abzüge für den Liegenschaftsunterhalt abschaffen sollte. Das ergäbe mehr Gerechtigkeit und einfachere Steuererklärungen. Und das würde auch bedeuten, dass man für die Leute, die Wohneigentum erwerben, Herr Reimann, eine Entlastung schafft. Ich bin mit Ihnen einverstanden, in diesem Fall leidet man in der Regel fünf, sieben, acht Jahre unter der Belastung, aber nach acht Jahren ist die Belastung bei der Teuerung, die wir immer wieder haben, und wenn es nur wenige Prozente sind, nicht mehr drückend. Dann braucht man keine Entlastung mehr. In der Bundesrepublik kennt man eine Eigentumsförderung. Da lässt man einen Abzug vom Einkommen während - soviel ich weiss - acht Jahren zu. Das ist eine vernünftige Lösung, und nachher hat man damit nichts mehr zu tun. Ich selber sehe- nicht ein, warum ein Eigentum von einem Haus durch staatliche Subventionen noch gefördert wird, also indem man die Schuldzinsen abziehen kann und einen sehr tiefen Mietwert hat Das habe ich nicht nötig, und ich denke, es gibt noch viele Leute in der Schweiz, die auf diese Art und Weise indirekt Subventionen bekommen, die sie nicht verdienen, die sie nicht nötig haben und die sie auch nicht wollen. Das muss man vielleicht auch sagen. Beim heutigen System ist im Gesetz verankert, dass der Verkehrswert besteuert werden muss. In der Eidgenössischen Steuerverwaltung macht man immer wieder Untersuchungen darüber, wie die Kantone die Eigenmietwerte anpassen. Für den Mieter ist das kein Problem. Er stellt einfach fest: Die Miete ist um 20,30,40 Prozent hinaufgegangen, er muss sie bezahlen ohne Abzugsmöglichkeit Beim Hauseigentümer bleibt aber in der Regel - je nach Kanton der Eigenmietwert über Jahre, manchmal über Jahrzehnte gleich, weil niemand den Mut hat, für Rechtsgleichheit zu sorgen. Herr Ducret, es ist eine Frage der Rechtsgleichheit. Die Rechtsgleichheit gilt im Kanton Genf so gut wie in der übrigen Schweiz, und ich denke, dass in Genf die Mieter ein Anrecht haben, gleich behandelt zu werden wie die Hauseigentümer.
5. Die im Postulat erwähnten höheren Hypothekarzinsen können vom Hauseigentümer steuerlich abgezogen werden. Ferner ist in diesem Zusammenhang noch daran zu erinnern, dass gemäss Artikel 45 BdBSt die Folgen der kalten Progression periodisch auszugleichen sind. Der Ausgleich ist auch für die Steuerperiode 1991/1992 vorgenommen worden, nachdem nicht zuletzt die Wohnkosten die allgemeine Teuerung wesentlich beeinflusst haben. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. #ST# 91.3096 Interpellation Ducret Direkte Bundessteuer. Mietwertbesteuerung Impôt fédéral direct. Valeurs locatives Diskussion - Discussion Siehe Jahrgang 1991, Seite 1390 - Voir année 1991, page 1390 Reimann Maximilian: Ich will als Interpellant zum Ausdruck bringen, dass ich von der Antwort des Bundesrates nur teilweise befriedigt bin. Mit meinem Vorstoss übte ich Kritik, weil die Schaffung von privatem Wohneigentum durch die heutige Gesetzgebung und Regelungsdichte eher behindert als gefördert wird. Dabei verlangt die Bundesverfassung in Artikel 34sexies klar, dass der Bund aktiv das private Wohneigentum zu fördern habe. Ich erwarte deshalb vom Bundesrat, dass er diesen Verfassungsartikel nicht zum toten Buchstaben degenerieren lässt, sondern aktiv und mehr als bis heute handelt, insbesondere auch mit fiskalischen Mitteln. Diese Woche hat der Bundesrat endlich grünes Licht gegeben zur Wohneigentumsförderung mit den Mitteln der in der zweiten Säule angesparten Geldern. Ich nehme diesen bundesrätlichen Entscheid mit grosser Genugtuung zur Kenntnis und hoffe, dass die Detailvorschriften dazu möglichst rasch erlassen werden, damit vom Milliardenberg an BVG-Geldern endlich ein Teil, und sei er auch noch so klein, zur Entlastung des Hypothekarmarktes in Bewegung kommt Nicht befriedigt bin ich hingegen von den bundesrätlichen Aeusserungen zur Eigenmietwertbesteuerung. Der Schwarze Peter wurde zwar elegant dem Parlament weitergegeben, sicher nicht ganz zu Unrecht. Aber war es wirklich nötig, die Eidgenössische Steuerverwaltung in der jetzigen Hochzinsphase zu veranlassen, die Eigenmietwerte in diversen Kantonen massiv hinaufzudrücken? Etwas mehr Fingerspitzengefühl wäre angebracht gewesen. Wie ich Sie im Parlament kennengelernt habe, Herr Bundesrat Stich, machen Sie als Departementschef von Ermessenskompetenzen oft recht extensiv Gebrauch. Tausende von hohen Zinsen und erhöhten Eigenmietwerten geplagte Eigenheimbewohner in unserem Land hätten es Ihnen hoch angerechnet, wenn Sie auch hier etwas mehr Eigenkompetenz hätten walten lassen und etwas weniger an der Steuerschraube gedreht hätten. Schliesslich noch ein Wort zu Ziffer 4 meiner Interpellation, zu dem von Ihnen vorgeschlagenen Systemwechsel, nämlich: Abschaffung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit von Schuldzinsen und Verzicht auf die Aufrechnung des Eigenmietwertes. Zweifellos würde dieser Systemwechsel auch den Bürgern gewisse Vorteile bringen, vor allem im administrativen Bereich. Aber die Nachteile wären eklatant: Er käme für unsere jungen Mitbürgerinnen und Mitbürger einem faktischen Verbot, einer De-facto-Verhinderung am Erwerb eines Eigenheims, gleich. Gerade junge Leute können vom erwähnten Verfassungsartikel, vom erwähnten Verfassungsprivileg, noch ein bisschen zehren. Sie können davon profitieren, dass die Eigenmietwerte meist tiefer liegen als die ihnen belasteten Hypothekarzinsen. Mit einem Systemwechsel, wie er von Ihnen propagiert worden ist, Herr Bundesrat, würden viele junge Eigenheimbesitzer in den Kosten förmlich ersticken. Das kann doch nicht im Ernst die Meinung des Bundesrates sein. Der Bundesrat selber hält ja in der Antwort zu meiner Interpellation wörtlich fest, dass eine Erhöhung der Wohneigentümerquote nach wie vor Staats- und sozialpolitisch wünschbar sei. Ich bitte Sie deshalb, Herr Bundesrat Stich, distanzieren Sie sich von dem von Ihnen in Aarau propagierten Systemwechsel öffentlich. Wenn Sie es tun, könnte ich mich von der Antwort etwas befriedigter erklären, als ich es bis jetzt bin. Jaeger: Mein Vorschlag geht in eine andere Richtung, die Zielsetzung ist jedoch eine ähnliche. Wenn wir solche Vorschläge diskutieren, müssen wir uns an die Hypothekarzinsgeschichte, die in diesem Rat abgehandelt wurde, zurückerinnern. Es ist sicher unbestritten, dass der ganze Komplex des Hypothekarzinses mit dem Wohnen und mit dem Eigenheimaspekt in einem sehr engen Zusammenhang steht Ein wichtiger Aspekt ist sicher auch der, dass die Hypothekarzinsentwicklung um so grössere Auswirkungen auf die Wohnkosten hat, als der Hypothezierungsgrad in unserem Lande sehr hoch ist, besonders was das Wohnen anbelangt Mein Vorschlag möchte einen Weg aufzeigen, wie man ohne Interventionen, ohne Regulierungen und ohne Vorschriften das Fremdfinanzierungsniveau allmählich senken könnte das ist das eine Ziel. Das andere damit verbundene Ziel wäre der Rückfluss von Refinanzierungsmitteln, die ebenfalls dazu beitragen könnten, das Hypothekarzinsniveau zu senken. Was ist der Sinn dieses Vorschlages? Es ist ein marktwirtschaftlicher Vorschlag, der auf dem Anreizsystem beruht. Wir möchten nämlich nicht daran rütteln, dass die Hypothekarzinse weiterhin steuerabzugsberechtigt wären, sofern allerdings - das wäre die Bedingung - ein gewisser Amortisationssatz, von beispielsweise 1 Prozent, eingehalten würde. Wenn dieser Prozentsatz eingehalten würde, müsste der Hypothekarzins voll abzugsberechtigt sein. Würde dieser Amortisationssatz nicht eingehalten, gäbe es eine entsprechende Schmälerung der Abzüge. Würde der Amortisationssatz übertroffen, hätte das entsprechend mehr Steuerabzug zur Folge. Das ist also ein marktwirtschaftlicher Vorschlag. Ich bedaure, dass der Bundesrat mit Hinweis auf die Kompetenzen des Bundes diesen Vorstoss nicht mindestens als Postulat, als Idee übernehmen will. Ich bin nämlich überzeugt, dass das eine echt innovative Idee wäre, um einen Beitrag zur Entspannung des Hypothekarzinsmarktes zu leisten. Und deswegen bitte ich Sie, diesem Postulat zuzustimmen. Ich erlaube mir zum Schluss noch etwas zu sagen, was in diesem Zusammenhang auch eine Rolle spielt Sie haben gestern von den Zinsen gesprochen, und wir werden nächste Woche wieder von den Zinsen sprechen. Die Zinsproblematik -- 1 of 4 -11. März 1992 N 433 Wohnungswesen. Persönliche Vorstösse ist erneut am Virulieren. Wir haben eine erneute Versteifung bei den Zinssätzen. Herr Bundesrat Stich, ich habe heute morgen vernommen, dass die Nationalbank gestern mit weit über einer Milliarde Franken interveniert hat - mehr als eine Milliarde! - gegen Dollar und Deutsche Mark. Wenn das so weitergeht, sind wir bei der Hypothekarzinsdiskussion natürlich schon bald wieder dort, wo wir vor einem Jahr waren. Jetzt muss schon mehr darauf geschaut werden, was da gemacht wird. Was wollen wir denn eigentlich gegen Dollar und Deutsche Mark auf die Dauer ausrichten? Das sind Marktinterventionen, die letzten Endes nur grosse soziale, externe Kosten verursachen. Ich bitte Sie, über diese Dinge nachzudenken. Ist es der richtige Weg, sozusagen mit dem Kaffeelöffel einen See auszuschöpfen? Dem muss Einhalt geboten werden. Gysin: Der Kanton Basel-Landschaft gehört zu jenen Kantonen, die bezüglich des Eigenmietwerts von der Eidgenössischen Steuerverwaltung am meisten bestraft werden. Zurzeit besteht dort ein 70prozentiger Zuschlag zur kantonalen Steuer. Das war auch der Grund meines Postulats, das fordert, die Eigenmietwerte des Bundes für die Steuerperiode 1990/91 auf der bisherigen Höhe zu belassen. Die Praxis der Stichproben, die darauf beruhen, dass Einfamilienhäuser, die mit dem Eigenmietwert belastet werden, mit vermieteten Einfamilienhäusern verglichen werden, war vor allem Stein des Anstosses für dieses Postulat Es ist einige Zeit verflossen, aber zwischenzeitlich weiss ich auch Positives zu berichten: Eine Delegation der Eidgenössischen Steuerverwaltung hat sich mit Vertretern von Baselbieter Eigentümerinnen und Eigentümern getroffen und das Verfahren der Eidgenössischen Steuerverwaltung erläutert. Dabei konnten Fragen beantwortet und Missverständnisse ausgeräumt werden. Insbesondere zeigte die Steuerverwaltung auch Verständnis dafür, dass künftig gegebenenfalls differenzierte Betrachtungsweisen nötig sind, um die Eigenmietwerte verschiedener Einfamilienhauskategorien in verschiedenen Dörfern festzulegen. Ich danke dem Bundesrat, dass das Postulat nun etwas ausgelöst hat, das mich froher in die Zukunft blicken lässt Ich ziehe mein Postulat zurück, weil das Anliegen teilweise erfüllt ist M. Ducret: C'est comme cela, je ne veux pas le savoir! En l'occurrence, Monsieur le Conseiller fédéral, vous avez adopté une attitude assez militaire dans vos réponses aux différentes interventions qui vous ont été adressées ces derniers mois, voire ces dernières années, M. Frey Walter est intervenu en 1988 déjà à ce sujet, à propos de la valeur locative des villas. Déjà lourdement frappés par les hausses successives des taux hypothécaires, plusieurs propriétaires de villas, rentiers, retraités, veuves, risquent de devoir mettre la clef sous le paillasson lorsqu'ils recevront leur prochain bordereau de l'impôt fédéral direct, puisqu'à Genève les valeurs locatives ont été augmentées par l'administration fiscale de 80 pour cent pour les immeubles acquis avant le 31 décembre 1978. Mon interpellation, Monsieur le Conseillerfédéral, appelait une réponse politique, davantage qu'une réponse juridique. Tel n'est malheureusement pas le cas. Tout au moins, selon les informations qui m'ont été données, car je ne suis pas aussi optimiste que M. Gysin, et je ne peux que protester contre l'obscurantisme qui, malheureusement, caractérise aujourd'hui la politique fiscale de la Confédération. Certains propriétaires ploient sous la charge des taux hypothécaires qui ont augmenté de plus de 40 pour cent en l'espace de deux ans. Le principe fondamental de la proportionnalité de l'imposition en fonction de la capacité économique du contribuable, principe inscrit et ancré dans la constitution, n'est plus du tout respecté lorsque le fisc augmente la valeur locative de 80 pour cent pour des propriétaires dont les charges hypothécaires sont déjà au plafond de leurs possibilités financières et qui n'ont pas les moyens d'augmenter leurs revenus. La situation économique du canton de Genève, pour ne parler que de celle-ci, est la plus précaire de toute la Suisse. Les chômeurs complets sont au nombre de 8000. Le calcul de l'administration fiscale cantonale est fondée sur des loyers ayant atteint un sommet historique en 1988. Depuis lors, les rendements locatifs des villas ont chuté de 30 à 50 pour cent Cumulée à tous les effets de la mauvaise conjoncture actuelle, l'application uniforme et rigoureuse de l'arrêté fédéral, même si elle se fonde et s'explique par un souci d'égalité entre toutes les parties du pays, risque de devoir contraindre certains propriétaires à vendre et à brader leur propriété, à une époque où rien ne s'achète et où donc rien ne se vend! Monsieur le Conseiller fédéral, je comprends les motifs juridiques développés dans votre réponse. Politiquement toutefois, vous commettez et votre administration commet une faute grave en méconnaissant en quelque sorte les réalités économiques du moment. C'est la raison pour laquelle je vous demande expressément d'accepter un moratoire et de différer l'entrée en vigueur de vos décisions. Il sera assez tôt de parler d'adaptation lorsque la conjoncture se sera améliorée. En l'état, je persiste à dire qu'elle est exagérée et surtout injuste à l'égard de gens modestes qui appartiennent à cette classe dite moyenne qui subit de plein fouet la crise actuelle. Bundesrat Stich: Der Eigenmietwert gibt immer wieder etwa zu Diskussionen Anlass - und natürlich auch die Eigentumsförderung wie heute für Herrn Maximilian Reimann. Herr Reimann, Eigentumsförderung ist in der Verfassung festgelegt; das ist für uns selbstverständlich. Die Frage ist einzig und allein: Was versteht man unter Eigentumsförderung? Heisst Eigentumsförderung, dem zu geben, der schon hat, oder zu versuchen, den anderen zu helfen, auch zu etwas zu kommen? Das ist die entscheidende Frage. Ich persönlich - ich nehme an, der Gesamtbundesrat ist es auch - bin der Meinung, Eigentumsförderung bedeutet, dass man den Leuten hilft, zu Eigentum zu kommen, wenn möglich zum eigenen Haus oder zur eigenen Wohnung. Da ist es nicht ganz richtig, wenn Sie sagen, mein Vorschlag laufe dem zuwider. Ich habe immer wieder die Meinung vertreten, dass man den Eigenmietwert, aber im Gegenzug auch die Abzugsmöglichkeiten für Hypothekarschulden und die Abzüge für den Liegenschaftsunterhalt abschaffen sollte. Das ergäbe mehr Gerechtigkeit und einfachere Steuererklärungen. Und das würde auch bedeuten, dass man für die Leute, die Wohneigentum erwerben, Herr Reimann, eine Entlastung schafft. Ich bin mit Ihnen einverstanden, in diesem Fall leidet man in der Regel fünf, sieben, acht Jahre unter der Belastung, aber nach acht Jahren ist die Belastung bei der Teuerung, die wir immer wieder haben, und wenn es nur wenige Prozente sind, nicht mehr drückend. Dann braucht man keine Entlastung mehr. In der Bundesrepublik kennt man eine Eigentumsförderung. Da lässt man einen Abzug vom Einkommen während - soviel ich weiss - acht Jahren zu. Das ist eine vernünftige Lösung, und nachher hat man damit nichts mehr zu tun. Ich selber sehe- nicht ein, warum ein Eigentum von einem Haus durch staatliche Subventionen noch gefördert wird, also indem man die Schuldzinsen abziehen kann und einen sehr tiefen Mietwert hat Das habe ich nicht nötig, und ich denke, es gibt noch viele Leute in der Schweiz, die auf diese Art und Weise indirekt Subventionen bekommen, die sie nicht verdienen, die sie nicht nötig haben und die sie auch nicht wollen. Das muss man vielleicht auch sagen. Beim heutigen System ist im Gesetz verankert, dass der Verkehrswert besteuert werden muss. In der Eidgenössischen Steuerverwaltung macht man immer wieder Untersuchungen darüber, wie die Kantone die Eigenmietwerte anpassen. Für den Mieter ist das kein Problem. Er stellt einfach fest: Die Miete ist um 20,30,40 Prozent hinaufgegangen, er muss sie bezahlen ohne Abzugsmöglichkeit Beim Hauseigentümer bleibt aber in der Regel - je nach Kanton der Eigenmietwert über Jahre, manchmal über Jahrzehnte gleich, weil niemand den Mut hat, für Rechtsgleichheit zu sorgen. Herr Ducret, es ist eine Frage der Rechtsgleichheit. Die Rechtsgleichheit gilt im Kanton Genf so gut wie in der übrigen Schweiz, und ich denke, dass in Genf die Mieter ein Anrecht haben, gleich behandelt zu werden wie die Hauseigentümer.
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Motion Thür 434 11 mars 1992 Das setzt voraus, dass für den Hauseigentümer der Mietwert entsprechend angehoben wird, wenn die Mieten stark ansteigen, wenn das Mietzinsniveau steigt. Das ist die logische Konsequenz. Aber im Moment können wir nichts anderes tun, als für die Rechtsgleichheit einzustehen, Herr Ducret und Herr Gysin; das werde ich immer tun. Solange ich Finanzministerbin, werde ich dafür einstehen, dass die Leute bei gleichen Anliegen gleich behandelt werden und dass es nicht Privilegien gibt, die durch das Gesetz nicht vorgesehen waren. Der Gesetzgeberwollte eigentlich keine Privilegierten schaffen. Ich bin Herrn Jaeger noch eine Antwort schuldig, warum wir sein Postulat abgelehnt haben. Ich habe etwas dagegen, hier steuerliche Anreize zu geben. Ich betrachte das nicht als ein besonders marktwirtschaftliches Instrument, sondern es bedeutet nichts als eine gewaltige Erschwerung der Steuererhebung und eine Komplizierung; deshalb haben wir das abgelehnt. Es gibt andere Wege; ich habe sie bereits skizziert Man muss die Schuldzinsen nicht mehr als abzugsfähig erklären, dann werden die Hypothekardarlehen ganz selbstverständlich und relativ rasch zurückbezahlt; dann braucht es keine besonderen administrativen Aufwendungen. In bezug auf die Intervention der Nationalbank muss man sehen, dass der Schweizerfranken in letzter Zeit an Wert verloren hat. Aber ich denke, wir sind mit Ihnen allen einverstanden, und die Nationalbank ist es auch, dass es nicht darum gehen kann, eine neue Steigerung der Zinsen zu erzielen; das ist nicht der Zweck der Uebung, das muss ganz klar sein. Man kann sich natürlich auch überlegen, ob man nicht den Dollarund den DM-Kurs einfach eine gewisse Zeit unbeachtet lassen sollte. Ich persönlich bin überzeugt: Es kommen beide wieder herunter, und zwar relativ rasch. M. Ducret: Monsieur le Conseiller fédéral, je suis d'accord avec votre souci de respecter et sauvegarder l'égalité de traitement entre les propriétaires et les locataires. Je vous rappelle néanmoins que les locataires bénéficient d'une législation qui permet d'éviter des augmentations de loyer, alors que les propriétaires de villas doivent supporter en plein les hausses hypothécaires, surtout dans la période actuelle. Ce que je demandais dans mon interpellation, c'est que l'administration fiscale tienne compte de la conjoncture actuelle. Je ne suis pas opposé à ce qu'un jour, et progressivement, l'on adapte les valeurs locatives. Ce que je regrette, c'est que l'on pénalise aujourd'hui un certain nombre de propriétaires de villas. Je suis d'avis que l'administration pourrait faire preuve d'un peu plus de compréhension à l'égard de ces gens. Quant à votre proposition de supprimer la déduction des intérêts hypothécaires, je suis prêt à y souscrire. Il ne faut pas oublier, néanmoins, que certains propriétaires se sont endettés en sachant, précisément, qu'ils pouvaient déduire leurs intérêts de leur déclaration fiscale. Il faudrait donc que l'on procède par étapes, mais je suis disposé à discuter de cela avec vous. Interpellation 90.934 Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt Posfu/af90.786 Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates 61 Stimmen Dagegen 13 Stimmen Posfu/af90.978 Zurückgezogen - Retire Interpellation 91.3096 Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt #ST# 90.838 Motion Thür Verstetigung der Hypothekarzinsen Consolidation des taux hypothécaires Wortlaut der Motion vom 4. Oktober 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Vorschläge zu unterbreiten, welche eine Verstetigung der Hypothekarzinsen zum Ziel haben. Es sind dem Parlament raschmöglichst die hiezu erforderlichen Gesetzesgrundlagen zum Entscheid vorzulegen. Zu prüfen sind insbesondere folgende Punkte:
1. Dabei sind die Pensionskassen gesetzlich zu verpflichten, einen Teil der Anlagegelder zu marktüblichen Zinssätzen dem HypothekarmarktzurVerfügung zu stellen. Zu diesem Zwecke haben die Pensionskassen gemeinsam eine von den Banken unabhängige Struktur zu schaffen.
2. Es sind Modelle auszuarbeiten, welche geeignet sind, Hypotheken zu einem wesentlichen Teil über handelbare Wertpapiere mit langer Laufzeit und festem Zinssatz zu finanzieren. Texte de la motion du 4 octobre 1990 Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement des propositions visant à consolider les taux hypothécaires. Il lui remettra le plus tôt possible les projets de loi nécessaires. Il étudiera notamment les points suivants:
1. Obligation de par la loi pour les caisses de pension de mettre à la disposition du marché hypothécaire, aux taux habituels du marché, une partie de leurs capitaux. Pour ce faire, les caisses de pension créeront ensemble un instrument indépendant des banques.
2. Elaboration de modèles susceptibles de financer des hypothèques en grande partie par des papiers-valeurs de longue durée, à taux d'intérêt fixe et négociables. Mitunterzeichner-Cosignataires: Baerlocher, Bär, Hafner Rudolf, Herczog, Meier Hans, Schmid Peter, Stocker (7) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 13. Februar 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1991 Wie der Bundesrat bereits in seinen Antworten zu früheren Vorstössen dargelegt hat, ist eine gesetzliche Verpflichtung der Pensionskassen zur Gewährung von Hypothekarkrediten aus verschiedenen Gründen problematisch. Allerdings wird zurzeit im Rahmen der Neuregelung der Wohneigentumsförderung geprüft, ob und in welchem Mass die Gelder der beruflichen Vorsorge auf Ersuchen der Versicherten durch die Pensionskassen zur Finanzierung ihres Wohneigentums zurVerfügung gestellt werden müssen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Anreiz zu vermehrten Hypothekaranlagen durch die Schaffung geeigneter Kapitalmarktfazilitäten verstärkt werden kann. Aus diesem Grund befürwortet er im Sinne des Motionärs auch die Ueberprüfung und allfällige Schaffung neuer Finanzierungsmodelle, die zur langfristigen Alimentierung des Hypothekarmarktes beitragen könnten. Er hat zu diesem Zweck eine Studiengruppe eingesetzt, die ihm einen Bericht mit entsprechenden Empfehlungen zu unterbreiten hat. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Interpellation Ducret Direkte Bundessteuer. Mietwertbesteuerung Interpellation Ducret Impôt fédéral direct. Valeurs locatives In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1992 Année Anno Band II Volume Volume Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 06 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3096 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 11.03.1992 - 08:00 Date Data Seite 432-434 Page Pagina Ref. No 20 021 017 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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