91-3111
Verwaltungsbehörden 21.06.1991 91.3111
21. Juni 1991Deutsch9 min
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21. Juni 1991 1329 Motion Bircher Peter egger, Schnider, Schule, Schwab, Seiler Rolf, Stappung, Steffen, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Wanner, Widmer, Wiederkehr, Zbinden Hans, Zölch, Züger, Zwygart (70) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Mai 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1991 Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das geltende.Betäubungsmittelgesetz als rechtliche Grundlage genügt, um Massnahmen, wie sie mit der Motion beantragt werden, durchführen zu können. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat am 20. Februar 1991 ein Massnahmenpaket zur Verminderung der Drogenprobleme verabschiedet und damit das Engagement des Bundes, der Drogensucht und seinen Folgen entgegenzutreten, erhöht. Zu diesem Zweck hat er die personellen und finanziellen Mittel des Bundesamtes für Gesundheitswesens erheblich verstärkt. Der Kernpunkt dieser Massnahmen umfasst die Verstärkung der Prävention auf gesamtschweizerischer Ebene sowie die Hilfestellung für die Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Prävention und beim Ausbau von Betreuungsund Behandlungsmöglichkeiten für drogenabhängige Menschen. Zur Unterstützung der kantonalen Anstrengungen wird der Bund eine gesamtschweizerische Präventionskampagne durchführen. Ferner sollen die Kantone für innovative Präventionsprojekte finanzielle Beiträge des Bundes erhalten. Der Bundesrat will namentlich die Forschung im Drogenbereich ausbauen, koordinieren und systematisieren. Dazu gehört auch die wissenschaftliche Begleitforschung von Präventionsstrategien und Betreuungskonzepten. Es ist unverkennbar, dass es in der Schweiz für viele Aspekte des Drogenproblems an wissenschaftlich abgestützten Kenntnissen fehlt. Die bestehenden Wissenslücken erschweren die Beurteilung von Massnahmen im Drogenbereich in hohem Mass und beeinträchtigen auch die Fort- und Weiterbildung von Drogenfachleuten. Auf der Grundlage wissenschaftlich begleiteter Versuche und unter Einhaltung noch zu erarbeitender Rahmenbedingungen sollen deshalb auch neue Wege in der Drogenpolitik, so die ärztlich kontrollierte Abgabe von Betäubungsmitteln erprobt. und ausgewertet werden. Diese Versuche haben die Wirkung alternativer Instrumente der Drogenpolitik zu vermitteln. Sie werden nicht dazu dienen, das Betäubungsmittelgesetz zu umgehen; ausserhalb der Versuche bleibt der Konsum von Betäubungsmitteln strafbar. Diese Massnahmen werden flankiert durch einen Ausbau der Dienstleistungen des Bundes im Bereiche der Dokumentation, Information und Koordination und durch die Förderung der Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal. Durch gezielte Unterstützung soll erreicht werden, dass ein möglichst flächendeckendes Angebot von präventiven Massnahmen in allen Kantonen erreicht wird. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 91.3111 Motion Bircher Peter Ergänzungsleistungen als Erziehungs- und Betreuungsbonus für Familien und Alleinerziehende Prestations complémentaires aux familles monoparentales et biparentales dans la gêne Wortlaut der Motion vom 22. März 1991 Der Bundesrat wird eingeladen, ein einkommens- und betreuungsabhängiges Ergänzungsleistungssystem für Familien und Alleinerziehende in wirtschaftlichen Notlagen auszuarbeiten. Texte de la motion du 22 mars 1991 Le Conseil fédéral est chargé de mettre au point un système permettant de verser des prestations complémentaires aux familles monoparentales et biparentales dans la gêne, sur la base de leur revenu et des tâches éducatives qui leur incombent. Mitunterzeichner-Cosignataires: Blatter, Columberg, Darbellay, Dormann, Engler, Grossenbacher, Hildbrand, Keller, Meier Samuel, Paccolat, Ruckstuhl, Rychen, Schnider, Seiler Rolf (14) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die eminent wichtige Bedeutung der Erziehungsarbeit und der innerhäuslichen Tätigkeit für das Wohl des Kindes, somit auch unserer Gesellschaft und im Sinne unserer Volkswirtschaft soll mit einem Beihilfesystem für Familien und Erziehende in wirtschaftlicher Notlage unterstützt werden. Alleinerziehende und Familien mit kleinem Einkommen, bei denen sich ein Elternteil der Betreuung und Erziehung der Kinder widmen möchte, können, ohne einer Erwerbstätigkeit ausser Haus nachzugehen, in wirtschaftliche Nöte kommen. Die prekäre Wohnkostenteuerung, die Kostensteigerung bei den allgemeinen Lebenskosten, im Gesundheitsbereich sowie bei der Ausbildung haben die Lage noch verschärft. Finanzielle Umstände zwingen oft beide Elternteile und Alleinerziehende, die Betreuung der Kinder aussenstehenden Personen oder Institutionen zu überlassen, weil sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Damit können Betreuungsdefizite entstehen, die auch durch Kinderhorte und Tagesschulen kaum wettgemacht werden können. Ein neues gezieltes Sozialsystem für Familien und Erziehende mit kleinem Einkommen und davon abhängig, dass die Kinder von einem Elternteil betreut werden, soll entsprechend dem Ergänzungsleistungssystem bei der AHV/IV ausgestaltet werden. Dieses Ergänzungsleistungssystem soll im Sinne eines Erziehungs- und Betreuungsbonus gezielt, differenziert, im Einzelfall wirksam und effektiv helfen. «Ergänzungsleistung» bringt deutlich zum Ausdruck, dass einerseits die Zuweisung einer direkten Sozialhilfe vermieden werden soll und dass andererseits die höchstmögliche Autonomie und Eigenverantwortung betont wird. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. Mai 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 mai 1991 Bei der Behandlung der Armutsfrage wird ebenfalls die Forderung nach finanzieller Hilfe an Familien gestellt. Der Bundesrat wird bei der Behandlung der Armutsfrage auch diesen Aspekt miteinbeziehen.
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Motion Günter 1330 N 21 juin 1991 Im Zusammenhang mit einer allfälligen EWR-Botschaft wird der Bundesrat zudem die Stellung der Ergänzungsleistungen generell beurteilen müssen. Dabei wird auch der Kreis der Bezüger wie auch die Art der Leistungen zu überprüfen sein. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Präsident: Die Motion wird von Herrn Allenspach bekämpft. Die Diskussion wird verschoben. Verschoben -Renvoyé #ST# 90.935 Motion Bär Richterinnen bei Sexualdelikten Délits sexuels. Tribunaux mixtes Wortlaut der Motion vom 12. Dezember 1990 Die gesetzlichen Grundlagen sind in dem Sinne zu ändern, dass bei der Beurteilung von Sexualdelikten Frauen im Richter(innen)-Gremium vertreten sein müssen. Texte de la motion du 12 décembre 1990 La législation doit être modifiée de manière à ce que lors du jugement de délits sexuels, il y ait un certain nombre de femmes parmi les juges. Mitunterzeichner - Cosignataires: Antille, Bäumlin, Daepp, Danuser, Diener, Dormann, Fankhauser, Gardiol, Grendelmeier, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Jeanprêtre, Leutenegger Oberholzer, Mauch Ursula, Nabholz, Pitteloud, Stamm, Stocker, Uchtenhagen, Ulrich, Zölch (22) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. März 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 mars 1991 Für die Beurteilung von Sexualdelikten, insbesondere wenn Frauen als Opfer betroffen sind, ist die Anwesenheit von Frauen im Richter-Kollegium aus sachlichen und psychologischen Gründen in hohem Masse erwünscht. Da das Bundesgericht bei strafrechtlichen Nichtigkeitsbeschwerden jedoch an die Sachverhaltsfeststellungen der kantonalen Behörden gebunden ist und diese lediglich im Rahmen einer staatsrechtlichen Beschwerde auf Willkür prüfen kann, betrifft das Anliegen der Motionärin hauptsächlich die Zusammensetzung der kantonalen Gerichte; denn diesen obliegt vorab die Würdigung des - häufig heiklen - Sachverhaltes. Bei der Beratung des Opferhilfegesetzes hat sich der Nationalrat kürzlich mit diesem Fragenkomplex befasst. Auf Antrag seiner vorberatenden Petitions- und Gewährleistungskommission hat er am 21. Januar 1991 entschieden, dass in Gerichten, welche Sexualdelikte zu beurteilen haben, auf Antrag des Opfers mindestens eine Person des gleichen Geschlechts Einsitz haben muss. Dieser Beschluss ist noch vom Ständerat zu bestätigen. Obwohl in der nationalrätlichen Debatte darauf hingewiesen wurde, dass eine solche Regelung auf Bundesebene einen Eingriff in die kantonale Gerichtsbarkeit darstellen würde, ist der Erlass bundesrechtlicher Verfahrensvorschriften zulässig, wenn diese für die Durchsetzung von materiellem Bundesrecht erforderlich sind. Alles in allem erscheint es vorerst zweckmässig, die Beratungen des Opferhilfegesetzes und die begrüssenswerten Bestrebungen auf kantonaler Ebene zur Verwirklichung der Anliegen der Motionärin aufmerksam zu verfolgen. Im übrigen wird eine entsprechende Ergänzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des StGB, des Jugendstrafrechts und des Dritten Buches eingehend geprüft. Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in eine Postulat umzuwandeln. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat #ST# 90.986 Motion Günter Elektrofahrzeuge. Förderung Electromobiles Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, Elektrofahrzeuge der Leichtestbauweise zu fördern und zu begünstigen, insbesondere: 1'. durch Aenderung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Zulassung von Motorfahrzeugen in dem Sinne, dass die Elektrofahrzeuge genannter Art insbesondere mit Rekuperation leichter die Prüfung bestehen können;
Erwägungen
2.
durch Schaffung einer Versuchskategorie mit erleichterten Bedingungen, um die Erprobung neuartiger Fahrzeuge auf der Strasse zu ermöglichen;
3.
durch Zulassung der Fahrausweise sämtlicher Kategorien zum Führen eines Elektrofahrzeuges der Leichtestbauweise. Texte de la motion du 14 décembre 1990 Le Conseil fédéral est chargé de favoriser les électromobiles ultralégers au moyen notamment des mesures suivantes:
1.
modification des dispositions régissant l'homologation dans le but de faciliter en particulier l'admission à la circulation des véhicules de ce type qui recourent à des matériaux de récupération;
2.
institution d'une catégorie de véhicules d'essai soumise à des conditions plus souples afin de permettre l'essai sur route de nouveaux types de véhicules;
3.
autorisation de la conduite d'électromobiles ultralégers par les détenteurs de permis de conduire de toutes les catégories. Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Jaeger, Kühn, Maeder, Meier Samuel, Weder-Basel, Wiederkehr, Zwygart (9) Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. April 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 avril 1991 Der Bundesrat hat am 13. Februar 1989 und am 23. August 1989 beschlossen, Förderungsmassnahmen für Elektrofahrzeuge im Rahmen des zusätzlichen Massnahmenpaketes zur Erreichung der Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes zu prüfen (Massnahme Z 13 des EWI-Berichtes zum Luftreinhalte-Konzept). Es geht dabei um:
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali Motion Bircher Peter Ergänzungsleistungen als Erziehungs- und Betreuungsbonus für Familien und Alleinerziehende Motion Bircher Peter Prestations complémentaires aux familles monoparentales et biparentales dans la gêne In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale Jahr 1991 Année Anno Band III Volume Volume Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale Sitzung 16 Séance Seduta Geschäftsnummer 91.3111 Numéro d'objet Numero dell'oggetto Datum 21.06.1991 - 08:00 Date Data Seite 1329-1330 Page Pagina Ref. No 20 020 041 Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.
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